Pflege-Vorsorge. Pflegeversicherung von A bis Z. Wissenswertes im Überblick.
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- Rudolph Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Pflege-Vorsorge Pflegeversicherung von A bis Z. Wissenswertes im Überblick.
2 Inhalt. Im Fall der Fälle sind wir für Sie da. A B F G H K L P S T V W Z! Auslandspflege 4 Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung 5 Feststellung der Pflegebedürftigkeit 6 GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert 8 Häusliche Pflege 9 Hilfebedarf 10 Kombinationsleistung 11 Kostenerstattung 12 Kurzzeitpflege 13 Leistungsarten 14 Leistungshöhe 15 Pflegebedürftigkeit 16 Pflegeberatung 17 Pflegegeld und Pflegesachleistung 18 Pflegehilfsmittel 19 Pflegepflichtversicherung 20 Pflegestufen 21 Pflegezeit 22 Private Pflegezusatzversicherung 23 Private Pflegezusatzversicherung der UKV 24 Stationäre Pflege 26 Teilstationäre Pflege 27 Verhinderungspflege 28 Versicherungspflicht 29 Versorgungslücke 30 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 32 Zusätzliche Betreuungsleistung 33 Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung 34 Was ist was 35 Liebe Leserin, lieber Leser, Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Rund zwei Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland ständig auf Hilfe angewiesen. Zwei Drittel davon werden ambulant versorgt, ein Drittel wird stationär versorgt. Wer sich mit dem Thema Pflege und Pflegeversicherung beschäftigt, hat viele Fragen. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die zentralen Begriffe rund um das Thema Pflegeversicherung kurz und anschaulich erläutern. Dazu haben wir die für Sie interessanten Themen alphabetisch sortiert aufgelistet und mit vielen Querverweisen miteinander verknüpft. Schlagen Sie einfach unter den Stichwörtern nach und informieren Sie sich! Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder Hilfe benötigen rufen Sie uns an. Unser Service-Center steht Ihnen unter 0681 / gerne zur Verfügung. Ihre UKV Union Krankenversicherung 3
3 A B Auslandspflege Erfolgt die Pflege im Ausland, so sind Leistungen aus der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung möglich. Grundsätzlich ist bei Pflege im Ausland die Zahlung von Pflegegeld für einen Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz wird das Pflegegeld über die sechs Wochen hinaus, also auf Dauer, gezahlt. Pflegegeld im Ausland 6 Wochen Da in der Regel nur die Leistungen in Höhe des Pflegegeldes ins Ausland gezahlt werden können, müssen meist viele Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung Der Beitrag ist vom Eintrittsalter, aber nicht vom Geschlecht der versicherten Person abhängig. Auch bei Mitversicherung von Kindern ist er zumeist deutlich günstiger als der Beitrag zur Pflegekasse der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht erwerbstätige Kinder sind nämlich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bzw. in der Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. In der privaten Pflegepflichtversicherung zahlen grundsätzlich beide versicherten Ehegatten* einen Beitrag, aber in vielen Fällen ist ihr Gesamtbeitrag von Beginn an niedriger als der Einzelbeitrag zur gesetzlichen Pflegekasse. Ein Vergleich kann sich lohnen. Falls der Beitrag nach fünf Jahren den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegepflichtversicherung überschreiten sollte, wird er auf diesen Höchstbeitrag begrenzt. War zumindest ein Ehegatte* schon am privat krankenversichert und hat ein Ehegatte* ein Einkommen maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze (jährlich neu festgesetzt), wird der Gesamt beitrag, falls erforderlich, auf 150 % des gesetzlichen Höchstbeitrages begrenzt. Durch private Pflegezusatztarife der UKV können Sie diese Leistungslücke der Pflegepflichtversicherung verkleinern. * Bzw. eingetragene/-r Lebenspartner/-in. 4 5
