Newsletter der cosinex

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Newsletter der cosinex"

Transkript

1 Newsletter der cosinex Mai 2013 Inhalt Editorial 2 I. Termine und Veranstaltungen 3 II. Pflicht zur E-Vergabe ab III. Aktuelles zur XVergabe 6 IV. Produkt-News 8 V. Neuigkeiten und Vermischtes 10 VI. Gastbeitrag: Vergaberecht und Datenschutz 11 Redaktionsschluss: 02. Mai 2013

2 Editorial - Zwang zur E-Vergabe? Liebe Kunden und Partner, liebe Interessenten, vor einigen Tagen hat der Deutsche Bundestag das wenn auch in relativen Details umstrittene egovernment Gesetz beschlossen. Somit sind wir dem Ziel, durch den Abbau rechtlicher Hürden die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Behörde zu verbessern sowie eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen, in Deutschland einen guten Schritt näher gekommen. Für die E-Vergabe geht es noch einen Schritt weiter, wenngleich in Brüssel: Die neuen EU-Richtlinien-Entwürfe zum öffentlichen Auftragswesen sehen einen Zwang zum E-Government vor, d.h. eine verpflichtende elektronische Kommunikation jedenfalls für Vergabestellen bis hin zur Angebotsabgabe. Unabhängig davon, ob diese Vorgabe nun wie zunächst geplant 2014 bzw oder, wie wohl aktuell diskutiert, einige Monate später greift, bleibt die Frage, ob dieser Zwang erforderlich ist. Die E-Vergabe ist heute schon in der Praxis angekommen, und zwar weil die Lösungen erheblichen Nutzen auf allen Seiten bieten und dabei gleichzeitig zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit beitragen. Umgekehrt sind die Herausforderungen bei der Einführung der E-Vergabe von Vergabestelle zu Vergabestelle sehr unterschiedlich: abhängig von dem bestehenden Technikeinsatz, erforderlichen Integrationsszenarien in Drittsysteme, organisatorischen Rahmenbedingungen, eigenen Vorgaben sowie schlicht der Art der beschaffenden Organisation selbst; eine international arbeitende Forschungseinrichtung ist mit einer Kommune auch im Hinblick auf die Einführung von Softwarelösungen und der zugrundeliegenden Prozesse kaum vergleichbar. Ungeachtet der Sinnhaftigkeit dieser Vorgaben kann gleichwohl allen Vergabestellen nur empfohlen werden, sich auf die kommende Pflicht zur E-Vergabe einzustellen, aber eben nicht vor dem Hintergrund des drohenden Zwangs, sondern weil die E-Vergabe heute bereits erheblichen Nutzen stiftet, hilft Geld zu sparen und letztlich auch die Rechtssicherheit von Vergabe erhöht. In diesem Sinne wünscht Ihnen ganz zwanglos einen guten Start in den Beschaffungs-Frühling Ihr Carsten Klipstein Geschäftsführer cosinex Seite 2 von 13

3 I. Termine und Veranstaltungen 27. Mai 2013, Cottbus Keine Angst vor elektronischen Angeboten Informationsveranstaltung für Bieter Die Stadt Cottbus führt gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus am eine Informationsveranstaltung für Unternehmen zum derzeitigen Stand des Vergaberechts und der E-Vergabe durch. Nach dem aktuellen Stand wird die elektronische Vergabe mit der Umsetzung neuer EU-Richtlinien verbindlich vorgeschrieben. Vor diesem Hintergrund wird neben Vorträgen zur aktuellen Entwicklung des Vergaberechts anhand einer Live-Vorführung die Abgabe elektronischer Angebote über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg demonstriert. cosinex wird diese Veranstaltung mit einer Präsentation des Vergabemarktplatz Brandenburg unterstützen. Weitere Informationen zu Programminhalten sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie im Internet unter: bis 04. September 2013, Berlin 9. Fachtagung IT-Beschaffung Die Fachtagung IT-Beschaffung ist seit 2004 das Forum von mehr als 500 IT-Beschaffern aller Verwaltungsebenen. Jährlich bietet sie ein vielfältiges Programm mit einer spannenden Kombination aus Fragen zu den Themen Vergaberecht und IT-Trends. In diesem Jahr sieht die Agenda der Fachtagung folgende Schwerpunkte vor: Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht, Neues rund um die Eignungsprüfung bei IT-Vergaben, Preisabfragen und die Ausgestaltung von Preisblättern sowie Methoden zur Auftragswertschätzung, Umgang mit bedarfsorientierten Nutzungsrechten, Möglichkeiten einer innovativen IT- Beschaffung, Arbeit und Verfahrensführung der Vergabestellen aus Bieterperspektive, agile Softwareentwicklung bei Vergabe und Vertrag. Auch diesmal wird cosinex als Aussteller auf der Fachtagung IT- Beschaffung vertreten sein. Gerne können Sie mit uns einen Termin für ein Gespräch mit unseren Produktberatern vereinbaren. Senden Sie bei Interesse eine an Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: Seite 3 von 13

