Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen. Die Senatorin für Finanzen Rudolf Hflferdlng Platz Bremen

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1 EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 2015/28 TUI dataport , Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V5885-1/ Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen - Seite 1 von5 Zwischen Die Senatorin für Finanzen Rudolf Hflferdlng Platz Bremen - im folgenden,.auftraggeber" genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Strale 10 1' Altenholz - im Folgenden.,Auftragnetunr genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegen9tand und Vergütung 1.1 Projekt../Vertragsbezeichnung Beschaffung externer Kommunikationsleistungen für Festnetz und Mobilfunk 1.2 FOr alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt efnheilllch der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 181 nach Aufwand gemäß Nummer zum Festpreis gemaß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart.,.. vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Selten 1 bis 5) mit Anlage Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der jeweils geltenden Fassung (s. 11.1) Dataport Datenschutz-Leittinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. 11.1) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung van IT -Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vergabe- und Vertragsordnung filr Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Tell B (VOL/B) In der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbecfmgungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart Ist. Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. Aprll 2002, goltig ab 01. Mal 2002 E.VB il

2 EVB IT Dienstvertrag dataport - V.artragsnummer/Kennung Auftraggeber TUI.._. ~ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V5885 1/ Art und Umfang der Dlenstlelstungen 3.1 Art der Dien1Uelstungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende DiensUeistungen: D Beratung Projektleilungsunterstützung Schulung D Einführungsunterstützung Betreiberleistungen D BenutzerunterstOtzungslelstungen D Providerfelstungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit -, - Selte2von sonstige Dienstleistungen: B8schaffung externer Kommunikationsleistungen für Festnetz und MobllfUnk 1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung extemer Netzbetreiberleistungen Festnetz und. nk für die Freie Hansestadt Bremen auf Grundlage des von Oataport durchgeführten Vergabeverfahrens 2. Die Entgelte für die zentralen Übergänge aus der Telekommum"katiOnsinfraslruktt.lr für die rele Hansestadt Bremen in das öffentliche Telekommunikationsnetz werden monatlich In Rechnung gestellt. a. Die Entgelte sind in den Anlagen 2. 3 und 4 definiert. b. Zusätzlich werden auch die Entgelte durch Nutzung von Mehrwertdiensten anderer Anbieter (z.b. Premium-Rate-Dienste) in Rechnung gestellt. 3. Die Entgelte für die mobile Kommunikation werden den abrufenden Dienststellen entsprechend Menge und Verbrauch gemäß dem Leistungsverzeichnis MobBfunk (Anlage 5) monatlich in Racmung gestellt 3.2 Umfang der Dienstleistungen dee Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 0 folgenden Teilen des Angebotes d.es AuftrBgnehmers vom Anlage(n) Nr der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers Jgi Entgelte Festnetz Anlage(n) Nr. 2 Preisblatt Internationaler Tarif Anlage{n) Nr. 3 Preisblatt Sonderrufnummem Anlage(n) Nr. 4 Leistungsverzeichnil! Mobilfl.ink Anlage(n} Nr folgenden weiteren Dokumenten: Anlage Ansprechpartner. Anlage(n) Nr Es gelten die Dokumente in 0 obiger Reihenfolge 181 folgender Reihenfolge: 1, 2, 3, 4, Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf ielevante Veränderungen des Standes der Technik hin weisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Servw.Level-~reements über Reaktionszeiten}: 3.3 V8fgütungsbestimmende Faktoren a119 dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber& gemäß Nummer 8 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVß.IT Dienstleistoog definiert. Fassung vom 01. April 2002, giilllg ab 01. Mal 2002 E.VB il

3 EVB IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 2015/28 TUI dataport - Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V5885 1/ Saite 3von5 b) folgende weitere Faktoren: - 4 Ort dar Dienstleistungen I Leistungszeltraum 4.1 Ort der Dienstleistungen In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers 4.2 Zelträume der Dienstleistungen ;. - L h ~... r......: r : l Leistungen (gemäß Nummer 3.1) j Geplanter Leistungszeltraum i Verbindlicher Leistungszeltraum i : : ; h...- :.,. ~.... ~ r...-.; - - n 0 1 l ~ Beginn i Ende l Beginn! Ende i t. ~ _...._.H UHH.:..... n - Hn - - = o -:....,_,... u....; l ,e. 1 V5885 l l i l i rm O-loU... O o o... 4oooooo oooonooo ho'o OO OOOIO-OOoO>H - H - HH-:- ""'"'''"-''"''-'''''...,'r"' O OO ' - OOOO o : Oooooi " o " -- OloOaaOHH Oo O oooooo"'i t:~-~~~~~~~~--:~-~ --:~-~~: --==~~~~== ~~~!Ll~~~~~e~:J 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht In der Betriebszeit" von _M_o_nta_g... bis Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auflragnehmm von bis Uhr *die Betriebszeit wird durch definierte Wartungsfenster eingeschränkt. 5 Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienslleisb.Jng Vergütung nach AufWand 181 ohne Obergrenze 0 mit einer Obergrenze in Höhe von r ~ , ; Bezeichnung des ~rsonalslder Leistung l Preis Innerhalb l i! t (Leistungskategorie) i der Zeiten i! r - -9em1a4:a:.1 i t -... ;! ~ ~ -...,..., o/'...,,..... _. ; : l Pos. i SAP-Artikel-!,! Mengen- l.!! Nr. i Nr. l ~lbezelchnung/-code j Menge! elnhelt -! l, -...;......_ _~ !! Entgelte Festnelz i 1 i l gemäß den Anlagen 2, 3 und 4 ~ ~'"'"'T"""""'"''" " ' '""' "'"''''""f''"""'"""'".,. ' U oo " U- O U,,,._....,,,_,,..,.,,,.,, f i.....:... J...._,_ 0000 P t000h OH!OO POH- ' 000HH0000HOH 00o OOOUH o '000 - Hf Oo : H'"0 1 0 "000.:0 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. i i.,. fn, "'" Reisezeiten 181 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet 0 Reisezeiten werden vergotetgemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr Die Anfahrtspauschale beträgt derzeit - pro PersonfKundenbesuch. Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB IT Dienstleistung definiert. Fassung \IOIT1 01. April 2002, gültig ab 01. Mal ll J 1 1 ;;.yj

4 EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber TU! Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: VHU ~ dataport _, _, Selte4von5 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfcllgt 181 D kalendermonaulch nachträglich Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 181 gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung D anderweiuge Regelung gemäß Anlage Nr D Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden DiensUeistungen.zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Featprels in Höhe von Insgesamt Der einmalige Festpreis setzt sich wie folgt zusammen: r - r..._..." f"" '"" I.."M;;g;;;~ T T _......! L.~~J --.~!~!~!!~~!!~~-w.~~ L~-~~.. l.. _!~~~!!!.. J.~!!e.~~J~!!~!!..l.... H. o.. ~..... H U O H- - "" u ~ -n U.. u.l...._..i..... _ '" ---~ -! t t...._,,...,..j,no- H - - o. OO.OO,... o f U0""'"...,.-. ~0- fo ft ~1...,. '' U o.hr l.,,.,......,,..,uf ow.j,.o... h nuu.oooj uh- U ' trt j Der Auftragnehmer behält sich eine Preisänderung gemäß seinem jeweils gültigen Leistung$verzeichnis vor. Sofern die vorgenannten Preise nicht Im Leistungsverzeichnis abgebildet sind, gilt Ziffer 6.4 EVB-IT DiensUeistung. 5.3 Reisekosten und Nebenkosten ~ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet D Reisekosten werden vergütet gemäß ~ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet D Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dlenstlelstungsergebnlssen (ergänzend zu /abweichend wn Ziffer 4 EVB-IT Dlenstlelstung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den DiensUelstlnigsergebnissen einzuräumen: 6.2 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT DiensUelstung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstlelstungsergebnlssen einzuräumen: 6.3 D Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den DiensUeistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hiifsmittei, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hiifsmittei und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der DiensUeistung verwendet hat, berechtigt. 8.4 D Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Oie mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dlenstlelstung definiert. Fassung vorn 01. April 2002, gütllg ab 01. Mal 2002 E.VB H

5 EVB IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber JUi Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V5885-1/ datapört r Seite Svon 5 7 Verantwortlicher Ansprechpartner siehe Anlage 1 des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 8 Mltwlrkungslelstungen des Auftraggebers ~ folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: 8.1 Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 8.2 Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unveizüglich schrlflllch mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vorn Auftraggeber ausgefüllt. Die AnlaEJ& wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Ve u estellt. Die neue Anlage ist a zu senden. Schlichtungsverfahren D Die Anrufung folgender Schl!chtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung D Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustriehaflpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 11 Son.t!ge VeNlnbarungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter veröffentlicht Oie aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen untediegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch ei ne Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer Insoweit durch eine Steuerbehörde In Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer In voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend Dia Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen Mil diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wlrksamwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag Dieser Vertrag beginnt am und endet am Er el'8etzl: den Vertrag V5885 gemäß - Nummer 4.2 und führt dessen Leistungen fort. Bremen, ~0-rt Datum Bremen Ort. tl<12.{4'4's- Datum

6 EVB IT Dienstvertrag V5885 1/ Anlage Ansprechpartner - dataport Ansprechpartner zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Beschaffung externer Kommunikationsleistungen für Festnetz und Mobllfunk - Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Auftraggeber: Die Senatorin für Finanzen - Zentrales IT-Management und E-Govemment Rudolf Hilferdlng Platz Bremen Der Auftraggeber ist immer auch der Mahnungsempfänger/Regulierer, dessen Konto mit der Rechnungsstellung belastet wird. Rechnungsempfänger: Die SenatOrln für Finanzen Zentrales IT-Management und E-Govemment Rur;lolf Hllferdlng Platz Bremen Ansprechpartner gern. Nr. 7: Fachll~he Ansprechpartner gem. Nr. 8.1: Technische Ansprechpartner Bremen Ort, Datum Seite 1von1

7 Anlage 2 zum V5885-1/ dataport s.1ti1" von 1 Entgelte Festnetz Ortsnetz 'e Min National e Min Netzintem Fest-Mobil Mobilfunknetze national e Min weitere Entgelte sind den Anlage 3 und 4 zum Vertrag zu entnehmen.

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