4 F F Feststellung der Pflegebedürftigkeit Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit geschieht in drei Schritten: 1. Der Antrag Der Pflegebedürftige oder dessen Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Vertreter fordert bei seiner Pflegepflichtversicherung die entsprechenden Antragsformulare an. 2. Das Gutachten Ein unabhängiger Gutachter untersucht den Pflegebedürftigen. Er prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt ( Pflegestufen). Der Gutachter übermittelt der zuständigen Pflegepflichtversicherung das Gutachten. Legen Sie alle aktuellen Arztberichte bereit. Stellen Sie die Medikamente zusammen, die täglich eingenommen werden müssen. Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle notwendigen Pflegehandlungen mit dem dafür notwendigen Zeitaufwand protokollieren. 3. Die Bewilligung Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegepflichtversicherung darüber, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen ( Leistungsarten, Leistungshöhe) gewährt werden. Gegen diese Mitteilung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Leistungen werden grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt. Der Antragsteller muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren nachweisen, sonst ruht sein Anspruch, bis die Vorversicherungszeit erfüllt ist. 6 7
5 G H GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Ausnahme: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft wechselt, hat das Recht, sich ab diesem Zeitpunkt privat gegen das Pflegerisiko zu versichern. Dazu ist bei der bisherigen Pflegekasse ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegepflichtversicherung zu stellen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Überschreitet ein Arbeitnehmer mit seinem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( Euro/Jahr im Jahr 2010 ab 2011: Euro), so ist er bei gleichem oder höherem Verdienst im Folgejahr versicherungsfrei. Häusliche Pflege Zurzeit werden knapp 1,4 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und erhalten dafür Leistungen von ihrer zuständigen Pflegepflichtversicherung. Ein großer Vorteil dieser Form der Pflege ist, dass der Pflegebedürftige in seiner vertrauten häuslichen bzw. familiären Umgebung verbleibt. Die häusliche Pflege, auch ambulante Pflege genannt, leisten oft Angehörige und professionelle Pflegekräfte in Zusammenarbeit. Der Pflegedienst kann Angehörige in Pflegetechniken unterweisen und bei Bedarf Hilfestellung bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger geben. Die Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe und den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind auf die gesetzlich festgelegten Höchstsätze begrenzt. Darüber hinausgehende Dienstleistungen müssen gegebenenfalls zusätzlich organisiert und selbst bezahlt werden. Die privaten Pflegezusatztarife der UKV helfen, finanzielle Mehrkosten abzufangen, und umfassen zudem zahlreiche Vermittlungsdienste. 8 9
6 H K Hilfebedarf Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, und zwar in den folgenden vier Bereichen ( Pflegestufen): Grundpflege 1. Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung 2. Ernährung Mundgerechtes Zubereiten oder Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (z. B. für Arztbesuche, Behördengänge, nicht für Spaziergänge) Hauswirtschaftliche Versorgung Kombinationsleistung Pflegebedürftige können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie professionelle Pflegehilfe sowie Hilfe aus der Familie, von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 60 % ausnutzt, bekommt zusätzlich noch 40 % des ihm zustehenden Pflegegeldes ausgezahlt ( Leistungsarten). Beispiel für Kombinationsleistung 60% 40% 4. Hauswirtschaft Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung Pflegesachleistungen Pflegegeld Beispiel für Pflegestufe II ( Leistungshöhe) Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger ist ein Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten täglich (Stufe I). Die notwendige Hilfe im Bereich der Grundpflege muss dabei mehr als die Hälfte der Zeit (also mindestens 46 Minuten) in Anspruch nehmen. Sachleistungen/ Kostenerstattung (Hilfe durch Pflegedienste) Pflegegeld (privat organisierte Pflege) 60 % (von Euro) 624 Euro 40 % (von 430 Euro) 172 Euro 10 11
