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1 Seite -1- Leistungsübersicht - Vergleich A) InterRisk XXL (25,0) 02 [01] B) degenia premium Alte Leipziger (15,0) 02 [01] Leistungsfrage A) B) Aktiver RS Ausfalldeckung Auslandsaufenthalt EU unbegrenzt Betriebspraktika Auslandsaufenthalt weltweit Deliktunfähigkeit Ehrenamtliche Tätigkeit Fachpraktischer Unterricht Gefälligkeitshandlungen Kautionsleistung Mietsachschäden bewegliche Sachen Mietsachschäden Einrichtungsgegenstände Tagesmutter beruflich Tagesmutter unentgeltlich AmtsHP Verwaltungstätigkeit DienstHP Lehrer Ang./Beamte DienstHP Lehrer Klassenfahrten BerufsHP Lehrer freiberuflich Kassenfehlbeträge Alleinstehender Elternteil Au-pair-Mädchen, Gastkinder/Austauschschüler Ehe-, Lebenspartner Haftungsansprüche mitvers. Personen untereinander Im Haushalt tätige Personen Minderjährige Kinder Pflegebedürftige Personen im Haushalt Regreßansprüche SV-Träger Sonstige Verwandte Volljährige Kinder bei Arbeitslosigkeit Volljährige Kinder freiw. soziales/ökol. Jahr Volljährige Kinder nach der Ausbildung Volljährige Kinder Zivil-/Wehrdienst Wartezeit Ausbildungs-, Studienplatz Berufliche Schlüssel Dienstliche Schlüssel Fremde private Schlüssel Zentrale Schließanlage Legende: " " Die Leistung ist mitversichert. " " Die Leistung ist nicht mitversichert. " --- " Die Leistungsfrage kann weder mit "ja" noch mit "nein" beantwortet werden. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

2 Seite -2- Leistungsübersicht - Vergleich A) InterRisk XXL (25,0) 02 [01] B) degenia premium Alte Leipziger (15,0) 02 [01] Leistungsfrage A) B) Vermietung ELW Vermietung ETW Vermietung Garagen Wohnhaus Inland Ehemaliger Gebäudebesitz Eigengenutzte Immobilien Ausland Fest installierte Wohnwagen Inhaber von Sondereigentum Wegfall Bausummenbegrenzung Unbebaute Grundstücke Allmählichkeitsschäden Eigener Heizöltank EFH/ZFH Häusliche Abwässer Kleingebinde gewässerschädliche Stoffe Photovoltaikanlagen Anhänger Be- und Entladeschäden Kfz Eigene Segelboote Flugmodelle Kfz nur nicht öffentliche Wege/Plätze Kite-Geräte Klein-/Kinder-Kfz Krankenfahrstühle Mallorca-Deckung Modellfahrzeuge auch ferngelenkt bis 15 km/h Modellfahrzeuge auch ferngelenkt > 15 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Surfbretter Blindenhunde Hüten fremder Hunde Reiten oder Fahren fremder Pferde/Fuhrwerke Sonstige Einschlüsse/Erweiterungen Beitragsfreistellung Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit Fallender SB Internetschäden Künftige Bedingungsverbesserungen Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen Legende: " " Die Leistung ist mitversichert. " " Die Leistung ist nicht mitversichert. " --- " Die Leistungsfrage kann weder mit "ja" noch mit "nein" beantwortet werden. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

3 Seite -3- Leistungsübersicht - Vergleich A) InterRisk XXL (25,0) 02 [01] B) degenia premium Alte Leipziger (15,0) 02 [01] Maximierung der DS > 2fach Leistungsfrage A) B) Ombudsmann Privater Waffenbesitz, -gebrauch Verbesserung Widerspruchs-, Kündigungsfrist Vorsorge Weiterführung PHV nach dem Tod VN Legende: " " Die Leistung ist mitversichert. " " Die Leistung ist nicht mitversichert. " --- " Die Leistungsfrage kann weder mit "ja" noch mit "nein" beantwortet werden. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

