Qualitätskonzept. Erstantrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45 b SGB XI beim Landratsamt Sigmaringen.
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- Ida Annegret Schuler
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1 2014 Qualitätskonzept Erstantrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach 45 b SGB XI beim Landratsamt Sigmaringen. Veränderte Bedarfslagen von allein stehenden Menschen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie von Familien, erfordern eine regelmäßige Weiterentwicklung der organisierten Nachbarschaftshilfe. Dieser veränderten Bedarfslage wird mit dem hier vorliegenden Erstantrag Rechnung getragen. Es wird um Anerkennung des Erstantrages gebeten. Juli 2014 Elisabeth Neumann Organisierte Nachbarschaftshilfe St. Johannes Baptist Bad Saulgau; [Nachbarschaftshilfe@stjohannesbadsaulgau.de]
2 Situation und Problemstellung... 3 Die Basisdaten von Bad Saulgau und dessen geografische Lage:... 3 Erfahrungen des Trägers... 5 Die Grundaussagen im Leitbild... 5 Der Bedarf an Entlastungsangeboten... 5 Verantwortung für angebotene Entlastungsangebote... 5 Zielgruppe und Zielsetzung für Demenzerkrankte... 6 Zielgruppen und Zielsetzung für andere Lebenslagen... 7 Zusammenfassung zu den Zielgruppen... 7 Bewertungskriterien für den Grad der Einschränkung der Alltagskompetenz... 8 Qualitätskriterien im Besonderen... 9 Qualitätskriterien Betreuungsgruppe u. Inhalte/Programm... 9 Qualitätskriterien allgemein und auf die HelferInnen bezogen... 9 Formale Qualitätskriterien für die Betreuung zu Hause und deren Inhalte...11 Fachliche Anleitung und Begleitung der ehrenamtlichen Helferinnen...12 Kooperation - Partner...12 Angestrebte Kooperation...12 Bestehende Kooperation...12 Öffentlichkeitsarbeit...13 Qualitätssicherung...13 geplante Umsetzung
3 Situation und Problemstellung "Familien mitten im Alltag zu stärken" ist das Anliegen der kirchlichen Träger der Nachbarschaftshilfe Bad Saulgau. Träger der Organisierten Nachbarschafthilfe sind die katholische Kirchengemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde Bad Saulgau. Über 50 aktive Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen begleiten und unterstützen ältere alleinstehende Menschen und auch Ehepaare, die zu Hause leben. Menschen mit Behinderungen, kranke Menschen und Familien mit Kindern werden regelmäßig mit alltagsunterstützenden Maßnahmen durch die Helfer und Helferinnen gemeindenah, unbürokratisch und niederschwellig betreut. Aus den nachfolgend dargestellten Basisdaten von Bad Saulgau und den Teilgemeinden lässt sich ableiten, dass ein erheblicher Bedarf an alltagsunterstützenden Hilfen, die überwiegend stundenweise in der häuslichen Umgebung stattfinden, gegeben ist. Die Basisdaten von Bad Saulgau und dessen geografische Lage: Bad Saulgau hat nach amtlicher Statistik eine Einwohnerzahl von Einwohnern. Die Stadt liegt an der Schwäbischen Bäderstraße, der Mühlenstraße Oberschwaben und der Oberschwäbischen Barockstraße Quelle: 2 Quelle: Zugriff am h 3
4 3 3 Quelle: Zugriff am h 4
5 Erfahrungen des Trägers Die Träger (evangelische und katholische Kirche) weisen durch eine langjährige kirchliche Tradition und durch die Vielfalt an gemeindenahen Angeboten und deren karitativem Profil naturgemäß viel Erfahrung aus. Die Nachbarschaftshilfe lässt sich ableiten von den früher als selbstverständlich erbrachten Hilfen zwischen Nachbarn und Familie, für die es keine von außen geregelten Formen gab. Die Wurzeln finden sich ebenso bei der Diakonie und weiteren Gruppen unter kommunaler Mitwirkung oder Trägerschaft. In Bad Saulgau wurden unter kommunaler Trägerschaft die Idee und das Projekt "von Mensch zu Mensch" initiiert, welches als Ergänzung zu sehen wäre. 4 Das Leitbild der Organisierten Nachbarschaftshilfe in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt die wesentlichen Grundaussagen zum karitativen Profil der organisierten Nachbarschaftshilfe.. Die Grundaussagen im Leitbild die Identifikation und Verantwortung als