Krankheitskostenversicherung

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1 Brmeni Krnkenversicherung. G. Huptverwltung Brmeni-Allee Wuppertl Krnkheitskostenversicherung Trif B-Smrt Ergänzungstrif für Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krnkenversicherung versichert sind Grundlge für Ihren Versicherungsschutz ist der Trif B-Smrt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krnkheitskosten- und Krnkenhustgegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Trifbedingungen der Brmeni Krnkenversicherung. G. (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer seprten Unterlge. Teil III Trif B-Smrt. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Trifs B-Smrt im Versicherungsschein: SMA Stnd Unsere Leistungen im Überblick Hier erhlten Sie einen Überblick über die Leistungen des Trifs B-Smrt. Den genuen Umfng der Leistungen finden Sie uf den folgenden Seiten. Leistungen Erstttung zu bis zu Sehhilfen (Brillen und Kontktlinsen) 100 % 300 EUR innerhlb von zwei Klenderjhren Opertionen zur Behebung von Fehlsichtigkeit 100 % einmlig insgesmt EUR für beide Augen Heil- und Hilfsmittel (ußer Sehhilfen und Hörgeräten) 100 % 300 EUR pro Klenderjhr (zusmmen mit Hörgeräten - siehe unten - insgesmt 600 EUR pro Klenderjhr) Hörgeräte 100 % 600 EUR pro Klenderjhr (Leistungen für Heilund sonstige Hilfsmittel - siehe oben - werden bgezogen.) Gesetzliche Zuzhlungen 100 % - Nturheilverfhren durch Ärzte und 100 % 150 EUR pro Klenderjhr Behndlungen durch Heilprktiker Soforthilfe bei schweren Erkrnkungen nch Anhng 2 sowie für Personen bis zum 21. Lebensjhr - einmlig EUR bei einem Grd der Behinderung von we- nigstens 50 Krnkengeld bei Erkrnkung des Kindes 15 EUR/Tg - K /15 DT Seite 1 von 13

2 Leistungen Erstttung zu bis zu Mehrkosten für llgemeine Krnkenhusleistungen 100 % - Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krnkenhus (Rooming-in 100 % - für Kinder bis zum zwölften Lebensjhr) Reise-Schutzimpfungen 100 % 100 EUR pro Klenderjhr Auslndsreise-Krnkenversicherung (für cht Wochen) 100 % - A. Vorbemerkung Wer knn versichert werden? B. Trifliche Leistungen Bitte bechten Sie diesen Hinweis! Nch dem Trif B-Smrt können Personen versichert werden, die in der deutschen gesetzlichen Krnkenversicherung (GKV) versichert sind. Ein Höchstlter für die Aufnhme in den Trif B-Smrt gibt es nicht. Der Trif B-Smrt bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV ergänzt. Deshlb nehmen Sie bitte die Leistungen der GKV zuerst in Anspruch. Die Vorleistung der GKV ist Vorussetzung für die Übernhme der Kosten nch dem Trif B-Smrt in folgenden Fällen: Krnkengeld bei Erkrnkung des versicherten Kindes (Ziffer 7) und Mehrkosten für llgemeine Krnkenhusleistungen (Ziffer 8). Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, dnn entfllen uch die Leistungen nch dem Trif B-Smrt. Zusätzlich bietet der Trif B-Smrt Leistungen, für die bei der GKV kein Anspruch besteht (zum Beispiel in der Regel bei Sehhilfen für Erwchsene). In diesem Fll erhlten Sie die triflichen Leistungen ohne Abzug einer Vorleistung der GKV. Ws ist versichert und in welcher Höhe? 1. Sehhilfen 100 % der Kosten für Brillen oder Kontktlinsen bis zu einem Gesmtbetrg von 300 EUR innerhlb von zwei Klenderjhren. Wie Sie den Gesmtbetrg innerhlb des Zeitrumes ufteilen, spielt dbei keine Rolle. s Beispiel: Dtum Kosten Leistung des lufenden Jhres 1. Brille 225 EUR 225 EUR des Folgejhres 2. Brille 150 EUR 075 EUR bis des Folgejhres 300 EUR insgesmt Nch Abluf von zwei Klenderjhren besteht ein neuer Anspruch uf Sehhilfen, in diesem Beispiel b des dritten Jhres. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbrkeit druf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. Seite 2 von 13

