Rechnungswesen. Teilbereiche des Rechnungswesens. Bereiche des Rechnungswesen
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- Mareke Gehrig
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1 Rechnungswesen Teilbereiche des Rechnungswesens Es ist im Handel nicht möglich, Regeln und Lehren Punkt für Punkt vollständig anzugeben, weil mehr Punkte erforderlich sind, um einen Kaufmann zu bilden, als einen Doktor des Rechts. Luca Pacioli 1 2 Bereiche des Rechnungswesen Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Handelsrechtliche Rechnungslegung Konzernbilanz Steuerrechtliche Gewinnermittlung Teilkostenrechnung Vollkostenrechnung Bilanzpolitik/Bilanzanalyse Controlling 3 4
2 Aufgaben des Rechnungswesens Dokumentationsaufgabe - Aufzeichnung aller Geschäftsfälle aufgrund von Belegen (Beweisfunktion) Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe - Jahresabschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften Kontrollaufgabe - Überwachung der Wirtschaftlichkeit und der Zahlungsfähigkeit Dispositionsaufgabe - Grundlage für Planungen und Entscheidungen 5 6 Kleine Geschichte der Doppik I Buchführung Älteste Beispiele von Aufzeichnungen aus dem Jahre 1211 (Entwicklung zu Konten: Zunächst Personen-, später dann Sachkonten) Bereits 1288 Gegenüberstellung von Soll und Haben (Ausgang in Venedig: alla veneziana ) Doppik Älteste Anwendung der doppelten Buchführung 1340 in Genua, Vervollkommnung dann in Venedig (Hauptbuch mit Personen- und Sachkonten) im 14. Und 15. Jhdt. Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben: Ursprünglich deve dare - deve avere soll geben - soll haben (Wegfall des deve (Soll) auf beiden Seiten in Italien, in Deutschland: Wegfall des dare (Geben) auf der linken und des deve (Soll) auf der rechten Seite, daher Soll und Haben Anwendung in Deutschland ab dem 16. Jhdt. Gesetzl. Vorschriften über die Buchführung ab 1327 in Genua 7 8
3 Kleine Geschichte der Doppik II Erste Abhandlung über die Buchführung 1494 (Luca Pacioli: Summa de Arithmetica Geometria Proportioni et Proportionalita (sic). Deutsche Übersetzung: Abhandlung über die Buchhaltung (9. Abschnitt, 11. Abhandlung) Von den Dingen, die dem wahren Kaufmann notwendig sind, und von der Ordnung, wie man ein Hauptbuch mit seinem Journal in Venedig führt sowie an jedem anderen Platze gut führt. (Kapitel 1) Darstellung der in der Praxis angewandten Form der doppelten Buchhaltung - keine Erfindung der Buchhaltung durch Pacioli (Quelle: Pacioli, L.: Abhandlung über die Buchhaltung 1494, in: Seyffert, R. (Hrsg.): Quellen und Studien zur Geschichte der Betriebswirtschaftslehre, 2. unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1933, Stuttgart 1997.) Themenübersicht Zwecke, Rechtsgrundlagen und Ordnungsvorschriften Buchführungspflichten Aufzeichnungspflichten Inventur und Inventar Bilanzaufbau Bestandskonten / Buchungserfassung Erfolgskonten Bestandsveränderungen Warenkonten Umsatzsteuerkonten Privatkonten Abschreibungen Bücher und Buchführungsarten Kontenrahmen, Kontenplan Warenbezugs- und - vertriebskosten Innergemeinschaftlicher Handel Preisnachlässe/Abzüge Sachliche Abgrenzung Personalkosten und vermögenswirksame Leistungen Sachanlagenverkehr Wechselverkehr Wertpapiere Steuern Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 9 Buchführung mit LEXWARE 10 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung I Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. ( 238,1 HGB) Wer ist buchführungspflichtig? Keine Buchführungspflicht Freiberufler d. h., Buchführungspflicht nach Handelsrecht nur für den in das Handelsregister eingetragenen Kaufmann (z.b. e. Kfm., OHG, GmbH ) Gliederung des HGB: Nicht-Kaufleute Handelsgewerbe mit einfach strukturierten, überschaubaren und transparenten Geschäftsbeziehungen, ebenso Kleingewerbe Einzelkaufleute, die zwei Geschäftsjahre hintereinander nicht mehr als 1. Abschnitt ( ) - grundlegende Vorschriften für alle Kaufleute: Buchführungspflicht, Führen von Handelsbüchern, Aufstellung des Jahresabschlusses Euro Umsatzerlöse oder Euro Jahresüberschuss haben ( Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ) Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten 2. Abschnitt ( ) - spezielle Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften: Gliederung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses 11 12
