BEWERTUNGSANSÄTZE UNTER QIS5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEWERTUNGSANSÄTZE UNTER QIS5"

Transkript

1 . BEWERTUNGSANSÄTZE UNTER QIS Seminar aus Finanz- und Versicherungsmathematik 19. Oktober 2011 Christina Stranz e

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einführung in Solvency II Das Drei-Säulen-Modell Zeitplan Solvency II Das Lamfalussy-Verfahren Quantitive Impact Studies - QIS Zeitplan der Auswirkungsstudien Ergebnisse der QIS Bewertungsansätze Grundprinzipien zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten Ökonomische Bewertung Going Concern Principle Wesentlichkeitsprinzip IFRS Lokale Rechnungslegung Fair Value Hierarchie Spreadsheet zur QIS Aufbau des Spreadsheets Spreadsheet und einige Besonderheiten - ASSETS Spreadsheet und einige Besonderheiten - LIABILITIES Schwierigkeiten bei der Berechnung der Riskmargin

3 Vorwort Diese Seminararbeit ist im Rahmen der Vorbereitung für ein Berufspraktikum bei der Basler-Versicherungs-AG 1 in Wien entstanden. In dieser Vorbereitungsphase habe ich mich intensiv mit der QIS5 beschäftigt, um wesentliche Grundzüge von Solvency II zu verstehen. Einen Teil dieser Arbeit haben Bewertungsansätze betroffen und genau diese werde ich nun in meiner Seminararbeit behandeln. 1 Alle verwendeten Werte sind frei erfunden und stehen in keinem Zusammenhang mit der Basler-Versicherungs-AG 3

4 Kapitel 1 Einführung in Solvency II Um die grundlegenden Ideen von Solvency II kennen zu lernen, die für das hier eigentlich behandelte Thema Bewertungsansätze Voraussetzung sind, gebe ich eine kurze Einführung in Solvency II und die Auswirkungsstudien, die Versicherungsunternehmen und Aufsichtbehören durchführten, um sich einerseits auf dieses neue System einstellen zu können und um andererseits die Entwicklung so eines Systems überhaupt erst möglich zu machen. 1.1 Das Drei-Säulen-Modell Solvency II ist ein Projekt der Europäischen Kommission dessen Ziel es ist, die heutigen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen zu einem konsequenten risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln und sie im europäischen Raum zu harmonisieren. Das wesentlichste Charakteristikum dieses neuen Systems ist die äußert dynamische Sichtweise bzw. Bewertung, die ein großer Schritt weg von dem alten statischen Aufsichtsmodell ist. Aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderungen werden sich auf die Gesamtsolvabilität des Versicherungsunternehmens unter Berücksichtigung sämtlicher Risiken ausbreiten. Anscheinend stellt die Implementierung keine einfache Aufgabe für die Versicherungsunternehmen dar. Deshalb soll Solvency II nach etlichen Verschiebungen im Jänner 2013 planmäßig in Kraft treten. Ähnlich wie Basel II basiert Solvency II auf einem Drei-Säulen- Modell: 4

5 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 5 Abbildung 1.1: Drei-Säulen-Modell Säule I Die erste Säule behandelt vor allem quantitative Fragestellungen wie zum Beispiel ob die Höhe des Solvenzkapitals ausreichend ist. Hauptbestandteile sind Regelungen für eine marktnahe Bewertung der Aktiva und Passiva, für die Erhebung versicherungstechnsicher Rückstellungen und für die Ermittlung tatsächlich vorhandener Eigenmittel. Wichtige Größen in der Säule I sind die Solvenzkapitalanforderung (SCR, im weiteren Solvency Capital requirement genannt), welches mittels einer Standardformel bzw. durch ein individuell von den Versicherungsunternehmen entwickeltes Modell berechnet wird und das Minimumsolvenzkapital (MCR, Minimum Capital Requirement), welches die unterste aufsichtsrechtliche Grenze darstellt. Falls der Wert des Solvenzkapitals diese Grenze unterschreitet, werden Maßnahmen der Aufsichtsbehörde die Folge sein. Außerdem nimmt auch das Aufstellen der Solvency II -Bilanz einen großen Stellenwert innerhalb dieser Säule ein. Letztendlich ist für eine vollständige Abbildung der Bilanz das oben genannte Solvency Capital Requirement von großer Bedeutung.