3 2. Opertionen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK) 100 % der Kosten bis zu einem Gesmtbetrg von EUR für beide Augen. Wir ersetzen die Kosten einmlig, frühestens nch Abluf von zwei Jhren seit Beginn dieses Trifs. Versichert sind Opertionen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (zum Beispiel LASIK) einschließlich Vor- und Nchuntersuchungen. Wir ersttten Gebühren für ärztliche Leistungen innerhlb des Gebührenrhmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 3. Heil- und Hilfsmittel 100 % der Kosten für Heil- und Hilfsmittel (ußer Sehhilfen und Hörgeräten) bis zu einem Gesmtbetrg von 300 EUR pro Klenderjhr. Zusmmen mit den Leistungen für Hörgeräte (siehe unten) werden insgesmt bis zu 600 EUR pro Klenderjhr erstttet. Beispiel: Sie hben in diesem Klenderjhr für Hörgeräte bereits Leistungen in Höhe von 400 EUR erhlten. Dnn erhlten Sie für Heil- und Hilfsmittel noch bis zu 200 EUR. Heilmittel sind medizinische Bäder, Mssgen, Inhltionen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physiklische Behndlungen. Hilfsmittel sind - Bndgen - orthopädische Schuhe - Einlgen - Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen - elektronische Kehlköpfe - Körpererstzstücke (zum Beispiel Prothesen und Epithesen) - Geh- und Stützpprte - Kunstugen - Krnkenfhrstühle und - lebenserhltende Hilfsmittel, zum Beispiel Atemmonitore 100 % der Kosten für Hörgeräte bis zu einem Gesmtbetrg von 600 EUR pro Klenderjhr. Von dem Gesmtbetrg werden die Leistungen für Heil- und Hilfsmittel (siehe oben) bgezogen. Beispiel: Sie hben in diesem Klenderjhr für Heilmittel bereits Leistungen in Höhe von 200 EUR erhlten. Dnn erhlten Sie für Hörgeräte noch bis zu 400 EUR. Seite 3 von 13

4 4. Gesetzliche Zuzhlungen 100 % der Zuzhlungen, die Sie nch dem Sozilgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fssung zu trgen hben. Ds sind Zuzhlungen für - Arznei- und Verbndmittel ( 31 Abs. 3 SGB V) - Heilmittel, zum Beispiel Krnkengymnstik oder Mssgen ( 32 Abs. 2 SGB V) - Hiilfsmittel, zum Beispiel Hörgeräte oder Krnkenfhrstühle ( 33 Abs. 8 SGB V) - Krnkenhusbehndlungen ( 39 Abs. 4 SGB V) Flls Sie diese Leistung uch über einen nderen Trif der Brmeni bgesichert hben, gilt Folgendes: Sie erhlten erstzweise ein Krnkenhustgegeld in Höhe von 10 EUR für jeden Tg, für den Sie die Zuzhlung zu trgen hben. - medizinische Rehbilittion ( 40 Abs. 5 und 6 SGB V) - medizinische Rehbilittion für Mütter und Väter ( 41 Abs. 3 SGB V) und - Fhrkosten ( 60 Abs. 2 SGB V) Bitte bechten Sie bei den Belegen Folgendes: Bitte reichen Sie bei Arznei- und Verbndmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln eine Kopie des Rezeptes und/oder der ärztlichen Verordnung ein. Diese müssen den Nmen und Vornmen der versicherten Person sowie Stempel und Unterschrift des Zuzhlungs-Empfängers (zum Beispiel Apotheke) pro Mittel enthlten. Bitte reichen Sie bei nderen Zuzhlungen eine Quittung mit dem Nmen der versicherten Person und des Zuzhlungs-Empfängers (zum Beispiel Krnkenhus) ein. Sie können uch ein von der GKV kzeptiertes Formulr verwenden, mit dem die Zuzhlungen nchgewiesen werden. Dieses muss den Nmen und Vornmen der behndelten Person sowie Stempel und Unterschrift des Zuzhlungs-Empfängers enthlten. Außerdem muss Art und Höhe der Zuzhlung und ds Dtum der Leistung hervorgehen, für die Sie eine Zuzhlung zu trgen hben. Wenn Sie die Belstungsgrenze nch 62 Abstz 1 SGB V erreicht hben, sind Sie von Zuzhlungen befreit. In diesem Fll erhlten Sie keine Leistungen nch dem Trif B-Smrt. Seite 4 von 13

