Was ist ein Schutzrecht? Wie erlange ich Schutz? Welche Schutzrechtsarten gibt es? Produkt und Qualität. Vorlesung 11: Intellektuelles Eigentum

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1 Was ist ein Schutzrecht? Produkt und Qualität Vorlesung 11: Intellektuelles Eigentum Ein Schutzrecht ist ein Verbietungsrecht, kein Benutzungsrecht!! Ein Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht anderen Parteien zu verbieten das geschützte Gut (geschützte Erfindung, geschütztes Design oder geschützte ) ohne dessen Zustimmung zu besitzen, zu benutzen, zum Kauf anzubieten oder ähnliches. Ein Schutzrecht gewährt NICHT das Recht die eigene Erfindung / Design / zu benutzen, wenn mit dieser Benutzung die Schutzrechte anderer Parteien verletzt werden!! Welche Schutzrechtsarten gibt es? Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Urheberrecht Wie erlange ich Schutz? Anmeldungen zu Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster werden beim jeweils zuständigen Patent- oder namt eingereicht, z.b. nationale deutsche Anmeldungen beim Deutschen Patent- und namt in München europäische Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt in München Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim namt in Alicante

2 Wie erlange ich Schutz? Sehr viel Sorgfalt auf die Ausarbeitung der jeweiligen Anmeldung legen!!! Am Besten durch einen Fachmann erarbeiten lassen Anmeldung bei dem zuständigen Amt einreichen (per Post oder Fax) Alle notwendigen Gebühren bezahlen Wie erlange ich Schutz? Die Anmeldungen durchlaufen alle eine Formalprüfung, bei Fehlern kommt eine Mitteilung vom Amt Patentanmeldungen und nanmeldungen durchlaufen anschließend eine Sachprüfung auf Patentierbarkeit bzw. Eintragbarkeit, auch hier fallen Gebühren an Das Schutzrecht wird erteilt bzw. eingetragen Aufrechterhaltung des Schutzrechtes durch Zahlung von Jahresgebühren Schutzrechte anderer Schutzrechte anderer unbedingt beachten!! Firmen / Gewerbebetriebe sind verpflichtet sich über Schutzrechte anderer zu informieren. Schutzrechtsverletzung ist unabhängig vom Verschulden. ein Schutzrecht bewirkt einen Unterlassungsanspruch, kein Benutzungsrecht! Schutzrechte anderer Schutzrechts-Verletzung? UNBEDINGT einen Fachmann (Patentanwalt) fragen!!! Das vermeintlich verletzte Schutzrecht muß - ein erteiltes oder eingetragenes Schutzrecht sein - für den Staat Gültigkeit haben, in dem die vermeintliche Verletzung stattfindet - valide sein (das Schutzrecht muß in Kraft sein) - demjenigen gehören, der gegen die vermeintliche Verletzung vorgehen will

3 Schutzrechte anderer Patent- oder Gebrauchsmuster-Verletzung? Der Gegenstand eines Schutzrechtes wird ausschließlich durch die Ansprüche definiert. Nur was darin umfaßt ist, kann verletzt werden! Was sonst in dem Schutzrecht beschrieben ist, ist irrelevant, da es nichts zum Schutzbereich des Patents / Gebrauchsmusters beiträgt. Geschmacksmuster-Verletzung? Das Geschmacksmuster schützt das, was auf der Zeichnung oder Abbildung, die der Geschmacksmuster-Anmeldung beilag, zu erkennen ist, und zwar in der Kombination seiner eigentümlichen Merkmale. Es kann nur verletzt werden, was darauf zu sehen ist. Schutzrechte anderer n-verletzung? Eine wird verletzt, wenn - dieselbe oder eine verwechselbar ähnliche - für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, wie die eingetragene Urheberrechts-Verletzung Das Urheberrecht wird verletzt, wenn das Werk (vollständig oder in Auszügen) von einem anderen als dem Urheber nachgeahmt wird (Kopie) Keine Verletzung Keine Verletzung liegt vor wenn man einen Gegenstand unter Ableistung einer Vergütung an den Schutzrechtsinhaber erworben hat man eine Lizenz an dem Schutzrecht erworben hat im privaten Gebrauch (nicht gewerblich) (ausgen. Urheberrecht) zu (bestimmten bzw. nichtkommerziellen) Versuchszwecken wenn ein Vorbenutzungsrecht besteht (beweisen!!, bei Patent/Gebrauchsmuster) Das Patent gibt dem Patentinhaber das exklusive Verwertungsrecht und damit einhergehend ein Verbietungsrecht. Nur der PI darf die patentierte Erfindung gewerblich nutzen, die Herstellung, die Werbung, das Inverkehrbringen, der Gebrauch oder auch nur Anwendung des Patentverfahrens sowie des daraus gewonnenen Gegenstandes gegenüber Dritten untersagen kann.