7 K K Kostenerstattung Bei gesetzlich vorgegebenen gleichwertigen Leistungen unterscheiden sich die soziale und die private Pflegepflichtversicherung im Abrechnungsverfahren bei Inanspruchnahme von Pflegediensten bzw. bei teil- oder vollstationärer Pflege. Pflegesachleistung: Bei sozial Pflegeversicherten rechnet der Pflegedienst die gesetzlich zustehenden Leistungen mit der Pflegekasse, die darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der pflegebedürftigen Person oder ihren Vertretern ab. Bei privat Pflegeversicherten rechnet der Pflegedienst alle Leistungen direkt mit der pflegebedürftigen Person ab. Die Kosten der gesetzlich zustehenden Leistungen werden dann bei rechtzeitiger Beantragung i. d. R. vor Fälligkeit erstattet, so dass sich eine Vorleistung erübrigt. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine Rund-um-die-Uhr -Versorgung, z. B. in einem Pflegeheim oder Kurzzeitpflegeheim. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist. Gründe für Kurzzeitpflege können sein: Urlaub der pflegenden Angehörigen die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt sonstige Krisensituationen, die eine häusliche Pflege unmöglich machen Kurzzeitpflege wird pro Jahr für längstens 28 Tage und bis zu einer maximalen Höhe von Euro gewährt. Pflege geldzahlungen werden, während die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, automatisch ausgesetzt. Kosten, beispielsweise für die Verpflegung oder Unterbringung, müssen grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV können Sie diese finanzielle Belastung verringern oder ganz vermeiden
8 L L Leistungsarten Die soziale Pflegepflichtversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Auch eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Zusätzlich werden bei Bedarf folgende Leistungen angeboten: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen Im Unterschied dazu zahlt die private Pflegepflichtversicherung ausschließlich Geldleistungen aus. Der Leistungsumfang entspricht dem der sozialen Pflegepflichtversicherung. Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollversicherung, sondern nur ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten, um die Grundversorgung sicherzustellen. Mit einer Pflegetagegeldversicherung der UKV können Sie Ihre Selbstbeteiligung verringern oder sogar ganz vermeiden. Sie legen die Höhe Ihrer Tagessätze über den Tarif selbst fest. Leistungshöhe Die Höhe der monatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung: Häusliche Pflege Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistung/ Kostenerstattung bis monatlich Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (monatlich) Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme Tages-/Nachtpflege bis monatlich Pflegeaufwendungen pauschal, monatlich Verhinderungspflege bis jährlich (max. 28 Tage im Kalenderjahr) Kurzzeitpflege bis jährlich (max. 28 Tage im Kalenderjahr) Zusätzliche Betreuungsleistung* bis monatlich Pflegestufe I (in Euro) Teilstationäre Pflege Pflegestufe II (in Euro) Pflegestufe III (in Euro) 1.510, Härtefall: Vollstationäre Pflege , Härtefall: Sonstiges (Grundbetrag), 200 (erhöhter Betrag) * Zum Beispiel bei Demenz. Stand: Januar
9 P P Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die Hilfebedarf haben: wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorauss. für mind. sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nimmt mit dem Alter zu. Nach Schätzungen steigt die Zahl der über 60-Jährigen in den nächsten zehn Jahren um rund 1,8 Millionen Menschen. Pflegeberatung Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 regelt den Anspruch der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf Beratung auch über rein pflegepraktische Fragen hinaus. Die gesetzlichen Pflegekassen organisieren diese Beratung für ihre Versicherten durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit dem Ziel, dass für je Einwohner ein solcher Stützpunkt mit ausgebildeten Fachkräften in zumutbarer Entfernung erreichbar ist. Den privat Pflegepflichtversicherten steht eine vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. organisierte, aufsuchende Beratung zur Verfügung. Fachkundige Mitarbeiter der COMPASS Pflegeberatung GmbH beraten Pflegebedürftige und Angehörige persönlich und vorzugsweise dort, wo die Pflege stattfindet oder stattfinden soll. Die Kosten der Pflegeberatung sind für sozial und privat Pflegepflichtversicherte im jeweiligen Pflichtbeitrag enthalten. Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Altersgruppen 0,6% 4% 32% 60% Bis 60 Jahre Jahre Über 80 Jahre Über 90 Jahre Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 16 17