5 5. Nturheilverfhren durch Ärzte / Behndlungen durch Heilprktiker 100 % der Kosten bis zu einem Gesmtbetrg von 150 EUR pro Klenderjhr. Versichert sind die Untersuchungs- und Behndlungsmethoden, die im gültigen Hufelnd-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therpierichtungen Stnd 2012 und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilprktiker (GebüH) ufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusmmenhng verordneten Arznei-, Heil- und Verbndmittel versichert. Die nturheilkundlichen Untersuchungs- und Behndlungsmethoden finden Sie im Anhng Soforthilfe bei schweren Erkrnkungen (Einmlzhlung) Bei Nturheilverfhren durch Ärzte ersttten wir die Gebühren innerhlb des Gebührenrhmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Behndlungen durch Heilprktiker ersttten wir die Gebühren bis zum Höchststz des gültigen deutschen Gebührenverzeichnisses für Heilprktiker (GebüH) EUR bei Vorliegen einer schweren ärztlich dignostizierten Erkrnkung, die Sie im Anhng 2 finden. Sie erhlten die Soforthilfe einml für die gesmte Vertrgsduer in einer Summe. Tritt zu dieser Erkrnkung eine weitere im Anhng 2 ufgeführte schwere Erkrnkung hinzu, zhlen wir keine weitere Puschlleistung. Bitte weisen Sie die schwere Erkrnkung durch ein ärztliches Attest nch. 7. Krnkengeld bei Erkrnkung des Kindes (bei Leistung der GKV) 8. Mehrkosten für llgemeine Krnkenhusleistungen (nch Vorleistung der GKV) Außerdem erhlten Sie zusätzlich die Soforthilfe in Höhe von EUR, wenn - für die versicherte Person ein Grd der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 nch dem Schwerbehindertenrecht im Sozilgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) festgestellt wurde und - zu diesem Zeitpunkt die versicherte Person noch keine 21 Jhre lt ist. Bitte weisen Sie den GdB durch den Bescheid des Versorgungsmtes nch. Ht eine schwere Erkrnkung nch Anhng 2 zu diesem GdB geführt, zhlen wir die Soforthilfe insgesmt nur einmlig. Ds heißt: Bei Feststellung dieses GdB zhlen wir zusätzlich keine Soforthilfe. Ds Gleiche gilt bei einer Erhöhung des GdB. Auch in diesem Fll zhlen wir zusätzlich keine Soforthilfe. 15 EUR pro Tg für ds nch diesem Trif versicherte Kind, so lnge Sie Krnkengeld uf Grund der Erkrnkung dieses Kindes nch 45 SGB V erhlten. Bitte weisen Sie durch eine Bescheinigung der GKV nch, wie lnge ein Anspruch uf Kinderkrnkengeld bestnd. 100 % der Mehrkosten für llgemeine Krnkenhusleistungen. Mehrkosten können entstehen, wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein nderes Krnkenhus ls ds in der ärztlichen Einweisung gennnte. Zu den Mehrkosten zählen nicht die Kosten für bessere Unterkunft und Verpflegung im Krnkenhus sowie für privtärztliche Behndlungen. Leistet die GKV nicht, entfällt uch die Leistung nch dem Trif B-Smrt. Seite 5 von 13

