Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 (IFRS)

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1 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 (IFRS) AKTIVA Anhang PASSIVA Anhang angabe EUR EUR angabe EUR EUR A. Langfristige Vermögenswerte A. Eigenkapital 1. Immaterielle Vermögenswerte (D.1) , ,50 AL10 1. Gezeichnetes Kapital (D.8) , ,00 2. Sachanlagen (D.2) , ,80 AL20 2. Kapitalrücklage (D.9) , ,81 3. Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 8,51 8,51 AL30 3. Kumuliertes übriges Konzernergebnis (D.10) , ,45 4. Latente Steueransprüche (D.3) , ,16 AL40 4. Bilanzverlust/erwirtschaftetes Konzerneigenkapital , ,75 0,00 0, , ,97 AL60 Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehendes Eigenkapital , ,51 B. Kurzfristige Vermögenswerte AL60 5. Nicht beherrschende Anteile (D.11) , , , ,43 1. Vorräte (D.4) , ,29 B. Langfristige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten (D.12) 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (D.5) , ,19 AS10 1. Langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (D.12.e) , ,20 3. Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (D.6) , ,67 AS20 2. Langfristige Rückstellungen (D.12.c) , ,24 4. Zahlungsmittel (D.7) , ,96 3. Latente Steuerschulden 98,19 0,00 AS20 AS , , , ,44 Als zur Veräußerung gehaltene klassifizierte Vermögenswerte (C) ,64 0,00 C. Kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten (D.12) AS , ,11 1. Kurzfristige Gesellschafterdarlehen (D.12.a) , ,67 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (D.12.b) , ,52 AX10 3. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (D.12.d) , ,64 4. Steuerverbindlichkeiten , ,76 5. Kurzfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (D.12.e) , ,00 6. Kurzfristige Rückstellungen (D.12.c) , ,36 7. Derivative Finanzinstrumente (D.13.a) , , , ,21 Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten (C) ,09 0, , ,21 Summe Schulden , , , , , ,08

2 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Anhang angabe EUR EUR Umsatzerlöse (E.1) , ,24 Bestandsveränderung , ,52 Sonstige betriebliche Erträge (E.2) , ,97 Materialaufwand , ,85 Personalaufwand (E.3) , ,96 Abschreibungen , ,62 Sonstige betriebliche Aufwendungen (E.4) , ,83 Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Zinsen und Ertragsteuern , ,56 Finanzergebnis (E.5) , ,95 Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern , ,51 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (E.6) , ,59 Jahresfehlbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen , ,10 Jahresüberschuss aus nicht fortgeführtem Geschäftsbereichen (C) , ,43 Konzernjahresfehlbetrag , ,67 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen , ,36 davon den Minderheitengesellschaftern zuzurechnen , ,69 Ergebnis je Aktie unverwässert, bezogen auf das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnendes Ergebnis (E.7) -0,70-0,60 verwässert, bezogen auf das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnendes Ergebnis (E.7) -0,70-0,60 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen unverwässert, bezogen auf das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnendes verwässert, bezogen Ergebnis auf aus das fortgeführten den Anteilseignern Geschäftsbereichen des Mutterunternehmens (E.7) -0,24-0,74 zuzuordnendes Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen (E.7) -0,24-0,74 Anzahl der gewichteten Stückaktien [Tausend Stück] , ,00 Potentiell verwässernde Anzahl Stückaktien [Tausend Stück] - - Gewichteter Durchschnitt aller Stückaktien [Tausend Stück] , ,00 Unverwässertes Ergebnis je Stückaktie [EUR pro Aktie] -0,69-0,60 Verwässertes Ergebnis je Stückaktie [EUR pro Aktie] -0,69-0,60

3 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzern-Gesamtergebnisrechnung für 2013 (IFRS) Anhang angabe EUR EUR Konzernjahresfehlbetrag , ,67 Sonstiges Ergebnis Währungsumrechnungsdifferenzen (D.10) im Eigenkapital erfasste Gewinne/ Verluste aus der Währungsumrechnung aus fortgeführten Geschäftsbereichen , ,06 im Eigenkapital erfasste Gewinne/ Verluste aus der Währungsumrechnung aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0, ,88 in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene Währungsumrechnungsdifferenzen vor Steuern 0,00 0,00 Latente Steuern auf Währungsumrechnungsdifferenzen 0,00 0,00 Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern , ,18 Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern , ,18 Gesamtergebnis nach Steuern , ,49 davon den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen , ,10 davon den Minderheitengesellschaftern zuzurechnen , ,61 gezahlte Dividenden, Entkonsolidierung, Erstkonsonsolidierung ,74 0,00 Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres , ,92 Eigenkapital zum Stichtag , ,43