10 P P Pflegegeld und Pflegesachleistung Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege selbst organisiert wird, z. B. durch Angehörige. Die Geldleistung beträgt monatlich: in Pflegestufe I: 225 Euro in Pflegestufe II: 430 Euro in Pflegestufe III: 685 Euro Wer das Pflegegeld in Anspruch nimmt, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Diese halbjährlich (Pflegestufe III: vierteljährlich) vorgesehenen Besuche sollen die Qualität der Pflege sicherstellen. Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegepflichtversicherung ( Leistungsarten). Als Pflegesachleistung gilt die Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Dies macht es vielen Pflegebedürftigen erst möglich, trotz ständigem Hilfebedarf allein in ihrer Wohnung zu leben. Diese Leistungen erbringen zugelassene Dienste, mit denen die Pflegepflichtversicherung oder für sie tätige Verbände Verträge abgeschlossen haben ( Leistungsarten). Die Leistungshöhe der Sachleistung ist abhängig von der Pflegestufe und der tatsächlich erbrachten Leistung. Pflegehilfsmittel Unabhängig von der Pflegestufe übernimmt die Pflegepflichtversicherung ergänzend die Kosten für Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu einem Betrag von 31 Euro pro Monat. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Bade- und Gehhilfen oder Notrufsysteme. Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Die Pflegepflichtversicherung ist verpflichtet, Pflegehilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie muss jedoch nur die Grundversorgung sicherstellen! Es empfiehlt sich immer, vor der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln mit Ihrer Pflegepflichtversicherung Rücksprache zu halten. Für privat Pflegepflichtversicherte tritt an die Stelle der Sachleistung ein Anspruch auf gleichwertige Kostenerstattung zur Sicherstellung ihrer Pflege
11 P P Pflegepflichtversicherung Nach dem Grundsatz Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung werden gesetzlich Versicherte der jeweils zuständigen sozialen Pflegepflichtversicherung zugeordnet, die privat Krankenversicherten entsprechend den privaten Versicherungsunternehmen. Durch die soziale wie auch die private Pflegepflichtversicherung werden die pflegebedingten Aufwendungen nur bis zu den Höchstbeträgen der jeweiligen Pflegestufe übernommen ( Leistungshöhe). Pflegestufen In welche Stufe eine pflegebedürftige Person eingestuft wird, hängt von Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten Hilfe ab. Relevant ist dabei: Pflegestufe Täglicher Mindestzeitaufwand Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität Täglicher Hilfebedarf Ca. 50% Mit Pflegepflichtversicherung Die Pflegepflichtversicherung ist nur eine Teilabsicherung des Risikos. Sie sichert lediglich einen Zuschuss zu den real anfallenden Kosten und Sachleistungen im Pflegefall. Mit einer Pflegezusatzversicherung der UKV 100% Bis zu Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV schonen Sie Ihre Ersparnisse. Stufe I Erheblich Pflegebedürftige Stufe II Schwer Pflegebedürftige Stufe III Schwerstpflegebedürftige Stufe III und Härtefall 90 Minuten davon mind. 46 Minuten 3 Stunden davon mind. 2 Stunden 5 Stunden davon mind. 4 Stunden 8 Stunden davon mind. 7 Stunden Mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. 3 x bei mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der haus wirtschaft lichen Versorgung. Rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaft lichen Versorgung. Rund um die Uhr, auch nachts, mehrere Pflegekräfte zeitgleich notwendig bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaft lichen Versorgung
