Auf uns können Sie bauen! Infos, Beratung, Leistungen, Formulare & Anträge. Wichtige Bauherrenunterlagen!
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- Carin Hofer
- vor 8 Jahren
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1 Auf uns können Sie bauen! Infos, Beratung, Leistungen, Formulare & Anträge. Wichtige Bauherrenunterlagen!
2 Herzlich willkommen bei uns! Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, viele Menschen träumen vom Eigenheim. Umso mehr freut es uns, dass der Baubeginn Ihres Hauses jetzt in die konkrete Umsetzungsphase geht. Nun gilt es, viele Entscheidungen zu treffen und die nötigen Schritte vorzunehmen. Wir als Ihre kommunalen Ver- und Entsorger unterstützen Sie bei der Bereitstellung benötigter Dienstleistungen und Versorgungsanschlüsse für Strom, Erdgas, Fernwärme, Trink- und Betriebswasser. Auch in der Entwässerung und Stadtreinigung und in Sachen Telekommunikation per Glasfaser sind wir für Sie da. Unsere Baumappe beinhaltet alle erforderlichen Formulare und Anträge zur Beantragung der einzelnen Anschlüsse und Leistungen. Zudem erhalten Sie auch viele nützliche Informationen rund ums Bauen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei Ihrem Bauvorhaben und für die Zukunft viel Glück im neuen Heim. Ihre Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
3 Inhalt Alle Themen im Überblick 1 Bauantrag 1-1 Bauantrag der erste Schritt n Bestellung Lageplan / Geoinformation 2 Versorgung Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme, Glasfaser Informationen und Formulare 2-1 Benötigte Unterlagen 2-2 Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses n Projektschaltbild der elektrischen Anlage 2-3 Vorübergehend angeschlossene Anlagen ( Baustrom) und Bauwasser n Arbeitsauftrag für vorübergehend angeschlossene Anlagen 2-4 Abtrennung und Abriss n Auftrag zur Abtrennung eines Strom-Netzanschlusses n Auftrag zur Abtrennung eines Erdgas-Netzanschlusses n Auftrag zur Abtrennung eines Wasser-Netzanschlusses 2-5 Hausanschlussraum und -platz 2-6 Beispiel eines Hausanschlussraumes 2-7 Kombi-Netzanschluss 2-8 Tiefbauarbeiten in Eigenleistung 2-9 Erläuterung des Grabenprofils n Lehrrohrverlegung 2-10 Hinweise für Netzanschlüsse 2-11 Möglichkeiten der Grundwassernutzung 2-12 Versorgung mit Betriebswasser 2-13 Wasserqualität beim Hausbau 2-14 Wasserbeitrag und -gebühren 2-15 Informationen zum Glasfaseranschluss n Fragen und Antworten zum Glasfaseranschluss 2-16 Grundstücksnutzungsvertrag 3 Entsorgung Entwässerung und Abfallwirtschaft 3-1 Entwässerungsplan Kanal- und Grundwasserauskunft n Antrag auf Erteilung einer Kanalauskunft 3-2 Regenwasser Versickerung und Nutzung n Angaben zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr 3-3 Rückstauschutz der Entwässerungsanlage 3-4 Grundstücksanschluss an die Kanalisation n Antrag auf Herstellung eines nachträglichen Grundstücksanschlusses an die Kanalisation 3-5 Bauwasserhaltung n Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung 3-6 Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage n Protokoll über Dichtheitsprüfung 3-7 Kanalbeitrag und -gebühren 3-8 Abfallentsorgung n Meldung von Abfallbehältnissen 4 Allgemeines 4-1 Dienstleistungen und Ansprechpartner 4-2 Förderprogramme 4-3 Wasser- und erdgasversorgte Gemeinden 4-4 Erläuterung der Fachbegriffe 4-5 Literaturhinweise und Internetadressen
4 1-1 Bauantrag der erste Schritt nbestellung Lageplan / Geoinformation 1 Bauantrag
5 Bauantrag Der erste Schritt Bürgerservice Bauen Öffnungszeiten Mo. Fr.: 8.00 bis Uhr, Mo., Di.: bis Uhr Do.: bis Uhr Den Bauantrag nimmt der Bürgerservice Bauen entgegen. Das Bauordnungsamt entscheidet zusammen mit den zuständigen Fachstellen der Stadt über die Baugenehmigung. Diese wird Ihnen durch das Bauordnungsamt erteilt. In allen Fragen zum Thema Bauen berät Sie gerne der Bürgerservice Bauen. Er steht Ihnen und Ihrem Bauplaner schon vor der eigentlichen Planung unabhängig beratend zur Seite, z.b. bei Fragen zu: Baugenehmigung Wenn Sie ein Wohnhaus bauen, ein bestehendes Gebäude umbauen, aufstocken oder einer anderen Nutzung zuführen wollen, benötigen Sie vorab eine Baugenehmigung von der Stadt Ingolstadt. Dazu erstellt Ihnen Ihr beauftragter Planvorlagenberechtigter, ob Architekt, Bautechniker oder Maurermeister, die erforderlichen Unterlagen. Den dafür nötigen amtlich bestätigten Lageplan sowie weitere Geoinformationen, erhalten Sie mit nachfolgendem Formular beim Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation. Möglichkeiten der Bebauung Art und Maß der Bebauung sowie der Baugestaltung, z.b. Zulässigkeit verschiedener Nutzungen, notwendige Abstände zur Grundstücksgrenze, Anzahl der Geschosse, Dachneigung, Dachform, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl etc. Verfahren, z.b. Bauvoranfragen, Baugenehmigung etc. zusätzliche Erfordernisse, wie z.b. Stellplätze, Grundstückszufahrten, Randsteinabsenkungen etc. Erkundigen Sie sich bitte bereits beim Grundstückskauf über die grundstücksbezogenen Beiträge für die Grundstückserschließung sowie den Kanal- und Wasser anschluss. Stadt Ingolstadt Bürgerservice Bauen, Bauordnungsamt Spitalstraße 3, Zimmer Ingolstadt Tel.: (08 41) Fax: (08 41) bauordnungsamt@ingolstadt.de 1-1
6 Lageplan / Geoinformation Bestellung Stadt Ingolstadt Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation Spitalstraße Ingolstadt Tel.: (08 41) Fax: (08 41) vmg@ingolstadt.de Sollte der Antragsteller ein Anliegerverzeichnis benötigen und ist nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine Vollmacht des Eigentümers beizulegen. Antragsteller Name/Firma: Vorname/Ansprechpartner: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax/ Angaben zum Bauvorhaben Flurstück(e): Gemarkung: Straße, Hausnummer Bestellung Lageplan n Amtlich bestätigter Lageplan Anzahl: Stück n Einfacher Lageplan Anzahl: Stück n Digitaler Lageplan Datenformat: n dxf n dwg n Anliegerverzeichnis für folgende Flurstücke Flurstücksnr.: Flurstücksnr.: Flurstücksnr.: Flurstücksnr.: n Paket Katasterauszug zur Bauvorlage n Luftbild n Anbringung einer Höhe im Grundstück n Auskunft Straßenhöhen n Stadtplan n Abholung nach ca. 3 Tagen n Zusendung per Post Ort, Datum: Unterschrift: 1-1
