Tagespflegevertrag Die Tagespflege ist Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet.

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1 Tagespflegevertrag zwischen der Tagespflegeeinrichtung des AWO vertreten durch und wohnhaft in: (nachstehend Tagespflegegast genannt) wird mit Wirkung vom folgender Vertrag auf bestimmte / unbestimmte * Zeit geschlossen: * nichtzutreffendes bitte streichen 1. Leistungen 1.1. Die Tagespflege ist Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet. Der Besuch der Tagespflegeeinrichtung wird für nachfolgende Wochentage konkret vereinbart:. Bei abweichendem täglichen Betreuungsbedarf ist ein Ersatz-/ oder Zusatztag entsprechend den kapazitativen Möglichkeiten der Einrichtung mit dieser (Leiter / verantwortlichen Mitarbeiter der Tagespflegeeinrichtung) rechtzeitig (i.d.r. im Wochenrhythmus) abzustimmen. In dieser Zeit werden im Rahmen des Vertrages nachfolgende Leistungen gewährt: - Hilfen bei der Körperpflege, prophylaktische Maßnahmen - Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, soweit diese in die Öffnungszeit der Tagespflegeeinrichtung fällt - Hilfen bei der Mobilität, aktivierende Hilfen - Hilfen bei der persönlichen Lebensführung, individuelle Betreuung und Beratung - kreativ-musische und soziokulturelle Angebote, Förderung alltagspraktischer Fähigkeiten - Hilfen bei der Ernährung, Zubereitung, Aufnahme von Nahrung, Hygienemaßnahmen - Verpflegung: Frühstück, zweites Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, einschließlich alkoholfreier Getränke - Unterkunft, einschließlich Reinigung der Tagespflegeräume, Wäscheversorgung und Wartung der technischen Anlagen und Hilfsmittel - Hol- und Bringedienst - Gemeinschaftsveranstaltungen - zusätzlich werden individuell wählbar, gegen gesonderte Berechnung angeboten: Fußpflege, Frisör FB III Revision Seite 1 von 6

2 1.2. Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI ( 87b SGB XI) - eingeschränkte Alltagskompetenz, beinhalten die Begleitung bei der Gestaltung von tagesstrukturierenden Maßnahmen und Schaffung zusätzlicher Angebote innerhalb des Wochenrhythmus wie z.b.: Kochen und Backen, Malen und Basteln, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnisübungen, kleinere sportlichen Aktivitäten sowie Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Gottesdiensten (gemäß Betreuungsrichtlinie vom in der Fassung vom des GKV Spitzenverbandes der Pflegekassen, bestätigt vom Bundesministerium für Gesundheit am ). Durch die Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuungsleistungen entstehen den Tagespflegegästen keine weiteren Kosten. Die Vergütungszuschläge werden durch die jeweilig zuständige Pflegekasse übernommen. Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI ( 87b SGB XI) - eingeschränkte Alltagskompetenz besteht: 1.3. Die ärztliche Behandlung unter Beachtung der Wahlfreiheit und Betreuung des Tagespflegegastes wird während des Tagesaufenthaltes von der Tagespflege veranlasst. Der behandelnde Arzt ist der Tagespflege zu benennen. Die Behandlungspflege wird von den in der Tagespflegeeinrichtung beschäftigten Pflegefachkräften vorgenommen Leistungen oder Maßnahmen, die der Arzt veranlasst oder anordnet, und die nicht zu den unter Punkt 1.1. bis 1.3. aufgezählten Leistungen und Diensten der Tagespflege gehören, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages Die vorhandenen Gemeinschaftsräume und -einrichtungen stehen dem Tagespflegegast zur Mitbenutzung zur Verfügung. 2. Leistungsentgelt 2.1. Für die Leistungen und Dienste werden dem Tagespflegegast Pflegesätze, differenziert nach der jeweiligen Pflegestufe, sowie weitere Kosten berechnet: Kosten für pflegebedingte Aufwendungen: - Pflegesatz der Pflegestufe 0 / Tag - Pflegesatz der Pflegestufe I / Tag - Pflegesatz der Pflegestufe II / Tag - Pflegesatz der Pflegestufe III / Tag - zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI ( 87b SGB XI) keine Zusatzkosten sowie - Zusatzbetrag für die Altenpflegeausbildung / Tag - Entgelt für Unterkunft / Tag - Entgelt für Verpflegung / Tag - Investitionskosten / Tag - Fahrtkosten (wenn als Leistung gewählt) / Tag Die finanzielle Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten für den pflegebedingten Aufwand, an den Fahrtkosten und dem Zusatzbetrag für die Altenpflegeausbildung wird entsprechend der Inanspruchnahme der Tagespflegeleistung und eventueller Leistungen durch ambulante Dienste individuell berechnet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind durch den Tagespflegegast in jedem Fall privat zu finanzieren. FB III Revision Seite 2 von 6

3 2.2. Es gelten die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze, das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten. Die Investitionskosten sowie der Zusatzbetrag für die Altenpflegeausbildung werden ebenfalls durch Bescheide der Kostenträger bestimmt Eine Erhöhung des Entgeltes wird nur wirksam, wenn sie vom Träger dem Tagespflegegast gegenüber spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend gemacht wurde. Einer Kündigung des gesamten Vertrages bedarf es nicht. 3. Besuchs- und Abholrhythmus 3.1. Der Besuch der Tagespflege wird nach persönlichen Wünschen des Tagespflegegastes vereinbart Der Hol- und Bringedienst wird beansprucht / nicht beansprucht * und in Übereinstimmung mit den Transportmöglichkeiten der Einrichtung organisiert. Für nachfolgende Werktage wird der Hol- und Bringedienst vereinbart: * nichtzutreffendes bitte streichen 4. Abwesenheit 4.1. Wird der Tagespflegeplatz aufgrund planbarer Abwesenheit durch Krankenhausaufenthalt, Maßnahmen der stationären Rehabilitation bzw. urlaubsbedingt nicht in Anspruch genommen, kann der Tagespflegeplatz für die Dauer der Abwesenheit anderweitig belegt werden. Ist erkennbar, dass der Tagespflegegast den Tagespflegeplatz nicht mehr einnehmen wird, kann dieser anderweitig vergeben werden Ausfallzeiten aus sonstigen Gründen werden im Pflegesatz der Einrichtung berücksichtigt. Als Grundlage für die Berechnung wird eine Ausfallzeit von bis zu vier Tagen je Pflegebedürftigen je Monat unterstellt. Eine den individuellen Gegebenheiten der Tagespflegeeinrichtung entsprechende Größe wird in den Pflegesatzverhandlungen vereinbart Für Ausfallzeiten, die in der Pflegesatzvereinbarung berücksichtigt wurden, darf die Einrichtung keine Vergütung in Rechnung stellen. 5. Fälligkeit und Zahlung 5.1. Die Abrechnung der Leistungen der Pflegekasse erfolgt mit den Kostenträgern direkt Alle Privatleistungen und Zuzahlungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungszustellung durch den Tagespflegegast zu bezahlen Tagespflegegäste mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 0 sind Privatzahler. Alle Privatleistungen und Zuzahlungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungszustellung durch den Tagespflegegast zu bezahlen. 6. Haftung 6.1. Die Tagespflege übernimmt für mitgebrachtes Eigentum des Tagespflegegastes keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Tagespflegeeinrichtung ein Verschulden trifft Der Tagespflegegast haftet für alle Schäden, die er selbst und von ihm Beauftragte in und an der Tagespflegeeinrichtung verursachen. Der Tagespflegegast hat für eine eventuelle Schadensregulierung eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. FB III Revision Seite 3 von 6

4 7. Vertragsdauer Der Vertrag wird auf bestimmte / unbestimmte * Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Tod des Tagespflegegastes. * nichtzutreffendes bitte streichen 8. Ordentliche Kündigung 8.1. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen Eine ordentliche Kündigung durch die Tagespflege ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 9. Fristlose Kündigung 9.1. Dieser Vertrag kann vom Tagespflegegast jederzeit für den Zeitpunkt gekündigt werden, an dem die Erhöhung des Tagespflegesatzes wirksam werden soll. Die Kündigung bedarf der Schriftform Dieser Vertrag kann von der Tagespflegeeinrichtung ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden, wenn - eine Erkrankung des Tagespflegegastes nach ärztlicher Feststellung eine nicht nur vorübergehende stationäre Behandlung erforderlich macht, welche die Tagespflege innerhalb dieses Vertrages nicht leisten kann (wird eine Betreuung durch die Tagespflege wieder möglich, so wird der Tagespflegegast vorrangig wieder aufgenommen), - der Tagespflegegast mit der Zahlung von Pflegekosten in Höhe von zwei Monatsbeträgen im Verzug ist, - der Tagespflegegast schuldhaft die Verpflichtungen in solchem Maße verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass anderen Tagespflegegästen und der Tagespflegeeinrichtung die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 10. Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform Gesetzliche Bestimmungen, die jetzt oder künftig eine für den Tagespflegegast günstigere Regelung vorschreiben, haben den Vorrang vor Vereinbarungen im Vertrag. 11. Datenschutz Die Versicherten- und Leistungsdaten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Nach 5 des BDSG und 203 Strafgesetzbuch unterliegen alle Informationen, die sich auf den Tagespflegegast beziehen, der generellen Schweigepflicht (Berufsgeheimnis). Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen werden geahndet. FB III Revision Seite 4 von 6

5 12. Rahmenvertrag gemäß 75 Absatz 1 SGB XI Der Rahmenvertrag gemäß 75 Absatz 1 des SGB XI zur teilstationären Pflege, vereinbart zwischen - dem Landesverband der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung mit - den Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen ist u.a. Grundlage des Tagespflegevertrages und kann in der Tagespflegeeinrichtung eingesehen werden. 13. Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Vorstehender Vertrag wird nach gründlicher Durchsicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ort / Datum Ort / Datum Unterschrift Einrichtungsleiter Unterschrift des Tagespflegegastes, Vorsorgebevollmächtigter bzw. seines gesetzlichen Vertreters FB III Revision Seite 5 von 6

6 Anlage 1 zum Tagespflegevertrag Zustimmung zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Fotografien / Veröffentlichung von Jubiläen Mit der Nutzung von mir gemachter Fotos in der Pflegedokumentation bin ich einverstanden. Mit der Veröffentlichung meines Geburtstages und sonstiger Jubiläen in der Heimzeitung oder durch Aushang in der Einrichtung bin ich einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Mit der Veröffentlichung mit von mir gemachter Fotos* in der Heimzeitung oder durch Aushang in der Einrichtung bin ich einverstanden. Mit der Veröffentlichung mit von mir gemachter Fotos* auf der Internetseite bin ich einverstanden. Mit der Veröffentlichung mit von mir gemachter Fotos* sowie der Veröffentlichung sonstiger Jubiläen in der Presse bin ich einverstanden. * Fotos beinhalten die von mir bzw. meiner/meinem Betreuten gemachten Gruppenfotos und Portraitfotos. zutreffendes bitte ankreuzen Ort / Datum Bewohner / Bevollmächtigter / gesetzlicher Vertreter FB III Revision Seite 6 von 6

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