4 Herbst, Dortmund Ankündigung: E-Vergabetag NRW Auch für dieses Jahr ist wieder ein E-Vergabetag in Dortmund geplant. In Vorträgen und Live-Demonstrationen informiert der Veranstalter d-nrw über die Entwicklung von vergabe.nrw, dem zentralen Portal für das Öffentliche Auftragswesen in NRW, sowie über aktuelle vergaberechtliche Entwicklungen. Die Teilnahme ist für die Vertreter von Vergabestellen der Landesverwaltung sowie der Kommunen in NRW kostenfrei. Der genaue Termin befindet sich aktuell in der Abstimmung. Wenn Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, senden wir Ihnen gerne weitere Informationen sowie eine Einladung, sobald der Termin feststeht. Senden Sie hierfür bitte einfach eine mit dem Betreff E- Vergabetag NRW an: Seite 4 von 13

5 II. Pflicht zur E-Vergabe ab 2016 Die Diskussionen zur E-Vergabe sind derzeit spannend wie schon lange nicht mehr. Nach aktuellem Stand sollen die vergaberechtlichen Regelungen in der EU durch die vorgelegten Richtlinienentwürfe der EU-Kommission zum Teil neu gefasst, zum Teil geschärft werden. In den meisten EU-Mitgliedstaaten muss die Politik im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe eine optimale Verwendung der Mittel sicherstellen. Die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang von einer tiefgreifenden Modernisierung. Im Vordergrund der Bemühungen stehen u. a. die Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergaberegeln allgemein, die Verbesserung des Zugangs von kleinen und mittleren Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen, die Förderung des Binnenmarkts, die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltkriterien sowie der Bürokratieabbau und die Vervollständigung des Rechtsrahmens durch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe. Als wichtiger Strategiebestandteil soll die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel bei öffentlichen Aufträgen (E-Vergabe) zur Pflicht erhoben werden. Für Bekanntmachungen sowie die Bereitstellung von Vergabeunterlagen soll mit der Umsetzung der Richtlinien (geplant für 2014) die Nutzung elektronischer Verfahren verbindlich vorgeschrieben werden. Zeitgleich soll ebenfalls die Entgegennahme elektronischer Angebote für die Zentralen Beschaffungsstellen zur Pflicht werden (alle übrigen Auftraggeber erhalten einen Aufschub von zwei Jahren, d.h. bis zum Jahr 2016). Die EU- Kommission setzt so konsequent ihre bereits im Jahr 2010 im Grünbuch zur elektronischen Beschaffung selbst mit Zuckerbrot und Peitsche beschriebene Strategie um. Zwar sprechen jüngste Verhandlungen dafür, dass sich diese kommende Verpflichtung noch einmal etwas verschiebt, gleichwohl wird sie, unabhängig davon, ob dann bereits 2016 oder ggf. erst 2017 als Vorgabe kommen. Einen umfassenden Beitrag und Stand zur Diskussion finden Sie auch in einem Artikel im cosinex Blog unter: Seite 5 von 13