6 9. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krnkenhus (Rooming-In) 100 % der Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung im Krnkenhus, wenn Sie ls Elternteil während einer sttionären Behndlung Ihres Kindes im Krnkenhus ls Begleitperson sttionär mit ufgenommen werden. Vorussetzung ist, dss ds Kind nch diesem Trif versichert und noch keine 12 Jhre lt ist. 10. Reise-Schutzimpfungen 100 % der Kosten bis zu einem Gesmtbetrg von 100 EUR pro Klenderjhr. Versichert sind die Kosten für Reise-Schutzimpfungen (einschließlich Mlri-Prophylxe) bei Auslndsreisen einschließlich medizinischer Bertung. 11. Versicherungsschutz im Auslnd Vorbemerkung Wir ersttten die Gebühren für ärztliche Leistungen innerhlb des Gebührenrhmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie hben Versicherungsschutz bei im Auslnd uftretenden Krnkheiten oder Unfällen. Außerdem hben Sie Versicherungsschutz bei notwendiger ärztlicher Untersuchung und Behndlung wegen Schwngerschft, Frühoder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbren medizinisch notwendigen Schwngerschftsbbruch. Sie erhlten Leistungen für im Auslnd entstndene Kosten bei mbulnter und sttionärer Heilbehndlung sowie Zhnbehndlung. Dies gilt uch, wenn eine sich usbreitende Infektionskrnkheit (Pndemie) die Heilbehndlungen verurscht. Außerdem erhlten Sie die unter Ziffer 11 c) bis f) gennnten Leistungen. Der Versicherungsschutz besteht für die ersten cht Wochen eines vorübergehenden urlubs- oder beruflich bedingten Auslndsufenthltes. Er verlängert sich, wenn Sie us medizinischen Gründen nicht innerhlb dieses Zeitrums die Rückreise ntreten können. Sie hben dnn so lnge Versicherungsschutz, bis Sie ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit zurückreisen können. Der Versicherungsschutz endet jedoch spätestens mit Ende des Versicherungsverhältnisses. Bei der Geburt eines Kindes im Auslnd hben die versicherte Mutter und ds neugeborene Kind so lnge Versicherungsschutz, bis sie nch Deutschlnd zurückreisen können. Bei im Auslnd entstndenen Kosten - müssen us Rezepten ds verordnete Medikment, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen, - müssen bei Zhnbehndlungen die Belege die Bezeichnung der behndelten Zähne und die drn vorgenommenen Mßnhmen beinhlten und - muss bei einer Überführung oder Bestttung eine mtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. Seite 6 von 13

7 Weitere Detils finden Sie unter 6 MB/KK 09 (Auszhlung der Versicherungsleistungen). Ws ist versichert und in welcher Höhe? ) Ambulnte und sttionäre Heilbehndlung sowie Zhnbehndlung Sie hben keinen Versicherungsschutz - für psychonlytische und psychotherpeutische Behndlungen und - bei Reisen, die zum Zwecke der Behndlung im Auslnd vorgenommen werden. Als Auslnd gilt nicht ds Sttsgebiet der Bundesrepublik Deutschlnd. 100 % der Kosten für ärztliche Bertungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Opertionen und Opertionsnebenkosten - - ärztlich verordnete Arzneimittel (usgenommen Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel. Dzu zählen zum Beispiel uch solche Mittel, die ihrer Bestimmung nch der individuellen Lebensführung dienen, zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung und Hrwuchsmittel) und Verbndmittel. - ärztlich verordnete Heilmittel, und zwr Bäder, Mssgen, Inhltionen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physiklische Behndlungen - ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese uf der versicherten Reise erstmls erforderlich werden und uf eine Krnkheit oder einen Unfll zurückzuführen sind. Ausgenommen sind Sehhilfen und Hörgeräte. - Röntgen-, Rdium- und Isotopenleistungen - Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung bei sttionärer Heilbehndlung - notwendigen Trnsport zur sttionären Heilbehndlung in ein us medizinischer Sicht geeignetes Krnkenhus - notwendigen Trnsport zum Arzt oder Krnkenhus zur mbulnten Erstversorgung nch einem Notfll - Zhnbehndlung in Form von notwendigen einfchen Zhnfüllungen, Reprturen m vorhndenen Zhnerstz sowie provisorischer Zhnerstz Versicherungsschutz besteht uch für die Untersuchungs- und Behndlungsmethoden, die im gültigen Hufelnd-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therpierichtungen Stnd 2012 und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilprktiker (GebüH) ufgeführt sind, soweit diese ein Arzt vornimmt. Wir ersttten Gebühren für ärztliche und zhnärztliche Leistungen über die Höchstsätze der in dem jeweiligen Lnd bestehenden Gebührenordnungen, sonstigen Preisverzeichnissen, preislichen Regelwerken oder Preislisten hinus. Seite 7 von 13