6 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 6 Säule II Grundsätzlich kann man dieses System der zweiten Säule als Governance- System bezeichnen: Qualitative Anforderungen an das Versicherungsunternehmen - genauer gesagt an das Risikomanagement - und die Aufsichtbehörde werden in der zweiten Säule geregelt. Folgende Punkte müssen Versicherungsunternehmen nachweisen können: das Vorhandensein einer Geschäfts- und Risikostrategie, das Vorhandensein einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation, das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems und das Vorhandensein eines Notfallplans. Diese Punkte sind beispielsweise durch angemessene Qualifikation des Vorstandes leichter zu erfüllen und genau aus diesem Grund wird auch jene angemessene Qualifikation des Vorstandes (fit & proper-kriterien) gefordert. Außerdem ist der Grundsatz der Proportionalität in diesem Teil niedergeschrieben: Anforderungen sind konkret immer unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Risiken, der Art und Umfang des Geschäftsbetriebs sowie der Komplexität des Geschäftsmodells zu erfüllen. Säule III Die dritte Säule enthält Maßnahmen zur Erhaltung der Marktdisziplin. Um diesen Forderungen nachgehen zu können, sind Regelungen sowohl zur Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) erschaffen worden. Des weiteren müssen Informationen über verwendete Modelle und Daten über die Sovlenzlage des Unternehmens transparent vorhanden sein.

7 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II Zeitplan Solvency II Solvency I wurde 2002 vom Europäischen Rat beschlossen. Doch es stellte sich bald heraus, dass eine umfassende Überprüfung der Solvenzanforderungen notwendig war, die auch die Gesamtfinanzposten der Versicherer einbeziehen sowie Entwicklungen auf dem Gebiet des Versicherungswesens, des Risikomanagements, Finanzierungstechniken, der internationalen Rechnungslegung und aufsichtsrechtliche Standards berücksichtigt. Der Grundstein für Solvency II war gelegt. Bereits 2004 gab die Europäische Kommission Vorschläge zum neuen Sovlenzplan an CEIOPS 1 weiter. Im Juli 2007 machte die Europäische Kommission den ersten Vorschlag für eine Solvency II -Rahmenrichtlinie. Im April 2009 wurde Solvency II vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet Das Lamfalussy-Verfahren Abbildung 1.2: Lamfalussy-Verfahren Das gesamte Projekt Solvency II richtet sich nach dem Lamfalussy 2 -Verfahren dessen Ziel es ist, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im 1 Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors 2 benannt nach Alexandre Lamfalussy (geb. 26. April 1929 in Ungarn): Vordenker und Befürworter eines einheitlichen Europäischen Finanzsystems

8 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 8 Rahmen eines Vierstufenplans zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Der Grundgedanke des Lamfalussy-Verfahrens sagt, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament nur noch Rahmenrichtlinien verabschieden und die technischen Details von Regelungsausschüssen erarbeiten werden. Diese Regelungsausschüsse bestehen aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden. Die vier Stufen des Verfahren sind: Level 1: Entwurf bzw. Anpassung der Rahmenrichtlinie von der Europäischen Kommission. Die Richtlinie 3 wurde am 22. April 2009 verabschiedet und ist am 6. Jänner 2010 in Kraft getreten. Bis zum muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Level 2: Festlegung der technischen Einzelheiten basierend auf der Rahmenrichtlinie. Level 3: Konkretisierung der in Level 2 definierten Bestimmungen um eine einheitliche Anwendung sicher zu stellen. Level 4: Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten durch die EFTA (European Free Trade Association) 1.3 Quantitive Impact Studies - QIS Um in dieses neue System von Solvency II hineinzuwachsen, wurden von CEIOPS fünf 4 quantitative Auswirkungs-/Feldstudien durchgeführt, wobei im Zuge der Studien die Anfoderungen an das Risikomanagement und die Berechnungsvorgaben für die versicherungstechnischen Rückstellungen konkretisiert wurden. Ein großer inhaltlicher Punkt bei jeder Quantitive Impact Study war die exaktere und bessere Berechnung des Solvenzkapitals. Die Teilnahme an vorangegangen Studien ist nicht notwendig, um bei einer neuen Studie teilzunehmen. Das bedeutet aber auch, dass jene Unternehmen, die erst bei einer späteren Studie mitgemacht haben gewisse Defizite an bereits vorhandenem Solvency II-Wissen haben. 3 RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) 4 In Österreich wurde von der FMA außerdem eine QIS4.5 auf nationaler Ebene durchgeführt.

9 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II Zeitplan der Auswirkungsstudien SOLVENCY II QIS1 Die erste Quantitive Impact Study (QIS1) fand Ende 2005 statt und es nahmen insgesamt 259 Unternehmen an dieser Studie teil. Der Hauptgrund dieser Studie war der Vergleich zwischen dem damaligen Niveau der versicherungstechnischen Rückstellungen mit der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach dem Best-Estimate plus Risk Margin Ansatz. Dabei mussten die Versicherungsunternehmen folgende Berechnungen durchführen: - Erwartungswertschätzung der Zahlungsströme - Bewertung zu einem Sicherheitsniveau von 75% - Bewertung zu einem Sicherheitsniveau zu 90% QIS2 Mitte 2006 fand die QIS2 statt, an der sich 514 Teilnehmer beteiligten. Der Grund für diese Studie war wieder der Vergleich zwischen aktuellen Rechnungslegungsgrundlagen mit den neuen Grundlagen einer Solvency-II- Bilanz. Erstmalig wurden die Berechnungen mittels einer Standardformel durchgeführt. Da die Standardformel das erste Mal eingesetzt wurde, sah CEIOPS von einer Publikation in Zahlen ab, da die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen praktisch nicht vorhanden war. Die Unternehmen mussten folgende Berechnungen durchführen: - Bewertung zu einem Sicherheitsniveau von 75% (es durften auch Daten aus der QIS1 verwendet werden - Marktwerte und Kapitalanlagen bewerten - Die Solvenzkapitalanforderung ist gemäß der Standardformel zu berechnen - Die Mindestkapitalanforderung ist gemäß der Standardformel zu berechnen - Eigenmittel müssen neu bestimmt werden QIS3 Die QIS3, welche Mitte 2007 stattfand hatte eine Teilnehmerzahl von Erstmals wurden auch Daten von Gruppen analysiert. Die Aufgaben der Versicherungsunternehmen waren ähnlich wie bei der QIS2. QIS4 Mitte 2008 wurde die QIS4 abgehalten Unternehmen beteiligten sich und testeten die adaptierte Standardformel zur Berechnung des Solvenzkapitals. QIS4.5 Die österreichische Finanzmarktaufsicht führte 2009 eine QIS4.5 auf nationaler Ebene durch, um die Unternehmen auf die QIS5 vorzubereiten. QIS5 Ende 2010 startete die QIS5 mit 2520 Teilnehmern. Sie soll die letzte Studie in dieser Form vor der Umsetzung von Solvency II sein. Abbildung 1.3: Zeitplan Solvency II

10 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II Ergebnisse der QIS5 Im März 2011 wurden die Ergebnisse von EIOPA veröffentlicht. An der QIS5 haben alle 30 Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 5 ) teilgenommen. Abbildung 1.4: EWR Prinzipiell sind die Versicherungsunternehmen für Solvency II gut gerüstet, wobei das System für Klein- und Mittelunternehmen zu komplex erscheint. Deshalb wird für solche Unternehmen eine Simplifizierung der Standardberechnung angedacht. Probleme gab es vor allem bei der Bewertung langfristiger Verpflichtungen in der Lebensversicherung des Katastrophenrisikos 6 5 EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Mitgliedstaaten (außer Schweiz) 6 vgl. Zusammensetzung des Solvency Capital Requirements

11 KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 11 erwarteter Gewinne aus zukünftigen Prämieneinnahmen des Stornorisikos des Konzentrationsrisikos von Prämienrückstellungen des Spreadrisikos des Währungsrisikos Für viele Unternehmen war auch die Berechnung der Risikomarge zu komplex und die Verwendung unternehmenseigener Parameter schwierig. Außerdem bemängelten die Versicherer, dass die Methodik zur Erstellung der Zinskurve sehr fragwürdig sei, da Versicherungsunternehmen nun nur noch schwer bzw. gar keine langfristigen Zinsgarantien geben können. Des Weiteren setzen viele der vorgeschriebenen Parameter zur Bewertung eingegangener Risiken Anreize, nur mehr in kurzfristige Anlagen zu investieren und langfristige Anlagen zu meiden. Um diese Fragestellungen rasch zu erledigen arbeitet die Europäische Kommission sehr eng mit der EIOPA, den Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft zusammen. Die weiteren Schritte für Versicherungsunternehmen sehen folgendermaßen aus: Aufbau geeigneter Prozesse Aufbau aktuarieller Expertise Aufbau eines Risikomanagementsystems Ausbildung von Mitarbeitern auf Unternehmensebene Ungeachtet dessen werden diese Schritte nicht problemlos über die Bühne gehen, da es einigen Unternehmen an Ressourcen fehlt, um die Anforderungen fristgerecht zu erledigen. Verständlicherweise fürchten sich vor allem jene Unternehmen vor einer Abhängigkeit von externen Beratern.

12 Kapitel 2 Bewertungsansätze In diesem Kapitel behandle ich jene Bewertungsansätze, die für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten von CEIOPS/ EIOPA, der europäischen Aufsichtsbehörde, vorgeschrieben sind. Ich werde sie kurz erklären und ebenfalls einen Einblick in das Ausfüllen des QIS5 Balance-Sheet geben. 2.1 Grundprinzipien zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten Folgende Grundprinzipien gelten nach den QIS5 Technical Specifications 1 : Ökonomische Bewertung (Technical Specifications V.3) Vermögensgegenstände sollen so bewertet werden, dass sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten. Verbindlichkeiten sollen so bewertet werden, dass sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern übertragen bzw. erfüllt werden könnten. 1 market/insurance/docs/solvency/qis5/201007/technical specifications en.pdf 12

13 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 13 Abweichen von der ökonomischen Bewertung (Technical Specifications V.9) Das Abweichen von der ökonomischen Bewertung ist nur erlaubt, wenn entweder oder die Position Unwesentlichkeitscharakter besitzt der Unterschied zwischen der ökonomischen Bewertung und dem verwendeten Wert unwesentlich ist. Allerdings muss beim Abweichen von einer ökonomischen Bewertung das Heranziehen des verwendeten Wertes genau dokumentiert werden Going Concern Principle (Technical Specifications V.7) Unternehmensfortführung Definiton: Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Ausnahmen gibt es nur bei rechtlichen Gründen (wie z.b. Insolvenz) und faktischen Gründen (wie z.b. Unternehmenseinstellung) Wesentlichkeitsprinzip (Technical Specifications V.8) Defintion: Nur wesentliche Risken sind zu betrachten IFRS 2 (Technical Specifications V.14) Für Aktiva und Passiva ist die Verwendung von IFRS möglich, falls dies zu einer ökonomischen Bewertung führt. 2 International Financial Reporting Standards (internationale Rechnungslegungsvorschriften)

14 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE Lokale Rechnungslegung (Technical Specifications V.15) Lokale Rechnungslegung kann prinzipiell verwendet werden, allerdings muss die Bewertung ökonomisch sein Fair Value Hierarchie Unter der QIS5 sollen Vermögenswerte grundsätzlich zu Marktpreisen bewertet werden. Es gibt zwei unterschiedliche Vorgangsweisen, die Mark-to- Market und Mark-to-Model-Methode. i Mark-to-Market Mark-to-Market ist eine Bewertungsmethode von Finanzinstrumenten oder einem Portfolio von Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Futures, Options, Rohstoffe, etc.), die den aktuellen Marktwert verlangt 3. Im Gegensatz zu anderen Bewertungsmethoden, gibt es bei der Markto-Market-Bewertungsmethode keine Trennung in Anlage- und Umlaufvermögen. Mark-to-Market bezieht sich auf all jene Aktiva, die man ohne Probleme mit dem aktuellen Marktwert bemessen kann; also Vermögensgegenstände, die (a) notierte Preise (b) an einer Börse besitzen, (c) von einem Händler, Broker, Branchengruppe, Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde stammen, (d) leicht und regelmäßig erhältlich sind und (e) deren Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen. ii Mark-to-Model Da in der Bilanz auch Posten aufscheinen, für die nicht immer ein aktueller Marktwert vorhanden ist, muss manchmal mit Modellen gearbeitet werden, um einen Martwert zu generieren, wobei der generierte Wert einem ökonomischem Wert sehr ähnlich kommen soll. 3 vgl. IAS 39, z.b.

15 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 15 Falls Marktpreise nur infolge von Notverkäufen oder Zwangsliquidierungen entstehen, dürfen bilanzierende Unternehmen bei völlig illiquidem Markt mit nicht beobachtbaren Paparmetern auf mathematische Modelle zurückgreifen. Diese Modelle leiten den Preis für Derivate aus verfügbaren liquiden Marktpreisen unter der Forderung ab, dass durch diese Preisfestlegung keine Arbitragemöglichkeiten, d.h. risikolose Gewinne entstehen. Durch die mit Modellen verbundenen Unsicherheiten (Modellrisiko) können die ermittelten Preise in großem Umfang streuen; besonders bei exotischen Derivaten. Wichtig ist, dass die Verwendung von beobachtbaren Inputs maximiert wird (z.b. Transaktionen und Zinskurven). Für Verbindlichkeiten (versicherungstechnische Rückstellungen) existieren keine Marktwerte. Aus disem Grund wird als Bewertungsansatz die Summe aus Best Estimate und Risikomarge vorgeschlagen. 2.2 Spreadsheet zur QIS5 In diesem Abschnitt werde ich auf den Aufbau des Spreadsheets und die Besonderheiten bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eingehen Aufbau des Spreadsheets Es gibt drei Spalten, in die verschiedene Werte eingetragen werden sollen: 1. nach aktuellen Bilanzierungsregeln (gemeint ist IFRS) 2. nach Solvency I-Regeln (lokale Bilanzierungsregeln) 3. nach den QIS5-Prinzipien Der Unterschied zwischen IFRS und QIS5 ist größtenteils sehr gering, bzw. nicht wirklich vorhanden. Die markantesten Unterschiede gibt es dort, wo eine Bewertung unter der QIS5 nicht mehr vorgesehen ist, wie z.b. bei den Assets der Goodwill, aktivierte Abschlusskosten,.... Im Spreadsheet erkennt man jene Bereiche durch eine graue Markierung in der Spalte QIS5 valuation priciples. Um dem Leser das Spreadsheet leichter verständlich zu machen, folgen nun kurze Erläuterungen zu den einzelnen Posten plus deren deutsche Übersetzung:

16 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE Spreadsheet und einige Besonderheiten - ASSETS Abbildung 2.1: Spreadsheet Assets

17 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 17 Goodwill In der Solvency-II -Bilanz wird der Goodwill (=Geschäftswert) mit Null bewertet. Der Goodwill ist eine Residualgröße, die nur im Zusammenhang mit dem erworbenen Unternehmen entsteht. Deshalb ist ein losgelöster Verkauf des Goodwills nicht möglich. Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nur angesetzt werden, wenn eine Fair Value-Bewertung möglich ist. Die Bestimmung eines ökonomischen Wertes erfolgt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt: gehandelte Produkte sind homogen vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit gefunden werden Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung Foglende Ansatzkriterien sind zu beobachten: Identifizierbarkeit Verfügungsgewalt künftiger wirtschaftlicher Nutzen Wahrscheinlichkeit des Nutzenflusses Anlagekapital verlässlich ermittelbar Jene immaterielle Vermögensgegenstände, die oben genannte Kriterien nicht erfüllen, werden mit Null bewertet. Immobilien Immobilien sind mit jenem Wert zu bemessen, zu dem sachverständige, vertragswillige und voneinander unabhängige Geschäftspartner ihn tauschen könnten (vgl. ökonomische Bewertung). Außerdem werden gegenwärtige Mieterträge und angemessene, vertretbare Annahmen zukünftiger Mieterträge berücksichtigt. Da sehr oft keine aktiven Märkte existieren, soll folgendermaßen vorgegangen werden: Um Sachanlagen zu bewerten sollen unabhängige, sachverständige Gutachter

18 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 18 herangezogen werden. 4 Außerdem sind aktuelle Preise von aktiven Immobilienmärkten zu berücksichtigen, die dann an Lage, Zustand und Art der Immobilie angepasst werden. Andererseits sollen auch Preise für ähnliche Immobilien auf weniger aktiven Märkten analysiert werden. Beim Erstellen von Prognosen sind diskontierte Cash-Flow-Ergebnisse zu verwenden. Diese Cash-Flow-Ergebnisse stützen sich auf Vertragsbedingungen bestehender Mietverträge bzw. auf externe Hinweise auf aktuelle marktübliche Mieten. Beteiligungen Tochterunternehmen werden nach den an aktiven Märkten notierten Kursen bewertet. Falls jedoch kein Kurs an einem aktiven Markt zur Verfügung steht, soll die Angepasste Equity Methode verwendet werden: Angepasste Eqity-Methode Beteiligungen an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Überschuss der gemäß SII-Rahmenrichtlinie/Technical Specifications bewerteten Aktiva über den Verbindlichkeiten angesetzt. Alle anderen Unternehmen, die unter den Beteiligungsbegriff fallen, sollen ebenfalls mit oben genannter Methode berechnet werden. Eventuell kann auch mit Modellwerten gerechnet werden (vgl. Fair Value- Prinzip). Aktivierte Abschlusskosten Defintion: Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Vertrages entstehen. Die Aktivierung führt zu einer Verteilung der Kosten auf die Vertragslaufzeit. In der QIS5 werden aktivierte Abschlusskosten nicht berücksichtigt, da die Solvency-II -Bilanz auf einer Schätzung zukünftiger Zahlungsströme basieren soll. Aktivierte Abschlusskosten sind aber Zahlungsströme, die bereits in der Vergangenheit stattgefunden haben. Interessant ist auch, dass zukünftige 4 vgl. IAS und IAS 16.32

19 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 19 Prämien sehr wohl einen Kostenanteil zur Deckung der Abschlusskosten enthalten können. Latente Steuern Grundlage für die Bewertung sind die Differenzen zwischen Steuerbilanz und Solvency II - Bilanz. Die Bildung latenter Steuern erfolgt nach der bilanzbasierten Liability method. Prinzipiell sind latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten möglich. Liability-Methode Bei der bilanzorientierten Liability-Methode, auch als Verbindlichkeitenmethode bekannt, werden aktive latente Steuern wie Forderungen und passive latente Steuern wie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt betrachtet. Der richtige Vermögens- und Schuldenausweis wird in den Vordergrund gestellt. Bei der Liability-Methode kommt es nicht auf den Ergebnisunterschied an, sondern auf die Unterschiede in den einzelnen Bilanzpositionen. Die jeweilige Höhe hängt von den zukünftigen Steuersätzen ab, welche im Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen anzuwenden sind. Daher müssen diese Steuersätze ggf. geschätzt werden. Eine spätere Änderung des Steuersatzes hat zur Folge, dass eine Anpassung der latenten Steuern erfolgen muss. Die verlustmindernde Wirkung latenter Steuern ist in der SCR-Standardformel berücksichtigt.

20 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE Spreadsheet und einige Besonderheiten - LIABILITIES Abbildung 2.2: Spreadsheet Liabilities Im Unterschied zu den aktuellen Rechnungslegungsstandards und den lokalen Richtlinien der Rechnungslegung werden in der QIS5 wegen nicht existenter Marktwerte für Verbindlichkeiten die versicherungstechnischen Rückstellungen durch Addition von Best Estimate (=bester Schätzwert) und Risk Margin (=Risikomarge/Risikopuffer) berechnet.

21 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 21 Best Estimate Der Best Estimate oder bester Schätzwert ist unter ökonomischer Betrachtung der Barwert zukünftiger Zahlungen, die um den Zeitwert des Geldes angepasst werden (diskontiert). Das bedeutet, es müssen die künftigen Ausgaben des Versicherers für Schadenzahlungen nach mathematisch-statistischen Methoden berechnet werden, wobei Auswirkungen von rechtlichen, wirtschaftlichen, medizinischen, sozialen und demographischen Entwicklungen mit einbezogen werden müssen. Diese Vielzahl von Einflüssen macht die Berechnung eher schwierig. Hier ist wieder auf den Grundsatz der Proportionalität zu verweisen. Risk Margin Die Risikomarge wird auch als Risikopuffer bezeichnet. Sie ist der Barwert der Kapitalkosten für zu haltende Solvenzkapitalien über die Restlaufzeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen und spiegelt jenen Grad der Unsicherheit wider, der mit der Best-Estimate-Reserve verbunden ist. Sie dient vor allem zur Abdeckung der von nicht-hedgebaren 5 Risiken (wie z.b. das versicherungstechnische Risiko) verursachten Kosten beim Auslaufen des Bestandes. Außerdem werden von der Risk Margin jene Kosten beschrieben, die entstehen wenn ein anderer Versicherer das Geschäft übernimmt und die Kosten über den Best Estimate hinausgehen. Es gibt verschiedene Varianten 6 zur Berechnung der Risikomarge, jedoch der Standardansatz in der QIS5 ist der Cost-of-Capital-Ansatz7. 5 Ein Risiko ist hedgebar wenn sich die zugehörigen Zahlungsströme durch entsprechende Finanzinstrumente nachbilden lassen. 6 z.b. auch Quantilsansatz 7 Kapitalkosten-Ansatz

22 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 22 Beispiel zur Berechnung der Risk Margin nach dem CoC-Ansatz Die Berechnung der Risikomarge erfolgt in drei Schritten: 1. Schritt: Berechnung des zukünftigen Solvency Capital Requirement 8 Zur Berechung benötigt man einen Cash-Flow-Pattern für die jeweilige Sparte. Auf diesen Cash-Flow-Pattern wird das Solvency Capital Requirement projiziert. Das projizierte SCR bedeutet, dass x% der Leistung im i-ten Jahr zu erbringen sind - hier: im ersten Jahr 5000 (entspricht 50%) 8 die Berechnung des SCRs ist kompliziert und stellt daher für einige Unternehmen ein Problem dar. vgl. Kapitel 2.2.4

23 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE Schritt: Ermittlung jener Kosten, die für das Halten des zukünftigen SCRs erforderlich sind durch einen CoC-Faktor von 6%. 6% des SCRs sind als Risikopuffer zu behalten. Deshalb wird die auf die Jahre verteilte Solvenzkapitalanforderung mit dem CoC-Faktor von 6% multipliziert.

24 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE Schritt: Diskontierung mit dem risikolosen Zins v i Die Risikomarge berechnet sich also folgendermaßen: Riskmargin = i SCR i v i 6% (2.1) wobei i einen Laufindex für die Jahre darstellt Schwierigkeiten bei der Berechnung der Riskmargin Die wohl größte Aufgabe stellt die Berechnung des Solvency Capital Requirements dar. Denn das SCR besteht aus folgenden Teilen: Abbildung 2.3: Solvency Capital Requirement

25 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 25 Das SCR ergibt sich aus dem operationellem Risiko, Anpassungen und dem Basissolvenzkapital, wobei das Basissolvenzkapital (BSCR) aus dem 1. Marktrisiko 2. VT-Risiko Leben 3. VT-Risiko NL 4. VT Risiko Kranken 5. Ausfallsrisiko und 6. Risiko immaterieller Vermögensgegenstände besteht. 1. Das Marktrisiko hat für das Solvenzkapital eine sehr hohe Bedeutung und setzt sich zusammen aus: Zinsrisiko: betrifft alle Aktiva und Passiva, die sensitiv auf Veränderungen der Zinsstrukturkurve reagieren. Aktienrisiko: adressiert die Risiken aus den Schwankungen der Aktienkurse für alle diesbezüglichen Aktiva und Passiva Immobilienrisiko: Spreadrisiko: es werden die Auswirkungen der Änderungen von Kreditspreads gegenüber dem risikolosen Zins auf den Marktwert von Kapitalanlagen unter Kreditrisko analysiert Fremdwährungsrisiko: bezieht sich auf Aktiva und Passiva, die in Fremdwährung gehalten sind Konzentrationsrisiko: erwächst aus einer höheren Volatilität sowie einem gestiegenen Risiko bei Ausfall eines Emittenten in einem Kapitalanlageportfolio mit geringer Streuung Illiquiditätsprämienrisiko: erwächst aus der Möglichkeit des Absinkens der Illiquiditätsprämie 2. Das versicherungstechnische Risiko Leben besteht aus: Biometrischen Risiken (Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditätsrisiko): sind Trend- oder Änderungsrisiken in Bezug auf tatsächliche Ausscheideordnung Stornorisiko: Policen, die bei Storno Gewinn erzeugen Risiko der Verringerung der Stornoraten

26 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 26 Policen, die bei Storno Verlust erzeugen Risiko der Erhöhung der Stornoraten Risiko des Massenstornos Kostenrisiko: bildet Trend- und Änderungsrisiken ab, im Bezug auf tatsächlichen Aufwendungen des VU Revisionsrisiko: für bestimmte Rentenverpflichtungen aus Schaden- Unfall-Versicherung von Bedeutung Katastrophenrisiko: ist das Risiko extremer Schwankungen von Sterblichkeit und Invalidität 3. Das versicherungstechnische-risko Nicht-Leben besteht aus: Prämien- und Reserverisiko: Bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierende Schwankung der Schadenlast ab Stornorisiko Katastrophenrisiko: Risiko von Naturgefahren und von Menschen verursachte Katastrophen 4. Das versicherungstechnische Risiko Kranken setzt sich zusammen aus: Kranken nach Art der Leben: Biometrische Risiken: Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten ergibt Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt Stornorisiko Kostenrisiko Revisionsrisiko Kranken nach Art der Nichtleben Prämien- und Reserverisiko Stornorisiko

27 KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 27 Katastrophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt. 5. Ausfallsrisiko: Das Ausfallrisiko von Geschäftspartnern umfasst das Risiko von möglichen Verlusten aufgrund des unerwarteten Ausfalls oder der Minderung der Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern oder Schuldnern. 6. Das Risiko immaterieller Vermögenswerte besteht aus: (a) Marktrisiken in Form von sinkenden Preisen auf dem relevanten aktiven Markt oder auch durch unerwartete Liquiditätsengpässe hervorgerufene Marktstörungen. (b) Immanente Risiken beispielsweise in Form von Problemen bei Fertigstellung des immateriellen Vermögensgegenstands, sonstigen Störungen mit negativem Einfluss auf den erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss oder einer Verschlechterung des Produktimages auf dem Absatzmarkt.

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Aktuelles zur QIS. Alf Gohdes Towers Watson. 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln

Aktuelles zur QIS. Alf Gohdes Towers Watson. 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln Aktuelles zur QIS Alf Gohdes Towers Watson 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln Verteilung der IORP Mittel in der EU DB Pläne Quelle: CEIOPS: Survey on fully funded, technical provisions and security mechanisms

Mehr

Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5. Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010

Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5. Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010 Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5 Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010 Inhaltsverzeichnis / Agenda Swiss Solvency Test (SST) und

Mehr

SST: - In Kraft - Ab 2011 verbindlich - Modellabhängig

SST: - In Kraft - Ab 2011 verbindlich - Modellabhängig Standardmodell oder internes Modell in der Lebensversicherung? Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV 2010 Caroline Jaeger, Allianz Suisse Ursprung der Fragestellung Solvency I: - Risikounabhängig - Formelbasiert

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Die Auswirkung von Rückversicherung auf die Eigenmittelanforderungen unter Solvency II Prof. Dr. Dietmar Pfeifer

Die Auswirkung von Rückversicherung auf die Eigenmittelanforderungen unter Solvency II Prof. Dr. Dietmar Pfeifer Die Auswirkung von Rückversicherung auf die Eigenmittelanforderungen unter Solvency II Prof. Dr. Dietmar Pfeifer xxx 0 Agenda Der Aufbau der Solvenz-Bilanz Zur Begriffsbestimmung des SCR Die Auswirkung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ermittlung des Ausfallrisikos

Ermittlung des Ausfallrisikos Ermittlung des Ausfallrisikos Das Ausfallrisiko, dessen Ermittlung maßgeblich von der Datenqualität der Vorsysteme abhängt, nimmt in der Berechnung der Eigenmittelanforderung einen relativ geringen Stellenwert

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Die Top 10, die jeder Fondsmanager über Solvency II wissen sollte

Die Top 10, die jeder Fondsmanager über Solvency II wissen sollte Die Top 10, die jeder Fondsmanager über Solvency II wissen sollte Ilka Breuer Pascal di Prima Frankfurt am Main, 13. Februar 2015 Übersicht (1) Solvency II Umdenken für Fondsmanager Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16.

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. November 2012 Grundlagen Hauptziele von Solvenzvorschriften: Schutz von Versicherungsnehmern

Mehr

SST und Solvency II im Vergleich für die Einzellebensversicherung: Kriterien und Auswirkungen

SST und Solvency II im Vergleich für die Einzellebensversicherung: Kriterien und Auswirkungen SST und Solvency II im Vergleich für die Einzellebensversicherung: Kriterien und Dr. Nils Rüfenacht Prüfungskolloquium Aktuar SAV Bern, 1. Juni 2012 1 / 16 Inhalt 1 Entwicklung des SST und Solvency II

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Der nachfolgende Artikel über den ACIX stammt vom Entwickler des Indikators Thomas Theuerzeit. Weitere Informationen über Projekte von Thomas Theuerzeit

Mehr

Hochschule Rhein-Main. Sommersemester 2015

Hochschule Rhein-Main. Sommersemester 2015 Vorlesung Hochschule Rhein-Main Sommersemester 2015 Dr. Roland Stamm 29. Juni 2015 Erinnerung Bewertung eines Bonds mit Kupon k, Nominal N, Laufzeit t n: n Π(t) = N k δ(t i 1, t i ) P (t, t i ) + N P (t,

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Es gilt das gesprochene Wort Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Grussadresse von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher Sehr verehrte Damen und Herren, ich begrüsse Sie im Namen der

Mehr

Konzernabschluss 2012

Konzernabschluss 2012 174 Konzernabschluss 2012 Note 39 Kategorien von Finanzinstrumenten Die e, s und Wertansätze der finanziellen Vermögenswerte (aktivseitige Finanzinstrumente) setzen sich zum 31. Dezember 2012 bzw. 31.

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

Day-Trading. Ich zeige Ihnen hier an einem Beispiel wie das aussieht.

Day-Trading. Ich zeige Ihnen hier an einem Beispiel wie das aussieht. Day-Trading Das Day-Trading, der Handel innerhalb eines Tages, wird von den meisten Tradern angestrebt. Das stelle ich auch immer wieder bei meinen Schülern in den Seminaren fest. Sie kleben förmlich vor

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

IFRIC Draft Interpretations D12 D14

IFRIC Draft Interpretations D12 D14 IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Bericht zur Prüfung im Oktober 2003 über Mathematik der Lebensversicherung (Grundwissen)

Bericht zur Prüfung im Oktober 2003 über Mathematik der Lebensversicherung (Grundwissen) Bericht zur Prüfung im Oktober 2003 über Mathematik der Lebensversicherung Grundwissen) Jürgen Strobel Köln) und Hans-Jochen Bartels Mannheim) Am 04.10.2003 wurde in Köln die zehnte Prüfung über Mathematik

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA in allen offiziellen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Solvency II für kleinere Unternehmen:

Solvency II für kleinere Unternehmen: Solvency II für kleinere Unternehmen: Das Proportionalitätsprinzip in der Praxis 7. Solvency II Leben-Forum der Deutschen Rückversicherung AG 23. Juni 2010 Doris Wengler Aktuariat Uelzener Versicherungen

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten Zinssätze und Renten 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zinssätze und Renten Agenda Zinssätze und Renten 2 Effektivzinsen Spot-Zinsen Forward-Zinsen Bewertung Kennziffern Zusammenfassung Zinssätze und

Mehr

Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!!

Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Inhaltsverzeichnis Inhalt...3 Klären Sie Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ziele...3 Die Anlagestrategie...4 Finanzwissen aneignen...4 Sparziele setzen und regelmäßig

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Handelssignale in den Futuremärkten Handelsansätze für Trader Trading Coaching

Handelssignale in den Futuremärkten Handelsansätze für Trader Trading Coaching Handelssignale in den Futuremärkten Handelsansätze für Trader Trading Coaching Trader-Coach: Friedrich Dathe Der Handel nach Formationen aus den Lehrbriefen 1 bis 3 in den Futuremärkten. Troisdorf, April

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

~~ Swing Trading Strategie ~~

~~ Swing Trading Strategie ~~ ~~ Swing Trading Strategie ~~ Ebook Copyright by Thomas Kedziora www.forextrade.de Die Rechte des Buches Swing Trading Strategie liegen beim Autor und Herausgeber! -- Seite 1 -- Haftungsausschluss Der

Mehr

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute

Mehr

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA The heart of Solvency II (EIOPA) xxx Folie 2 ORSA rechtliche Anforderungen Teil des System of Governance Geregelt in Artikel 45 der Rahmenrichtlinie

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME

AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME UweGresser Stefan Listing AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME Erfolgreich investieren mit Gresser K9 FinanzBuch Verlag 1 Einsatz des automatisierten Handelssystems Gresser K9 im Portfoliomanagement Portfoliotheorie

Mehr

Betreff: Bester Schätzwert für die Prämienrückstellung. Sehr geehrte Damen und Herren!

Betreff: Bester Schätzwert für die Prämienrückstellung. Sehr geehrte Damen und Herren! BEREICH Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht GZ FMA-VU000.680/0001-VPM/2014 (bitte immer anführen!) SACHBEARBEITER/IN Mag. Dr. Klaus Gansberger TELEFON (+43-1) 249 59-2303 TELEFAX (+43-1) 249

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

16 Risiko und Versicherungsmärkte

16 Risiko und Versicherungsmärkte 16 Risiko und Versicherungsmärkte Entscheidungen bei Unsicherheit sind Entscheidungen, die mehrere mögliche Auswirkungen haben. Kauf eines Lotterieloses Kauf einer Aktie Mitnahme eines Regenschirms Abschluss

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6)

2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) Geldtheorie und -politik Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) 2. Mai 2011 Überblick Bestimmung des Zinssatzes im Markt für Anleihen Erklärung der Dynamik von Zinssätzen Überblick

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr