Pflege-Vorsorge. Pflegeversicherung von A bis Z. Wissenswertes im Überblick.
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- Liane Althaus
- vor 8 Jahren
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1 Pflege-Vorsorge Pflegeversicherung von A bis Z. Wissenswertes im Überblick.
2 Inhalt. Im Fall der Fälle sind wir für Sie da. A B F G H K L P S T V W Z! Eingeschränkte Alltagskompetenz 4 Auslandspflege 5 Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung 6 Feststellung der Pflegebedürftigkeit 7 GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert 9 Geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) 10 Häusliche Pflege 11 Hilfebedarf 12 Kombinationsleistung 13 Kostenerstattung 14 Kurzzeitpflege 15 Leistungsarten 16 Leistungshöhe 17 Pflegebedürftigkeit 18 Pflegeberatung 19 Pflegegeld und Pflegesachleistung 20 Pflegehilfsmittel 21 Pflegepflichtversicherung 22 Pflegestufen 23 Pflegestufe 0 24 Pflegezeit 25 Private Pflegezusatzversicherung 26 Private Pflegezusatzversicherung der UKV 28 Stationäre Pflege 30 Teilstationäre Pflege 31 Verhinderungspflege 32 Versicherungspflicht 33 Versorgungslücke 34 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 36 Zusätzliche Betreuungsleistung 37 Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung 38 Was ist was 39 Liebe Leserin, lieber Leser, Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Rund 2,5 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland ständig auf Hilfe angewiesen. Zwei Drittel davon werden ambulant versorgt, ein Drittel wird stationär versorgt. Wer sich mit dem Thema Pflege und Pflegeversicherung beschäftigt, hat viele Fragen. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die zentralen Begriffe rund um das Thema Pflegeversicherung kurz und anschaulich erläutern. Dazu haben wir die für Sie interessanten Themen alphabetisch sortiert aufgelistet und mit vielen Querverweisen miteinander verknüpft. Schlagen Sie einfach unter den Stichwörtern nach und informieren Sie sich! Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder Hilfe benötigen rufen Sie uns an. Unser Service-Center steht Ihnen unter 0681 / gerne zur Verfügung. Ihre UKV Union Krankenversicherung 3
3 A A Eingeschränkte Alltagskompetenz Menschen jeder Altersgruppe mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sein. Für den damit verbundenen besonderen Betreuungsbedarf können sie besondere Unterstützung erhalten. Die Betroffenen bekommen dafür, abhängig vom Betreuungsbedarf, bis zu 104 Euro beziehungsweise bis zu 208 Euro monatlich. Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, jedoch noch keine Pflegestufe haben, können dieses Betreuungsgeld erhalten. Man spricht hier von der sogenannten Pflegestufe 0. Auslandspflege Erfolgt die Pflege im Ausland, so sind Leistungen aus der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung möglich. Grundsätzlich ist bei Pflege im Ausland die Zahlung von Pflegegeld für einen Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz wird das Pflegegeld über die sechs Wochen hinaus, also auf Dauer, gezahlt. Pflegegeld im Ausland 6 Wochen Darüber hinaus wurden durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz weitere Leistungsverbesserungen für demenziell erkrankte Menschen eingeführt. Demenziell erkrankte Menschen erhalten seit dem 1. Januar 2013 mehr Leistungen und mit der häuslichen Betreuung zudem zielgenauere Unterstützung. In der sogenannten Pflegestufe 0 können demenziell Erkrankte erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Da in der Regel nur die Leistungen in Höhe des Pflegegeldes ins Ausland gezahlt werden können, müssen meist viele Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. 4 5
4 B F Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung Der Beitrag ist vom Eintrittsalter, aber nicht vom Geschlecht der versicherten Person abhängig. Auch bei Mitversicherung von Kindern ist er zumeist deutlich günstiger als der Beitrag zur Pflegekasse der gesetzlichen Krankenver sicherung. Nicht erwerbstätige Kinder sind nämlich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bzw. in der Schulausbildung und im Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. In der privaten Pflegepflichtversicherung zahlen grundsätzlich beide versicherten Ehegatten* einen Beitrag, aber in vielen Fällen ist ihr Gesamtbeitrag von Beginn an niedriger als der Einzelbeitrag zur gesetzlichen Pflegekasse. Ein Vergleich kann sich lohnen. Falls der Beitrag nach fünf Jahren den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegepflichtversicherung überschreiten sollte, wird er auf diesen Höchstbeitrag begrenzt. War zumindest ein Ehegatte* schon am 1. Januar 1995 privat krankenversichert und hat ein Ehegatte* ein Einkommen maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze (jährlich neu festgesetzt), wird der Gesamt beitrag, falls erforderlich, auf 150 % des gesetz lichen Höchstbeitrages begrenzt. Feststellung der Pflegebedürftigkeit Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit geschieht in drei Schritten: 1. Der Antrag Der Pflegebedürftige oder dessen Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Vertreter fordert bei seiner Pflegepflichtversicherung die entsprechenden Antragsformulare an. 2. Das Gutachten Ein unabhängiger Gutachter untersucht den Pflegebedürftigen. Er prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebe dürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürf tigkeit vorliegt ( Pflegestufen). Der Gutachter übermittelt der zuständigen Pflegepflichtversicherung das Gutachten. 3. Die Bewilligung Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegepflichtversicherung darüber, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen ( Leistungsarten, Leistungshöhe) gewährt werden. Gegen diese Mitteilung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. * Bzw. eingetragene/-r Lebenspartner/-in. 6 7
5 F G Feststellung der Pflegebedürftigkeit Leistungen werden grundsätzlich erst ab Antrag stellung gewährt. In der Pflegepflichtversicherung muss der Antragsteller muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren nachweisen, sonst ruht sein Anspruch, bis die Vorversicherungszeit erfüllt ist. GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Ausnahme: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft wechselt, hat das Recht, sich ab diesem Zeitpunkt privat gegen das Pflegerisiko zu versichern. Dazu ist bei der bisherigen Pflegekasse ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegepflichtversicherung zu stellen. Tipp Legen Sie alle aktuellen Arztberichte bereit. Stellen Sie die Medikamente zusammen, die täglich eingenommen werden müssen. Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle notwendigen Pflegehandlungen mit dem dafür notwendigen Zeitaufwand protokollieren. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Überschreitet ein Arbeitnehmer durch Anstieg seiner Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( Euro/Jahr im Jahr 2014, ab 2015: Euro/Jahr), so endet bei gleichem und höherem Verdienst im Folgejahr bereits zum nächsten Jahreswechsel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 8 9
6 G H Geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) Die Förderung der privaten Pflegevorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Häusliche Pflege Zusammen mit der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten derzeit insgesamt rund 1,7 Millionen Pflegebedürftige ambulante Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ein großer Vorteil dieser Form der Pflege ist, dass der Pflege bedürftige in seiner vertrauten häuslichen bzw. familiären Umgebung verbleibt. Die häusliche Pflege, auch ambulante Pflege genannt, leisten oft Angehörige und professionelle Pflegekräfte in Zusammenarbeit. Der Pflegedienst kann Angehörige in Pflegetechniken unterweisen und bei Bedarf Hilfestellung bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger geben. Die Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe und den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind auf die gesetzlich festgelegten Höchstsätze begrenzt. Darüber hinausgehende Dienstleistungen müssen gegebenenfalls zusätzlich organisiert und selbst bezahlt werden. Tipp Die privaten Pflegezusatztarife der UKV helfen, finanzielle Mehrkosten abzufangen