8 Whlrecht bei sttionärer Heilbehndlung: Bei einer sttionären Heilbehndlung können Sie n Stelle der Kostenerstttung die Zhlung eines Krnkenhustgegeldes wählen: b) Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krnkenhus (Rooming-In) 30 EUR für jeden Tg einer medizinisch notwendigen sttionären Heilbehndlung. Bitte reichen Sie in diesem Fll eine Bescheinigung des Krnkenhuses ein. 100 % der Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung im Krnkenhus, wenn Sie ls Elternteil während einer sttionären Behndlung Ihres Kindes im Krnkenhus ls Begleitperson sttionär mit ufgenommen werden. Vorussetzung ist, dss Ihr Kind nch diesem Trif versichert und noch keine 12 Jhre lt ist. c) Krnkenhustgegeld 15 EUR für jeden Tg einer medizinisch notwendigen sttionären Heilbehndlung. d) Rettung und Bergung 100 % der Kosten bis zu einem Betrg von EUR, wenn Sie wegen eines Unflls gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen. e) Rücktrnsport 100 % der Kosten für - einen medizinisch sinnvollen und vertretbren Rücktrnsport us dem Auslnd. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie wegen Krnkheit oder Unfll n den ständigen Wohnsitz oder in ein geeignetes Krnkenhus in Deutschlnd trnsportiert werden müssen. Eingeschlossen sind die Kosten für ds gegebenenflls erforderliche medizinisch geschulte Begleitpersonl. - Rettungsflüge. Ds sind Krnkentrnsporte mit einem speziell dfür usgerüsteten und zugelssenen Ambulnzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrnkt oder verletzt sind. Außerdem ist Vorussetzung, dss der Rettungsflug nch ärztlicher Bescheinigung die einzige Möglichkeit ist, Ihr Leben zu retten. Der Rettungsflug muss von einem nch der Richtlinie für die Durchführung von Ambulnzflügen nerknnten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden. Diese Kosten ersetzen wir uch, wenn - die vorussichtlichen Kosten der Heilbehndlung im Auslnd über den Rücktrnsportkosten liegen oder - nch der Prognose des behndelnden Arztes die Duer der Krnkenhusbehndlung im Auslnd vorussichtlich sieben Tge übersteigt. 500 EUR puschl zum Ausgleich weiterer Kosten bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbren Rücktrnsport wegen Krnkheit oder Unfllfolge. f) Überführung 100 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrg von EUR, wenn Sie im Auslnd sterben. Versichert sind die Kosten der Überführung n den Wohnsitz oder die Kosten der Bestttung m Sterbeort. Seite 8 von 13

9 C. Beiträge 1. Montliche Rten der Trifbeiträge Die montlichen Rten der Trifbeiträge betrgen je versicherte Person: Trifliches Eintrittslter (Altersgruppe) EUR ,81 09,80 12,36 14,88 19,09 24,65 38,11 2. Wie berechnet sich ds trifliche Eintrittslter? D. Weitere Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz 1. Wnn beginnt Ihr Versicherungsschutz? 2. Wird die Liste für Nturheilverfhren ktulisiert? Die hier gennnten Beiträge können sich unter den Vorussetzungen des 8b MB/KK 09 ändern. Der Beitrg für Kinder (0-14 bzw Jhre) ist bis zum Ende des Monts zu zhlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jhre lt werden. Dnch ist für sie der Beitrg für ds trifliche Eintrittslter bzw zu zhlen. Der Beitrg der Altersgruppen 21-30, 31-40, bzw gilt bis zum Ende des Monts, in dem die versicherte Person 30 Jhre und sechs Monte, 40 Jhre und sechs Monte, 50 Jhre und sechs Monte bzw. 60 Jhre und sechs Monte lt wird. Dnch ist der Beitrg der jeweils nächsten Altersgruppe zu zhlen. Beispiel: Bei Abschluss des Trifs B-Smrt sind Sie 35 Jhre lt. Der Beitrg wird nch der Altersgruppe berechnet. Wenn Sie m eines Jhres 40 Jhre lt werden, zhlen Sie b dem dieses Jhres den Beitrg der Altersgruppe Hier erhlten Sie weitere Informtionen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie wichtig sind. Grundlge sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende trifliche Regelungen ohne Nchteile für Sie geändert oder ergänzt hben. Sie hben Versicherungsschutz ohne Wrtezeiten. Bei Opertionen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK) hben Sie erst nch Abluf von zwei Jhren seit Beginn dieses Trifs Versicherungsschutz (siehe Buchstbe B, Ziffer 2). Ändern sich die im Hufelnd-Leistungsverzeichnis ufgeführten Untersuchungs- und/oder Behndlungsmethoden, können wir den Leistungsumfng entsprechend ändern. Vorussetzung ist, dss dies zur Whrung Ihrer Interessen erforderlich erscheint und ein unbhängiger Treuhänder die Vorussetzungen der Änderung überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt ht. Seite 9 von 13

