Alleinerziehend. Recht. Finanzen. Kita. Wohnen. Betreuung. Trennung. Beruf. Geburt Unterhalt Schule. Bildung. Schwangerschaft.

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1 Referat für Chancengleichheit Geburt Unterhalt Schule Beruf Wohnen Kita Alleinerziehend Bildung Recht Schwangerschaft Finanzen Betreuung Trennung Alleinerziehend in Esslingen am Neckar

2 Vorwort Alleinerziehend in Esslingen Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen und Orientierung. Ergänzende und weiterführende Hinweise finden Sie auch im Wegweiser für Familien: Leben in Esslingen, Jede Haftung ist ausgeschlossen. Diese Broschüre ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Richtlinien sowie Ansprechpersonen können sich ändern. Beachten Sie bitte das Erscheinungsdatum. Wir danken dem Frauenbüro Ulm für Anregungen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat für Chancengleichheit der Stadt Esslingen am Neckar. Impressum Herausgeberin: Barbara Straub Beauftragte für Chancengleichheit Texte: Referat für Chancengleichheit in Kooperation mit dem AK Alleinerziehende November 2015, Auflage Erhältlich bei: Referat für Chancengleichheit Rathausplatz 2 Liebe Alleinerziehende, liebe Einelternfamilie, wir freuen uns, Ihnen die Broschüre Alleinerziehend in Esslingen an die Hand geben zu können. Die Broschüre ergänzt den Wegweiser für Familien: Leben in Esslingen und bietet Ihnen eine Sammlung praxisnaher Informationen. Behandelt werden Themen wie Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit, Unterhalt, Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Studium, Lohnersatzleistungen, Rente, Kinderbetreuung, Beratungsstellen, Stiftungen und sozialrechtliche Regelungen beispielsweise im Bereich des Sorgeund Umgangsrechts. In unserer Gesellschaft gibt es eine Vielzahl von Lebens- und Familienformen. Eine davon ist die Einelternfamilie. Jede fünfte Familie bundesweit und jede sechste Familie in Baden-Württemberg sind inzwischen Einelternfamilien. In Esslingen gehören etwa Haushalte zu dieser Kategorie. Meistens leben die Kinder bei der Mutter. Die Zahlen belegen, dass Alleinerziehende längst keine Randgruppe mehr darstellen. Die Ursachen dafür, die Verantwortung für ein oder mehrere Kinder alleine zu tragen, sind vielfältig. Häufig liegt eine selbstbestimmte Entscheidung zu Grunde. Aber auch wegen einer vom bisherigen Partner oder der bisherigen Partnerin ausgehenden Trennung oder gar dem Tod des anderen Elternteils können Mütter wie Väter in die Situation kommen, Kinder alleine aufzuziehen. Alleinerziehend zu sein stellt hohe Anforderungen an Sie. Da hilft es zu wissen, wo Unterstützung geboten wird. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen dazu Orientierung bieten. Sie wurde vom Arbeitskreis Alleinerziehende in Kooperation mit dem Referat für Chancengleichheit erarbeitet. Sie finden darin zahlreiche Ansprechpersonen und Adressen für kompetente Beratung und Hilfestellung vor Ort in Esslingen. Sich zu informieren ist wichtig! Umso souveräner können Sie Ihre Rechte und Ansprüche vertreten und Ihren Alltag gestalten. Wir hoffen, dass Ihnen die Broschüre dabei hilft, den gemeinsamen Weg mit Ihren Kindern gut zu meistern. Beauftragte für Chancengleichheit Gestaltung: Regina Herrmann Grafikdesign, Esslingen 3

3 Inhaltsverzeichnis 1. Schwangerschaft und Geburt 1.1. Schwangerenberatung Hilfetelefon Schwangere in Not Stiftungen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind 2.1. Elternzeit Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt Krankheit des Kindes Krankheit des Elternteils Unterhalt Steuerliche Vergünstigungen Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausbildung und Studium Lohnersatzleistungen 6.1. Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Bildungs- und Teilhabepaket Rente 7.1. Auswirkungen der Kindererziehung auf die Rente Auswirkungen der Pflege von Angehörigen auf die Rente Schutz bei Erwerbsminderung Absicherung von Geschiedenen Witwen- und Witwerrente Erziehungsrente Waisenrente Rente bei Teilzeit und 450 Jobs Die Riester-Rente Wohnen 8.1. Eheliche Wohnung Wohngeld Wohnungsbaugesellschaften Mieterschutzbund Mutter-Kind-Wohnen Unterstützungsangebote des Landes und der Stadt Unterstützung des Landes Unterstützungen der Stadt Esslingen a. N Besondere Angebote in Esslingen Angebot für Frauen in Trennungssituationen Frühstückstreff für alleinerziehende Mütter und Väter Café Regenbogen TAFF Treff Alleinerziehende und andere Lebensformen ProjuFa Frühe Beratung und Hilfen Unterstützung für Trennungs-und Scheidungskinder Seiltänzer Alleinerziehende mit Migrationshintergrund Ambulante Betreuung in Notlagen Kinder mit Behinderung ReparaturCafé Pflegestützpunkt Kuren Schuldnerberatung Lohnsteuerhilfeverein Referat für Chancengleichheit Rechtsberatung und rechtliche Fragen Rechtsberatung Rechtliche Fragen Vollzeit, Teilzeit, geringfügige 12. Beratungsstellen Beschäftigung Versicherungen Müttertelefon Wiedereinstieg in 9. Kinderbetreuung Psychologische den Beruf Kindertageseinrichtungen Beratungsstellen Ausbildung in Teilzeit Tageselternverein VAMV Verband alleinerziehen Finanzielle Unterstützung für 9.3. Grundschulbetreuung der Mütter und Väter Infos, Ansprechpartner Auszubildende und 9.4. Babysittervermittlung Beratung bei Gewalt in der Lesetipp Studierende mit Kind Oma und Opa Service Partnerschaft oder Herkunfts Finanzielle Unterstützung 9.6. Kinderferienprogramme familie Telefonkontakt für Weiterbildung Wildwasser Esslingen e. V kontakt 5.7. Unterstützung bei Fragen zur Schulpsychologische beruflichen Fort- und Beratungsstelle Weiterbildung Anlaufstelle für Essstörungen