6 III. Aktuelles zur XVergabe XVergabe als XÖV-Standard Föderalismus und unterschiedliche rechtliche Vorgaben führen zu einer breiten Vielfalt an Vergabeplattformen und technologischen Lösungen. Die Folge ist, dass trotz des Einsatzes des Internets das öffentliche Auftragswesen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend intransparenter wird. Vor diesem Hintergrund sollten die Anbieter von Softwarelösungen sich auf feste Standards und einheitliche Schnittstellen einigen, so dass möglichst ohne Aufwand unterschiedliche Systeme miteinander verbunden werden können. Im Bereich E-Government gibt es bereits seit vielen Jahren in Deutschland eine Reihe von Standardisierungsbemühungen für die medienbruchfreie Datenübergabe zwischen verschiedenen Systemen. Die wichtigsten Bemühungen, auf Basis moderner XML-Standards den Datenaustausch zu vereinheitlichen, werden unter den sogenannten XÖV-Standards geführt. Basis der XÖV-Standards ist der so genannte OSCI-Standard, ein Protokoll, mit dem unabhängig von einzelnen Fachverfahren die rechtssichere und verbindliche Übertragung von Daten im Bereich E-Government gewährleistet werden kann. Während OSCI beschreibt, wie diese übermittelt werden, definieren XÖV-Standards wie XMeld, wie z.b. die Struktur eines Meldedatensatzes aussieht, damit dieser von unterschiedlichen Softwarelösungen im Bereich Meldewesen einheitlich interpretiert werden kann und ggf. verarbeitbar ist. XVergabe ist ein XÖV-Standard für den Austausch zwischen Systemen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Auf der Grundlage von XVergabe soll es zukünftig möglich sein, mit nur einem Bietertool auf allen wichtigen E-Vergabeplattformen Angebote abgeben zu können. Solche Bietertools werden im Kontext der XVergabe als Multiplattform-Bieterclients (MPBCs) bezeichnet. Die Etablierung von XVergabe soll zur Verbesserung der Interoperabilität führen, indem der Auftragssuchende mit nur einem Tool seiner Wahl alle Vergabeplattformen ansprechen kann. Heutiger Stand der Entwicklung Die ersten Spezifikationen der XVergabe-Schnittstelle sind abgeschlossen. Gleichwohl gibt es weiterhin einige Herausforderungen: XVergabe bietet bislang nur einen Rahmen für die Abgabe eines Angebotes und die sog. Metadaten zum Angebot, aber keine Vorgaben für die Formulare oder gar das Leistungsverzeichnis. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bewerber die Leistungsverzeichnisse immer noch in den Formaten auf Basis der individuellen Vorgaben der Vergabestelle ausfüllen müssen, um ein valides Angebot erstellen zu können. Die cosinex GmbH ist in den Arbeitsgruppen des XVergabe Projekts seit Beginn des Projektes engagiert. Dabei lag und liegt der Fokus unseres Engagements, im Rahmen der Entwicklung des Standards, stets auf beiden Zielgruppen (Vergabestellen und Unternehmen) gleichermaßen. Offizielle Homepage von Projekt XVergabe im Internet unter: Seite 6 von 13

