Ferdinand Karnath. Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin

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1 Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin Amadeu Antonio Stiftung Z. Hd. Anetta Kahane, Vorsitzende der Stiftung Linienstr Berlin Berlin, den Telefon: 030/ Fax: 030/ Abmahnung/Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung zur Broschuere Wir sind wieder da, Stand 10/2014; Oeffentliche Diskreditierung der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Werte Stiftungsvorsitzende, Frau Anetta Kahane, 1

2 Namens und im Auftrag der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV), moechte ich Ihnen als glaubhaft und damit gerichtsfest vertretungsberechtigter Bundesvorsitzender mit diesem Schreiben eine Abmahnung mit anliegender Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung wegen strafrechtlich relevanter Ansehensschaedigung der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) in der Oeffentlichkeit, auf Grund Ihrer veroeffentlichten Broschuere Wir sind wieder da, siehe hier: in der wir rechtswidrig ansehensschaedigend auf Seite 6 als laufende Nr.13 Partei Deutsche Nationalversammlung in concreto aufgefuehrt sind, hiermit per vorab und anschliessend auf dem Postweg, zukommen lassen. I. Rechtliche Konsequenzen Bezugnehmend auf die von Ihrer Stiftung mit Stand von Oktober 2014 veroeffentlichten Broschuere mit dem Titel Wir sind wieder da, die rechtlich auch von Ihrem Autor, Herrn Jan Rathje, und den beiden Redakteuren Alice Lanzke und Timo Reinfrank zu verantworten und zu vertreten ist, bitten wir um ein unverzuegliches Zurueckziehen aller im Umlauf befindlichen Exemplare der Broschuere, eine erneute Herausgabe der in Rede stehenden Broschuere nur unter der Voraussetzung der nachfolgenden Nichterwaehnung unserer Partei im gesamten Text und eine sofortige Sperrung der Downloadfunktion auf Ihrer Netzseite und allen dazu in Betracht kommenden angeschlossenen Verweisen (links). Ausserdem fordern wird Sie hiermit zu einer presserechtlichen Gegendarstellung und oeffentlichen Entschuldigung auf Ihrer Netzseite zu unseren Gunsten auf, der Sie ebenfalls umgehend nachzukommen haben. 2

3 Für diese unverzueglich durchzufuehrenden Massnahmen setzen wir Ihnen ab rechtlicher Kenntnis unserer Einwendungen gegen Ihre Broschuere eine Frist von drei Tagen. Sollten Sie dieser Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nachkommen, werden wir eine gerichtliche Sperrung Ihrer Seite beantragen und im parallelen Rechtszug eine umfassende Schadenersatzklage gegen Ihre Stiftung anstrengen. Weitere rechtliche Schritte gegen Ihre Stiftung, insbesondere eine umfassende Strafanzeige wegen der Unterstuetzung einer kriminellen Vereinigung bzw. terroristischen Vereinigung, wie dem SS-Land (Forum Sonnenstaatland), als offen bekennende Unterstuetzer der bundesweiten Antifa-SA, die als unstreitig nationalsozialistisch ausgepraegte Organisation unter Anderem sogar zu Pogromen und einer offenen Volksverhetzungen gegen unsere Partei und deren insbesondere auslaendische Mitglieder als Einzelpersonen und Unternehmer aufgerufen hatte, desweiteren ein umgehendes Verfahren auf Aberkennung Ihrer angeblichen Gemeinnuetzigkeit als Stiftung, bleiben davon zunaechst unberuehrt. II. Begruendung Der von Ihnen veroeffentlichte Vorwurf, der sich unstreitig gerichtsfest aus der oben erwaehnten Broschuere zum Nachteil unserer Partei ergibt, unsere Partei Deutsche Nationalversammlung sei eine rechtsextremistische Partei und dem Spektrum der sogenannten Reichsbuerger zuzurechnen, ist ein oeffentlich sehr schwerwiegender Vorwurf, der auch die zustaendigen Sicherheitsbehoerden, sofern diese nicht schon vorher auf Grund Ihrer geleisteten Vorarbeit durch Infiltration und anderer rechtswidriger Vorgehensweise an unsere Partei dienstlich herangetreten sind, auf den Plan ruft, und der schon deshalb von Ihnen durch geeignete Beweise nachgewiesen werden muss. Sie werden hiermit aufgefordert, unverzueglich gerichtsfest verwertbare Nachweise von Ihrer Seite mit entsprechender Quellenangaben darueber zu erbringen, woraus sich in concreto ableiten laesst, dass es sich bei unserer Partei um eine angeblich rechtsextreme Partei handeln soll. Ferner moechten Sie ergaenzend den Nachweis dafuer erbringen, dass die Partei Deutsche Nationalversammlung konkret den Reichs- 3

