EU-Ausschreibung für das öffentliche Auftragswesen eine Information der Stadt Passau

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EU-Ausschreibung für das öffentliche Auftragswesen eine Information der Stadt Passau"

Transkript

1 Dienststelle 640 Peter Kratzer EU-Ausschreibung für das öffentliche Auftragswesen eine Information der Stadt Passau Hinweis: Diese Abhandlung hat keine fundierte rechtliche Darstellung des EU-Ausschreibungsverfahren zum Gegenstand. Vielmehr soll eine inhaltliche und organisatorische Einführung in das Thema gegeben werden, mit der eine Durchführung des vollständigen Ausschreibungsverfahrens relativ einfach gelingen sollte. Der im Anhang befindliche Workflow gibt eine prägnante und vereinfachte Darstellung des gesamten Verfahrens. Außerdem liegen alle gängigen Formulare für die EU weite Ausschreibung bei. Das deutsche Vergaberecht wurde nur ansatzweise bzw. durch gezielte Verweise berücksichtigt und stellt nicht Gegenstand dieser Abhandlung dar. Allgemeine Informationen Öffentlicher Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber - und damit zur Anwendung der Vergabevorschriften verpflichtet - sind in der Regel: - alle Dienststellen des Bundes, - des Landes und - der Kommunen, aber auch - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. - Ausnahmen: Betriebe, die in den Sektoren öffentlicher Verkehr, Versorgung mit Wärme, Strom, Trinkwasser und Gas tätig sind, haben - unabhängig davon, ob sie privatrechtlich organisiert oder staatliche Stellen sind - zumindest europäische Vergabebestimmungen einzuhalten, nämlich die so genannte EU-Sektorenrichtlinie (SKR). - Institutionen, die aufgrund staatlicher Zuschüsse dazu verpflichtet wurden. Öffentlicher Auftrag Von einem öffentlichen Auftrag spricht man, wenn: - der Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Liefer-, Bau oder Dienstleistung zum Gegenstand hat, also in der Regel immer dann, wenn der Auftraggeber eine Leistung kauft, mietet, pachtet oder least, - auch, wenn dem Auftragnehmer eine geldwerte Leistung, z.b. die kostenlose Überlassung von Grundstücken, Nutzungsrechten o.ä. als Entgelt zufließt (z.b. die Nutzung von Werbeflächen). - nicht jedoch, wenn er selbst etwas verkauft, verpachtet, vermietet oder verleast.

2 Um öffentliche Aufträge kann sich jedes Unternehmen bewerben, das sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der nachgefragten Leistung befasst. Öffentliche Auftragsvergabe Die Grundlagen der weitaus meisten öffentlichen Aufträge sind: - Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), - Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL), - Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) Die Verdingungs- und Vertragsordnungen sollen einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb garantieren und eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sichern. Öffentliche Aufträge sind: - grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. - Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden Leistungen beschränkt ausgeschrieben oder - freihändig vergeben. - Darüber hinaus gibt es den Teilnahmewettbewerb mit anschließender beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe. Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe werden allgemein bekannt gemacht, nach dem deutschen Vergaberecht. Bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, näheres hierzu befindet sich untenstehend, sind zusätzlich die Vergabevorschriften der Europäischen Union anzuwenden, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) umgesetzt und in VOB und VOL eingearbeitet wurden. Die VOF regelt ausschließlich Vergaben nach EU- Vergaberecht. Das EU-Vergabeverfahren ist dem nationalen Vergabeverfahren ähnlich. Es wird unterschieden zwischen: - Offenem Verfahren (analog öffentlicher Ausschreibung), - Nichtoffenem Verfahren (analog Teilnahmewettbewerb mit anschließender beschränkter Ausschreibung) und - Verhandlungsverfahren (analog Freihändiger Vergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb). Bei Unterschreitung bestimmter Wertgrenzen dürfen die Vergabestellen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung abweichen. Bei der Beschränkten Ausschreibung wird eine begrenzte Zahl von Unternehmen (mindestens drei) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und - wie auch bei der Öffentlichen Ausschreibung - ein vorher festgelegter Angebots- Eröffnungstermin durchgeführt. Bei Angebotseröffnungen im VOB-Verfahren dürfen die Bieter