7 H K Hilfebedarf Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, und zwar in den folgenden vier Bereichen ( Pflegestufen): Grundpflege 1. Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung 2. Ernährung Mundgerechtes Zubereiten oder Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (z. B. für Arztbesuche, Behördengänge, nicht für Spaziergänge) Hauswirtschaftliche Versorgung Kombinationsleistung Pflegebedürftige können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie professionelle Pflegehilfe sowie Hilfe aus der Familie, von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer z. B. seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 60 % ausnutzt, bekommt zusätzlich noch 40 % des ihm zustehenden Pflegegeldes ausgezahlt ( Leistungsarten). Beispiel für Kombinationsleistung 60 % 40 % 4. Hauswirtschaft Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung Pflegesachleistungen Pflegegeld Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger ist ein Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten täglich (Stufe I). Die notwendige Hilfe im Bereich der Grundpflege muss dabei mehr als die Hälfte der Zeit (also mindestens 46 Minuten) in Anspruch nehmen. Beispiel für Pflegestufe II ( Leistungshöhe) Sachleistungen/ Kostenerstattung (Hilfe durch Pflegedienste) Pflegegeld (privat organisierte Pflege) 60 % (von Euro) 686,40 Euro 40 % (von 458 Euro) 183,20 Euro 12 13
8 K K Kostenerstattung Bei gesetzlich vorgegebenen gleichwertigen Leistungen unterscheiden sich die soziale und die private Pflegepflichtversicherung im Abrechnungsverfahren bei Inanspruch nahme von Pflegediensten bzw. bei teil- oder vollstationärer Pflege. Pflegesachleistung: Bei sozial Pflegeversicherten rechnet der Pflegedienst die gesetzlich zustehenden Leistungen mit der Pflegekasse, die darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der pflegebedürftigen Person oder ihren Vertretern ab. Bei privat Pflegeversicherten rechnet der Pflegedienst alle Leistungen direkt mit der pflegebedürftigen Person ab. Die Kosten der gesetzlich zustehenden Leistungen werden dann bei rechtzeitiger Beantragung i. d. R. vor Fälligkeit erstattet, so dass sich eine Vorleistung erübrigt. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, z. B. in einem Pflegeheim oder Kurzzeitpflegeheim. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist. Gründe für Kurzzeitpflege können sein: Urlaub der pflegenden Angehörigen die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt sonstige Krisensituationen, die eine häusliche Pflege unmöglich machen Kurzzeitpflege wird pro Jahr für längstens 28 Tage und bis zu einer maximalen Kostenhöhe von Euro gewährt. Pflege geldzahlungen werden, während die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, automatisch ausgesetzt. Kosten, beispielsweise für die Verpflegung oder Unterbringung, müssen grundsätzlich vom Pflege bedürftigen selbst getragen werden. Tipp Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV können Sie diese finanzielle Belastung verringern oder ganz vermeiden
9 L L Leistungsarten Die soziale Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Auch eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Zusätzlich werden bei Bedarf folgende Leistungen angeboten: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen Im Unterschied dazu zahlt die private Pflegepflichtversiche rung ausschließlich Geldleistungen aus. Der Leistungs umfang entspricht dem der sozialen Pflegepflichtversicherung. 16 Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollversicherung, sondern nur ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten, um die Grundversorgung sicherzustellen. Tipp Mit einer Pflegetagegeldversicherung der UKV können Sie Ihre Selbstbeteiligung verringern oder sogar ganz vermeiden. Sie legen die Höhe Ihrer Tagessätze über den Tarif selbst fest. Leistungshöhe Die Höhe der monatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung: Häusliche Pflege 0* (in Euro) Pflegegeld (monatlich) 123 Pflegesachleistungen/ Kostenerstattung monatlich bis Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (monatlich) Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme Teilstationäre Pflege Tages-/Nachtpflege monatlich bis Vollstationäre Pflege Pflegeaufwendungen pauschal, monatlich 231 Pflegestufe I (in Euro) * * II (in Euro) * * * Leistungen bei zusätzlich erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. Demenz seit Januar III (in Euro) Härtefall: Sonstiges Verhinderungspflege, jährlich bis (max. 28 Tage im Kalenderjahr) Kurzzeitpflege, jährlich bis (max. 28 Tage im Kalenderjahr) Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich bis (Grundbetrag) 208 (erhöhter Betrag) Härtefall:
10 P P Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die Hilfebedarf haben: wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mind. sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nimmt mit dem Alter zu. Nach Schätzungen steigt die Zahl der über 60-Jährigen in den nächsten zehn Jahren um rund 1,8 Millionen Menschen. Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Altersgruppen Pflegeberatung Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 regelt den Anspruch der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf Beratung auch über rein pflegepraktische Fragen hinaus. Die gesetzlichen Pflegekassen organisieren diese Beratung für ihre Versicherten durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit dem Ziel, dass für je Einwohner ein solcher Stützpunkt mit ausgebildeten Fachkräften in zumutbarer Entfernung erreichbar ist. Den privat Pflegepflichtversicherten steht eine vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. organisierte, aufsuchende Beratung zur Verfügung. Fachkundige Mitarbeiter der COMPASS Pflegeberatung GmbH beraten Pflegebedürftige und Angehörige persönlich und vorzugsweise dort, wo die Pflege stattfindet oder stattfinden soll. Die Kosten der Pflegeberatung sind für sozial und privat Pflegepflichtversicherte im jeweiligen Pflichtbeitrag enthalten. 0,6 % 4 % 32 % 60 % Bis 60 Jahre Jahre Über 80 Jahre Über 90 Jahre Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 18 19
11 P P Pflegegeld und Pflegesachleistung Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege selbst organisiert wird, z. B. durch Angehörige. Die Geld leistung beträgt monatlich: in Pflegestufe I: 244 Euro in Pflegestufe II: 458 Euro in Pflegestufe III: 728 Euro Wer das Pflegegeld in Anspruch nimmt, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Diese halbjährlich (Pflegestufe III: viertel jährlich) vorgesehenen Besuche sollen die Qualität der Pflege sicherstellen. Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegepflichtversicherung ( Leistungsarten). Als Pflegesachleistung gilt die Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Dies macht es vielen Pflegebedürftigen erst möglich, trotz ständigem Hilfebedarf allein in ihrer Wohnung zu leben. Diese Leistungen erbringen zugelassene Dienste, mit denen die Pflegepflichtversicherung oder für sie tätige Verbände Verträge abgeschlossen haben ( Leistungsarten). Die Leistungshöhe der Sachleistung ist abhängig von der Pflegestufe und der tatsächlich erbrachten Leistung. Für privat Pflegepflichtversicherte tritt an die Stelle der Sachleistung ein Anspruch auf gleichwertige Kosten erstattung zur Sicherstellung ihrer Pflege. Pflegehilfsmittel Unabhängig von der Pflegestufe übernimmt die Pflege pflichtversicherung ergänzend die Kosten für Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Bade- und Gehhilfen oder Notrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Pflegepflichtversicherung ist verpflichtet, Pflegehilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie muss jedoch nur die Grundversorgung sicherstellen! Tipp Es empfiehlt sich immer, vor der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln mit Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrer ptivaten Pflegepflichtversicherung Rücksprache zu halten
12 P P Pflegepflichtversicherung Nach dem Grundsatz Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung werden gesetzlich Versicherte der jeweils zuständigen sozialen Pflegepflichtversicherung zugeordnet, die privat Krankenversicherten entsprechend den privaten Versicherungsunternehmen. Durch die soziale wie auch die private Pflegepflichtversicherung werden die pflegebedingten Aufwendungen nur bis zu den Höchstbeträgen der jeweiligen Pflegestufe übernommen ( Leistungshöhe). Ca. 50 % Mit Pflegepflichtversicherung 100 % Bis zu Mit einer Pflegezusatzversicherung der UKV Pflegestufen In welche Stufe eine pflegebedürftige Person eingestuft wird, hängt von Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten Hilfe ab. Relevant ist dabei: Pflegestufe Stufe I Erheblich Pflegebedürftige Stufe II Schwer Pflegebedürftige Täglicher Mindestzeitaufwand Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität 90 Minuten Davon mind. 46 Minuten 3 Stunden Davon mind. 2 Stunden Täglicher Hilfebedarf bei mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 3 x bei mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Die Pflegepflichtversicherung ist nur eine Teilabsicherung des Risikos. Sie sichert lediglich einen Zuschuss zu den real anfallenden Kosten und Sachleistungen im Pflegefall. Tipp Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV schonen Sie Ihre Ersparnisse. Stufe III Schwerstpflegebedürftige Stufe III und Härtefall 5 Stunden Davon mind. 4 Stunden 8 Stunden Davon mind. 7 Stunden Rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Rund um die Uhr, auch nachts, mehrere Pflegekräfte zeitgleich notwendig bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaft lichen Versorgung 22 23