4 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neue sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind Erfindung ist eine technische Lehre für ein technisches Problem, die unter Zuhilfenahme der sog. erfinderischen Tätigkeit das Problem löst. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört Die Erfindung muss sich vom Stand der Technik soweit abheben, dass ein erfinderischer Schritt dazwischen liegt bzw. die Erfindung eine sog. Erfindungshöhe aufweist, die erreicht ist, wenn die Erfindung über dem Durchschnittskönnen eines Fachmanns liegen. Schließlich muss der Gegenstand der Erfindung gewerblich anwendbar sein, also gewerblich herstellbar oder benutzbar sein; üblicherweise spielt dieses Merkmal vor allem im Bereich der Medizin besondere Bedeutung, im Übrigen wird die gewerbliche Anwendbarkeit regelmäßig erfüllt sein. Patent Schutzrecht für technische Erfindungen auf allen techn.-naturwissensch. Gebieten NICHT patentierbar: Entdeckungen wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden ästhetische Formschöpfungen (Geschmacksmuster) Vorgaben für gedankliche Tätigkeiten, Spiele Geschäftsideen Datenverarbeitungsprogramme (als solche!), Wiedergabe von Information (als solche!) Pflanzensorten, Tierarten Patent Patentierbar ist eine technische Erfindung (ein Gegenstand / ein Produkt oder ein Verfahren / eine Verwendung), die neu auf erfinderischer Tätigkeit beruhend gewerblich anwendbar ist, und keinem Patentierungsverbot unterliegt (z.b Pflanzensorten oder Tierarten) Patent Ein Patent ist ein Schutzrecht, das auf das Vorliegen der Patentierungsvoraus-setzungen geprüft wird und vom Patentamt erteilt wird. Nach der Erteilung kann das Schutzrecht im Wege des Einspruchsverfahrens nach dem Einspruch Dritter nochmals überprüft werden (Dritte sind dann beteiligt)

5 Patent Schutzdauer: maximal 20 Jahre ab Anmeldetag plus 1 Jahr, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird (für Pharmazeutika und Pflanzenschutzmittel weitere 5 Jahre möglich) Patentanmeldung möglich: national in einzelnen Ländern, z.b. Deutschland regional, z.b. In Europa (europäische PA, Gemeinschaftspatentanmeldung) international (wenige Länder ausgenommen) Kosten (bis zum erteilten Patent): national: ungefähr bis Euro regional EP: ungefähr bis Euro international: ungefähr bis Euro Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Patent Vor dem Anmelden über den anzumeldenden Gegenstand schweigen!! Die notwendige Neuheit ist absolut. Also alles, was irgendwie offenbart wurde, steht der späteren Anmeldung entgegen!! Die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Dritte reicht aus! Tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich! Es gibt KEINE Möglichkeit mehr ein Patent erteilt zu bekommen, wenn der Gegenstand der Anmeldung nicht neu ist! (Ausnahme 1-Jahresfrist USA) Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Also NICHT: darüber sprechen oder schreiben ohne Geheimhaltungsvereinbarung Vorträge halten (z.b. auf wissenschaftlichen Meetings) auf Internetseiten das neue Produkt / Verfahren anpreisen oder damit werben wissenschaftliche Veröffentlichungen herausgeben (Paper, Abstracts usw.) ein Gerät vorführen oder öffentlich benutzen Anmeldeunterlagen per verschicken und Ähnliches Wie Bekommt Man Ein Patent? Die Erteilungsverfahren Was - wie - wer - wann - wo?

