DARLEHEN AN DEN VERBRAUCHER
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- Walter Beutel
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1 INFORMATIONSBLATT zu: DARLEHEN AN DEN VERBRAUCHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK RAIFFEISENKASSE MERAN FREIHEITSSTRASSE MERAN (BZ) Telefonnummer und Fax: / info@meranbank.it - Zertifiziertes Postfach (PEC-Adresse): raiffeisenmeran@pec.it Website: Handelsregister bei der HK Bozen Nr. 544 Eingetragen bei der Banca d Italia unter der Nr ABI-Code Eingetragen im Genossenschaftsregister Bozen A Teilnehmer am Garantiefond der Anleger der Kreditgenossenschaften VERBRAUCHER-DARLEHEN Das Verbraucher-Darlehen ist eine Finanzierung, bei der die Bank dem Kunden für Zwecke, die nichts mit einer unternehmerischen, geschäftlichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zu tun haben (Verbraucher), einen Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Kunde sich verpflichtet, diesen Betrag samt Zinsen gemäß einem bei Vertragsabschluss festgelegten Tilgungsplan zurückzuzahlen. Der Kunde tilgt das Darlehen durch die Zahlung periodischer Raten, welche Kapital und Zinsen umfassen; der Zinssatz kann dabei fest oder indexiert sein. Die Raten können monatlich, dreimonatlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Vertrag bindet die Vertragsparteien für einen bestimmten Zeitraum. Der Ablauf des Vertrags kann von den Vertragsparteien frei gewählt werden und ist im Vertrag festgelegt. Die spezifischen Bestimmungen des Titels VI, Hauptteil II, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 über Verbraucherkredite kommen auf Kreditverträge für Verbraucher zur Anwendung; hiervon ausgenommen sind die vom Art. 112, Absatz 1, des o.g. gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 vorgesehenen Fälle, die nachstehend angegeben sind: a) Finanzierungen im Wert von unter 200 oder über Euro; b) Lieferverträge gemäß den Artikeln 1559 ff. Zivilgesetzbuch und Werklieferverträge gemäß Artikel 1677 Zivilgesetzbuch; c) Finanzierungen, bei denen die Zahlung von Zinsen bzw. anderen Aufwendungen ausgeschlossen ist; d) Finanzierungen, bei denen der Verbraucher ausschließlich Gebühren in geringer Höhe zu zahlen hat, falls die Tilgung des Kredits innerhalb von drei Monaten ab Verwendung der Beträge zu erfolgen hat; e) Finanzierungen für die Anschaffung oder Erhaltung eines Eigentumsrechts an einem Grundstück oder einer erbauten oder geplanten Immobilie; f) durch eine Hypothek auf Immobilien abgesicherte Finanzierungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren; g) von Banken oder Investmentfirmen gewährte Finanzierungen für die Durchführung eines Vorgangs, der Finanzierungsinstrumente gemäß Artikel 1, Absatz 2, des gesetzesvertretenden Dekrets v. 24. Februar 1998 Nr. 58 in der jeweils gültigen Fassung, zum Gegenstand hat, sofern der Darlehensgeber an dem Vorgang beteiligt ist; h) Finanzierungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung gewährt werden, welche vor einer Gerichtsbehörde oder einer anderen, vom Gesetz vorgesehenen Behörde abgeschlossen wird; i) Zahlungsaufschübe für eine zuvor vorhandene Schuld, die vom Darlehensgeber kostenlos gewährt werden; l) durch ein Pfand auf ein bewegliches Gut abgesicherte Finanzierungen, wenn sich die Verpflichtung des Verbrauchers nicht auf einen Betrag beläuft, der über dem Wert des Gutes liegt; m) Mietverträge, soweit in ihnen die ausdrückliche Bestimmung vorgesehen ist, dass das Eigentum an der CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 1/7