4 1. Schwangerschaft und Geburt Schwangerschaft und Geburt 1.1. Schwangerenberatung (auf Wunsch auch anonym) 1. Schwangerschaft und Geburt 1.1. Schwangerenberatung Hilfetelefon Schwangere in Not Stiftungen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld...9 Landratsamt Esslingen Psychologische Beratungsstelle Pulverwiesen Psychologische Beratungsstelle des Kreisdiakonieverbands Esslingen Berliner Str Jeden ersten Montag im Monat (außer in den Schulferien) findet von 16 : : 30 Uhr eine offene Sprechstunde für werdende Mütter und Väter statt. Sozialdienst katholischer Frauen Schwangerschaftsberatung Mettinger Str schwangerschaftsberatung.es@skf-drs.de 1.2. Hilfetelefon Schwangere in Not Anonyme Beratung für Schwangere Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das Hilfetelefon ist ein vertrauliches Beratungsangebot für Schwangere, die sich in einer subjektiv ausweglosen Situation befinden. Die Beratung erfolgt anonym, ergebnisoffen und ist kostenfrei. Das Hilfetelefon Schwangere in Not anonym und sicher ist 24 Stunden erreichbar. Erfahrene Beraterinnen suchen mit den Betroffenen einen passenden Weg und informieren zu unterschiedlichen Möglichkeiten

5 1. Schwangerschaft und Geburt Stiftungen Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Nicht jede Frau kann die Schwangerschaft unbeschwert genießen. Das hat unterschiedliche Gründe. Die Stiftung hilft Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden und eine individuelle finanzielle Unterstützung benötigen, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Antragsstellung erfolgt über die Schwangerenberatungsstellen. Voraussetzungen sind: Nachweis der Schwangerschaft Antragstellung vor der Geburt des Kindes Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen Leistungen gibt es für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Einrichtung des Kinderzimmers, Umzug und Ausbildung. in allen Schwangerenberatungsstellen Landesstiftung Familie in Not Die Landesstiftung hilft werdenden Müttern mit finanziellen Problemen, Müttern mit Mehrlingsgeburten sowie Familien, die durch Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Geburt in Not geraten. Die Stiftung unterstützt, wo staatliche und nicht staatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Hilfen können in vielfältiger Form, je nach den individuellen Bedürfnissen geleistet werden. Antragsstellung erfolgt u. a. über die Schwangerschaftsberatungsstellen und die örtlichen Jugend- und Sozialämter. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft Bundesstiftung Mutter und Kind Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mutterschutz und Mutterschaftsgeld Das Mutterschutzgesetz enthält Schutzmaßnahmen für werdende Mütter, beispielsweise zum Kündigungsschutz während der gesamten Schwangerschaft (gilt auch in der Probezeit) zur Arbeitsplatzgestaltung (bestimmte Schutzvorkehrungen müssen eingehalten werden: kein ständiges Stehen oder Gehen, Verbot von Strahlen oder Gasen) zur Art und Dauer der Beschäftigung (keine Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, keine schwere körperliche Arbeit und Akkordarbeit) zur Beschäftigung nach Ablauf der Schutzfrist (z. B. Stillzeit) Für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besteht eine Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühoder Mehrlingsgeburten beträgt die Frist nach der Entbindung 12 Wochen. Vor der Geburt darf die werdende Mutter nur beschäftigt werden, wenn sie es ausdrücklich erklärt. Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei Fragen zu Mutterschutz und Beschäftigung Schwangerer im Berufsalltag kann sich die werdende Mutter an die Fachgruppe Mutterschutz im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. Regierungspräsidium Stuttgart Fachgruppe Mutterschutz (Beratungstelefon) Wer bekommt Mutterschaftsgeld? Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung familienoder privat versichert sind und die zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein Arbeitsverhältnis / Minijob haben, oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde. 8 9

6 1. Schwangerschaft und Geburt Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen auch bei geringfügiger Beschäftigung Mutterschaftsgeld in Höhe ihres vorherigen Nettoeinkommens, sofern sie pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung und privat versicherte Frauen erhalten einen einmaligen Betrag von 210 vom Bundesversicherungsamt. Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber in keinem Arbeitsverhältnis stehen (z. B. Selbstständige, familienversicherte Frauen und Studentinnen) haben nur bei Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld Anspruch auf Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Schutzfristen gezahlt und wird auf das Elterngeld angerechnet. Das Mutterschaftsgeld muss 8 Wochen vor der Geburt bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei Ihrer Krankenkasse, bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen oder beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Villemombler Straße Bonn Leitfaden zum Mutterschutz Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