13 P P Pflegestufe 0 Was bedeutet die sogenannte Pflegestufe 0? In die sogenannte Pflegestufe 0 werden Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zugeordnet, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Pflegezeit Schwere Krankheiten, die dazu führen, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, treffen Angehörige häufig unvorbereitet. Es erfordert viel Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. Arbeitnehmer können sich kurzfristig bis zu zehn Tage frei stellen lassen. So kann für die akut aufgetretene Pflege situation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert und eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sichergestellt werden. Erfolgt die Pflege der Angehörigen zu Hause, haben Arbeit nehmer außerdem gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu sechs Monaten. Der Betrieb muss hierfür mehr als 15 Beschäftigte haben. 10 Tage Arbeitnehmer Kurzfristige Freistellung 24 25
14 P P Private Pflegezusatzversicherung Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen im Ernstfall oft nicht aus. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den rein pflegerischen Bedarf. Kosten, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind wie z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder allgemeine Betreuungsleistungen, werden deshalb nicht übernommen. Die monatlichen Kosten können einige hundert Euro betragen, aber auch weit über Euro hinausgehen. Dies ergibt sich aus dem Umfang der benötigten Hilfe. Nachvollziehbarer Weise wachsen die Kosten mit steigender Pflegebedürftigkeit. Private Pflegezusatzversicherung Tipp Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV können Sie diese Finanzierungslücke schließen und die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abfedern. Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Absicherung! Übersteigt die Versorgungslücke Ihre Altersrente, geht es an die Ersparnisse. Reichen diese nicht aus, um die Mehrkosten zu decken, können Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen. Vor einer Übernahme prüft das Sozialamt, inwieweit nahe Angehörige, Kinder oder Eltern pflegebedürftiger Personen finanziell unterstützungspflichtig sind
15 P P Private Pflegezusatzversicherung der UKV Die Pflegezusatzversicherungen der UKV helfen, finanzielle Mehrkosten abzufangen, damit im Pflegefall eine adäquate Versorgung gewährleistet werden kann. Die attraktiven und günstigen Pflegetagegeldtarife PflegePREMIUM Plus und PflegeOPTIMAL Plus ergänzen den gesetzlichen Versicherungsschutz und stellen die Pflegequalität sicher, die man sich wünscht. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann man dabei selbst bestimmen: von 10 Euro bis maximal 150 Euro pro Tag, ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit. FörderPflege Die geförderte Pflegezusatzversicherung der UKV, die FörderPflege, bietet für Jung und Alt die perfekte Grundlage für ihre Pflegevorsorge. Schon ab 10 EUR Eigenbeitrag im Monat erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von jährlich 60 EUR. Tipp Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Absicherung. Private Pflegezusatzversicherung der UKV PflegePREMIUM Plus Mit steigendem Einstiegsalter wird ein zusätzlicher Schutz neben der FörderPflege immer wichtiger. Der Tarif PflegePREMIUM Plus sichert Sie im Pflegefall rundum ab und schließt die Versorgungslücke, die die FörderPflege offen lässt. Egal, ob Sie im Alter oder durch unerwartete Umstände, wie z. B. einen Unfall oder Krankheit, zum Pflegefall werden sollten. Unser Pflegetagegeld ermöglicht die Auswahl der bestmöglichen Versorgung, die Entlastung der Familie und den Schutz Ihres Vermögens und das Ihrer Kinder. Der Tarif PflegePREMIUM Plus bietet eine Sicherung in allen Pflegestufen, auch in der Pflegestufe 0. Bei erstmaligem Eintritt in eine der Pflegestufen (I, II, III) erfolgt eine einmalige Zahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes. Besonderer Vorteil ist die Beitragsfreistellung, d. h. volle Leistung ohne eigenen Aufwand. PflegeOPTIMAL Plus Der Tarif PflegeOPTIMAL Plus ist die ideale Lösung für die zu verlässige Absicherung in Pflegestufe II und III. Zusätzlich zur Zahlung im Pflegefall erhält man beim erstmaligen Eintritt in die Pflegestufe II oder III eine einmalige Zahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes
16 S T Stationäre Pflege Kann die Pflege eines Patienten weder durch die private Pflege durch Angehörige noch durch einen ambulanten Pflegedienst noch durch teilstationäre Pflege erfolgen, muss die Pflege des Patienten ganztägig von einem Pflegeheim übernommen werden. Ob die Notwendigkeit für eine vollstationäre Pflege gegeben ist, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch einen Gutachter der Medicproof GmbH überprüft. Patienten, bei denen bereits im häuslichen Bereich Pflegestufe III fest gestellt wurde, müssen nicht erneut begutachtet werden. Für die Unterbringung zahlt die Pflegepflichtversicherung 75 % des berechneten Heimentgeltes, maximal aber folgende monatliche Höchstsätze: in Pflegestufe I bis zu Euro in Pflegestufe II bis zu Euro in Pflegestufe III bis zu Euro In Härtefällen erhöht sich der monatliche Betrag auf bis zu Euro. Beispiel Schwerstpflegebedürftige (Stufe III) Sachleistungen/ Kostenerstattung Euro/Monat Teilstationäre Pflege Einige Personen benötigen nicht rund um die Uhr die Pflege und Betreuung durch geschultes Pflegepersonal. So ver bringen sie beispielsweise die Nacht zu Hause bei den Angehörigen und werden tagsüber zur sogenannten Tagespflege oder teilstationären Pflege gebracht. Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist somit nicht nur eine Alternative, falls eine ausreichende Betreuung zu Hause nicht möglich ist, sondern ist auch als Ergänzung und Entlastung der häuslichen Pflege zu sehen. Die teilstationäre Pflege gilt als Pflegesachleistung. Maximal werden von der Pflegepflichtversicherung folgende Sätze gezahlt: in Pflegestufe I bis zu 468 Euro in Pflegestufe II bis zu Euro in Pflegestufe III bis zu Euro Zur Stärkung der Angebote für Tages- und Nachtpflege können pflegebedürftige Personen maximal das 1,5-Fache des Höchstsatzes der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben der Tages- und Nachtpflege noch zusätzlich häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und/ oder selbst organisierte häus liche Pflege beanspruchen. Tatsächliche Kosten bei vollstationärer Pflege Versorgungslücke Euro/Monat Euro/Monat 30 31
17 V V Verhinderungspflege Die Pflege kann sehr belastend und anstrengend für pflegende Angehörige sein. Ein Urlaub von der Pflege wird daher zum Erholungsfaktor. Damit pflegende Angehörige sich diese verdiente Auszeit nehmen können, bietet die Pflegepflichtversicherung die sogenannte Verhinderungspflege an. In der Regel übernimmt dann eine Ersatzpflegekraft die Pflege im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten seitens der Pflegepflichtversicherung ist, dass der Pflegende seit mindestens sechs Monaten pflegerisch tätig ist. Zusätzlich darf die Dauer der Verhinderungspflege einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen pro Jahr nicht überschreiten. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt Kosten für die Verhinderungspflege nur bis zu einer Höhe von maximal Euro jährlich. Pflegegeldzahlungen werden, während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, automatisch ausgesetzt. Versicherungspflicht Seit dem 1. Januar 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Vorschrift zur Pflegepflichtversicherung. Als fünfte Säule der sozialen Sicherung bietet sie eine Teilabsicherung gegen die erheblichen finanziellen Belastungen im Pflegefall. Versicherungspflichtig in der privaten Pflegepflichtversicherung sind: alle privat Krankenversicherten mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen Beamte und Personen, die nach den gleichen Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben (diese müssen eine anteilige beihilfekonforme Versicherung abschließen) Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflege - pflichtversicherung versicherungspflichtig sind (z. B. Berufssoldaten, Polizeibeamte, Berufsfeuerwehrleute) Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn 32 33
18 V V Versicherungspflicht Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich in den ersten drei Monaten ihrer freiwilligen Mitgliedschaft zwischen der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung entscheiden ( GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert). Für die Versicherungspflicht gibt es keine Altersgrenze. Jeder wird ohne Berücksichtigung seines Alters beim Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes in die Pflegepflicht versicherung einbezogen. Versorgungslücke Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken in der Regel nicht alle Kosten der Pflegebedürftigkeit ab. Für einen Heimplatz kann heutzutage mit etwa Euro pro Monat an Kosten gerechnet werden. Bei Pflegestufe II erstattet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung lediglich Euro, bei Pflegestufe III maximal Euro. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens Euro, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits Euro. Selbst ein größeres Vermögen kann bei dieser Zuzahlungshöhe schnell aufgebraucht sein. Tipp Sichern Sie Ihr eigenes Vermögen unbedingt durch eine private Pflegezusatzversicherung der UKV vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab
19 W Z Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Pflegepflichtversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen in Höhe von bis zu Euro je Maßnahme. Dazu zählt beispielsweise der behindertengerechte Umbau des Bades oder der rollstuhlgerechte Umbau der Wohnung. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sehr kostspielig sein. So kostet ein Treppenlift üblicherweise zwischen und Euro. Tipp Mit dem Pflegetagegeld der UKV können Sie diese Mehrkosten abfedern. Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistung Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können neben Pflegebedürftigen auch für Personen erbracht werden, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaft lichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Hier müssen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vorliegen, die als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Die Feststellung erfolgt auch hier durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. für privat Pflegepflichtversicherte durch die vom PKV-Verband begründete Firma medicproof GmbH im Rahmen der Begutachtung
20 Z! Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Beitragszuschuss für die private Pflegepflichtversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Pflegeversicherungsbescheinigung vorlegen diese erhält er von seiner privaten Krankenversicherung. Beamte oder andere beihilfe berechtigte Personen (dies betrifft auch die heilfürsorgeberechtigten Personen) haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, sie erhalten im Leistungsfall eine Beihilfe. Was ist was Sowohl bei der privaten als auch bei der sozialen Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Jeder in Deutschland Versicherte ist einer Pflegepflichtversicherung zugeordnet. Bei gesetzlich Versicherten ist das die soziale Pflegepflichtversicherung, bei privat Versicherten ist es die private Pflegepflichtversicherung. Die Leistungshöhe ist hier gesetzlich festgelegt und deckt in der Regel nie die vollen Kosten. Von einer privaten Pflegezusatzversicherung spricht man, wenn man sich ergänzend zu der bestehenden sozialen oder privaten Pflichtversicherung absichert, um das Risiko von privaten Zuzahlungen zu verringern. Fakt ist: Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegegesamtkosten Ca. 50 % Ohne Pflege-Vorsorge erhalten Sie nur ca. die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten von der Pflegepflichtversicherung. Bis zu 100 % Mit Pflege-Vorsorge sind Sie rundum abgesichert. Alle Kosten sind gedeckt. Einerlei ob Sie zu Hause ambulant betreut werden oder stationär in einem Altenheim bzw. einer Klinik
21 Landesdirektion der UKV Tarifauszüge: Stand Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife. Ihr Kontakt zu uns: UKV Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße Saarbrücken Telefon: 0681 / Fax: 0681 / service@ukv.de Internet: UKV W SAP-Nr
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