ANGEBOTSSCHREIBEN DECKBLATT:
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- Catharina Geiger
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1 - 1 ANGEBOTSSCHREIBEN DECKBLATT: VORHABEN / PROJEKTÜBERSICHT: Kulturzentrum Eisenstadt ART DER LEISTUNG: Lieferung und Montage der Möblierung ABLAUF DER ANGEBOTSFRIST: 5. Juli 2012, 9:30 Uhr ORT DER ANGEBOTSABGABE: BELIG-Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt ÖFFNUNG DER ANGEBOTE: 5. Juli 2012, 10:00 Uhr ORT DER ÖFFNUNG: BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt AUFTRAGGEBER: BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH VERGEBENEDE STELLE: BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt Tel / , Fax: 02682/ office@belig.at UNTERLAGEN SIND ERHÄLTLICH: BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt Bieter (Firma, Anschrift): ABLAUF DER ZUSCHLAGSFRIST: 5 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist ART DES VERGABEVERFAHRENS: Nicht öffentliches Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Telefon: Fax: Bearbeiter: Vom Bieter sind nur die umrandeten Felder auszufüllen
2 - 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN: VORBEMERKUNGEN: Ziel des Vergabeverfahrens Auftraggeber: VERGABEVERFAHREN: Art des Vergabeverfahrens Ausschreibungsunterlagen Sprache Informationsübermittlung Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen, Berichtigungen DER BIETER: Arbeits- und Bietergemeinschaften Subunternehmer Befugnis Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit ANGEBOT: Form und Inhalt des Angebots Abweichungen Haupt- und Alternativangebot Angebotspreise Vergütung der Angebotserstellung Einhaltung des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts ANGEBOTSFRIST, -ÖFFNUNG, -PRÜFUNG UND -BEWERTUNG Angebotsfrist Angebotsöffnung PRÜFUNG UND BEWERTUNG DES BESTANGEBOTES: Angebotsprüfung Zuschlagskriterien Zuschlagsfrist und Angebotsfrist VERÄNDERUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: WIDERRUF: HAFTUNGSBEGRENZUNG: VERTRAGSGRUNDLAGEN, VERTRAGSBEDINGUNGEN: Angebotsgrundlagen LEISTUNGSVERZEICHNIS Wird als ÖNORM-Datenträger bzw. PDF übermittelt! BIETERERKLÄRUNG
3 AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN: 1.1 VORBEMERKUNGEN: Ziel des Vergabeverfahrens Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über die Lieferung und Montage der Möblierung des Bauprojektes Kulturzentrum Eisenstadt Auftraggeber: Auftraggeber ist 1.2 VERGABEVERFAHREN: BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Art des Vergabeverfahrens Die Vergabe erfolgt nach den auf diese Ausschreibung anwendbaren Bestimmu n- gen des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen, BGBl I 2006/17 (Bundesvergabegesetz 2006 BVergG); und den dazu ergangenen Verordnungen in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Zur Vergabe gelangt ein Bauauftrag Hochbauarbeiten, der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. Zuständig für die Kontrolle dieses Vergabeverfahrens ist das Bundesvergabeamt, Praterstraße 31, 1020 Wien Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: dem Angebotsschreiben, dem Leistungsverzeichnis (inklusive Leistungsvertrag in der Beilage), der Bietererklärung. Planunterlagen Rahmenterminplan Baubeschreibung
4 - 4 Im Fall einer Zuschlagserteilung werden das ausgefüllte Angebotsschreiben und die unterfertige Bietererklärung zum Bestandteil des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Leistungsvertrages Sprache Verfahrenssprache ist Deutsch. Für sämtliche Informationsübermittlungen (Rückfragen, Angebot samt Beilagen etc.) und für die gesamte Vertragsabwicklung ist die deutsche Sprache zu verwenden Informationsübermittlung Jeder Informationsaustausch zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber kann sofern im Einzelfall nichts anderes festgelegt ist brieflich, per Fax oder elektronisch erfolgen. Sämtliche Informationen an den Auftraggeber sind an BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , office@belig.at, zu richten. Der Bieter hat eine Adresse, eine Faxnummer und eine Adresse bekannt zu geben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. Insbesondere Berichtigungen, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung, die Verständigung von der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und die Verständigung von der Einleitung eines Feststellungsverfahrens erfolgen an die angegeb e- ne Zustelladresse, -Adresse oder Faxnummer Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu den Ausschreibungsunterlagen müssen mit den Worten Kulturzentrum Eisenstadt gekennzeichnet und spätestens bis 25. Juni 2012, 13:00 Uhr bei BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , office@belig.at, eingelangt sein. Die Auskunftsersuchen sind schriftlich per Brief, Fax oder per E- Mail zu stellen. Alle Fragen werden so rasch wie möglich, längstens bis 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich beantwortet