7 Nutzt z. B. eine Vergabestelle das Vergabemanagementsystem eines bestimmten Herstellers, der ein proprietäres Format für das Leistungsverzeichnis vorgibt, wird ein Bieter, der den MPBC eines anderen Herstellers nutzt, zusätzlich auf Werkzeuge des Vergabemanagement-Herstellers der Vergabestelle angewiesen sein. Damit werden nun doch wieder zwei Tools benötigt: eins für die Abgabe des Angebots auf der Plattform und ein zweites für die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses. Ob dies in der Praxis ausreicht, um die erhoffte Zäsur einzuleiten? Im Regelfall macht auf Unternehmensseite die bloße Abgabe von Angeboten (Druck, Zusammenstellen, formale Prüfung und Versand) nur einen Bruchteil der Arbeit aus, die der Bieter im Angebotsprozess aufwendet. Ein Bieterclient, der sich auf die Übermittlung von Angeboten beschränkt, bietet insofern aus Sicht der Bieter einen relativ geringen Mehrwert. Anders sähe es hingegen aus, wenn der Bieterclient bereits bei der Erstellung des Angebotes hilft, angebotsrelevante Daten strukturiert zu erfassen oder z.b. über Plausibilisierungen die vertrieblich involvierten Mitarbeiter des Bieters dabei zu unterstützen, insbesondere formale Fehler (durch den Hinweis auf fehlende Angaben oder Unterlagen) zu vermeiden. Damit wäre der Mehrwert für Bieter klar gegeben. Conclusio der cosinex Bereits heute bewerben sich rund registrierte Unternehmen auf öffentliche Aufträge auf Basis der cosinex Technologie. In den vergangenen mehr als zehn Jahren konnte hinreichend praxisrelevantes Feedback gesammelt werden, um die Anforderungen der Unternehmen an unterstützende Systeme für Bewerber bzw. Bieter zusammenzufassen und zu strukturieren. Unternehmen benötigen neben einem Bieterclient zur elektronischen Angebotsabgabe eine weitergehende Unterstützung, die sie bei der Verwaltung von Vorlagen oder der Überwachung von Fristen gleichsam eines Autopiloten durch das Verfahren führt und ihnen das Arbeiten mit mehreren Mitarbeitern an einzelnen Vergaben in einer Art Projekt- oder Vertriebsteam ermöglicht. Bei größeren Unternehmen gehen entsprechende Anforderungen bis hin zu gestaffelten Freigabeprozessen und zwar selbst dann, wenn diese bereits Kundenverwaltungssysteme (sog. CRM- Systeme) umfassend im Einsatz haben. Ausgehend von diesen Ergebnissen hat die cosinex im letzten Jahr bereits mit Entwicklung eines Angebotsmanagementsystems begonnen, das noch in diesem Jahr in den Roll-out gehen soll und den Unternehmen die zuvor skizzierten Mehrwerte bieten wird. Informationen und Neuigkeiten rund ums Thema E- Vergabe gibt es auch im cosinex Unternehmens-Blog: Seite 7 von 13

8 IV. Produkt-News cosinex Vergabemanagementsystem erneuert: Version 5.3 Im 2. Quartal 2013 ist die neue Version des Vergabemanagementsystem (VMS) von cosinex erschienen. Wesentliche Neuerungen sind umfassende Suchfunktionen nach Akten mit erweiterten Filtermöglichkeiten sowie ein komfortabler Zugriff auf Vergabeakten für sog. Genehmiger : Neben den bestehenden Filterfunktionen können elektronische Vergabeakten nun über eine Volltextsuche recherchiert und in Kombination mit Filtermöglichkeiten zur Projektzugehörigkeit weiter eingegrenzt werden. Die Suche erkennt hierbei auch Wortbestandteile vergleichbar mit einer Recherche bei gängigen Suchmaschinen. Nutzer, die auch Genehmigungs- bzw. Mitzeichnungsfunktionen im Vergabemanagementsystem wahrnehmen, erhalten nun nach entsprechender Anmeldung über den Bereich Vergabeakten eine Übersicht über alle Vergabeverfahren, bei denen für den entsprechenden Nutzer eine Genehmigung ansteht. Weiter verbessert wurde im VMS die Recherche nach Unternehmen in der systemeigenen Unternehmens- bzw. Bewerberdatenbank. Eine Vielzahl unserer Kunden bildet den Prozess des Vorschlags der zuständigen Fachabteilungen von Unternehmen, die zur Angebotsabgabe z.b. bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben aufgefordert werden sollen, innerhalb des Vergabemanagementsystem ab. Die Suche nach Unternehmen zur Zusammenstellung dieser Vorschlagsliste in der Unternehmensdatenbank wurde daher im Hinblick auf eine Gewerk-spezifische Suche erweitert. cosinex Vergabemarktplatz erneuert: Version 6.3 Die neue Version 6.3 Vergabemarktplatz beinhaltet alle Funktionen und Verbesserungen, die mit dem Release 6.2 bereits an erste Kunden ausgeliefert wurden. Von der ursprünglichen Planung, die Version 6.2 allen Kunden im März zur Verfügung zu stellen, wurde aufgrund angekündigter aktualisierter Signatur-komponenten für die elektronische Angebotsabgabe abgewichen. Die nun vorliegende Version 6.3 wurde bereits allen Kunden zur Verfügung gestellt. Seite 8 von 13