2 Mietsache zu keinem Zeitpunkt entgeltlich bzw. unentgeltlich auf den Mieter übertragen werden darf; n) Mikrokreditinitiativen gemäß Artikel 111 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 und andere Kreditverträge auf der Grundlage von Gesetzen über Darlehen an einen beschränkten Personenkreis, die von allgemeinem Interesse sind und keine Zahlung von Zinsen vorsehen oder von Zinsen, welche unter den Marktzinsen liegen, oder andere Konditionen, welche für den Verbraucher günstiger sind als die Marktkonditionen, und Zinssätze, die nicht über den marktüblichen Sätzen liegen; o) Kreditverträge in Form der Überziehung des Kontokorrents, abgesehen von den Maßgaben des Artikels 125-octies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93. Dem Verbraucher wird der effektive Jahreszinssatz (TAEG) mitgeteilt, der die Gesamtkreditkosten angibt, die dem Verbraucher entstehen und als Jahresprozentsatz des Kreditgesamtbetrags ausgedrückt ist. Eine eventuelle mittel-langfristige Finanzierung (d.h. über 18 Monate) sieht die Option der Anwendung der Ersatzsteuer lt. Art. 17 D.P.R. 29 September 1973, Nr. 601 vor. DIE DARLEHENSTYPEN UND DIE MIT IHNEN VERBUNDENEN RISIKEN Festverzinsliches Darlehen Während der gesamten Laufzeit des Darlehens sind sowohl der Zinssatz als auch die Höhe der einzelnen Raten unverändert. Nachteilig ist, dass eventuelle Verringerungen der Marktzinssätze nicht wahrgenommen werden können. Der feste Zinssatz empfiehlt sich dann, wenn ab Vertragsabschluss Sicherheit hinsichtlich des Zinssatzes, der Höhe der einzelnen Raten und des Gesamtbetrags der zu tilgenden Schuld unabhängig von der Entwicklung der Marktbedingungen gewünscht wird. Darlehen mit indexiertem Zinssatz Der Zinssatz kann sich gegenüber dem anfänglichen Zinssatz mit im Vorhinein festgelegten Fälligkeiten je nach dem Verlauf eines oder mehrerer vertraglich festgelegter Indexierungsparameter verändern. Das Hauptrisiko ist die unvorhersehbare, starke Erhöhung des Betrags oder der Anzahl von Raten. Der indexierte Zinssatz empfiehlt sich für Personen, die einen Zinssatz wünschen, der stets an die Marktentwicklung gebunden ist, und die eventuellen Erhöhungen des Ratenbetrags verkraften können. Spezifische Risiken, die mit der Art des Vertrages zusammenhängen Bei Darlehen, welche einen variablen Zinssatz vorsehen, kann im Vertrag ein Mindestzinssatz (sog. Floor- Zinssatz), vorgesehen sein. In diesen Fällen kann sich der angewandte Zinssatz (als Folge einer Veränderung des Bezugszinssatzes) bis auf den vereinbarten Mindestzinssatz reduzieren. Der Zinssatz kann somit nicht unter den Mindestzinssatz liegen. TARIFE DIE MÖGLICHEN KOSTEN DES DARLEHENS Effektiver Jahreszinssatz (TAEG) Der TAEG wird für eine Finanzierung über ,00 mit einer Laufzeit von 5 Anni mit Ratenperiodizität monatlicher, unter der Annahme der Anwendung der Ersatzsteuer (bei folgendem Steuersatz //%) berechnet. % Euribor-indexiertes Konsumdarlehen 6,4020 Neben dem TAEG kann es auch andere Kosten wie zum Beispiel, die Verzugszinsen..geben. Bei den Überbrückungskrediten mit variablem Zinssatz hat der TAEG lediglich einen indikativen Charakter Im vorgenannten Beispiel beträgt der insgesamt vom Verbraucher geschuldete Betrag Euro Euribor-indexiertes Konsumdarlehen ,52 CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 2/7
