Steuerfall(e) Praxisabgabeso erleiden Sie mit Ihrer Praxisabgabe keinen steuerlichen Schiffbruch!
|
|
- Daniela Wolf
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen Zum Vortrag VIII Steuerfall(e) Praxisabgabeso erleiden Sie mit Ihrer Praxisabgabe keinen steuerlichen Schiffbruch! Christoph Röger Steuerberater ADVIMED GmbH Steuerberatungsgesellschaft Köln Stavanger- Kopenhagen,
2 Ihr Referent: Steuerberater Christoph Röger Fachberater für Heilberufe IFU/ISM ggmbh 2
3 Steuerfall Praxisabgabe Gliederung 1. Planung der Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung 3. Steuerliche Aspekte des Veräußerungsgewinns
4 Steuerfall Praxisabgabe 1. Planung der Praxisabgabe Grundüberlegungen Form der Praxisübergabe Abgabezeitpunkt Zeitrahmen der Praxisübergabe An wen soll übertragen werden? zukünftige finanzielle Situation
5 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen Form der Praxisübergabe: Vollständige Abgabe oder Begründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) als (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis?
6 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen Form der Praxisübergabe: Eine Vollständige Abgabe bedeutet, dass die Praxis verkauft wird und der Zahnarzt danach zumindest in dieser Praxis nicht mehr selbständig tätig wird. Er erhält einen Kaufpreis vom Übernehmer, den er nach den allgemeinen Grundsätzen (hierzu später mehr) versteuern muss.
7 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis Zahnarzt A betreibt seit 25 Jahren eine Einzelpraxis. Er beabsichtigt, in 5 Jahren seine Praxis aufzugeben. Er hat einen Kandidaten Zahnarzt B, den er bereits vorher in die Praxis aufnehmen möchte.
8 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis Zahnarzt A verkauft daher 50% seiner Praxis an den Einsteiger B. Die Folge: A versteuert die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen Buchwert der Wirtschaftsgüter in der Praxis voll als laufender Gewinn ohne Ermäßigung. Der Einsteiger Zahnarzt B kann, vereinfacht ausgedrückt, den Kaufpreis abschreiben. Hierbei wird der Kaufpreis auf die Gegenstände in der Praxis und den immateriellen Wert aufgeteilt.
9 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis : Alternative: Einbringung nach dem Umwandlungsteuergesetz Zahnarzt A bringt seine Praxis in eine neu zu gründende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ein. B leistet eine Einlage auf das Konto der BAG in Höhe des Wertes der durch A eingebrachten Praxis.
10 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis : Alternative: Einbringung nach dem Umwandlungsteuergesetz Die Folge: A und B sind beide zu 50% an der neuen BAG beteiligt. A muss nicht sofort versteuern, weil er keine direkte Kaufpreiszahlung erhalten hat. Er versteuert jährlich korrespondierend zur Abschreibung des B über eine Ergänzungsbilanz. Der Einsteiger Zahnarzt B kann, vereinfacht ausgedrückt, seine Einlage abschreiben. Hierbei wird die Zahlung auf den materiellen Wert der Gegenstände in der Praxis und den immateriellen Wert aufgeteilt.
11 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen: Einbringung nach UmwStG Dr. A Dr. B Einzelpraxis Einlage Dr. A & Dr. B GbR (BAG) Einlage
12 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen (Übergangs-) Gemeinschaftspraxis : Alternative: Einbringung nach dem Umwandlungsteuergesetz Achtung: Wird die Zahlung auf das Konto des bisherigen Inhabers geleistet, wird der Vorgang als Verkauf von 50% der Einzelpraxis behandelt Besteuerung als laufender Gewinn ohne Steuerermäßigung (siehe oben). A erhält in dieser Variante keine direkte Zahlung. Dafür kann die Praxis von der von B geleisteten Einlage z.b. fällige Investitionen tätigen
13 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen Abgabezeitpunkt: Eine frühzeitige Planung und Suche nach einem potenziellen Nachfolger oder Käufer wirkt sich positiv auf den zu erzielenden Verkaufspreis aus. Wer unter Zeitdruck und ohne Perspektive handelt, hat schlechte Verkaufsargumente. Auch aus steuerlicher Sicht sollte der bestmögliche Abgabezeitpunkt gewählt werden.
14 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen Zeitrahmen der Praxisübergabe: Die kontrollierte Abgabe der Praxis sollte mindestens 3 Jahre im Voraus geplant und mit den notwendigen Maßnahmen angegangen werden.
15 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen An wen soll übertragen werden? Übertragung in der Familie oder Veräußerung an einen fremden Dritten?
16 Steuerfall Praxisabgabe Grundüberlegungen zukünftige finanzielle Situation Überprüfung der finanziellen Absicherung im Alter ( immer genug Geld auf dem Konto ) im Zusammenspiel mit dem Versorgungswerk und dem Steuerberater: - welche Rente erwartet mich? - welche anderen Einkünfte werde ich haben? - reicht das zusammen mit dem angelegten Erlös aus dem Verkauf für meinen gewünschten Lebenstandard?
17 Steuerfall Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung * Veräußerung gegen Einmalzahlung Veräußerung gegen wiederkehrende Zahlungen Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge * Grundsätzlich wird hier von der Übertragung einer Einzelpraxis ausgegangen.