4 buergern, die Sie ganz spezifisch in der Ihnen anscheinend staatlich ueberlassen Art und Weise willkuerlich klassifizieren, zuzuordnen ist. Die von Ihnen als Reichsbuergerszene beschriebenen Einzelpersonen und Vereinigungen/Gruppen stellen nach dem Arbeitsplan und dem Anforderungsprofil des Bundesministeriums des Inneren eine Gefahr für die oeffentliche Sicherheit dar. Wir denken, dass Ihnen hiermit die tatsaechliche Tragweite Ihres Handeln unserer Partei gegenueber bewusst wird und Sie nun auch verstehen werden, warum wir kompromisslos und konsequent von Ihnen die Ruecknahme der Veroeffentlichung und aller dazu erforderlichen Begleitmassnahmen unverzueglich abfordern. Unsere Partei ist eine sich klar offen politisch r e c h t s bekennende Partei, weil dies nach dem Grundgesetz durch k e i n e n einzigen darin enthaltenen Artikel ueberhaupt untersagt oder sogar mit Rechtsfolgen verboten ist und aus diesen Artikeln auch klar ersichtlich k e i n e Rechtsvorschrift abgeleitet wird, die dies auf andere Weise ermoeglicht. Zur Zeit lassen wir diesen nach dem Grundgesetz unstreitig zulaessigen politischen Standpunkt als konkreten Antrag innerhalb unserer beim BVerfG anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde hoechstrichterlich durch den zustaendigen Verfassungssenat entscheiden: Wir vertreten naemlich konsequent die Ansicht, dass kein Deutscher, der das Recht aus Art.38 I GG auf eine politische Willensbetaetigung im Land für sich wahrnimmt, sich ausschliesslich politisch l i n k s, also rein s o z i a l i s t i s c h zu erklaeren hat, zumal dem politischen Oberbegriff Sozialismus gerade alle bekannten menschenverachtenden Politikstilarten der fernen und nahen Vergangenheit zuzuordnen waren, wie zum Beispiel der Nationalsozialismus, der Kommunismus, der real existierende Sozialismus der DDR, der Stalinismus, der Leninismus, Rote Khmer-Sozialismus, u.s.w.. 4

5 Sie bezeichnen als Verantwortliche der Stiftung nach dem BGB und den daraus abzuleitenden umfassenden Rechtsvorschriften ueber den Schadenersatz unsere Partei oeffentlich als rechtsextrem und Reichsbuergervereinigung. Diese besondere Vorgehensweise, insbesondere gerade gegenueber neu aufkommenden politischen Parteien, die von der im Land agierenden sozialistischen (Waehler-)Minderheit als missliebig, unbequem und auch als Konkurrenz im politischen Leben angesehen werden, ist identisch mit der Verfolgung politisch Andersdenkender zur Zeit des Nationalsozialismus. Die NSDAP war auf Grund der von uns ausgewerteten geschichtlichen Unterlagen tatsaechlich nie eine politisch r e c h t e Partei, sondern immer eine politisch klar links zu verortende politische Vereinigung, die oeffentlich nie einen Hehl aus ihrer bewussten Bekaempfung der politischen Konkurrenz von rechts, aber spaeter auch von links, gemacht hat, um ihren Alleinherrschungsanspruch um- und durchzusetzen. Um das Vorstehende im Ergebnis festzustellen, bedarf es nur eines sehr einfachen Blickes in die Lebenslaeufe und einige verfuegbare Tagebuecher der sich noch bis Ende 1944 zu 200% als Linke betrachtenden NSDAP-Fuehrer und dem Werdegang der sozialistischen Partei DAP zur NSDAP. Ihren Verweisen auf Seite 28 folgend, konnten wir feststellen, dass Sie sogar das SS- Land (Forum Sonnenstaatland) auffuehren, dem wir als Betroffene und Geschaedigte von dort verfuegten und veranlassten nationalsozialistischen Volksverhetzungen, Pogromen und wissentlich falscher Anschuldigungen nichts an Satire abgewinnen koennen. Gegen dieses klar nationalsozialistisch ausgerichtete Forum, und das dahinter stehende SS-Oberkommando unter Fuehrung eines Pseudonyms Teobald Tiger, welches auch die Aktionen der Antifa-SA auf der Strasse teilweise plant und koordiniert, die schon zu entsprechenden gewalttaetigen Uebergriffen auf die deutsche Gesellschaft gefuehrt haben (z. B. oeffentlicher Nahverkehr, Privateigentum, Unternehmensprogrome, etc.) ist bereits ein umfassendes Ermittlungsverfahren anhaengig. In dem Sie dieses nationalsozialistische Hetzerforum in Ihren weiterfuehrenden Links und Literatur auffuehren, gehen wir berechtigt von einem Einvernehmen und einer stillschweigenden Duldung und rechtlich positiver Kenntnis zur Arbeit dieses Forums aus. 5