6 Was und wie: Die Patentanmeldung Wer: Erfinder Anmelder Dieb Wann: Anmeldedaten, Prioritätsdaten Wo: Die Anmeldeverfahren - national - regional - international Die Patentanmeldung Formalitäten, Formulare: National: Simpel International: Komplex Materieller Inhalt: Bergwerk des Patentanwalts Materieller Inhalt der Patentanmeldung: Beschreibung Ansprüche Zeichnung Zusammenfassung Modelle? Mikroorganismen? Erfinder - Anmelder - Dieb Erfinder Erfindung: Tatsächlicher Vorgang, es entsteht etwas aus dem Nichts. Es ist dies etwas Immaterielles. Die Rechtsordnung gibt die Erfindung und die sich daran knüpfenden Rechte dem Erfinder, nicht dem Betrieb, dem Unternehmen, der Partei, dem Staat. Praktischer Rat: Dokumentieren, datieren, gegenzeichnen lassen (USA!). Anmelder: Anmeldung: Rechtlicher Vorgang. Anmelder ist der in der Anmeldung als Anmelder genannte. Ob er berechtigt ist, wird nicht geprüft. Anmelder erhält Recht vom Erfinder. Hauptformen: Rechtsgeschäft (Übertragung, Lizenzvertrag, und Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber.

7 Unterschied Erfinder - Anmelder: DE/EP gegenüber USA USA: Anmelder ist immer der (die) Erfinder. EP/DE: Anmelder ist oft der Arbeitgeber. USA: Erfinder spielt zentrale Rolle. Er unterschreibt die Anmeldung, das Patent lautet auf seinen Namen. Dieb: Die widerrechtliche Entnahme. Selten absichtlicher Diebstahl, meist Ideentransfusion, Arroganz und Eitelkeit Wir machen die Erfindungen Beispiel der kopierten Zeichnung. Wichtigste Ansprüche: Übertragung - Vernichtung EP/DE: Erfinder spielt Nebenrolle. Er wird genannt, aber sogar darauf kann verzichtet werden. Widerrechtliche Entnahme selten in der Praxis. Oft starke Emotionen. Schwierigste Beweisprobleme. Selten Identität zwischen Entnommenem und Angemeldetem. Wie soll dann entschieden werden? Trennanmeldung als beste Lösung Miterfinderschaft und Mitinhaberschaft als schlechteste. Anmeldedatum -Prioritätsdatum Grundsatz: Keine Frist für Anmeldung. Praktische Realität: So schnell wie möglich. Erstanmelderprinzip. Run to the Patent Office Grund: Es entsteht täglich neuer Stand der Technik Die Konkurrenz denkt auch und meist im gleichen Umfeld. Beispiel der Doppelanmeldung mit einem Tag Unterschied bei Konstruktionsentwicklung im Dreiergespann.

8 Prioritätsfrist Wichtigste Frist im internationalen IP Recht, Alte Konvention Pariser Verbandsübereinkunft PVÜ Über 100 Jahre alt. Grundsatz: Bis 1 Jahr nach Erstpatent(Gbm)anmeldung in PVÜ Land kann unter Beibehaltung der Priorität in jedem PVÜ Land nachangemeldet werden und zwar Patent oder Gebrauchsmuster. Für Geschmacksmuster und n: 6 Monate als Prioritätsfrist. Effekt der Prioritätsinanspruchnahme: a. Schutz gegen jeden Intervall-Stand-der- Technik. b. Schutz gegen jede Intervall-Anmeldung. C. Verschiebung des Patentschutzes in die Zukunft um ein ganzes Jahr unter voller Beibehaltung der Priorität Früher in USA: Verschiebung des Schutzes um Jahrzehnte unter Beibehaltung der Priorität. Wo: Wichtige Patentanmeldeverfahren 1. Nationale a. Deutschland b. USA 2. Internationale a. EPC (European Patent Convention) b. PCT (Patent Cooperation Treaty) In DE und USA und allen nationalen Verfahren: Patentanmeldung Prüfung Erteilung/Zurückweisung Prüfung in DE und USA: Formell und materiell Formalien: u.a. Gebührenzahlung, Personen (Inlandsvertreter?), Anlagen, Erfinderbenennung, Zusammenfassung etc.. Materiell: Patentfähigkeit (insb. Neuheit, erfinderische Tätigkeit), Einheitlichkeit

