Qualitätskonzept. Erstantrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45 b SGB XI beim Landratsamt Sigmaringen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualitätskonzept. Erstantrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45 b SGB XI beim Landratsamt Sigmaringen."

Transkript

1 2014 Qualitätskonzept Erstantrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45 b SGB XI beim Landratsamt Sigmaringen. Veränderte Bedarfslagen von allein stehenden Menschen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie von Familien, erfordern eine regelmäßige Weiterentwicklung der organisierten Nachbarschaftshilfe. Dieser veränderten Bedarfslage wird mit dem hier vorliegenden Erstantrag Rechnung getragen. Es wird um Anerkennung des Erstantrages gebeten. Juli 2014 Elisabeth Neumann Organisierte Nachbarschaftshilfe St. Johannes Baptist Bad Saulgau; [Nachbarschaftshilfe@stjohannesbadsaulgau.de]

2 Situation und Problemstellung... 3 Die Basisdaten von Bad Saulgau und dessen geografische Lage:... 3 Erfahrungen des Trägers... 5 Die Grundaussagen im Leitbild... 5 Der Bedarf an Entlastungsangeboten... 5 Verantwortung für angebotene Entlastungsangebote... 5 Zielgruppe und Zielsetzung für Demenzerkrankte... 6 Zielgruppen und Zielsetzung für andere Lebenslagen... 7 Zusammenfassung zu den Zielgruppen... 7 Bewertungskriterien für den Grad der Einschränkung der Alltagskompetenz... 8 Qualitätskriterien im Besonderen... 9 Qualitätskriterien Betreuungsgruppe u. Inhalte/Programm... 9 Qualitätskriterien allgemein und auf die HelferInnen bezogen... 9 Formale Qualitätskriterien für die Betreuung zu Hause und deren Inhalte...11 Fachliche Anleitung und Begleitung der ehrenamtlichen Helferinnen...12 Kooperation - Partner...12 Angestrebte Kooperation...12 Bestehende Kooperation...12 Öffentlichkeitsarbeit...13 Qualitätssicherung...13 geplante Umsetzung

3 Situation und Problemstellung "Familien mitten im Alltag zu stärken" ist das Anliegen der kirchlichen Träger der Nachbarschaftshilfe Bad Saulgau. Träger der Organisierten Nachbarschafthilfe sind die katholische Kirchengemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde Bad Saulgau. Über 50 aktive Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen begleiten und unterstützen ältere alleinstehende Menschen und auch Ehepaare, die zu Hause leben. Menschen mit Behinderungen, kranke Menschen und Familien mit Kindern werden regelmäßig mit alltagsunterstützenden Maßnahmen durch die Helfer und Helferinnen gemeindenah, unbürokratisch und niederschwellig betreut. Aus den nachfolgend dargestellten Basisdaten von Bad Saulgau und den Teilgemeinden lässt sich ableiten, dass ein erheblicher Bedarf an alltagsunterstützenden Hilfen, die überwiegend stundenweise in der häuslichen Umgebung stattfinden, gegeben ist. Die Basisdaten von Bad Saulgau und dessen geografische Lage: Bad Saulgau hat nach amtlicher Statistik eine Einwohnerzahl von Einwohnern. Die Stadt liegt an der Schwäbischen Bäderstraße, der Mühlenstraße Oberschwaben und der Oberschwäbischen Barockstraße Quelle: 2 Quelle: Zugriff am h 3