6 Zur Zeit prueft der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes 5 in Berlin unsere umfassende Strafanzeige vom dahingehend, ob es sich beim SS-Land tatsaechlich um eine kriminelle bzw. terroristische Vereinigung handelt: SA.Version.ohneKlarnamen.pdf In unserer oben aufgefuehrten Wahlanfechtungsbeschwerde versuchen wir dem 2. Verfassungssenat am BVerfG an Hand einer umfassenden Begruendung nachzuweisen, dass unsere Partei ueber einen sogenannten nationalsozialistisch ausgepraegten Abwehrmechanismus, an dem alle im Bundestag vertretenen Parteien als braune Brut nach der politischen Farbenlehre beteiligt sein koennten, entgegen dem Schutz aus Art.21 GG, massgeblich an der oeffentlichen Parteiarbeit gehindert wird. Die Broschuere Ihrer Stiftung ist von uns als Ausdruck bereits gesichert worden und hilft uns gerichtsfest, natuerlich mittels weiterer Beweise, nachzuweisen, dass schon die eigentliche Zulassung einer ganz neuen Partei auf Grund einer grundgesetzwidrigen Befehlskette aus den fuenf im Bundestag vertretenen Parteien zum Bundeswahlleiter und basierend auf die Zuarbeit von verfassungsgesetzwidrig arbeitenden Institutionen, wie z. B. Ihrer nationalsozialistisch instrumentalisierten Stiftung im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium des Inneren als oberste Dienstbehoerde und damit Vorgesetzten des Bundeswahlleiters, unter dem Deckmantel der angeblichen Demokratie und Gemeinnuetzigkeit. Wir waren als DNV die erste und sind die einzige Partei, die nach einer Ablehnung durch den Bundeswahlleiter in der gesamten Geschichte der BRD nachtraeglich durch das BVerfG zu einer Bundestagswahl doch noch zugelassen wurde. Dies ist uns ganz sicher nicht deshalb gelungen, weil wir so nette Menschen sind oder weil wir permanent sinnbefreit in irgendeine Bloed -Kamera grinsen, sondern weil wir eine rechtlich haltbare und unwiderlegbare Begruendung fuer unsere rechtswidrige Ablehnung lieferten: 6

7 Wir werden Ihr verfassungsgesetzwidriges Verhalten als Stiftung in Form dieser rechtswidrigen Veroeffentlichung als Verletzung unseres Grundrechtes aus Art.21 GG und der Verletzung der Grundrechte aller Mitglieder hinsichtlich ihres Persoenlichkeitsrechtes, weitergehend wegen Diskrimminierung und Ungleichbehandlung und die für uns daraus resultierenden unmittelbaren Folgen für unsere Partei umgehend in unsere Ergaenzungsbegruendung für das BVerfG einfuegen. Das BVerfG erhaelt von dieser Abmahnung vorab jedoch schon Kenntnis, weil die veroeffentlichte Broschuere als wichtiges Beweismittel gilt. Ferner werden wir auch dem Bundesministerium des Inneren eine Kopie dieser an Sie gerichteten Abmahnung zukommen lassen und das BMI zu weiteren eigenen Entscheidungen in der Sache bringen. Falls Sie denken, Sie koennten mit uns verfahren und uns einschaetzen, wie in diesem Fall einer Abmahnung: so seien Sie in Bezug auf unser Ansinnen besser vorgewarnt. Die Rundfunk- und Fernsehsendeanstalt rbb hatte uns anlaesslich der Wahl zum Landtag in Brandenburg wohl nur versehentlich als rechtsextreme Partei versucht, oeffentlich zu diskreditieren. Auf Grund unserer Abmahnung war diese Diskreditierung innerhalb der gesetzten Frist aus der Welt. Das BVerfG erhielt auch darueber Kenntnis, so wie wir Ihre Verfehlung weitergeben und auch auf unserer Netzseite veroeffentlichen werden. Ja, Sie haben recht man muss dem Nationalsozialismus, als der linken Politik Ihresgleichen als praktizierte Verfolgung politisch Andersdenkender zur Zeit des NS , ganz entschieden entgegentreten. 7

