Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen. Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg. Dataport
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- Arthur Gehrig
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1 EVBIT Dienstvertrag dataport Sette 1von6 Vertrag über die Beschaffung von ITDienstleistungen.Zwischen Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg im Folgenden,.Auftraggeber" genanntt.1nd Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße Altenholz im folgenden.auftragnehmer" genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt/Vertragsbezelchnung Unified Communication Definition Funktionsumfang, ElnfUhNng und Betrieb 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden ~ nach AufWand gemäß Nummer ;mm Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestancttelle: dieser Vertrag (Selten 1 bis 6) mit Anlage(n) Nr. L 1, L2, S1. S2a und S2b, Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. Nr ), Dataport DatenschutzLeitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag ( s. Nr ), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von ITDienstleistungen (EVBIT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Oie mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT DiensUelstung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 CVB H
2 EVBIT Dienstvertrag datapcirt Seite 2von 6 3 Art und Umfang der DlensUeistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit sonstige Dienstleistungen: Unified Communication Definition Funktionsumfang, Einführung und Betrieb gemäß Anlage(n) Nr. L 1, L2, 51, S2a und 52b 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 0 folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom ~ 181 den Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers Generelle Leistungen",,Anrufsteuerung".Errichtung der zentralen technischen OCSlnfrastruktur und die Herstellung des Regelbetriebes" RZSLA TeilA RZSLA Teil B 0 folgenden weiteren Dokumenten: Es gelten die Dokumente in 0 obiger Reihenfolge 181 folgender Reihenfolge: L 1, L2, S1, S2b, S2a Anlage(n) Nr. Anlage(n} Nr. L 1 Anlage(n} Nr Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. ServiceLevelAgreements über Reaktionszeiten): L2 81 S2a S2b 3.3 Vergütungsbestlmmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b} folgende weitere Faktoren: Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mal 2002 E.VB il
3 EVBIT Dienstvertrag dataport Seite 3von 6 4 Ort der Dienstleistungen/Leistungszeitraum 4.1 Ort der Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers 4.2 Zelträume der Dienstleistungen,,. H H n ntu nun n n no oouo """ ",,." "" w. t o u o oo uo u oouon nono~ n n n oo o n uooon r M o n o t o u u u u o uo. o ouohoo. o o""'''' u ouo u u "9 i Leistungen {gemäß Nummer 3.1} \ Geplanter Leistungszeitraum \ Verbindlicher Leistungszeltraum \ ~~~~~N.;j;:<.:~=:=::==j~;~~~~~J: : :~~~~~]:.~~~~J~~~~:J l::::.:::.=:::_=:::::~:=:::::::::::::::=::::_:_:l.:::.: ::===i::====~~==t: ::===: ===t===::===:=~ 4.3 Zelten der Dlenstlelstungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht nach Absprache sowie gern. Anlagen, insbes. Anlage Nr. S2a, Pk.t. 4.3, und Anlage Nr. S2b, Pkt während der üblichen GeschMszeiten des Auftragnehmers an Werk.tagen (außer an Samstagen und Feiertagen) während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr bis von bis von an Sonn und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr bis Uhr bis Uhr ' Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienstleistung 181 Vergütung nach Aufwand 181 ohne Obergrenze D mit einer Obergrenze in Höhe von l Bezelchnu1~::.:~~=rlelstung 1...:~~~:_.. j ~ u.. n n ou.on n U U H Oo. nh ~ u u u h n d nonou..o u U u u H ; «> n ~ o ou ou u h o H Oh ~ ~ o o o ~~ h; h on o uooooon1nononoooo oooonoo o ooon n u oono1oonononono o uo ~ n oo n n ; H U i n n H "'""''oa" o ~ooo "' "' " u ~ ~ ; Pos. 1 SAPArtlkel l Artlkelbezeichnung/code j Menge! Mengen j Einzelpreis [ \ Nr. 1 ' : 1 einhelt ] t 01u1u1oo u ~ 1 nou o nono (Hn u j h d o o0hon1n < ""'" " "' n! Installation der zentralen OCSlnfrastruktur ~.! ~ r. o u or. n ~ n Stunde uic 00! ~ "'' '~ j. P.