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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Werner Wölfle u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums OstalbMobil im Ostalbkreis Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. ob sie die Struktur der neuen Tarifgemeinschaft OstalbMobil im Ostalbkreis mit mehr als 300 Tarifzonen, 10 Preisstufen, minimalem Fahrkartensortiment (ohne Tageskarten, Wochenkarten, Angebote für Senioren), wegen der extremen Minimalgröße der Zonen rein streckenbezogener Nutzbarkeit der Zeitfahrausweise, landesweit einmaliger Kinderaltersgrenze (bereits 10-Jährige zahlen den Fahrpreis für Erwachsene!) und paralleler Existenz von Haus- und Verbundtarifen geeignet hält, für den ÖPNV neue Fahrgäste zu gewinnen; 2. ob sie der Auffassung ist, dass der Jahrespreis für eine OstalbMobil - Netzkarte des Stadtverkehrs Aalen in Höhe von 642 im Hinblick auf den Preis und das dafür gebotene Angebot konkurrenzfähig ist mit den Verbundangeboten für das Stadtgebiet Stuttgart (650 ), Stadtgebiet Karlsruhe (438 ), Stadtgebiet Tübingen (324 ), Gesamtgebiet Verkehrsverbund Rhein-Nekkar (780 ) und Gesamtgebiet Regio Verkehrsverbund Freiburg (440 ); 3. ob es zutrifft, dass das Land Baden-Württemberg OstalbMobil im Rahmen der Verbundförderung mit fast 3 Mio. jährlich fördert; 4. warum das Land OstalbMobil Verbundförderung gewährt, obwohl sich die Tarifkooperationen mit den benachbarten Verbünden VVS, HTV, Kreisverkehr SHA auf 2 Überlappungen zum Kreisverkehr SHA im Bereich von ca. 5 km über die Landkreisgrenze beschränken; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. warum das Land OstalbMobil Verbundförderung gewährt, obwohl das Baden-Württemberg-Ticket in den Bussen weder verkauft noch anerkannt wird und im Schienverkehr keine kostenlose Fahrradbeförderung angeboten wird; II. einen verbindlichen und einheitlichen Kriterienkatalog für die Verbundförderung zu entwickeln, der für alle Verbünde Vorgaben in Bezug auf ein Mindestfahrausweissortiment, einheitliche Altersgrenzen für die freie Beförderung von Kindern und Kinderfahrscheine, Mindestgröße der Tarifzonen, Verhältnis Anzahl der Preisstufen zur Fläche des Verbundes, Mindestumfang von Tarifüberlappungen zu benachbarten Verbünden, Anerkennung und Verkauf des Baden-Württemberg-Ticket sowie kostenlose Fahrradmitnahme enthält Wölfle, Oelmayer, Sckerl, Sitzmann, Untersteller GRÜNE Begründung Zum 9. Dezember 2007 startete mit OstalbMobil die 22. Tarifkooperation in Baden-Württemberg. Die bundesweit einmalige Zersplitterung der Verbundlandschaft in Baden-Württemberg hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. OstalbMobil bedeutet aber zusätzlich im Vergleich zu den höchst unterschiedlichen anderen 21 Verbünden einen absoluten Tiefpunkt, was den Nutzen des Verbundes für die Kunden betrifft. Das Tarifsystem ist extrem kompliziert. Das Gebiet des Ostalbkreises (1.512 km², Einwohner) ist in mehr als 300 Tarifzonen aufgeteilt und es gibt 10 Preisstufen des Verbundtarifes. Zum Vergleich: Der Verkehrsverbund naldo (3.735 km², Einwohner) ist in 35 Tarifzonen aufgeteilt und es gibt 5 Preisstufen. Im Ticketangebot fehlen inzwischen selbstverständliche Elemente wie z. B. Tageskarten und Angebote für Kleingruppen, es gibt fast keine tariflichen Überlappungen zu den bestehenden Nachbarverbünden und die Höhe der Fahrpreise ist im Vergleich zu den anderen Verbünden des Landes ungewöhnlich hoch, während das Linien- und Fahrtenangebot im Gegensatz dazu außerordentlich bescheiden ist. Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass dieser Verbund sicherlich nicht dazu geeignet sein wird, das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln für potenzielle Neukunden attraktiver werden zu lassen. Das Land finanziert diesen Verbund trotzdem mit fast 3 Mio. jährlich, obwohl er vom damaligen Ministerium für Umwelt und Verkehr festgelegte Fördervoraussetzungen wie Kooperationen mit Nachbarverbünden, Anerkenntnis des Baden-Württemberg-Tickets und kostenlose Fahrradmitnahme nicht erfüllt. Es ist nicht zu übersehen, dass die Landesregierung diese Kriterien offenbar selbst nicht ernst nimmt und an die einzelnen Verbünde höchst unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Es zeigt sich einmal mehr deutlich, dass es einer durchgreifenden Reform der Verbundlandschaft mit einer drastischen Verringerung der Anzahl der Verbünde in den nächsten Jahren bedarf. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Januar 2008 Nr /9 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten: 1. Hält die Landesregierung die Struktur der neuen Tarifgemeinschaft Ostalb- Mobil im Ostalbkreis mit mehr als 300 Tarifzonen, 10 Preisstufen, minimalem Fahrkartensortiment (ohne Tageskarten, Wochenkarten, Angebote für Senioren), wegen der extremen Minimalgröße der Zonen rein streckenbezogener Nutzbarkeit der Zeitfahrausweise, landesweit einmaliger Kinderaltersgrenze (bereits 10-Jährige zahlen den Fahrpreis für Erwachsene!) und paralleler Existenz von Haus- und Verbundtarifen geeignet, für den ÖPNV neue Fahrgäste zu gewinnen? Zu 1.: Trotz mehrjähriger Vorbereitungszeit war es nicht möglich, mit Verbundstart ein vollumfassendes Tarifsortiment anzubieten. Dies entspricht auch den Erfahrungen bei anderen Verkehrsverbünden. Gleichwohl hat sich das Tarifangebot im Ostalbkreis für die Fahrgäste wesentlich verbessert, und die Benutzung des ÖPNV wurde deutlich erleichtert. Hinsichtlich der Tarifzonen wurde mit 218 Zonen bewusst eine kleinräumige Einteilung gewählt. Dadurch konnten die Abstände der Preisstufen verhältnismäßig gering gehalten werden. Insbesondere bei kurzen Fahrten über Tarifzonengrenzen hinweg werden hohe Preisstufen als ungerecht empfunden. Diese Zoneneinteilung bestand in einem Großteil des Ostalbkreises schon seit über zehn Jahren und ist den Fahrgästen deshalb vertraut. Um dennoch eine ausreichende Tarifergiebigkeit zu erzielen, werden bis zu zehn Tarifstufen angeboten. Wie bisher werden beim Verkauf die Tarife von den Verkaufsstellen errechnet. Sie müssen nicht von den Fahrgästen ermittelt werden. Da sich zur Begrenzung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste der neue Gemeinschaftstarif nicht an den niedrigsten bestehenden Tarifen im Ostalbkreis orientieren konnte, gilt in einzelnen Fällen bis auf Weiteres neben dem Verbundtarif auch der bisherige Haustarif des Verkehrsunternehmens. Das Gleiche gilt für die Festsetzung der Kinderaltersgrenze. Im Zuge der Weiterentwicklung der Tarife wird dies aber bereinigt werden. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Jahrespreis für eine OstalbMobil -Netzkarte des Stadtverkehrs Aalen in Höhe von 642 im Hinblick auf den Preis und das dafür gebotene Angebot konkurrenzfähig ist mit den Verbundangeboten für das Stadtgebiet Stuttgart (650 ), Stadtgebiet Karlsruhe (438 ), Stadtgebiet Tübingen (324 ), Gesamtgebiet Verkehrsverbund Rhein-Neckar (780 ) und Gesamtgebiet Regio Verkehrsverbund Freiburg (440 )? Zu 2.: Die Tarifhöhe ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, sodass ein Vergleich mit anderen Verbundräumen nicht möglich ist. Im Übrigen liegt die Festlegung der Tarifhöhe in der Tarifautonomie der Verkehrsunternehmen. 3