8 An dieser Stelle deshalb noch ein weiterer wichtiger Hinweis: In einem zusaetzlichen Antrag, unter der Voraussetzung, das BVerfG erklaert uns per Entscheidung, dass politisch rechts tatsaechlich nach dem Grundgesetz n i c h t verboten ist, haben wir beantragt festzustellen, ob der auch von Ihrer Stiftung gefuehrte Kampf gegen rechts dann ebenfalls grundgesetzwidrig ist, weil er eine unzulaessige einseitige Ausrichtung nach links und damit auch eine Ungleichbehandlung aller politisch Andersdenkenden darstellt. Ihre Stiftung wird bei Wikipedia als Vertreter im Kampf gegen rechts konkret erwaehnt: Auch auf Ihrer eigenen Netzseite wird dies so dargestellt. Sollte es im Ergebnis also tatsaechlich darauf hinauslaufen, dass die Ausuebung politisch r e c h t s nach dem Grundgesetz, insbesondere im Rahmen des Art.38 I GG, uneingeschraenkt erlaubt ist, werden wir weiter rechtlich gegen Ihre Stiftung vorgehen, denn diese staende dann nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wir koennen den Angaben zu Ihrer Stiftung entnehmen, dass aus der Partei Die Linke, Die Gruenen und die SPD enge Verbindungen zu Ihnen bestehen. Wir werden auch diesen Aspekt der Mitwirkung, gerade dieser drei Parteien, die auch im Bundeswahlausschuss vertreten sind, entsprechend zu wuerdigen wissen. Wie im Falle des rbb, ist diese aktuelle Abmahnung gegen Ihre Stiftung bereits kostenpflichtig, weil uns entsprechende Aufwendungen, wie eben für dieses Schreiben und seiner Anlagen, entstanden sind und sich an unserer Schadenersatzforderung orientieren. Die von und im Raum stehende Schadenersatzsumme bei Zuwiderhandlung belaeuft sich auf Euro und analog der Rechtsanwaltsgebuehrenordnung unter Beruecksichtigung der aktuellen richterlichen Entscheidungen zu den Abmahnkosten 8

9 fordern wir zunaechst eine vergleichsweise Gebuehr als Aufwandentschaedigung in Höhe von pauschal 1200 Euro, die Sie bitte umgehend auf das Konto der DNV: Bank: Berliner Sparkasse Ktoinh.:DNV KtNr.: Blz.: Verwz.: Deutsche Nationalversammlung Abmahngebuehr Stiftung Amadeu ueberweisen moechten. Im Anhang befindlich finden Sie die von uns beigelegte Verpflichtungs- und Unterlassungserklaerung, die Sie bitte umgehend unterschrieben an uns zuruecksenden moechten. Wir hoffen instaendig, dass Sie dieser Aufforderung n i c h t nachkommen werden, damit wir diesen Fall noch dieses Jahr vor ein zustaendiges Gericht und damit auch an eine breite Oeffentlichkeit bringen koennen. In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleiben wir mit freundlichem Gruss.. Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der Partei DNV, Berlin, den Anlagen 9

10 Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin 1 Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Hiermit verpflichtet sich die Stiftung Amadeu Antonio, Linienstr. 139, Berlin vertreten durch die Vorsitzende des Stiftungsrates, Frau Anetta Kahane, gegenueber der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV), vertreten durch den Bundesvorsitzenden Ferdinand Karnath, Geschaeftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin, 1. zur Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsglaeubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zustaendigen Gericht zu ueberpruefenden angemessenen Vertragsstrafe, es zu unterlassen, die Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV), direkt oder auch indirekt, in oeffentlicher 10

11 Weise, diskreditierend in einen nicht klar nachgewiesenen Bezug von politischem Rechtsextremismus und einer Reichsbuergerzugehoerigkeit zu setzen; 2. zur Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Verpflichtungsglaeubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zustaendigen Gericht zu ueberpruefenden angemessenen Vertragsstrafe, eine Gegendarstellung zu veroeffentlichen, in dem die Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) ausdruecklich als nicht rechtsextremistisch und der Reichsbuergerbewegung zugehoerig, bezeichnet wird; 3. zur Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Verpflichtungsglaeubigerin nach billigem Ermessen festzusetzendenund im Streitfall vom zustaendigen Gericht zu ueberpruefenden angemessenen Vertragsstrafe, der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) umgehend eine schriftliche Entschuldigung durch die in Rede stehe Stiftung zugestellt wird; 4. die Kosten dieser Abmahnung, die durch die geldwerte Erstellung als Aufwendungsersatz durch die DNV von der Unterlassungs- und Verpflichtungsglaeubigerin in Höhe von pauschal 1200 Euro, gemessen am Gegenstandswert in Höhe von Euro, in Anlehnung an die für eingeschaltete Rechtsanwaelte uebliche Gebuehr, entstanden sind, zu erstatten Ort, Datum Frau Anetta Kahane, Vorsitzende der Stiftung 11

12 Ort, Datum Rechtsvertreter, Frau/Herr... Vor- und Zuname 12

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