7 1. 1. Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind 2.1. Elternzeit Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt Krankheit des Kindes Krankheit des Elternteils Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind 2.1. Elternzeit Jedes Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeber zustimmen. Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Seit dem gilt: Alleinerziehende können eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 28 Monaten jetzt auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Arbeitgeberin zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beanspruchen. Eltern dürfen ihre Elternzeit auf drei statt bisher auf zwei Abschnitte verteilen. Eine Zustimmung der Arbeitgeber ist auch hierfür nicht mehr notwendig. Die Frist zur Bekanntgabe der Elternzeit bei den Arbeitgebern beträgt 7 Wochen bei Inanspruchnahme der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag und 13 Wochen vor dem achten Lebensjahr des Kindes. Sobald der Antrag auf Elternzeit bei den Arbeitgebern eingegangen ist, besteht Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit Elterngeld Alleinerziehende, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert, können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Bedingung ist, dass das Kind nur bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht und dieses Elternteil nicht mehr als 30 Std. / Woche erwerbstätig ist. Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens (zwischen 65 und 67 %), welches das betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches nach der Geburt wegfällt. Alle Berechtigten erhalten einen Mindestbetrag von 300 (und höchstens 1800 ). Den Mindestbetrag erhalten Alleinerziehende für 14 Monate, unabhängig ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Seit dem gibt es zusätzlich das Elterngeld Plus, das die Pläne der Eltern berücksichtigt, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben dann die Möglichkeit bis zu 28 Monaten Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeld zu nutzen

8 2. Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind Das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus können miteinander kombiniert werden. Broschüre Elterngeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Beratung hierzu bekommen Sie bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen. Anträge sind bei den Gemeindeverwaltungen / Rathäusern erhältlich. In Esslingen ist es das Aktivbüro im neuen Rathaus Rathausplatz Die Bearbeitung erfolgt bei der Landeskreditbank Karlsruhe Die gleichzeitige Auszahlung von den Elterngeld Partnerschaftsbonus-Monaten (= 4 zusätzliche ElterngeldPlus / Monate je Elternteil) und Betreuungsgeld ist immer möglich. -> Elterngeld Elterngeld und Elternzeit das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Geburten ab sowie die Broschüre Erziehungsgeld - Erziehungszeit Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Um Kindergeld zu erhalten, muss ein fester Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Ausländische BürgerInnen erhalten Kindergeld, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung haben. Wie hoch ist das Kindergeld? Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab für das 1+2 Kind jeweils: 190 / Monat 3. Kind: 196 / Monat Jedes weitere Kind: 221 / Monat Wo muss das Kindergeld beantragt werden? Agentur für Arbeit: Familienkasse Mörikestr Göppingen Merkblatt Kindergeld Hrsg. Bundesamt für Finanzen / Bundesagentur für Arbeit (kostenlos erhältlich bei der Agentur für Arbeit, Familienkasse, Adresse siehe oben) 2.4. Kinderzuschlag Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn: das monatliche Einkommen ohne Wohngeld und Kindergeld die Mindesteinkommensgrenze von 600 erreicht (Ehepaare 900 ) für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird das Einkommen die Höchsteinkommensgrenze (wird individuell berechnet) nicht übersteigt Kindergeld Wie hoch ist der Kinderzuschlag? Kindergeld wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Darüber hinaus Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes Kind 140 monatlich. Für erhält man das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen. z. B. wenn das mehrere Kinder wird hieraus ein auszuzahlender Gesamtkinderzuschlagsbetrag Kind in Ausbildung ist, höchstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. gebildet

9 2. Die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind Wo muss der Kinderzuschlag beantragt werden? Agentur für Arbeit Familienkasse Mörikestraße Göppingen Merkblatt Kinderzuschlag Hrsg. Familienkasse wellcome Praktische Hilfe nach der Geburt Das Baby ist da, die Freude ist riesig und nichts geht mehr. Gut, wenn Familie, Freunde oder Nachbarn helfen, den Baby-Stress zu bewältigen. Wer keine Hilfe hat, bekommt sie von wellcome. Wellcome ist moderne Nachbarschaftshilfe für alle Familien, die im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes keine familiäre Unterstützung haben. Familienbildungsstätte Esslingen Berliner Straße Krankheit des Elternteils Als erziehendes und haushaltsführendes Elternteil haben Sie im Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienpflege (bei Ärzten und Krankenkassen benannt als Haushaltshilfe ). Sie müssen als beantragendes Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Kasse sein mindestens ein Kind unter 12 Jahren haben (z. T. auch unter 14 Jahren) oder ein behindertes Kind haben. Es ist wichtig, den Kindern das vertraute Zuhause zu erhalten. Die Familienpflegerin kommt zu Ihnen, betreut Ihr(e) Kind(er), versorgt Sie, macht den Haushalt und hält den gewohnten Tagesablauf aufrecht. Sie betreut die Kinder, bringt sie zur Schule oder in den Kindergarten, geht mit ihnen auf den Spielplatz, hilft bei den Hausaufgaben, gibt Anregungen für die Freizeitgestaltung oder spielt mit ihnen. Und sie behält den Überblick in Krisensituationen! In Absprache mit der Familienpflegerin legen Sie die Aufgaben fest, die sie übernehmen soll. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe. Zusätzlich benötigen Sie eine Verordnung eines Arztes / einer Ärztin, dass Sie aufgrund einer akuten Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, den Haushalt zu führen sowie Ihr(e) Kind(er) zu betreuen und dass Sie deshalb eine Haushaltshilfe benötigen. Die gesetzliche Zuzahlung von täglich 5-10 entfällt bei Leistungen wegen Schwangerschaft oder Geburt. Die Kassen zahlen nur dann eine Haushaltshilfe, wenn keine weitere Person zuhause ist, die den Haushalt übernehmen könnte (z. B. der Vater) Krankheit des Kindes Jedes Elternteil, das versicherungspflichtig arbeitet, hat im Krankheitsfall des Kindes (bis 12 Jahre) Anspruch auf Freistellung. Der Freistellungsfreiraum beträgt Familienpflege Esslingen C. Pukrop ggmbh Eichendorffstr Esslingen am Neckar mail@familienpflege-es.de für Elternpaare: pro Kind und Elternteil 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern max. 25 Arbeitstage je Elternteil Alleinerziehende: Katholische Familienpflege im Dekanat Esslingen-Nürtingen pro Kind 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern Werastr. 20 max. 50 Arbeitstage Nürtingen Voraussetzung ist, dass das Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, ein ärztliches Attest vorliegt und keine andere Person für die Pflege Familienpflege.NT@t-online.de und zur Verfügung steht

10 1. 1. Unterhalt Unterhalt 3. Unterhalt 3.1. Nicht verheiratete Mütter Verheiratete Mütter Für das Kind Unterhaltsvorschuss Nicht verheiratete Mütter Sie erhalten vom Vater Ihres Kindes in den ersten drei Jahren einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das ist ein Unterhalt höchstens bis zu dem Betrag, den Sie vor der Geburt des Kindes verdienen konnten. Dazu kommen Ansprüche auf die Ausstattung des Kindes, Schwangerschaftskleidung usw. Es gibt auch die Möglichkeit, nach dem dritten Geburtstag in Ausnahmefällen noch Unterhaltsansprüche geltend zu machen, wenn die Mutter durch die Pflege und Erziehung des Kindes berufliche Nachteile hat. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, Vollzeit erwerbstätig zu sein. In diesen Fällen lohnt sich aber eine anwaltliche Beratung Verheiratete Mütter Grundsätzlich haben verheiratete Frauen bei Leistungsfähigkeit des Ehemannes während der Trennungszeit und für einen Zeitraum nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt. Ein Jahr nach der Trennung erwartet man allerdings eine vollzeitige Erwerbstätigkeit, sofern die Kinder über drei Jahre alt sind. Vorausgesetzt, gesundheitliche Gründe stehen dem nicht entgegen. Der sogenannte Aufstocckungsunterhalt wird üblicherweise geschuldet für einen Übergangszeitraum, der ungefähr einem Drittel der Ehezeit entspricht. Danach erhält nur noch diejenige Unterhaltsleistungen, die nachweisen kann, dass ihr durch die Ehe bzw. durch die Kindererziehung berufliche Nachteile entstanden sind. Dieser Unterhaltsanspruch ist nicht zu befristen Für das Kind Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt durch Pflege und Erziehung seinen Teil des Unterhalts, während der andere Elternteil Barunterhalt bezahlt. Beide Anteile gelten als gleichwertig. Die Höhe des Barunterhaltes hängt von dem Einkommen des Unterhaltszahlers und dem Alter beziehungsweise dem Unterhaltsbedarf des Kindes ab Unterhaltsvorschuss Wenn Kinder von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder unregelmäßigen Unterhalt bekommen, haben sie die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Einen Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate und nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Höhe liegt deutlich unter dem Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsvorschusskasse Der Unterhaltsvorschuss Landratsamt Esslingen Eine Hilfe für Alleinerziehende Pulverwiesen 11 Hrsg. Bundesministerium für Familie, Esslingen am Neckar Senioren, Frauen und Jugend (Sekretariat)

11 1. 1. Steuerliche Vergünstigungen Steuerliche Vergünstigungen Steuerliche Vergünstigungen 4.1. Kinderfreibetrag Entlastungsbetrag Kinderbetreuungskosten Ausbildungsfreibetrag...22 Für Alleinerziehende gibt es bestimmte Vergünstigungen, z.b. beim Kinderfreibetrag, beim Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Umfassende und immer aktuelle Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre Steuertipps für Familien. Steuertipps für Familien Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz Stuttgart Kinderfreibetrag Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht mit der Geburt des Kindes und kann für jedes Kind nur einmal bezogen werden. Voraussetzung ist, dass die steuerpflichtige Person alleinerziehend und kindergeldberechtigt ist. Die Höhe des Kinderfreibetrages beträgt Finanzamt Esslingen Entengrabenstr Entlastungsbetrag Ein Entlastungsbetrag in Höhe von wird gewährt, wenn der alleinerziehenden Person Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zustehen und sie mit dem Kind in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen lebt. 4. Steuerliche Vergünstigungen 4.3. Kinderbetreuungskosten Es kommt nicht darauf an, ob ein Kind in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut wird. Die Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung der Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Das ist möglich bis zu einer Höhe von pro Kind jährlich