10 3. Hben Sie bei einem nderen Versicherer eine Auslndsreise-Krnkenversicherung bgeschlossen? 4. Wnn können Sie den Trif B-Smrt kündigen? 5. Ws ist zu bechten, wenn Ihre Versicherung in der GKV endet? Wenn Sie bei einem nderen Versicherer eine Auslndsreise-Krnkenversicherung bgeschlossen hben, dnn gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Ds gilt uch dnn, wenn in dieser Auslndsreise-Krnkenversicherung ebenflls eine nchrngige Hftung vereinbrt ist. Diese Regelung wirkt sich llein uf den Ausgleich zwischen den Versicherern us. Ds heißt, Sie müssen den nderen Versicherer nicht zuerst in Anspruch nehmen. Nch dem Trif B-Smrt beträgt die Mindesttrifduer zwölf Monte. Sie können den Trif B-Smrt zum ersten Ml ohne eine Frist zum Ende der Mindesttrifduer kündigen. Nch Abluf dieser Mindesttrifduer können Sie den Trif B-Smrt ohne eine Frist zum Ende eines jeden Monts kündigen. Beispiel: Beginn des Trifs B-Smrt: des lufenden Jhres Ende der Mindesttrifduer: des Folgejhres Frühest möglicher Kündigungstermin des Trifs B-Smrt: des Folgejhres In diesem Fll endet Ihre Versicherung nch dem Trif B-Smrt zum Ende des Monts, in dem die Versicherung in der GKV endet. Bitte teilen Sie uns ds Ende der Versicherung in der GKV unverzüglich mit. Seite 10 von 13

11 Anhng 1 Liste der erstttungsfähigen Nturheilverfhren - Akupressur - Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meridn- und Punktdignostik, Injektionen und Quddelungen in Akupunkturpunkte) - Anthroposophische Medizin - Antihomotoxische Medizin - Aromtherpie - Ausleitende Verfhren: - Aderlss - Bunscheidt-Behndlung - Bier'sche Stuung - Blutegelbehndlung - Cnthridentherpie - Fontnellentherpie - Pustulntien-Behndlung - Schröpfen - Ayurved - Biochemie (Minerlslztherpie) nch Dr. Schüßler - Bioenergetische Medizin: Bioenergetische Informtionsdignostik und -therpie, Bioelektronische Systemdignostik und -therpie einschließlich Elektrokupunktur nch Voll (EAV), Bioelektrische Funktionsdignostik, Biophysiklische Informtions-Therpie, Bioresonnzdignostik und -therpie, Mortherpie, Mgnetfeldtherpie, Elektro-Neurldignostik und -therpie, Störfeld-Therpie, Kirlin-Fotogrfie, Segmentelektrogrmm - Blutuntersuchungen nch v. Brehmer, Enderlein usw. - Crcinochrom-Rektion - Chiroprktik (Chirotherpie) - Colon-Hydrotherpie - Eigenblutbehndlung - Eigenhrnbehndlung - Elementr-Therpie - Enzymtherpie - Ernährungsbertung bei Allergien (Die Kosten für Nhrungsergänzungs- bzw. Nhrungsmittel fllen nicht unter den Versicherungsschutz nch diesem Trif.) - Feldenkris-Methode - Gsgemischinjektionen - Hutwiderstndsmessungen - Heilmgnetische Behndlungen - Homöopthie (einschließlich homöopthischer Hochpotenzen und homöoptischer Komplexmitteltherpie) - Homöosinitrie - Hydrotherpie - Hyperthermie - Irisdignostik (Augendignostik) - Isopthie - Kinesiologie - Kristllogrphie Seite 11 von 13

12 - Lsertherpie - Lüscher-Color-Test (Psychovegettive Regultionsdignostik und -therpie) - Lymphdringe - Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin einschließlich Autovccine - Neurltherpie - Nervenpunktmssge - Nosodentherpie - Orgnotherpie (einschließlich Thymustherpie, Zelltherpie) - Orthomolekulre Medizin - Osteopthie - Ozontherpien (einschließlich Ozon-Eigenblutbehndlung, Beutelbegsung, Glockenbegsung, Fistelinfiltrtion, Ozoninjektionen, Drminsuffltion, Ozon-Wsser- Anwendung, UVB-Eigenbluttherpie, UVE-Eigenbluttherpie) - Physiklische Therpien (einschließlich Inhltionen, Krnkengymnstik und Übungsbehndlungen, Mssgen, Pckungen, Wärmebehndlungen, Elektrotherpie, Lichttherpie, Dermpunktur) - Phytotherpie - Proteomik - Reflexzonenmssgen - Regen-Therpie - Regultionsmedizin und Mtrixtherpie - Roeder'sches Verfhren - Suerstofftherpien (einschließlich Atembehndlung, Atem-Biofeedbck, Oxyvenierungstherpie, Hämtogene Oxydtionstherpie, Suerstoff-Inhltionen, Suerstoffzelt, Suerstoff-Mehrschritt-Therpie) - Segmentdignostik/Mximldignostik u. Ä. - Shitsu - Spgyrik - Thermogrphie - Thermotherpie - Trditionelle Chinesische Medizin (einschließlich Qi-gong, Ti-Qi, Moxtherpie, Moxibustionen) - Ultrschlltherpie - Umweltmedizinische Erst- und Folgenmnese Anhng 2 Liste der versicherten schweren Erkrnkungen Als schwere Erkrnkungen im Sinne des Buchstben B, Ziffer 6 des Trifs B-Smrt gelten: - Akuter Herzinfrkt mit sonogrfisch nchgewiesener Einschränkung der Pumpfunktion von mindestens 50 % - Bösrtiger solider Tumor mit Metstsierung - Bösrtige Erkrnkungen der Lymphknoten - Bösrtige Erkrnkungen des blutbildenden Systems - Chronische Niereninsuffizienz (Nierenversgen) mit Dilysepflicht - Verbrennungen III. Grdes von mindestens 20 % der Hutoberfläche - Orgntrnsplnttion (Herz, Lunge, Leber, Niere, Buchspeicheldrüse, Knochenmrk) ls Empfänger - Schädel-Hirn-Trum 3. Grdes Seite 12 von 13

13 - Infektiöse, prsitäre und bösrtige Erkrnkungen infolge HIV-Krnkheit - Nicht medikmentös herbeigeführtes Kom oder Wchkom - Lähmung eines Beines und eines Armes oder einer Körperhälfte oder Querschnittslähmung durch Schädigung des Gehirns oder Rückenmrks - Vollständiger und irreversibler Verlust des Sehvermögens (Blindheit) uf beiden Augen - Vollständiger und irreversibler Verlust des Hörvermögens (Tubheit) uf beiden Ohren - Vollständiger und irreversibler Verlust des Sprchvermögens (Stummheit) durch orgnische Urschen (Irreversible Schädigung des Sprechpprtes - Kehlkopf, Stimmbänder, Zunge - oder des zentrlen Nervensystems) - Poliomyelitis mit duerhfter Prlyse (Beeinflussung von Atmung und Motorik) - Duerhfter Verlust oder irreversible völlige Funktionsunfähigkeit mindestens eines Armes und eines Beines oder beider Arme und beider Beine oberhlb des Hnd- oder Fußgelenkes - Progressive Muskeldystrophie - Creutzfeldt-Jcob-Krnkheit - Systemischer Lupus erythemtodes - Motoneuronerkrnkung mit irreversiblem Verlust neurologischer Fähigkeiten Seite 13 von 13

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