9 Wesentliche Highlights sind u.a. folgende Funktionen: Änderungsmitteilungen der Bekanntmachung Bislang erfolgten Änderungen an Bekanntmachungen nach Veröffentlichung über eine direkte Änderung in den jeweiligen Verfahrensangaben eines Projektraums. Mit der Version 6.3 des Vergabemarktplatz wurde ein neues Modul Berichtigung in die Projekträume integriert. Neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit, Änderungen in den Verfahrensangaben direkt durchzuführen, können diese nun auch alternativ oder ergänzend in diesem neuen Bereich dokumentiert und als gesonderte Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht werden. Bei EUweiten Vergabeverfahren besteht zudem die Möglichkeit, die Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU zu übermitteln. Automatische Weiterleitung der Bekanntmachung an die EU Jede Übermittlung einer im Rahmen eines Projektraums erstellten Bekanntmachung an weitere Veröffentlichungsplattformen und Medien bedurften bislang einer Aktion des Nutzers. In der Konfiguration einer Vergabestelle (Mandant) kann nun vorgegeben werden, ob dessen Bekanntmachungen bei EU-weiten Vergabeverfahren automatisch an das Amt für Veröffentlichungen der EU weitergeleitet werden. Eine entsprechende Konfigurationseinstellung muss jedoch zuvor von der jeweiligen Verfahrensbetreuung für einzelne Vergabestellen (Mandanten) aktiviert werden. Weitere Neuerungen Neben den genannten Punkten gibt es noch weitere Neuerungen. Umfassende Release-Notes finden Sie wie gewohnt in unserem Service- und Support-Center unter: Seite 9 von 13

10 V. Neuigkeiten und Vermischtes Neues Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Bereich Bundesfernstraßen darüber informiert, dass das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau aktualisiert worden ist. Das aktualisierte Handbuch (HVA B-StB Ausgabe 2012) finden Sie im Internet unter: Elektronische Version des Amtsblatts der EU ab Juni rechtsverbindlich Die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts der EU ist bislang auf europäischer Ebene noch das einzig rechtsverbindliche Veröffentlichungsorgan für oberschwellige Verfahren. Ab Juli 2013 ist zukünftig ausschließlich die elektronische Ausgabe des Amtsblatts der EU rechtlich verbindlich. Quelle: Überarbeiteter Leitfaden der Kommission für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ihren DAWI- Leitfaden überarbeitet und aktualisiert. Darin wird erklärt, wie die Vorschriften der Europäischen Union für staatliche Beihilfen, das öffentliche Beschaffungswesen und den Binnenmarkt auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) anzuwenden sind. Der Leitfaden enthält einfache und zugleich umfassende Antworten auf die häufigsten Fragen, die von Behörden, Nutzern und Anbietern von DAWI sowie anderen Interessenträgern an die Kommission gerichtet werden. Die englische Fassung finden Sie im Internet unter: l Seite 10 von 13