12 4. Schwangerschaft und Geburt Ausbildungsfreibetrag Entstehen durch die Ausbildung eines Kindes steuerpflichtige Kosten, kann ein Ausbildungsfreibetrag von 924 / Jahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Welche Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag gibt es? Das Kind ist volljährig befindet sich in einer Berufsausbildung wohnt auswärtig hat Anspruch auf Kindergeld oder Kindergeldfreibetrag Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung Beblingerstr , ,

13 1. Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausbildung u. Studium Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausbildung und Studium 5. Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausbildung und Studium 5.1. Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung Versicherungen Wiedereinstieg in den Beruf Ausbildung in Teilzeit Finanzielle Unterstützung für Auszubildende und Studierende mit Kind Finanzielle Unterstützung für Weiterbildung Unterstützung bei Fragen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung...31 Erwerbstätigkeit hat bei der Lebensplanung junger Frauen heute einen hohen Stellenwert und ist für die existentielle Sicherung wichtig. Daher sollten Sie die Erwerbstätigkeit, auch wenn Sie alleinerziehend sind, nicht unüberlegt aufgeben. Auch nach einer Trennung, Scheidung oder nach einer längeren Erziehungspause möchten die meisten Frauen wieder in ihren alten Beruf zurückkehren, sich neu orientieren oder erst einmal eine Ausbildung beginnen. Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung Viele Alleinerziehende haben den Wunsch in Teilzeit zu arbeiten, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Teilzeitarbeit bedeutet aber auch weniger Lohn zu bekommen, oft geringere Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und eine niedrigere Rente zu haben. Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen möchten, sollten Sie sich zuvor über Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status informieren. Wird aus der geplanten Beschäftigung ein monatlicher Bruttoverdienst von nicht mehr als 450 erzielt, unterliegen Sie trotzdem der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber zahlt für diesen sogenannten Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie einen pauschalen Steuersatz von 2 % des Arbeitsentgeltes. Sie selbst zahlen einen geringen Anteil als Beitrag in die Rentenversicherung ein. Eine Besteuerung nach tatsächlichem Verdienst ist möglich. Gegenüber der Krankenkasse können aus diesen Beträgen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Verdienen Sie in Ihrer (Teilzeit-)Beschäftigung monatlich mehr als 450 (Brutto), so sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung voll abgesichert. Dies gilt auch, wenn Sie im Rahmen einer sogenannten Gleitzonenregelung (monatlicher Lohn zwischen 450,01 und 850 ) einen geringeren Beitragsanteil als Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber einzahlen. Zur Leistungssteigerung kann es sinnvoll sein, gegenüber der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber zu erklären, dass der volle Arbeitnehmerbeitrag gezahlt werden soll. Arbeitsrechtlich sind keine Unterschiede gegenüber den Vollzeitjobs zu beachten. Bei einer geringfügigen Beschäftigung haben Sie auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall. Der Kündigungsschutz richtet sich nach den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes

14 5. Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausb. u. Studium Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bürgerhaus Esslingen-Mettingen, Erdgeschoss Burgunderstraße 6 / Esslingen am Neckar (Terminvereinbarung) regio.es@drv-bw.de Agentur für Arbeit Plochinger Str Esslingen@arbeitsagentur.de 5.2. Versicherungen Krankenversicherung Im Falle einer Scheidung sollten Sie sich sofort selbst versichern. Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse, wenn Sie bislang über Ihren Mann in der Familienversicherung waren. Dies muss spätestens drei Monate nach Rechtskraft der Scheidung geschehen! Wenn Sie eine Person aus Ihrer Familie pflegen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie hierfür Leistungen erhalten können. Denken Sie auch an Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Hausratversicherung. und frühzeitige Wiedereinstiegsplanung bei der Agentur für Arbeit Esslingen und dem Jobcenter Landkreis Esslingen erhalten. Außerdem können Sie sich nach Terminvereinbarung individuell bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten lassen. Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit bietet einmal monatlich eine Informationsveranstaltung zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf an Goeppingen.BCA@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Esslingen Arbeitsvermittlung Plochinger Str Esslingen am Neckar esslingen@arbeitsagentur.de Die Beauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters Landkreis Esslingen bietet ebenfalls regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema Wiedereinstieg nach Beendigung der Elternzeit für Kundinnen und Kunden des Jobcenters an. Jobcenter-Esslingen.BCA@jobcenter-ge.de Darüber hinaus gibt es im Jobcenter Landkreis Esslingen ein spezialisiertes Vermittlungsteam, das ausschließlich für die Beratung und Betreuung von alleinerziehenden Kundinnen und Kunden zuständig ist. Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee Bonn poststelle@bva.de Jobcenter Landkreis Esslingen Arbeitsvermittlung, Geldleistungen Uhlandstr Esslingen am Neckar Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de Wiedereinstieg in den Beruf Der Wiedereinstieg in den Beruf stellt sich nach mehreren Jahren Unterbrechung manchmal schwierig dar. Möglicherweise entspricht die Qualifikation nicht mehr den Anforderungen am Arbeitsmarkt und somit ist die Rückkehr in den gelernten Beruf nur über eine Anpassungsqualifizierung möglich. Beim Versuch des beruflichen Wiedereinstiegs können Berufsrückkehrer / innen und Wiedereinstei- Für viele Alleinerziehende ist es nur möglich, Teilzeit zu arbeiten, da die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht anders möglich ist. Das bedeutet aber auch einen geringeren Lohn, schlechtere Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und eine niedrigere Rente. Bevor Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich zuvor über Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status informieren. ger /-innen konkrete Unterstützung durch Informationen, Orientierungshilfen Verdienen Sie durch die Teilzeitarbeit nicht mehr als 450 (Brutto), unterliegen 26 27

