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1 Gleicher Schutz für alle! Orientierung für temporär Beschäftigte, Leiharbeitnehmende und Entsandte (Stand 2007)

2 Inhalt 1. Allgemeine Informationen 4 2. Gute Gesamtarbeitsverträge sind wichtiger denn je! 7 3. Wichtigste kollektivvertragliche Bestimmungen 2.1 Bauhauptgewerbe Baunebengewerbe Reinigungsgewerbe Gastgewerbe Eine Unia-Mitgliedschaft lohnt sich für alle! 24 Abkürzungen und Begriffe AHV/IV/EO. Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft. Automatischer Abzug vom Lohn (5,05 Prozent). AVE. Allgemeinverbindlicherklärung. Von der Behörde auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden einer Branche ausgedehnter GAV. Gilt auch für temporär Beschäftigte (Zeitarbeitnehmende) und entsandte Arbeitnehmende. Die AVE gilt für alle in dieser Broschüre erwähnten GAV. Attest. Eine verkürzte (zweijährige), zertifizierte Berufslehre. Berufsbeitrag. Obligatorischer Lohnabzug für paritätisch finanzierte und verwaltete Vertragsvollzugs- und Bildungsfonds (auch Vollzugskosten-, Solidaritäts- oder Bildungsbeitrag genannt). FAR. Flexibler Altersrücktritt. Allgemein verbindlich erklärter spezieller GAV im Bauhauptgewerbe, der den Altersrücktritt ab dem 60. Altersjahr ermöglicht (Lohnabzug 1%). GAV. Gesamtarbeitsvertrag. Gleiche Bedeutung wie «Tarifvertrag» in Deutschland, «Kollektivvertrag» in Österreich. Karenztag. Wartetag vor Beginn der Auszahlung einer Sozialversicherungsleistung. Krankentaggeld. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch: Krankengeldanspruch). NBU. Nichtberufsunfallversicherung, obligatorische betriebliche Versicherung von Unfällen ausserhalb der. RESOR. GAV für flexiblen Altersrücktritt im Baunebengewerbe bestimmter Regionen (wie FAR, s. oben). Temporärarbeit. Gleiche Bedeutung wie Zeitarbeit

3 Lieber Kollege, liebe Kollegin Sie halten eine Informationsbroschüre der Unia in der Hand. Unia ist als grösste Schweizer Gewerkschaft auch für das Bauhauptgewerbe, das Baunebengewerbe, das Gast- und das Reinigungsgewerbe zuständig. Sie hilft den Beschäftigten dieser Branchen, ihre kollektiven Rechte am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Diese Broschüre enthält Informationen über die für Sie gültigen gesetzlichen und vertraglichen Mindestbestimmungen. Auf Betreiben der Unia gilt seit dem 1. April 2006 der Schutz der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge (Tarifverträge) auch für temporär Beschäftigte bzw. Zeitarbeitnehmer/innen sowie für entsandte Arbeitnehmende in der Schweiz. Ebenso gelten Kollektivverträge über den vorzeitigen Renteneintritt auch für Leiharbeitnehmende und ausländische Arbeitnehmende, die von Schweizer Firmen angestellt oder von ausländischen Firmen in die Schweiz entsandt werden. Als interprofessionelle Gewerkschaft aller privatwirtschaftlichen Branchen ist Unia auch für temporär Beschäftigte attraktiv. Treten Sie bei, selbst wenn Sie nur vorübergehend oder periodisch in der Schweiz arbeiten! Als Gewerkschaftsmitglied erhalten Sie alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis notwendigen Informationen, Rechtsberatung und im Falle eines Konfliktes Unterstützung. Mitglieder bekommen ausserdem die Beiträge für die Vertragsvollzugs- und Bildungsfonds zurückerstattet. Damit reduziert sich der Gewerkschaftsbeitrag massiv. Und noch etwas: Dank der engen Zusammenarbeit mit den deutschen und österreichischen Gewerkschaften werden Sie auch nach einer Rückkehr in Ihr Heimatland vom gewerkschaftlichen Schutz profitieren. Informieren Sie sich beim nächsten Unia-Sekretariat. André Kaufmann, Leiter Bereich Leiharbeit Unia 3

4 1. Allgemeine Informationen Welche gesetzlichen Bestimmungen im Sozialversicherungsbereich gelten unabhängig vom GAV für alle Branchen?* Beitrag Arbeitnehmende an AHV/IV/EO: 5,05 Prozent auf dem massgebenden Lohn. Beitrag Arbeitnehmende an die betriebliche Altersvorsorge (2. Säule, Pensionskasse): abhängig von den Bestimmungen der Vorsorgeinstitution. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmenden. Beitrag Arbeitnehmende an die Arbeitslosenversicherung: 1 Prozent des massgebenden Lohnes gemäss AHV. Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmende ist gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Die Prämien für die obligatorische Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber, für die Nichtberufsunfallversicherung der/die Arbeitnehmende. Wann gilt nach Gesetz Reisezeit als? Der Weg zu und von der Arbeit gilt nicht als. Ist die Arbeit ausserhalb des normalen Arbeitsortes zu leisten und fällt dadurch die Wegzeit länger aus, stellt die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit dar (günstigere GAV-Bestimmungen sind möglich). Welche Bestimmungen gelten bei Krankheit? Es besteht in der Schweiz kein gesetzliches Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung. Die meisten GAV sehen aber eine Kollektiv-Taggeldversicherung vor, wobei die Prämienkosten meist zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Ein Taggeldanspruch entsteht, wenn ein Arzt einer versicherten Person eine mindestens 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert. 4

5 Das Krankentaggeld beträgt in der Regel 80 Prozent des Lohnes und wird für eine oder mehrere Krankheiten 720 Tage ausbezahlt (innerhalb von maximal 900 Tagen). Gewisse GAV sehen maximal zwei Wartetage (Karenztage) vor. Nachfolgend werden nur Regelungen angegeben, die von diesem Standard abweichen. Wie verwende ich diese Broschüre? Die in der Broschüre angegebenen Löhne bezeichnen (mit Auf- und Abrundungen) den minimalen Stundenlohn für Temporärarbeitende in Schweizer Franken. Die Mindestlöhne können je nach Alter, Qualifikation und Region variieren. Im angegebenen Bruttolohn bereits inbegriffen sind der Anteil für den 13. Monatslohn, für den lohn (Urlaubsgeld) und die Feiertagsentschädigung (letztere berechnen wir mit dem in der Praxis verbreiteten Satz von 3 Prozent). Die Broschüre rechnet mit dem geringsten vertraglichen anspruch. Für jeden weiteren tag, auf den z.b. ältere Arbeitnehmende Anspruch haben, können 0,35 Prozent zum angegebenen Lohn addiert werden. Addiert werden müssen ebenfalls die Zuschläge für Überstunden (soweit nicht in Zeitform kompensiert), Nacht- und Wochenendarbeit. Anspruch und Höhe der Zuschläge variieren je nach GAV und müssen auf dem nächsten Unia-Sekretariat erfragt werden. In den meisten Branchen betragen die Zuschläge für Überstunden 25 Prozent, für Nachtarbeit 50 Prozent oder 100 Prozent, für Samstagsarbeit 50 Prozent und Sonntagsarbeit 100 Prozent. Vom angegebenen Lohn in Abzug zu bringen sind die Sozialversicherungsbeiträge und je nach Aufenthaltsstatus auch die Einkommenssteuer (Quellensteuer). * Abkürzungen und Begriffe siehe Seite 2. Weiterführende Fragen beantwortet Ihre Gewerkschaft (Kontakte siehe Seite 23). 5

6 Ein Rechenbeispiel Ein gelernter Bau-Facharbeiter (z.b. Maurer mit Fähig keitsausweis) im Alter von über 50 Jahren erhält in der Lohnzone mit dem höchsten Ansatz (z.b. Basel) für jede angeordnete Überstunde: Mindeststundenlohn brutto 1 Fr Sozialversicherungspflichtige Zuschlage: Zuschlag für angeordnete Überstundenarbeit (+ 25%) Fr Zuschlag für altersbedingten Zusatzferienanspruch (+ 5 x 0.35%) Fr Zwischentotal Fr Abzüge 2 : AHV/IV/EO (5,05% Lohnprozent) Fr Berufliche Vorsorge (Annahme: 8%) Fr Arbeitslosenversicherung (1%) Fr Prämienanteil Krankentaggeldversicherung (Annahme: 1,25%) Fr Prämie Nichtberufsunfallversicherung (2,72%) Fr Flexibler Altersrücktritt FAR (1%) Fr Berufsbeitrag (0,7%) Fr Stundenlohn, nach allen Abzügen Fr Zuschlag Entschädigung Mittagessen (umgerechnet auf 1 Stunde) 3 Fr Mindesstundenlohn total nach allen Zuschlägen und Abzügen Fr Inklusive 13. Monatslohn, Urlaubs- und Feiertagsgeld 2 Berechnet auf Bruttolohn inklusive alle Zuschläge ausser Spesenentschädigung; hier ohne Quellensteuer 3 Je nach Region verschieden 6

7 2. Gute Gesamtarbeitsverträge sind wichtiger denn je! Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln Arbeitsverhältnisse verbindlich und enthalten Bestimmungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. GAV schützen die Arbeitnehmenden vor Willkür, stärken ihre Rechte und schützen sie gegen Lohn- und Sozialdumping. Die Gewerkschaft Unia handelt rund 450 Gesamtarbeitsverträge in über 100 verschiedenen Branchen aus. Dank diesen GAV erhalten die ihnen unterstellten Arbeitnehmenden zumeist verbindliche Mindestlöhne, einen 13. Monatslohn, verschiedene Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur Krankentaggeldversicherung; sie haben kürzere en sowie Anspruch auf mehr, bezahlte Feiertage, bezahlte Weiterbildung dank Berufsbeiträgen und vieles mehr. Unia-Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit mehr als Vertragsunterstellten GAV Gastgewerbe GAV der Maschinenindustrie Landesmantelvertrag Bauhauptgewerbe Reinigungsbranche Deutschschweiz GAV Coop GAV Uhrendindustrie Leitvertrag chemisch-pharmazeutische Industrie ca Nordwestschweiz (inkl. indirekt geregelte Arbeitsverhältnisse) Auto- und Carosseriegewerbe ca GAV Ausbaugewerbe Westschweiz Schreinereien Elektroinstallationsgewerbe Maler/Gipser deutsche Schweiz/Tessin Gebäudetechnik Metallbau Private Sicherheitsdienstleister

8 3. Wichtigste gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen 2.1 Bauhauptgewerbe Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) Ähnliche GAV-Bestimmungen auch für den Geleisebau Mindestlöhne (nach geografischen Zonen) Vorarbeiter bis Gelernte Bauchfacharbeiter/in bis Baufacharbeiter/in bis Arbeiter/in mit Fachkenntnissen bis Arbeiter/in ohne Fachkenntnisse bis Besondere Zuschläge Zuschlag für Arbeit im Wasser oder Schlamm: 20-50% Zuschlag für Untertagarbeiten: Fr. 3. /h (Stufe 1) bzw. Fr. 1.80/h (Stufe 2) Wer Schicht arbeitet, erhält Fr. 1. Zulage pro Arbeitsstd. oder kann 20 Min. pro Schicht kompensieren. Verpflegung und Unterkunft werden für auswärtige Arbeiten grundsätzlich vergütet. Mittagszulage: mindestens Fr Benützung Privatauto: Fr pro km Abzüge für Sozialversicherungen und Berufsbeitrag Flexibler Altersrücktritt (FAR): 1% Berufsbeitrag: 0,7% der SUVA-pflichtigen Lohnsumme (0,45% Vollzugsfonds, 0,25% Bildungsfonds) Anreise Reisezeit für Hin- und Rückfahrt ab und zur Sammelstelle, wenn mehr als 30 Min./Tag, gilt als Reisezeit. 8 Jährliche : 2 112h. Wöchentliche : Durchschnitt 40,5h, mind. 37,5h, max. 45h 25 Arbeitstage vom 21. bis zum vollendeten 50. Altersjahr 30 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab zurückgelegtem 50. Altersjahr Krankheit und Unfall Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 1 Wartetag.

9 2.2 Baunebengewerbe GAV Gerüstbau Schweiz Mindestlöhne Chefmonteur/in Gerüstbau-Monteur/in Gerüstbauarbeiter/in mit Fachkenntnissen Gerüstbauarbeiter/in Verpflegungsentschädigung für alle Gerüstbauer/ innen: pro Tag Benützung Privatauto: 0.60 pro km Abzug für Berufsbeitrag Für paritätischen Fonds: 25. pro Monat; Vollzugskostenbeitrag: 5. pro Monat Anreise Transport Sammelstelle/Werkhof zur Baustelle in inbegriffen 2 190h pro Jahr, 42h pro Woche Wöchentliche minimal 38,75h (5 x 7,75h) und maximal 46,25h (5 x 9,25h) 25 Arbeitstage vom 21. bis zum vollendeten 49. Altersjahr 30 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab 50. Altersjahr Krankheit und Unfall Krankentaggeldversicherung: max. 1 Wartetag 9

10 GAV für das Schreinergewerbe (Deutschschweiz und Tessin) Mindestlöhne (nach Alter) Berufsarbeiter/in bis Monteur/in bis Attestschreiner/in, Angelernte/r mit Weiterbildung bis Sachbearbeiter/in Planung Hilfsmonteur/in bis Hilfskräfte bis Morgenessen: 10. ; Mittag- und Nachtessen: je 17. ; Übernachtung: 75. ; Tagespauschale: 119. An teureren Orten: individuelle Vereinbarung Benützung Privatauto: mind pro km Abzüge für Sozialversicherung und Berufsbeitrag Krankentaggeldversicherung: 50% der Nettoprämie, max. 1,5% des Lohnes Berufsbeitrag für Berufsarbeiter, Sachbearbeiter Planung, mittleres Kader, Attestschreiner/innen, Angelernte mit Weiterbildung, Monteure/innen: 22. pro Monat; für Hilfsmonteure/innen und Hilfskräfte: 17. pro Monat Anreise Ist die die Wegzeit vom Wohnort zum Einsatzort grösser als zum Geschäftsdomizil (Werkstatt), gilt die Mehrzeit als. Jährliche : 2'164 h (180,3 h pro Monat) Wöchentliche : Durchschnitt 41,5h, minimal 36h; maximal 45h 22 Arbeitstage vom 20. bis zum 49. Altersjahr 27 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab 50. Altersjahr (Kalenderjahr für Bemessung massgebend) Krankheit und Unfall Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 1 Wartetag 10

11 GAV des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes Mindestlöhne (nach Alter) Elektro-Monteur/in mit Lehrabschl bis Montage-Elektriker/in mit Fähigkeitsausweis bis Telematiker/in bis Andere Installationsmitarbeitende bis Verpflegung/Unterkunft für auswärtige Arbeit werden grundsätzlich vergütet. Benützung Privatauto: Fr pro km Abzug für Berufsbeitrag 21. pro Monat 2'088 h pro Jahr, 40 h pro Woche Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 25 Arbeitstage 21. bis vollendetes 35. Altersjahr: 20 Tage 36. bis vollendetes 45. Altersjahr: 24 Tage 46. bis vollendetes 55. Altersjahr: 25 Tage 56. bis vollendetes 65. Altersjahr: 30 Tage 11

12 GAV für das Maler und Gipsergewerbe (Deutschschweiz und Tessin) Mindestlöhne (links Maler/in, rechts Gipser/in) Vorarbeiter/in 36.75/38.20 Gelernte/r Berufsarbeiter/in ab 2. Jahr Berufserfahrung: 31.95/33.40 Berufsarbeiter/in 29.75/30.95 Branchenfremde 26.45/27.15 Lehrabgänger/in 1. Jahr 27.00/28.10 Lehrabgänger/in 2. Jahr 28.45/29.55 Mittagsentschädigung bei Arbeiten auswärts: pro Tag Benützung Privatauto: Fr pro km Abzüge für Sozialversicherung und Berufsbeitrag Krankentaggeldversicherung: Prämienanteil der Arbeitnehmenden 1,25% des individuellen Bruttolohnes Vollzugskostenbeitrag: 6. pro Monat Beitrag für die berufliche Weiterbildung (GIMA- FONDS): 17. pro Monat Anreise Bezahlt wird die tägliche Reisezeit für Hin- und Rückfahrt ab und zu der Werkstatt, welche 35 Minuten überschreitet. Grundsatz (ausnahmsweise durchbrechbar): 5-Tage-Woche Durchschnittliche : 8 pro Tag, 40h pro Woche Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 48h Jährliche Höchstarbeitszeit: 2'080h 20 Arbeitstage vom 21. bis zum vollendeten 50. Altersjahr 25 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab vollendetem 50. Altersjahr 12

13 Landesgesamtarbeitsvertrag für das Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe (Metallbaugewerbe) Mindestlöhne (nach Alter) Metallbauer/in, Metallkonstrukteur/in bis Schmied/in/Hufschmied/in/ Landmaschinenmechaniker/in bis Angelernte im Fachbereich bis Hilfsarbeiter/in Für Um- und Wiedereinsteiger/innen sind die Mindestlöhne nach einer Wartezeit von 3 Monaten verbindlich. Verpflegung und Unterkunft für auswärtige Arbeit (mehr als 15 Wegkilometer von Werkstatt entfernt) werden grundsätzlich vergütet. Mittagzulage: 15. Benützung Privatauto: 0.60 pro km Abzug für Berufsbeitrag 20. pro Monat Anreise Bei mehrheitlich auswärtiger Arbeit gilt der Weg vom Wohnort der Arbeitnehmenden zum Arbeitsort im Umkreis von 15 Wegkilometer ab Geschäftsdomizil nicht als. 2'086h pro Jahr (8h pro Tag, 40h pro Woche, 174h pro Monat) Ab vollendetem 20. Altersjahr: 20 tage Ab vollendetem 45. Altersjahr: 22 Arbeitstage Ab vollendetem 50. Altersjahr: 25 tage Ab vollendetem 60. Altersjahr: 30 tage 13

14 GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche Mindestlöhne Monteur/in Monteur/in Für Monteure/innen 1 im ersten Dienstjahr nach Lehrabschluss kann der Mindestlohn um max. 15% gekürzt werden. Spätestens nach fünf Jahren ist der angegebene Mindestlohn zu zahlen. Für neu in die Branche eintretende Monteure/innen 2 kann der Mindestlohn um max. 10% gekürzt werden. Spätestens nach drei Jahren ist der angegebene Mindestlohn zu zahlen. Mittagszulage: 15. Benützung Privatauto: 0.60 pro km Abzug für Berufsbeitrag 25. pro Monat Jahresbruttoarbeitszeit 2'088 h (40h pro Woche, 173,3h pro Monat) Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 27 Arbeitstage Altersjahr 23 Arbeitstage Altersjahr: 24 Arbeitstage Altersjahr: 27 Arbeitstage Altersjahr: 28 Arbeitstage Altersjahr: 30 Arbeitstage 14

15 GAV im Schweizerischen Dach- und Wandgewerbe Mindestlöhne Gelernte Fachleute, 1. Jahr nach Abschlussprüfung Gelernte Fachleute, 2. Jahr nach Abschlussprüfung Angelernte Angelernte im Fachbereich mit amtlichem Ausweis Hilfsarbeiter/in im 1. Anstellungsjahr Hilfsarbeiter/in im 2. Anstellungsjahr Grundsatz: Mehrkosten, die für Verpflegung und Unterkunft durch auswärtige Arbeit entstehen, werden den Arbeitnehmenden vergütet. Mittagszulage: 15. Benutzung eines privaten Autos: Fr pro km Abzug für Berufsbeitrag 20. pro Monat 2 184h pro Jahr (durchschnittlich 42h pro Woche, 182h pro Monat) 22 Arbeitstage vom 21. bis zum vollendeten 50. Altersjahr 25 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab vollendetem 50. Altersjahr 30 Arbeitstage ab vollendetem 60. Altersjahr 15

16 GAV Schweizerisches Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme Mindestlöhne (nach geografischen Zonen) Arbeitnehmende mit abgeschl. Lehre bis Angelernte Berufsarbeiter/in bis Hilfskräfte bis Grosse Versetzungszulage: Tagespauschale 104. Mittlere Versetzungszulage je nach Zonen bzw. km 25. bis 66. Pauschale Versetzungszulage möglich; Orts- Versetzungszulagen 12. bis 18. ; bei Benützung eines Firmenfahrzeugs reduziert um 5. Abzüge für Sozialversicherungen und Berufsbeitrag Krankentaggeldversicherung: Prämien zulasten des Arbeitgebers. Berufsbeitrag: 25. pro Monat Anreise Reisezeit bei grosser Versetzungszulage (s. oben, «Spesen/Auslagen»): Berechnung der Reisezeit beginnt bzw. endet mit der Abfahrt bzw. Ankunft des Bahnzuges. Heimreisezeit am Freitag, die 2 Stunden übersteigt, wird den Arbeitnehmenden bezahlt, sofern sie die Baustelle nicht vor 17h00 verlassen h pro Jahr, 40h pro Woche. Wöchentliche Höchstarbeitszeit 48h, tägliche Höchstarbeitszeit 10h. Die vorgesehene halbstündige Pause um 9h00 gilt nicht als. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 5 Wochen Alle Arbeitnehmende: 4 Wochen Ab 5. Dienstjahr: 4,5 Wochen Ab 50. Altersjahr: 5 Wochen Max. eine Woche bzw. 40h sind für die Kompensation ausfallender Arbeitsstunden zwischen Weihnachten und Neujahr zu verwenden. 16

17 GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe (Innenisolationen) Mindestlöhne (nach Alter) Isolierspengler/in mit Lehrabschlussprüfung bis Isolierspengler/in und Isoleur/in mit Lehrabschluss in artverwandten Berufen bis Angelernte/r selbständige/r Facharbeiter/in bis Hilfsarbeiter/in ab 20. Altersjahr Individuell; (genehmigungspflichtig) Erstes Jahr nach Lehrabschluss Minimalsätze Ortszulage: 10. (bis 15 km Wegstrecke von Betrieb Mittagszulage und Abendessen 16. (ab 15 km Wegstrecke von Betrieb) Übernachtung/Frühstück: effektive Kosten, nach Absprache mit Arbeitgeber Benützung eines privaten Fahrzeugs 0.60 pro km, evtl. Pauschalentschädigung Abzug für Berufsbeitrag Berufsbeitrag: 20. pro Monat; zusätzlicher Bildungsbeitrag: 5. pro Monat Anreise Reisezeit hin und zurück, welche je 15 Minuten übersteigt, wird bezahlt. Arbeitseinsätze von mehr als 60km Wegstrecke: Bei wöchentlicher Heimkehr wird die Hin- und Rückreise bezahlt; bei täglicher Heimkehr die Reisezeit hin und zurück, welche 30 Minuten übersteigt h pro Jahr, 173,3h pro Monat, 40h pro Woche Ab zurückgelegtem 20. Altersjahr: 25 Tage Ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 27 Arbeitstage Jugendliche Arbeitnehmende, bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr: 25 Arbeitstage 17

18 GAV für das Plattenlegergewerbe (Gebiete Bern, Zentralschweiz, Zürich) Mindestlöhne (nach geografischen Zonen) Plattenleger/in mit eidg. Fähigkeitsausweis, jede anfallende Arbeit selbstständig ausführend (Lehrabgänger/innen 1. Jahr 85%, 2. Jahr 87% dieses Lohns) bis Plattenleger/in mit Fähigkeitsausweis oder 5jähriger Berufserfahrung bis Hilfsarbeiter/in bis Mittagsentschädigung: je nach Zone Fahrtspesen bei auswärtigen Arbeiten: 0.70 pro km oder Pauschale; Kostenübernahme durch Arbeitgeber für Benutzung öffentl. Verkehrsmittel Abzug für Berufsbeitrag 25. pro Monat Anreise Reisezeit von der Firma bis zur Baustelle: gilt ab 30 Minuten pro Tag als. Je nach Zone 2 080h bis 2 158h pro Jahr Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 47h Wie bei GAV Basler Ausbaugewerbe Krankheit und Unfall Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 1 Wartetag Für das Plattenlegergewerbe in den Kantonen Basel- Stadt und Baselland gilt ein eigener GAV. Mindestlöhne Gelernte/r Plattenleger/in, nach Erfahrungsjahren bis Hilfsarbeiter/in Über die Monatspauschalen für auswärtige Arbeiten und die übrigen vertraglichen Bestimmungen gibt die Unia Nordwestschweiz Auskunft. 18

19 GAV Basler Ausbaugewerbe (Maler-, Glaser-, Dachdecker-, Gussasphalt- und Abdichtungs-, Bildhauer- und Steinmetz-, Linoleum- und Spezialboden-, Parkett-, Naturstein-, Zimmereigewerbe) Mindestlöhne Vorarbeiter/in Arbeitnehmende Jahr nach der Lehre bis Ohne Lehrabschluss, mit ausgewiesenen Fachkenntnissen sowie 5jähriger Tätigkeit in der Branche, oder Arbeitnehmende im Jahr nach erfolgter Anlehre bis Ohne Berufsabschluss, Fachkenntnis und Nachweis einer Tätigkeit in der Branche Zulage bei auswärtiger Arbeit: 50. pro Tag (exkl. Unterkunft); falls effektive Kosten höher: Vergütung nachgewiesener Kosten Zulage für Benützung eines Privatautos: Fr. 0.80/km Abzüge für Sozialversicherungen und Berufsbeitrag Krankentaggeldversicherung: die Hälfte der Prämie, höchstens 3% des Lohnes Frühzeitiger Altersrücktritt (RESOR), Arbeitnehmerbeitrag: 1% des Lohnes Berufsbeitrag: 1% des Bruttolohnes Anreise Bis 10 km ab Geschäftsdomizil gilt der Weg vom Wohnort zum Arbeitsort ausserhalb des Geschäftsdomizils nicht als. Bruttoarbeitszeit 2'200 pro Jahr. In diesem Rahmen Bandbreite der wöchentlichen 35 bis 47h 20 Arbeitstage vom 21. bis zum vollendeten 50. Altersjahr. 25 Arbeitstage bis zum vollendeten 20. und ab vollendetem 50. Altersjahr Krankheit und Unfall Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 1 Wartetag 19

20 2.3 Reinigungsgewerbe GAV Reinigungsbranche der Deutschschweiz Mindestlöhne (Kategorie Unterhaltsreinigung: nur 12,25 Monatslöhne; 13. Monatslohn wird 2007 erst zu 25% bezahlt) Unterhaltsreinigung (nach Dienstj.) bis Spezialreinigung (nach Qualifikation) bis Spitalreinigung (nach Dienstj.) bis Löhne für Objektleiter/innen und Vorarbeiter/innen werden individuell vereinbart. Besonderer Zuschlag: In der Kategorie Spitalreinigung wird für den Pikettdienst (je nach Dauer) eine Zulage von 10. bis 50. gewährt. Zu beachten: Die Feiertage in der Kategorie Unter haltsreinigung werden ausdrücklich pauschal mit 1,2% entschädigt und sind demgemäss gerechnet. Reisekosten (falls kein Transport durch das Unternehmen): effektive Mehrkosten, d.h. mindestens der Preis eines 2.Klassbillet ab dem dem üblichen Arbeitsort nächstgelegenen Bahnhof Mittagessen: 14. Abzug für Berufsbeitrag Vollzugskostenbeitrag: 0,3% des AHV-Lohnes; Weiter bildungsbeitrag: 0,1% des AHV-Lohnes Anreise Die Reisezeit vom Besammlungsort/Geschäftsdomizil bis zum Einsatzort ist in der inbegriffen. 42h pro Woche Vier Wochen (20 Arbeitstage) ab dem Kalenderjahr, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird Fünf Wochen bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr sowie ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Altersjahr zurückgelegt wird (bei fünf oder mehr Dienstjahren) Krankheit und Unfall Krankentaggeldversicherung: 2 Wartetage 20

21 2.4 Gastgewerbe Landes-GAV des Gastgewerbes Mindestlöhne (In den nachstehenden Beträgen ist kein 13. Monatslohn mitgerechnet*; sie gelten für das Modell 42h-Woche/5 Wochen ) Mitarbeiter/in ohne Berufslehre Mitarbeiter/in mit Berufslehre oder gleichwertiger Qualifikation Mitarbeiter/in mit höherer Ausbildung, besonderer Verantwortung und langjähriger Berufspraxis bis Regelmässiges Führen von Mitarbeitenden oder höhere Fachprüfung (Richtlohn) bis (Per Einzelvertrag auch tiefere Löhne möglich) Zugelassene Kürzungen (nicht kumulierbar): Ungelernten, die in einem Betrieb in einem gesetzlich anerkannten förderungewürdigen Gebiet arbeiten, kann ein um 10% tieferer Mindestlohn bezahlt werden. Ungelernten kann während einer Einführungszeit von max. 6 Monaten ein um 5% tieferer Mindestlohn bezahlt werden. Mitarbeitenden bis zum vollendeten 17. Altersjahr kann ein um max. 20% tieferer Mindestlohn bezahlt werden. Unterkunft/Verpflegung: Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsächlich bezogene Leistungen. Falls der Betrieb die Reinigung und das Glätten der Arbeitskleidung nicht übernimmt, hat der Arbeitgeber folgende Beträge zu entrichten: Berufskleidung für Köche und Patissiers, Westen der Servicemitarbeiter: Fr. 50. pro Monat; Schürzen: 20. pro Monat. Abzug für Berufsbeitrag 42. pro Jahr Allgemein: 42 h pro Woche bei fünf Wochen oder 41h pro Woche bei 4 Wochen ; Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche 21

22 In Kleinbetrieben (Arbeitgeber und maximal 4 ständige Mitarbeitende inkl. Familienmitglieder) kann die um drei Stunden pro Woche auf 45 (bzw. 44) Wochenstunden verlängert werden. Saisonbetriebe: maximal drei Wochenstunden zusätzlich während zweimal acht Wochen oder einmal zwölf Wochen 5 Wochen pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr oder 2,92 Kalendertage pro Monat) Schriftlich können 4 Wochen (28 Kalendertage pro Jahr oder 2,33 Kalendertage pro Monat) vereinbart werden, falls die durchschnittliche wöchentliche gleichzeitig schriftlich auf höchstens 41 bzw. 44 Stunden festgelegt wird. Krankheit und Unfall Krankentaggeldversicherung: 80% des Bruttolohnes (Während einer Aufschubzeit von max. 60 Tagen: 88% des Bruttolohnes) Unfall: Während der ersten zwei Tage nach dem Unfalltag hat der Arbeitgeber 88% des Bruttolohnes zu bezahlen (ab dem dritten Tag gilt die gesetzliche Regelung mit 80%). * Ein Anspruch auf den 13. Monatslohn besteht ab dem 7. Monat zu 50%, ab dem 2. Anstellungsjahr zu 75% und ab dem 3. Anstellungsjahr vollumfänglich; die Feiertagspauschale wurde mit 2,27% einberechnet. 22

23 Die Gewerkschaft hilft weiter Brauchen Sie weitere Auskünfte? Oder haben Sie Probleme am Arbeitsplatz oder mit den Behörden? Die Sekretariate der Unia in der Schweiz und die IGBau in Deutschland helfen Ihnen weiter. Unia Aargau Bachstrasse 41, CH-5001 Aarau, T , aargau@unia.ch Unia Bern Monbijoustrasse 61, CH-3001 Bern, T , bern@unia.ch Unia Biel-Seeland/Solothurn Murtenstrasse 33, CH-2501 Biel, T , biel-solothurn@unia.ch Unia Freiburg rue des Alpes 11, CH-1700 Fribourg, T , fribourg@unia.ch Unia Genève chemin Surinam 5, CH-1211 Genève 13, T , geneve@unia.ch Unia Neuchâtel avenue de la Gare 3, case postale, 2001 Neuchâtel, T , neuchatel@unia.ch Unia Nordwestschweiz Rebgasse 1, Gewerkschaftshaus, CH-4005 Basel, T , nordwestschweiz@unia.ch Unia Ostschweiz-Graubünden Lämmlisbrunnenstr. 41, CH-9000 St. Gallen, T , ostschweiz-graubuenden@unia.ch Unia Ticino via Canonica 3, CH-6900 Lugano, T , ticino@unia.ch Unia Transjurane rue des Moulins 19, case postale, CH-2800 Delémont, T , transjurane@unia.ch Unia Vaud place de la Riponne 4, CH-1002 Lausanne, T , vaud@unia.ch Unia Wallis rue de la Dent-Blanche 9, CH-1950 Sion, T , wallis@unia.ch Unia Zentralschweiz St. Karlistrasse 21, CH-6002 Luzern, T , zentralschweiz@unia.ch Unia Zürich-Schaffhausen Stauffacherstrasse 60, Postfach 8229, 8036 Zürich, T: , zuerich-schaffhausen@unia.ch Weitere nützliche Adressen: Unia Zentralsekretariat, Weltpoststrasse 20, Postfach 272, CH-3000 Bern 15, T , info@unia.ch, Unia Arbeitslosenkasse, Werdstrasse 62, CH-8004 Zürich, T Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand, Olof-Palme-Strasse 19, D Frankfurt am Main T , info.baugewerbe@igbau.de 23

24 4. Eine Unia-Mitgliedschaft lohnt sich für alle! Die Zeiten sind rau, nichts wird einem geschenkt. Doch gemeinsam sind wir stark. Mit Mitgliedern und fast 100 Sekretariaten ist Unia der mit Abstand grösste Verband von Arbeitenden in der Schweiz. Unia betreut 450 Gesamtarbeitsverträge in fast allen Branchen, welche die Arbeitsbedingungen von einer Million Menschen regeln. Dabei sein lohnt sich! Deine Vorteile als Unia-Mitglied Nicht-Mitglieder müssen Unia-Mitglieder erhalten abseits stehen bei ein Mitbestimmungsrecht GAV-Verhandlungen bei den GAV-Verhandlungen Rechtsberatung selber kostenlose umfassende suchen und bezahlen Rechtsberatung ihren Rechtsschutz privat kostenlosen Rechtsschutz organisieren in arbeitsrechtlichen Beund bezahlen langen selber für ihre Bildung kostenlos vielfältige Bildungssorgen und bezahlen angebote und Beiträge an die berufliche Weiterbildung auf Streikgeld verzichten Streikgeld den Berufsbeitrag Berufs- und Solidaritätsbezahlen beiträge zurück für und Freizeit Zugang zu vergünstigten mehr bezahlen - und Freizeitangeboten 24 Unia Zentralsekretariat Unia Zentralsekretariat Weltpoststrasse 20 Weltpoststrasse Bern 15 CH-3000 Tel Bern T info@unia.ch info@unia.ch /1020.DE.A5/6

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