7 2 Versorgung Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme, Glasfaser Informationen und Formulare 2-1 Benötigte Unterlagen 2-2 Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses nprojektschaltbild der elektrischen Anlage 2-3 Vorübergehend angeschlossene Anlagen ( Baustrom) und Bauwasser narbeitsauftrag für vorübergehend angeschlossene Anlagen 2-4 Abtrennung und Abriss nauftrag zur Abtrennung eines Strom-Netzanschlusses nauftrag zur Abtrennung eines Erdgas-Netzanschlusses nauftrag zur Abtrennung eines Wasser-Netzanschlusses 2-5 Hausanschlussraum und -platz 2-6 Beispiel eines Hausanschlussraumes 2-7 Kombi-Netzanschluss 2-8 Tiefbauarbeiten in Eigenleistung 2-9 Erläuterung des Grabenprofils nlehrrohrverlegung 2-10 Hinweise für Netzanschlüsse 2-11 Möglichkeiten der Grundwassernutzung 2-12 Versorgung mit Betriebswasser 2-13 Wasserqualität beim Hausbau 2-14 Wasserbeitrag und -gebühren 2-15 Informationen zum Glasfaseranschluss nfragen und Antworten zum Glasfaseranschluss 2-16 Grundstücksnutzungsvertrag
8 Benötigte Unterlagen vor Herstellung eines Netzanschlusses Unabhängig von der von Ihnen beabsichtigten Baumaßnahme (Neubau, Altbau, Sanierung) benötigen wir zur Erstellung eines entsprechenden Angebots/Vertrags für die Netzanschlussleitungen von Ihnen folgende Unterlagen: 1. Lageplan Amtlicher Lageplan des Gebäudes im Maßstab 1: Kellergrundriss Kellergrundrissplan im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung des gewünschten Hausanschlussraums/ -platzes für den Anschluss 3. Erdgeschossplan Erdgeschossplan im Maßstab 1:100 Wichtig Füllen Sie bitte den nachfolgenden Antrag vollständig aus und vergessen Sie nicht, eine Telefon nummer anzugeben, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind. In den Feldern, bei denen technische Daten abgefragt werden, können Sie die benötigten Informationen bei Ihren Installationsfirmen einholen oder mit den Stadtwerken besprechen. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
9 Netzanschluss Strom / Erdgas / Wasser Antrag auf Herstellung 1 Antragsteller Herr Frau Name, Vorname (Vertragspartner bzw. zeichnungsberechtigte Person) 3 Angaben zur Anlagenadresse des Netzanschlusses Bauvorhaben Nur auszufüllen von Firmen-/Gewerbekunden Firmenname, Rechtsform PLZ, Ort Straße, Hausnummer Registergericht Registernummer Gemarkung Flur-Nr. Straße, Hausnummer, Zusatz PLZ, Ort Telefon (privat oder geschäftlich) Fax 4 Angaben zur ausführenden Firma (ausfüllen, falls bekannt) Ausführende Elektro-Fachfirma bzw. ausführendes Planungsbüro Firmenname Straße, Hausnummer 2 Rechnungsanschrift Nur auszufüllen, wenn Rechnungsempfänger abweichend vom Auftraggeber ist Firma (Firmenname, Rechtsform) Herr Frau (Name, Vorname) PLZ, Ort Ausführende Gas-/Wasser-Fachfirma bzw. ausführendes Planungsbüro Firmenname Straße, Hausnummer, Zusatz oder Postfach Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort 5 Anschlussart Neuanschluss Umverlegung Erweiterung/ Fertigstellung Tiefbau auf Grundstück in Eigenleistung Auswechslung Abtrennung Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Doppelhaushälften Anzahl: Reihenhäuser Anzahl: Gewerbe Gartenhaus mit Pressringdichtung Anzahl: Telekom (bis max. 6 WE) Kabel Deutschland 6 Netzanschluss Strom Wohneinheiten Anzahl: (max. Zählervorsicherung jeweils 3 x 35 A) Allgemein Anzahl: (max. Zählervorsicherung jeweils 3 x 25 A) Bei Überschreiten der oben genannten Werte oder sonstiger Anlagen (z.b. E-Heizung, Wärmepumpe, Gewerbe) ist ein Projektschaltbild auszufüllen. Erdgas Wohneinheiten Anzahl: Leistung in kw (NL): Gewerbe Leistung in kw (NL): Prognostizierte Jahresverbrauchsmenge in kwh: Wasser Wohneinheiten Anzahl: Leistung in l/s VS: Gewerbe Leistung in l/s VS: Wandhydranten Anzahl: Leistung in l/min VS: Sprinkleranlage für inneren Brandschutz Leistung in l/s VS: Feuerlöschanlage für äußeren Brandschutz Leistung in l/s VA: ÜH: UH: Unter Anerkennung der NAV, NDAV, Ergänzende Bedingungen, WAS und Kenntnisnahme der Hinweise beantrage ich die Angebots-/Vertragserstellung für die oben angeführten Leistungen. Die Elektro-, Erdgas- und Wasser-Installationsanlagen müssen von einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachfirma aus geführt werden. Der Einbau der Zähleranlage und die Inbetriebsetzung ist durch die ausführende Fachfirma bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH zu beantragen. Die Inbetriebsetzung der Anlage bis zum Zähler und die Zählermontage erfolgt durch die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Grundstückeigentümer (falls abweichend von Auftraggeber) Herr Frau (Name, Vorname) Ort, Datum Straße, Hausnummer, Zusatz oder Postfach Unterschrift Antragsteller / Grundstückeigentümer PLZ, Ort X Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
10 Projektschaltbild der elektrischen Anlage Auszufüllen von der Elektrofirma / dem Projektanten / dem Planungsbüro 1 Angaben zum Bauvorhaben Bauvorhaben: Straße, Hausnummer: 2 Projektschaltbild-Neuanlage Die Angabe der HAS ist zwingend notwendig! Bemerkung Zählervorsicherung in A Haushalt Wohneinheiten (WE) Allgemein Leistung in kva Leistung in kva HAS: Querschnitt: 3 Bestehende Altleistung Hausanschlusssicherung (HAS) in Ampere: Wohnungen Zählervorsicherung Anzahl WS/DS: Gewerbe Zählervorsicherung Anzahl WS/DS: Allgemein Zählervorsicherung Anzahl WS/DS: WS: Wechselstrom; DS: Drehstrom 4 Bestätigung Für Sonderverbraucher (Speicherheizung, Wärmepumpe, elektrische Durchlauferhitzer, usw.) oder gemischte Anlagen (Wohnbau und Gewerbe oder mehrere Gewerbe an einem Netzanschluss) gilt: Das verantwortliche Planungsbüro, der Projektant oder die Elektrofirma bestätigt per Unterschrift auf diesem Formular, die Dimensionierung der Hausanschlusssicherung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors festzulegen, da diese Grundlage für die Berechnung des Netzkostenbeitrags ist. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe verbindlich ist! Ort, Datum Unterschrift / Stempel der Elektrofirma / des Projektanten / des Planungsbüros X Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) und Bauwasser Beispiel eines Zählerschrankes, der Ihnen üblicherweise von Ihrer Baufirma zur Verfügung gestellt wird. Vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) Bereits während der frühen Bauphase benötigen Sie Baustrom, da der Einsatz elektrisch angetriebener Werkzeuge einen Stromanschluss erfordert. Die Versorgung dieser Geräte wird über einen vorübergehenden Stromanschluss sichergestellt. Dieser wird solange benötigt, bis der reguläre Stromnetz anschluss in Betrieb gesetzt wurde. Der Baustromanschluss muss mit dem beiliegenden Formular von Ihnen beantragt werden. Das Formular muss auch von Ihrer Elektroinstallationsfirma, die alle benötigten technischen Daten gerne für Sie einträgt, ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bau stromverteiler und der dazu gehörige Zählerschrank werden Ihnen üblicherweise von Ihrer Baufirma zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH montiert den Stromzähler im Zählerschrank, schließt diesen am Übergabepunkt (Kabelverteiler, Anschlusssäule, Trafostation, Freileitung) an und nimmt den Zählerschrank bis zur ausgeschalteten Hauptsicherung (kundenseitig) in Betrieb. Anschließend wird die Kundenanlage durch Einschalten der Hauptsicherung von Ihrer Elektroinstallationsfirma in Betrieb gesetzt. Bauwasser Für die provisorische Wasserversorgung während der Bauphase benötigen Sie ein Standrohr. Dieses können Sie bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH gegen eine geringe Gebühr ausleihen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Zählerstelle, Telefon (08 41) oder Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
12 Strom-Netzanschluss Arbeitsauftrag für vorübergehend angeschlossene Anlagen Bitte vollständig ausfüllen und zurückfaxen an: Fax (08 41) Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an: Tel. (08 41) Auftraggeber / Kunde Herr Frau Name, Vorname (Vertragspartner bzw. zeichnungsberechtigte Person) Nur auszufüllen von Firmen-/Gewerbekunden Firmenname, Rechtsform Registergericht Registernummer Straße, Hausnummer, Zusatz PLZ, Ort Telefon (privat oder geschäftlich) Fax 2 Angaben zur Anlagenadresse des Netzanschlusses Straße, Hausnummer, Zusatz PLZ, Ort Übergabestelle Wunschtermin.. 3 Angaben zur Installations- / Zähleranlage Eintarifzähler Zweitarifzähler (z.b. bei Grundwasserhaltung) 4 Gewünschte Leistung (bitte wählen Sie aus) Baustromanschluss bis zu einem Jahr Baustromanschluss (Anschlusssäule) am Kabelende bis zu einem Jahr 5 Hinweise Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, wird die entsprechende Geltung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom (BGBl. I S. 2477) und Ergänzende Bedingungen zur NAV der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH (SWI Netze GmbH) in ihrer jeweils geltenden Fassung vertraglich vereinbart. Weiter ist das beiliegende Preisblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Strom-Netzanschlussvertrages. Aktuelle Informationen, insbesondere über die NAV, Informationsblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen, VBEW Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen, Ergänzende Bedingungen zur NAV der SWI Netze GmbH und das jeweils gültige Preisblatt sind im Internet unter veröffentlicht. Die NAV sowie Ergänzende Bedingungen zur NAV der SWI Netze GmbH werden dem Auftraggeber/Kunden auf Verlangen kostenlos ausgehändigt. Darüber hinaus sind diese Informationen im Kundencenter (Ringlerstraße 28, Ingolstadt) erhältlich. Dieser Strom-Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Lieferung elektrischer Energie. 6 Laufzeit / Inbetriebsetzung Dieser Strom-Netzanschlussvertrag tritt mit Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft und endet spätestens nach Ablauf eines Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Befristet für ein Jahr erhält der Kunde mietweise eine Anschlusssäule in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde verpflichtet sich, die Anschlusssäule pfleglich zu behandeln. Für jegliche Schäden an der Anschlusssäule haftet der Kunde. Die Inbetriebsetzung der Anlage erfolgt nach Eingang der Unterzeichnung des Inbetriebsetzungsantrages durch den Elektroinstallateur. 7 Auftragserteilung Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH mit der Erstellung eines Strom-Netzanschlusses für vorübergehend angeschlossene Anlagen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom (BGBl. I S. 2477) und Ergänzende Bedingungen zur NAV der SWI Netze GmbH sowie den Konditionen des beiliegenden Preisblattes für vorübergehend angeschlossene Anlagen in der jeweils gültigen Fassung für die oben genannte Anlagenadresse (Ziffer 2). Mir ist bekannt, dass die SWI Netze GmbH ab Auftragserteilung eine Vorlaufzeit von einer Woche benötigen. Vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse kann sich die Ausführung zeitlich verschieben. Ich bestätige die Auftragserteilung, die Kenntnisnahme der NAV, Ergänzende Bedingungen zur NAV und des derzeit gültigen Preisblattes durch meine Unterschrift. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers (Auftragserteilung) X 8 Inbetriebsetzungsantrag des Elektroinstallateurs Die aufgeführte Installations- / Zähleranlage ist unter Beachtung der geltenden Vorschriften nach den anerkannten Regeln der Technik insbesondere nach den Bestimmungen der DIN, VDE und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) von mir / uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Anlage kann gemäß 14 NAV, 15 NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Ausweis-Nr. Wandlermessung Kurzzeitanschluss bis zu 3 Tagen Leistungsbedarf in kw: Ort, Datum Unterschrift und Stempel des eingetr. Installateurs X Interne Bearbeitung der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Anmontage Zähler Werk-Nr. Materialreservierung Material ja nein HT NT Faktor Material ja nein Datum (TT.MM.JJJJ) Monteur Zeit Material ja nein Abmontage HT.. Datum (TT.MM.JJJJ) Monteur Zeit.. NT Material Material Material ja ja ja nein nein nein Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