12 P P Pflegezeit Schwere Krankheiten, die dazu führen, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, treffen Angehörige häufig unvorbereitet. Es erfordert viel Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. Arbeitnehmer können sich kurzfristig bis zu 10 Tage freistellen lassen. So kann für die akut aufgetretene Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert und eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sichergestellt werden. Erfolgt die Pflege der Angehörigen zu Hause, haben Arbeitnehmer außerdem gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu sechs Monaten. Der Betrieb muss hierfür mehr als 15 Beschäftigte haben. Bsp. Schwerstpflegebedürftige (Stufe III) Sachleistungen/ Kostenerstattung Euro/Monat Private Pflegezusatzversicherung Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen im Ernstfall oft nicht aus. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den rein pflegerischen Bedarf. Kosten, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind wie z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder allgemeine Betreuungsleistungen, werden deshalb nicht übernommen. Die monatlichen Kosten schwanken zwischen einigen hundert Euro für Hilfeleistungen bei beschwerlichen Hausarbeiten oder für Besorgungen bis zu Euro für einen Platz im Pflegeheim. Übersteigt die Versorgungslücke Ihre Altersrente, geht es an die Ersparnisse. Reichen diese nicht aus, um die Mehrkosten zu decken, können Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen. Tatsächliche Kosten bei vollstationärer Pflege Versorgungslücke Euro/Monat Euro/Monat Vor einer Übernahme prüft das Sozialamt, inwieweit nahe Angehörige, Kinder oder Eltern pflegebedürftiger Personen finanziell unterstützungspflichtig sind. 10 Tage Arbeitnehmer Kurzfristige Freistellung Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV können Sie diese Finanzierungslücke schließen und die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abfedern. Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Absicherung! 22 23
13 P P Private Pflegezusatzversicherung der UKV Die Pflegezusatzversicherungen der UKV helfen, finanzielle Mehrkosten abzufangen, damit im Pflegefall eine adäquate Versorgung gewährleistet werden kann. Die attraktiven und günstigen Pflegetagegeldtarife PflegePREMIUM, Pflege- OPTIMAL und PflegeKOMPAKT ergänzen den gesetzlichen Versicherungsschutz und stellen die Pflegequalität sicher, die man sich wünscht. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann man dabei selbst bestimmen: von 10 Euro bis maximal 100 Euro pro Tag, ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit. PflegePREMIUM Der Tarif PflegePREMIUM ist die ideale Lösung, wenn Sie sich schon ab der Pflegestufe I absichern wollen. Zusätzlich zur Zahlung im Pflegefall erhalten Sie beim erstmaligen Eintritt in die Pflegestufe I, II oder III eine einmalige Zahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes. PflegeOPTIMAL Der Tarif PflegeOPTIMAL ist die ideale Lösung für die zuverlässige Absicherung der Pflegestufe II und III. Zusätzlich zur Zahlung im Pflegefall erhält man beim erstmaligen Eintritt in die Pflegestufe II oder III eine einmalige Zahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes. PflegeKOMPAKT Der Tarif PflegeKOMPAKT sichert Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III ab, unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird. Das versicherte Tagegeld wird ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III ausgezahlt. PflegePLUS Viele Menschen leiden heute unter demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, ohne dass das Ausmaß die Pflegestufe I erreicht. Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegepflichtversicherung erhalten, allerdings nur bei Kostennachweis. Der Ergänzungstarif PflegePLUS, der zu allen Pflegetagegeldern der UKV abgeschlossen werden kann, zahlt Ihnen im Gegensatz zur Pflegepflichtversicherung auch ohne Kostennachweis ein monatliches Betreuungsgeld von 200 Euro, auch dann, wenn Sie noch gar nicht als Pflegefall eingestuft sind ( Pflegestufe 0 ). Der Tarif leistet aber auch in Pflegestufe I, II und III, wenn eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. PflegePRIVAT PflegePRIVAT als weiterer Ergänzungstarif zu den UKV Pflegetagegeldern bietet organisatorische Hilfestellung und weitere finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Enthalten sind u. a. die Organisation der Betreuung von Kindern, die Unterbringung des geliebten Haustiers oder die Benennung kompetenter Ansprechpartner zu bestimmten Themen. Vor allen Dingen aber sichert PflegePRIVAT ganz konkrete finanzielle Starthilfen, um mit der neuen Situation zurechtzukommen, wie z. B. eine zusätzliche Einmalzahlung. Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Absicherung