9 In den internationalen Verfahren anders: EPC: Anmeldung - Prüfung formell und materiell Zurückweisung/Erteilung, es wird jedoch kein supranationales Patent sondern ein Bündel nationaler Patente erteilt. PCT: Anmeldeverfahren mit großer Anzahl von Ländern. Kein zentrales Erteilungsverfahren. Anmeldung - Recherche - ggf.. vorläufige Prüfung - Nationale Erteilungsverfahren. PCT (Patent Cooperation Treaty) Geographisch breit - Verfahrensmäßig eng Geographie: Große Anzahl von Staaten sowie Regionen (z.b. EP) wählbar, siehe PCT Formular, 84 Länder Verfahren: Nur gebündeltes Anmeldeverfahren, Recherche und (optional) vorläufige Prüfung. Keine Patenterteilung. Am Ende der Internationalen Phase: Es werden nationale bzw. regionale (z.b. EP!) Patentanmeldungen aus der PCT Anmeldung. PCT-Anmeldung ist Bündel nationaler Anmeldungen in den Bestimmungsländern. PCT (Patent Cooperation Treaty) Wer: Mindestens ein Anmelder aus Mitgliedsland. Wo: Receiving Office des Anmelders. Internet: Recherche durch International Search Authority Veröffentlichung nach 18 Monaten ab ältestem Prioritätstag PCT (Patent Cooperation Treaty) Zukunftsmusik: Chapter III, volle Prüfung und Erteilung eines Bündels nationaler Patente (wie EPÜ) Wichtigster Vorteil von PCT: Verschiebung der Entscheidung von Nachanmeldungen bis zu 18 Monaten. Prioritätsfrist ist 12 Monate, PCT nationale Phase Monate ab Erstanmeldung.

10 PCT (Patent Cooperation Treaty) Receiving Office schickt Aktenkopie der PCT- Anmeldung an die WIPO. International Search Authority (insb. USPTO, EPO, JPO) erstellt internationalen Recherchenbericht. Dann Veröffentlichung der Anmeldung mit Recherchenbericht. Dann ev. Internationale vorläufige Prüfung. Dann nationale Phase: uu viele Übersetzungen, Amtsgebühren, nationale Anwaltsgebühren. Unterschied Patent/Gebrauchsmuster Ein Patent wird nur erteilt, nachdem eine Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe stattgefunden hat. Diese Prüfung ist oft sehr zeitaufwendig und verursacht Kosten. Das Gebrauchsmuster wird ohne eine solche Prüfung in einem Registrierverfahren eingetragen. Die Erlangung eines Gebrauchsmusters kann daher wesentlich kostengünstiger und schneller erfolgen als die Erteilung eines Patents. Als Gebrauchsmuster können alle technischen Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren geschützt werden, wenn sie neu sind, einen erfinderischen Schritt aufweisen und gewerblich anwendbar sind, d.h. auch unbewegliche Gegenstände oder chemische Stoffe, Lebensmittel oder Arzneimittel, Mikroorganismen. Gebrauchsmuster Schutzrecht für technische Erfindungen auf allen techn.- naturwissensch. Gebieten NICHT schützbar: - Verfahren - biotechnologische Erfindungen - Entdeckungen - wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden - ästhetische Formschöpfungen (Geschmacksmuster) - Vorgaben für gedankliche Tätigkeiten, Spiele - Geschäftsideen - Datenverarbeitungsprogramme (als solche!) - Wiedergabe von Information (als solche!) - Pflanzensorten, Tierarten Gebrauchsmuster Als Gebrauchsmuster eintragbar ist eine technische Erfindung (ein Gegenstand oder ein Produkt / ein Stoff), die neu auf einem erfinderischen Schritt beruhend gewerblich anwendbar ist, und dem Gebrauchsmusterrecht zugänglich ist (zb. kein Verfahren / keine Verwendung) Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht, das auf das Vorliegen der Voraussetzungen nicht geprüft wird und vom Patentamt nur eingetragen wird. Das Schutzrecht kann im Wege des Löschungsverfahrens auf Antrag Dritter überprüft werden (Dritte sind dann beteiligt)