4 Seite -4- Deckungserweiterung Werden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen (aktiver Rechtsschutz) ersetzt? Ja, Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Ausfalldeckung sind bis zur DS mitversichert. Eine evtl. bestehende RS-Versicherung geht vor. Ja, Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Ausfalldeckung werden bis zu EUR ersetzt. Wird Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen gewährt (Ausfalldeckung)? Ja, Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen wird im Rahmen der vereinbarten DS gewährt. Versicherungsschutz besteht zudem auch für die Eigenschaft des Schadenverursachers als privater Tierhalter oder -hüter sowie als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges. Ja, Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen wird im Rahmen der vereinbarten DS gewährt. Mitversichert sind auch Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche gegen deliktsunfähige Kinder. Besteht Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ohne zeitliche Begrenzung? Ja, es besteht Versicherungsschutz bei unbegrenztem Auslandsaufenthalt innerhalb der Staaten der EU. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas, soweit der inländische Wohnsitz und die inländische Bankverbindung beibehalten werden. Sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Betriebspraktika ausdrücklich mitversichert? Ja, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum sind ausdrücklich mitversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden. Ja, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Betriebspraktika sind ausdrücklich mitversichert. Besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten (ohne geographische Einschränkung) ggf. mit zeitlicher Begrenzung? Ja, es besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten für eine unbegrenzte Dauer. Ja, es besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten für eine unbegrenzte Dauer, soweit der inländische Wohnsitz und die inländische Bankverbindung beibehalten werden. Besteht Versicherungsschutz für Schäden durch deliktunfähige Personen, auch wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt? Ja, Personenschäden durch deliktunfähige Personen sind bis zur Deckungssumme mitversichert. Sach- und Vermögensschäden sind auf EUR je Schadenfall begrenzt. Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistung sind bis zur DS mitversichert. Andere Versicherungen gehen vor. Nein, Schäden durch deliktunfähige Personen sind nicht mitversichert. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

5 Seite -5- Deckungserweiterung Besteht Versicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes? Ja, es besteht Versicherungsschutz bei Ausübung einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von öffentlichen/hoheitlichen und wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, sofern kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom Vormundschaftsgericht bestellter - nicht beruflicher - Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person. Besteht bedingungsgemäß ausdrücklich Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden infolge Teilnahme an fachpraktischem Unterricht? Ja, bedingungsgemäß sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht an einer Fach-, Gesamt-, Hochschule oder Universität ausdrücklich mitversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden. Ja, bedingungsgemäß sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (wie z. B. Laborarbeiten) an einer Fach-, Gesamtbzw, Hochschule und Universität ausdrücklich mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche aus der Beschädigung oder Vernichtung von Ausbildungsgegenständen (auch Maschinen), die von den Lehreinrichtungen zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern. Sind Schäden durch reine Gefälligkeitshandlungen bedingungsgemäß mitversichert? Ja, Schäden durch reine Gefälligkeitshandlungen sind bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ja, der Versicherer wird bei Sachschäden wegen einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, sofern der Versicherungsnehmer dies wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Die Höchstersatzleistung ist je Schadenfall auf EUR (das Zweifache dieser Summe je Versicherungsjahr) begrenzt. Umfaßt der Versicherungsschutz Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland? Ja, der Versicherungsschutz umfasst - mit Ausnahme von Verkehrsdelikten - Kautionsleistungen weltweit bis EUR. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Kautionsleistungen in Europa bis zu EUR. Umfaßt der Versicherungsschutz Mietsachschäden an beweglichen Sachen? Ja, Schäden aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust vorübergehend gemieteter, geliehener, gepachteter oder in Obhut genommener Sachen sind bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen besteht Versicherungsschutz bis EUR je Schadenfall (das Dreifache dieser Summe je Versicherungsjahr). Mitversichert sind auch elektrische medizinische Geräte ohne eine Begrenzung der Leihdauer. Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen, die für mehr als 3 Monate überlassen wurden.