3 POSTEN KOSTEN Wertangaben in Euro, sofern nichts anderes angegeben ist (z.b. %) Euribor-indexiertes Konsumdarlehen Finanzierbarer Höchstbetrag ,00 Laufzeit 5 Anni Zinsberechnungsjahr Handelsjahr Nominaler Jahreszinssatz % 6,0000 ZINSSÄTZE Jährlicher Effektivzinssatz % 6,1678 Indexierungsparameter durchschnittl. Euribor 6M, 360 Tage, aufger. auf 1/8 Punkt Spread +6,1250 Zinssatz für Voramortisation 6,0000 Zinsberechnungsjahr Handelsjahr Verzugszinssatz % 0,0000 Nominalzinssatz + 5 Prozentpunkte Schwelle, die der Nominalzinssatz nicht unterschreitet 4,0000 (Floorzinssatz) % GEBÜHREN Gebühren für den Vertragsabschluss Gebühren für die Verwaltung des Verhältnisses Bearbeitungsgebühr % Mindestbetrag Höchstbetrag Wechselsteuer D.P.R. 601/73 (für Finanzierungen mit einer Laufzeit von über 18 Monate mit der Option lt. Art. 17 D.P.R. 601/1973) Wechselsteuer (für Finanzierungen mit Laufzeit unter oder gleich 18 Monaten oder mit Laufzeit über 18 Monaten ohne Ausübung der Option lt. Art. 17 D.P.R. 601/1973) Ersatzsteuer (für Finanzierungen mit einer Laufzeit über 18 Monaten mit der Option lt. Art. 17 D.P.R. 601/1973) 0, , ,99 0,052 pro 516,46 oder Bruchteil von 516,46 des Kapitals 1,10% des Finanzierungsbetrages 0,25% des Finanzierungsbetrages Kontounfallversicherung 9,80 Stempelsteuer bei Barauszahlung 16,00 Erstattung der Kosten für vorvertragliche Informationen 0,00 Verwaltung des Vorgangs Gebühr für den Einzug der Rate - mit automatischer Belastung auf dem Kontokorrent 3,00 - mit Bareinzahlung 3,00 - mittels Zahlung per SEPA - Lastschriftverfahren 3,00 Erstattung der periodischen und sonstigen, vom Gesetz vorgeschriebenen Mitteilungen, die auf andere Weise als 1,00 telematisch zugeschickt werden (für jede einzelne Mitteilung) (*) Kosten für sonstige Mitteilungen und Informationen 1,00 Schuldübernahme % 0,0000 Mindestbetrag 0,00 Höchstbetrag 200,00 Aussetzung der Zahlung der Raten 100,00 Vergütung für den Fall der vollständigen oder teilweisen 0,0000% des vorzeitig getilgten Kapitals, wenn die vorzeitigen Tilgung des Darlehens Restlaufzeit des Vertrags mehr als 1 Jahr beträgt, 0,00% wenn die Restlaufzeit des Vertrags 1 Jahr oder weniger beträgt 1 Kosten für Kürzung des Darlehens während der Laufzeit 0,00 Gebühr für nicht bezahlte Raten (max.) 0,00 Spesen bei Nichtinanspruchnahme der Kreditlinie 300,00 Spesen für Vertragskopien 10,50 Spesen für Mahnungen 13,00 Spesen für Wiederverhandlungen 100,00 Spesen für individ. Anpassung Tilgungsplan 100,00 1 Die Entschädigung kann auf jeden Fall nicht über dem Zinsbetrag liegen, den der Kunde für die Restlaufzeit des Vertrags gezahlt hätte. Die Entschädigung kommt in den vom Art. 125-sexies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 vorgesehenen Fällen nicht zur Anwendung. CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 3/7
4 Art der Tilgung konstanten Raten (französisches Berechnungsmodell) TILGUNGSPLAN Art der Rate Periodizität der Rate konstante od.vereinbarte Rate monatlicher (*) Um die telematische Zusendung der Korrespondenz (kostenlos) in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor ein Internet Banking-Vertrag abgeschlossen werden. Nicht betroffen sind die Mitteilungen gemäß Art. 118 Legislativdekret Nr. 385/1993, welche unabhängig vom Mitteilungskanal kostenlos sind. LETZTE ERHEBUNGEN DES REFERENZPARAMETERS STICHDATUM ZINSSATZTYP WERT 01/04/2016 Euribor-indexiertes Konsumdarlehen - 0, /01/2016 Euribor-indexiertes Konsumdarlehen 0,0000 Vor dem Abschluss des Vertrags sollte der personalisierte Tilgungsplan im Anhang zu der Zusammenfassung der Bedingungen eingesehen werden. BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG DER RATE Euribor-indexiertes Konsumdarlehen Angewandter Zinssatz Laufzeit der Finanzierung (Anni) Höhe der Rate monatlicher über ,00 Kapital Bei Erhöhung des Zinssatzes um 2,000% nach 2 Anni(*) Bei Verringerung des Zinssatzes um 2,000% nach 2 Anni(*) 6,0000% ,99 6,0000% ,05 6,0000% , , ,34 6,0000% , , ,78 6,0000% , , ,16 (*) Nur für Darlehen, die beim Abschluss eine variable Komponente enthalten. Der vom Art. 2 des Anti-Wucher-Gesetzes (Gesetz Nr. 108/1996) vorgesehene mittlere effektive Gesamtzinssatz (TEGM) kann bei den Zweigstellen der Bank sowie auf der Website der Bank eingesehen werden zusätzliche Dienstleistungen WEITERE ANFALLENDE KOSTEN Bei Abschluss des Darlehens muss der Kunden folgende Kosten für die von Dritten erbrachten Leistungen übernehmen: Wenn sie über die Bank/den Mittler erworben werden CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 4/7
5 - Ersatzsteuer siehe Kostenaufstellung bei Vertragsabschluss - Indirekte Steuern (für Finanzierungen mit Laufzeit kürzer oder gleich 18 Monaten, oder bei längerer Laufzeit, ohne Ausübung der Option gemäß Art. 17 D.P.R. 601/1973 Sofern geschuldet, sind die indirekten Steuern in Zusammenhang mit der Finanzierung dieses Informationsblattes zu Lasten des Kunden und zwar in der jeweils geltenden Höhe BEREITSTELLUNGSZEITEN Dauer der Bearbeitung Verfügbarkeit des Betrags 2 Wochen am Tag der Liquidierung VORZEITIGE TILGUNG, ÜBERTRAGBARKEIT UND REKLAMATIONEN Vorzeitige Tilgung Der Verbraucher ist jederzeit vor Vertragsende berechtigt, den gesamten Darlehensbetrag oder einen Teil davon zurückzuzahlen; in diesem Fall hat er ferner Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkreditkosten gleich dem Betrag der für die Restlaufzeit des Vertrags anfallenden Zinsen und Kosten. Der Darlehensgeber hat Anspruch auf eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung der Kosten, die direkt durch die vorzeitige Tilgung des Darlehens entstanden sind. Gemäß Art. 125-sexies des Legislativdekrets 385/1993 darf diese Entschädigung: jedenfalls nicht mehr als 1% des vorzeitig getilgten Betrags ausmachen, wenn die Restlaufzeit des Vertrags mehr als 1 Jahr beträgt, bzw. 0,5% des Betrags bei einer Restlaufzeit des Vertrags von weniger als 1 Jahr; auf keinen Fall den Betrag der Zinsen, die der Verbraucher für die restliche Laufzeit des Vertrages zahlen hätte müssen, übersteigen; die Entschädigung ist in den vom Art. 125-sexies des Legislativdekrets 385/1993 vorgesehenen Fällen nicht geschuldet. Rücktritt des Kunden und der Bank Der Verbraucher kann ohne Aufwendungen, Kosten oder Vertragsstrafen sein Rücktrittsrecht vom Darlehensvertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Vertragsabschluss wahrnehmen, indem er der Zweigstelle, bei der das Verhältnis besteht, eine schriftliche Mitteilung schickt, mit der er ausdrücklich den Rücktritt erklärt. Falls der Darlehensnehmer auch nur eine einzige Rate nicht rechtzeitig bzw. vollständig bezahlt, wird der Vertrag automatisch oder auf Verlangen der Bank aufgelöst; in diesem Fall hat die Bank Anspruch auf sofortige Zahlung der ihr zustehenden Beträge. Übertragbarkeit des Darlehens Ganz allgemein erfolgt die Übertragbarkeit durch den Rechtseintritt: dabei wird dem Schuldner die Möglichkeit gegeben, durch Bezahlung der Schuld an die Stelle des anfänglichen Gläubigers (z.b.: des Darlehensgebers) zu treten, ohne dass die Zustimmung von letzterem erforderlich ist (Art Zivilgesetzbuch). Gemäß dem o.g. Art. 120/quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 gilt insbesondere: der Eintritt muss innerhalb einer Frist von dreißig Banktagen ab dem Datum, an dem der Kunde die eintretende Bank/den eintretenden Intermediär (Eintretender) auffordert, von dem ursprünglichen Darlehensgeber (Ersetzter) den genauen Betrag der eigenen Restschuld zu übernehmen, erfolgen; kommt der Rechtseintritt aus vom ursprünglichen Darlehensgeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der o.g. Frist von dreißig Banktagen zustande, muss dieser dem Kunden auf jeden Fall 1% des Werts der Finanzierung pro Monat bzw. angebrochenem Monat Verzug erstatten; hiervon unbeschadet hat der ursprüngliche Darlehensgeber die Möglichkeit, diese Kosten an den eintretenden Darlehensgeber weiterzureichen, falls der Verzug durch Gründe bedingt ist, die von CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 5/7
6 letzterem zu vertreten sind; vorstehende Regelung gilt nur für Finanzierungsverträge, die von Bank- und Finanzintermediären mit natürlichen Personen oder Kleinstunternehmen gemäß der Definition des Art. 1, Absatz 1, Buchstabe 6) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 11/2010 abgeschlossen wurden. Maximale Zeiten für die Beendigung des Vertragsverhältnisses Die Bank muss die Formalitäten im Zusammenhang mit der Forderung des Darlehensnehmers innerhalb von 60 Tage Tagen ab dem Datum des Erhalts der Aufforderung erledigen. Beschwerden Der Kunde kann Beschwerden an die Reklamationsstelle der Bank auch mittels Einschreiben oder auf telematischem Weg (Raiffeisenkasse Meran - Freiheitsstrasse Meran info@meranbank.it oder raiffeisenmeran@pec.it) einbringen, welche innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt antwortet. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt, an das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen (ABF) wenden. Informationen darüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage die Filiale der Banca d Italia und die Bank. Neben dem Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen kann der Kunde, einzeln oder gemeinsam mit der Bank, unabhängig von der Einbringung einer Beschwerde, ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer Schlichtung anstrengen. Dieser Schlichtungsversuch findet vor der Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario), Vereinigung für Streitigkeiten im Bankenund Wertpapierbereich, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel , Homepage statt. Der Kunde kann sich zudem mittels einer Beschwerde an die Banca d'italia wenden oder zu jedem Zeitpunkt die ordentliche Gerichtsbarkeit anrufen. Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen (ABF)) ist verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich zuständigen Mediationsstelle und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab. LEGENDA Schuldübernahme Gesamtkreditkosten Gesamtkreditbetrag Ersatzsteuer Bearbeitung Indexierungsparameter (für indexiert verzinsliche Darlehen) / Referenzparameter (für festverzinsliche Darlehen) Tilgungsplan Vertrag zwischen einem Schuldner und einer dritten Person, die sich verpflichtet, die Schuld an den Gläubiger zu zahlen. Zinsen und sämtliche anderen Kosten einschließlich Gebühren, Steuern und anderen Ausgabe, aber ausgenommen der Notarkosten die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zahlen muss und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Obergrenze oder Gesamtsumme der Beträge, die im Rahmen eines Kreditvertrags zur Verfügung gestellt werden. Steuer in Höhe von 0,25% oder 2% des bereitgestellten Betrags, die von den Gesetzen vorgeschrieben wird. Für die Gewährung des Darlehens erforderliche Praktiken und Formalitäten. Marktparameter oder geldpolitischer Parameter, der als Bezugswert für die Festlegung des Zinssatzes genommen wird. Plan für die Rückzahlung des Darlehens mit Angabe der Zusammensetzung der einzelnen Raten (Kapital- und Zinsanteil), mit dem im Vertrag festgelegten Zinssatz berechnet. CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 6/7
7 Französischer Tilgungsplan Italienischer Tilgungsplan Deutscher Tilgungsplan Kapitalanteil Zinsanteil Konstante Rate Zunehmende Rate Abnehmende Rate Einmaltilgung Spread Effektiver Jahreszinssatz (TAEG) vom Verbraucher geschuldeter Gesamtbetrag Vortilgungszinssatz Nominaler Jahreszinssatz Verzugszinssatz Mittlerer effektiver globaler Zinssatz (TEGM) Zinsfloor Der in Italien am meisten verwendete Tilgungsplan. Die Rate sieht einen zunehmenden Kapitalanteil und einen abnehmenden Zinsanteil vor. Am Anfang werden deshalb vor allem Zinsen gezahlt; mit zunehmender Kapitaltilgung verringert sich der Zinsanteil und der Kapitalanteil erhöht sich. Jede Rate besteht aus einem Kapitalanteil, der während des Tilgungsanteils stets gleich ist, und aus einem Zinsanteil, der sich im Laufe der Zeit verringert. Sieht eine konstante Rate und die Zahlung der Zinsen im Voraus, d.h. zu Beginn des Zeitraums, in dem sie auflaufen, vor. Die erste Rate besteht nur aus Zinsen und wird bei der Gewährung des Darlehens gezahlt; die letzte Rate besteht nur aus Kapital. Aus dem zurückgezahlten Finanzierungsbetrag bestehender Anteil der Rate. Aus den aufgelaufenen Zinsen bestehender Anteil der Rate. Die Summe von Kapitalanteil und Zinsanteil bleibt während der gesamten Laufzeit des Darlehens gleich. Die Summe von Kapitalanteil und Zinsanteil nimmt mit der Anzahl der gezahlten Raten zu. Die Summe von Kapitalanteil und Zinsanteil nimmt mit der Anzahl der gezahlten Raten ab. Das gesamte Kapital wird mit einer einzigen Zahlung bei Vertragsende zurückgezahlt. Die während des Darlehensverhältnisses gezahlten Raten bestehen nur aus Zinsen. Auf die Referenz- oder Indexierungsparameter angewandter Aufschlag. gibt die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher als jährlichen prozentuellen Anteil des Gesamtkreditbetrages an. Summe aus Gesamtbetrag des Kredits und der Gesamtkosten für den Kredit. Zinssatz für den finanzierten Betrag in dem Zeitraum ab dem Abschluss der Finanzierung bis zur Fälligkeit der ersten Rate. Auf Jahresbasis berechnetes prozentuales Verhältnis zwischen den Zinsen (als Vergütung für das geliehene Kapital) und dem geliehenen Kapital. Aufschlag auf den angewandten Zinssatz, der im Falle von Verzug bei der Zahlung der Raten erhoben wird. Zinssatz, der - wie vom Anti-Wucher-Gesetz vorgesehen - alle drei Monate vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht wird. Um festzustellen, ob es sich um einen, somit verbotenen, Wucherzinssatz handelt, muss man von all den veröffentlichen Zinssätzen jenen der jeweiligen Kreditart indentifizieren, um festzustellen, dass der von der Bank angewandte Zinssatz nicht höher ist. Vertragliche Zinsuntergrenze für die Bank. CMU0281 Stand 15/06/2016 Seite 7/7
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