HelferIn, Einsatzleitung, Träger, regionale Arbeitsgemeinschaft und des Fachverbandes Zukunft Familie die christliche Grundlage und die Mitwirkung am diakonischen Handeln der Kirche das Engagement der verschiedenen Akteure innerhalb der jeweiligen Organisierten Nachbarschaftshilfe die Gemeinde- und Wohnortnähe des Dienstes Zielgruppen und Kernaufgaben verbunden mit der erforderlichen Qualitätssicherung Der Bedarf an Entlastungsangeboten Der Bedarf an Entlastungsangeboten steigt zunehmend. Dieser Bedarf leitet sich einerseits aus den als bekannt vorausgesetzten demografischen Altersentwicklungen ab und andererseits aus veränderten Lebens- und Wohnformen vieler Menschen. Diese Strukturen finden sich zunehmend auch in ländlichen Regionen und auch in Bad Saulgau selbst wieder. Die Organisierte Nachbarschaftshilfe entlastet durch die Begleitung von älteren Menschen auch Familien, die ihre Angehörigen nicht selbst betreuen können, aber für eine gute Unterstützung Sorge tragen. Wo keine Angehörigen (mehr) das sind, ersetzt die Organisierte Nachbarschaftshilfe originäre familiäre Hilfen. Diese christlich verstandene Verantwortung für Menschen aller Generationen findet ihre Begründung und gleichzeitig ihre Kraftquelle im Evangelium. Verantwortung für angebotene Entlastungsangebote Der Begriff "Organisierte Nachbarschaftshilfe" findet sich nur bei den kirchlichen Nachbarschaftshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. "Organisiert" steht für verlässliche und transparente Strukturen, die kirchliche Träger gegenüber Hilfesuchenden, Angehörigen und freiwillig Engagierten zusagen. "Organisiert" bedeutet, dass die Hilfeleistungen in einem 4 Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist 5
6 "organisierten" und geleiteten Verhältnis stattfinden. Organisierte Strukturen tragen auch dazu bei, dass kein Missbrauch und keine Abhängigkeitsverhältnisse zwischen HelferInnen und Hilfesuchenden entstehen können und die Kirche als Garant für ein achtungsvolles Miteinander steht. Zielgruppe und Zielsetzung für Demenzerkrankte 5 5 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 4 6
7 Zielgruppen und Zielsetzung für andere Lebenslagen 6 Zusammenfassung zu den Zielgruppen Die Leistungsempfänger in diesem Abschnitt sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ( 14 und 15) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind erstens Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie zweitens Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben. Dieser Hilfebedarf erreicht nicht das Ausmaß der Pflegestufe I und/oder es liegen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen und/oder geistige Behinderungen und/oder psychische Erkrankungen vor, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter, im Rahmen der Begutachtung nach 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben. Diese Einschränkungen haben dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt. 6 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 4 7
8 Bewertungskriterien für den Grad der Einschränkung der Alltagskompetenz Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4.Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6.Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7.Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8.Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9.Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10.Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11.Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12.ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13.zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellen. 7 7 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Ergänzung der Richtlinien nach 17 das Nähere zur einheitlichen Begutachtung und Feststellung des erheblichen und dauerhaften Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. 8