14 S T Stationäre Pflege Kann die Pflege eines Patienten weder durch die private Pflege durch Angehörige noch durch einen ambulanten Pflegedienst noch durch teilstationäre Pflege erfolgen, muss die Pflege des Patienten ganztägig von einem Pflegeheim übernommen werden. Ob die Notwendigkeit für eine vollstationäre Pflege gegeben ist, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch einen Gutachter der Medicproof GmbH überprüft. Patienten, bei denen bereits im häuslichen Bereich Pflegestufe III festgestellt wurde, müssen nicht erneut begutachtet werden. Für die Unterbringung zahlt die Pflegepflichtversicherung 75 % des berechneten Heimentgeltes, maximal aber folgende monatliche Höchstsätze: in Pflegestufe I bis zu Euro in Pflegestufe II bis zu Euro in Pflegestufe III bis zu Euro In Härtefällen erhöht sich der monatliche Betrag auf bis zu Euro. Teilstationäre Pflege Einige Personen benötigen nicht rund um die Uhr die Pflege und Betreuung durch geschultes Pflegepersonal. So verbringen sie beispielsweise die Nacht zu Hause bei den Angehörigen und werden tagsüber zur sogenannten Tagespflege oder teilstationären Pflege gebracht. Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist somit nicht nur eine Alternative, falls eine ausreichende Betreuung zu Hause nicht möglich ist, sondern ist auch als Ergänzung und Entlastung der häuslichen Pflege zu sehen. Die teilstationäre Pflege gilt als Pflegesachleistung. Maximal werden von der Pflegepflichtversicherung folgende Sätze gezahlt: in Pflegestufe I bis zu 440 Euro in Pflegestufe II bis zu Euro in Pflegestufe III bis zu Euro Zur Stärkung der Angebote für Tages- und Nachtpflege können pflegebedürftige Personen maximal das 1,5-Fache des Höchstsatzes der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben der Tages- und Nachtpflege noch zusätzlich häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und/oder selbst organisierte häusliche Pflege beanspruchen
15 V V Verhinderungspflege Die Pflege kann sehr belastend und anstrengend für pflegende Angehörige sein. Ein Urlaub von der Pflege wird daher zum Erholungsfaktor. Damit pflegende Angehörige sich diese verdiente Auszeit nehmen können, bietet die Pflegepflichtversicherung die sogenannte Verhinderungspflege an. In der Regel übernimmt dann eine Ersatzpflegekraft die Pflege im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten seitens der Pflegepflichtversicherung ist, dass der Pflegende seit mindestens sechs Monaten pflegerisch tätig ist. Zusätzlich darf die Dauer der Verhinderungspflege einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen pro Jahr nicht überschreiten. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt Kosten für die Verhinderungspflege nur bis zu einer Höhe von maximal Euro jährlich. Pflegegeldzahlungen werden, während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, automatisch ausgesetzt. Versicherungspflicht Seit dem 1. Januar 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Vorschrift zur Pflegepflichtversicherung. Als fünfte Säule der sozialen Sicherung schützt sie den Einzelnen vor den erheblichen finanziellen Belastungen im Pflegefall. Versicherungspflichtig in der privaten Pflegepflichtversicherung sind: alle privat Krankenversicherten mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen Beamte und Personen, die nach den gleichen Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben (diese müssen eine anteilige beihilfekonforme Versicherung abschließen) Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegepflichtversicherung versicherungspflichtig sind (z. B. Berufssoldaten, Polizeibeamte, Berufsfeuerwehrleute) Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn 28 29