4 3. Trifft es zu, dass das Land Baden-Württemberg OstalbMobil im Rahmen der Verbundförderung mit fast 3 Mio. jährlich fördert? Zu 3.: Nein. Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis über die Finanzierung der Kooperation kreiseinheitlicher Abgabepreise im öffentlichen Personennahverkehr des Ostalbkreises vom 22. Dezember 2005 wird das Land bis Ende 2011 jährlich höchstens 1,47 Mio. Euro zum hälftigen Ausgleich der Tarifharmonisierung und -durchtarifierung sowie der Kosten der Verbundabrechnung leisten. Der genaue Förderbetrag wird durch eine fahrscheinscharfe Berechnung der Verbundlas - ten ermittelt. Hierzu wird der Gemeinschaftstarif jedes verkauften Fahrausweises mit Quelle-Ziel-Beziehung dem Haustarif des betroffenen Verkehrsunternehmens gegenübergestellt. Unabhängig davon reduziert sich dieser Höchstbetrag ab 2010 (also in den letzten beiden Jahren der Laufzeit) um jährlich Euro. 4. Warum gewährt das Land OstalbMobil Verbundförderung, obwohl sich die Tarifkooperationen mit den benachbarten Verbünden VVS, HTV, Kreisverkehr SHA auf 2 Überlappungen zum Kreisverkehr SHA im Bereich von ca. 5 km über die Landkreisgrenzen beschränken? 5. Warum gewährt das Land OstalbMobil Verbundförderung, obwohl das Baden-Württemberg-Ticket in den Bussen weder verkauft noch anerkannt wird und im Schienenverkehr keine kostenlose Fahrradbeförderung angeboten wird? Zu 4. und 5.: Bei der Neugründung eines Verbunds ist die Kooperation mit den Nachbarverbünden keine Fördervoraussetzung bei der Verbundförderung des Landes. Dessen ungeachtet müssen bis zum Ende der Laufzeit des Verbundfördervertrages Regelungen mit den Nachbarverbünden geschaffen und Kooperationen eingegangen werden. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Derzeit bestehen bereits Regelungen bei übergreifenden Verkehren im Randbereich des Landkreises Schwäbisch Hall, nach Nördlingen sowie in Teile des Landkreises Göppingen. Ab Anfang 2008 wird die Gemeinde Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) in OstalbMobil eingebunden. Dort bestehen bereits bisher Übergangstarifregelungen. Zudem startete OstalbMobil mit einem innovativen elektronischen Fahrgeldmanagementsystem auf der Basis einer neuen Chipkarte, die im Laufe 2008 auch im gesamten Verkehrsverbund KreisVerkehr Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis eingesetzt werden kann. Sobald die dortige KolibriCard auf Stadt- und Landkreis Heilbronn (HNV) ausgedehnt werden, kann die Karte des OstalbMobil auch im gesamten HNV eingesetzt werden. Im Verbundfördervertrag wurde zudem vereinbart, dass sich OstalbMobil am AboPlus-Verfahren beteiligt und innerhalb absehbarer Zeit auch das Baden- Württemberg-Ticket anerkennt. Die kostenlose Fahrradbeförderung im Ostalbkreis wird im bestehenden Umfang weiterhin angeboten. II. Die Landesregierung wird ersucht, einen verbindlichen und einheitlichen Kriterienkatalog für die Verbundförderung zu entwickeln, der für alle Verbünde Vorgaben in Bezug auf ein Mindestfahrausweissortiment, einheitliche Altersgrenzen für die freie Beförderung von Kindern und Kinderfahrschei- 4

5 nen, Mindestgröße der Tarifzonen, Verhältnis Anzahl der Preisstufen zur Fläche des Verbundes, Mindestumfang von Tarifüberlappungen zu benachbarten Verbünden, Anerkennung und Verkauf des Baden-Württemberg-Ticket sowie kostenlose Fahrradmitnahme enthält. Zu II.: Mit dem Konzept der Landesregierung zur Förderung von Verkehrskooperationen im ÖPNV vom 2. Mai 1996 und der Neukonzeption der Verbundförderung vom 26. Februar 2002 für die Weiterentwicklung der Verkehrsverbünde steht ein landesweit einheitlicher Kriterienkatalog für die Verbundförderung in Baden-Württemberg zur Verfügung. Dabei wird die nach dem Personenbeförderungsgesetz bestehende Tarifhoheit der Verkehrsunternehmen gewahrt. Hierunter fallen u. a. die Bestimmung des Fahrausweissortiments, die Preisgestaltung oder die Festlegung der Vertriebswege. Die Landesregierung fordert zudem keine Maßnahmen, die wegen ihrer ertragsmindernden Wirkung zu zusätzlichen Ausgleichsforderungen der Verkehrsunternehmen gegenüber dem Land führen könnten. Schließlich müssen auch die finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger berücksichtigt werden, die in der Regel weit mehr als die Hälfte der verbundbedingten Lasten tragen. Rech Innenminister 5

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