11 VI. Gastbeitrag: Vergaberecht und Datenschutz Wie bei der Einführung von E-Government-Lösungen generell stellt sich auch im Kontext der E-Vergabe die Frage, welcher Bedeutung das Thema Datenschutz beigemessen werden muss. Dass es hierbei nicht nur um die Frage nach personenbezogenen Daten der Mitarbeiter der Vergabestelle geht und in welchem Spannungsfeld Vergaberecht und Datenschutz stehen, zeigt der folgende Beitrag von Hr. RA Dr. Klaus Willenbruch. (BS/Klaus Willenbruch) In vielen Bereichen des Rechtslebens, nicht nur in den IT-nahen Branchen, kommt dem Datenschutz heutzutage ein hoher Stellenwert zu. Der Bereich des Vergaberechts gehört nicht dazu, obgleich in jedem Vergabeverfahren auch personenbezogene Daten eine Rolle spielen. Es ist deshalb öffentlichen Auftraggebern zu empfehlen, dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Beachtung zu schenken und sich im Verfahren darauf eizustellen. Nach 97 Abs. 4 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Zwar werden diese Eignungskriterien i.d.r. unternehmenszogen gesehen, mindestens teilweise aber sind sie personenbezogen. Dies gilt dem Gewerberecht folgend für das Kriterium der Zuverlässigkeit, aber auch für das Kriterium der Leistungsfähigkeit, sofern bspw. auf Erfahrungen von Mitarbeitern abgestellt wird oder auf die Qualifikation Dritter, die der Bieter für sich in Anspruch nehmen kann. Was ist zu beachten? Dr. Klaus Willenbruch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig betätigt er sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere in den Bereichen Vergabe- und Subventionsrecht, Bau- und Umweltrecht sowie dem Recht der Regulierung wirtschaftlicher Tätigkeit. Jedes Vergabeverfahren arbeitet mit personenbezogenen Daten, beginnend mit den Namen und den Kontaktdaten von Privatpersonen bis hin zu Bonitäts- und Qualifikationsnachweisen. Soweit und sofern diese nicht alleine unternehmensbezogen, sondern auch personenbezogen sind, fallen sie in den Schutzbereich des Datenschutzes. Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz wie auch die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze verpflichten öffentliche Auftraggeber, sei es auf Bundes- oder auf Landesebene, sodass eine Auseinandersetzung mit der Frage angebracht ist, was der öffentliche Auftraggeber bei der Anforderung, Prüfung und Bewertung personenbezogener Daten zu berücksichtigen hat. Nach 4 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Daneben gilt der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Geheimhaltung nach 30 VwVfG, der allerdings als allgemeinere Vorschrift hinter die datenschutzrechtlichen Normen zurücktritt. Zweckbindung im Datenschutz Nach 14 Abs. 1 BDSG ist die Nutzung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und sie für die Zwecke erfolgt, für die Daten erhoben worden sind. Seite 11 von 13