16 V V Versicherungspflicht Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich in den ersten drei Monaten ihrer freiwilligen Mitgliedschaft zwischen der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung entscheiden ( GKV-krankenversichert und PKV-pflegepflichtversichert). Für die Versicherungspflicht gibt es keine Altersgrenze. Jeder wird ohne Berücksichtigung seines Alters beim Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes in die Pflegepflichtversicherung einbezogen. Versorgungslücke Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken in der Regel nicht alle Kosten der Pflegebedürftigkeit ab. Für einen Heimplatz kann heutzutage mit etwa Euro pro Monat an Kosten gerechnet werden. Bei Pflegestufe II erstattet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung lediglich Euro, bei Pflegestufe III maximal Euro. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens Euro, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits Euro. Selbst ein größeres Vermögen kann bei dieser Zuzahlungshöhe schnell aufgebraucht sein. Sichern Sie Ihr eigenes Vermögen unbedingt durch eine private Pflegezusatzversicherung der UKV vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab
17 W Z Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Pflegepflichtversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen in Höhe von bis zu Euro je Maßnahme. Dazu zählt beispielsweise der behindertengerechte Umbau des Bades oder der rollstuhlgerechte Umbau der Wohnung. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sehr kostspielig sein. So kostet ein Treppenlift üblicherweise zwischen und Euro. Mit dem Pflegetagegeld der UKV können Sie diese Mehrkosten abfedern. Zusätzliche Betreuungsleistung Zusätzliche Betreuungsleistungen können neben Pflegebedürftigen auch für Personen erbracht werden, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Hier müssen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vorliegen, die als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Die Feststellung erfolgt auch hier durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen der Begutachtung. Mit dem Zusatzbaustein PflegePLUS sichern Sie sich 200 Euro im Monat zusätzlich zur Leistung der Pflegepflichtversicherung. Die Leistung erfolgt im Gegensatz zur Pflegepflichtversicherung pauschal ohne Kostennachweis. PflegePLUS leistet unabhängig davon, in welcher Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft wurde sogar in der sogenannten Pflegestufe 0. Max. 200 Euro im Monat Zusätzlich Euro im Monat Pflegepflichtversicherung Festlegung im Einzelfall PflegePLUS Ihr monatliches Betreuungsgeld 32 33
18 Z! Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie einen Beitragszuschuss für die private Pflegepflichtversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Pflegeversicherungsbescheinigung vorlegen diese erhält er von seiner privaten Krankenversicherung. Beamte oder andere beihilfeberechtigte Personen (dies betrifft auch die heilfürsorgeberechtigten Personen) haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, sie erhalten im Leistungsfall eine Beihilfe. Was ist was Sowohl bei der privaten als auch bei der sozialen Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Jeder in Deutschland Versicherte ist einer Pflegepflichtversicherung zugeordnet. Bei gesetzlich Versicherten ist das die soziale Pflegepflichtversicherung, bei privat Versicherten ist es die private Pflegepflichtversicherung. Die Leistungshöhe ist hier gesetzlich festgelegt und deckt in der Regel nie die vollen Kosten. Von einer privaten Pflegezusatzversicherung spricht man, wenn man sich ergänzend zu der bestehenden sozialen oder privaten Pflichtversicherung absichert, um das Risiko von privaten Zuzahlungen zu verringern. Fakt ist: Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegegesamtkosten Ca. 50% Ohne Pflege-Vorsorge erhalten Sie nur ca. die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten von der Pflegepflichtversicherung. Bis zu 100% Mit Pflege-Vorsorge sind Sie rundum abgesichert. Alle Kosten sind gedeckt. Einerlei ob Sie zu Hause ambulant betreut werden oder stationär in einem Altenheim bzw. einer Klinik
19 Landesdirektion der UKV Tarifauszüge: Stand Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife. Ihr Kontakt zu uns: UKV Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße Saarbrücken Telefon: 0681 / Fax: 0681 / service@ukv.de Internet: UKV W SAP-Nr (Art.Nr )
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