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1 Seite 1 von 5 Sie sind hier: Startseite» Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz» Arbeitsschutzbetreuung» FAQ» Arbeitsschutzbetreuung allgemein Fragen zur Arbeitsschutzbetreuung allgemein Welche Betreuung kommt für meinen Betrieb in Frage? Welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von der Anzahl Ihrer Beschäftigten ab. Und davon, ob Sie sich als Unternehmer selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterqualifizieren möchten. Grundsätzlich stehen drei Betreuungsformen zur Auswahl: Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Alternative, bedarfsorientierte Betreuung Für viele kirchliche Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten in Trägerschaft einer Kirchengemeinde, gilt eine spezielle kirchliche Präventionsvereinbarung. Welche Arbeitnehmer sind betreuungspflichtig? Voll- und Teilzeitkräfte ABM-, SAM-und HZA-Kräfte Aushilfen und geringfügig Beschäftigte Auszubildende Behinderte in anerkannten Werkstätten und Betreute (arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen) Familienangehörige, Ehegatten Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH Haushaltshilfen Leiharbeiter Mitarbeitende Betreute Praktikanten, Vorpraktikanten, Anerkennungspraktikanten Rehabilitanden und Umschüler in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken Schüler berufsbildender Schulen/Fachschüler Zivildienstleistende Welche Arbeitnehmer sind nicht betreuungspflichtig?

2 Seite 2 von 5 Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer betreuungspflichtig. Die folgenden Gruppen fallen zwar nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung. Dennoch muss ihre Sicherheit im Unternehmen durch eine betriebsspezifische Betreuung gewährleistet sein. Ein-Euro-Jobber Ehrenamtlich Tätige Freie Mitarbeiter Heimarbeiter Honorarkräfte, Dozenten Studenten der Medizin Unternehmer Zählt für die Betriebsgröße die Anzahl der beschäftigten Personen oder zählen aufgerechnete Vollzeitstellen? Grundsätzlich gilt: Die Anzahl der beschäftigten Personen ist entscheidend für die mögliche Betreuungsform. Für die Grundbetreuung wird zunächst die Kopfzahl berechnet. Um zu ermitteln, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen in Frage kommt (Schwellwert) wird mit Vollzeitstellen gerechnet. Der Betreuungsform- Suchassistent hilft Ihnen beim Berechnen. Welche Qualifikation muss ein Betriebsarzt beziehungsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben, um die Arbeitsschutzbetreuung durchführen zu können? Nur wer die entsprechende Fachkunde vorweisen kann, darf die betriebsärztliche Betreuung durchführen. Grundsätzlich gilt das für Ärzte, die die Gebietbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder als Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Diese Fachmediziner verfügen über die notwendigen Qualifikationen und können in der Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten. Sie können einen niedergelassenen Arbeitsmediziner oder einen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragen. Die sicherheitstechnische Betreuung darf nur von Personen durchgeführt werden, die neben der beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister eine zweijährige praktische Tätigkeit in ihrem Beruf sowie einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben. In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 ist in den 3 und 4 die Fachkunde der Dienstleister näher erläutert. Sie können externe Fachkräfte verpflichten, zum Beispiel einen sicherheitstechnischen Dienst oder eine freiberuflich arbeitende Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wird die Einsatzzeit von 160 Stunden im Jahr erreicht, ist es sinnvoll eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Die BGW bietet verschiedene Seminare zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Wie hoch sind die Kosten für die Arbeitsschutzbetreuung? Die Arbeitsschutzbetreuung ist an keine Gebührenordnung gebunden. Wir empfehlen Ihnen, Angebote von mehreren Dienstleistern anzufordern, da es zu erheblichen Unterschieden im Preis-Leistungs-Verhältnis kommen kann. Sprechen Sie außerdem Berufskollegen oder artverwandte Einrichtungen an und fragen nach deren Erfahrungen mit den in Frage kommenden Dienstleistern. Erstellen Sie einen Leistungskatalog, auf dessen Grundlage die Anbieter ein Angebot abgeben sollen. Für die Auswahl haben wir Musterverträge zusammengestellt. Beachten Sie bitte auch unsere Empfehlungen für die Auswahl eines betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Dienstleisters.

3 Seite 3 von 5 Wie informiere ich die BGW über meine Arbeitsschutzbetreuung? Die BGW benötigt einen der folgenden Nachweise: formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung Kopie des gültigen Betreuungsvertrages mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Nachweisbogen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (als Faxvorlage zum Download) Kann der Hausarzt auch die betriebsärztliche Betreuung durchführen? In der Regel nicht. Es sei denn der Hausarzt verfügt über die spezielle Fachkunde eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners. Muss ich meine Mitarbeiter informieren, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit für unseren Betrieb zuständig sind? Sie müssen Ihre Mitarbeiter darüber informieren, welche Betreuungsform Sie in Ihrem Betrieb umsetzen und welche Dienstleister Sie damit beauftragt haben. Auf jeden Fall sollte die Information per Aushang bekannt gegeben werden. Zusätzlich kann auch im Rahmen der Unterweisung informiert werden. Wozu dienen die Besuchsprotokolle, die von den betreuenden Dienstleistern (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) erstellt werden? Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind verpflichtet, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig Bericht zu erstatten. Das Protokoll dokumentiert, dass Sie den Forderungen der Arbeitsschutzvorschriften nachgekommen sind es dient Ihnen als Nachweis gegenüber den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und bildet die Grundlage zur Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Warum muss ich die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und aktualisieren? Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist Ihr Nachweis, dass Sie als Unternehmer Ihren Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter nachgekommen sind. Er bewahrt Sie im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vor eventuellen privatrechtlichen Regressforderungen von Geschädigten. Zählen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auch zur Arbeitsschutzbetreuung? Nein. Bei den Vorsorgeuntersuchungen handelt es sich um separate betriebsärztliche Leistungen, die nicht als Arbeitsschutzbetreuungszeit gelten und daher auch nicht zu dieser hinzugerechnet werden dürfen.

4 Seite 4 von 5 Kann ich die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen von dem Betriebsarzt durchführen lassen, der mich auch im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung versorgt? Dies ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ausdrücklich empfohlen (jeweils in 15). Beachten Sie aber bitte: Wenn der Betriebsarzt, zum Beispiel bei der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, nur alle fünf Jahre den Betrieb persönlich besucht, so steht dies nicht unbedingt mit den zeitlich unterschiedlichen Fristen der Vorsorgeuntersuchungen im Einklang. Die Vorsorgeuntersuchung muss alle 36 Monate durchgeführt werden. Der Zeitbedarf für die arbeitsmedizinische Untersuchung wird nicht zur Einsatzzeit für die Arbeitsschutzbetreuung gezählt, daher werden die Kosten hierfür extra berechnet. Benötigen meine Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Untersuchung? Ja, wenn sie an ihrem Arbeitplatz mit Gefahrstoffen umgehen oder eine Infektionsgefährdung besteht. Der Betriebsarzt untersucht die Mitarbeiter und prüft, ob ihre Gesundheit beeinträchtigt ist und ob dies möglicherweise im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz oder der beruflichen Tätigkeit stehen könnte. Personen wie Krankenschwestern und -pfleger, Arzt- und Zahnarzthelferinnen und -helfer sowie Laborantinnen und Laboranten müssen regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden (Beschäftigungsvoraussetzung). Grundlage für die Arbeitsmedizinische Vorsorge bildet die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Welcher Arzt darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen? Für Gefahrstoffe und Biostoffe gilt folgende Regelung: Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) darf der Arbeitgeber für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nur Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Für Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse oder eine spezielle Ausrüstung erfordern, muss der beauftragte Arzt, falls er diese Anforderungen nicht selbst erfüllt, weitere Ärzte hinzuziehen, die entsprechende Fachkunde haben. Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu akzeptieren. Der Unternehmer darf sie jedoch ohne eine fristgerechte Untersuchung nicht weiterbeschäftigen. Zunächst muss er dann prüfen, ob er einen Arbeitsplatz ohne Infektionsbeziehungsweise Gefahrstoffgefährdung anbieten kann. Ist dies nicht der Fall, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben. Es ist jedoch unabhängig davon im Interesse des Arbeitnehmers, an der Vorsorgeuntersuchung, die speziell zum Schutz seiner Gesundheit angeboten wird, teilzunehmen. Wie werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet? Die Gebühren der Untersuchung können frei ausgehandelt werden. Es empfiehlt sich, gemäß der allgemeinen "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ) abzurechnen. Die spezielle UV-GOÄ bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die von Berufsgenossenschaften getragen werden, und gilt nicht für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

5 Seite 5 von 5 Wie ist mit den Auswahlkriterien für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu verfahren? In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) sind die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geregelt. Für bestimmte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen muss eine Untersuchung angeboten werden (Angebotsuntersuchung). Zurzeit werden Arbeitshilfen erarbeitet, die Unterstützung dabei leisten, den zu untersuchenden Personenkreis auszuwählen. öffnen schließen

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