4 3 3 Quelle: Zugriff am h 4

5 Erfahrungen des Trägers Die Träger (evangelische und katholische Kirche) weisen durch eine langjährige kirchliche Tradition und durch die Vielfalt an gemeindenahen Angeboten und deren karitativem Profil naturgemäß viel Erfahrung aus. Die Nachbarschaftshilfe lässt sich ableiten von den früher als selbstverständlich erbrachten Hilfen zwischen Nachbarn und Familie, für die es keine von außen geregelten Formen gab. Die Wurzeln finden sich ebenso bei der Diakonie und weiteren Gruppen unter kommunaler Mitwirkung oder Trägerschaft. In Bad Saulgau wurden unter kommunaler Trägerschaft die Idee und das Projekt "von Mensch zu Mensch" initiiert, welches als Ergänzung zu sehen wäre. 4 Das Leitbild der Organisierten Nachbarschaftshilfe in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt die wesentlichen Grundaussagen zum karitativen Profil der organisierten Nachbarschaftshilfe.. Die Grundaussagen im Leitbild die Identifikation und Verantwortung als HelferIn, Einsatzleitung, Träger, regionale Arbeitsgemeinschaft und des Fachverbandes Zukunft Familie die christliche Grundlage und die Mitwirkung am diakonischen Handeln der Kirche das Engagement der verschiedenen Akteure innerhalb der jeweiligen Organisierten Nachbarschaftshilfe die Gemeinde- und Wohnortnähe des Dienstes Zielgruppen und Kernaufgaben verbunden mit der erforderlichen Qualitätssicherung Der Bedarf an Entlastungsangeboten Der Bedarf an Entlastungsangeboten steigt zunehmend. Dieser Bedarf leitet sich einerseits aus den als bekannt vorausgesetzten demografischen Altersentwicklungen ab und andererseits aus veränderten Lebens- und Wohnformen vieler Menschen. Diese Strukturen finden sich zunehmend auch in ländlichen Regionen und auch in Bad Saulgau selbst wieder. Die Organisierte Nachbarschaftshilfe entlastet durch die Begleitung von älteren Menschen auch Familien, die ihre Angehörigen nicht selbst betreuen können, aber für eine gute Unterstützung Sorge tragen. Wo keine Angehörigen (mehr) das sind, ersetzt die Organisierte Nachbarschaftshilfe originäre familiäre Hilfen. Diese christlich verstandene Verantwortung für Menschen aller Generationen findet ihre Begründung und gleichzeitig ihre Kraftquelle im Evangelium. Verantwortung für angebotene Entlastungsangebote Der Begriff "Organisierte Nachbarschaftshilfe" findet sich nur bei den kirchlichen Nachbarschaftshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. "Organisiert" steht für verlässliche und transparente Strukturen, die kirchliche Träger gegenüber Hilfesuchenden, Angehörigen und freiwillig Engagierten zusagen. "Organisiert" bedeutet, dass die Hilfeleistungen in einem 4 Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist 5

6 "organisierten" und geleiteten Verhältnis stattfinden. Organisierte Strukturen tragen auch dazu bei, dass kein Missbrauch und keine Abhängigkeitsverhältnisse zwischen HelferInnen und Hilfesuchenden entstehen können und die Kirche als Garant für ein achtungsvolles Miteinander steht. Zielgruppe und Zielsetzung für Demenzerkrankte 5 5 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 4 6

7 Zielgruppen und Zielsetzung für andere Lebenslagen 6 Zusammenfassung zu den Zielgruppen Die Leistungsempfänger in diesem Abschnitt sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ( 14 und 15) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind erstens Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie zweitens Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben. Dieser Hilfebedarf erreicht nicht das Ausmaß der Pflegestufe I und/oder es liegen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen und/oder geistige Behinderungen und/oder psychische Erkrankungen vor, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter, im Rahmen der Begutachtung nach 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben. Diese Einschränkungen haben dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt. 6 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 4 7

8 Bewertungskriterien für den Grad der Einschränkung der Alltagskompetenz Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4.Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6.Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7.Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8.Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9.Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10.Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11.Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12.ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13.zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellen. 7 7 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Ergänzung der Richtlinien nach 17 das Nähere zur einheitlichen Begutachtung und Feststellung des erheblichen und dauerhaften Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. 8