11 Gebrauchsmuster Schutzdauer: maximal 10 Jahre ab Anmeldetag plus 1 Jahr, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird Gebrauchsmusteranmeldung möglich: national in einzelnen Ländern, z.b. Deutschland regional, Gemeinschaftsgebrauchsmuster (derzeit noch nicht) Kosten: national: ungefähr bis Euro regional oder international: derzeit noch nicht möglich Geschmacksmuster Dem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind Formschöpfungen und Designs, die neu und eigentümlich sind Geschmacksmusterschutz für maximal 20 Jahre (demnächst 25 Jahre) Es gehen auch Sammelanmeldungen bis zu 50 Mustern, die dasselbe Grundmuster haben, z.b. Designs, die gleich sind, aber z.b. in verschiedenen Farben Kosten: national: ungefähr Euro (Einzelanmeldung), Euro (Sammelanmeldung) international: ungefähr bis Euro Regional (EU) ungefähr ab ca. 1700,- Euro (ab Frühjahr 2003 möglich) Geschmacksmuster und typographischer Schriftzeichen Als Geschmacksmuster können Farb- und Formgestal-tungen gewerblich nutzbarer Gegenstände, die das optis-che Empfinden des Menschen anregen, geschützt werden. Die Schutzfähigkeit setzt voraus, dass es im Zeitpunkt der Anmeldung neu ist. Eine Gestaltung ist neu, wenn sie den Fachkreisen bei zumutbarer Berücksichtigung der vorhandenen Gestaltungen nicht bekannt sein konnte. Weiter hat das Erzeugnis Eigentümlichkeit aufzuweisen. Geschmacksmuster und typographischer Schriftzeichen Die Anforderung an das Gestaltungsniveau des Werks ist allerdings geringer als das für den urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst erforderliche Maß an individueller schöpferischer Leistung. Unter typographischen Schriftzeichen versteht man Buchstaben und Alphabete mit ihrem Zubehör (Akzente und Satzzeichen, Ziffer, figürliche und wissenschaftliche Zeichen, Symbole, sowie Ornamente). Schutzgegenstand ist das Schriftbild als Gesamtheit. Voraussetzung für den Schutz ist entsprechend den Ausführungen zum Musterschutz, dass der Gesamteindruck des Schriftbildes zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und eigentümlich ist.

12 Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Gebrauchsmuster Auch hier über den anzumeldenden Gegenstand schweigen!! Hier allerdings nicht ganz so streng NICHT neuheitsschädlich: - mündliche Offenbarung - im Ausland erfolgte Vorbenutzung - eine eigene schriftliche Beschreibung oder Benutzung, wenn innerhalb von 6 Monaten eine Gebrauchsmusteranmeldung darüber erfolgt (für ein später angemeldetes Gebrauchsmuster auch neuheitsschädlich) Eine ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen n der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m. Die ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der ninhaber mit seiner nahezu beliebig verfahren, also die bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte vermieten (lizenzieren). Vorteile einer nregistrierung: n bieten Schutz für Ihr Firmenlogo sichern den guten Namen Ihres Unternehmens schaffen Vertrauen in die Qualität Ihrer Produkte/Dienstleistungen ermöglichen eine wirksame Handhabe gegen npiraterie bieten effektive Verteidigungsmittel im Wettbewerb (Verbietungsrecht aus der ) sind zuverlässige Werbeträger in Wort,Bild, Form und Ton haben eine unbegrenzt verlängerbare Schutzdauer Eintragungshindernisse Das namt muss u.a. von einer Registrierung absehen, wenn die angemeldete keine Unterscheidungskraft aufweist, Iediglich aus einer beschreibenden Angabe besteht, die zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar bleiben muss, ein Hoheitszeichen beinhaltet, zu dessen Verwendung der Anmelder nicht befugt ist,