12 Betont wird damit der Zweckbindungsgrundsatz / Erforderlichkeitsgrundsatz, der im gesamten Vergaberecht ohnehin gilt. Dieser Grundsatz wird im Vergaberecht konkretisiert durch den 6 Abs. 3 VOL/A bzw. 7 Abs. 1 VOL/A EG sowie 6 Abs. 3 VOB/A. Diese vergaberechtlichen Vorschriften erhalten durch die datenschutzrechtlichen Normen eine besondere Bedeutung, und zwar in dem Sinne, dass Auftraggeber sich bei dem Erfordernis von Nachweisen streng an die Grenzen der Zweckbindung / Erforderlichkeit zu halten haben. Sie können sich nicht drauf berufen, dass die Teilnahme an einem Vergabewettbewerb freiwillig ist und mit der Abgabe eines Angebots eine Einwilligung zur Verarbeitung der darin enthaltenen personengebundenen Daten erklärt werde. Nach 4 BDSG ist die Einwilligung nämlich schriftlich zu erteilen ( 126 BGB); eine konkludente Einwilligung ist nicht ausreichend. In diesem (engen) Rahmen ist also das Anfordern und Nutzen personenbezogener Daten von Bietern datenschutzrechtlich gesehen grundsätzlich zulässig. Direkterhebung Allerdings darf nicht übersehen werden, dass 4 Abs. 2 BDSG den Grundsatz der Direkterhebung festlegt, d.h. es dürfen grundsätzlich nur Daten des Betroffenen bei diesem erhoben werden. Wenn der betroffene Bieter sich zur Darlegung seiner Eignung auf personenbezogene Daten von Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Dritten bezieht, so geschieht dies i.d.r. ohne deren Beteiligung. Nach 4 Abs. 2. S. 2 BDSG darf vom Grundsatz der Direkterhebung aber nur abgewichen werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt, oder wenn die Dritterhebung aus vorrangigen sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Das mag im Hinblick auf die Zuverlässigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ohne Weiteres angenommen werden. Wenn es um die fachliche Qualität von Mitarbeitern geht, so ist dies allerdings schon zweifelhaft. Aus Gründen des Datenschutzes sind in diesen Fällen sowohl der öffentliche Auftraggeber als auch der Bieter verpflichtet, entweder die Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters/Dritten einzuholen oder die Daten so zu neutralisieren, dass die einzelnen Mitarbeiter/Dritte dadurch nicht identifiziert werden können. Aus Gründen des Datenschutzes sind Öffentliche Auftraggeber als auch Bieter verpflichtet die Einwilligung von Mitarbeitern und Dritten einzuholen, deren personenbezogenen Daten sie zum Zwecke von Qualifikationsnachweisen verarbeiten. Schutzmaßnahmen Letzteres kann im Vergabeverfahren schwierig sein, wenn die Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag bspw. auf dem Know-how eines bestimmten Mitarbeiters beruht, auf dessen Einsatz der Auftraggeber besonderen Wert legt. Und ein Hinweis auf die Freiwilligkeit der Hergabe der Angaben über den Betroffenen hilft auch nicht weiter. Dem öffentlichen Auftraggeber ist deshalb zu empfehlen, in den Ausschreibungsbedingungen ggf. darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung des betroffen Mitarbeiters/Dritten zu der Erhebung seiner persönlichen Daten beizubringen ist. Seite 12 von 13

13 Unabhängig davon verpflichtet 9 BDSG den öffentlichen Auftraggeber dazu, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der im Gesetz im Einzelnen aufgeführten Anforderungen des Datenschutzes erforderlich sind. Diese Daten müssen in einem Verfahren vor Verlust oder Missbrauch geschützt werden. Sie sind zu sichern und ggf. über 20 BDSG zu berichtigen, zu löschen und zu sperren. Die in diesem Zusammenhang von der Vergabestelle getroffenen Maßnahmen sind über den allgemeinen Geheimhaltungsgrundsatz des 30 VwVfG hinaus zu dokumentieren, teils als Selbstschutz der Vergabestelle, teils zum Zwecke der Rechtssicherheit der Vergabeentscheidung. Denn neben datenschutzrechtlichen Konsequenzen drohen vergaberechtlich Probleme, die ggf. zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden können. Quelle: Die Erstveröffentlichung dieses Beitrags erfolgte im Behördenspiegel, einer monatlich erscheinenden überregionalen Zeitung für den Öffentlichen Dienst in Deutschland. Ausgabe Januar 2011 (S.29). Impressum: Herausgeber: cosinex GmbH Konrad-Zuse-Str Bochum Verantwortlich: Carsten Klipstein Verantwortlicher Redakteur: Nikolas Siebert (nikolas.siebert@cosinex.de) Titelbild: tacna ( White lilac flowers on Grand Place of Brussels ) / Fotolia.com Seite 13 von 13

Nutzen der E-Vergabe & EU-Vergaberichtlinie 2016. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Carsten Klipstein, cosinex GmbH

Nutzen der E-Vergabe & EU-Vergaberichtlinie 2016. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Carsten Klipstein, cosinex GmbH Nutzen der E-Vergabe & EU-Vergaberichtlinie 2016 Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Carsten Klipstein, cosinex GmbH Agenda Vorstellung cosinex E-Vergabe nach Maßgabe der EU-Vergaberichtlinie Nutzen der E-Vergabe

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Wichtige Informationen für die Bieter

Wichtige Informationen für die Bieter Wichtige Informationen für die Bieter Die Vergabeplattform bietet jedem Bewerber oder Bieter die Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen einschl. Leistungsverzeichnis direkt über die Plattform, über

