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1 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7518/ Seite 1 von 6 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Alter Steinweg Hamburg - im Folgenden,Auftraggebet" genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße Altenholz ~ im Folgenden ^Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1,1 Projekt-^ertragsbezeichnung Überwae±ungsaudit 2013 for das Verehren ZIAF-HH 1.2 Für alle in diesem Vertag genannten Beträge gilt etnheiftlch der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragneh mers werden O nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 {S zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart- vergütel 2 V«1ragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seiten 1 bis 6) mit Anlage(n) Nr. 1, - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s, Nr. 11.1). - Dataport Datenschutz-Leitlinie übertediniache und organisatorisrfie Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. Nr. 11.1). - Ergänzende Verbagsbedingungen für die Erbrin^ng von IT-Dienstleislungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss gelterxien Fassung, ~ Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Verlrag^chluss geltenden Fassung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe alnd am Ende der EVB-IT Dienstleistung deflntert Fassung vom 01. April 2002, güwg ab 01. Mal 2002

2 Vertragsnummer/Kennung Aiifliraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auf^agnehmer: V7518/ datapart Saite 2 von 6 3 Art und Umfang der Dienstl«stungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt fijr den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunteratützung Schulung EinführungsunterstOtzung Beireiberletstungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit sonstige Dierstteistungen: Überwachungsaudit 2013 für das Verfahren ZIAF-HH gern. Anlage Nr Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen eigibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. 13 der Leistungsbesdireibung des Auftragnehmers folgenden weiteren Dokumenten; Anlage(n) Nr. 1 Anlag6(n) Nr. Es gelten die Dokumente in D obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge; El Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben, Besondere Leistungsanfordemngen (z. B. Servioe-Levei-Agreemenls über Reaktionszeiten): 3.3 VergQtungsbestimmende Faktoren aus dem Bereitfti des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b) folgende weitere Faktoren; Oie mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom , ^Itig ab 01. Mai 2002

3 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer; V7518/ Sefte 3 von Ort der Dienstleistungen/Leistungszeitraum Ort der Dienstleistungen beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Lelstungszeitraum i Verbindlicher Leistungszeitraum I Beginn Ende j Beginn Ende Dienstlelstungan gern. Nr ^ Zetten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden gern. Absprache erbracht. während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnerstag von bis Uhr Freitag bis von bis Uhr während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr Vergütung gern, Leistungsnachweis Dienstleistung Vergütung nach Aufwand ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personats/der Leistung (Lelstungskategorie) Preis innerhalb der Zelten goinäß Nr. 4.3 Pos. i SAP-Artikel- i Nr Art! kelbezeichn ung/-code Menge I Mangen- I elnhelt Einzelpieis Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr Die Anfahrtspauschale beträgt pro Person/Kundenbesu(±i. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt O entsprechend Nr. 5.2 gern. Leistungsnachweis. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung. anderweitige Regelung: Die mit * gekennzeidineten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Oienstleistxing definiert Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mal 2002 it

4 Veitragsnummer/Kennung Auftraggeber: VertragSRutnrner/Kennung Auftragnehmer; V7516/ dataport Salta 4 von Et Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbnjtgendenjdjensueistur^ Nr zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Festpreis in Höhe' Der einmalige Fes4>rels setzt sich wie folgt zusammen: i Pos. I SAP-Artikel-1 Artikelbezeichnung/- Menge I I Nr. i Code I 1 t 2ÖÖ0Ö139 I Überwachungsaudit 2Ö13 Mengen- Einzelpreis einhelt I.4-- Stück Gesamtpreis I Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen gern. Nr zahit der Auftraggeber einen jährlichen Fes^rels in Höhe von insgesamt Der jährliche Festpreis setzt sich wie folgt zusammen: Rechenzentrumsleistungen gemäß RZ Servicekafaiog j Pos. SAP-Artikel- Nr. Arftkelbezelchnung/- Code Menge \ Mengen- j Einzelpreis Gesamtpreis i elnheit j! Die Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt nach beiderseitiger Vertragsuntsrzeichnung. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisänderung gemäß seinem jeweils gültigen Lefäungsverzeichnis vor. Sofern die vorgenannten Preise nicht im Leisfengsverzeichnis abgebildet sind, gilt Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung. 5.3 Reisekosten und Nebenkosten El Reisekosten wenden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Arrfahrtspauschale SAP-Nr Die Anfehrtspauschale beträgt son/kundenbesuch. E Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten werden vergütet gemäß Anfehrtspauschale SAP-Nr Die Anfehrtspauschale beträgt son/kundenbesuch. Ipfo Per- Ipro Per- Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 b;^

5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber; Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7S18/ SeMe 5 von 6 6 Rechte an den verkörperten Dlensttelstungsergebnissen (ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 n Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen ufkl Einrichtungen, die seinem Bereich zuaiordnen sind, einfache, nicht ütertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 Ergänzettd zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuiäumen; 6.3 Abweichend vors Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwldemifliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schutungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfemittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. E3er Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt 6.4 Sonstige Nutzungsrechtevereinbarungen 7 Verantwortlicher des Auftraggebers: ^ des Auftragnehmers: ^ 8 Mltwirkungslelstungen des Auftraggebers IS Folgende Mitwirkungsieistungen (z. ß. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart; Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarboiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnerzur Verfügung stehen. Die weiteren Mitwirkungsieistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 9 Schlichtungsverfahren G Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchsteummen gemäß Ziffer 9.2,1 EVB-IT Dienstleistung ckjrch eine Versicherung abgedackt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktübllchen deutschen Industriehaftpflichtversk^erung oder vergleichbaren Versicherur^ aus einctn Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definierl Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mal 2002

6 Vertragsnunmier/Ksnnung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennyng Auftragnehmer: V7518/Z Seite 0 von 6 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Die Allgemeinen Vertr^sbedlngungen und die Dataporl Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter veröffentlicht Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung Ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerptticht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen wenjen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer In voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend Die Verfragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Hamburg, Hamburg. Ort Datum Ort Datum Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. Aprii 2002, gcidg ab 01. Mal 2002

7 Anlage 1 zum Vertrag V7518/ IIIOII Uberwachungsaudit 2013 für das Verfahren ZIAF-HH 1

8 Anlage 1 zum Vertrag V7518/ datapart 1 Anforderung Auf Wunsch der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird im November 2013 bei Dataport eine Auditierung der Client-Administration analog BSI-Grundschutz für das Verfahren ZIAF- HH durchgeführt 2 Gegenstand der Prüfung 3 Leistungen von Dataport im Rahmen des Überwachungsaudits 3.1 Bereitstellung der relevanten Dokumente «A3: Modellierung des IT-Verbundes Die für die Client-Administration relevanten Bausteine des Dataport-Teils des IT-Verbundes werden in Form von GSTooi-Berichten zur Verfügung gestellt 3.2 Vor-Ort-Termin Zur Beantwortung der Fragen des Prüfers stehen neben dem IT-Sicherheitskoordinator des Verfahrens der IT-Sicherheitsbeauftragte von Dataport und der IT-Sicherheitsmanager des Bereiches,Dezentrale Systeme zur Verfügung. Zur qualifizierten Beantwortung von bereichsspeziftschen Fachfragen werden die jeweiligen Spezialisten hinzugezogen. 2

9 Anlage 1 zum Vertrag V7518/ dataport Die Teilnahme an der Vor-Ort-Prufung besteht aus dem theoretischen Teil der Fragestellungen für die Schwerpunktthemen sowie der Begleitung des Prüfers in den Büroräumen und zur Kontrolle der Maßnahmen und deren Umsetzung. Durch die technischen Fachbereiche werden die Veränderungen der Komponenten und Prozesse zusammengetragen und im Rahmen des Audits dem Prüfer dargestellt und eriäutert. 4 Termine Eine Vorbesprechur^ zur Audit-Prüfung fand am in der BWVl In Hamburg statt. Die relevanten Sicherheitsdokumente wurden der BWVl und dem Prüfer am 14.11,2013 zur Verfügung gestellt. Die Vor-Ort-Prüfung wurde am am Dataport-Standort Hamburg durchgeführt. 3

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