9 Qualitätskriterien im Besonderen Die Antragsteller streben in kooperativer Zusammenarbeit mit anderen Partner aus der Kirchengemeinde und Stadtverwaltung Bad Saulgau und Umgebung an, für das Thema Demenz Interesse zu wecken und für das Thema zu sensibilisieren. Die Ziele sollen über verschiedene Interaktionsmöglichkeiten und Platformen transportiert werden. Beispielhaft seien genannt: über das Thema Demenz und über Hilfen regelmäßig informieren den Austausch Betroffener, Helfer und Fachkräfte organisieren die Zusammenarbeit in der Versorgung dementiell Erkrankter fördern fachliche und zukunftsweisende Impulse zur Verbesserung der Versorgung geben, insbesondere für niedrigschwellige ortsnahe Angebote gemeinsame Fortbildungsangebote organisieren Schwellen bei der Angebotsnutzung abbauen Qualitätskriterien Betreuungsgruppe u. Inhalte/Programm Die Einrichtung einer Betreuungsgruppe ist derzeit nicht geplant, könnte aber bei einer sich ergebenden Bedarfsentwicklung neu überdacht werden. Ein vergleichbares Angebot wird derzeit über die Sozialstation St. Johannes angeboten. Qualitätskriterien allgemein und auf die HelferInnen bezogen Im Monat Juli 2014 wurden 23 Helfer und Helferinnen zu dem nachfolgend genannten Kurs "Modul 1" angemeldet. Der Kurs umfasst 40 Stunden Unterricht und Anleitung für Angehörige, Ehrenamtliche und Fachkräfte. Den Teilnahmebeitrag übernimmt die Kranken- /Pflegekasse. Eine Teilnahmebescheinigung wird bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt. Alle 23 Teilnehmer aus Bad Saulgau besuchen die Kurstage regelmäßig und bringen sich engagiert und interessiert zu den unterschiedlichen Themenbereichen ein. 9

10 10

11 Formale Qualitätskriterien für die Betreuung zu Hause und deren Inhalte Die Rahmen- und zugleich Qualitätsbedingungen für den Einsatz einer NachbarschaftshelferIn leiten sich aus dem Leitbild ab. Der Einsatz erfolgt in der Regel stundenweise, je nach Situation der Hilfesuchenden und je nach Möglichkeit der NachbarschaftshelferInnen. Alltagspraktische Hilfen können jedoch von ein paar Wochen bis über mehrere Jahre stattfinden. Die Organisierte Nachbarschaftshilfe ist ein Dienst, der von freiwillig Engagierten geleistet wird. Das bedeutet, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht und auch die Einsatzleitung gegenüber der NachbarschaftshelferIn keine Weisungsbefugnis besitzt. Die Nachbarschaftshelferin entscheidet, ob und über welchen Zeitraum sie einen Einsatz übernimmt und verpflichtet sich mit ihrer Zusage zu Zuverlässigkeit und möglichst frühzeitiger Information, wenn sie einen Einsatz nicht fortführen kann. Die Aufwandsentschädigung für das freiwillige Engagement unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht sondern bleibt bis zu einem Betrag von 2.400,00 /Jahr (sog. Übungsleiterpauschale nach 26 ESTG) steuerfrei. Zu diesem Zweck ist es erforderlich eine Erklärung zu unterschreiben, dass der Freibetrag gemäß 26 ESTG bei keiner anderen Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Nachbarschaftshelferinnen tragen grundsätzlich selbst Verantwortung für die Klärung steuerrechtlicher Fragen, die in Verbindung mit anderen gesetzlichen Regelungen außerhalb des freiwilligen Engagements stehen. 8 Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt derzeit 7,00 EUR pro Einsatzstunde. Fahrkosten werden gesondert vergütet. Der präventive Umgang mit Krisensituationen ist in erster Linie mit der Einsatzfamilie und im Folgenden mit der Einsatzleitung abzuklären. Im akuten Notfall wird auf die Notrufnummern der örtlichen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr verwiesen, damit ein Verunfallter ohne Zeitverlust ärztlich versorgt oder ein ggf. vermisster Mensch zügig gesucht und medizinisch versorgt werden kann. Die Dokumentation erfolgt von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich, da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Empfohlen wird von der Einsatzleitung Bad Saulgau die niederschwellige Dokumentation bspw. in ein Schulheft, damit sowohl für zeitversetzt arbeitende Einsatzhelferinnen als auch für Angehörige ein ausreichend großes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Diese Art der Dokumentation erlaubt retrospektiv Entwicklungsschritte und Maßnahmen zu erklären und Veränderungen objektiver darzustellen. Eine parallel erfolgende Dokumentaton über Einsatzbeginn und -ende sowie die Erfassung der eingesetzten Stunden findet zusätzlich bei der Einsatzleitung statt. 8 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 9 11