13 Abtrennung und Abriss Information Im Falle der endgültigen Leitungsabtrennung oder auch bei Abriss eines Gebäudes und anschließender Neubebauung ist es sinnvoll, persönlich bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH vorbeizukommen, um die nötigen Details zu besprechen. Unter endgültiger Abtrennung versteht man die Trennung vorhandener Netzanschlussleitungen an der Abzweigstelle von der Versorgungsleitung im Straßenbereich. Dies geschieht dann, wenn ein Grundstück nicht oder auf absehbare Zeit nicht mehr wirtschaftlich genutzt wird. Bitte achten Sie auf rechtzeitige Beantragung. Die Abstimmung zur Leitungsabtrennung benötigt ausreichend Vorlaufzeit. Das Umweltamt der Stadt Ingolstadt sollte auch bei Abbruch eines Gebäudes mit eingebunden werden. Für Informationen und Fragen zum Thema Gebäudeabriss und Entsorgung des Bauschuttes steht Ihnen das Umweltamt unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung: (08 41) bzw. Durchwahl Im Gegensatz dazu kommt es zu einer vorüber gehenden Abtrennung der Versorgungsleitungen, wenn auf einem Grundstück aufgrund von Umbauarbeiten, Anbau/Erweiterung eines Gebäudes oder auch Abriss mit anschließendem Neubau die Versorgungsleitungen abgetrennt werden müssen. In diesem Fall ist zu klären, ob die bisher vorhandenen Leitungen wieder verwendet werden können oder ein neu dimensionierter Netzanschluss nötig wird. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
14 Abtrennung eines Strom-Netzanschlusses Arbeitsauftrag Endgültige Abtrennung eines Strom-Netzanschlusses Wegen Beendigung des Netzanschlussverhältnisses ist der vorhandene Strom-Netzanschluss (NAV 8, Abs. 1) abzutrennen. Die Kosten gehen zu Lasten der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt, entgegen dem jetzigen Willen des Auftraggebers, nur eine vorübergehende Abtrennung ergeben, so ist dies eine technische Änderung im Sinne des 9, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NAV, die zu Lasten des Auftraggebers geht. Die entstandenen Kosten sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu bezahlen und werden ihm nachträglich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den derzeit gültigen Kostenpauschalen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Der Auftraggeber ist weiter darüber informiert, dass ein neuer Netzanschluss nur dann ausgeführt wird, wenn die Kosten der Abtrennung bezahlt sind. 1 Auftraggeber / Kunde Herr Frau Name, Vorname: Nur auszufüllen von Firmen-/Gewerbekunden Firmenname, Rechtsform: Registergericht: Registernummer: Straße, Hausnummer, Zusatz: PLZ, Ort: Telefon (privat oder geschäftlich): Fax: 2 Angaben zur Anlagenadresse des Netzanschlusses Bauvorhaben: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer: Gemarkung Flur-Nr. 3 Auftragserteilung Unter Anerkennung der NAV und der Ergänzenden Bedingungen erteile ich den Auftrag zur Ausführung der beantragten Abtrennung. Ausführung erwünscht bis zum:.. Unterschrift der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ort, Datum: Unterschrift des Auftraggebers (Auftragserteilung) X Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
15 Abtrennung eines Erdgas-Netzanschlusses Arbeitsauftrag Endgültige Abtrennung eines Erdgas-Netzanschlusses Wegen Beendigung des Netzanschlussverhältnisses ist der vorhandene Erdgas-Netzanschluss (NDAV 8, Abs. 1) abzutrennen. Die Kosten gehen zu Lasten der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt, entgegen dem jetzigen Willen des Auftraggebers, nur eine vorübergehende Abtrennung ergeben, so ist dies eine technische Änderung im Sinne des 9, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NDAV, die zu Lasten des Auftraggebers geht. Die entstandenen Kosten sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu bezahlen und werden ihm nachträglich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den derzeit gültigen Kostenpauschalen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Der Auftraggeber ist weiter darüber informiert, dass ein neuer Netzanschluss nur dann ausgeführt wird, wenn die Kosten der Abtrennung bezahlt sind. 1 Auftraggeber / Kunde Herr Frau Name, Vorname: Nur auszufüllen von Firmen-/Gewerbekunden Firmenname, Rechtsform: Registergericht: Registernummer: Straße, Hausnummer, Zusatz: PLZ, Ort: Telefon (privat oder geschäftlich): Fax: 2 Angaben zur Anlagenadresse des Netzanschlusses Bauvorhaben: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer: Gemarkung Flur-Nr. 3 Auftragserteilung Unter Anerkennung der NDAV und der Ergänzenden Bedingungen erteile ich den Auftrag zur Ausführung der beantragten Abtrennung. Ausführung erwünscht bis zum:.. Unterschrift der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ort, Datum: Unterschrift des Auftraggebers (Auftragserteilung) X Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
16 Abtrennung eines Wasser-Netzanschlusses Arbeitsauftrag Sondervereinbarung zur endgültigen Abtrennung eines Wasser-Netzanschlusses im Namen und für Rechnung der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR Wegen Beendigung des Versorgungsverhältnisses ist der vorhandene Wasser-Netzanschluss abzutrennen. Die Kosten gehen zu Lasten der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt, entgegen dem jetzigen Willen des Auftraggebers, nur eine vorübergehende Abtrennung ergeben, so ist dies eine technische Änderung im Sinne des 9, Abs. 2 Wasserabgabesatzung (WAS), die zu Lasten des Auftraggebers geht. Die entstandenen Kosten sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu bezahlen und werden ihm nachträglich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den derzeit gültigen Kostenpauschalen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Der Auftraggeber ist weiter darüber informiert, dass ein neuer Netzanschluss nur dann ausgeführt wird, wenn die Kosten der Abtrennung bezahlt sind. 1 Auftraggeber / Kunde Herr Frau Name, Vorname: Nur auszufüllen von Firmen-/Gewerbekunden Firmenname, Rechtsform: Registergericht: Registernummer: Straße, Hausnummer, Zusatz: PLZ, Ort: Telefon (privat oder geschäftlich): Fax: 2 Angaben zur Anlagenadresse des Netzanschlusses Bauvorhaben: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer: Gemarkung Flur-Nr. 3 Auftragserteilung Unter Anerkennung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) erteile ich den Auftrag zur Ausführung der beantragten Abtrennung. Unterschrift der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ausführung erwünscht bis zum:.. Ort, Datum: Unterschrift des Auftraggebers (Auftragserteilung) X Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