6 Seite -6- Deckungserweiterung Umfasst der Versicherungsschutz Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen? Ja, Mietsachschäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/- häusern anläßlich von Aufenthalten auf Reisen sind bis zur Deckungssumme mitversichert. Sonstige Unterkünfte die bis maximal 6 Monate gemietet sind, gelten ebenfalls als mitversichert. Ja, Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und -häusern sind bis EUR je Schadenfall (das Dreifache je Versicherungsjahr) mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen, die für mehr als 3 Monate überlassen wurden. Ist die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, bedingungsgemäß ist die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit als Tageseltern oder Babysitter ausdrücklich mitversichert. Die Tätigkeit darf jedoch nicht in Betrieben oder Institutionen (z.b. Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten) ausgeführt werden. Versichert sind von den versicherten Personen verschuldete Schäden, die die betreuten fremden Kinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die die betreuten fremden Kinder untereinander oder Dritten verursachen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann. Nein, bedingungsgemäß ist die berufliche Tätigkeit als Tagesmutter nicht ausdrücklich mitversichert. Ist die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter mitversichert? Ja, eine Tätigkeit als Tageseltern oder Babysitter ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch, sofern diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt wird (dies bezieht sich jedoch nicht auf die Ausübung einer solchen Arbeit für Betriebe und Institutionen, wie z.b. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte). Versichert sind von den versicherten Personen verschuldete Schäden, die die betreuten fremden Kinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht. Mitversichert sind auch Schäden der betreuten Kinder untereinander sowie gegen Dritte. Andere Versicherungen gehen vor. Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung von minderjährigen Kindern im Rahmen des eigenen und des fremden Haushalts, auch außerhalb der Wohnung, z.b. bei Spielen, Ausflügen usw., ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Sachen der zu betreuenden Kinder. Amts-/Dienst-/BerufsHP Ist die Amtshaftpflicht aus der Verrichtung von Verwaltungstätigkeiten mitversichert? Nein, die Amtshaftpflicht aus der Verrichtung von Verwaltungstätigkeiten ist nicht mitversichert. Nein, die Amtshaftpflicht aus der Verrichtung von Verwaltungstätigkeiten ist nicht mitversichert. Ist das Diensthaftpflichtrisiko eines angestellten/beamteten Lehrers in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen mitversichert? Nein, das Diensthaftpflichtrisiko eines angestellten/beamteten Lehrers in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen ist nicht mitversichert. Nein, das Diensthaftpflichtrisiko eines angestellten/beamteten Lehrers in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen ist nicht mitversichert.

7 Seite -7- Amts-/Dienst-/BerufsHP Besteht in der Diensthaftpflicht für Lehrer Deckungsschutz für Klassenfahrten/Schulausflüge ins Ausland? Nein, die Dienst-/ BerufsHP für Lehrer ist grundsätzlich nicht mitversichert. Nein, die Dienst-/ BerufsHP für Lehrer ist grundsätzlich nicht mitversichert. Ist das Haftpflichtrisiko eines freiberuflichen Lehrers mitversichert? Nein, das Haftpflichtrisiko eines freiberuflichen Lehrers ist nicht mitversichert. Nein, das Haftpflichtrisiko eines freiberuflichen Lehrers ist nicht mitversichert. Sind Haftpflichtansprüche des Dienstherrn wegen fahrlässig verursachter Schäden aus Kassenfehlbeträgen mitversichert? Nein, die Diensthaftpflicht ist grundsätzlich nicht mitversichert. Nein, die Diensthaftpflicht ist grundsätzlich nicht mitversichert. Personen im Haushalt VN Ist ein alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer mitversichert? Nein, ein alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer ist nicht mitversichert. Ja, ein in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebender alleinstehender Elternteil des Versicherungsnehmers, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist mitversichert. Gehören vorübergehend im Haushalt des VN lebende Au-pairs, Gastkinder oder Austauschschüler zu den mitversicherten Personen? Ja, vorübergehend im Haushalt des VN lebende Au Pairs, Austauschschüler sind mitversichert, soweit für diese Personen nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Das gleiche gilt auch für minderjährigen Übernachtungsgäste im Haushalt des Versicherungsnehmers. Nein, vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Au-pairs, Gastkinder oder Austauschschüler gehören nicht zu den mitversicherten Personen. Genießen Ehe-, Lebenspartner oder eheähnliche Partner als versicherte Personen in häuslicher Gemeinschaft Versicherungsschutz? Nein, keine Mitversicherung, da Single mit Kind-Tarif. Nein, keine Mitversicherung, da Single-Tarif. Sind Haftungsansprüche mitversicherter Personen untereinander im Versicherungsschutz enthalten? Ja, es besteht Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen wegen Personenschäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander. Nein, Ansprüche versicherter Personen untereinander sind nicht mitversichert.