12 Fachliche Anleitung und Begleitung der ehrenamtlichen Helferinnen Die Schulung und Qualifizierung der Helferinnen erfolgt über den dargelegten Kurs "Biberacher Weg", welcher über die Caritasstelle Biberach angeboten wird. Hierzu gibt es auch flankierende und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen, welche regelmäßig angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Ab 2015 soll es monatliche Kurzbesprechungen geben, die die aktuellen Anliegen schneller transportierbar machen. Die bisherigen Quartalsbesprechungen werden hierzu eher als ungünstig erachtet, da die Zeitabstände zu groß und die Anliegen häufig schon an anderer Stelle eingebracht wurden. Die Beauftragung von Einsätzen wird in "Schriftlichen Vereinbarungen" niedergelegt, nachdem sowohl HelferIn als auch Hilfesuchende sich über die qualitativen und quantitativen Kriterien in Bezug auf einen konkreten Einsatz einig geworden sind. In dieser Vereinbarung wird auch die Aufwandsentschädigung niedergeschrieben. Die Einsatzleitung steht fachlich ergänzend und unterstützend bei. Kooperation - Partner Angestrebte Kooperation Eine angestrebte Kooperation leitet sich aus dem bereits erwähnten Projekt "von Mensch zu Mensch" ab. Träger des Projekts sind die Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Bad Saulgau, die Sozialstation Bad Saulgau-Herbertingen, die Familienpflege Bad Saulgau, die Nachbarschaftshilfe Bad Saulgau sowie die Beratungsstelle für Senioren Bad Saulgau. Gefördert wird das Projekt von der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Projekt "von Mensch zu Mensch" soll Menschen in Ihrer Nähe die gerne helfen wollen, mit Menschen zusammenzubringen, die auf Hilfe aus der Nachbarschaft angewiesen sind. Diese Angebotspalette reicht von der gelegentlichen Betreuung älterer, behinderter und/oder kranker Menschen, über die Hilfe und Unterstützung bei handwerklichen Aufgaben bis hin zur Beaufsichtigung und Betreuung eines Haustiers. Der Vielfalt sind hier keine Grenzen gesetzt. Bestehende Kooperation Aus dem Jahr 2007 gibt es eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen Vinzenz von Paul ggmbh, Region Sigmaringen/Tübingen, der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist, der Sozialstation Bad Saulgau/Herbertingen und der Caritas - Region Biberach/Bad Saulgau. 9 9 Anlage 1: Kooperationsvereinbarung 12

13 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit im Einzugsgebiet wird über Anzeigen im Stadtjournal Bad Saulgau über die Angebotspalette informiert. Weiterhin gibt es Flyer, mit einer Kurzübersicht über das Angebot und über die Kontaktdaten. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit werden auch neue Helfer und Helferinnen angeworben. Telefonische Beratung und Information sowie einer Pflegeberatung in Zusammenarbeit mit der Sozialstation werden ergänzend angeboten. Qualitätssicherung Im Zuge eines Jahres- und Sachberichts, welcher zugleich Auskunft über die erbrachten Einsatzstunden, besondere Ereignisse, Fortbildungen und Schulungsangebote im genannten Kontext gibt, wird über das vergangene Einsatzjahr transparent informiert. Ein Rückkopplungsformular soll ab 2015 den Verantwortlichen oder der Einsatzfamilie die Möglichkeit geben, den erfolgten Einsatz zu beurteilen. geplante Umsetzung Die Umsetzung kann bereits ab dem Genehmigungszeitpunkt durch das Landratsamt Sigmaringen erfolgen. Bad Saulgau, den Elisabeth Neumann Nachbarschaftshilfe St. Johannes Baptist Bad Saulgau Dipl.-Pflegewirtin (FH) Master of Socialmanagement 13

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Migrationshintergrund

Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Migrationshintergrund Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Stellungnahme und Information Inhalt: 1. Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote 2. Berechtigter Personenkreis nach

Mehr

PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz

PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz Neuregelungen des Pflegegesetzes- Eine lang erwartete Reform oder ein Reförmchen? Grundlagen der Reform Heute bereits 2,4 Millionen Menschen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig

Mehr

Was leistet die Pflegeversicherung?

Was leistet die Pflegeversicherung? Was leistet die Pflegeversicherung? Fachtag am 29.09.2015 Tagesordnung 1. Vergleich Pflegestufe unterhalb I zu Pflegestufe I 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen 3. Ersatzpflege 4. Kurzzeitpflege 5. Wohnumfeldverbessernde

Mehr

Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 1 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 2 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Die Pflegekassen sollen

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2015 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ

Mehr

Firma Sozialer Dienst Logo Kapitel 1 Allgemeine Angaben 45 a bis d SGB XI. 45a Berechtigter Personenkreis

Firma Sozialer Dienst Logo Kapitel 1 Allgemeine Angaben 45 a bis d SGB XI. 45a Berechtigter Personenkreis Auszug aus dem Sozialgesetzbuch XI 45a Berechtigter Personenkreis (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, betreffen die Leistungen in diesem Abschnitt Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben

Mehr

Entlastung für pflegende Angehörige

Entlastung für pflegende Angehörige Entlastung für pflegende Angehörige Fachtagung Unsere Zukunftselbstbestimmt und engagiert Lisa Distler, Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Angebote zur stundenweisen

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Prof. Dr. Peter Sauer

Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Prof. Dr. Peter Sauer Titel Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz Bisherige Erfahrungen und Chancen durch die Novellierung des SGB XI Prof. Dr. Peter Sauer Berlin, 12.03.08 zur Person: Hintergrund Prof. für Sozialpolitik

Mehr

Pflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name:

Pflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: BAHN-BKK Pflegekasse Pflegetagebuch vom bis 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich versichere,

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Demographischer Wandel und Pflegeversicherung. Herzliche willkommen Zur Auftaktveranstaltung Aktion Gesundheit im Handwerk

Demographischer Wandel und Pflegeversicherung. Herzliche willkommen Zur Auftaktveranstaltung Aktion Gesundheit im Handwerk Demographischer Wandel und Pflegeversicherung Herzliche willkommen Zur Auftaktveranstaltung Aktion Gesundheit im Handwerk AGENDA Pflege Zahlen und Fakten Pflegestufen: Was steckt dahinter? 5 Gründe, über

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Personeninformationsbogen Stammdaten

Personeninformationsbogen Stammdaten AurA, Aktives und rüstiges Altern ggmbh, Cappeler Straße 72, 35039 Marburg Adressen: Cappeler Straße 72 35039 Marburg/Lahn Telefon: 0 64 21-17 50 70-0 Fax: 0 64 21-17 50 70-50 Kirchstraße 3 35287 Amöneburg-Roßdorf

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Sorgende Netze. -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe-

Sorgende Netze. -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe- Sorgende Netze -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe- 1 Ausgangssituation I Geschwächte Bindungs- und Unterstützungskraft primärer Netzwerke (erweiterter Familienbegriff)

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

der Unfallversicherung dem Sozialamt dem Versorgungsamt Sonstige Stelle

der Unfallversicherung dem Sozialamt dem Versorgungsamt Sonstige Stelle Rücksendung an: Bosch BKK Pflegekasse Kruppstr. 19 70469 Stuttgart Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege Name des Versicherten, Vorname / Geburtsdatum/Versicherungs-Nr.