17 Hausanschlussraum und -platz Information Ein Hausanschlussraum ist ab fünf Nutzungseinheiten erforderlich. Besondere Hausanschlussräume sind nicht erforderlich für Wohnhäuser bis vier Nutzungseinheiten sowie Nichtwohngebäude (z.b. Büro- und Gewerbebauten, die nur von einem Kunden genutzt werden) mit einer Heizleistung 50 kw einer elektrischen Leistung 35 kva einem Wasseranschluss DN 50 einem Fernwärmeanschluss 25 kw Übergabestellen und Zählerplätze sind jedoch an DIN 18012, VDE und TAB anzulehnen. Vor Einbau der Versorgungsleitungen in ein Gebäude muss sichergestellt sein, dass der Hausanschlussraum abgesperrt werden oder im Falle einer Hausanschlusswand der Keller entsprechend vor Fremdeinwirkung abgesichert werden kann. Zählerplätze Sämtliche Zählerplätze für Strom, Erdgas, Trink- und Betriebswasser sowie Fernwärme sind mit dem Versorgungsunternehmen abzustimmen. Die Mess- und Steuereinrichtungen müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, mechanische Beschädigung und Erschütterungen geschützt sein, um schädliche Einflüsse auf ihre Funktion zu vermeiden. Die Zugänglichkeit für alle Eigentümer oder Mieter muss gewährleistet sein. Weitere Details zum Hausanschlussraum und zu den Zählerplätzen können mit den Stadtwerken Ingolstadt abgestimmt werden. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
18 Hausanschlussraum Beispiel Beispiel eines Hausanschlussraumes mit Hauptpotentialausgleich 01 Hauseinführungsleitung für Starkstrom 02 Starkstrom - Hausanschlusskasten mit Hausanschlusssicherungen 03 Starkstrom - Hauptleitung 04 ggf. Zählerplätze 05 Starkstrom - Ableitungen zu Stromkreisverteilern 06 Kabelschutzrohr 07 Netzanschlussleitung für Telekommunikationsanlage 08 Netzanschlussleitung für Wasserversorgung mit Wasserzählanlage 09 Netzanschlussleitung für Gasversorgung mit Hauptabsperreinrichtung 10 Heizungsrohre im Nebenraum 11 Potentialausgleichsschiene für den Hauptpotentialausgleich 12 Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem Blitzschutzerder 13 Verbindung mit PEN-Leiter bei Schutzmaßnahmen im TN-System 14 Verbindung mit Telekommunikationsanlage 15 Verbindung mit Antennenanlage 16 Verbindung mit Gasinnenleitungen (nach dem Isolierstück) 17 Verbindung mit Heizungsrohren (Vor- und Rücklauf) 18 Verbindung mit Wasserverbrauchsleitungen 19 Anschlussfahne 20 Fundamenterder (DIN18014) 21 Bodenablauf Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
19 Kombi-Netzanschluss Preise Informationen über Preise entnehmen Sie bitte im Internet unter (Netze GmbH). Die Verlegung eines Strom-, Erdgas-, Fernwärme- und Wassernetzanschlusses erfolgt am kostengünstigsten im gemeinsamen Graben. Bei der Verlegung in Kombination werden die Kosten für die gemeinsame Verlegung auf die oben genannten drei Sparten aufgeteilt. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
20 Tiefbauarbeiten in Eigenleistung Informationen Damit ist gewährleistet, dass an den Netzanschlussleitungen keine Beeinträchtigungen durch äußere Einwirkungen entstehen können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es bei Eigenleistung bauseits oftmals zu erheblichen Terminkoordinationsschwierigkeiten kommen kann. Gerade bei sehr kurzen Leitungen ist es in diesem Zusammenhang sehr fraglich, ob eine Eigenleistung die gewünschten Einsparungen erbringen kann. Im öffentlichen Bereich (Straße und Bürgersteig) darf nur eine von der Stadt Ingolstadt zugelassene Tiefbaufirma Grabungsarbeiten durchführen. Falls Sie im öffentlichen Bereich Tiefbauarbeiten vergeben wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob die von Ihnen gewählte Firma diese Zulassung besitzt. Sie haben nach NAV, NDAV 6 Abs.3. die Möglichkeit, die Tiefbauarbeiten in Eigenleistung oder unter Zuhilfenahme einer von Ihnen direkt beauftragten Fachfirma zu erbringen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die von der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH vorgegebenen Verlegungstiefen und Seitenabstände der einzelnen Energieleitungen unbedingt eingehalten werden müssen (siehe Schema Grabungsprofil). Abtrennung von Netzanschlüssen im Grundstück Hinweise für die Ausführung der Tiefbauarbeiten: Bei Tiefbauarbeiten im Grundstück ist zur Freilegung einer Wasserleitung eine Baugrube von 1,50 x 1,50 Meter freizulegen. Da im Regelfall die Wasserleitung in einer Tiefe von 1,30 Metern liegt, muss also bis auf eine Gesamttiefe von 1,60 Metern gegraben werden. Bei Kunststoffleitungen muss unter der Leitung ein Bereich von 0,4 m Länge freigelegt werden, bei Stahlleitungen eine Freilegung von 1,5 Meter erfolgen (Gesamtlänge der Arbeitsgrube). Die Leitungstrassenführungen werden beim gemeinsamen Besichtigungstermin abgestimmt und sind dann einzuhalten. Am vereinbarten Verlegungstermin muss der Graben entsprechend ausgehoben sein. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH verlegt die Versorgungsleitungen (inkl. Einsanden); die Zwischenplanieebenen müssen bauseits hergestellt werden. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
21 Erläuterung des Grabenprofils Informationen Anhand der Grabenprofilskizze ist erkennbar, wie eine kombinierte Verlegung der Netzanschlussleitungen zu erfolgen hat. Schritt 1 Absicherung und Einrichten der Baustelle Aushub des Erdreiches Schritt 2 (Leitungszone I) Erstellen eines Sandbettes Verlegen der Wasserleitung Einsanden der Wasserleitung durch SWI Erstellen einer Zwischenplanie Schritt 3 (Leitungszone II) Verlegen der Erdgasleitung Einsanden der Erdgasleitung durch SWI Erstellen der Zwischenplanie Verlegetiefen Strom: zwischen 60 cm und 80 cm Erdgas: zwischen 80 cm und 120 cm Wasser: zwischen 120 cm und 140 cm Grabenbreite Die Grabenbreite beträgt bei einer Verlegung in Kombination (von Wasser, Erdgas und Strom) 60 cm. Schritt 4 (Leitungszone III) Verlegen der Stromleitung Einsanden der Stromleitung durch SWI Erstellen der Zwischenplanie Schritt 5 (Verfüllung) Verfüllung des noch offenen Grabens mit Erdreich Verdichtung des Erdreiches ggf. Wiederherstellung der befestigen Oberfläche Mindestabstände von Trinkwasser-/Erdgasleitungen n zu Fundamenten: 1,0 Meter n zu Kabeln (Parallelverlegung): 0,3 Meter (Kreuzung): 0,2 Meter n zu Abwasserleitungen: 1,0 Meter 0,3 Meter, falls die Abwasserleitung tiefer als die Trinkwasserleitung verlegt ist n zu Bäumen (Stamm-Mitte): 2,5 Meter Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