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Die Vorteile der elektronischen Vergabe

Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die elektronische Auftragsvergabe 26.11.2015 vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579 40 willkommen@vemap.com www.vemap.com

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

2015 conject all rights reserved

2015 conject all rights reserved 2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis 1 Zugang zu Ausschreibungen...3 1.1 Erstmaliger Zugang... 3 1.2 Erneuter Zugriff auf Ihre Ausschreibungen... 5 2 Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen...5

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. www.dstgb.de

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. www.dstgb.de Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1/ 14 Elektronische Auftragsvergabe Perspektiven aus kommunaler Sicht Berlin, 24. November 2014 Bernd Düsterdiek Deutscher Städte- und Gemeindebund 2/

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Auch Sie möchten gerne einmal wieder in den Urlaub fahren? Eine entspannte Woche, oder sogar zwei in einem fernen Land verbringen? Sich dabei Wohlfühlen

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Cottbus, 27. Mai 2013

Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung

Mehr

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung Komitee für Zukunftstechnologien Teilnahmeerklärung Teilnahmeerklärung am Komitee für Zukunftstechnologien Die Erforschung innovativer und zukunftsorientierter Dienstleistungskonzepte und Technologieprodukte

Mehr

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von

Mehr

Digital Post - Elektronische Behördenpost

Digital Post - Elektronische Behördenpost Digital Post - Elektronische Behördenpost Gehen Sie auf Befreiung von Digital Post Sie können davon befreit werden, Behördenpost in digitaler Form über Digital Post zu empfangen, wenn Sie: eine Funktionsbeeinträchtigung

Mehr

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

www.lehrstellen-boerse.de

www.lehrstellen-boerse.de Seit mehr als 10 Jahren unterstützt die Lehrstellen-Boerse Firmen im Web bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze. Viele namhafte Unternehmen, wie TÜV Rheinland, Burger King, Bosch Sicherheitssysteme,

Mehr

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren M erkblatt O nline-recherchen über Stellenbewerber 1 Ziel und Adressaten des Merkblatts Dieses Merkblatt informiert darüber, in welchen Fällen ein öffentliches Organ als Arbeitgeberin im Bewerbungsverfahren

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering.

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering. Kontakte Kontakte Seite 1 Kontakte Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN KONTAKTEN 4 2. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 3. STAMMDATEN FÜR DIE KONTAKTE 4 4. ARBEITEN

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008 Und Name Straße PLZ und Ort BDEW Codenummer Vertragsbeginn

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: «Firmenname» «Straße_Hausnr»

Mehr

Daten-Synchronisation zwischen dem ZDV-Webmailer und Outlook (2002-2007) Zentrum für Datenverarbeitung der Universität Tübingen

Daten-Synchronisation zwischen dem ZDV-Webmailer und Outlook (2002-2007) Zentrum für Datenverarbeitung der Universität Tübingen Daten-Synchronisation zwischen dem ZDV-Webmailer und Outlook (2002-2007) Zentrum für Datenverarbeitung der Universität Tübingen Inhalt 1. Die Funambol Software... 3 2. Download und Installation... 3 3.

Mehr

Meine Daten. Mein Recht

Meine Daten. Mein Recht Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Vergabemarktplatz Brandenburg

Vergabemarktplatz Brandenburg Vergabemarktplatz Brandenburg Veranstaltung IHK Cottbus, 29.10.2013 Christine Loeben Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. eine Gemeinschaftseinrichtung der Brandenburger Wirtschaftskammern 1 von 24

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Anleitung Postfachsystem Inhalt

Anleitung Postfachsystem Inhalt Anleitung Postfachsystem Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Einloggen... 2 3 Prüfen auf neue Nachrichten... 2 4 Lesen von neuen Nachrichten... 3 5 Antworten auf Nachrichten... 4 6 Löschen von Nachrichten... 4

Mehr

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht Mag. Florian Schönthal-Guttmann Unternehmensberatung Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht 1.

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr