Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen. Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg
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- Hildegard Beck
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1 EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7211/ Seite 1von6 Vertrag über die Beschaffung von ITDienstleistungen Zwischen Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg im Folgenden.Auftraggeber" genannt und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10~ Altenholz im Folgenden.Auftragnehmer" genanntwird folgender Vertreg geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt../Vertrags bezelchnu ng Support für HERAKLES/ Unterstützungsleistungen Buchungsassistent 1.2 Für alle In diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 181 nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 D zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von zuzüglich Reise und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbartvergütet. 2 Vertragsbestandtelle 2.1 Es gelten nscheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seiten 1 bis 6) mit Anlage(n) Nr. 1 Allgemelne Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. 11.1) Dataport DatenschutzLeitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. 11.1) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von ITDienstleistungell (EVBIT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOUB) In der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mal 2002 E.VB il
2 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7211 / Selte2von 8 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: O Beratung D Projektleitungsunterstützung O Schulung 3.1 A 0 Einführungsunterstützung Betreiber1eistungen Benutzerunterstützungsleistungen O Providerleistungen ohne 1 n haltsverantwortlichkeit sonstige Dienstleistungen: gemäß Anlage Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus D folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom 181 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers Anlage(n) Nr. LB Unterstützung bei der Anpassung von Word Formularen Anlage(n) Nr. 1 0 folgenden weiteren Dokumenten: Es gelten die Dokumente in O obiger Reihenfolge 0 folgender Reihenfolge: Anlage(n) Nr Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben ~ Be~10ndere Leistungsanforderungen {z.b. ServiceLevelAgreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren: Die mit " gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB il
3 EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7211/ datapärt Seite3von6 4 Ort c:ter Dienstleistungen I Leistungszeitraum 4.1 Ort der Dienstleistungen In den Räumen das Auftragnehmers ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 4.2 zeitriiume der Dienstleistungen :"H" H, nunon u n uou o uou o u a. ouoo uoh~onon u u 1 n uownwuououoo ou ooouoo o oooouooo n ouoo n: h ~Uo ho r. oa uaououououooouoouo o oououuoooo': i Leistungen (gemäß Nummer 3.1) j Geplanter Leistungszeitraum j Verblndlicher Leistungszeltraum! : :h n o rm oo oonooo n n 1 H n n ooonon ouoo ooo oooooo: o u unhhoh o o u ouo o oooo ouooooo r uo ouo,,; t 0;~~~~;rt~~~~9~ i;i~~ ~9~ ~ t23:07.;ü~:! 31 :1 :~~4 l ~~~~~ ~.~~ i f ~ H....,oH r n n u u n ~ n u u... ~..... a. d a. I,,,,,,,n u o uu o u 0,0,h,,. ~ r HooooooofH uo OOO O HOHHO H H HUOUOoHHOoOOo OOHOtOoH04~HOHOIOOI. i'' O OHUOOOHOHOO HHO uoo HO~OOOU ooou u o UOo o 0 o H o d ~oohoo ooooo ohoh H l' H0~ 00 0UA 00U 0o oo o oo o oo o oo o ooo.o o oo o o o oo~ ~ o n HOUOOIOUOOUU u~,,. ~ & H O HUOO ~.. u.... u.. ~ o...~ : : ~ ~ :! ~.,.._.._.,n n H H H n u urn n n n n n n n o ~ n1n nn H:HHlh r " "' ""uu!.,,,...,..,,,,,.. ~.,.. ""n o! n rm ~ n H = ou 1u 1u ' : 4.3 Zeltel'I der Dlenstlelstungen Die Llilistungen des Auftragnehmers werden erbracht während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn und Feiertagen am Silz des Auftragnehmers von bis Uhr 5 Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienstleistung 5.1 ~ Vergütung nach Aufwand 121 ohne Obergrenze 0 mit einer Obergrenze In Höhe von 1 01u1u1 u1u1 HHO.,. u.aonu H 04U H o.oo u. o H O.t " 'l 4 H 'IH H H ~ H oo1 1 n 1 M"h ' ''"'" ' ' " "'"'Y'""'" "' " "" o oa nooro n n,,.. _,.,,,.._! Bezeichnung des Personals/der Leistung Preis innerhalb j ~ (Leistungskategorie)! der Zelten!! ~ h ~ 1 i gemäß 4.3. i : : : : u, '" " " ' '"'""'""'" r ' '" " ''"'"" ' " n nonouon u H ~ n ~ ~n~~ u oo u u.o ~ ~ ~ h o..o v oo H ~v H C n o u n H HO H h H ": i Pos. SAPArtlkel j ~ 1 Mengen ~! [ Nr.! Nr.! Artlkelbezeichnung/code i Menge j elnhelt i Einzelpreis ~ ~..) ' ~ n O: "" '" ' "u '"" 'u 'u'n '""''"''" ' " ~ 1o n n " uno ' ooo.ooooo Y oo H~ n o urc ~ n n o n nou u u " " H O: ~ ,... ~~.~~~.~~... J.~:h~~e;;~~:~~Q.tQ.Q.~...! ~... l... ~~~~~= l... l....! i! Untenrtützungsleistungen gem. A~ ~ ~ j! j 2! i Mindestab~ahme im Umfang vo,,_ im i 1 1 Stunde l L..... l.,.._ ~.~~.~.~~~~.::: ~:~~.~:.~.. ~ L... l..... l i 1 ::::::!:=:: :::::: :+:: ::::: ::: ::.: ::::~::::::::::~~i~::: ~:::L : :::!::: ::::: ::~~:: : :! Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die Mindestabnahmen werden unabhängig von der in Anspruch genommenen Stundenzahl abgerechnet. Relsuelten O Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet 181 Reisezeiten werden vergütet gemäß Die mit gekenn:telchneten Begriffe sind am Ende der EVB Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
4 EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer. V datapört Seite4von 8 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt kalendennonatlich nachträglich gem. Leistungsnachweis Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart ~ gemäß Ziffer 6.4 EVBJT Dienstleistung D anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Festpreis in Höhe von Insgesamt D Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten D Reisekosten werden nicht gesondert vergütet 123 Reisekosten außerhalb Hamburgs (im Auftrag des Projekts) werden vergütet gemäß D Nebenkosten werden nicht gesondert ve ~ Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu I abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung) 6.1 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dfenstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 D 6.4 D Abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, ZWlschenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen 7 Verantwortlicher Ansprechpartner Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Diens1leistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 CVB il
5 EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7211 / datapärt Seite 5von 6 des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 8 Mltwlrkungslelstungen des Auftraggebers (81 Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart 8.1 Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 8.2 Solange die Weiterentwicklung und Anpassungen der Programme im Fehlerfall von den Dienstleistem des Auftraggebers wahrgenommen werden, unterstützt der Auftraggeber den Benutzerunterstützungsprozess in der Art, dass er Fehlerkorrekturen an den Hersteller weiter leitet und von ihm beheben lässt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen z.b. durch neue technische Anforderungen, Änderungen an den zugrundeliegenden Versionen der Jnfrastrukturkomponenten und Software sowie durch Sicherheitsanforderungen Anpassungen, Erweiterungen und Änderungen notwendig sind. 8.3 Überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Arbeiten, auf die Dritte das Urheberrecht haben (hier: die Projektpartner der Auftraggebers), stellt der Auftraggeber sicher, dass der Auftragnehmer für diese Arbeiten berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von urheberrechtlichen Forderungen Dritter, die der Auftraggeber zu verantworten hat, frei. 8.4 Der Auftraggeber übergibt die Dokumentation des Verfahrens in einer Form, die zur Wahrnehmung der Aufgaben des Auftragnehmers geeignet ist. In undokumentierte Verfahrensteile weist er den Auftragnehmer ein. 8.5 Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter des Auftragnehmers die erfordertichen Softwarelizenzen zur Verfügung und berechtigt diese zum Zugriff auf das Verfahren und die Daten. 9 Schlichtungsverfahren D Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 1 o Versicherung D Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVBIT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienslleistung definiert. Fassung vom 01. April gültig ab 01. Mai 2002 CVB il
6 EVBIT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7211/ Seffa Gvon 6 11 Sonstige Vereinbarungen Die AJlgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport DatenschutzLeitlinie sind im lntemet unter veröffentlicht Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unter1iegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen Soweit für die Benutzerunterstützungsleistungen und/oder der Fehlerbehebung Änderungen an der genutzten Infrastruktur erforderlich ist, steht die Umsetzung unter dem Vorbehalt, dass Fachliche Leitstelle oder andere Auftraggeber, unter deren Verantwortung diese Infrastruktur fällt, der Änderung zustimmen und die ggf. anfallenden Kosten tragen Dieser Vertrag umfasst Benutzerunterstützungsleistu~ in Anlage 1 beschriebenen Umfang. Das Stundenkontingent für das Jahr 2013 ist auf maximal~egrenzt. Hamburg, rt>< Datum Ort u~i~ Datum Die mit gekenni.eichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB il
7 Anlage 1 zum V7211/ Seite 1von1 Unterstützung bei der Anpassung von Word Formularen Einfühn.ingsunterstützung H~RAKLES bei der Anpassung von WordFonnularen Die Unterstützungsleistung umfasst: Anpassung von Formularen hinsichtlich Inhalt und Design Anpassung der vorhandenen VBAProgrammierungen Erstellung von neuen VBAProgrammierungen, soweit sie fachlich als auch technisch umsetzbar sind Beratung Ausgeschlossen hiervon sind AnpassungenlProgrammierungen von vorhandenen oder neu zu erstellenden Schnittstellen zu SAP oder anderen Anwendungen, die nicht zum Microsoft OfficePaket gehören. Eine Terminsetzung für die Fertigstellung eines Formulars kann jeweils nicht vor Analyse der Komplexität des Formulars erfolgen.
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