3 teilnehmen. In Sonderfällen ist auch eine Freihändige Vergabe möglich. Der Auftraggeber wendet sich direkt an bestimmte Unternehmen. Schwellenwerte Das formelle europäisch geprägte Vergaberecht greift erst ab bestimmten Schwellenwerten. Diese betragen (jeweils ohne Umsatzsteuer): für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich (Sektorenauftraggeber) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen, außer Forschungs- und Entwicklungs- Dienstleistungen und Dienstleistungen des Anhangs II Teil A Kategorie 5 und 8 der Richtlinie 2004/18/EG und Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG) für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge für Bauaufträge für Auslobungsverfahren, die zu einem Dienstleistungsauftrag (vgl. die ersten 3 Kategorien) führen sollen, dessen Schwellenwert für die übrigen Auslobungsverfahren der Wert, der bei Dienstleistungsaufträgen gilt 1 Mio für Lose von Bauaufträgen oder bei Losen unterhalb von 1 Mio. deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose für Lose von Dienstleistungsaufträgen oder bei Losen unterhalb von deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose (dies gilt nicht im Sektorenbereich) Bei der Schätzung des Auftragswertes, ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Bei zeitlich begrenzten Lieferaufträgen, mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten sowie bei Dienstleistungsaufträgen bis zu 48 Monaten Laufzeit, für die kein Gesamtpreis angegeben wird, ist bei der Schätzung des Auftragswertes der Gesamtwert für die Laufzeit des Vertrages zugrunde zu legen. Bei Lieferaufträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist der Gesamtwert einschließlich des geschätzten Restwertes zugrunde zu legen. Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Bei regelmäßigen Aufträgen oder Daueraufträgen über Lieferungen oder Dienstleistungen ist bei der Schätzung des Auftragswertes entweder der tatsächliche Gesamtauftragswert entsprechender Aufträge für ähnliche Arten von Lieferungen oder Dienstleistungen aus den

4 vorangegangenen zwölf Monaten oder dem vorangegangenen Haushaltsjahr, unter Anpassung an voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten während der auf die erste Lieferung oder Dienstleistung folgenden zwölf Monate oder der geschätzte Gesamtwert während der auf die erste Lieferung oder Dienstleistung folgenden zwölf Monate oder während der Laufzeit des Vertrages, soweit diese länger als zwölf Monate ist, zugrunde zu legen. Bestehen die zu vergebenden Aufträge aus mehreren Losen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, müssen bei der Schätzung alle Lose berücksichtigt werden. Bei Lieferaufträgen gilt dies nur für Lose über gleichartige Lieferungen. Optionsrechte oder Vertragsverlängerungen Sieht der beabsichtigte Auftrag über Lieferungen oder Dienstleistungen Optionsrechte oder Vertragsverlängerungen vor, so ist der voraussichtliche Vertragswert aufgrund des größtmöglichen Auftragswertes unter Einbeziehung der Optionsrechte zu schätzen. Bei der Schätzung des Auftragswertes von Bauleistungen ist außer dem Auftragswert der Bauaufträge der geschätzte Wert der Lieferungen zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Wert einer Rahmenvereinbarung wird auf der Grundlage des geschätzten Höchstwertes aller für diesen Zeitraum geplanten Aufträge berechnet. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen, in der die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt werden, die im Laufe eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommene Menge. Bei Auslobungsverfahren, die zu einem Dienstleistungsauftrag führen sollen, ist dessen Auftragswert einschließlich Preisgelder und Zahlungen an Teilnehmer zu schätzen, bei allen übrigen Auslobungsverfahren die Summe der Preisgelder und Zahlungen an Teilnehmer, einschließlich des geschätzten Auftragswertes eines Dienstleistungsauftrages, der später vergeben werden könnte, soweit der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht ausschließt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens. Phasen einer EU-Ausschreibung Das "Offene Verfahren" (als Regelverfahren) lässt sich grob in folgende Phasen einteilen (vgl. auch Anlage 1 Workflow eines EU weiten Ausschreibungsverfahrens): 1. Erstellung einer Leistungsbeschreibung (was soll eigentlich nach welchen Konditionen eingekauft werden?) 2. Veröffentlichung der Bekanntmachungsabsicht (beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg)