Mehr

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen

Mehr

BETREUUNG KEINE PFLEGE

BETREUUNG KEINE PFLEGE BETREUUNG KEINE PFLEGE SICHERHEIT BESCHÄFTIGUNG SPASS FREIZEIT ENTSPANNUNG SPIELE DIE PFLEGEREFORM BETREUUNGSANGEBOT Eine besonders positive Änderung liegt in der erhöhten GELDLEISTUNG zur Betreuung von

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits

Mehr

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Großbeerener Spielplatzpaten

Großbeerener Spielplatzpaten Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008 Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung HERZLICH WILLKOMMEN! Beratungsgesellschaft für Sozial- und Betriebswirtschaft mbh Reform der Pflegeversicherung Pflegebedürftige Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf können im Pflegeheim

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Hilfen für pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Hilfen für pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland werden zwei von drei Pflegebedürftigen

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedür4igkeitsbegriff und das neue Begutachtungs- Verfahren. 3. Von den

Mehr

Leitbild für Freiwilligenarbeit

Leitbild für Freiwilligenarbeit Leitbild für Freiwilligenarbeit der Evangelisch reformierten Kirchgemeinde Unteres Neckertal [Geben Sie den Dokumenttitel ein] Seite 1 von 6 Freiwilligen Leitbild Inhaltsverzeichnis FREIWILLIGENARBEIT

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v.

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v. Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v. Mit diesem Dokument möchten run to help e.v. und die Straßenambulanz St. Franziskus e.v. allen Spendern und Unterstützern

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Richtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.

Richtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01. Richtlinien des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014 zur Förderung der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2015 in Obernbayern für Menschen mit Behinderung 1/6 Der Bezirk

Mehr

Demenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Demenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Demenz Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege Angebote bei Demenz Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe 1 Beratungsstellen Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gibt es spezielle Beratungsangebote:

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und

Mehr

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegbedürftigkeit im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Pflegebedürftig sind danach Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Demenzerkrankte mit Migrationshintergrund

Demenzerkrankte mit Migrationshintergrund Demenzerkrankte mit Migrationshintergrund Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach 45 b SGB XI Finanziert durch das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Vernetzung der Versorgungsübergänge in ländlichen Regionen

Vernetzung der Versorgungsübergänge in ländlichen Regionen Vernetzung der Versorgungsübergänge in ländlichen Regionen Das Bild k ann zurzeit nicht angezeigt werden. Möglichkeiten schaffen und nutzen! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V.

Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V. Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V. I. Lebenszentrum Ebhausen e. V. - wer wir sind Das Lebenszentrum Ebhausen e.v. (LZE) ist eine selbständige diakonische Einrichtung innerhalb der Evangelisch-methodistischen

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung

Mehr

Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim

Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim 1. Leitbild Der Ökumenische Kinder- und Jugendhospizdienst steht mit der freien Wohlfahrtspflege von Diakonie und Caritas in dem

Mehr

Tagespflege und Betreuungsgruppe der Caritas Neumarkt

Tagespflege und Betreuungsgruppe der Caritas Neumarkt Tagespflege und Betreuungsgruppe der Caritas Neumarkt Caritas Sozialstation Neumarkt e.v. Tagespflege Unter Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Mehr

Qualität durch Kompetenz

Qualität durch Kompetenz Qualität durch Kompetenz MANDY GODBEHEAR/shutterstock.com Das Pflegezentrum Der Pflegedienst 2 Photographee.eu/shutterstock.com 20 Jahre Qualität durch Kompetenz Bei der Pflege und Betreuung von unterstützungsbedürftigen

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Irrungen und Wirrungen der Umgang mit Demenz

Irrungen und Wirrungen der Umgang mit Demenz Irrungen und Wirrungen der Umgang mit Demenz DVSGBundeskongress 2015 5. November 2015 AlzheimerGesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Birgitta Neumann Ein Kooperations Modell der Zukunft Enge

Mehr

Unterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion

Unterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,

Mehr

Wir bringen Älterwerden auf den Punkt.

Wir bringen Älterwerden auf den Punkt. Wir bringen Älterwerden auf den Punkt. Das Senioren-Servicebüro 2 Rat suchen. Hilfe finden. Älterwerden stellt Menschen vor völlig neue Herausforderungen: pflegende Angehörige und die Senioren selbst.

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr