ERGO Rente Garantie Flexible Rentenversicherung mit Garantie und dynamischem Anlagekonzept

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1 ERGO Rente Garantie Flexible Rentenversicherung mit Garantie und dynamischem Anlagekonzept Verkaufsargumentation ERGO Rente Garantie reduziert finanzielle Lücken der Altersversorgung und bei einer möglichen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit. passt sich den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden bis zum Beginn der Verfügungsphase sowie im Rentenbezug flexibel an. bietet Sicherheit für die Familie. Leistungen ERGO Rente Garantie bietet eine Altersvorsorge mit Garantie und dynamischem Anlagekonzept. Am Tag des Beginns der Verfügungsphase bietet sie ein garantiertes Mindestvertragsguthaben zur Bildung einer Altersrente. Bis zum Tag des Beginns der Verfügungsphase ist die Todesfallleistung ebenfalls garantiert. Verfügungsphase ERGO Rente Garantie bietet dem Kunden Flexibilität mit einer Verfügungsphase in der er monatlich über den Beginn seiner Rentenzahlung entscheiden kann. Der Beginn der Verfügungsphase wird vom Kunden bei Vertragsschluss vorgegeben. Die Verfügungsphase endet spätestens mit dem Erreichen des Höchstalters für den Rentenbeginn. Die Beitragszahlung endet zu Beginn der Verfügungsphase. Zusatzversicherungen werden in der Verfügungsphase nicht weitergeführt. Dauer der Verfügungsphase: bei Beginn der Verfügungsphase - bis zum Alter 55: 10 Jahre - ab dem Alter 56: Alter 80 Erlebensfall-Leistung Altersrente am Tag des Beginns der Verfügungsphase Wenn die versicherte Person den Tag des Beginns der Verfügungsphase erlebt und zu diesem Zeitpunkt die Altersrente in Anspruch nimmt, berechnen wir unabhängig von der Höhe des dann vorhandenen Fondsguthabens zunächst aus dem garantierten Mindestvertragsguthaben die garantierte Altersrente. Das garantierte Mindestvertragsguthaben entspricht grundsätzlich der Summe der Beiträge zur Hauptversicherung multipliziert mit dem jeweiligen Garantieniveau. Das Garantieniveau zu Vertragsbeginn ist von der Aufschubdauer, von der Beitragszahlungsart (laufender Beitrag oder Einmalbeitrag) und von der Beitragsgruppe (Normaltarif, IPV-Tarif, Honorar-Tarif, DANV-Tarif) abhängig. ERGO Rente Garantie

2 Garantieniveau: Normaltarif, IPV-Tarif, DANV-Tarif - unter 12 Jahren Aufschubzeit: 80 % - ab 12 und unter 15 Jahren Aufschubzeit: 95 % - ab 15 Jahren Aufschubzeit 100 % Garantieniveau: Honorar-Tarif - unter 9 Jahren Aufschubzeit: 80 % - ab 9 und unter 12 Jahren Aufschubzeit: 95 % - ab 12 Jahren Aufschubzeit 100 % Durch Vertragsänderungen während der Laufzeit kann sich die Höhe des garantierten Mindestvertragsguthabens verändern. Für außerplanmäßige Erhöhungen der Beitragssumme während der Vertragslaufzeit gilt unabhängig von Restlaufzeiten, Beitragsgruppen und Zahlweisen ein Garantieniveau von 80 %. Das Garantieniveau für die hinzukommenden Bruttobeiträge der Hauptversicherung beträgt auch dann 80%, wenn vorher eine Beitragsherabsetzung erfolgt ist. Die garantierte Altersrente erhöht sich am Tag des Beginns der Verfügungsphase, wenn der Wert des Fondsguthabens das garantierte Mindestvertragsguthaben zu diesem Zeitpunkt übersteigt. In diesem Fall legen wir das höhere Fondsguthaben bei der Berechnung der Altersrente zugrunde. Maßgebend für die Berechnung der Höhe der gesamten Altersrente ist zudem der Rentenfaktor je Euro Vertragsguthaben. Der Rentenfaktor ist garantiert. Er gibt an, wie viel Altersrente pro Euro Vertragsguthaben zu erwarten ist. Weitere Hinweise zum garantierten Rentenfaktor sind im Versorgungsvorschlag und in der Versicherungsurkunde enthalten. Altersrentenbeginn während der Verfügungsphase Wenn die Altersrente am Tag des Beginns der Verfügungsphase nicht in Anspruch genommen wird, verfällt der Anspruch auf die von uns garantierte Altersrente. Denn die Garantie besteht nur an diesem Tag. Dennoch kann eine Altersrente bis zum Ablauf der Verfügungsphase in Anspruch genommen werden. Wir berechnen diese Altersrente dann allein auf Grundlage des aktuellen Fondsguthabens und mit dem dann gültigen Rentenfaktor. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Verfügungsphase und wird die Altersrente bis zum Ablauf der Verfügungsphase nicht in Anspruch genommen, zahlen wir automatisch mit Ablauf der Verfügungsphase eine lebenslange Altersrente. Das Fondsguthaben kann bei Abruf in der Verfügungsphase sowohl höher als auch niedriger als das garantierte Mindestvertragsguthaben am Tag des Beginns der Verfügungsphase sein. Daher können wir die Höhe der nach Beginn der Verfügungsphase zu zahlenden Altersrente nicht garantieren. Kapitalwahlrecht Der Versicherungsnehmer kann anstelle der lebenslangen Rentenzahlung auch eine vollständige oder teilweise Kapitalabfindung mit Verrentung des Restguthabens bekommen. Er muss dies mindestens einen Monat vor dem gewünschten Auszahlungstermin verlangen. ERGO Rente Garantie

3 Flexible Altersgrenze Todesfall-Leistung Das Produkt ermöglicht einen flexiblen Rentenbeginn innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase. Sofern der Beginn der Rentenzahlung oder der Kapitalabfindung vorverlegt wird, sind die Höhe des Vertragsguthabens und damit auch die Höhe der vorgezogenen Altersrente nicht garantiert. Grundlage für die Berechnung der Altersrente sind das zum Bewertungsstichtag berechnete Vertragsguthaben und der dann gültige Rentenfaktor. Vor Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Altersrente Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Verfügungsphase, zahlen wir einmalig die garantierte Todesfallleistung aus. Diese entspricht grundsätzlich der Summe der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge zur Hauptversicherung multipliziert mit dem jeweiligen Garantieniveau (siehe unter Erlebensfallleistung). Durch Veränderungen während der Laufzeit kann sich die Höhe der garantierten Todesfallleistung verändern. Die Todesfallleistung erhöht sich, wenn der Wert des Fondsguthabens zum Zeitpunkt des Todes die garantierte Todesfallleistung übersteigt. Wird die Altersrente vor Beginn der Verfügungsphase in Anspruch genommen, erlischt damit der Anspruch auf die Todesfallleistung. Die garantierte Todesfallleistung nennen wir dem Kunden in der Versicherungsurkunde unter Wer und was ist versichert? Nach Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Altersrente Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Altersrente, besteht kein Anspruch auf die garantierte Todesfallleistung mehr. Vielmehr zahlen wir dann einmalig das vorhandene Fondsguthaben aus. Rentengarantiezeit Nach Beginn der Altersrente Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn und innerhalb der Rentengarantiezeit (RGZ) zahlen wir die garantierte Rente zuzüglich der Rente aus der Überschussbeteiligung bis zum Ablauf der Garantiezeit an eine begünstigte Person weiter. Der Kunde kann eine Rentengarantiezeit (RGZ) zwischen 5 Jahren und maximaler RGZ wählen. Die maximale RGZ ist abhängig vom Eintrittsalter und vom Rentenbeginnalter der versicherten Person und darf die gesetzlich zulässige Höchstrentengarantiezeit nicht überschreiten. Die Rentengarantiezeit kann bis 1 Monat vor Beginn der Rentenzahlung neu festgelegt werden. Die einmal vereinbarte Rentengarantiezeit (RGZ) bleibt auch während der Verfügungsphase und während der flexiblen Altersgrenze bestehen. Sofern bei Beginn der Rentenzahlung die gesetzlich zulässige Höchstrentengarantiezeit überschritten wird, erfolgt eine Anpassung der RGZ. ERGO Rente Garantie

4 Kapitalanlage Informationen zur Kapitalanlage ERGO Rente Garantie siehe Druckstück-Nr.: Die Höhe der Versicherungsleistungen dieser Rentenversicherung hängt von den garantierten Mindestleistungen und von der Entwicklung des Vertragsguthabens ab. Das Vertragsguthaben entsteht dadurch, dass wir den zur Kapitalanlage bestimmten Beitragsteil wie folgt anlegen: Mit einem Teil der Beiträge erwerben wir bis zum Beginn der Verfügungsphase Anteile an Investmentfonds (Fondsanlage). Dadurch entsteht ein Fondsguthaben. Den verbleibenden Teil der Beiträge legen wir bis zum Beginn der Verfügungsphase in einen Vertrag mit unserem Rückversicherer an. Dadurch entsteht ein Rückversicherungsguthaben. Fondsguthaben und Rückversicherungsguthaben bilden zusammen das Vertragsguthaben. Sofern der Kunde zum Beginn der Verfügungsphase seine Altersrente nicht in Anspruch nimmt, wird das Vertragsguthaben vollständig in einen Investmentfonds mit geringer Schwankungsbreite umgeschichtet. Gleichzeitig endet die Kapitalanlage in den Rückversicherungsvertrag und in die bislang für die Kapitalanlage vorgesehenen Investmentfonds. Das Vertragsguthaben besteht ab diesem Zeitpunkt allein aus dem Fondsguthaben. Nach Beginn der Verfügungsphase bis zum Beginn der Altersrente hat der Kunde die Möglichkeit, die Anlage des vorhandenen Vertragsguthabens bis zu zwölfmal pro Kalenderjahr kostenlos umzuschichten (Shift). Für den Fondswechsel stehen dem Kunden alle zu diesem Zeitpunkt von uns angebotenen Fonds zur Auswahl. Er kann bis zu zehn Investmentfonds auswählen, wobei auf jeden Investmentfonds ein Anteil von mindestens zehn Prozent entfallen muss. Für den Fondswechsel steht Ihnen der Antrag auf Fondswechsel mit der Druckstück-Nr zur Verfügung. Voraussetzungen Mindestrente: jährlich 300 Euro Mindestbeitrag ohne BUZ und RZV Einmalbeitrag mindestens: jährlich 300 Euro Euro Mindesteintrittsalter - Versicherungsnehmer: 18 Jahre - Versicherte Person: 8 Jahre Höchsteintrittsalter: - laufende Beitragszahlung 75 Jahre - Einmalbeitrag 78 Jahre ERGO Rente Garantie

5 Höchstalter bei Rentenbeginn: 80 Jahre Mindestaufschubzeit: - Einmalbeitrag: 2 Jahre - laufende Beitragszahlung: 5 Jahre Mindestbeitragszahlungsdauer für lfd. Beitragszahlung: 5 Jahre Beitragszahlung Beitragsabruf per SEPA-Lastschrift erforderlich! Die laufenden Beiträge werden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten in Fondsanteile und in ein Rückversicherungsguthaben angelegt und dem Vertragsguthaben zugeführt. Für einen Einmalbeitrag gilt dasselbe Verfahren. Die laufenden Verwaltungskosten werden monatlich dem Fondsguthaben entnommen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen, in dem die versicherte Person stirbt. Längstens jedoch bis zum Beginn der Verfügungsphase. Bei Einschluss der BUZ/IZ/EUZ sowie der Todesfall- Zusatzversicherung (RZV) wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Beim versicherbaren Personenkreis der DANV kann die Invaliditäts- Zusatzversicherung (IZ) vereinbart werden. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ) Beim versicherbaren Personenkreis der DANV kann die EUZ nicht vereinbart werden. Todesfall-Zusatzversicherung (RZV) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nach Rentenbeginn (HRN) Nachträglicher Einschluss möglich ohne eigene Beitragszahlung (Verbindungsrente) mit Herabsetzung der Altersrente. Eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich. Zusatzversicherungen können bei laufender Beitragszahlung nachträglich einund auch ausgeschlossen werden. Auch die Veränderung der Leistungen ist nachträglich möglich. Gesundheitserklärung Die Versicherung kann ohne eine Gesundheitserklärung (GE) abgeschlossen werden. In folgenden Fällen ist eine Gesundheitserklärung notwendig: bei Einschluss einer Todesfall-Zusatzversicherung (RZV) bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung Automatische Anpassung Der Kunde kann einen Anpassungssatz zwischen 4 10% p.a. wählen. Durch die Vereinbarung der automatischen Anpassung von Beitrag und Leistungen erhöhen sich die garantieren Versicherungsleistungen. Es erhöhen sich auch die Leistungen aus einer ggf. eingeschlossenen Todesfall- Zusatzversicherung und einer eingeschlossenen BUZ/EUZ. Der nachträgliche Einschluss der automatischen Anpassung ist möglich. Eine ERGO Rente Garantie