18 Steuerfall Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen Einmalzahlung sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinnes
19 Steuerfall Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Zahlungen Wiederkehrende Zahlungen Kaufpreisraten Wiederkehrende Bezüge/Leistungen
20 Steuerfall Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen Kaufpreisraten Stundung im Interesse des Erwerbers wenn Ratenzahlung innerhalb von 10 Jahren Sofortbesteuerung mit dem auf den Verkaufs- Stichtag abgezinsten Barwert der Kaufpreisraten (Zinssatz 5,5%) wenn Ratenzahlung mehr als 10 Jahre und Absicht des Veräußerers, sich eine Versorgung zu schaffen steuerliche Behandlung analog wiederkehrende Bezüge und Leistungen
21 Steuerfall Praxisabgabe 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen Kaufpreisraten Wird eine Praxis gegen einen gewinnabhängigen oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Einnahme zu versteuern. In diesem Fall entsteht ein Gewinn, wenn der Kapitalanteil des wiederkehrenden Bezuges das steuerliche Kapitalkonto des Veräußerers zuzüglich der Veräußerungskosten übersteigt. Der in den wiederkehrenden Bezügen enthaltene Zinsanteil stellt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses nachträgliche Betriebseinnahmen dar. Achtung bei gewinn- und umsatzabhängigem Kaufpreis Entgelt ist insoweit laufende nachträgliche Betriebseinnahme bei Zufluss!
22 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge/Leistungen Wiederkehrende Bezüge und Leistungen Renten Dauernde Lasten Zeitrenten Leibrenten
23 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge/Leistungen Renten und dauernde Lasten sind Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, die wiederkehren und auf die Lebenszeit einer Person, mindestens aber auf 10 Jahre abgeschlossen wurden. Der Unterschied besteht darin, daß Renten regelmäßig wiederkehren und in gleichmäßiger Höhe gezahlt werden. Zeitrenten sind Renten, die auf einen bestimmten Zeitraum abgestellt sind ( mindestens 10 Jahre ) Leibrenten sind Renten, die an das Leben einer oder mehrerer natürlicher Personen geknüpft sind Abgekürzte Leibrenten Leibrenten, bei denen eine Höchstlaufzeit festgesetzt ist Verlängerte Leibrenten Leibrenten, die für eine Mindestlaufzeit zu erbringen sind
24 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge/Leistungen betriebliche Veräußerungsrenten Wahlrecht zwischen sofortiger Besteuerung des gesamten Veräußerungsgewinns oder Versteuerung der Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen private Renten oder dauernde Lasten sind seit 2008 in voller Höhe bei Zufluss als sonstige Einkünfte zu versteuern, beim Erwerber sind die Zahlungen in voller Höhe Sonderausgaben
25 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge/Leistungen - Betriebliche Veräußerungsrente = Rente, die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils steht, zur Versorgung des Berechtigten dient, aus betrieblichem Anlass heraus geleistet wird, bis zum Lebensende des Berechtigten oder zeitlich begrenzt gezahlt wird - Seit 2008: Verzicht auf Unterscheidung von Renten und dauernden Lasten, so dass die Versorgungsleistungen stets in vollem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. Für den Empfänger der Leistung bedeutet dies, dass er sie voll zu versteuern hat.
26 2. Möglichkeiten der Übertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge/Leistungen - aber: handelt es sich bei den Zahlungen um freiwillige Zuwendungen oder um Zuwendungen auf Grund einer freiwillig gegründeten Rechtspflicht oder um Zuwendungen an eine gesetzlich Unterhaltsberechtigte Person, dann dürfen die Zuwendungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden dem Abzugsverbot entspricht die Steuerfreiheit der Bezüge beim Empfänger (Unterhaltsleistungen)
27 2. Möglichkeiten der Übertragung Kaufpreis sofort oder wiederkehrende Leistungen? die eine richtige Lösung gibt es nicht entscheidend ist, was der Übertragende will (das Geld für eine Weltreise oder eine ausreichende Versorgung im Alter) bzw. wozu der Erwerber bereit ist
28 2. Möglichkeiten der Übertragung Kaufpreis oder wiederkehrende Leistungen? Die Südfranzösin Jeanne Louise Calment verkaufte als 90- jährige ihre Wohnung gegen Zahlung einer Leibrente von Francs / Monat an den 47-jährigen Rechtsanwalt Andre-François Raffray. Nach ihrem Tod sollte die Wohnung an Raffray fallen. Dieser meinte, ein gutes Geschäft gemacht zu haben, denn die 90-jährige Calment hätte noch zehn Jahre leben müssen, bevor seine Zahlungen den Verkehrswert der Wohnung überschritten hätten. Das Vertrauen auf ein vorzeitiges Ableben der alten Dame erwies sich jedoch als fataler Fehler.
29 2. Möglichkeiten der Übertragung Kaufpreis oder wiederkehrende Leistungen? Andre-François Raffray erlebte das Ende seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr, als er im Dezember jährig verstarb, musste seine Witwe die Rentenzahlungen fortsetzen. Frau Calment wurde die älteste Frau der Welt und verstarb 1997 mit 122 Jahren. Die rund Francs, die sie bis dahin erhalten hatte, entsprachen dem dreifachen Marktpreis. Wenn Sie gesund sind, nicht rauchen, nicht trinken und viel Sport machen, dann könnte das eine interessante Alternative für Sie sein.. Aber..
30 2. Möglichkeiten der Übertragung Kaufpreis oder wiederkehrende Leistungen? Die Gefahr bei Verkauf gegen wiederkehrende Zahlungen: Scheitert der Erwerber mit der Praxis, gleich aus welchen Gründen, erhalten Sie keine Zahlungen mehr! Damit ist die Erfüllung der Kaufpreisforderung bei dieser Variante nicht sicher. Ausnahme: Sie lassen sich für die Rente eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes vorlegen. Die kostet den Erwerber aber Bürgschaftsprovision (zwischen 1,5% und 3% der Rentenverpflichtung). Dann kann er auch gleich finanzieren.
31 2. Möglichkeiten der Übertragung Kaufpreis oder wiederkehrende Leistungen? Sinnvoll wäre ein solches Modell daher allenfalls bei Praxisübertragungen in der Familie. Obwohl Sie natürlich auch da nicht vor der Gefahr geschützt sind, dass der Erwerber die wiederkehrenden Zahlungen nicht mehr leisten kann. Empfehlung: Lieber die Finger davon lassen.
32 2. Möglichkeiten der Übertragung Übertragung innerhalb der Familie- im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltliche Übertragung teilentgeltliche Übertragung
33 2. Möglichkeiten der Übertragung Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Bei der Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um eine Vermögensübertragung mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Im Vordergrund steht der Versorgungsgedanke des Übertragenden.
34 2. Möglichkeiten der Übertragung Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Je nach Art der anläßlich der Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge vereinbarten Leistungen liegt eine voll unentgeltliche oder eine teilentgeltliche Übertragung vor. Die wiederkehrenden Leistungen können als Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung vereinbart werden.
35 2. Möglichkeiten der Übertragung Unentgeltlich Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Achtung: die unentgeltliche Praxisübertragung unterliegt der Schenkungsteuer!
36 2. Möglichkeiten der Übertragung Unentgeltliche Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Achtung: Kein AfA- Potential! Bei der unentgeltlichen Übertragung ist zudem zu beachten, dass der Übernehmer kein zusätzliches Abschreibungspotential hat. Er zahlt keinen Kaufpreis und führt daher nur die Abschreibung des Übergebers fort. Bei älteren Praxen ist das oft ein Wert nahe 0,00 EUR.
37 2. Möglichkeiten der Übertragung Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Vater- Zahnarzt- verschenkt seine Praxis an seinen Sohn (ebenfalls Zahnarzt). Er erhält hierfür keinen Kaufpreis, muss auch nichts versteuern. Der Sohn führt die Praxisabschreibung des Vaters fort und hat keine Finanzierungskosten, da er kein Darlehen aufnehmen muss. Der Sohn erwirbt kurze Zeit später eine Immobilie für eigene Wohnzwecke. Die Zinsen für das hierfür aufgenommene Darlehen kann er steuerlich nicht geltend machen. Er zahlt diese aus seinem Nettoeinkommen. -> Schade!
38 2. Möglichkeiten der Übertragung Die Alternative, wenn schon geschenkt werden soll: Verkauf der Praxis durch Vater an Sohn. Der Vater versteuert den Gewinn hieraus nach Abzug etwaiger Freibeträge (hierzu später mehr) mit einem begünstigten Steuersatz. Der Sohn finanziert diesen Kauf mit einem Darlehen, das er bei der Bank aufnimmt. Die Zinsen hierfür sind als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar. Die Eltern schenken dem Sohn das Geld für den Erwerb einer Immobilie. Der Sohn muss hierfür kein Darlehen mehr aufnehmen.
39 2. Möglichkeiten der Übertragung Die Alternative, wenn schon geschenkt werden soll: Die Eltern schenken dem Sohn das Geld für den Erwerb einer Immobilie. Der Sohn muss hierfür kein Darlehen mehr aufnehmen. Durch diese Gestaltung werden vereinfacht ausgedrückt- Private Verbindlichkeiten (deren Zinsen nicht abziehbar sind) in Praxisverbindlichkeiten (deren Zinsen abziehbar sind) umgewandelt.
40 2. Möglichkeiten der Übertragung teilentgeltliche Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei Zahlung von Gleichstellungsgeldern und Abstandszahlungen an andere Erbberechtigte oder der Übernahme von privaten Verbindlichkeiten entsteht ein Veräußerungserlös im Hinblick auf die steuerlich unterschiedlichen Folgen über die Art der Gegenleistung unbedingt beraten lassen!
41 2. Möglichkeiten der Übertragung teilentgeltliche Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Ein Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft liegt vor, soweit sich der Übernehmer zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an andere Angehörige des Übergebers oder an Dritte (Gleichstellungsgeld) oder zu einer Abstandszahlung an den Übergeber verpflichtet. Die Übernahme von privaten Verbindlichkeiten des Übergebers durch den Übernehmer führt zu einem Veräußerungsentgelt und zu Anschaffungskosten. Die Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten führt nicht zu einem Veräußerungsentgelt, es sei denn, die Übernahme steht im Zusammenhang mit der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter der Praxis.
42 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Ermittlung Veräußerungsgewinn Freibeträge Fünftelregelung oder 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Übergangsgewinn und Übergabezeitpunkt Optimierung der Steuerbelastung
43 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Ermittlung Veräußerungsgewinn Veräußerungspreis + gemeiner Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter = Veräußerungserlös./. Veräußerungskosten./. Wert des Betriebsvermögens = Veräußerungsgewinn
44 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Ermittlung Veräußerungsgewinn - Als ins Privatvermögen überführte Wirtschaftsgüter kommen in der Regel meist nur PKW und Immobilien in Betracht * - Wert des Betriebsvermögens=Buchwerte der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden - Veräußerungskosten können z. B. für Gutachten oder für den Rechtsanwalt anfallen. Achtung bei Grundstücken im Praxisvermögen!
45 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Zahnarzt A betreibt seine Praxis seit 35 Jahren. Die Praxisimmobilie ist in seinem Eigentum. Sie hat seinerzeit DM gekostet. Inzwischen ist sie EUR wert. Der Zahnarzt verkauft seine Praxis und vermietet die Immobilie künftig an den Erwerber. Dadurch gilt die Praxisimmobilie als in das Privatvermögen entnommen. Die Entnahme wird mit dem Teilwert, also dem Verkehrswert, bewertet
46 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! In Zahlen: Kaufpreis Praxis Entnahmewert Immobilie abzüglich: Buchwerte Praxis Buchwert Immobilie Veräußerungsgewinn EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
47 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Das Problem: Zahnarzt A versteuert einen Gewinn aus der Entnahme der Praxisimmobilie in Höhe von EUR ( EUR Entnahmewert abzüglich Buchwert EUR), ohne hierfür eine Gegenleistung in Geld zu erhalten. Durch die Steuerbelastung auf diesen Entnahmegewinn kann im schlimmsten Fall der Gewinn aus dem Verkauf der Praxis aufgezehrt werden!
48 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Lösung: a) Die Praxisimmobilie nicht selbst erwerben, sondern wenn möglich durch den Ehegatten erwerben lassen. Der vermietet an den Zahnarzt. Der Ehegatte kann die Abschreibung, Zinsen u.ä. als Werbungskosten abziehen. Hier könnten natürlich auch Risiken entstehen im Fall einer Trennung, Scheidung oder durch Tod des Ehegatten. Es bedarf hier einer juristisch sicheren Konstruktion. -> Beratungsbedarf!
49 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Lösung: b) Wenn eine Immobilie im Praxisvermögen besteht, die einen erheblichen Wertzuwachs erfahren hat: Steuerneutrale Überführung ( zu Buchwerten ) der Praxisimmobilie in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG). Diese vermietet die Immobilie sodann an den Zahnarzt. Zwar bleibt die Immobilie im Betriebsvermögen, aber die Versteuerung eines Entnahmegewinnes im Falle des Praxisverkaufes unterbleibt.
50 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! GmbH Immobilie Einlage Dr. A Immobilien- GmbH & Co. KG Dr. A
51 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Diese Lösung führt dazu, dass die Besteuerung des Wertzuwachses der Immobilie aufgeschoben wird, bis einmal die GmbH & Co. KG veräußert wird oder bis das Grundstück durch die GmbH & Co. KG verkauft wird. Das Modell eignet sich z.b. auch, wenn Kinder am Vermögen beteiligt werden sollen, z.b. als Gesellschafter (Kommanditisten) der KG. Die hieraus erzielten (Miet) Einkünfte können die Kinder zum Bestreiten des Studiums oder der Ausbildung nutzen. So wandeln Sie steuerlich nicht abziehbare Unterhaltsaufwendungen in steuerlich abziehbare Gewinnanteile der Kinder um.
52 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Hinweis I: Diese Lösung verursacht Aufwand. Die GmbH & Co. KG muss gegründet werden, für sie müssen regelmäßig Jahresabschlüsse erstellt werden etc. Uns Steuerberater freut das. Aber die Folgekosten können dazu führen, dass der ursprüngliche Effekt konterkariert wird! Den Mandanten wird das nicht begeistern. Sie eignet sich nur dann, wenn ein hoher Wertzuwachs in der Immobilie entstanden ist. Beratungsbedarf im Einzelfall!
53 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Exkurs: Grundstücke im Praxisvermögen! Hinweis II: Diese Lösung muss unbedingt frühzeitig vor der eigentlichen Abgabe gefunden werden. Bei einem Praxisverkauf innerhalb dreier Jahre unterstellt die Steuerrechtsprechung einen finsteren Gesamtplan hinter allem, also der Übertragung des Grundstückes und der folgenden Abgabe der Praxis. Die fatale Folge: Kein begünstigter Steuersatz für den Gewinn aus der Praxisveräußerung. Beratungsbedarf im Einzelfall!
54 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Freibetrag 55. Lebensjahr vollendet oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Freibetrag von EUR einmalige Gewährung Ermäßigung um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR übersteigt
55 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Freibetrag Steuerliche Freibeträge bei Praxisveräußerung nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder bei Berufsunfähigkeit Veräußerungsgewinn Freibetrag EUR Höhe des Gewinns EUR EUR EUR Der Freibetrag wird um den Betrag gekürzt, um den der Veräußerungs- gewinn EUR übersteigt mehr als EUR kein Freibetrag
56 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Freibetrag Bsp.: Ein 58-jähriger Zahnarzt veräußert seine Praxis zu einem Preis von EUR. Der Buchwert der Praxis beträgt EUR. Veräußerungskosten sind i.h.v EUR entstanden. Veräußerungspreis -Veräußerungskosten -Buchwert Veräußerungsgewinn -Freibetrag zu versteuernder Veräußerungsgewinn EUR./ EUR./ EUR EUR./ EUR EUR
57 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Freibetrag Abwandlung: Der Veräußerungspreis beträgt Veräußerungspreis EUR - Veräußerungskosten./ EUR - Buchwert./ EUR Veräußerungsgewinn EUR Gewinn EUR EUR EUR Freibetrag EUR verbleiben EUR./ EUR zu versteuern EUR
58 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Freibetrag Abwandlung: Der Veräußerungspreis beträgt EUR. Veräußerungspreis EUR - Veräußerungskosten./ EUR - Buchwert./ EUR Veräußerungsgewinn EUR Gewinn EUR EUR EUR Freibetrag EUR verbleiben EUR./. 0 EUR zu versteuern EUR
59 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Fünftelregelung unabhängig vom Alter und der Berufsunfähigkeit neben der Freibetragsregelung rein rechnerische Verteilung der Einkünfte auf Antrag auf 5 Jahre Abmilderung der Steuerprogression
60 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Fünftelregelung Berechnung Einkommen ohne Veräußerungsgewinn Steuer Einkommen + 1/5 Veräußerungsgewinn Steuer Differenz Ansatz = ermittelte Steuerdifferenz x Fünf
61 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Fünftelregelung Berechnung zu versteuerndes Einkommen EUR - Veräußerungsgewinn./ EUR - verbleibendes z.v.e EUR darauf entfallender Steuerbetrag +1/5 Veräußerungsgewinn EUR darauf entfallender Steuerbetrag EUR EUR - Steuerbetrag verbleibendes z.v.e. / EUR Unterschiedsbetrag EUR EUR multipliziert mit Faktor EUR EUR Tarifliche Einkommensteuer EUR
62 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Steuerpflichtiger und seine Ehefrau werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. - das zu versteuernde Einkommen beträgt einschließlich des Gewinns aus der Veräußerung der Praxis EUR - der Veräußerungsgewinn beträgt EUR - ohne Anwendung der Fünftelregelung würde sich eine Steuerlast von EUR ergeben
63 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes 56% des durchschnittlichen Steuersatzes 55. Lebensjahr vollendet oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Mindeststeuersatz 15% nur für Veräußerungsgewinne bis 5 Mio. EUR einmalige Gewährung
64 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Berechnung für Spitzenverdiener (incl. Reichensteuer ) max. 45% x 56% = 25,20% Übrige max. 42% x 56% = 23,52%
65 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Berechnung zu versteuerndes Einkommen darauf entfallender Steuerbetrag entspricht einem Steuersatz von 21,709 % 56% von 21,709% = 12,157% < 15% Ansatz Mindeststeuersatz 15% Veräußerungsgewinn darauf entfallender Steuerbetrag (15%) verbleibendes z.v.e. darauf entfallender Steuerbetrag Tarifliche Einkommensteuer EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
66 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Steuerpflichtiger und seine Ehefrau werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. - das zu versteuernde Einkommen beträgt einschließlich des Gewinns aus der Veräußerung der Praxis EUR - der Veräußerungsgewinn beträgt EUR - ohne Inanspruchnahme der Besteuerung mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes würde sich eine Steuerlast von EUR ergeben - die Differenz zur Besteuerung unter Inanspruchnahme der Fünftelregelung beträgt: - Fünftelregelung EUR 56% des durchschnittlichen Steuersatzes EUR Differenz EUR
67 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Fünftelregelung und 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Was ist günstiger? Es kommt darauf an bei höheren Einkommen 56% des durchschnittlichen Steuersatzes bei steigendem Einkommen vermindert sich der Progressionsvorteil bei niedrigeren Einkommen Fünftelregelung Anwendung des Mindeststeuersatzes
68 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Übergangsgewinn und Übertragungszeitpunkt Übergangsgewinn Ermittlung des Gewinns bei Zahnarztpraxen üblicherweise durch Einnahmen-Überschussrechnung im Zeitpunkt der Veräußerung Übergang zur Bilanzierung Forderungen und Verbindlichkeiten sind per Stichtag zu ermitteln und im Jahr der Veräußerung zu versteuern Forderungen > Verbindlichkeiten = Übergangsgewinn = laufender Gewinn!
69 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Übergangsgewinn und Übertragungszeitpunkt Daher: Übertragungszeitpunkt sinnvoll zu Beginn eines Jahres, weil Übergangsgewinn erst im neuen Jahr niedrigere laufende Einkünfte als Basis für die Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes
70 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Übergangsgewinn und Übertragungszeitpunkt Übertragungszeitpunkt Beispiel Verkauf zum Veräußerungsgewinn laufender Gewinn EUR EUR hier entsteht kein Progressionsvorteil, weil der Steuerpflichtige bereits durch den laufenden Gewinn im höchsten Steuersatz ist. Die Fünftelregelung wirkt sich nicht aus, 56% des durchschnittlichen Steuersatzes würden sich auswirken.
71 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Übergangsgewinn und Übertragungszeitpunkt Übertragungszeitpunkt Beispiel Verkauf zum Veräußerungsgewinn laufender Gewinn Übergangsgewinn EUR EUR EUR hier entsteht ein Vorteil, da die laufenden Einkünfte im Jahr 2013 weitaus niedriger sind als im Jahr 2012, die Fünftelregelung kann hier also steuermindernd wirken.
72 3. Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe Tipp: Optimierung der Steuerbelastung Investitionen vor Praxisabgabe Verringerung des laufenden Gewinns durch zusätzliche Abschreibungen Werterhöhung durch Investition wird bei Veräußerung ermäßigt besteuert die Investitionen am besten mit dem Erwerber abstimmen und auf dieser Grundlage den Veräußerungspreis festlegen Achtung: die Steuervergünstigung für den Praxisverkauf entfällt (Freibetrag, ermäßigte Steuer), wenn weiterhin praktiziert wird aber: Geringfügigkeitsgrenze max. 10% der durchschnittlichen Einnahmen der letzten 3 Jahre Vorsicht: Rechtsunsicherheit!
73 Aktuelles zum Schluss Änderungen in Rechtsprechung und Steuergesetzgebung für 2011 und 2012
74 Gemischt veranlasste Aufwendungen Aufwendungen privat veranlasst gemischt veranlasst beruflich / betrieblich veranlasst Aufteilung nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung Betriebsausgaben / Werbungskosten
75 Gemischt veranlasste Aufwendungen wenn Teilung möglich betriebliche / berufliche Veranlassung nachweisbar abgrenzbarer beruflicher Anteil untergeordnete betriebliche / berufliche Veranlassung (< 10 %) = steuerlich nicht abziehbar untergeordnete private Veranlassung (< 10 %) = in vollem Umfang abziehbar geeignete Aufteilungsmaßstäbe Zeit-, Mengen-, Flächenanteile Aufteilung nach Köpfen
76 Gemischt veranlasste Aufwendungen Einzelfälle aktuelle Rechtsprechung Dienstreisen in Tourismusgebiete bei unmittelbarem beruflichen Anlass vollständig abziehbar Vortrag auf Kongress Lehrer betreut Gruppenreise auf Veranlassung des Arbeitgebers Besuch Geschäftspartner Nachweis des beruflichen Anlasses Bescheinigung des Arbeitgebers Dokumentation der Dienstreise Aufteilung erforderlich bei auch privater Mitveranlassung
77 Gemischt veranlasste Aufwendungen Einzelfälle aktuelle Rechtsprechung Sprachreisen ins Ausland grundsätzlich auch privat veranlasst Kursgebühren insgesamt Werbungskosten Flug, Übernachtung Verpflegung nur anteilig abziehbar Anteil nicht zeitanteilig zu berechnen grundsätzlich 50 % privat veranlasst berufliche Veranlassung muss nachgewiesen werden auch Aufwendungen für Sprach-Grundkurs abziehbar, wenn Grundkenntnisse beruflich benötigt werden und ausreichend sind Arbeitgeber Notwendigkeit bescheinigt Kosten für Auslandssprachreise nur noch anteilig abziehbar
78 Reise- und Fortbildungskosten Gegen eine rein berufliche Veranlassung sprechen: Mitnahme des Ehegatten, Lebensgefährten oder anderer Familienangehöriger, die nicht in der Praxis beschäftigt sind, und auch nicht in einer besonderen Funktion (z. B. als Übersetzer) am Kongress teilnehmen Benutzen von Beförderungsmitteln, die der Erholung dienen, und z. B. kostspieliger sind, als übliche Beförderungsmittel häufiger Ortswechsel, der nicht sachlich bezogen ist ein der Reise vor- oder nachgelagerter Urlaubsaufenthalt
79 Reise- und Fortbildungskosten Für eine rein berufliche Veranlassung sprechen: Ein homogener Teilnehmerkreis und straffe Organisation der Fortbildungsveranstaltung. Eine möglichst lückenlose Dokumentation des Kongressbesuches, aus der die rein berufliche Veranlassung ersichtlich ist. TIPP: Fertigen Sie während der gesamten Reise Aufzeichnungen an über besuchte Referate, Seminare, und berufsspezifische Ausstellungen. Möglichst lückenlose Teilnehmertestate und Namen und Adressen von Teilnehmern sind ebenfalls nützliche Nachweise.
80 Reise- und Fortbildungskosten Falls die Aufwendungen für eine Fortbildungsreise nicht anerkannt werden, besteht jedoch noch die Möglichkeit, Aufwendungen geltend zu machen, die zusätzlich zu den Reisekosten angefallen sind: Eintrittsgelder Zusätzliche Fahrtkosten Kongressgebühren ggf. auch zusätzliche Unterbringungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung
81 Studium, Aus- und Fortbildung Art der Aus-/ Weiterbildung Werbungskosten / Sonderausgaben? Höhe des Abzugs Fortbildung/ Weiterbildung Werbungskosten unbeschränkt Erststudium nach Berufsausbildung/ Zweitstudium Erstausbildung/ Erststudium Werbungskosten Sonderausgaben unbeschränkt, ggf. Verlustvortrag max EUR ab 2012: max EUR
82 Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten aktuelle BFH-Rechtsprechung erleichtert Pflichten zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitsaufwendungen auch Kosten für objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung abziehbar (z. B. immunbiologische Krebsabwehrtherapie) auch ein später geführter Nachweis reicht aus neben einem amtsärztlichen Attest sind auch andere Beweismittel möglich Attest des behandelnden Arztes reicht jedoch nicht aus (Gefahr von Gefälligkeitsgutachten) Gesetzgeber unterläuft steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung bisherige Verwaltungsauffassung wird gesetzlich verankert
83 Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten Nachweis der Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten durch: Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes bei Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutischer Behandlung, auswärtiger Unterbringung behinderter Kinder, medizinischen Hilfsmittel, die auch allgemeine Gebrauchsgegenstände sein können wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungen (Frischzellenbehandlungen, Sauerstofftherapie) Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes für Besuchsfahrten von Angehörigen zum Krankenhaus
84 Kinder Kindergeld und -freibeträge bei volljährigen Kindern Bisher: nur wenn Bezüge und Einkünfte des Kindes < EUR Neu ab 2012: Abschaffung der Einkünfte- und Bezüge-Grenze gilt bei erstmaliger Berufsausbildung auch, wenn Ausbildung neben Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (z. B. Fernstudium) gilt auch bei zweiter Berufsausbildung ohne eigene Erwerbstätigkeit (wöchentliche Arbeitszeit < 20 Stunden oder Minijob ist unschädlich)
85 Kinder Neuregelung bei volljährigen Kindern ist: Vereinfachung, da Einkünfte- und Werbungskostenermittlung für Kind entfällt echte steuerliche Entlastung für Eltern mit Kindern in Ausbildung Ausbildungsfreibetrag für Kinder bei auswärtiger Unterbringung: max. 920 EUR bisherige Anrechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes (soweit > EUR) entfällt ab 2012
86 Kinder Kinderbetreuungskosten Kinder zw. 0 u. 14 erwerbstätige Eltern / Alleinerziehende Alleinverdienereltern Kinder zw. 3 u. 6 Mischfälle Kinder zw. 0 u. 14 in allen anderen Fällen Werbungskosten / Betriebsausgaben Sonderausgaben Steuerermäßigung
87 Kinder Kinderbetreuungskosten ab 2012 für Betreuung von Kindern < 14 Jahre Abzug als Sonderausgaben statt als WK/BA Abzug von 2/3 der Kosten max EUR pro Jahr und Kind Prüfung der persönlichen Voraussetzungen der Eltern (erwerbstätig/alleinerziehend) entfällt Problem: Sonderausgabenabzug läuft (teilweise) ins Leere, wenn keine positiven Einkünfte (z.b. Gewerbeverlust) kein Vortrag von Verlusten aus Sonderausgaben in Folgejahre
88 Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker Minderung der Einkommensteuer bis zu EUR keine Begünstigung bei Barzahlung Ehepaare erhalten Höchstbetrag für Handwerkerleistungen auch bei Nutzung mehrerer Wohnungen nur einmal kein Vor- bzw. Rücktrag der Steuerermäßigungsbeträge Pflege- und Betreuungsleistungen Anrechnung von Pflegesachleistungen keine Anrechnung von Pflegegeld
89 Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Haushaltshilfe (sv-pflichtig) Handwerkerleistungen Haushaltshilfe, die als Minijobber beschäftigt ist absetzbar bis zu 20 % von EUR 20 % von EUR 20 % von EUR max. Steuerermäßigung EUR EUR 510 EUR
90 Abgeltungsteuer Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen sind grundsätzlich nicht abziehbar WK-Abzug mit Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR / EUR abgegolten strittig Empfehlung: Angabe der WK in Steuererklärung Verluste aus Kapitaleinkünften / Veräußerung von Aktien Verrechnung in Einkommensteuererklärung nur nach Vorlage einer Verlustbescheinigung Antragstellung bei Bank bis für 2011 Antragstellung bei Bank bis für 2012 ACHTUNG: Ausschlussfristen!!!
91 Abgeltungsteuer Weitere Vereinfachungen geplant Kirchensteuerabzug soll ab 2013 automatisiert werden bisher Wahlrecht: Sparer können ihrer Bank ihre Religionszugehörigkeit mitteilen Einbehalt der Kirchensteuer durch Bank keine Information der Bank notwendig ist Abgabe Einkommensteuererklärung mit Anlage Kap und Nachzahlung der Kirchensteuer ab 2013: Abschaffung Wahlrecht Kreditinstitute müssen für jeden Sparer die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen Einbehalt der Kirchensteuer durch Bank Abgeltungswirkung
92 Verbilligte Vermietung an Angehörige Neuregelung ab 2012 Miete 66 % der ortsüblichen Miete Miete < 66 % der ortsüblichen Miete gilt als voll entgeltlich Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil Schuldzinsen, AfA etc. vollständig Werbungskosten Werbungskosten nur abziehbar, soweit entgeltlich vermietet Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht mit Totalüberschussprognose entfällt
93 Private Veräußerungsgeschäfte Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Erwerb Gegenstände des täglichen Bedarfs / Gebrauchsgegenstände Antiquitäten, Kunstgegenstände, Oldtimern nicht steuerbar bei Erwerb nach steuerpflichtig, sofern Gewinn 600 EUR
94 Elektronische Übermittlung ans Finanzamt Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen bereits seit 2005: Umsatzsteuer-Voranmeldungen Lohnsteuer-Anmeldungen Lohnsteuerbescheinigungen seit 2009: Kapitalertragsteueranmeldung bei Ausschüttungen einer GmbH ab 2011: Umsatzsteuerjahreserklärung Antrag auf Dauerfristverlängerung Anlage EÜR Gewerbesteuererklärung sowie Zerlegung Körperschaftsteuererklärung Einkommensteuererklärung (bei Unternehmern) Steuerberater Max Mustermann Steueränderungen 2011 / Januar
95 Vielen Dank für Ihr Aufmerksamkeit und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrExistenzgründung: Der sichere Weg in die eigene Praxis - betriebswirtschaftlich und steuerlich - Düsseldorf, am 04.06.2016
Existenzgründung: Der sichere Weg in die eigene Praxis - betriebswirtschaftlich und steuerlich - Düsseldorf, am 04.06.2016 Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrWie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage?
Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Vortrag von RA/StB Dr. Stefan Rode 4. Treffen des Photovoltaikforums am 9./10. Oktober 2009 in Kassel RA/StB Dr. Stefan
MehrLohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu
Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrEinkommen Steuererklärung
Christoffel/Geiß Einkommen Steuererklärung 28/29 L Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre Steuererklärung 28.. D. L Vereinfachte Steuererklärung 28 für " ^^ Arbeitnehmer c f j Steuer-Spar-Tipps.......
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrBekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften
Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrDie besten Steuertipps für den Ruhestand
Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrVII. Sonstige EinkÅnfte
VII. Sonstige EinkÅnfte 22, 23 EStG 1. EinkÅnfte aus wiederkehrenden BezÅgen 22 Nr. 1 EStG a) Allgemeines Die Vorschrift des 22 Nr. 1 EStG umfasst EinkÅnfte aus wiederkehrenden BezÅgen, soweit sie nicht
MehrPreis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters
Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrAls Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.
Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
MehrUnternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller
Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrAntrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller
Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen
MehrUnternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld
Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen
MehrSteuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung
Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in der Betrieblichen Unfallversicherung Stand: Februar 2015 Autor: GI Underwriting Special Risks Bezug: BMF-Schreiben IV C 5 S 2332/9/100/4 vom 28.10.2009
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrHerzlich Willkommen! Erfolgreiche Unternehmensübergabe 2005
Herzlich Willkommen! Steuerliche Behandlung und steueroptimale Gestaltung der Unternehmensübergabe Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmenserwerb von Todes wegen Unternehmensschenkung Schenkung unter
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrSteueraufkommen in der BRD
Steueraufkommen in der BRD Die Einkunftsarten in der BRD Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige Arbeit Nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte
MehrWas Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten
Was Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten Dirk Grigull, Rechtsanwalt in Güstrow Simone Brenner, BDO AG Rostock Güstrow, 25. Februar 2016 Ziele
MehrJEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:
JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Mehr2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben
2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst
MehrPraxisabgabe aus steuerlicher Sicht
Gestaltungsmöglichkeiten Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht Strategien für Praxisabgeber Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf Stürcke & Blume Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrSteuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrHaus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer
Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
Mehr05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?
Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS
ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015
MehrGesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.
1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen 1
Haushaltsnahe Dienstleistungen 1 Vielfältige Steuervergünstigungen nebeneinander Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung Haushaltsscheckverfahren: 10 % der Kosten bis 5 100 EUR, höchstens 510 EUR
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrAnlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.
Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF
MehrEinkommen 2007/2008 Steuererklärung
Christoffel/Geiß Einkommen 2007/2008 Steuererklärung leicht gemacht Q Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre g- Q Steuererklärung 2007 Ü 3 v. Vereinfachte Steuererklärung 2007 für ^ Arbeitnehmer := Steuer-Spar-Tipps
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrLebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit
Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit. GDA-Wohnrecht eine clevere Investition in die eigene Zukunft. Mit dem Erwerb Ihres
MehrWer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung
1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrR.38 EStG 1975 4Entn.
R.38 EStG 1975 4Entn. 38. a) Nutzungsentnahmen sind nicht mit dem Teilwert, sondern mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (Anschluß an Beschl. des Großen Senats GrS 2/86
MehrSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Gesetzestext 35a Stand: Art. 1 Nr. 13 Gesetz zur steuerlichen
MehrMerkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz
Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH. Informationsabend 09.06.2015. Problemfälle in der Unternehmensnachfolge
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend 09.06.2015 Problemfälle in der Unternehmensnachfolge SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 1 SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 Die 4 Säulen Die 4 Unternehmensbereiche
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrTeil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2015... 13
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Zugangs-Code für den Zugriff auf das Arbeitshilfen-Portal.... 2 Inhaltsverzeichnis... 5 Vorwort....10 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch....11 Abkürzungsverzeichnis...12
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrAbgeltungssteuer 2009
Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle
MehrHäufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ 1. Handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um eine neue Kirchensteuer? Nein, das automatische Verfahren zum Einbehalt
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
Mehr