Preisrecht bricht Vertragsrecht

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1 Postvertriebsstück Entgelt bezahlt G ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE RECHTSSICHER VERGEBEN FACHINFORMATIONEN FÜR DIE VERGABESTELLEN H E R A U S G E B E R Rechtsanwalt Norbert Dippel Ltd. städt. Rechtsdirektor Martin Krämer Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch Stadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein Dipl.-Ing. Ulrich Welter Ulrich Welter Preisrecht bricht Vertragsrecht HOAI: Mindestsatzfiktion und unwirksame Honorarvereinbarungen 8 ISSN Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln 414 Katja Gnittke Der Nachtrag als neuer Auftrag OLG Düsseldorf: Bekanntmachung muss Auftragserweiterung festlegen 15 Dr. Thomas Kirch Leistungsansätze und Unauskömmlichkeit OLG Düsseldorf: Reinigungswert kein alleiniges Kriterium der Preisprüfung 18

2 Zielke, Stoye (Hrsg.) Vergabe Vergabe Ein Gesamtüberblick über die evergabe-landschaft in Deutschland mit den wichtigsten Anbietern und praktischen Hilfen für die Anwendung Zielke, Stoye (Hrsg.) Vergabe Handbuch evergabe Zielke, Stoye (Hrsg.) Handbuch evergabe Die neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht sind von Parlament und Ministerrat beschlossen und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien werden Auftraggeber zur evergabe verpflichtet, Bieter dazu, Angebote elektronisch einzureichen. Das bisherige Vergabeverfahren, in dem Papier benutzt und versendet wurde, gehört damit der Geschichte an. Obwohl derzeit noch Übergangsfristen laufen, müssen Vergabestellen und Bieter sich bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen, um rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen. ISBN , 350 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, Buch (Softcover), 49,80 Erscheinungstermin: 3. Quartal 2014 Zudem werden Stolpersteine aus der Praxis aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen, wer sich wann welche Gedanken machen sollte, damit die Einführung der evergabe erfolgreich für alle Beteiligten wird. Handbuch evergabe PDF E-Book ISBN Auch als E-Book (PDF), 49,80 Einzelplatzlizenz, Mehrplatzlizenzen auf Anfrage IHRE VORTEILE AUS DEM INHALT inkl. anbieterneutralem Marktüberblick shop.bundesanzeiger-verlag.de/ /

3 E D I T O R I A L Liebe Leserin, lieber Leser, Vergabe Navigator

4 I N H A LT NACHRICHTEN AKTUELLES GRUNDSÄTZE DER BESCHAFFUNG UND VERGABE Dr. Kay-Uwe Rhein Nachträge und das Vergaberecht Vertragsänderungen als Gegenstand eines Vergabeverfahrens Dipl.-Ing. Ulrich Welter Preisrecht bricht Vertragsrecht HOAI: Mindestsatzfiktion und unwirksame Honorarvereinbarungen Dr. Kay-Uwe Rhein Sanktion, Sperre oder Selbstreinigung? Zu den vergaberechtlichen Konsequenzen von Unzuverlässigkeit Dr. Kay-Uwe Rhein Viele Fragen offen Der 15. Vergaberechtstag in Düsseldorf RECHTSPRECHUNG Rechtsanwältin Katja Gnittke Der Nachtrag als neuer Auftrag Rechtsanwalt Bastian Haverland Volltransparentes Wertungssystem Rechtsanwalt Birger Kunz Notwendige Freiheit Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Leistungsansätze und Unauskömmlichkeit Rechtsanwalt Armin Preussler Gemeinsam für den Wettbewerb? Rechtsanwalt Felix Dose Verbotene Abweichung Rechtsanwalt Dr. Martin Büdenbender Bayerisches Rotes Kreuz muss Vergaberecht beachten DER TYPISCHE FALL Dr. Rainer Noch Größer als heißt nicht mindestens DER VERGABE-CHECK Dr. Rainer Noch ins Nirgendwo MEDIENNAVIGATOR TERMINE IMPRESSUM Vergabe Navigator Öffentliche Aufträge rechtssicher vergeben Fachinformationen für die Vergabestelle herausgegeben in Verbindung mit RA Norbert Dippel, Abteilungsleiter Vergabe bei der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn Stadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein, Leiter Vergaberecht der Stadt Mönchengladbach Ltd. St. Rechtsdirektor Martin Krämer, ehemaliger Leiter Zentrales Vergabeamt, Bundesstadt Bonn RA Prof. Dr. Ralf Leinemann, Kanzlei Leinemann & Partner, Berlin RA Dr. Rainer Noch, B.L.F. Böck, Oppler Hering, München Dipl.-Ing. Ulrich Welter, Berater, ö.b.v.s. für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside, Büsum Redaktion RA Oliver Hattig Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte Ebertplatz 14 16, Köln Telefon: 0221/ , Telefax: 0221/ hattig@hattig-leupolt.de Redaktion Bundesanzeiger Verlag Fritz Koenigs Telefon: 0221/ , Telefax: 0221/ fritz.koenigs@bundesanzeiger.de Verantwortlich für den Inhalt Fred Schuld, Köln Manuskripte Manuskripte sind unmittelbar an die Redaktion im Verlag zu senden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Haftung übernommen werden. Der Verlag behält sich das Recht zur redaktionellen Bearbeitung der angenommenen Manuskripte vor. Erscheinungsweise zweimonatlich, jeweils zum 10. der ungeraden Monate Bezugspreise/Bestellungen/Kündigungen Einzelheft 32,90 inkl. MwSt. und Versandkosten (Inland 1,50 pro Ausgabe/Ausland 3, pro Ausgabe). Der Jahresabopreis beträgt 187,10 inkl. MwSt. und Versandkosten (Inland 0,75 pro Ausgabe/Ausland 3, pro Ausgabe) (für Mitglieder des Forum Vergabe e.v., VBI und Studenten beträgt der Jahresabopreis 156,20 inkl. MwSt. und Versandkosten [Inland 0,75 pro Ausgabe/Ausland 3, pro Ausgabe]). Bestellungen über jede Buchhandlung oder beim Verlag. Der Bezugszeitraum beträgt jeweils 12 Monate. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens am 15. des Vormonats, in dem das Abonnement endet, beim Verlag eingegangen sein. Verlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH Postfach , Köln Geschäftsführung: Dr. Matthias Schulenberg, Fred Schuld Leitung Service/Vertrieb: Birgit Drehsen Telefon: 0221/ Abo-Service Hartmut Wintrich Telefon: 0221/ , Telefax: 0221/ vergabe@bundesanzeiger.de Urheber- und Verlagsrechte Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Mit der Annahme des Manuskriptes zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das ausschließliche Vervielfältigungsrecht bis zum Ablauf des Urheberrechts. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank sowie das Recht zur weiteren Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, insbesondere im Wege elektronischer Verfahren einschließlich CD-ROM und Online-Dienste. Cover-Copyright: Kazmafoto/Shotshop.com Haftungsausschluss Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Eine Haftung für etwaige mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden oder Ansprüche Dritter ist ebenfalls ausgeschlossen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht notwendig die Meinung der Redaktion wieder. Anzeigenleitung Hans Stender, hans.stender@bundesanzeiger.de Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192, Köln Telefon: 0221/ , Telefax: 0221/ Anzeigenpreise Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom Herstellung Günter Fabritius, Telefon: 0221/ Satz TGK Wienpahl, Köln Druck Griebsch & Rochol Druck GmbH & Co. KG, Hamm/Westf. ISSN: Vergabe Navigator

5 N A C H R I C H T E N A K T U E L L E S VergabeNavigator Selbstreinigung BMWi veröffentlicht Leitfaden und Berechnungstool zur Losaufteilung Quelle: BMWi RPW 2013 wird auch in NRW eingeführt Quelle: Architektenkammer NRW IPA 2015: Preisgeld für vergaberechtliche Arbeit Quelle: forum vergabe e.v. BME-Leitfaden für öffentliche Beschaffung erschienen Vergabe Navigator

6 N A C H R I C H T E N A K T U E L L E S Quelle: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.v. Pilotprojekte für umweltfreundliche Beschaffung gesucht Quelle: UBA ABST: Aktuelle Übersicht der Wertgrenzen in den Bundesländern Quelle: ABSt VGH: Kommerzielle Interessen rechtfertigen keine Auskünfte zu Vergabeverfahren Quelle: VGH Baden-Württemberg bzw. ABSt Brandenburg 4 Vergabe Navigator

7 G R U N D S Ä T Z E D E R B E S C H A F F U N G U N D V E R G A B E Nachträge und das Vergaberecht Vertragsänderungen als Gegenstand eines Vergabeverfahrens Stadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein, Mönchengladbach In der Praxis stellt sich immer wiederkehrend die Frage, wann bei einem bestehenden Vertrag Nachträge Gegenstand selbstständiger Vergabeverfahren sein müssen. Die Bandbreite solcher Anfragen ist außerordentlich weit. Betroffen sind sowohl Bau-, als auch Liefer- und Dienstleistungen. Problemaufriss Die Fallgruppen in der Rechtsprechung des EuGH Vergabe Navigator

8 G R U N D S Ä T Z E D E R B E S C H A F F U N G U N D V E R G A B E Handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Ursprungs-Vertrages? Die Rechtslage seit der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU 6 Vergabe Navigator

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