INFOBULLETIN September/Oktober 2014

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1 INFOBULLETIN September/Oktober 2014 EUROPA NEUER EU-KOMMISSIONSPRÄSIDENT JEAN-CLAUDE JUNCKER UND NEUE KOMMISSION Am 15. Juli 2014 wurde der frühere luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker vom EU-Parlament mit 422 Stimmen der Abgeordneten zum neuen EU-Kommissionspräsidenten gewählt. Juncker war zuvor als Kandidat der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) am 7. März 2014 zum Spitzenkandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten ernannt worden. Zum ersten Mal wurde damit das Ergebnis der Europawahl bei der Bestimmung des Kommissionschefs berücksichtigt, bisher hatten die Staats- und Regierungschefs der EU die Kommissionspräsidenten immer unter sich ausgehandelt. Junckers erste Aufgabe besteht nun darin, eine neue Kommission zusammenzustellen. Jeder der EU-Mitgliedsstaaten soll jeweils einen Kandidaten nominieren, der als EU-Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich durch den Präsidenten der Kommission übertragen bekommt. Die neue Kommission mit den 28 Kommissaren soll am 1. November 2014 ihr Amt antreten. Juncker will die neue EU- Kommission innerhalb der kommenden Wochen präsentieren. Anschließend muss die gesamte Kommission nach Anhörungen im EU-Parlament vor dem Amtsantritt bestätigt werden. Da bisher nur 9 von 28 Kommissaren weiblich waren und die Frauenquote zur Berücksichtigung des Geschlechterverhältnisses erhöht werden soll, forderte Martin Schulz, der vom Europaparlament erneut zum EU-Parlamentspräsidenten gewählt wurde, dass Juncker mindestens neun Frauen in seiner neuen Kommission präsentiert. Andernfalls könnte die gesamte Kommission abgelehnt werden, da sie im Europaparlament nicht mit Sicherheit die Mehrheit erhalten wird. Bisher haben nur sechs von 28 EU-Staaten eine Frau als Kandidatin für einen Posten in der neuen EU-Kommission vorgeschlagen (Stand ). FRANKREICH GEBIETSREFORM: DIE FRANZÖSISCHEN ABGEORDNETEN STIMMEN DER REDUZIERUNG AUF 13 REGIONEN ZU Am 23. Juli 2014 haben die französischen Abgeordneten den Gesetzesentwurf zum ersten Teil der Reform der französischen Gebietskörperschaften (réforme territoriale) verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Anzahl der Regionen reduziert werden. Mit dem zweiten Teil der Reform, welcher voraussichtlich im Herbst besprochen wird, soll in der Folge auch die Anzahl der Départements, bzw. deren Verwaltungen, reduziert und zudem die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden gefördert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf zeichnet die Karte Frankreichs neu: Es wird künftig weniger, dafür gröβere Regionen geben. Zum 1. Januar 2016 soll die Zahl der Regionen von 22 auf 13 reduziert werden, dies in erster Linie über Fusionen der bestehenden Regionen: - Alsace, Lorraine und Champagne-Ardenne 1

2 - Nord-Pas-de-Calais und Picardie - Bourgogne und Franche-Comté - Haute-Normandie und Basse-Normandie - Rhône-Alpes und Auvergne - Midi-Pyrénées und Languedoc-Roussillon - Aquitaine, Limousin und Poitou-Charentes Folgende Regionen bleiben dagegen von der Reform unberührt: - Bretagne - Corse - Ile-de-France - Centre - Pays de la Loire - Provence-Alpes-Côte d Azur. Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus noch weitere Punkte vor, so z. B. ein Wahlrecht für die Départements, mit welchem sie nach 2016 einen Wechsel von einer Region in eine andere verlangen können. Die Wahlen auf regionaler und auf Département-Ebene werden statt im März im Dezember 2015 stattfinden. Die jeweilige Hauptstadt der neuen Regionen soll 2015 bestimmt werden. Das entsprechende Dekret soll erst nach Konsultation der jeweiligen Regionalräte, sowie nach Durchführung einer öffentlichen Debatte unter Einbezug der Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften, sowie der Zivilbevölkerung erlassen werden. Zu guter Letzt werden die Sitze in den neu zu bildenden Regionalräten durch Zusammenführung der bisherigen Mitglieder gebildet. Jedes Département wird zumindest über zwei garantierte Sitze im neuen Parlament verfügen. Im Oktober wird die Besprechung des Gesetzesentwurfs im französischen Parlament fortgesetzt, nach der Nationalversammlung wird sich noch der Senat damit befassen. Es wurden bereits Hinweise publik, dass von verschiedenen Senatoren Ergänzungsanträge eingegangen sind. Es soll vor allem die Neugliederung der Regionen nochmals überdacht und ggf. abgeändert werden. Quelle Graphik: NEUER PRÄFEKT FÜR DEN HAUT-RHIN Seit dem 21. August 2014 hat Pascal Lelarge das Amt des Präfekten des Haut-Rhin übernommen, zuletzt war er Präfekt des Departements Sarthe. Pascal Lelarge, Absolvent zweier der wichtigsten französischen Elite-Hochschulen (X-Ponts), hat vor seinem Wechsel in die Präfektur einen Großteil seiner Karriere im Ministerium für Infrastruktur verbracht. Namentlich war er Directeur régional de l équipement d Île-de-France (von ). Zudem war er von 2009 bis 2010 Präfekt des Departements Yonne. Sein Vorgänger im Amt des Präfekten des Haut- Rhin, Vincent Bouvier wird neuer Oberkommissar der Republik in Nouvelle-Calédonie. Quelle Text: Acteurs publics ; Foto: 2

3 DEUTSCHLAND EINFÜHRUNG EINER MAUTGEBÜHR AB 2016 GEPLANT Der deutsche Verkehrsminister hat kürzlich die Einführung einer Mautgebühr angekündigt, die für alle Autofahrer auf deutschen Straßen gültig sein soll. Dies soll der Finanzierung der Straßeninfrastruktur dienen. Alle Autofahrer würden somit eine Abgabe in Form einer Vignette bezahlen, um auf deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen fahren zu dürfen. Diese Vignette hätte, je nach Bedarf, eine Gültigkeit von 10 Tagen, 2 Monaten oder einem Jahr. Nach Schätzungen des Verkehrsministers könnten dadurch innerhalb von 4 Jahren 2,5 Milliarden Euro erzielt werden. Nach aktueller Gesetzeslage zahlen Kfz-Halter für ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug eine jährliche Kfz-Steuer. Von dieser soll der der Mautbetrag, so der Vorschlag, ab Einführung des Mautsystems abgezogen werden können. Dennoch bleibt der Vorschlag von dem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) umstritten: Einige Juristen schätzen die Einführung eines solchen Mautsystems als rechtswidrig ein. Diese Maßnahme würde u.a. dem europäischen Recht widersprechen und sei diskriminierend für die Staatsbürger und Unternehmen der anderen Mitgliedstaaten. Auch teilten z.b. die Niederlande und Österreich ihre Ablehnung gegen dieses Konzept mit. Dieser Vorschlag des Bundesverkehrsministers, der auch direkt die Grenzgänger betreffen würde, wird in den kommenden Monaten noch genauer ausgearbeitet werden. Besonders in den Grenzgebieten, wie am Oberrhein, stoßen die Pläne über eine Pkw-Maut auf Kritik. So fürchten Grenzgänger eine hohe Mehrbelastung und umgekehrt Unternehmer und Geschäfte ausbleibende Kunden. KEIN ANSPRUCH AUF DEUTSCHE