15 5. Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausb. u. Studium Sie nicht der Sozialversicherungspflicht. Ihr Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin zahlt allein für die sogenannten Mini-Job-Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich selbst 3,9 % Ihres Gehaltes in die Rentenkasse einzuzahlen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin abgeben. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Kronenstraße Stuttgart Minijobzentrale minijob@minijob-zentrale.de Teilzeit alles was recht ist Hrsg. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kostenlose Informationen über Teilzeit, Altersteilzeit und Minijob erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Ministeriums unter Telefon Esslinger Beschäftigungsinitiative Milchstraße , -13 info@ebi-esslingen.de Agentur für Arbeit Göppingen Beauftragte für Chancengleichheit Goeppingen.BCA@arbeitsagentur.de 5.5. Finanzielle Unterstützung für Auszubildende und Studierende mit Kind Berufsausbildungsbeihilfe Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Agentur für Arbeit Ausbildung in Teilzeit Alleinerziehende Mütter und Väter können, wenn sie ein eigenes Kind oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei einer Ausbildung im Betrieb die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Für wen ist Ausbildung in Teilzeit möglich? Mütter oder Väter, die bereits eine Ausbildung begonnen, sie aufgrund der Betreuung unterbrochen haben und diese jetzt beenden möchten Mütter oder Väter, die noch keine Ausbildung absolviert haben Mütter oder Väter, die sich nach Elternzeit oder Pflege beruflich neu orientieren möchten Ausbildungsförderung (BAföG) Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzielle Unterstützung erhalten. Eine Förderung ist möglich, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist und die eigenen finanziellen Möglichkeiten sowie die der Eltern und ggf. des Ehegatten hierzu nicht ausreichen. Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis die Eltern des Auszubildenden wohnen. Für Anträge von Studierenden an Hochschulen oder Fachhochschulen sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig. Die Förderhöchstdauer beim Bafög kann sich durch ein Kind verlängern. Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf ALG II kann nur bei Unterbrechung des Studiums durch ein Urlaubssemester geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden

16 5. Erwerbstätigkeit, Wiedereinstieg, Ausb. u. Studium Bei alleinerziehenden Studierenden kann der Mehrbedarf für Alleinerziehende und einmalige Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Für das Kind ist der Anspruch auf Sozialgeld zu prüfen. Eine persönliche Beratung zum Studieren in Schwangerschaft oder mit Kind in Esslingen bietet neben den Schwangerschaftsberatungsstellen die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Esslingen. studieren-mit-kind.html oder die Beraterinnen der Studienberatung Amt für Ausbildungsförderung Landratsamt Esslingen Pulverwiesen Esslingen am Neckar (Sekretariat) Studierendenwerke Stuttgart Rosenbergstraße Stuttgart Jobcenter Landkreis Esslingen Arbeitsvermittlung, Geldleistungen Uhlandstr Esslingen am Neckar Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de Unterstützung bei Fragen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung Frauen und Männer können beim Regionalbüro für berufliche Fortbildung kostenlos in einer trägerneutralen und branchenübergreifenden Erst- und Lotsenberatung Hilfe zu Fragen rund um die berufliche Weiterbildung bekommen: Wer sich z. B. beruflich weiterbilden möchte, jedoch noch unsicher ist wie und wo der richtige Kurs zu finden ist oder welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Regionalbüro der Netzwerke für berufliche Fortbildung Esslingen und Göppingen Ulrike Goldschmitt-König Mettinger Str Finanzielle Unterstützung für Weiterbildung Arbeitslose Frauen und Männer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Wichtig: Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit Esslingen oder dem Jobcenter Landkreis Esslingen vor Unterzeichnung des Weiterbildungsvertrages, ob Sie eine Förderung erhalten. Agentur für Arbeit Esslingen Plochinger Str Esslingen am Neckar esslingen@arbeitsagentur.de

17 1. Lohnersatzleistungen Lohnersatzleistungen 6.1. Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Bildungs- und Teilhabepaket Arbeitslosengeld I Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeiten erfüllen. Diese Zeit hat erfüllt, wer innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate aufgrund einer Beschäftigung oder aus sonstigen Gründen (z. B. Bezug von Krankengeld) gegenüber der Agentur für Arbeit versicherungspflichtig war. Arbeitslos ist, wer nicht oder nur in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung sucht, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht und sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Arbeitslosengeld wird frühestens vom Tage der persönlichen Arbeitslosmeldung und Antragstellung an gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich drei Monate vor Ablauf der Elternzeit bei Ihrer Agentur für Arbeit bereits arbeitssuchend melden müssen. Eine verspätete Meldung führt zu einer Sperrzeit im Arbeitslosengeldbezug von einer Woche. Agentur für Arbeit Esslingen Plochinger Str Esslingen am Neckar esslingen@arbeitsagentur.de 6. Lohnersatzleistungen 6.2. Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch können grundsätzlich alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlichen Altersgrenze erhalten. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten eventuell Sozialgeld. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die Ihren und ggf. den Lebensunterhalt der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen sicherstellen sollen, soweit Ihr Einkommen und / oder Vermögen hierfür nicht ausreicht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst dabei sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

18 6. Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Sie nur auf Antrag. Mit Ihrem Antrag wird Ihr Anspruch auf Leistungen umfassend geprüft, daher sind eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen für Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft erforderlich. Umfassende Informationen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Jobcenter Landkreis Esslingen Arbeitsvermittlung, Geldleistungen Uhlandstr Esslingen am Neckar Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können grundsätzlich dann beantragt werden, wenn Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch haben auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie erforderlich sind und nicht von anderer Seite getragen werden Leistungen zur Lernförderung Leistungen für Mehrkosten durch Mittagsverpflegung an der Schule oder in der Kindertageseinrichtung Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe in Höhe von bis zu 10 monatlich. Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Homepage des Landkreises Esslingen. Zusätzlich erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen auch direkt bei den unten genannten Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfs für jedes Kind gesondert zu beantragen sind. Beziehende von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Jobcenter Landkreis Esslingen Arbeitsvermittlung, Geldleistungen Uhlandstr Esslingen am Necker Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de Beziehende von Wohngeld und Sozialhilfe: Amt für Soziales und Sport Bürgerservice Soziales Beblinger Str soziales.sport@esslingen.de Beziehende von Kinderzuschlag: Agentur für Arbeit Familienkasse Mörikestrasse Göppingen eintägige Schulausflüge oder Ausflüge von Kindertageseinrichtungen mehrtätige Klassenfahrten Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 zum 1. August und 30 zum 1. Februar eines jeden Jahres 34 35

19 1. Rente Rente 7.1. Auswirkungen der Kindererziehung auf die Rente Auswirkungen der Pflege von Angehörigen auf die Rente Schutz bei Erwerbsminderung Absicherung von Geschiedenen Witwen- und Witwerrente Erziehungsrente Waisenrente Rente bei Teilzeit und 450 Jobs Die Riester-Rente Rente Frauen sind häufig ungenügend abgesichert und können nicht allein von ihrer Rente leben. Obwohl es in den letzten Jahren gesetzliche Veränderungen gab, reicht die finanzielle Versorgung im Alter oft nicht aus. Sie können einiges für Ihre Rente tun! Ratsam ist es, beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung zu beantragen und eine Altersvorsorgeberatung durchführen zu lassen Auswirkungen der Kindererziehung auf die Rente Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, werden die ersten drei Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeiten anerkannt (Geburten vor 1992: 24 Monate). Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, so erfolgt für jedes Kind eine entsprechende Anrechnung. Die Kindererziehungszeiten werden mit 100 % des Durchschnittseinkommens im Rentenverlauf berücksichtigt. Unerheblich ist, ob Sie während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Treffen Erziehungszeiten mit Beitragszeiten aus Beschäftigungen oder Pflegezeiten zusammen, werden beide Bewertungen bis zu einem Höchstbetrag addiert. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr wird als Kinderberücksichtigungszeit anerkannt. Haben Sie eine mehr als geringfügige selbstständige Tätigkeit ohne Pflichtbeitragszahlungen zur Rentenversicherung ausgeübt, ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Werden mehrere Kinder innerhalb des Zehnjahreszeitraumes gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Berücksichtigungszeit nicht um die Anzahl der mehrfach belegten Monate. Es gibt jedoch zusätzliche Bonuspunkte. Berücksichtigungszeiten wirken sich positiv auf die Höhe Ihrer Rente aus, weil sie den Wert der beitragsfreien Zeiten (z. B. Schulzeiten, Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschutz) erhöhen. Haben Sie mindestens 25 rentenrechtlich relevante Jahre zurückgelegt, erhalten Sie in der Regel für Berücksichtigungszeiten ab dem zusätzliche Rentenleistungen, wenn mehrere Kinder nach dem Ende der Kindererziehungszeit gleichzeitig erzogen werden. Das gilt auch, wenn nach der Kindererziehungszeit eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Diese Regelung gilt für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes entsprechend

20 7. Rente Auswirkungen der Pflege von Angehörigen auf die Rente Wer mindestens 14 Stunden wöchentlich nicht erwerbsmäßig eine pflegebedürftige Person pflegt, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (z. B. Pflegegeld), kann dafür Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung erwerben. Die Beiträge zahlen nicht Sie, sondern die Pflegekasse bzw. das private Pflege-Versicherungsunternehmen abhängig vom Pflegeumfang und der Pflegebedürftigkeit auf Antrag Schutz bei Erwerbsminderung Achtung: Nur wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann, erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Verschiedene Sachverhalte wie z. B. Kinderberücksichtigungszeiten oder Arbeitslosigkeitszeiten auch ohne Leistungsbezug können den Zeitraum verlängern. Erkundigen Sie sich beim Rentenversicherungsträger Absicherung von Geschiedenen Bei Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner untereinander aufgeteilt. Erfolgte die Scheidung vor dem , kann es unter Umständen einen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente geben, da damals noch kein Versorgungsausgleich erfolgte Witwen- und Witwerrente Voraussetzung für eine Witwen- bzw. Witwerrente ist, dass die Ehe länger als ein Jahr gedauert hat und der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt hat. In den ersten 3 Monaten erhält der Überlebende 100 % der Rente. Danach wird unterschieden in kleine und große Witwenrente. Witwenrente erhält nur, wer etwa eigene Kinder des Verstorbenen erzogen hat, die jünger als 18 Jahre sind, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder selber die Altersgrenze erreicht hat. Eine Witwenrente erhält man für 24 Monate, in Ausnahmefällen, sogenannte Altfälle, auch länger. Voraussetzung ist, dass die / der Hinterbliebene nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen seinen Unterhalt finanzieren kann. Diese Regeln gelten auch für die / den eingetragene / n Lebenspartner/in Erziehungsrente Unbekannt ist vielen Frauen die Möglichkeit der Erziehungsrente. Diese Rente können Sie bei Tod des früheren Ehepartners aus Ihrer Rentenversicherung erhalten, wenn Sie ein Kind (bis 18. Lebensjahr) erziehen und nicht wieder geheiratet haben Waisenrente Stirbt ein Elternteil oder beide Elternteile, hat das Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente. Danach erhalten die Kinder weiterhin Waisenrente bis zum Alter von 27 Jahren wenn sie: eine Schul- oder Berufsausbildung machen sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden ein freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr leisten INFO Amt für Soziales und Sport Soziale Beratung und Wohnen Beblingerstr Rente bei Teilzeit und 450 Jobs Am wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 450 monatlich angehoben. Neu ist auch, dass grundsätzlich alle Personen, die in einem Minijob arbeiten, einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss für einen solchen Minijob Abgaben an die Renten- und Krankenversicherung abführen. Dazu kommen noch 2 % Pauschalsteuer. Bei einer Beschäftigung in Privathaushalten gilt eine Sonderregelung. Sie erwerben aus diesen Beiträgen wenn auch geringe Rentenansprüche. Es handelt sich um vollwertige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Damit können Sie auch Maßnahmen zur Rehabilitation erhalten, sich den Schutz für Erwerbsminderung sichern oder evtl. früher in Rente gehen. Nur wer diesen Aufstockungsbeitrag nicht zahlen möchte, muss sich an den Arbeitgeber wenden. Empfehlenswert ist davor jedoch eine Beratung zu den persönlichen Rentenansprüchen. Wer zwischen 450,01 und weniger als 850 (sogenannte Gleitzone) verdient, kann ab einen stufenweise steigenden Beitrag zur Sozialversicherung zahlen

21 7. Schwangerschaft und Geburt Die Riester-Rente Seit 2002 fördert der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen die ergänzende private Altersvorsorge. Gefördert werden solche Sparformen, die vertraglich garantieren, bis ans Lebensende eine Leistung zu zahlen wie es bei der gesetzlichen Rente selbstverständlich ist. Auch wenn Sie kein Einkommen erzielen, aber z. B. Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, können Sie zum begünstigten Personenkreis gehören. Bei kindergeldberechtigten Kindern kommt zur Grundzulage noch eine Kinderzulage hinzu. Lassen Sie sich beraten oder fordern Sie Infomaterial vom Rentenversicherungsträger an. Die Rentenversicherungsträger halten eine Vielzahl von kostenlosen Broschüren u. a. zum Thema Frau und Rente, Geringfügige Beschäftigung und Riester-Rente für Sie bereit. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bürgerhaus Esslingen-Mettingen, Erdgeschoss Burgunderstraße 6 / Esslingen am Neckar (Terminvereinbarung) regio.es@drv-bw.de 40 41

22 1. 1. Wohnen Wohnen 8.1. Eheliche Wohnung Wohngeld Wohnungsbaugesellschaften Mieterschutzbund Mutter-Kind-Wohnen Wohnen Wenn sich eine neue Lebenssituation durch eine Scheidung oder Trennung ergibt, stellt sich häufig die Frage, wo Sie mit Ihrem Kind / Ihren Kindern in Zukunft wohnen werden. Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wie können Sie eine bezahlbare Wohnung finden? Informieren Sie sich auf jeden Fall über Ihre Rechte an der derzeitigen Wohnung Eheliche Wohnung Falls Sie sich trennen oder scheiden lassen, stellt sich die Frage, wer aus der Wohnung auszieht. Wenn Sie bisher verheiratet in einer Wohnung zusammengelebt haben, gibt es keine Möglichkeit, der anderen Person zu kündigen. Dies ist unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. In der Regel wird im gerichtlichen Verfahren die Wohnung der Person zugesprochen, bei der die Kinder überwiegend leben. Eine endgültige Entscheidung über den Zuspruch der Wohnung kann erst bei Abschluss des Scheidungsverfahrens getroffen werden. Bis zur rechtskräftigen Scheidung wird den Ehepartnern zugemutet, innerhalb der Wohnung getrennt zu leben. Sie können sich einen Teilbereich der Wohnung zur alleinigen Benutzung zuweisen lassen. Sollte es nicht möglich sein bis zur endgültigen Klärung gemeinsam in der Wohnung zu bleiben (z. B. wenn Ihnen oder Ihren Kindern durch Ihren Ehemann Gewalt angetan wurde), haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung oder einen Gewaltschutzantrag zu stellen Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als Mietzuschlag für MieterInnen einer Wohnung oder eines Zimmers, bzw. als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der / die Wohnungsinhaber / in den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Ob Sie Wohngeld beantragen können, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben der Höhe der Einkommen aller Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung 42 43

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