6 zusätzliche GE ist erforderlich, wenn eine Zusatzversicherung eingeschlossen ist. Das Garantieniveau bezogen auf die hinzukommenden Bruttobeiträge der Hauptversicherung, die sich durch eine nachträglich eingeschlossene automatische Anpassung ergeben, beträgt 80%. Die automatische Anpassung endet 15 Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase. Überschussbeteiligung Vor Beginn der Rentenzahlung ist die Überschussbeteiligung gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei dieser Rentenversicherung ausgeschlossen. Vor Beginn der Altersrente beteiligen wir den Vertrag weder an den Überschüssen noch an den Bewertungsreserven. Ab Rentenbeginn werden die Überschussanteile zur jährlichen Erhöhung der Versicherungsleistungen durch Zusatzrenten verwendet. Stattdessen kann die Überschussbeteiligung auch in Form einer Kombi-5-Rente gewährt werden. Solange ausreichend Überschüsse erzielt werden, wird die Kombi-5-Rente in den ersten 5 Jahren in gleich bleibender Höhe gezahlt und steigt ab Beginn des 6. Rentenbezugsjahres jährlich langsam an. Als weitere Überschussverwendungsart kann vereinbart werden, dass die Anteile der Versicherung an den Überschüssen aus der Erhöhung der Versicherungsleistungen durch eine Überschussrente mit Steigerungssatz bestehen. Der Steigerungssatz kann innerhalb bestimmter Grenzen frei gewählt werden. Ansparflexibilitäten Beitragsfreistellung Der Kunde kann jederzeit eine Beitragsfreistellung seines Vertrages mit Wirksamkeit zur nächsten Beitragsfälligkeit veranlassen. Ist die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge kleiner als Euro, kann an Stelle einer Beitragsfreistellung nur eine Auszahlung des Rückkaufwertes erfolgen. Durch eine Beitragsfreistellung reduziert sich das garantierte Mindestvertragsguthaben. Die garantierte Todesfallleistung wird ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung nicht weiter erhöht. Unterbrechung der Beitragszahlung Der Kunde kann bei Zahlungsschwierigkeiten während der Aufschubphase die Beitragszahlung unterbrechen und seine beitragspflichtige Hauptversicherung für einen begrenzten Zeitraum komplett oder teilweise beitragsfrei stellen. Beginnzeitpunkt und Dauer der Unterbrechung der Beitragszahlung wird vom Kunden festgelegt. Die Dauer der Unterbrechung ist zwischen 1-24 Monaten frei wählbar. Bei Elternzeit, die zum Beginn angegeben werden muss, darf die Unterbrechung der Beitragszahlung bis 36 Monate dauern. Bei einer vollständigen Unterbrechung entfällt für die Dauer der Unterbrechung die Beitragszahlung. Beiträge für Zusatzversicherungen müssen zur Aufrechterhaltung des voll- ERGO Rente Garantie

7 ständigen Versicherungsschutzes weiter erbracht werden. Wenn der Kunde auch die Beiträge für Zusatzversicherungen nicht zahlt, erlöschen die Zusatzversicherungen. Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Beitragszahlung: - Das Fondsguthaben muss ausreichen, um die Kosten für die Dauer der Beitragsunterbrechung zu decken (Finanzierbarkeitsprüfung). - es müssen mindestens die Beiträge der ersten 12 Versicherungsmonate eingegangen sein. - Zwischen zwei Unterbrechungen der Beitragszahlung müssen min. 12 Monate vergangen sein. - Spätestens 3 Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer möglich. - Falls der Kunde weiterhin einen Hauptversicherungsbeitrag zahlt, muss dieser mindestens 300 Euro jährlich betragen. Durch eine Unterbrechung der Beitragszahlung reduzieren sich die garantierten Versicherungsleistungen. Wiederinkraftsetzung Der Kunde hat die Möglichkeit, nach einer Beitragsfreistellung die Beitragszahlung (ggf. inkl. automatischer Anpassung von Beiträgen und Versicherungsleistungen) wiederaufzunehmen und den Versicherungsschutz bis zur Höhe des vor Beitragsfreistellung geltenden Schutzes weiterzuführen. Eine Wiederinkraftsetzung ist innerhalb von 36 Monaten nach Beitragsfreistellung möglich (bei Elternzeit darüber hinausgehend bis 3 Monate nach Ende der Elternzeit). Innerhalb von 18 Monaten ist eine Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne Gesundheitserklärung möglich, auch wenn Zusatzversicherungen enthalten sind. Es gelten die gleichen Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung galten. Durch eine Wiederinkraftsetzung erhöhen sich die bei Beitragsfreistellung reduzierten garantierten Versicherungsleistungen wieder. Das Garantieniveau bezogen auf die nach Wiederinkraftsetzung hinzukommenden Hauptversicherungsbeiträge beträgt 80 %. Eine Nachzahlung der rückständigen Beiträge wird nicht angeboten. Stattdessen kann der Kunde eine Zuzahlung tätigen. Zuzahlung Der Kunde kann bis zu 2 Jahre vor Beginn der Verfügungsphase eine Zuzahlung in die Hauptversicherung beantragen. Es gelten jeweils die dann für Zuzahlungen aktuellen Rechnungsgrundlagen (können von den Rechnungsgrundlagen im Neugeschäft abweichen). Zuzahlungen fließen ausschließlich in die Hauptversicherung und erhöhen damit die garantierten Todesfall- und Erlebensfallleistungen. Das Garantieniveau bezogen auf den hinzukommenden Bruttobeitrag der Hauptversicherung beträgt 80 %. Eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich. ERGO Rente Garantie

8 Beitrag je Zuzahlung: - min Euro - max Euro Bis zu 2 Zuzahlungen pro Jahr sind möglich. Zuzahlungen sind nicht möglich: - zu Vertragsbeginn - während einer Unterbrechung der Beitragszahlung - nach Beginn der Verfügungsphase Beitragserhöhung Der Kunde kann bis zu 5 Jahre vor Beginn der Verfügungsphase eine Beitragserhöhung beantragen, außer während einer (teilweisen) Unterbrechung der Beitragszahlung. Es gelten jeweils die dann für Beitragserhöhungen aktuellen Rechnungsgrundlagen (können von den Rechnungsgrundlagen im Neugeschäft abweichen). Eine Beitragserhöhung wird für die gesamt verbleibende Beitragszahlungsdauer abgeschlossen. Der Mindestbetrag für Beitragserhöhungen bei laufendem Beitrag beträgt jährlich 300 Euro. Der Beitrag kann beliebig oft erhöht werden. Standardvorgehen: Sowohl die Beiträge zur Hauptversicherung als auch die Beiträge zur Zusatzversicherung werden erhöht, wobei das zu diesem Zeitpunkt geltende Verhältnis von Zusatzversicherungs-Leistung zur Beitragssumme der Hauptversicherung erhalten bleibt. Alternativ: Nur der Beitrag zur Hauptversicherung wird erhöht. Sofern eine BUB im Vertrag enthalten ist, erhöht sich diese immer entsprechend der Höhe des hinzukommenden Beitrags. Eine Risikoprüfung ist immer erforderlich, wenn eine Zusatzversicherung mit erhöht wird. Durch eine Beitragserhöhung der Hauptversicherung erhöhen sich die garantierten Versicherungsleistungen. Das Garantieniveau bezogen auf die hinzukommenden Bruttobeiträge der Hauptversicherung beträgt 80 %. Beitragsherabsetzung Der Kunde kann bis zum Beginn der Verfügungsphase eine Beitragsherabsetzung veranlassen, außer während einer (teilweisen) Unterbrechung der Beitragszahlung. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Beginn der Versicherungsperiode erfolgen, zu der der Beitrag herabgesetzt werden soll. Standardvorgehen: Sowohl die Beiträge zur Hauptversicherung als auch die Beiträge zur Zusatzversicherung werden herabgesetzt, wobei das zu diesem Zeitpunkt geltende Verhältnis von Zusatzversicherungs-Leistung zur Beitragssumme der Hauptversicherung erhalten bleibt. Alternativ: Nur der Beitrag zur Hauptversicherung wird herabgesetzt. Dies ist nur dann möglich, wenn die maximalen Einschlussgrenzen für die Leistungen der Zusatzversicherungen auch weiterhin eingehalten werden. Sofern eine BUB im Vertrag enthalten ist, reduziert sich diese immer entsprechend der Höhe des wegfallenden Beitrags. Auch nach einer Beitragsherabsetzung müssen die allgemeinen Grenzen hinsichtlich Mindestbeiträgen und Min- ERGO Rente Garantie

9 destleistungen von Haupt- und Zusatzversicherungen eingehalten werden. Durch eine Beitragsherabsetzung reduzieren sich die garantierten Versicherungsleistungen. Änderung der Beitragszahlungsweise Der Kunde kann eine Umstellung der Beitragszahlungsweise beantragen. Mögliche laufende Beitragszahlungsweisen sind 1/12, 1/4, 1/2 und 1/1-jährlich. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. zukünftigen Zahlungsweise ab, d.h. die Umstellung erfolgt zu einem Termin, der sowohl nach alter als auch nach neuer Beitragszahlungsweise ein Beitragszahlungstermin ist. Da sich durch eine Änderung der Beitragszahlungsweise die Beitragssumme der Hauptversicherung ändern kann, kann es zu geringen Veränderungen der garantierten Leistungen kommen. Auszahlungsflexibilitäten Kapitalentnahme vor Rentenbeginn Der Versicherungsnehmer kann bis zum Beginn der Altersrente bis zu 2-mal jährlich einen Teil des Vertragsguthabens entnehmen. Voraussetzungen: - Die Entnahme beträgt mindestens Euro und höchstens 50% des zum Zeitpunkt der Entnahme vorhandenen Vertragsguthabens. - Das Vertragsguthaben nach einer Entnahme beträgt mindestens Euro. - Vor Beginn der Verfügungsphase darf eine Entnahme nicht die Höhe der garantierten Todesfallleistung der Hauptversicherung übersteigen. Bei einer Entnahme vor Beginn der Verfügungsphase werden die garantierten Versicherungsleistungen herabgesetzt. Auch das Fondsguthaben und das Rückversicherungsguthaben verringern sich. Die herabgesetzten Versicherungsleistungen werden dem Kunden bei Antragstellung von der Hauptverwaltung mitgeteilt. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ändert sich durch eine Entnahme nicht. Leistungen aus vereinbarten Zusatzversicherungen bleiben auch nach einer Entnahme in unveränderter Höhe versichert. Bei einer Entnahme ab Beginn der Verfügungsphase verringert sich das Fondsguthaben um den Entnahmebetrag. Kapitalentnahme nach Rentenbeginn Der Versicherungsnehmer kann während der Rentengarantiezeit bis zu zwei mal eine Kapitalauszahlung beantragen. Es kann maximal der Barwert der noch ausstehenden garantierten Renten für die Dauer der Rentengarantiezeit ausgezahlt werden. Aus dem verbleibenden Deckungskapital werden - nach Abzug eines Stornound Selektionsabschlags - garantierte Rente, Überschussrente sowie verbleibende Rentengarantiezeit neu berechnet, sodass vom Zeitpunkt der Entnahme an eine reduzierte, lebenslange Rente weitergezahlt wird. Die vereinbarte Rentengarantiezeit verkürzt sich. Bei einer kompletten Abfindung der ausstehenden garantierten Renten entfällt die Rentengarantiezeit für die anschließende Rentenzahlung komplett. ERGO Rente Garantie

10 Voraussetzungen: - Entnahme beträgt mindestens Euro - Mindestrente von jährlich 300 Euro wird nach Entnahme weiterhin erreicht Unterlagen Die folgenden Formulare stehen für dieses Produkt zur Verfügung: Anfrage ERGO Rente Garantie/Chance Allgemeine Informationen zur Kapitalanlage Angebotserstellung Privatversicherung: EASY Tarife und Beitragsgruppen - Normal-Tarif - IPV-Tarif - Honorar-/ Mitarbeiter-Tarif - DANV-Tarif (siehe Versicherbarer Personenkreis der DANV Produkte ) Produktgrundlagen - 1,25 % garantierter Rechnungszins für den Rentenfaktor - Sterbetafel - in der Anwartschaft MR2012T - in der Rentenlaufzeit EL2012R_Sel Versicherbarer Personenkreis der DANV Produkte 1. Kammerberufe Mitglieder einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferkammer oder des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) bzw. des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte (BDVB). 2. Berufe mit einem Hochschulstudium Personen, die ein rechts-, oder wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben (Staatsexamen, Diplom, Master, Bachelor). Hinweis: Grundsätzlich sind für die Berufe aus 1. und 2. die aktuelle berufliche Tätigkeit in der Anfrage anzugeben. Bei ausländischen Studienabschlüssen ist vor Anfrageaufnahme bei ASEL nachzufragen. ERGO Rente Garantie

11 Todesfall-Zusatzversicherung - RZV Verkaufsargumentation Zielgruppe sind junge Familien, in denen der Versorger für den Todesfall hoch versichert werden soll. Gute Ergänzung zu einer Rentenversicherung, um von Beginn an einen hohen Todesfallschutz zu haben. Geeignet für Absicherung des Todesfallrisikos bei der Aufnahme von Darlehen. Leistungen Dauern Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Verfügungsphase, zahlen wir zusätzlich zur Todesfallleistung aus ERGO Rente Garantie die vereinbarte Todesfallleistung dieser Zusatzversicherung (RZV) aus. Die Todesfall-Zusatzversicherung kann nur auf den Beginn der Verfügungsphase von ERGO Rente Garantie abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz endet mit dem Beginn der Verfügungsphase. Wenn der Rentenbeginn vor dem Beginn der Verfügungsphase liegt, endet der Versicherungsschutz auch. Voraussetzungen Mindesttodesfallkapital: Euro Höchsttodesfallkapital: max. 250 % der Beitragssumme der Hauptversicherung Gesundheitserklärung Überschussbeteiligung Die Todesfall-Zusatzversicherung (RZV) kann nur mit einer Gesundheitserklärung (GE) eingeschlossen werden. Die Überschüsse der Todesfall-Zusatzversicherung werden in Anteile von Investmentfonds (Fondsanlage) angelegt. Alternativ können sie für die Bildung einer Zusatzleistung verwendet werden. Nur im Falle des Todes teilen wir der Versicherung dann einen einmaligen Überschussanteil zu. Diesen verwenden wir zur sofortigen Erhöhung der Todesfallleistung und zahlen ihn mit der Todesfallleistung aus. Auf Antrag des Kunden ist auch eine Verrechnung der Überschüsse mit den Beiträgen (Beitragsverrechnung) möglich. Flexibilitäten Veränderung der Todesfallleistung Der Kunde kann die vereinbarte Todesfallleistung während der Vertragslaufzeit mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag um die Veränderung des Beitragsanteils für die Todesfall-Zusatzversicherung. Die Todesfallleistung kann auf bis zu 250% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Eine Herabsetzung der Todesfallleistung ist nur dann möglich, wenn das Mindesttodesfallkapital von Euro nicht unterschritten wird. ERGO Rente Garantie

12 Unterbrechung der Beitragszahlung Kündigung Nachversicherungsgarantie Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu ERGO Rente Garantie, müssen die Beitragsanteile für die Todesfall-Zusatzversicherung weiter gezahlt werden, damit diese aufrechterhalten werden kann. Ansonsten erlischt die Todesfall- Zusatzversicherung. Der Kunde kann die Todesfall-Zusatzversicherung auch separat kündigen und die Hauptversicherung beibehalten. Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu verlangen. Voraussetzungen, Grenzen: - Automatische Anpassung muss vereinbart sein. (nicht bei DANV) - nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik - Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt. - Erhöhung der Todesfallleistung über die gesamte Laufzeit hinweg um maximal Euro. - Erhöhung um maximal 100 % der Todesfallleistung vor der Erhöhung. - Erhöhung auf bis zu 250% der Beitragssumme der Hauptversicherung Produktgrundlagen - 1,25 % garantierter Rechnungszins - Sterbetafel: HVL2007T ERGO Rente Garantie

13 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - BUZ/IZ Verkaufsargumentation Obwohl jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter in der Bundesrepublik berufsunfähig wird, besteht nur eine unzureichende gesetzliche Absicherung auch innerhalb der Beamtenversorgung. Das Alter derjenigen, die berufsunfähig werden, sinkt. Trotzdem hat sich der gesetzliche Schutz für die nach dem geborenen Berufstätigen verschlechtert. Wichtig zum Erhalt des Lebensstandards und der eigenen Altersversorgung. Im Zusammenhang mit Darlehensverpflichtungen ist die Absicherung durch eine BUZ/IZ besonders sinnvoll. Option auf Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne erneute Gesundheitserklärung bei Eintritt bestimmter Ereignisse, sofern der Kunde die automatische Anpassung zuvor vereinbart hat. Besonderheit IZ Die Invaliditätszusatzversicherung (IZ) ist die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung für den versicherbaren Personenkreis der DANV. Sie kann nur in Verbindung mit einem DANV Produkt abgeschlossen werden. Die Vorteile der Invaliditätszusatzversicherung bestehen in besonderen Bedingungen und abweichenden Kalkulationsgrundlagen zum Normaltarif. DANV Produkte berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risikomerkmale des versicherbaren Personenkreises der DANV. Leistungen Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit der versicherten Person von mindestens 50 % (bzw. ab Pflegestufe 1) erbringen wir die unten stehenden Leistungen. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und ggf. Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei verspäteter Anzeige der Berufsunfähigkeit leisten wir rückwirkend. Beitragsbefreiung / BUB: Der Versicherungsnehmer wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit in vollem Umfang von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung, für diese Zusatzversicherung sowie für evtl. weitere Zusatzversicherungen befreit. Berufsunfähigkeits-Rente / BUR: Die Berufsunfähigkeits-Rente beinhaltet die Leistungen der BUB. Der Versicherungsnehmer erhält darüber hinaus für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente. Die Berufsunfähigkeits-Rente wird monatlich im Voraus gezahlt. ERGO Rente Garantie

14 Voraussetzungen garantierte Mindestrente: jährlich 300 Euro Mindesteintrittsalter: Höchstendalter: Max. Einschlusssatz: 15. Lebensjahr Beginn der Verfügungsphase / maximal 67. Lebensjahr (siehe zusätzliche Erläuterungen) 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss den Einschluss der BUZ/IZ zulassen, sie muss einen Beruf ausüben oder in der Berufsausbildung sein. Grundsätzlich muss die versicherte Berufsunfähigkeits-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Zum Abschluss der IZ muss die zu versichernde Person zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören. Beamte des Öffentlichen Dienstes max. garantierte BUZ-Jahresrente: Euro (inkl. Vorversicherungen) Schüler und Studenten max. garantierte BUZ-Jahresrente: Euro (inkl. Vorversicherungen) Höchstendalter: Beginn der Verfügungsphase / maximal 65. Lebensjahr Für Schüler gilt eine Einstufung in die Berufsgruppe 3, für Gymnasiasten in die Berufsgruppe 2. Sollte bereits ein Ausbildungsvertrag vorliegen, wird die Einstufung entsprechend des Ausbildungsberufes vorgenommen. Studenten können nur auf Einzelanfrage versichert werden. Die Einstufung der Studenten wird hinsichtlich des Studienfaches individuell vorgenommen. Hier ist in jedem Fall eine Rückfrage bei ASELHH erforderlich. Flexibilitäten Nachträglicher Einschluss Beitragsfreistellung Unterbrechung der Beitragszahlung der HV Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - sowohl Beitragsbefreiung als auch Berufsunfähigkeitsrente - können auch nachträglich noch beantragt werden. Die Gesundheitserklärung muss dazu eingereicht werden. Der Gesamtbeitrag erhöht sich um den hinzukommenden Beitrag für die Zusatzversicherung. Der Kunde kann die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gemeinsam mit der Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen, sofern eine Mindestrente von 300 Euro pro Jahr erreicht wird. Ab Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung besteht der Versicherungsschutz nur noch in Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente. Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu seiner Hauptversicherung, kann er die Beitragsteile für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiter zahlen, damit diese aufrecht erhalten werden kann. Ansonsten erlischt die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung. ERGO Rente Garantie

15 Veränderung der Berufsunfähigkeitsrente Der Kunde kann die vereinbarte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente während der Vertragslaufzeit mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag um die Veränderung des Beitragsanteils für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente kann auf bis zu 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Eine Herabsetzung der Berufsunfähigkeitsrente ist nur dann möglich, wenn eine Mindestrente von jährlich 300 Euro dabei nicht unterschritten wird. Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen). Kündigung Nachversicherungsgarantie Der Kunde kann die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auch separat kündigen und die Hauptversicherung beibehalten. Die Beitragsbefreiung kann nur zusammen mit der Berufsunfähigkeitsrente gekündigt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu verlangen. Voraussetzungen, Grenzen: - Automatische Anpassung muss vereinbart sein. (nicht bei DANV) - nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik - Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt. - Erhöhung der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente je Ereignis um min. 50 Euro und max. 250 Euro. - Erhöhung um maximal 100 % der vor der Erhöhung garantierten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. - Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente über die gesamte Laufzeit hinweg um maximal 500 Euro monatlich. - Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 80% der Beitragssumme. - Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein. Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen). individuelle Möglichkeiten zur Gestaltung des Leistungsumfangs In der BUZ/IZ können Versicherungsschutz und Leistungsumfang innerhalb einer großen Bandbreite festgelegt werden. Somit können Sie Ihren Kunden bedarfsgerechte und interessante Angebote unterbreiten, die Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Um die Varianten zu verstehen, ist es wichtig, drei Zeiträume zu kennen und zu unterscheiden. Versicherungsdauer (Risikodauer) Während dieser Zeit trägt die ERGO das Risiko des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet: Nur wenn die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer berufsunfähig wird, wird eine Leistung fällig. ERGO Rente Garantie

16 Beitragszahlungsdauer Die BUZ/IZ-Beiträge sind bis zum Eintritt einer anerkannten Berufsunfähigkeit zu zahlen, längstens jedoch bis zum Ablauf der BUZ/IZ-Beitragszahlungsdauer. Endet die Berufsunfähigkeit während der Beitragszahlungsdauer, so ist die Beitragszahlung wieder aufzunehmen. Die Beiträge sind während der Laufzeit gleich hoch. Leistungsdauer Während dieser Zeit gewährt die ERGO die vereinbarten Leistungen (Beitragsbefreiung und ggf. Rente) für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Das bedeutet: Nach Ablauf der Leistungsdauer werden keine BUZ/IZ-Leistungen mehr erbracht (unabhängig davon, ob noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt). Hinweis: Bei einigen Berufen gibt es eine Endalterbegrenzung, sodass die Leistungsdauer der BUZ/IZ vor dem Beginn der Verfügungsphase der Hauptversicherung endet. Begriff der Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als Alters entsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, weiter auszuüben und wenn sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Damit die andere Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entspricht, muss sie mindestens eine vergleichbare wirtschaftliche und soziale Wertschätzung bieten. Deshalb sollte die neue Tätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern als der zuletzt ausgeübte Beruf. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Berufswechsel nicht zu einer unzumutbaren Einkommenseinbuße führt. Unzumutbar ist dabei jedenfalls eine Einkommenseinbuße von mehr als 20 Prozent. Konnte die versicherte Person ihren Beruf aus den vorgenannten gesundheitlichen Gründen sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Bei einer sechsmonatigen ununterbrochenen Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, erhält der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeits-Leistung auch rückwirkend für diese sechs Monate. Durch den bedingungsgemäßen Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit nur dann noch möglich, wenn die versicherte Person diese bereits ausübt und sie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden innerhalb von 3 Jahren Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, maßgebend. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, können wir die versicherte Person auf ihren bei Abschluss des Vertrages maßgeblichen Beruf verweisen, wenn sie diesen aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten noch ERGO Rente Garantie

17 ausüben kann und er ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Besonderheiten der IZ Ist der zuletzt ausgeübte Beruf dem Bereich der rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder diesen nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar, wird nicht geprüft, ob die versicherte Person noch eine andere Tätigkeit wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Wir verzichten bei diesem Personenkreis damit auf die Möglichkeit der Verweisung. Berufe, die zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören, erhalten bei Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits-Rente (IZ) immer die Berufsgruppe 1. Besonderheiten gelten für folgende Personengruppen: Schüler und Studenten Personen, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch nicht berufstätig sind, wie z. B. Schüler, Studenten, Auszubildende, können wir jedoch auf eine andere Tätigkeit verweisen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (abstrakte Verweisung). Selbstständige und Freiberufler Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn diese ihren Arbeitsplatz sowie ihren Tätigkeitsbereich ohne erheblichen Kapitalaufwand umorganisieren können und eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung dadurch nicht eintritt. Beamte des Öffentlichen Dienstes Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Bei einem Leistungsfall ab dem 46. Lebensjahr besteht bedingungsgemäßer Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeit. Einteilung in Berufsgruppen (BG) Beitragsbefreiung / BUB Es erfolgt keine Einteilung in Berufsgruppen. Berufsunfähigkeits-Rente / BUR Damit eine risikogerechte Einstufung erfolgen kann, müssen im Antrag neben dem z. Zt. ausgeübten Beruf auch die genauen Tätigkeitsmerkmale angegeben werden. Beispiele: - Einzelhändler, Lebensmittelhandel - Kaufmann im Alkoholgewerbe - Abteilungsleiter, Spedition - Diplom-Volkswirt, Bank - Arbeiter im Tunnel- u. Stollenbau - Lagerarbeiter, Spirituosenfabrik - Dachdecker, z. Zt. aber Wehrdienst, kein Feuerwerker, Kampfschwimmer, Taucher, Flieger oder Fallschirmspringer ERGO Rente Garantie

18 Folgende Berufsgruppen gibt es: BG Berufsunfähigkeitsrisiko Berufsbeispiel 1 sehr gering Buchhalter 2 gering Bankkaufleute 3 normal Bäckereifachverkäuferin 4 hoch Tischler 5 sehr hoch Maurer Weicht die Tätigkeit der versicherten Person vom üblichen Berufsbild ab (z. B. Inhaber eines Handwerksbetriebes, der nur noch kaufmännisch tätig ist), kann u. U. eine Einstufung in eine niedrigere Berufsgruppe erfolgen. Daher ist es wichtig, das Antragsfeld "Art der Tätigkeit und Art des Betriebes" auszufüllen. Die Tabelle (siehe unten) gibt für einige Berufe/Tätigkeiten Besonderheiten an. Die aufgeführten Berufe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen steht der Antragsservice ASEL HH - zur Verfügung. Berufsausschlüsse Für Angehörige der folgenden Berufe ist der Einschluss der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung in die Hauptversicherung nicht möglich. Akrobat, ambulanter Händler, Artist, Balletttänzer, Ballettmeister, Berufssportler, Dompteur, Entwicklungshelfer, Fluglotse, Flugpersonal (beruflich, Anfrage HV), Fotomodell, Gelegenheitsarbeiter, Hausfrau, Hausierer, Holzbildhauer, Holzschnitzer, Jockey, Künstler jeder Art, Mannequin, Munitionsfabrik (Arbeiter und Handwerker), Pyrotechniker, Regisseur, Rennfahrer, Sänger, Saisonarbeiter, Schauspieler, Sprengmeister, Spreng- und Räumpersonal, Sprengstofffabrik (Arbeiter und Handwerker), Tänzer, Tätigkeiten in Nachtlokalen, Tierbändiger und Trainer. Die aufgeführten Berufe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen steht der Antragsservice ASEL HH - zur Verfügung. Berufe mit Besonderheiten Berufsgruppen und weitere Endalterabgrenzung Branche / Berufsbezeichnung Besonderheit Endalter Bundeswehr Freiwillig Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten (Z2) Zeitsoldaten (ab Z3) und Berufssoldaten Feuerwehr Journalisten, Redakteure Angestellte / Selbstständige 4) / 5) Musiker in unbefristetem Arbeitsverhältnis, zu staatlichen oder städtischen Bühnen, Orchestern bzw. Rundfunk- und. Fernsehanstalten 3) 60 2) 1) 1) ERGO Rente Garantie

19 Musik-, Gesangslehrer (Musikerzieher) im festen Anstellungsverhältnis an staatlichen Grund-, Real- und höheren Schulen.... 3) im festen Anstellungsverhältnis an Fachschulen, Hochschulen und Konservatorien 3) 60 Polizei und Bundespolizei 1) 6) 60 1) Ohne gefahrerhöhende Tätigkeit wie Kampfschwimmer, Taucher, Feuerwerker, Flieger, Fallschirmspringer und ohne Tätigkeit in einer Sondereinheit oder einem Auslandeinsatz. 2) Einstufung nach dem Zivilberuf. 3) Jährliche Höchstrente Euro. 4) BU-Rente maximal 40 % des Bruttoeinkommens, Höchstrente monatlich Euro. 5) BU-Rente maximal 50 % des steuerpflichtigen Einkommens, Höchstrente mtl Euro. 6) Nur Beamte auf Lebenszeit können die BUZ abschließen. Versichert ist nur die allgemeine Dienstunfähigkeit, nicht die spezielle Dienstunfähigkeit. Zusätzliche Erläuterungen zum Höchstendalter Gesundheitserklärung / Ärztliche Untersuchung Überschussbeteiligung Nicht alle Berufe sind bis zum Endalter 67 zugelassen, auch nicht die in der vorstehenden Tabelle ohne Endalterbegrenzung ausgewiesenen Berufe. Bei Berufen, die bis zum Endalter 67 zugelassen sind, hängt das tatsächlich mögliche Endalter noch vom Geburtsjahr ab. Vor dem Geborene dürfen nur bis zu einem Endalter von 66 in der BUZ/IZ versichert werden. Für den Abschluss einer BUZ/IZ ist immer die Beantwortung der Gesundheitsfragen erforderlich. Bei Überschreitung bestimmter BUR-Rentenhöhen kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden, auch wenn die Hauptversicherung keine Untersuchung bedingt. Für die Ermittlung des Umfanges einer evtl. Untersuchung müssen Vorversicherungen, die bei Anfragestellung nicht länger als 5 Jahre bestehen, hinzugerechnet werden. Solange keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, werden die Überschüsse wie folgt verwendet: Beitragsverrechnung: Die Überschüsse können mit dem laufenden Beitrag verrechnet werden. Fondsanlage: Die Überschüsse werden während der Laufzeit fondsgebunden angesammelt. Bonusrente: Die Überschüsse werden zur Bildung einer zusätzlichen Rente verwendet, die bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente erhöht. (nur bei BUR möglich) Die laufenden Überschüsse auf die Berufsunfähigkeits-Rente werden in Form einer Zusatzrente oder Kombi-5-Rente ausgezahlt. Produktgrundlagen Das Produkt wurde mit folgender Grundlage kalkuliert: - 1,25 % garantierter Rechnungszins - Invalidisierungstafel: ERL2009IX - Invalidensterbetafel: DAV1997TI - Reaktivierungstafel: DAV1997RI ERGO Rente Garantie

20 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - EUZ Verkaufsargumentation Leistungen Nahezu jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Unabhängig von Branche und Alter trifft es auch jüngere Menschen. Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten leisten nur einen Basisschutz bei Verlust der Arbeitskraft. Wichtig zum Erhalt des Lebensstandards und der eigenen Altersversorgung. Im Zusammenhang mit Darlehensverpflichtungen ist die Absicherung durch eine EUZ besonders sinnvoll. Option auf Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne erneute Gesundheitserklärung bei Eintritt bestimmter Ereignisse, sofern er die automatische Anpassung zuvor vereinbart hat. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Bei einer anerkannten Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person erbringen wir die unten stehenden Leistungen. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und ggf. Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Bei verspäteter Anzeige der Erwerbsunfähigkeit leisten wir rückwirkend. Beitragsbefreiung / EUB: Der Versicherungsnehmer wird für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit in vollem Umfang von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung, für diese Zusatzversicherung sowie für evtl. weitere Zusatzversicherungen befreit. Erwerbsunfähigkeitsrente / EUR: Die Erwerbsunfähigkeitrente beinhaltet die Leistungen der EUB. Der Versicherungsnehmer erhält darüber hinaus für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Erwerbsunfähigkeitrente. Die Erwerbsunfähigkeitrente wird monatlich im Voraus gezahlt. Voraussetzungen garantierte Mindestrente: jährlich 300 Euro Mindesteintrittsalter: Höchstendalter: Max. Einschlusssatz: 15. Lebensjahr Beginn der Verfügungsphase / maximal 67. Lebensjahr (siehe zusätzliche Erläuterungen) 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss den Einschluss der EUZ zulassen. Grundsätzlich muss die versicherte Erwerbsunfähigkeits-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. ERGO Rente Garantie

21 Beamte des Öffentlichen Dienstes max. garantierte EUZ-Jahresrente: Euro (inkl. Vorversicherungen) Schüler und Studenten max. garantierte EUZ-Jahresrente: Euro (inkl. Vorversicherungen) Höchstendalter: Beginn der Verfügungsphase / maximal 65. Lebensjahr Flexibilitäten Nachträglicher Einschluss Beitragsfreistellung Unterbrechung der Beitragszahlung der HV Veränderung der Erwerbsunfähigkeitsrente Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - sowohl Beitragsbefreiung als auch Erwerbsunfähigkeitsrente - können auch nachträglich noch beantragt werden. Die Gesundheitserklärung muss dazu eingereicht werden. Der Gesamtbeitrag erhöht sich um den hinzukommenden Beitrag für die Zusatzversicherung. Der Kunde kann die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gemeinsam mit der Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen, sofern eine Mindestrente von 300 Euro pro Jahr erreicht wird. Ab Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung besteht der Versicherungsschutz nur noch in Höhe der beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente. Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu seiner Hauptversicherung, kann er die Beitragsteile für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiter zahlen, damit diese aufrecht erhalten werden kann. Ansonsten erlischt die Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung. Der Kunde kann die vereinbarte Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente während der Vertragslaufzeit mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag um die Veränderung des Beitragsanteils für die Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf bis zu 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Eine Herabsetzung der Erwerbsunfähigkeitsrente ist nur dann möglich, wenn eine Mindestrente von jährlich 300 Euro dabei nicht unterschritten wird. Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen). Kündigung Nachversicherungsgarantie Der Kunde kann die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch separat kündigen und die Hauptversicherung beibehalten. Die Beitragsbefreiung kann nur zusammen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente gekündigt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu verlangen. ERGO Rente Garantie

22 Voraussetzungen, Grenzen: - Automatische Anpassung muss vereinbart sein. - nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik - Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt. - Erhöhung der monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente je Ereignis um min. 50 Euro und max. 250 Euro. - Erhöhung um maximal 100 % der vor der Erhöhung garantierten monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente. - Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente über die gesamte Laufzeit hinweg um maximal 500 Euro monatlich. - Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf bis zu 80% der Beitragssumme. - Die versicherte Person darf nicht erwerbsunfähig sein. Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen). individuelle Möglichkeiten zur Gestaltung des Leistungsumfangs In der EUZ können Versicherungsschutz und Leistungsumfang innerhalb einer großen Bandbreite festgelegt werden. Somit können Sie Ihren Kunden bedarfsgerechte und interessante Angebote unterbreiten, die Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Um die Varianten zu verstehen, ist es wichtig, drei Zeiträume zu kennen und zu unterscheiden. Versicherungsdauer (Risikodauer) Während dieser Zeit trägt die ERGO das Risiko des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet: Nur wenn die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer erwerbsunfähig wird, wird eine Leistung fällig. Beitragszahlungsdauer Die EUZ-Beiträge sind bis zum Eintritt einer anerkannten Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, längstens jedoch bis zum Ablauf der EUZ-Beitragszahlungsdauer. Endet die Erwerbsunfähigkeit während der Beitragszahlungsdauer, so ist die Beitragszahlung wieder aufzunehmen. Die Beiträge sind während der Laufzeit gleich hoch. Leistungsdauer Während dieser Zeit gewährt die ERGO die vereinbarten Leistungen (Beitragsbefreiung und ggf. Rente) für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Das bedeutet: Nach Ablauf der Leistungsdauer werden keine EUZ-Leistungen mehr erbracht (unabhängig davon, ob noch eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt). Begriff der Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als Alters entsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeits- ERGO Rente Garantie

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