5 3. Übersendung der Ausschreibungsunterlagen an interessierte Unternehmen 4. Abgabe von Angeboten innerhalb einer definierten Frist 5. Öffnung der Angebote in einem formalisierten Verfahren 6. Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen (Formalprüfung, Eignungsprüfung, Fach- und Angemessenheitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung) 7. Information der unterlegenen Bieter 8. Zuschlag (= Vertragsschluss) oder Aufhebung des Verfahrens 9. Abschließende Dokumentation des Vergabeverfahrens. Jede Phase muss nach bestimmten rechtlichen Regeln und nach den Kriterien, die von der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind, abgewickelt werden. Erläuterungen zu den Phasen befinden sich in der Folge. Allerdings kann dies eine jeweils aktuelle Studie des Vergaberechtwissens nicht ersetzen. Zu 1. Leistungsbeschreibung (s. Workflow Block Nr. 1) Bei Öffentlichen Ausschreibungen, Beschränkten Ausschreibungen sowie Offenen und Nicht Offenen Verfahren nach EU-Recht ist Voraussetzung, dass Angebotsunterlagen erstellt werden, die den Bietern nach Anforderung übermittelt werden. Diese bestehen mindestens aus der: - Aufforderung zur Angebotsabgabe, - der Leistungsbeschreibung und - den Vertragsbedingungen. Die Leistungen sind bei der Vergabe nach Losen so zu zerlegen, dass unwirtschaftliche Zersplitterungen vermieden werden. Bieter dürfen bei der Erstellung der Verdingungs- Unterlagen nicht mitwirken. Die Vorgabe von Produkten oder Verfahren bestimmter Hersteller im Leistungsverzeichnis ist zu vermeiden. Sollte eine solche Vorgabe unabweisbar sein, so ist dies in den Vergabeunterlagen nachvollziehbar zu begründen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, muss die Leistungsbeschreibung unzweifelhaft und eindeutig sein. Wahl- und Bedarfspositionen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren und zu begründen. Eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, d.h., die Verknüpfung von Planungs- und Ausführungsleistung darf nur in begründeten Fällen angewendet werden. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Angebote weiterhin vergleichbar sind, d. h. es müssen insbesondere eindeutige Qualitätsstandards vorgegeben werden. Die Einholung von Angeboten unterschiedlicher Qualitätsstandards ist nur möglich, wenn Alternativ- oder Nebenangebote zugelassen werden. Die planerische Leistung, die bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm eingeholt wird, ist den Bietern angemessen zu entgelten. Als angemessene Entschädigung für Leistungen gemäß HOAI gilt der jeweilige Mindestsatz, aufgeteilt auf alle Bieter. Für alle anderen Leistungen wäre der marktübliche Preis zu ermitteln, der wiederum, aufgeteilt auf alle Bieter, als Entschädigung festzusetzen ist. Die Höhe der

6 Entschädigung ist im Bekanntmachungstext oder in den Verdingungsunterlagen anzugeben. Bei der Beschaffung von Produkten dürfen Erzeugnisse, die mit Gütesiegeln und Umweltschutzzeichen versehen sind, gezielt nachgefragt werden. Es ist in den Verdingungsunterlagen darauf zu verweisen, dass auch Erzeugnisse ohne diese Zeichen bei der Auswahl der Angebote berücksichtigt werden, wenn diese Erzeugnisse offensichtlich oder nachgewiesenermaßen gleichartige Merkmale oder Eigenschaften besitzen. Wichtig: Leistungsbeschreibungen können nicht Bestandteil der Vergabebekanntmachung sein. Zu 2. Bekanntmachung der Vergabeunterlagen (s. Workflow Block Nr. 2) Mit der Bekanntmachung soll ein transparentes und am Wettbewerbsprinzip orientiertes Vergabeverfahren gefördert werden. Zu beachten ist: - Die Bekanntmachungen sind zwingend im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung selbst erfolgt durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg: 2 rue Mercier, L Luxemburg, mp-ojs@opoce.cec.eu.int. Die Bekanntmachung wird unentgeltlich, spätestens 12 Tage nach der Absendung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in der Originalsprache veröffentlicht. - Für die EU-weiten Bekanntmachungen sind ausschließlich die Bekanntmachungsmuster anzuwenden (liegen als Anlage 2 bei). Das in den Bekanntmachungen zu verwendende gemeinsame Vokabular der EU für öffentliche Aufträge (CPV =Common Procurement Vocabulary), zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes, ist im Internet z.b. abzurufen unter - Dabei ist zwingend vorgeschrieben, die zuständige Nachprüfungsstelle anzugeben (Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, D Landshut, poststelle@reg-nb.bayern.de, Tel. 0871/808-01, Fax 0871/ ). Hinweise zu den beiliegenden Vordrucken: II.1.2 Hauptort der Leistung Die EU hat alle Mitgliedsstaaten in Regionen eingeteilt. Passau ist eine davon. Der NUTS-Code lautet DE222. II.1.4 Rahmenverträge Den Bewerbern soll bekannt gegeben werden, welches geschätzte Gesamtauftragsvolumen bei Rahmenverträgen vorgesehen ist. Die anzugebenden Preise beziehen sich zumeist auf viele kleine Einzelpositionen und es werden in der Regel mehrere Auftragnehmer gesucht. II.2.2 Optionen Anzugeben ist die Anzahl der Monate, die die Optionen betreffen. IV.3.7 Bindefrist Bei Nichtoffenen und Verhandlungsverfahren ergibt sich die Bindefrist aus den Vergabeunterlagen, sie muss bei diesen beiden Verfahren zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststehen. VI.4.2 Rechtsbehelfe Unter VI.4.3 kann der gleiche Text wie unter VI.4.1 angegeben werden, VI.4.2 kann dann offen bleiben. Da das deutsche Nachprüfungsverfahren vorsieht, dass unverzüglich nach Kenntnis des Vergabeverstoßes gerügt werden muss, kann keine entsprechende Frist angegeben werden.

7 Zu 3./4. Abgabe von Angeboten (s. Workflow Block Nr. 3) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus dem Anschreiben, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, den Bewerbungsbedingungen (BWB) und den Verdingungsunterlagen, sind: - den Bewerbern zu übergeben oder zu übersenden. - Die Bewerbungsbedingungen enthalten Hinweise und Bestimmungen, die ein Bewerber zu berücksichtigen hat. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Zeitpunkt und Ort der Abgabe der Angebote sind genauestens anzugeben (z.b Uhr, Raum 123 der Behörde). Der Abgabetermin hat innerhalb der Dienstzeit zu liegen. Der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots ist vom Auftraggeber auf dem noch verschlossenen Umschlag zu notieren. Die Angebote sind bis zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung verschlossen zu halten. Die Abgabe von Angeboten durch die Bieter muss innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist erfolgen. Der Auftraggeber ist bei der Festlegung an bestimmte Mindestfristen gebunden. Die Mindestfrist beträgt beim Offenen Verfahren grundsätzlich mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen. Die Mindestfrist kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Zu 5. Öffnung der Angebote (s. Workflow Block Nr. 4) Die Öffnung der Angebote, auch Submission genannt, erfolgt ebenfalls in einem festgelegten Verfahren, wobei der Auftraggeber immer das Vier-Augen-Prinzip beachten sollte. Zur Öffnung der Angebote sind Bieter und Bevollmächtigte nicht zugelassen, mit Ausnahme im VOB-Verfahren, bei dem die Bieter teilnehmen dürfen. Außerdem darf die Niederschrift weder den Bietern noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie ist von dem Verhandlungsleiter und einem weiteren Vertreter des Auftraggebers zu unterschreiben ( 22 VOL/A). Zu 6. Prüfung und Wertung der Angebote (s. Workflow Block Nr. 5) Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen: - Formalprüfung - Eignungsprüfung - Fach- und Angemessenheitsprüfung - Wirtschaftlichkeitsprüfung. Zu Formalprüfung Die Angebote werden daraufhin untersucht, ob diese alle notwendigen Formalien (z.b. alle Preise, alle Fabrikats- und Typangaben und alle sonstigen vom Auftraggeber geforderten Unterlagen) enthalten. Die Vergaberechtsprechung ist bei der Formalprüfung relativ rigoros; die Vergaberechtsprechung ist in diesem Punkt auch in ständigem Fluss und bundesweit durchaus unterschiedlich. Zu Eignungsprüfung Die Angebote werden daraufhin untersucht, ob die Bieter alle geforderten Eignungsnachweise (z.b. Referenzen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) dem Angebot beigefügt haben und ob die Bieter die sonstigen Anforderungen, die der Auftraggeber an die Eignung (= Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gestellt hat, erfüllen. Die

8 Vergaberechtsprechung ist in diesem Punkt ebenfalls in ständigem Fluss und bundesweit durchaus unterschiedlich. Zu Fach- und Angemessenheitsprüfung Die Angebote werden daraufhin untersucht, ob sie fachlich annehmbar sind und die Preise nicht in einem unangemessen hohen oder niedrigen Verhältnis zur angebotenen Leistung stehen (sogenannte Unterkostenangebote). Solche Unterkostenangebote sind nach der Rechtsprechung für sich gesehen nicht unzulässig. Auch ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen, sofern er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter kann es verschiedene Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben, z. B. einen Deckungsbeitrag zu den eigenen Gemeinkosten zu erlangen, oder als "Newcomer" ins Geschäft zu kommen. Zu Wirtschaftlichkeitsprüfung Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist schließlich das Angebot herauszufiltern, auf das unter Berücksichtigung aller Umstände und aller Wertungskriterien der Zuschlag zu erteilen ist, also das wirtschaftlichste Angebot. Der deutsche Gesetzgeber hat sich insoweit der Tradition des deutschen Vergaberechts folgend dafür entschieden, im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote den Zuschlag nicht auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot. Zu 7./8. Information an die Bieter (s. Workflow Block Nr. 6) Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bieter gemäß 27 VOL/A nach Zuschlagerteilung auf dessen schriftlichen Antrag hin: - unverzüglich die Ablehnung seines Angebotes und die Gründe hierfür schriftlich mit. - Die Bewerber sind in den Verdingungsunterlagen darauf hinzuweisen, dass ihrem Antrag ein adressierter Freiumschlag beizufügen ist. - Weiterhin muss in den Verdingungsunterlagen bereits darauf hingewiesen werden, dass das Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. - Bei EU-weiten Vergaben ist gemäß 27 a VOL/A auf Antrag des Bieters auch der Name des erfolgreichen Bieters sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots mitzuteilen. - Bei EU-weiten Vergabeverfahren muss der Auftraggeber spätestens 14 Kalendertage vor Vertragsschluss alle Bieter benachrichtigen, deren Angebote nicht zum Zuge kommen werden ( 13 VgV). Die Frist beginnt mit der Absendung der Mitteilung. - Die Benachrichtigung enthält den Namen des Bieters, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll und den Grund für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebotes. Die Mitteilung kann kurz gefasst sein, muss aber alle relevanten Informationen beinhalten. Die Informationsfrist muss innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist liegen. Der Zuschlag: - ist auf dasjenige Angebot zu erteilen, das unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien als das wirtschaftlichste erscheint. Sofern der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist, ist der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Zuschlagskriterien dürfen während des Vergabeverfahrens nicht geändert werden ( 25 Nr. 3 VOL/A).

9 - Der Zuschlag wird durch Übersendung des Auftragsschreibens erteilt. Das Auftragsschreiben ohne Abweichung vom Angebot stellt rechtlich die Annahme des Angebots des Bieters dar. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn dieses Auftragsschreiben innerhalb der Zuschlagsfrist dem Bieter zugeht ( 130 BGB). - Eine Zuschlagerteilung nach Ablauf der Zuschlagsfrist oder eine Zuschlagserteilung mit Änderungen gilt zivilrechtlich als Ablehnung des Angebots des Bieters und zugleich als Angebot des Auftraggebers ( 28 VOL/A, 150 BGB). Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn der Bieter dieses Angebot des Auftraggebers annimmt (Auftragsbestätigung, Arbeitsaufnahme o.ä.). - Ist vorauszusehen, dass ein Auftrag trotz aller Bemühungen nicht innerhalb der vorgesehenen Zuschlagsfrist erteilt werden kann, so sind die für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Bieter um eine angemessene Verlängerung der Bindefrist zu bitten. Stimmen die für die Auftragserteilung in Frage kommenden Bieter der Verlängerung der Bindefrist nicht oder nur unter Bedingungen zu, ist zu prüfen, ob die Ausschreibung aufzuheben ist. Zu 9. Dokumentation des Vergabeverfahrens Jedes Vergabeverfahren ist vergaberechtskonform so zu dokumentieren, dass ein unbeteiligter Dritter es nachvollziehen kann. Eine lückenhafte Dokumentation kann bei einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bereits dazu führen, dass das Vergabeverfahren als rechtswidrig eingestuft wird. Zur Dokumentation gehören insbesondere: - die Kennzeichnung der Angebotsumschläge, - die Kennzeichnung der Angebote, - die lückenlose, nachvollziehbare Niederschrift bei der Angebotseröffnung, - die Prüfung und Wertung der Angebote und - die rechnerische Prüfung der Angebote. Weitere Details sind beiliegender Information (Anlage 3) zu entnehmen

10 Anhang 1 Anhänge

11

12 Anlage 2 Formularmuster für die EU weite Bekanntmachung (Muster nicht abschließend) - Vorinformation - Bekanntmachung - Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Bekanntmachung über ein Beschafferprofil - Wettbewerbsbekanntmachung - Bekanntmachung über die Ergebnisse eines Wettbewerbs - Bekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung - Bekanntmachung Sektoren - Regelmäßige Nichtverbindlichebekanntmachung - Sektoren - Sonderfälle: - Bekanntmachung Baukonzession - Vereinfachte Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystem Oben genannte Formblätter zum Downloaden unter Vorinformation Bekanntmachung [357 KB] [605 KB] Bekanntmachung über vergebene Aufträge [787 KB] Regelmässige nichtverbindliche Bekanntmachung-Sektoren [638 KB] Bekanntmachung Sektoren [530 KB] Bekanntmachung über vergebene Aufträge-Sektoren [817 KB] Bekanntmachung über das bestehen eines Prüfungssystems-Sektoren [293 KB] Bekanntmachung über ein Beschafferprofil [150 KB] Vereinfachte Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Bbeschaffungssystems [179 KB] Baukonzession [261 KB] Vergabebekanntmachung Konzession [202 KB] Wettbewerbsbekanntmachung [305 KB] Bekanntmachung über die Ergebnisse eines Wettbewerbs [208 KB] Bekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder berichtigung [141 KB]

13 Anlage 3 Details zu den Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren

14

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2 rue Mercier L-2985 Luxemburg (352) 29 29 42 670 mp-ojs@opoce.cec.eu.int Infos & Online-Formulare: http://simap.eu.int

Mehr

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:291911-2013:text:de:html Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Schönebeck (Elbe) Markt 1 Zentrale Vergabestelle z. Hd. von Frau L. Müller

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der

Mehr

D-Mainz: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 2013/S 025-038680. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Mainz: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 2013/S 025-038680. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:38680-2013:text:de:html D-Mainz: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 2013/S 025-038680 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen Ausschreibungsinformation ID: 11958712, -Viersen: Telefonzentralen Seite: 1 -Viersen: Telefonzentralen Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist: 28062016 Vergabestelle / Unternehmen Name: Ort: PLZ: Land:

Mehr

Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:131974-2014:text:de:html Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html Deutschland-Ingelheim: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:155045-2014:text:de:html Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:54241-2013:text:de:html D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,

Mehr

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Deutschland-Wangen im Allgäu: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 032-051443. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Wangen im Allgäu: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 032-051443. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:51443-2016:text:de:html Deutschland-Wangen im Allgäu: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 032-051443 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Deutschland-München: Reinigung von Schulen 2015/S 083-147870. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-München: Reinigung von Schulen 2015/S 083-147870. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:147870-2015:text:de:html Deutschland-München: Reinigung von Schulen 2015/S 083-147870 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:441915-2015:text:de:html Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

E-Mail: gabriela.wais@post.at Fax: +43 1400220220 Internet-Adresse(n)(falls zutreffend): Hauptadresse des Auftraggebers (URL):

E-Mail: gabriela.wais@post.at Fax: +43 1400220220 Internet-Adresse(n)(falls zutreffend): Hauptadresse des Auftraggebers (URL): EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue

Mehr

Projektsteuerung und Bau-Qualitätsmanagement im Rahmen der Ersatz- Neubaumaßnahmen Köln-Riehl.

Projektsteuerung und Bau-Qualitätsmanagement im Rahmen der Ersatz- Neubaumaßnahmen Köln-Riehl. Projektsteuerung und Bau-Qualitätsmanagement im Rahmen der Ersatz- Neubaumaßnahmen Köln-Riehl. Info Version 2 Url http://com.mercell.com/permalink/30384637.aspx External tender id 147482-2012 Tender type

Mehr

Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:169189-2016:text:de:html Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2015/S 205-372426. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2015/S 205-372426. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:372426-2015:text:de:html Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2015/S 205-372426 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:166170-2016:text:de:html Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Büromöbel Rahmenvertrag Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62 10969

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Rahmenvertrag (Firmen-Pool) mit Standbauunternehmen für Messeprojekte in Europa.

Rahmenvertrag (Firmen-Pool) mit Standbauunternehmen für Messeprojekte in Europa. Rahmenvertrag (Firmen-Pool) mit Standbauunternehmen für Messeprojekte in Europa. Info Version 2 Url http://com.mercell.com/permalink/30401819.aspx External tender id 18355-2012 Tender type Vertragszuteilung

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung IMPP Postfach 2528 55015 Mainz Aktenzeichen 01-2016 Durchwahl 06131/2813-310 Datum 06. Juni 2016 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über

Mehr

Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich Kontaktstelle(n): c/o Donau-Finanz GmbH & Co KG Wallnerstraße 3 1014 Wien Zu Händen von:

Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich Kontaktstelle(n): c/o Donau-Finanz GmbH & Co KG Wallnerstraße 3 1014 Wien Zu Händen von: EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:36081-2016:text:de:html Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:135459-2015:text:de:html Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL): Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL): Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr

Mehr

Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2014/S 209-370336. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2014/S 209-370336. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:370336-2014:text:de:html Deutschland-Bonn: Bedarfspersonenbeförderung 2014/S 209-370336 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Charakterisierung der Größe und Geschwindigkeit des Volumendurchflusses und der Konzentration von Tropfen in Sprays (INS 1455) Ausschreibende Stelle: DIN Deutsches

Mehr

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren 1 4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren Rechtsanwalt Dr. Karsten Lisch, Osborne Clarke 2 Überblick Unzulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens Produktbezogene

Mehr

Deutschland-München: Büromaterial 2016/S 077-136258. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-München: Büromaterial 2016/S 077-136258. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:136258-2016:text:de:html Deutschland-München: Büromaterial 2016/S 077-136258 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:157123-2012:text:de:html D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Deutschland-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 244-443736. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 244-443736. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:443736-2015:text:de:html Deutschland-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 244-443736 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Beck'sches Formularbuch Vergaberecht

Beck'sches Formularbuch Vergaberecht Beck'sches Formularbuch Vergaberecht von Dr. Hans-Joachim Prieß, Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, Dr. Hans-Peter ulartz, Dr. Harald Brock, Dr. Antonius Ewers, Dr. ai Uwe Hunger, Dr. Daniel M. rause, Dr.

Mehr

D-Fürth: Abwasserbeseitigung 2012/S 200-329418. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Fürth: Abwasserbeseitigung 2012/S 200-329418. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:329418-2012:text:de:html D-Fürth: Abwasserbeseitigung 2012/S 200-329418 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung 1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt August-Bebel-Damm 19 39126

Mehr

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:167994-2014:text:de:html Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Deutschland-Meckenheim: Bürobedarf aus Papier und andere Artikel 2015/S 118-213510. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Meckenheim: Bürobedarf aus Papier und andere Artikel 2015/S 118-213510. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:213510-2015:text:de:html Deutschland-Meckenheim: Bürobedarf aus Papier und andere Artikel 2015/S 118-213510 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Mitarbeiterqualifikation für die Einführung Microsoft Exchange/Outlook 2013 und Sharepoint 2013. Aktenzeichen/Vergabenummer des Auftraggebers 3668.

Mitarbeiterqualifikation für die Einführung Microsoft Exchange/Outlook 2013 und Sharepoint 2013. Aktenzeichen/Vergabenummer des Auftraggebers 3668. Mitarbeiterqualifikation für die Einführung Microsoft Exchange/Outlook 2013 und Sharepoint 2013. Aktenzeichen/Vergabenummer des Auftraggebers 3668. Info Version 2 Url http://com.mercell.com/permalink/40633461.aspx

Mehr

Modernisierung der OP-Abteilung Stadtklinik Frankenthal: Heizung und Sanitär.

Modernisierung der OP-Abteilung Stadtklinik Frankenthal: Heizung und Sanitär. Modernisierung der OP-Abteilung Stadtklinik Frankenthal: Heizung und Sanitär. Info Version 1 Url http://com.mercell.com/permalink/43434393.aspx External tender id 63780-2014 Tender type Ausschreibung Document

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP.

ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP. ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP. Info Version 1 Url http://com.mercell.com/permalink/33520018.aspx External tender

Mehr

Deutschland-Mainz: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 2014/S 096-167498. Auftragsbekanntmachung

Deutschland-Mainz: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 2014/S 096-167498. Auftragsbekanntmachung 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:167498-2014:text:de:html Deutschland-Mainz: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und

Mehr

Info. Buyer. Version changes Contract award. Description. Version 2. Publish date 02.02.2013 04:13. Url http://com.mercell.com/permalink/35065372.

Info. Buyer. Version changes Contract award. Description. Version 2. Publish date 02.02.2013 04:13. Url http://com.mercell.com/permalink/35065372. Medizinische Hochschule Hannover, Einbau einer zentralen Sterilgutaufbereitung und eines Rechenzentrums im Gebäude K15 - Objektplanung für Leistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagen der Anlagengruppe

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG

AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG Richtlinie 2014/24/EU ABSCHNITT I:ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name und Adressen

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken -, Zentrale Vergabestelle, 90336 Nürnberg Name Frau Wolff Telefon 0911/928-2218 An alle

Mehr