4 Wer ist buchführungspflichtig? Buchführungspflicht Alle Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben Einzelunternehmen, OHG, KG Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) Nicht-Kaufleute wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt oder wenn die Umsätze Euro im Kalenderjahr übersteigen Ordnungsvorschriften (GOBs * ) Nachvollziehbarkeit durch sachverständige Dritte Keine Buchung ohne Beleg! Buchungen in lebender Sprache Buchungen: Vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet Keine falschen Kontennamen Erkennbarkeit des ursprünglichen Inhalts sowie Erkennbarkeit ursprünglicher oder späterer Veränderungen Kassenbuchungen täglich! Aufbewahrungsfrist für Bücher 10 Jahre,(Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken), sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung 6 Jahre wenn sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen die nicht als Kaufleute gelten Die Bücher sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen! 13 GOBs * = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Regelwerk des Rechnungswesens mit Rechtsnormcharakter, d. h., die Anwendung der GoB ist verbindlich. Nur ein Teil der GoB ist in Gesetzestexten niedergelegt (z. B. Handelsgesetzbuch/HGB); nicht kodifizierte GoB beruhen auf Empfehlungen und Gutachten, wissenschaftlichen Diskussionen und Gepflogenheiten der Praxis etc. 14 Belegarten Nach Herkunft der Belege unterscheidet man: Fremdbelege, sog. externe Belege, die von außen in das Unternehmen gelangen (bspw. Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) Eigenbelege, sog. interne Belege, die im Unternehmen selbst erstellt werden können (wie bspw. Lohn- und Gehaltslisten, Durchschriften von Ausgangsrechnungen, Belege über Materialentnahmen oder Privatentnahmen) Ob sie es jemals kapieren? Not- oder Ersatzbelege, die dann auszustellen sind, wenn ein Originalbeleg abhanden gekommen ist oder ein Fremdbeleg nicht zu erhalten war 15 16
5 FS / TF Grundlagen der Buchführung ÜB Übungsaufgaben: 1. Nennen Sie die vier Bestandteile des kaufmännischen Rechnungswesens! 2. Nennen Sie mindestens drei Aufgaben, die das kaufmännische Rechnungswesen erfüllen soll! 3. Zählen Sie vier externe und vier interne Interessenten an den Daten der Buchführung auf! 4. Nennen Sie zwei Fälle, in denen Gewohnheitsrecht für die Buchführungspraxis bedeutsam ist! 5. In 267 HGB sind größenspezifische Vorschriften gegeben; diese dienen der Staffelung der Offenlegungspflichten. Große Unternehmen müssen dabei mehr Daten offenlegen und dies schneller tun. Welchen Grund könnte diese Regelung haben? 6. Nennen Sie jeweils vier Dokumentations- und vier Bilanzierungsgrundsätze! 7. Welche Anforderungen stellen Sie an ein Datenbanksystem, das für die Buchhaltung verwendet werden soll? Nennen Sie mindestens drei verschiedene Anforderungen an eine solche Software! 8. Bitte bestimmen Sie, ob es sich in den folgenden Fällen um Kaufleute handelt. Begründen Sie Ihre Ansicht: 8.1 Arzt, 8.2 Zahntechniker, 8.3 Rechtsanwalt, 8.4 Dozent, der zugleich auch ein Buch vertreibt, 8.5 Hotelier, 8.6 Maschinenbaubetrieb (Rechtsform GmbH), 8.7 Handwerksbetrieb, 8.8 Landwirtschaftlicher Familienbetrieb 9. Sind die folgenden Personen bzw. Organisationen handelsrechtlich buchführungspflichtig? Bitte begründen Sie Ihre Ansicht! 9.1. Hotelier, 400 Zimmer, über Umsatz 9.2. Arzt, Gewinn über pro Jahr 9.3. Der bekannte Dozent, wenn er mit seinem Buch pro Monat knapp unter Gewinn erzielt und einen Umsatz von ca pro Jahr erreicht, und seine Umsätze aus Lehrtätigkeit nochmal weitere pro Jahr betragen 9.4. Der Handwerker, der einen Umsatz von pro Jahr und einen Gewinn von pro Jahr erzielt 9.5. Der Handwerker aus der vorstehenden Aufgabe, wenn sein jährlicher Gewinn auf ansteigt 9.6. Ein Landwirt, dessen Gewinn pro Jahr erreicht und dessen landwirtschaftliche Fläche wert ist 9.7. Der Landwirt aus der vorstehenden Aufgabe, wenn sein Gewinn auf steigt 01 grundlagen_uebungen.docx
Rechnungswesen. Teilbereiche des Rechnungswesens
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