8 Seite -8- Personen im Haushalt VN Ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für die Haftpflichtansprüche wegen in dieser Eigenschaft erfolgender Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sofern diese nicht vorsätzlich begangen werden. Darüber hinaus sind auch Personen, die aus Arbeitsvertrag, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen im Haushalt des Versicherungsnehmers versorgen oder Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen, mitversichert. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist mitversichert. Gehören minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des mitversicherten Lebenspartners zu den versicherten Personen? Ja, minderjährige Kinder des VN gehören zu den versicherten Personen. Ja, vorübergehend (max. 3 Monate) im Haushalt lebende Minderjährige (z. B. Enkel auf Besuch) sind mitversichert. Sind im Haushalt lebende, pflegebedürftige Personen mitversichert? Ja, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit geistiger, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. psychischer Erkrankung sind mitversichert, wenn der VN oder dessen Ehegatte vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt wurden. Gleiches gilt bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 1). Ja, ein im Haushalt lebender pflegebedürftiger Familienangehöriger mit mindestens Pflegestufe 1 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung ist mitversichert. Als Angehörige gelten Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder. Sind übergangsfähige Regreßansprüche der Sozialversicherungsträger von versicherten Lebenspartnern/Ehegatten mitversichert? Nein, Ehe- und Lebenspartner sind grundsätzlich nicht mitversichert. Nein, Ehe- und Lebenspartner sind grundsätzlich nicht mitversichert. Sind Verwandte in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmers mitversichert? Nein, Verwandte in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN sind nicht mitversichert. Nein, Verwandte in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN sind nicht mitversichert. Sind volljährige Kinder nach Ausbildungsende bei Arbeitslosigkeit bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, unverheiratete volljährige Kinder sind bei Arbeitslosigkeit nach Ende der Ausbildung bis zu einem Jahr mitversichert. Nein, Kinder sind grundsätzlich nicht mitversichert.

9 Seite -9- Personen im Haushalt VN Sind volljährige Kinder während des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, volljährige unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Nein, Kinder sind grundsätzlich nicht mitversichert. Sind volljährige Kinder mit einer abgeschlossenen Ausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer mitversichert? Ja, volljährige unverheiratete Kinder mit einer abgeschlossenen Ausbildung sind mitversichert, sofern sich diese mit dem VN oder dessen Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft befinden. Nein. Kinder sind grundsätzlich nicht mitversichert. Sind volljährige Kinder während des Zivil-/Wehrdienstes und des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, volljährige unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Nein, Kinder sind grundsätzlich nicht mitversichert. Gilt der Versicherungsschutz für mitversicherte volljährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN während der Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach der Schulausbildung? Ja, der Versicherungsschutz für mitversicherte volljährige Kinder gilt während der Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach der Schulausbildung. Gleiches gilt für die Wartezeit auf den Beginn des Grundwehr- oder Zivildienstes. Dies gilt auch für den Fall, daß während der Wartezeit eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird. Nein, Kinder sind grundsätzlich nicht mitversichert. Schlüsselverlust Ist das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion ist bis EUR mitversichert. Ja, das Abhandenkommen fremder beruflicher, dienstlicher und privater Schlüssel/Codekarten sowie Schlüssel/Codekarten der zentralen Schließanlage ist bis EUR je Schadenfall (das Zweifache dieser Summe je Versicherungsjahr) mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 50 EUR je Schadenfall.