ARBEITSLOSENLEISTUNGEN NACH BEZUG VON SCHWEIZER KRANKENTAGGELD Ein in Deutschland wohnhafter Grenzgänger in die Schweiz bekommt Krankentaggeld aus der Schweiz, wenn sein schweizerischer Arbeitgeber, wie in der Regel üblich, eine Krankentaggeldversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Wenn dem Grenzgänger während des Bezuges von Krankentaggeld gekündigt wird, stellt sich die Frage, welche Absicherung er im Anschluss an den Bezug des Krankentaggeldes hat: Bei Erwerbsunfähigkeit: Wenn der Betroffene nach dem Ende des Bezugs des Krankentagegeldes weiterhin erwerbsunfähig ist, hat er möglicherweise Anspruch auf den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Antrag für eine solche Rente ist immer in jenem Land zu stellen, indem der Betroffene zuletzt erwerbstätig war. In oben genannter Konstellation muss der Betroffene daher in der Schweiz einen Antrag auf IV- Rente (Invalidenversicherungsrente) stellen, der nach schweizerischem Recht beurteilt wird. Wenn der Betroffene zusätzlich in einem anderen Land zeitweise erwerbstätig war, sollte er sich in jedem Fall bei den Rententrägern aller betroffenen Länder informieren, damit diese nach den jeweils geltenden nationalen Regeln prüfen können, ob der Betroffene ggf. auch dort einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hat. Bei Erwerbsfähigkeit: Wenn der Betroffene aber erwerbsfähig ist, kann er grundsätzlich Arbeitslosenleistungen beantragen, welche immer im Wohnland zu beantragen sind. Es gilt also das Recht des Wohnlandes. Nach deutschem Recht besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aber nur, wenn die Voraussetzungen des 137 SGB III erfüllt sind, d.h. gleichzeitig die folgenden drei Bedingungen zutreffen: die betroffene Person ist arbeitslos, sie hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und erfüllt gewisse Anwartschaftszeiten. Letzteres bedeutet, dass die betroffene Person innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens zwölf Monate in einem Versicherungs- 3

4 pflichtverhältnis gestanden hat. Zwar werden hier auch andere Zeiten als eine Beschäftigung angerechnet, zum Beispiel bei Bezug von Krankentaggeld, aber nur wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Hier stellt sich allerdings folgendes Problem: In der Schweiz ist das Krankentaggeld nämlich grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Damit hat ein in Deutschland wohnhafter Grenzgänger in die Schweiz nach dem Bezug von Krankentaggeld aus der Schweiz keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen, wenn die betroffene Person innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 12 Monate lang Krankentagegeld bezogen hat und somit nicht für mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Mit dem Ziel, eine politische Lösung für dieses Problem zu finden, plant das INFOBEST-Netzwerk, die Fragestellung dem Expertenausschuss Grenzgänger der Oberrheinkonferenz vorzulegen. Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich an INFOBEST PALMRAIN wenden: Tel.: +49(0)7621/750 35; +41(0) ; +33(0) ; GRENZÜBERSCHREITEND DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GEDENKFEIER AM HARTMANNSWILLERKOPF Mit einer Gedenkzeremonie am Hartmannswillerkopf in den Vogesen (Elsass) haben Deutschland und Frankreich am 3. August 2014 an den Ausbruch des Ersten Weltkriegs vor genau 100 Jahren erinnert. Die beiden Präsidenten François Hollande und Joachim Gauck legten auf dem Hartmannswillerkopf in den Vogesen einen gemeinsamen Kranz nieder und gedachten der Opfer des Krieges. Bei den erbitterten Kämpfen um den Gipfel über der Rheinebene waren zwischen 1914 und 1918 rund Menschen ums Leben gekommen. Es gibt dort bereits seit 1932 eine französische Erinnerungsstätte. Die beiden Staatsoberhäupter legten nun gemeinsam den Grundstein für eine deutsch-französische Gedenkstätte, die voraussichtlich im Jahr 2017 eingeweiht werden soll. Quelle Foto: 4

5 VORSTELLUNG DES NEUEN DEUTSCHEN DELEGATIONSSEKRETÄRS DER OBERRHEINKONFERENZ Seit dem 29. April 2014 ist Erik Haase der neue ständige Vertreter der deutschen Delegation im Gemeinsamen Sekretariat der D-F-CH Oberrheinkonferenz. Im Interview stellt er sich und seine Aufgaben vor. 1. Was hat Sie motiviert, sich um die Stelle des deutschen Delegationssekretärs bei der ORK zu bewerben? Ich arbeitete zuvor bereits 7 Monate als Koordinator der Säule Politik bei der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO), ebenso in Kehl, ebenso in der Villa Rehfus. Außerdem spezialisierte ich mich während meines Studiums auf deutsch-französische Beziehungen und engagiere mich auch im zivilgesellschaftlichen Bereich für die Verständigung unserer Bevölkerungen. 2. Wie sehen Sie Ihre Rolle innerhalb der deutschen Delegation? Wie im Zusammenwirken mit Ihren französischen und Schweizer Kollegen? Zunächst betreue ich die Arbeitsgruppen unter deutschem Vorsitz, aktuell: AG Jugend, AG Wirtschaft, AG Landwirtschaft. Ein spannender Teil der Arbeit besteht in der Auslotung von Kompromissen mit den schweizer und französischen Kollegen. Nicht zuletzt bin ich Auge, Ohr und Mund der deutschen Delegation in Sachen grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Hierzu gehört auch, die deutschen Vertreter aus der Staatskanzlei Mainz, der SGD Süd sowie der Regierungspräsidien in Karlsruhe und Freiburg auf trinationale Sitzungen vorzubereiten. 3. Was haben Sie sich für Ihre neue Aufgabe vorgenommen? Ich möchte neue Projekte anstoßen, leidige Strukturdiskussionen abmildern und die Zusammenarbeit weiter stärken. Neue Wege zu gehen, kann helfen, die Zusammenarbeit zu dynamisieren. Zentral ist die Zusammenarbeit zwischen Oberrheinkonferenz und Oberrheinrat. In Kehl ist der rege Austausch mit den Instanzen vor Ort, v.a. der Infobest, dem Euro-Institut, der TMO unerlässlich. Quelle Interview: SGD Süd; Foto: Deutsch-Französischer Zukunftsdialog 2014 EINRICHTUNG VON WELCOME-CENTERN IN BADEN-WÜRTTEMBERG Das Wirtschaftsministerium wird im Rahmen der Fachkräfte-Allianz den Aufbau von insgesamt elf Welcome Center für internationale Fachkräfte in Baden-Württemberg unterstützen. Das Pilotprojekt umfasst solche Center in zehn Regionen Baden-Württembergs und eine landesweite Einrichtung speziell für den Pflegebereich und das Erziehungswesen. Die Welcome Center sollen Betrieben bei der Rekrutierung von ausländischen Fachkräften in Mangelberufen wie beispielsweise Mechanikern, Sanitär- und Heizungstechnikern, Ingenieuren, Informatikern, Pflegekräften oder Erzieherinnen und Erziehern helfen. Zudem sollen die Beratungsstellen internationale Fachkräfte und deren Familien bei der Integration unterstützen, beispielsweise bei Themen wie Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Behördengänge, Wohnen, Bildung, Kinderbetreuung und die Arbeitsplatzvermittlung für die Partnerin oder den Partner. Absolventen und Absolventinnen der Hochschulen in der Region Südlicher Oberrhein finden ebenfalls Informationen und Beratung für den Einstieg in den lokalen Arbeitsmarkt. Interessierte Personen können sich beispielsweise beim Welcome Center Freiburg Oberrhein individuell per Telefon, E- Mail oder persönlich beraten lassen. Mehr erfahren Sie unter: Kontakt: Welcome Center Freiburg Oberrhein 5

6 in der Arbeitsagentur Freiburg im EG, Eingang BiZ Lehener Str. 77 D Freiburg im Breisgau Tel.: 0761/ welcomecenter@fwtm.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09:00-13:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung DER NEUE GRENZÜBERSCHREITENDE LEITFADEN VOM ZENTRUM FÜR EUROPÄISCHEN VERBRAUCHERSCHUTZ Für Grenzgänger und Personen die im grenzüberschreitenden Kontext zu tun haben oder daran interessiert sind, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) einen Grenzüberschreitenden Leitfaden für das Oberrheingebiet erstellt. Dieser Leitfaden bietet Bürgern bei typischen Alltagsfragen Hilfestellung, wenn die Person beispielsweise am Oberrhein wohnt, dort arbeitet oder allgemeine grenzüberschreitende Fragen hat. Viele der Fragen können häufig sehr komplex sein und nur von Expertinnen und Experten beantwortet werden. Deshalb bietet der Leitfaden eine Übersicht von über 80 Anlaufstellen, an die sich Bürger je nach Frage und Situation wenden können. Der Leitfaden steht auf der Internetseite des ZEV zur Verfügung (auch kostenlos als Download): Kontakt: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.v. Bahnhofsplatz Kehl Tel.: 07851/ info@cec-zev.eu Öffnungszeiten: Dienstag-Freitag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr INFOBEST BERATUNGSZAHLEN DES NETZWERKES 2013 Am 15. Juli 2014 fand das jährliche Treffen der oberrheinischen Beratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen in Lauterbourg statt. Vertreter der Trägerorganisationen und Mitarbeiter der INFOBEST-Stellen diskutierten über die Ausrichtung der Arbeit der Beratungsstellen und über kommende Projekte. Dazu liefert die Analyse der Kundenstruktur und der Anfragen wichtige Anhaltspunkte. Schon die absoluten Zahlen ( Besuche auf der Internetseite über bearbeitete Anfragen im Jahr 2013) zeigen: das INFOBEST- Netzwerk hat sich in den 20 Jahren seines Bestehens zur ersten Adresse für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein entwickelt. In den letzten Jahren hat die Zahl der Kunden, die sich an das INFOBEST-Netzwerk wenden, kontinuierlich zugenommen: von rund im Jahr 2009 auf ca in den Jahren 2012/2013. Die Nähe zu den Menschen am Oberrhein steht im Vordergrund: die weit überwiegende Mehrheit der Anfragen kam von Bürgern (92% im Durchschnitt aller INFOBEST-Büros), einige Anfragen kamen von Verwaltungen oder Unternehmen (jeweils 4%). Obwohl alle vier INFOBEST-Büros hauptsächlich Bürger beraten, unterscheiden sich die Kundenstrukturen der einzelnen Beratungsstellen zum Teil deutlich (so machen bei der INFOBEST PALMRAIN beispielsweise Firmen, Behörden und Vereine regelmäßig über 12% der Kundschaft aus) und spiegeln so die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in den Teilregionen des Oberrheins wider. Europa ist kein Selbstläufer, sondern bedarf immer wieder neuer Ideen, Impulse sowie Informationen und Beratung durch engagierte Menschen. Dazu gehören für mich die 6

7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier INFOBESTen am Oberrhein, denen ich an dieser Stelle für Ihre Arbeit herzlich danken darf, unterstreicht der Vorsitzende des INTERREG-Begleitausschusses, Gerd Hager, vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein in Karlsruhe. Im Durchschnitt aller INFOBEST-Büros wenden sich deutlich mehr Personen französischer Staatsangehörigkeit (60%) an die Beratungsstellen als Deutsche (32%) oder Schweizer (4% der Gesamtstatistik). Bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach war das Verhältnis in den Vorjahren dagegen eher ausgewogen und auch in 2013 war der Anteil der deutschen Kunden von 41% höher als bei den anderen INFOBEST-Stellen. Bei allen vier INFOBEST-Stellen stieg seit 2009 der Anteil der französischen Kunden an. Der Wohnort der INFOBEST-Kunden ist im Durchschnitt aller vier Stellen überwiegend Frankreich (75%), gefolgt von Deutschland (21%) und der Schweiz (3%). Aber auch hier unterscheiden sich die einzelnen INFOBESTen: die beiden ländlichen Büros PAMINA und Vogelgrun/Breisach haben mit rund 80% bzw. 85% den höchsten Anteil an Kunden mit Wohnsitz in Frankreich. Bei der INFOBEST Kehl/Strasbourg ist der Anteil der Kunden mit französischem Wohnort etwas geringer, immerhin wohnen 33% der Kunden in Deutschland - viele unter ihnen sind Franzosen, die wegen der hohen Mieten in Strasbourg ins benachbarte Kehl und Umgebung gezogen sind. Die INFOBEST PALMRAIN registriert einen Anteil von ungefähr 8% an Kunden mit Wohnort Schweiz, was sich in der Gesamtstatistik aller INFOBEST-Stellen mit einem Anteil von 3% niederschlägt. Spitzenreiter bei den Themen der Anfragen war im Durchschnitt aller INFOBESTen und auch bei jeder einzelnen INFOBEST das Thema Steuern; unter dieser Rubrik werden auch Anfragen zur Rentenbesteuerung erfasst. Das Problem der Besteuerung der deutschen Renten, die an in Frankreich wohnende Bezieher ausbezahlt werden, betrifft schätzungsweise Personen, davon ca im Elsass. Die INFOBEST-Stellen bieten für diese Personen wertvolle Unterstützung an; in 2013 wurde das Personal des Netzwerks im Rahmen des Projekts Task-Force Rentenbesteuerung um zwei zusätzliche Kräfte verstärkt, um das enorme Anfragevolumen bearbeiten zu können. Bei allen drei binationalen deutsch-französischen INFOBESTen war auch im Jahr 2013 dieses Thema dominant es wandten sich schätzungsweise über Rentenbezieher an das Netzwerk mit speziellen Fragen zur Besteuerung ihrer Rente. Dies schlägt sich in der gesamten Kundenstruktur der vier Beratungsstellen nieder und erklärt die Zunahme des Anteils an französischen Kunden mit Wohnort Frankreich in der Statistik. Wenn auch INFOBEST PALMRAIN nach wie vor mit vielen Fragen zur Rentenbesteuerung konfrontiert ist, so war dort "das" Thema des Jahres 2013 die Änderung für in Frankreich wohnhafte Grenzgänger in die Schweiz hinsichtlich des Optionsrechts bei der Krankenversicherung (Unterbindung der privaten Versicherungsmöglichkeit). Im gesamten Netzwerk machten Frage zu Steuern (darin inbegriffen Fragen zur Rentenbesteuerung) zur Rente, zur Krankenversicherung, zu Familienleistungen, Arbeitslosigkeit/ Arbeitssuche und Arbeitsrecht den Hauptanteil (insgesamt über 75%) der Anfragen aus. Ein Teil der INFOBEST- MitarbeiterInnen im Januar Vordere Reihe v.l.n.r.: Pascale Allgeyer (PAMINA), Anette Fuhr (Vogelgrun/Breisach), Maria Rauer (Kehl/Strasbourg), Sandra Kurschat (PAMINA), Monica Schoch (Kehl/Strasbourg), Christiane Andler und Hanna Endhart (PALMRAIN) Hintere Reihe v.l.n.r.: Antoine Schmitz (Task Force Rentenbesteuerung), Marc Borer (PALMRAIN), Laura Berchtold (Task Force Rentenbesteuerung) und Bastien Candelier (ehemals Kehl/Strasbourg, jetzt Task Force Rentenbesteuerung) 7

8 AKTUELLE SPRECHSTUNDEN ZUR RENTENBESTEUERUNG Wie bereits im letzten INFOBULLETIN erwähnt (Ausgabe Juli-August) wurde das Projekt «Task-Force Rentenbesteuerung», das ursprünglich für 12 Monate geplant war, angesichts des Erfolgs des ersten Jahres verlängert, um auch über 2014 hinaus eine adäquate Beratungskapazität zu gewährleisten. Eine politische Lösung, die eine einseitige Besteuerung dieser Renten in Frankreich vorsieht, wurde zwar bereits im Dezember 2013 angekündigt, ihre gesetzgeberische Umsetzung lässt allerdings nach wie vor auf sich warten (voraussichtlich wird die Änderung frühestens ab 2016 in Kraft treten). Darüber hinaus hat der deutsche Fiskus immer noch viel Verspätung auf die vergangenen Jahre. All jene Empfänger einer deutschen gesetzlichen Rente, welche diese seit 2007 oder später erhalten, werden also sehr wahrscheinlich noch vom Finanzamt Neubrandenburg kontaktiert werden. Aus diesem Grund werden die beiden Experten der Task-Force den betroffenen Personen für zumindest ein weiteres Jahr mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zusätzlich zur regelmäßigen Beratung nach Terminvereinbarung in den vier INFOBEST-Stellen werden sie ab September erneut Vor-Ort- Sprechstunden in mehreren Gemeindeverbänden und Städten im ganzen Elsass anbieten (siehe Liste unten). Interessierte Personen müssen einen Termin vereinbaren (siehe Kontakte unten) und folgende Unterlagen mitbringen: Fotokopien der französischen Steuerbescheide (avis d imposition) ab dem ersten Jahr der Rente (oder frühestens ab 2005) und die vorausgefüllten Steuererklärungen (déclarations préremplies) die französischen Rentenjahresbescheinigungen (attestations fiscales) und jene anderer Renten, z. B. aus der Schweiz ab dem ersten Jahr der Rente (oder frühestens ab 2005) sämtliche Briefe und Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg, oder falls man noch nicht besteuert wurde, die Persönliche Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern jedem ausländischen Rentenbezieher separat zugestellt wurde zumindest die letzte Rentenanpassungsmitteilung (Schreiben, das die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr im Juni/Juli versendet) Von September bis November 2014 finden die Sprechstunden an folgenden Orten und Terminen statt: BAS-RHIN Ort Termine Terminvereinbarung Lauterbourg donnerstags (außer am und am ) INFOBEST PAMINA, Tel.: Bischwiller ; und Maison des Services Bischwiller, Tel.: +33(0) Straßburg montags und mittwochs INFOBEST Kehl/Strasbourg, Tel.: +33(0) Haguenau ; ; ; und Sélestat 9.09.; ; ; und Molsheim und Sarre-Union Marckolsheim und INFOBEST Vogelgrun/Breisach, Tel.: +33(0) HAUT-RHIN Ort Termine Terminvereinbarung Vogelgrun dienstags und donnerstags (außer ) Ottmarsheim und Kaysersberg und INFOBEST Vogelgrun/Breisach, Ensisheim und Tel.: +33(0) Fessenheim und Village-Neuf jeden zweiten Montag (am ; ; usw.) INFOBEST PALMRAIN, Tel.: +33(0)

9 GRENZGÄNGERSPRECHTAGE Arbeit, Arbeitslosigkeit, Familienleistungen, Krankenversicherung, Rente, Steuern, Die Grenzgängersprechtage des INFOBEST-Netzwerks bieten mobilen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Fragen zur Sozialversicherung, Steuer, Arbeitssuche oder zu Familienleistungen am selben Tag und Ort in kostenlosen Beratungsgesprächen mit den Vertretern von deutschen, französischen sowie schweizerischen Kassen und Verwaltungen zu klären. Dank dieser Grenzgängersprechtage konnten in den letzten Jahren zahlreiche komplizierte administrative Sachverhalte zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz geklärt und der Kontakt zwischen den Spezialisten intensiviert werden. Die Sprechtage werden zu einem Großteil über Fördergelder des europäischen Programms EURES-T finanziert. Interessenten sollten sich mit der für sie zuständigen (ihrem Wohnort nächsten) INFOBEST-Stelle in Verbindung setzen, um im Vorfeld Termine für die Sprechtage zu erhalten. An folgenden Terminen finden die Grenzgängersprechtage jeweils bei den vier INFOBESTen statt: INFOBEST PAMINA : Ort : INFOBEST, Altes Zollhaus, 2 rue du Général Mittelhauser, F Lauterbourg Anmeldung ab dem bei INFOBEST PAMINA, Tel. : / INFOBEST Kehl/Strasbourg : Ort: INFOBEST, Rehfusplatz 11, D Kehl am Rhein Anmeldung ab sofort bei INFOBEST Kehl/Strasbourg, Tel. : / INFOBEST Vogelgrun/Breisach: Ort: Communauté de Communes du Pays de Brisach, 16, rue de Neuf-Brisach, F Volgelsheim Anmeldung ab dem bei INFOBEST Vogelgrun/Breisach, Tel. : / INFOBEST PALMRAIN: Ort: INFOBEST, Pont du PALMRAIN, F Village-Neuf Anmeldung ab sofort bei INFOBEST PALMRAIN, Tel. : / INFOBEST VOGELGRUN/BREISACH RHEINBRÜCKE IM SEPTEMBER GESPERRT Wie bereits in der letzten Ausgabe des INFOBULLETIN (Juli/August) angekündigt, wird die Rheinbrücke zwischen Breisach und Vogelgrun im September wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Vollsperrung (nur für Fußgänger und Radfahrer geöffnet): 15. bis 28. September Teilsperrung mit Ampelregelung: 29. September bis 24. Oktober Für den Schwerlastverkehr wird die Brücke während der gesamten Bauzeit gesperrt. Es werden Umleitungen über die Brücken von Marckolsheim (auch für Schwerlastverkehr) und Chalampé (nur für Pkws) eingerichtet. 9

10 SPRECHTAGE BEI DEN INFOBESTEN INFOBEST PAMINA INFOBEST Kehl/ Strasbourg INFOBEST Vogelgrun/ Breisach INFOBEST PALMRAIN EURES EURES-T EURES-Beraterin zum Arbeitsrecht jeden zweiten Donnerstag Agentur für Arbeit, Pôle Emploi Pôle Emploi Agentur Für Arbeit / Pôle Emploi Rentenkassen DRV DRV und Sprechtag der D-F- CH Rentenkassen Termine nur unter +33(0) o. +33(0) Krankenkassen AOK AOK und CPAM und CAF Rentenbesteuerung in Deutschland Donnerstags auf Termin Montags und mittwochs auf Termin in Straßburg Dienstags und donnerstags auf Termin Jeden zweiten Montag Notar Jeden ersten Dienstag im Monat nachmittags Grenzüberschreitende Sprechtage (Vereinbarung ab Oktober möglich)

11 INFOBEST PAMINA Altes Zollhaus / D Neulauterburg D: 07277/ / infobest@eurodistrict-regio-pamina.eu F: INFOBEST Kehl/Strasbourg Rehfusplatz 11 / D Kehl am Rhein D: 07851/ / kehl-strasbourg@infobest.eu F: / INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin / F Vogelgrun D: / vogelgrun-breisach@infobest.eu F: INFOBEST PALMRAIN Palmrain / F Village-Neuf D: / / palmrain@infobest.eu F: CH: Impressum: INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin, F Vogelgrun F: / D: / vogelgrun-breisach@infobest.eu Verantwortlich für die September/Oktober-Ausgabe: Laura Berchtold und Delphine Carré Redaktion: Pascale Allgeyer, Christiane Andler, Laura Berchtold, Marc Borer, Bastien Candelier, Delphine Carré, Wibke Déhu-Leidl, Hanna Endhart, Anette Fuhr, Christine Journot, Sandra Kurschat, Maria Rauer, Cindy Schildknecht, Monica Schoch September

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