13 Eintragungshindernisse eine ersichtlich irreführende Angabe enthält. die Frage der Unterscheidungskraft und der Prüfung Die muss immer mit Blick auf die vom Anmelder zur Kennzeichnung vorgesehenen Waren und Dienstleistungen beurteilt werden. Die muss von zumindest erheblichen Verkehrskreisen überhaupt als Betriebshinweis verstanden wird. eine, die nicht unterscheidungskräftig oder lediglich beschreibend ist, trotzdem ausnahmsweise eingetragen werden kann, wenn sie sich im Verkehr als durchgesetzt hat. Als eintragbar sind (soweit grafisch darstellbar) Worte Slogans (begrenzt) Bilder / Logos Geräusche, Melodien (Hörmarke) Formen (3D-) Farben (uni), am besten als Kombinationen Gerüche (Theorie) Kombinationen aus den Vorgenannten (sehr üblich: Wort-Bild-n) Schutzdauer: unbegrenzt, solange Verlängerungsgebühren bezahlt werden (in 10-Jahres-Abständen) nanmeldung möglich: national in einzelnen Ländern, z.b. Deutschland regional, zb. In Europa (Gemeinschaftsmarke) internationale Registrierung (wenige Länder ausgenommen) Kosten (bis zur Eintragung/Registrierung): national: ungefähr 500 bis Euro regional EP: ungefähr 5000 bis 6000 Euro internationale Registrierung: abhängig von der Anzahl der Länder (ungefähr Euro pro Land zusätzlich zu nationaler Eintragung)

14 Eine wird eingetragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegen stehen Ein absolutes Schutzhindernis besteht, wenn die für die gewünschte Ware/Dienstleistung glatt beschreibend ist, nicht unterscheidungskräftig ist, oder für die gewünschte Ware/Dienstleistung eine übliche Benennung ist Vom Amt wird NICHT geprüft, ob es diese oder eine sehr ähnliche für dieselben Waren oder Dienstleistungen bereits eingetragen ist! Das sollte daher zuvor vom Anmelder geprüft werden! Ansonsten kann ein Inhaber einer bereits angemeldeten/eingetragenen gegen die Eintragung derselben oder einer sehr ähnlichen durch Widerspruch vorgehen. Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Geschmacksmuster Niemandem das Muster oder das Design zeigen oder es auf den Markt bringen, bevor es angemeldet ist. Auch hier Neuheit nicht so streng. Wenn es ein Design zwar schon einmal gab, es aber in Vergessenheit geraten ist, kann dieses wieder neu angemeldet werden. Neu ist, was den inländischen Fachkreisen zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bekannt war und/oder nicht zu deren beachteten Formenschatz gehörte. Achtung: für neues EU-Geschmacksmuster gelten strengere Anforderungen Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Eine muß nicht neu sein!! Man kann sie jahrelang benutzt haben, oder auch ein anderer, und kann sie trotzdem noch als anmelden! sollte für die gewünschte Ware / Dienstleistung nicht glatt beschreibend sein, sonst nicht eintragbar Achtung wegen Kollisionsgefahr mit älteren angemeldeten / eingetragenen n! Eine kann gelöscht werden, wenn sie mit einer älteren kollidiert. vor der Anmeldung eine nrecherche durchführen

15 Urheberrecht Das Urheberrecht ist kein eingetragenes oder registriertes Schutzrecht! Das Urheberrecht entsteht mit der Fertigstellung eines Werkes (Kunst, Literatur, Musik usw.) Das Urheberrecht besteht nur für genau dieses Werk. Jede kreative Abwandlung fällt nicht mehr darunter (sondern bewirkt ein neues Urheberrecht) Es ist ein Personenrecht, nämlich ausschließlich das Recht des Urhebers und somit nicht übertragbar. Übertragbar sind jedoch die Nutzungsrechte an einem Werk. Das Urheberrecht besteht 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus, für bestimmte Fälle besteht der Schutz 25 bzw. 50 Jahre, bei Datenbanken 15 Jahre. Im Rahmen des Urheberrechts spezielle Regelungen für Softwareschutz Was muß ich beachten, um ein Schutzrecht zu bekommen? Urheberrecht Es gibt keine Vorgaben für das Urheberrecht. Das Urheberrecht besteht nur für das eigene Werk (Schutz vor Kopie), nicht für davon (eigentümlich) abgewandelte Werke

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