10 Seite -10- Schlüsselverlust Ist das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert? Ja, das Abhandenkommen von Dienst-, Amts- oder Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, das Abhandenkommen fremder dienstlicher, beruflicher und privater Schlüssel/Codekarten sowie Schlüssel/Codekarten der zentralen Schließanlage ist bis EUR je Schadenfall (das Zweifache dieser Summe je Versicherungsjahr) mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 50 EUR je Schadenfall. Ist das Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln mitversichert? Ja, das Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln oder eigenen Schlüsseln zu einer zentralen Schließanlage (wobei der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen wird) ist bis zur Deckungssumme mitversichert. Mitversicherung gilt auch für Code-Karten. Ja, das Abhandenkommen fremder privater, beruflicher und dienstlicher Schlüssel/Codekarten sowie Schlüssel/Codekarten der zentralen Schließanlage ist bis EUR je Schadenfall (das Zweifache dieser Summe je Versicherungsjahr) mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 50 EUR je Schadenfall. Ist das Abhandenkommen von privaten Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage der Haus- und Wohnungstür mitversichert? Ja, das Abhandenkommen von eigenen Schlüsseln zu einer Zentral-Schließanlage (wobei der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen wird) oder von fremden privaten Schlüsseln ist bis zur Deckungssumme mitversichert. Die Mitversicherung gilt auch für Code-Karten. Ja, das Abhandenkommen von Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage der Haus- und Wohnungstür, fremden privaten, beruflichen und dienstlichen Schlüsseln ist bis EUR je Schadenfall (das Zweifache dieser Summe je Versicherungsjahr) mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 50 EUR je Schadenfall. Vermieterrisiko Ist das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Einliegerwohnungen mitversichert? Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Einliegerwohnungen ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung einer ELW in einem EFH/ZFH ist mitversichert, sofern eine Wohnung vom VN selbst bewohnt wird. Ist das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Eigentumswohnungen mitversichert? Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von bis zu 2 Eigentumswohnungen mit einem Bruttojahresmietwert von max EUR in einem Mehrfamilienhaus ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung einer Eigentumswohnung (auch Ferienwohnung) und dazugehöriger Garagen ist mitversichert. Ist das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Garagen mitversichert? Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Garagen ist mitversichert. Ja. Das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung einer Garage ist mitversichert. Immobilien Besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen Wohnhauses? Ja, es besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines Einfamilienhauses oder eines vom Versicherungsnehmer mitbewohnten Mehrfamilienhauses einschließlich der zugehörigen Gärten, Swimmingpools Ja, es besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines Einfamilienhauses (bzw. einer Doppelhaushälfte) oder eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als zwei abgeschlossene Woh-

11 Seite -11- und Teiche. Immobilien nungen befinden und es vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. Besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn dieses innerhalb eines Jahres nach Verkauf einstürzt oder ablösende Teile einen Personen- oder Sachschaden verursachen? Ja, es besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn die Privathaftpflichtversicherung bis zum Besitzwechsel bestand. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn die Privathaftpflichtversicherung bis zum Besitzwechsel bestand. Ist das Haftpflichtrisiko von im Ausland gelegenen, selbstgenutzten Immobilien mitversichert? Ja, das Haftpflichtrisiko einer oder mehrerer Whg. (auch FeWo), eines EFH oder ZFH, eines WEH oder FEH, einschließlich zugehöriger Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens in Europa ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen (einschließlich Ferien- oder Eigentumswohnungen), eines Einfamilienhauses (bzw. einer Doppelhaushälfte) oder eines Wohnhauses (sofern sich in diesem nicht mehr als zwei abgeschlossene Wohnungen befinden), eines Wochenend-/Ferienhauses ist mitversichert, wenn diese sich in Staaten der EU oder EFTA befinden und vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Versicherungsschutz besteht auch für die den Immobilien zugehörigen Garagen und Gärten sowie für einen Schrebergarten. Besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines fest installierten Wohnwagens? Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von fest installierten Wohnwagen im europäischen Ausland. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines in den EU- und EFTA-Staaten fest installierten Wohnwagens. Ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Inhaber von Sondereigentum mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Sondereigentum ist mitversichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Sondereigentum ist mitversichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil. Entfällt für An- oder Umbauten die Bausummenbegrenzung der in der PHV integrierten Bauherrenhaftpflicht-Versicherung? Ja, für Neubauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten besteht grundsätzlich keine Bausummenbegrenzung der in der PHV integrierten Bauherrnhaftpflicht-Versicherung. Ja, für Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) am selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhaus entfällt die Bausummenbegrenzung der in der PHV integrierten Bauherrnhaftpflicht-Versicherung. Für Bauvorhaben an anderen Immobilien gilt eine Bausummenbegrenzung bis EUR je Bauvorhaben.