22 Lehrrohrverlegung bei Gebäuden mit Bodenplatte (ohne Unterkellerung) Bei Gebäuden ohne Unterkellerung können Lehrrohre für die Einführung der Anschlussleitungen entsprechend der Abbildung verlegt werden. Sollten die Lehrrohre durch unsachgemäßen Einbau für eine Verlegung der Netzanschlussleitungen nicht geeignet sein, hat der Bauherr die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Grundriss Bodenplatte Putzschicht 15 cm 15 cm Außenwand Wasser Gas Strom TK 10 cm 30 cm 30 cm Lehrrohre bündig mit Oberkante Fertigfußboden Raumhöhe mind. 2,00 m Erdoberfläche mind. 80 cm 90 cm - 1,10 m 1,20 m 80 cm Lehrrohr Wasser KG-Rohr nach Angabe Bögen je 6x15 bei Gas cm Lehrrohr Gas KG-Rohr nach Angabe Bögen je 6x15 TK Lehrrohre Strom/TK KG-Rohr DN 100 Bögen je 6x15 Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
23 Hinweise für Netzanschlüsse Niederspannung/Erdgasniederdruck/Fernwärme/Wasser Netzanschluss Die Errichtung von Netzanschlüssen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien sowie der jeweiligen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung. Zur technischen Ausführung sind die Regelwerke, wie VDE, VDE-AR, DVGW, TRGI, TRWI in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Netzanschluss verbindet das jeweilige Leitungsnetz mit der Anlage des Netzanschlusskunden. Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR und steht in deren Eigentum. Er wird auf Grundlage eines vom Netzanschlusskunden erteilten Auftrages ausschließlich von der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR bzw. von einem von der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR bestimmten Nachunternehmer hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt. Der Netzanschlusskunde darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen und vornehmen lassen. Der Netzanschlusskunde muss jede Beschädigung des Netzanschlusses, insbesondere auftretende Undichtigkeiten sowie das Fehlen von Plomben, der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR unverzüglich mitteilen. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, erhält grundsätzlich einen eigenen Netzanschluss. Erfolgt die Versorgung über einen gemeinsamen, allgemein zugänglichen Hausanschlussraum, können auch mehrere Häuser über diese Netzanschlussleitung angeschlossen werden, wobei die Verbrauchszähler in dem gemeinsamen Hausanschlussraum (Zählerraum) im selben Gebäude untergebracht werden müssen. Der Netzanschlusskunde hat die rechtlichen Voraussetzungen (z.b. Eigentümergemeinschaft, Dienstbarkeiten, Verwalter, Zugänglichkeit für Mieter) zu schaffen. Bei hintereinander liegenden Grundstücken oder Gebäuden (z.b. Doppelhaushälften, Reihenhäuser usw.) wird eine gemeinsame Netzanschlussleitung bis zur Abzweigstelle verlegt. Ab der Abzweigstelle erhält jedes Gebäude einen gesonderten Netzanschluss. Ist die Eintragung einer Dienstbarkeit erforderlich, so hat dies der Netzanschlusskunde auf seine Kosten zu veranlassen. Bei mehr als 20 Wohneinheiten wird beim Stromnetzanschluss eine Doppel-Hausanschlusssicherung oder ein Energieverteiler montiert, damit anschließend mehrere Zählerschränke angeschlossen werden können. Netzanschlusskunden, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben sich schriftlich die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers unter Anerkennung der damit verbundenen gegenseitigen Rechte und Pflichten einzuholen. Während der Vertragslaufzeit teilt der Netzanschlusskunde der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR unverzüglich Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Anschlussobjekt oder Veränderungen des Anschlusswertes schriftlich mit. Leitungsführung Der Netzanschlusskunde hat die baulichen Voraussetzungen für eine sichere Errichtung des Netzanschlusses zu schaffen. Netzanschlussleitungen sind geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg von den Versorgungsleitungen zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und auf Dauer zugänglich bleibt. Das Errichten von Gebäuden über Netzanschlussleitungen oder jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zur Leitung beeinträchtigt, ist unzulässig. Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern (seitlicher Mindestabstand 2,5 Meter) über Netzanschlussleitungen ist ebenfalls unzulässig. Bei Verlegung von Netzanschlussleitungen über fremde Grundstücke ist eine dingliche Sicherung notwendig. Im Einzelfall ist die Trassenführung mit der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH abzustimmen. Bei überlangen Netzanschlussleitungen oder nicht vorhandenen baulichen Voraussetzungen zur Erstellung eines Netz- Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
24 Hinweise für Netzanschlüsse Niederspannung/Erdgasniederdruck/Fernwärme/Wasser anschlusses wird für Erdgas ein Übergabeschrank, für Wasser ein Übergabeschacht (hier Wassergrundstücksleitung ab 25 m) und für Strom eine Zählersäule angeboten. Werden bei der Verlegung von Netzanschlussleitungen Mantelrohre (Produktenrohre) eingesetzt, gehen die Mehraufwendungen zu Lasten des Netzanschlusskunden. Bauseits verlegte Mantelrohre müssen der gleichen Qualität wie das Produktenrohr der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH entsprechen. Freileitungsanschluss Der Freileitungsanschluss und die Hausanschlusssicherung müssen jederzeit zugänglich sein. In unmittelbarer Nähe des Freileitungsanschlusses muss eine Ausstiegsluke angebracht werden oder über eine Dachleiter eine sichere Begehbarkeit gewährleistet sein. Der Dachstuhl oder bei Wandanschlüssen die Anschlusswand müssen eine ausreichende Festigkeit haben, um der durch die Leitungen hervorgerufenen Belastung standzuhalten. Abtrennung von Netzanschlüssen Abtrennungen für Strom-, Erdgas-, Wasser- und Fernwärmenetzanschlüsse auf Kundenwunsch werden nur in Verbindung mit einer Auftragserteilung durch den Grundstückseigentümer durchgeführt. Endgültige Abtrennungen der Netzanschlüsse erfolgen grundsätzlich an der Abzweigstelle von der Versorgungsleitung. Dies geschieht, wenn ein Grundstück nicht oder auf absehbare Zeit nicht mehr wirtschaftlich genutzt wird. Eine vorübergehende Abtrennung der Netzanschlüsse erfolgt, wenn aufgrund von Umbauarbeiten, Anbau/ Erweiterungen eines Gebäudes oder auch Abriss mit anschließendem Neubau die Netzanschlüsse vorübergehend abgetrennt werden müssen. In diesen Fällen ist zu klären, ob die bisher vorhandenen Netzanschlüsse wieder verwendet werden können oder ein neu dimensionierter Netzanschluss nötig wird. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Zwischen der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH / Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR und dem Grundstückseigentümer kann vereinbart werden, dass ein solcher inaktiver Netzanschluss nicht abgetrennt wird. Pressringdichtung für Telekom / Kabel Deutschland (bis max. 6 Wohneinheiten möglich) Im Zuge der Erstellung von Netzanschlüssen, insbesondere beim Stromnetzanschluss, liegt es nahe, die Telekom- und oder Kabel Deutschland-Anschlüsse mitzuverlegen. Hierzu bietet Ihnen die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH im Zuge des Stromnetzanschlusses den Einbau der Pressringdichtung und Mitverlegung der Leitungen an. Um den ordnungsgemäßen Einbau der Pressringdichtung zu gewährleisten, müssen die benötigten Kabel (Telekom/Kabel Deutschland) bei der Montage des Stromnetzanschlusses an der Baustelle durch den Netzanschlusskunden vorgehalten werden. Diese Leistung versteht sich ausschließlich bei einer Verlegung der Leitungen im gleichen Leitungsgraben bei unterkellerten Gebäuden. Bei einer Durchführung der Tiefbauarbeiten für die Stromnetzanschlussleitung durch die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH wird nach Abschluss der Leitungsverlegung der Leitungsgraben verfüllt. Eventuell mitverlegte Telekom- oder Kabel Deutschland-Leitungen werden an der Grundstücksgrenze (Kabelgrabenende) sichtbar aus dem Erdreich geführt. Eigenleistung Eigenleistungen des Netzanschlusskunden sind mit der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH im Voraus abzustimmen. Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Standard der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH durchgeführt werden. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Eigenleistung des Kunden bei den Gewerken der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH und deren Kooperationspartner. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Planausgabe Bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH können Sie sich die Trassenpläne der Leitungen für Planungszwecke und Aufgrabungen abholen bzw. diese einsehen. Die Planausgabe ist Mo.-Fr. von 8.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
25 Hinweise für Netzanschlüsse Niederspannung/Erdgasniederdruck/Fernwärme/Wasser Hausanschlussraum, -wand, -nische Die baulichen Voraussetzungen für den Hausanschlussraum, -wand, -nische sind vom Netzanschlusskunden zu schaffen. Für den Hausanschlussraum, -wand, -nische, den Zählerraum sowie die Leitungsführung der Hauptleitungen sind die baurechtlichen und insbesondere die brandschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Hausanschlussraum muss bereits bei der Erstellung des Netzanschlusses abschließbar bzw. für Unbefugte unzugänglich sein. Vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen muss stets ein Bedienund Arbeitsabstand von mindestens 1,2 m vorhanden sein. Der Schutz- und Arbeitsabstand zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Energiearten muss mindestens 0,3 m (Ausnahme: Anschlussnische, Mehrspartenhauseinführung) betragen. Die freie Durchgangshöhe vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen darf nicht kleiner als 1,8 m sein. Über der Hausanschlusssicherung und dem Stromzählerschrank dürfen keine Wasser- oder Abwasserleitungen verlaufen. Steht kein geeigneter Hausanschlussraum zur Verfügung (z.b. nicht unterkellertes Gebäude, Holzbauweise usw.) bitten wir Sie, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen. Die DIN für den Hausanschlussraum ist zu beachten! Für Gebäude mit mehr als 5 Nutzungseinheiten sowie Gewerbebauten ist ein Hausanschlussraum nach DIN vorzusehen. Für Gewerbebauten mit nur einer Kundenabnahmestelle, mit einer Erdgasanschlussleistung 50 KW, einer elektrischen Leistung 35 kva, einem Wassernetzanschluss DN 50 oder einem Fernwärmenetzanschluss 25 KW sind besondere Hausanschlussräume nicht erforderlich. Übergabestellen und Zählerplätze sind jedoch an DIN 18012, VDE 0100 und TAB in ihrer jeweils gültigen Fassung anzulehnen. Allgemeine Anforderungen an Hausanschlussräume: Hausanschlussräume müssen an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Netzanschlussleitung geführt wird und die der Versorgungsleitung am nächsten liegt. Hausanschlussräume müssen über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, Kellergang, oder direkt von außen zugänglich sein. Der Hausanschlussraum darf nicht als Durchgangsraum zu weiteren Räumen dienen. Die Wände von Hausanschlussräumen müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen. Die Türen von Hausanschlussräumen müssen eine lichte Weite von mind. 0,65 m Breite und 1,95 m Höhe haben, sofern nicht wegen des Einbaus von Betriebseinrichtungen eine größere Breite erforderlich ist. Sie müssen abschließbar sein, wobei jedoch die allgemeine Zugänglichkeit, z.b. für Feuerwehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen, besonders zu regeln ist. Hausanschlussräume mit einem Fernwärmenetzanschluss müssen eine Tür mit geschlossenem Deckblatt haben. Beispiel eines Hausanschlussraumes mit Hauptpotentialausgleich 01 Hauseinführung für Starkstrom 02 Starkstrom-Hausanschlusskasten mit Hausanschlusssicherungen 03 Starkstrom Hauptleitung 04 ggf. Zählerplätze 05 Starkstrom Ableitungen zu Stromkreisverteilern Kabelschutzrohr 06 Kabelschutzrohr 07 Hausanschlussleitung für Telekommunikationsanlage 08 Hausanschlussleitung für Wasserversorgung mit Wasserzählanlage 09 Hausanschlussleitung für Gasversorgung mit Hauptsperreinrichtung 10 Heizungsrohre im Nebenraum 11 Potentialausgleichssschiene für Hauptpotentialausgleich 12 Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem Blitzschutzerder 13 Verbindung mit PEN Leiter bei Schutzmaßnahmen im TN-System 14 Verbindung mit Telekommunikationsanlage 15 Verbindung mit Antennenanlage 16 Verbindung mit Gasinnenleitungen (nach dem Isolierstück) 17 Verbindung mit Heizungsrohren (Vor- und Rücklauf) 18 Verbindung mit Wasserverbrauchsleitungen 19 Anschlussfahne 20 Fundamenterder (DIN 18014) 21 Bodenablauf Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
26 Hinweise für Netzanschlüsse Niederspannung/Erdgasniederdruck/Fernwärme/Wasser Bei Hausanschlussräumen mit Wasser- oder Fernwärmenetzanschlüssen muss eine Entleerung des Leitungssystems möglich sein. Hausanschlussräume müssen eine Lüftungsmöglichkeit direkt ins Freie haben, außer Räume, in denen nur Starkstrom- und Fernmeldenetzanschlüsse vorhanden sind. Sofern ein Fernwärme- oder Erdgasnetzanschluss vorhanden ist, muss die Lüftung ständig wirksam sein. Hausanschlussräume müssen frostfrei gehalten werden. Die Raumtemperatur darf jedoch 30 C nicht überschreiten, dabei muss sichergestellt sein, dass die Temperatur des Trinkwassers nicht über 25 C ansteigen kann. Die nach DIN Teil 1 erforderliche Potentialausgleichsschiene ist im Hausanschlussraum in der Nähe des Starkstromanschlusses vorzusehen und die Anschlussfahne für den Fundamenterder dort anzuordnen. Jeder Hausanschlussraum muss mindestens einen elektrischen Auslass für die Beleuchtung mit Schalter an der Tür und eine Schutzkontaktsteckdose aufweisen. Fäkalien-Hebeanlagen dürfen nicht in Hausanschlussräumen untergebracht werden. Einrichtungen für die Starkstrom- und Fernmeldeversorgung dürfen nicht an der gleichen Wand wie die Einrichtungen für die Wasser-, Erdgas- und Fernwärmeversorgung angeordnet werden. Wasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen dürfen nicht über oder unter Stromverteiler- oder Zählerschränken verlegt werden. Strom-Zählerschränke dürfen nicht an Außenwänden montiert werden (Ausnahme: Zwischen Zählerschrank und Gebäudeaußenwand wird eine Isolierstoffplatte angebracht). Betriebseinrichtungen, die in der Regel in Hausanschlussräumen untergebracht werden dürfen, sind bei der Wasserversorgung: Verteilungsanlagen, Wasserbehandlungsanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Wasserzähler Entwässerung: durchgehende Rohrleitungen, Reinigungsöffnungen Starkstromversorgung: Hauptverteiler, Plätze für Messeinrichtungen und Steuerplätze Fernmeldeversorgung: Anschlusspunkt, Hauptverteilung, Zusatzeinrichtungen Erdgasversorgung: Verteilungsleitung, Gaszähler, Druckregelgerät Fernwärmeversorgung: Eingangsventile, Regler und Zähler bis zur Übergabestelle ohne die Kundenanlage (Wärmetauscher) Mit entsprechenden Betriebseinrichtungen ist der Hausanschlussraum größer auszulegen. Jeder Hausanschlussraum ist an seinem Zugang mit der Bezeichnung Hausanschlussraum zu bezeichnen. Die Mess- und Steuereinrichtungen müssen frei zugänglich sein und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen werden können. Maße Hausanschlussräume: Die Maße eines Hausanschlussraumes richten sich nach der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse (Ver- und Entsorgung), der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen und nach der Art und Größe der Betriebseinrichtungen, die in dem Hausanschlussraum untergebracht werden sollen. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang, 2,0 m hoch sowie 1,5 m breit (bei Belegung nur einer Wand) oder 1,8 m breit (bei Belegung gegenüberliegenden Wänden) sein. 3) Zählerschränke mit Türen Fluchtrichtung (500) 500 1) 250 Fluchtwegbreite 1) Fluchtwegbreite mind. 500 mm nach DIN VDE 0100 Teil 729 2) Bei Verwendung von schmäleren Türen kann die Zählerraumbreite entsprechend reduziert werden. 3) Bei Anordnung des Zählerschrankes an der Stirnseite des Zählerraumes ist eine Mindestraumbreite von 1,2 m ausreichend. 4) Raumhöhe im Bereich der Zähler mind. 2 m. 5) Zählerräume sind stets zugänglich und von zweckfremden Gegenständen freizuhalten ) ) Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
27 Hinweise für Netzanschlüsse Niederspannung/Erdgasniederdruck/Fernwärme/Wasser Zählerplätze Sämtliche Zählerplätze (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme) sind mit der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH abzustimmen. Bei Anlagen mit 2 oder mehr Stromzählern ist ein Leerfeld mit plombierbarer Steuersicherung vorzusehen. Bei Elektrowärmepumpenanlagen, Direktheizungen und Speicherheizungen muss ein freier Zählerplatz in der Zähleranlage vorhanden sein. Bei registrierender Leistungsmessung muss ein analoger Telefonanschluss (TAE-Dose) in unmittelbarer Nähe bauseits mit einer freien Telefonnummer bereitgestellt werden. Die Mess- und Steuereinrichtungen müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, mechanische Beschädigung und Erschütterung geschützt sein. Schädliche Einflüsse auf ihre Funktion müssen vermieden werden. Die Zugänglichkeit für alle Eigentümer oder Mieter muss gewährleistet sein. Besondere Anforderungen für die Aufstellung von Stromzählerschränken und Netzanschlüssen in Wohngebäuden bis 4 Nutzungseinheiten und Nicht-Wohngebäuden: Schutzart des Zählerschrankes mind. IP 31, besteht unmittelbar für den Zählerschrank mehr als Tropfwassergefahr, so ist die Schutzart IP 54 zu wählen. Die Bedien- und Arbeitsfläche vor dem Zählerschrank muss mind. 1,2 m betragen, der Schutzabstand zwischen Zählerschrank und anderen Versorgungsleitungen 0,3 m. Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im Gebäude Raumarten zulässig Zählerraum ja Hausanschlussraum ja 3) Hausanschlusswand ja Hausanschlussnische ja Kellerraum ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über Treppenstufen ja 7) feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser = IP X4 ja feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank außerhalb der Auffangwanne) bis l ja 1) Lagerraum für Heizöl über l nein 5) Raum mit Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja Raum mit Heizkessel über 50 kw Gesamtnennwärmeleistung 5) 6) nein Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Garagen bis 100 m 2 = IP X4 2) 4) 8) ja feuergefährdete Betriebsstätte nein explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein 1) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum sind 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) ab mehr als 5 Anschlussnutzern vorgeschrieben 4) gilt auch für Tiefgaragen 5) entsprechend der Bayerischen Feuerungsverordnung (FeuV) 6) nach 5 Bayerische FeuV: Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden, Ausnahme: Aufstellung von Wärmepumpen, BHKW und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen. 7) jedoch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachten 8) > 100 m 2 in Abstimmung mit dem Netzbetreiber Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ringlerstraße Ingolstadt Telefon (08 41) Telefax (08 41)
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