~~~J~!~~~!!9.L ) ~ ~ i j Installation der zentralen OCSlnfrastruktur! i Stunde!! 1 Microsoft (einmalig) 1 ~ l... 3 r n~~~ ki~ ~9 A~~1~ ~~~~g ~~d P~~~~,~~ l r r ] [ formationen (PI) Dataport (einmalig)! 1 ~ 3.1 l i Policies ermitteln. 1 Stunde i u u o~ ~ >~ o o o ouooo"'" ' '"' ",:.,.,.,.,.,,,,,,,,,,,,,.,,,,,000 0 ' "'" o noo 1oonooouoo oo ' ""'"" n ~ 3.2 i i Policies testen 1 f Stunde i 0000'""'') 0> n1n1n "' "'~hooo ooow oo on1n o n o '"' ' "'"H """' "' """""' ""'' """"""''''''''n"'oh t n.o uoe,:.oooooooo o o ooooooo ~ n o n o i 3" ö ~~fi9~;;ti~~ : H Hn H *".o o ~ h ow l..sb:;~"d~... r ~ n ooo ) ouoo o1n ~ ~ ononon H ~ oo n O oo < ~ h " ' u ~ ~ '' " ''"" n V. n "' ' ' ''" n 3.4 ] i Dokumentaüon der verschiedenen Status der : \ stunde j l li:! : L l i ! Dokumentation wann und unter welchen Be ; 1 Stunde!......L L~!r.!9.~r:'.9.~r:i.. ~~!!?l.1~!... ~~~~.Y~!!!].i~~~.~.r9.... L L L.... Oie mit* gekennzek:hneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai E.VB il
4 EVBIT Dienstvertrag \lerhglnummer/kennung Allftnlggeber: Vertng1m1mmtrn<ennung Autl:nrgnehmlr: Yll07/290DOOO 8eb4vonl dataport Rechnungsatllllung Die Rechnungastelu~ erfolgt 181 nach erbrachter Leistung gem. LelatUnganachweis. 0 VergOtungavorbehalt Ee wlnf ein VeigGtungsvarbehelt vereinbart 181 gernab Ziffer 8.4 EVBIT Dlenetlelltung. 0 anderwaillge Regelung: Dl8 mit. Gekennmlchnatan Begrtre alnd.,.. Ende d ewrr Dlendefet!JrG definiert. Fll8lllnG " "' 01. Aprll 2002, golllg 8b 01. Miil 2002 CVB il
5 EVBIT Dienstvertrag dataport Selte5von Reisekosten und Nebenkosten ~ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. D Reisekosten werden vergütet gemäß ~ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Nebenkosten werden vergütet gemäß 1 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnlssen {ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte" an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 D 6.4 D Abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hiifsmittei, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige N utzungsrechtsverelnbarungen 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 8 Mitwlrkungsleistungen des Auftraggebers f8i folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als An~ sprechpartnerinnen/ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die weiteren Mitwirkungsleistungen sind den Anlagen zu entnehmen. 9 Schlichtungsverfahren 0 Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung 0 Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVBIT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustriehaflpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mit,gliedsstaat der EU entspricht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mal 2002 CVB il
6 EVB IT Dienstvertrag datapört Seite 6von 6 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport DatenschutzLeitlinie sind im Internet unter veröffentlicht Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ih.er Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmun 9en dem nicht entgegenstehen Dieser Vertrag beginnt am und gilt für unbestimmte Zelt. Er kann erstmals unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum gekündigt werden. Danach kann er zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform Mehijiufwand im Support (BASIS) wird im Rahmen der jähr1ichen BASISPreisanpassungen berücksichtigt Pie Leistungen dieses Vertrages werden, sobald möglich, aber frühestens zum , In den Vertrag V5553/ übemommen. Die Abrechnung der Betriebsleistungen erfolgt für die Jahre 2013 (auch für t..eistung ab Leistungsbeginn) und 2014 per Rechnung an den Auftraggeber '.0f.J.3 Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB il
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