12 Seite -12- Immobilien Ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz eines unbebauten Grundstückes mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von unbebauten Grundstücken mit einer Gesamtfläche von max qm ist mitversichert. Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines unbebauten Grundstückes bis maximal qm ist mitversichert, sofern dieses ausschließlich privat genutzt wird. Umwelt Umfaßt der Versicherungsschutz Schäden durch allmähliche Einwirkung? Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch allmähliche Einwirkung. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch allmähliche Einwirkung. Ist das Gewässerschadenrisiko eines eigenen Heizöltanks im Ein- oder Zweifamilienhaus mitversichert? Ja, das Gewässerschadenrisiko von Heizöl- oder Flüssiggastanks ist mitversichert. Ja, das Gewässerschadenrisiko als Inhaber eines Heizöltanks ist mitversichert. Batterietanks gelten als ein Tank. Die Deckungssumme ist auf 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall begrenzt. Umfaßt der Versicherungsschutz Schäden, die durch häusliche Abwässer entstanden sind? Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch häusliche Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. Sind Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden mitversichert? Ja, Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden sind bis 100 L/kg je Behältnis und L/kg Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter mitversichert. Ja, Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden sind bis 100 L/kg je Gebinde und L/kg Gesamtfassungsvermögen mitversichert. Ist bedingungsgemäß ausdrücklich die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage (einschließlich der Einspeisung des Stroms in ein fremdes Stromnetz) mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder einer Anlage der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder sonstigen Wärmepumpenanlage, einschließlich der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, ist mitversichert. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betreiben einer Photovoltaikanlage (zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers) bis 10 kwp und/oder einer solarthermischen Anlage ist mitversichert, sofern sich diese auf einem im Inland gelegenen mitversicherten selbstbewohnten Einfamilienhaus (bzw. einer Doppelhaushälfte) oder einem Wohnhaus (mit nicht mehr als zwei abgeschlossenen Wohnungen), einschließlich zugehöriger Garagen, befinden. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche: a) wegen Schäden an der Anlage selbst; b) durch den Anschluss der Photovoltaikanlage an des Netz des öffentlichen Netzbetreibers; c) infolge der Montage am Bestimmungsort der Anlage; d) wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.

13 Seite -13- Fahrzeug-/Gerätenutzung Ist der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger mitversichert? Ja, der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger ist mitversichert. Ja, der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht nicht für den unberechtigten Fahrer und für den Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Sind Schäden beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen mitversichert? Ja, durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursachte Schäden sind mitversichert, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Ja, Schäden an Land- und Wasserfahrzeugen sowie Containern beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht nur, soweit die Schäden nicht durch mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden sind. Für Schäden an Containern besteht jedoch auch dann Versicherungsschutz, wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- oder Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Beoder Entladens. Ausgeschlossen bleibt die Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern. Es gilt ein Selbstbehalt von 20%, mindestens 50 EUR, maximal EUR je Schadenfall. Sind Haftungsansprüche aus dem Gebrauch eigener Segelboote mitversichert? Ja, Haftpflichtschäden aus dem Gebrauch eigener Segelboote sind mitversichert, sofern die Segelfläche 20 qm nicht übersteigt. Ja, Haftpflichtschäden aus dem Gebrauch eigener Segelboote (auch mit Hilfsmotor) sind mitversichert, sofern die Rumpflänge 4 m nicht übersteigt. Sind Haftungsansprüche aus der Benutzung von Flugmodellen mitversichert? Ja, Haftungsansprüche aus dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 20 kg nicht übersteigt, sind mitversichert. Ja, Haftungsansprüche aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sind mitversichert. Umfaßt der Versicherungsschutz auch Haftpflichtansprüche durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen? Ja, der Versicherungsschutz umfaßt die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. Ja, der Versicherungsschutz umfaßt die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. Sind Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Kitesurf-Boards und -Drachen mitversichert? Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Kitesurf-Boards und -Drachen sind mitversichert. Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von eigenen Kitesurf-Boards sind mitversichert.

14 Seite -14- Fahrzeug-/Gerätenutzung Ist die Benutzung von Klein- und/oder Kinderkraftfahrzeugen mitversichert? Ja, der Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ist mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Sind Haftungsansprüche aus Besitz und Verwendung von Krankenfahrstühlen mitversichert? Ja, der Gebrauch von motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ist mitversichert. Sind Schäden durch fremde versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge im Ausland mitversichert (sog. "Mallorca-Deckung")? Ja, Schäden aus dem Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen, Krafträder, Wohnmobile bis 4 t) im europäischen Ausland sind mitversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Andere Versicherungen gehen vor. Ja, Schäden beim Führen eines fremden versicherungspflichtigen Kfz (Personenkraftwagen, Krafträder, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4 t), die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließlich der Kanarischen Inseln) oder in Anliegerstaaten des Mittelmeeres entstehen, sind mitversichert, sofern keine oder keine ausreichende Deckung über eine für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Die Kfz dürfen nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sein. Sind Haftungsansprüche aus der Benutzung von Modellfahrzeuge (auch ferngelenkte) mit einer Geschwindigkeit bis 15 km/h mitversichert? Ja, die Benutzung ferngelenkter Land- und Wassermodellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen ist mitversichert. Sind Haftungsansprüche aus der Benutzung von Modellfahrzeuge (auch ferngelenkt) mit einer Geschwindigkeit über 15 km/h mitversichert? Ja, der Gebrauch ferngelenkter Land- und Wassermodellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen ist mitversichert. Sind Haftungsansprüche aus der Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitversichert? Ja, selbstfahrende nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen (einschl. Rasenmäher, Schneeräumgeräte, Golfwagen u.ä.) ist mitversichert. Ja, der Gebrauch selbstfahrender Arbeitsmaschinen (z. B. selbstfahrende Rasenmäher, Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ist mitversichert. Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Gleichfalls muss der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen

15 Seite -15- Fahrzeug-/Gerätenutzung Sind Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von eigenen Surfbrettern mitversichert? Ja, der Gebrauch eigener Windsurfbretter und Kitesurf- Boards sowie Kitesurf-Drachen ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von Surf- und Windsurfbrettern ist mitversichert. Tiere Besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Blindenhundes? Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten oder Hüten von Blinden-, Behindertenbegleit- sowie Hör- und Signalhunden. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten oder Hüten von Blindenhunden. Besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem nicht gewerblichen Hüten fremder Hunde? Ja, es besteht Versicherungsschutz aus dem nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde, sofern nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden. Ja, es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde, sofern keine Versicherung über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Nicht versichert sind Ansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden. Kein Versicherungsschutz besteht als Hüter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen. Als solche gelten insbesondere Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Doque de Bordeaux (Bordeaux Dogge), Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, kaukasischer Owtscharka, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pitbull Terrier (American Pitbull), Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Reiter fremder Pferde oder Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken? Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Hüter fremder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde (Reitbeteiligung) sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (Kutsch- und Schlittenfahrten) zu privaten Zwecken, sofern nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden.