9 Qualitätskriterien im Besonderen Die Antragsteller streben in kooperativer Zusammenarbeit mit anderen Partner aus der Kirchengemeinde und Stadtverwaltung Bad Saulgau und Umgebung an, für das Thema Demenz Interesse zu wecken und für das Thema zu sensibilisieren. Die Ziele sollen über verschiedene Interaktionsmöglichkeiten und Platformen transportiert werden. Beispielhaft seien genannt: über das Thema Demenz und über Hilfen regelmäßig informieren den Austausch Betroffener, Helfer und Fachkräfte organisieren die Zusammenarbeit in der Versorgung dementiell Erkrankter fördern fachliche und zukunftsweisende Impulse zur Verbesserung der Versorgung geben, insbesondere für niedrigschwellige ortsnahe Angebote gemeinsame Fortbildungsangebote organisieren Schwellen bei der Angebotsnutzung abbauen Qualitätskriterien Betreuungsgruppe u. Inhalte/Programm Die Einrichtung einer Betreuungsgruppe ist derzeit nicht geplant, könnte aber bei einer sich ergebenden Bedarfsentwicklung neu überdacht werden. Ein vergleichbares Angebot wird derzeit über die Sozialstation St. Johannes angeboten. Qualitätskriterien allgemein und auf die HelferInnen bezogen Im Monat Juli 2014 wurden 23 Helfer und Helferinnen zu dem nachfolgend genannten Kurs "Modul 1" angemeldet. Der Kurs umfasst 40 Stunden Unterricht und Anleitung für Angehörige, Ehrenamtliche und Fachkräfte. Den Teilnahmebeitrag übernimmt die Kranken- /Pflegekasse. Eine Teilnahmebescheinigung wird bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt. Alle 23 Teilnehmer aus Bad Saulgau besuchen die Kurstage regelmäßig und bringen sich engagiert und interessiert zu den unterschiedlichen Themenbereichen ein. 9
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11 Formale Qualitätskriterien für die Betreuung zu Hause und deren Inhalte Die Rahmen- und zugleich Qualitätsbedingungen für den Einsatz einer NachbarschaftshelferIn leiten sich aus dem Leitbild ab. Der Einsatz erfolgt in der Regel stundenweise, je nach Situation der Hilfesuchenden und je nach Möglichkeit der NachbarschaftshelferInnen. Alltagspraktische Hilfen können jedoch von ein paar Wochen bis über mehrere Jahre stattfinden. Die Organisierte Nachbarschaftshilfe ist ein Dienst, der von freiwillig Engagierten geleistet wird. Das bedeutet, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht und auch die Einsatzleitung gegenüber der NachbarschaftshelferIn keine Weisungsbefugnis besitzt. Die Nachbarschaftshelferin entscheidet, ob und über welchen Zeitraum sie einen Einsatz übernimmt und verpflichtet sich mit ihrer Zusage zu Zuverlässigkeit und möglichst frühzeitiger Information, wenn sie einen Einsatz nicht fortführen kann. Die Aufwandsentschädigung für das freiwillige Engagement unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht sondern bleibt bis zu einem Betrag von 2.400,00 /Jahr (sog. Übungsleiterpauschale nach 26 ESTG) steuerfrei. Zu diesem Zweck ist es erforderlich eine Erklärung zu unterschreiben, dass der Freibetrag gemäß 26 ESTG bei keiner anderen Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Nachbarschaftshelferinnen tragen grundsätzlich selbst Verantwortung für die Klärung steuerrechtlicher Fragen, die in Verbindung mit anderen gesetzlichen Regelungen außerhalb des freiwilligen Engagements stehen. 8 Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt derzeit 7,00 EUR pro Einsatzstunde. Fahrkosten werden gesondert vergütet. Der präventive Umgang mit Krisensituationen ist in erster Linie mit der Einsatzfamilie und im Folgenden mit der Einsatzleitung abzuklären. Im akuten Notfall wird auf die Notrufnummern der örtlichen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr verwiesen, damit ein Verunfallter ohne Zeitverlust ärztlich versorgt oder ein ggf. vermisster Mensch zügig gesucht und medizinisch versorgt werden kann. Die Dokumentation erfolgt von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich, da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Empfohlen wird von der Einsatzleitung Bad Saulgau die niederschwellige Dokumentation bspw. in ein Schulheft, damit sowohl für zeitversetzt arbeitende Einsatzhelferinnen als auch für Angehörige ein ausreichend großes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Diese Art der Dokumentation erlaubt retrospektiv Entwicklungsschritte und Maßnahmen zu erklären und Veränderungen objektiver darzustellen. Eine parallel erfolgende Dokumentaton über Einsatzbeginn und -ende sowie die Erfassung der eingesetzten Stunden findet zusätzlich bei der Einsatzleitung statt. 8 Quelle: Organisierte Nachbarschaftshilfe. Handreichung für Träger und Einsatzleitungen. Stuttgart: 2008, Seite 9 11
12 Fachliche Anleitung und Begleitung der ehrenamtlichen Helferinnen Die Schulung und Qualifizierung der Helferinnen erfolgt über den dargelegten Kurs "Biberacher Weg", welcher über die Caritasstelle Biberach angeboten wird. Hierzu gibt es auch flankierende und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen, welche regelmäßig angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Ab 2015 soll es monatliche Kurzbesprechungen geben, die die aktuellen Anliegen schneller transportierbar machen. Die bisherigen Quartalsbesprechungen werden hierzu eher als ungünstig erachtet, da die Zeitabstände zu groß und die Anliegen häufig schon an anderer Stelle eingebracht wurden. Die Beauftragung von Einsätzen wird in "Schriftlichen Vereinbarungen" niedergelegt, nachdem sowohl HelferIn als auch Hilfesuchende sich über die qualitativen und quantitativen Kriterien in Bezug auf einen konkreten Einsatz einig geworden sind. In dieser Vereinbarung wird auch die Aufwandsentschädigung niedergeschrieben. Die Einsatzleitung steht fachlich ergänzend und unterstützend bei. Kooperation - Partner Angestrebte Kooperation Eine angestrebte Kooperation leitet sich aus dem bereits erwähnten Projekt "von Mensch zu Mensch" ab. Träger des Projekts sind die Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Bad Saulgau, die Sozialstation Bad Saulgau-Herbertingen, die Familienpflege Bad Saulgau, die Nachbarschaftshilfe Bad Saulgau sowie die Beratungsstelle für Senioren Bad Saulgau. Gefördert wird das Projekt von der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Projekt "von Mensch zu Mensch" soll Menschen in Ihrer Nähe die gerne helfen wollen, mit Menschen zusammenzubringen, die auf Hilfe aus der Nachbarschaft angewiesen sind. Diese Angebotspalette reicht von der gelegentlichen Betreuung älterer, behinderter und/oder kranker Menschen, über die Hilfe und Unterstützung bei handwerklichen Aufgaben bis hin zur Beaufsichtigung und Betreuung eines Haustiers. Der Vielfalt sind hier keine Grenzen gesetzt. Bestehende Kooperation Aus dem Jahr 2007 gibt es eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen Vinzenz von Paul ggmbh, Region Sigmaringen/Tübingen, der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist, der Sozialstation Bad Saulgau/Herbertingen und der Caritas - Region Biberach/Bad Saulgau. 9 9 Anlage 1: Kooperationsvereinbarung 12
13 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit im Einzugsgebiet wird über Anzeigen im Stadtjournal Bad Saulgau über die Angebotspalette informiert. Weiterhin gibt es Flyer, mit einer Kurzübersicht über das Angebot und über die Kontaktdaten. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit werden auch neue Helfer und Helferinnen angeworben. Telefonische Beratung und Information sowie einer Pflegeberatung in Zusammenarbeit mit der Sozialstation werden ergänzend angeboten. Qualitätssicherung Im Zuge eines Jahres- und Sachberichts, welcher zugleich Auskunft über die erbrachten Einsatzstunden, besondere Ereignisse, Fortbildungen und Schulungsangebote im genannten Kontext gibt, wird über das vergangene Einsatzjahr transparent informiert. Ein Rückkopplungsformular soll ab 2015 den Verantwortlichen oder der Einsatzfamilie die Möglichkeit geben, den erfolgten Einsatz zu beurteilen. geplante Umsetzung Die Umsetzung kann bereits ab dem Genehmigungszeitpunkt durch das Landratsamt Sigmaringen erfolgen. Bad Saulgau, den Elisabeth Neumann Nachbarschaftshilfe St. Johannes Baptist Bad Saulgau Dipl.-Pflegewirtin (FH) Master of Socialmanagement 13
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