5 - 5 Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Bieter wird der Auftraggeber die Auskünfte sofern diese von allgemeinem Interesse sein können anonymisiert an alle Bieter erteilen Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller in Be i- lagen zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Teile und alle ihm sonst im Z u- ge dieses Vergabeverfahrens bekannt gewordenen technischen und kaufmänn i- schen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sowie allfällige beauftragte Dritte sicherz u- stellen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Unterlagen und Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies vom Bieter zu vertreten ist, oder dem Bieter bereits bekannt waren, bevor sie ihm vom Auftraggeber zugänglich gemacht wurden, oder dem Bieter durch einen Dritten zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine Verl etzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, die dem Bieter gegenüber dem Auftraggeber obliegt. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vergab e- verfahrens. Sämtliche Unterlagen des Vergabeverfahrens unterliegen dem Urheberrecht, sofern dieses Anwendung findet. Diese Unterlagen werden nur den Teilnehmern an di e- sem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Auftraggebers unzulässig Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen, Berichtigungen Sollten sich bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Widersprüche, sonstige Unklarheiten oder vom Bieter vermutete Verstöße gegen das BVergG ergeben, so hat der Bieter innerhalb der Angebotsfrist umgehend darauf hinzuweisen (Warnpflicht), um möglichst eine Klärung im Rahmen der Bieteranfragen zu ermöglichen. Diesbezügliche Hinweise sind an BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , office@belig.at,
6 - 6 zu richten. Die vergebende Stelle behält sich vor, Berichtigungen zu den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist vorzunehmen. Sofern erforderlich, wird die vergebende Stelle die Angebotsfrist erstrecken. Die Bieter werden von allfälligen Berichtigungen an der angegebenen -Adresse verständigt. Der Bieter ist verpflichtet, diese Berichtigungen bei seiner Angebotslegung zu berücksichtigen. 1.3 DER BIETER: Arbeits- und Bietergemeinschaften Arbeits- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Im Auftragsfall schulden Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften dem Auftraggeber die solidarische Lei s- tungserbringung. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen im Angebot ihre Mitglieder und den jeweiligen Leistungsteil, der vom einzelnen Mitglied im Auftragsfall übernommen werden soll, angeben. Weiters ist ein bevollmächtigter Vertreter zu nennen, der die Arbeits- bzw. Bietergemeinschaft und ihre Mitglieder im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzlässig. Der Auftragnehmer hat wesentliche Teile jener Arbeiten, die in seine Befugnis fallen, selbst auszuführen. Die Weit ergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, die zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters erforderliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß BVergG besitzt Befugnis Der Bieter muss die für die Erbringung der angebotenen Bauleistung erforderlichen Berechtigungen besitzen, die für die Erbringung der Bauleistung erforderlich sind, insbesondere gilt in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des BVergG 71 hinzuweisen. Auf Anfrage des Auftraggebers hat der Bieter seine Befugnis nachzuweisen, wobei diese Nachweise nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Bei Arbeits- und Bietergemeinschaften ist die Befugnis durch jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen. Subunternehmer haben die für die Ausführung ihres Leistungsteils erforderliche Befugnis nachzuweisen Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bieter hat auf Anfrage die für die Erbringung der Leistung erforderliche fina n- zielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Erklärung über den Gesam t- jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, sofern ein Bieter weniger als drei
7 - 7 Jahre besteht, durch die Erklärung über den Gesamtumsatz pro Jahr seit seinem Bestehen nachzuweisen Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit Der Bieter muss auf Nachfrage nachweisen bzw. bestätigen, dass er zuverlässig ist. Die Zuverlässigkeit gilt als gegeben, wenn gegen ihn kein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet und wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinre i- chenden Vermögens abgewiesen wurde, er sich nicht in Liquidation befindet und er seine gewerbliche Tätigkeit n icht eingestellt hat, gegen ihn oder sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtlichen Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsg e- meinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtsgültiges Urteil ergangen ist, das sein (ihre) berufliche Z u- verlässigkeit in Frage stellt, er seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Die Bestätigung ist durch Beilage folgender Unterlagen zu führen: Erklärung des Bieters, aus der hervorgeht, dass (i) seine berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt ist, dass (ii) gegen ihn kein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde, und dass (iii) sich der Bieter nicht in Liquidation befindet und er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat. 1.4 ANGEBOT: Form und Inhalt des Angebots Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung in einem verschlossenem Umschlag, der mit den deutlich sichtbaren Vermerken ANGEBOT und BITTE NICHT ÖFFNEN! gekennzeichnet ist, an die vergebende Stelle zu adressieren und zu übersenden oder zu überbringen. Der Bieter hat sein Angebot zu binden und hat jede einzelne Seite des Angebotes zu nummerieren und so zu kennzeichnen, dass daraus eindeutig ersichtlich ist, von wem das Angebot stammt (z.b. durch Firmenlogo, Stempel, etc.). Das Angebot ist in kopierfähiger, farbbeständiger Block- oder Maschinenschrift zu erstellen. Das Angebot muss vollständig, richtig und frei von Zahlen- und Rechenfehlern sein. Rechnerisch fehlerhafte Angebote sind dann nicht weiter zu berücksichtigen, wenn
8 - 8 die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd 2vH oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises beträgt. Eine Vorreihung infolge der Berichtigung von Rechenfehlern ist zulässig. Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass Veränderungen bemerkbar oder nachweisbar wären. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein; diese müssen so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch rechtsgültige Unterschrift bestätigt werden. Das Angebot hat zu bestehen aus: dem vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Angebot s- schreibens samt Bietererklärung einschließlich, des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (mindestens für eine A n- gebotsvariante), sämtlichen Nachweisen, die gemäß diesen Ausschreibungsbedingungen zu erbringen sind. Das Angebot hat eine vollständige Auflistung aller dem Angebot beigeschlossenen Unterlagen, Erklärungen etc zu enthalten. Das Angebot ist gemäß diesen allgemeinen Verfahrensvorschriften zu erstellen und muss alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben und Bestandteile enthalten. Es ist in deutscher Sprache abzugeben. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen geforderten Nachweisen versehene Angebote berücksichtigt werden. Der Bieter haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller im Angebot gemachten Angaben. Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebots über die Art und den Umfang der von ihm im Auftragsfall zu erbringenden Leistungen zu informieren. Über allfällige W i- dersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hat er vor Angebotsabgabe eine Klärung herbeizuführen. Der Bieter wird keine nachträglichen Einwendungen und Nachforderungen wegen unterlassener Fragen und mangelhafter Aufklärung ge l- tend machen. Das Angebot muss im Angebotsschreiben (Bietererklärung) rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Rechtsverbindlich unterzeichnet bedeutet, dass das Angebot von Personen, welche den Bieter rechtsgeschäftlich wirksam vertreten können, unte r- zeichnet ist. Die unterfertigenden Personen haben ihren Namen in Blockschrift n e- ben ihre Unterfertigung zu setzen
9 - 9 Zum Beweis der rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis hat der Bieter einen Auszug aus dem Firmenbuch oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Geric h- tes oder einer Verwaltungsbehörde vorzulegen, und, falls das Angebot nicht von in diesem Auszug genannten organschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnet worden ist, eine von solchen organschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnete Vollmacht für die das Angebot unterzeichnenden Personen Abweichungen Der Bieter hat sich bei der Erstellung des Angebotes an die Ausschreibungsunterlagen zu halten. Der vorgeschriebene Text der Ausschreibungsunterlagen darf weder geändert noch ergänzt werden Haupt- und Alternativangebot Alternativangebote sind nicht zulässig Angebotspreise Die Angebotspreise sind in Euro ( ) in die hierfür vorgesehenen Felder einzutragen. Nähere Regelungen zu den Angebotspreisen finden sich in Punkt 2 bzw Vergütung der Angebotserstellung Die Erstellung des Angebotes samt den erforderlichen Vorarbeiten und Kalkulati o- nen, sowie die Anfertigung sonstiger in diesen Bedingungen geforderten Beilagen und Nachweisen werden nicht vergütet Einhaltung des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts Bei der Erstellung des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass bei der Erbringung von Leistungen in Österreich die jeweils geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Insbesondere sind die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20//1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften einzuhalten. Die oben erwähnten Vorschriften werden bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber Wirtschaftskammer Burgenland Robert-Graf-Platz 1 A-7000 Eisenstadt Telefon: +43 (0)
10 und Arbeitnehmer Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland Wiener Straße 7 A-7000 Eisenstadt Telefon: Fax: oder 28 akbgld@akbgld.at) zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter und Bewerber bereitgehalten und werden dort Auskünfte über die bei der Durchführung des Auftrags geltenden arbeitsund sozialrechtlichen Vorschriften erteilt. Alle zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer (somit auch solche von Erfüllungsgehilfen etc.) müssen zum Aufenthalt und zur selbstständigen Erwerbst ä- tigkeit in Österreich berechtigt sein. 1.5 ANGEBOTSFRIST, -ÖFFNUNG, -PRÜFUNG UND -BEWERTUNG Angebotsfrist Die Angebote müssen bis spätestens 5. Juli 2012, 9:30 Uhr gemäß den Bestimmungen dieser Ausschreibungsbedingungen in der BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , office@belig.at, eintreffen. Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zu dem genan n- ten Zeitpunkt am genannten Ort vorliegen, der Versand des Angebots zum genan n- ten Zeitpunkt reicht nicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit. Nicht fristgerecht eingelangte Angebote werden unverzüglich ausgeschieden Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung erfolgt am 5. Juli 2012, 10:00 Uhr in der BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH Marktstraße Eisenstadt Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , office@belig.at,
11 - 11 Der Bieter ist berechtigt, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter an der Angebotsöffnung teilzunehmen. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen nac h- zuweisen. Die Anzahl der an der Angebotsöffnung teilnehmenden Personen ist auf maximal zwei pro Bieter begrenzt. 1.6 PRÜFUNG UND BEWERTUNG DES BESTANGEBOTES: Angebotsprüfung Die Angebote werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Der Au f- traggeber behält sich vor, in Einzelfällen fehlende Nachweise und Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nachzufordern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle im Angebot des Bieters gemachten Angaben zu überprüfen oder durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten überprüfen zu lassen. Bieter, welche die verlangten Nachweise für die Erfüllung der Befugnis, der Zuverlässigkeit sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht oder nicht ausreichend erbringen, werden nicht weiter berücksichtigt. Rechnerisch fehlerhafter Angebote im Sinne von 126 Abs 4 BVergG werden infolge der Berichtigung eines Rechenfehlers in der Ermittlung des Bestangebots vorg e- reiht Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird dem billigsten Angebot erteilt. 1.7 Zuschlagsfrist und Angebotsfrist Der Bieter ist während der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und beträgt 3 Monate. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich spätestens am 31. Juli Der Auftraggeber wird den Zuschlag nach vorheriger Bekanntmachung der Zuschlagsen t- scheidung mittels Auftragsschreiben erteilen. Wird die Zuschlagsfrist überschritten, entsteht das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erst mit der schriftlichen Erklärung des ermittelten Bestbieters, dass er den Auftrag annimmt. 1.8 VERÄNDERUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: Eigenmächtige Veränderungen des Textes der Ausschreibungsunterlagen sind nichtig und werden vom Auftraggeber nicht beachtet, in einem solchen Fall gelten die Texte der Ausschreibungsunterlagen
12 WIDERRUF: Der Auftraggeber behält sich neben den gesetzlich vorgesehenen Gründen - vor, die Ausschreibung zu widerrufen, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die den Widerruf sachlich rechtfertigen. Als solcher Grund gilt für den Auftraggeber insbesondere, wenn das Ziel der gegenständlichen Ausschreibung (Optimierung der Kosten) nicht erreicht werden kann HAFTUNGSBEGRENZUNG: Der Auftraggeber und die vergebende Stelle haften im Rahmen des Vergabeverfahrens ausschließlich im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
13 VERTRAGSGRUNDLAGEN, VERTRAGSBEDINGUNGEN: 2.1 Angebotsgrundlagen Folgende Leistungen sollen vom Bieter erbracht werden. Lieferung und Montage einer der Möblierung im Kulturzentrum Eisenstadt. Die Angebotsgrundlagen sind in der vertraglichen Vereinbarung in Beilage 1./Leistungsvertrag dargestellt. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die Bestimmungen in Beilage 1/Leistungsvertrag als vertragliche Grundlage für die Leistungserbringung zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Subsidiär wird die Geltung der Ö-Norm B2110 i.d.g.f. vereinbart
14 LEISTUNGSVERZEICHNIS Wird als ÖNORM-Datenträger bzw. PDF übermittelt! Gesamtpreis in EUR (exkl USt) Nachlass: - Prozent - Gesamtpreis + 20 % USt Gesamtpreis in EUR (inkl. USt)
15 - 15 BIETERERKLÄRUNG Angaben des Bieters: Firma: Firmenbuchnummer: Anschrift: An die Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vertreten durch BELIG Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt Betrifft: Angebot im Vergabeverfahren Finanzierung des Kaufpreises für Immobilienobjekte Aufgrund Ihrer im Betreff genannten Ausschreibung bieten wir die Ausführung der in den Ausschreibungsunterlagen und ihren Beilagen genannten Leistungen zu dem unter Punkt 3 genannten Preis an. Wir haben bei der Erstellung unseres Angebotes die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bedingungen zur Gänze eingehalten und akzeptieren alle weiteren in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen des Vergabeverfahrens. Mit der rechtsverbindlichen Unterfertigung dieses Angebotsschreibens erklären wir, dass wir alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten erfüllen und über die für die Erbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen verfügen; dem Angebot nur unsere eigene Preisermittlung zugrunde liegt, dass keine für den Auftraggeber nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen wurden oder werden, und dass wir im Zuge der Teilnahme am Vergabeverfahren und bei der Erstellung dieses Angebots keine gegen das österreichische oder europäische Kartellrecht verst o- ßende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gesetzt haben; unsere berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt ist, gegen uns kein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde, wir uns nicht in Liquidation befinden oder unsere gewerbliche Tätigkeit eing e- stellt haben,
16 - 16 der Auftraggeber bzw. die vergebende Stelle unter Wahrung der Vertraulichkeit unsere Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen anfordern darf, und Rücksprachen und Korrespondenz mit unserem bevollmächtigten Vertreter zur führen sind Angaben des bevollmächtigten Vertreters: Name / Firma: Firmenbuchnummer: Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: Telefax: und verpflichten uns weiters bei Ausführung der vertraglichen Leistungen die in Österreich geltenden arbeitslohn- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der gefertigte Bieter verzichtet ab dem Beginn der Zuschlagsfrist ausdrücklich auf die Anfechtung des Vertrages (Angebotes) wegen Irrtums, und haftet bei eventue l- ler Nichtannahme des Auftrages für sämtliche Mehrkosten, die dem Auftraggeber dadurch entstehen. Unser Hauptangebot auf Basis der Angebotsgrundlagen ergibt die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Daten und für die Angebotsvarianten eine Gesamtbelastung von:
17 - 17, am (rechtsgültige Unterfertigung des Bieters, mit Angabe des Namens der unterzeichnenden Person(en) in Blockbuchstaben)
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