16 Seite -16- Sonstiges Beinhaltet der Versicherungsschutz sonstige besondere Einschlüsse oder Leistungserweiterungen? Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden bis EUR sowie die Tätigkeit als Betreuer. Der Versicherungsschutz bleibt auch bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung bestehen, sofern die Erfüllung der Obliegenheit beim Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Zudem ist eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von höchstens EUR mitversichert. Im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten ist auch die gesetzliche Pflicht öffentlich rechtlichen Inhalts zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz mitversichert. Außerdem ist der gelegentliche Gebrauch eines fremden Wassersportfahrzeuges mit Motor mitversichert. Mitversichert ist auch die Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen für 5 Jahre sowie bei Be- und Entladeschäden. Aufwendungen für behördlich veranlasste Maßnahmen zum Wiedereinfangen dem Versicherungsnehmer entlaufener wilder Tiere sind mitversichert. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche aus Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität bis EUR je Schadenfall und Versicherungsjahr. Es gilt je Schadenfall ein Selbstbehalt von 10%, mindestens 500 EUR. Versicherungsschutz für Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis EUR Jahreshöchstersatzleistung. Gewährt der Anbieter die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit? Ja, der Anbieter gewährt die Möglichkeit der Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit, sofern neben dem Hausratvertrag auch eine Unfallversicherung nach dem XXL-Konzept besteht. Nein, der Anbieter bietet keine Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. Sieht der Tarif die Möglichkeit vor, ein fallendes SB-Modell zu wählen? Nein, der Tarif sieht kein fallendes Selbstbehalt-Modell vor. Ja, der Tarif sieht ein fallendes SB-Modell vor. Es existieren folgende SF-Klassen: SF 0 = 150 EUR SB, SF 1 = 150 EUR SB, SF 2 = 150 EUR SB, SF 3 = 0 EUR SB. Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2, d. h. bereits nach einem Versicherungsjahr entfällt der SB. Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächsthöhere Stufe. Nach einem Schadenfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.

17 Seite -17- Sonstiges Ist bedingungsgemäß ausdrücklich die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ist mitversichert. Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Schadenfälle im Ausland, sofern die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. Dem Versicherungsnehmer obliegt es, daß seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.b. Virenscanner, Firewall) gesichert und geprüft werden bzw. geprüft worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Es gelten die vereinbarten Deckungssummen, diese stellen zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Gelten die in den Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren? Ja, die in die Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren. Ja, die in die Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren. Garantiert der Anbieter, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen abweichen? Ja, der Anbieter garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen - Stand Januar abweichen. Ja, der Anbieter garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen - Stand abweichen. Bietet der Tarif eine mehr als 2fache Maximierung der Deckungssumme im Versicherungsjahr? Ja, der Tarif bietet keine Maximierung der Deckungssumme im Versicherungsjahr. Die vereinbarte Deckungssumme gilt je Schadenfall. Nein, der Tarif bietet keine mehr als 2fache Maximierung der DS im Versicherungsjahr. Ist der Anbieter/Risikoträger Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v.? Ja, der Anbieter/Risikoträger ist Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v. Beschwerden beim Ombudsmann sind möglich. Ja, der Anbieter/Risikoträger ist Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v. Beschwerden beim Ombudsmann sind möglich.

18 Seite -18- Sonstiges Ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch von Waffen und Munition mitversichert? Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ist mitversichert. Der Gebrauch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen ist nicht mitversichert. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ist mitversichert. Der Gebrauch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen ist nicht mitversichert. Bestehen Verbesserungen der gesetzlichen Rücktritts-, Widerspruchs oder Kündigungsfristen? Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung ab seiner Erklärung beim Anbieter oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt kündigen. Nein, es bestehen keine Verbesserungen der gesetzlichen Rücktritts-, Widerspruchs oder Kündigungsfristen. Wie hoch sind die Vorsorge-Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden? Die vereinbarten Deckungssummen gelten auch für die Vorsorgeversicherung. Die Vorsorge-Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 11 Mio. EUR pauschal. Besteht für mitversicherte Personen nach dem Tod des VN weiterhin Versicherungsschutz? Ja, für die mitversicherten Personen besteht nach dem Tod des VN weiterhin Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate. Wird bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei diesem Versicherer beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend. Wird die nächste Beitragsrechnung vom überlebenden Ehegatten oder vom mitversicherten Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft eingelöst, so werden diese VN. Nein, Versicherungsschutz nach dem Tod des VN wird nur bei Familien, eheähnlichen Gemeinschaften und/oder Lebenspartnerschaften gewährt.

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