4 Herlitz Aktiengesellschaft, Berlin Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2013 Inhaltsverzeichnis A. Grundlegende Informationen... 7 B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Konsolidierungsgrundsätze Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze a. Anwendung neuer und geänderter Rechnungslegungsvorschriften b. Veröffentlichte, nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsverlautbarungen c. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert d. Fremdwährungsumrechnung e. Immaterielle Vermögenswerte f. Sachanlagevermögen g. Fremdkapitalkosten h. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten i. Latente Steuern j. Vorräte k. Finanzielle Vermögenswerte l. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen m. Sonstige finanzielle Vermögenswerte n. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente o. Zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche p. Finanzielle Verbindlichkeiten q. Leasingverhältnisse r. Rückstellungen s. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen. 27 t. Ertragsrealisierung u. Steuern v. Ergebnis je Aktie Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen C. Berichterstattung über als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden sowie aufgegebene Geschäftsbereiche 33 D. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Latente Steuern Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte... 39

5 7. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumuliertes übriges Konzernergebnis Nicht beherrschende Anteile Finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten a. Kurzfristige Gesellschafterdarlehen b. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen c. Rückstellungen d. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten e. Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing Zusätzliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten a. Sicherungsbeziehungen und Derivate b. Beizulegender Zeitwert E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand und Zahl der Mitarbeiter Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis je Aktie F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Cashflow aus der Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Liquiditätsveränderungen Finanzmittelfonds G. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung H. Sonstige Erläuterungen Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte a. Eventualverbindlichkeiten/-forderungen b. Operating-Leasing c. Factoring d. Sicherungsübereignung von Vermögenswerten e. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements a. Marktrisiko b. Zinsrisiko c. Fremdwährungsrisiko d. Kreditausfallrisiko e. Liquiditätsrisiko f. Zeitwertrisiko g. Kapitalsteuerung Vorstand Aufsichtsrat Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen a. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen b. Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen... 71

6 6. Honorare des Abschlussprüfers des Konzerns Dividenden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung Erklärung zum Corporate Governance Kodex Befreiung gemäß 264 Abs. 3 HGB Anlage A des Anhangs: Anlage B des Anhangs: Anlagenspiegel Segmentberichterstattung

7 A. Grundlegende Informationen Die Herlitz Aktiengesellschaft ( Herlitz AG ) ist Konzernmuttergesellschaft und hat ihren Sitz Am Borsigturm 100 in Berlin. Die Herlitz AG wurde 1972 im Amtsgericht Charlottenburg (Berlin, Deutschland) nach dem Aktiengesetz in das Handelsregister, Abteilung B, unter Nr eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Herlitz AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Berlin, deren Aktien öffentlich gehandelt werden. Der Konzernabschluss der Herlitz AG und ihrer Tochterunternehmen (zusammen der Herlitz-Konzern ) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013 wurde am 31. März 2014 durch den Vorstand aufgestellt. Die Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam, Selangor Darul Ehsan, Malaysia (PICB) hält gemäß den uns gemeldeten Informationen einen Anteil von 70,123% des im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals und der Stimmrechte der Herlitz AG. Die PICB ist die Konzern- Muttergesellschaft des Pelikan-Konzerns (Pelikan). Der Konzernabschluss der Herlitz AG geht in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft, der PICB, ein. Er ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird elektronisch unter offengelegt. Der Herlitz-Konzern gehört zu den führenden Produzenten und Händlern von Papier-, Büro- und Schreibwaren (PBS) sowie Papeterieartikeln in Europa. Zum 1. März 2013 wurde die HCZ Real Estate von der tschechischen Tochtergesellschaft Herlitz Spol. abgespalten. Alleiniger Anteilseigener der HCZ Real Estate ist die Herlitz PBS AG. Die durchgeführte Umstrukturierungsmaßnahme hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 4. Februar 2014 an einen Dritten verkauft. Mit Stichtag 31. Dezember 2013 wurde die Herlitz PBS AG auf die Herlitz AG verschmolzen. Für den Konzernabschluss ändert sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dadurch nicht. Für die Umstrukturierung wurde die Buchwertfortführung nach deutschem Recht gewählt ( 24 UmwG i.v.m. 12 (1) S. 1, 4 (1) UmwG). Am 27. Dezember 2013 wurde ein Kaufvertrag zwischen der Herlitz PBS AG und der Pelikan Holding AG (PHAG) unterzeichnet. Gemäß dem Vertrag hat die PHAG das deutsche und österreichische Vertriebsgeschäft einschließlich administrativer Funktionen der Herlitz PBS AG mit Wirkung zum 1. März 2014 zum einem Gesamtkaufpreis von EUR 13,0 Mio. erworben. Verkauft wurden im Einzelnen alle mit dem genannten Geschäftsbereich im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände (Vorräte und Anlagevermögen) und einzelne Verbindlichkeiten zum Buchwert. Die Transaktion beinhaltet außerdem den Verkauf der Marken u.a. von Herlitz und Susy Card,

8 die Kundenliste sowie weitere immaterielle Güter, die mit dem Geschäftsbereich in Verbindung stehen. Der Kaufpreis dafür beträgt EUR 3,9 Mio. Zusätzlich gehen alle dem Geschäftsbereich zugehörigen Arbeitsverhältnisse gemäß 613 a BGB vorbehaltlich des Widerspruchs des Arbeitnehmers auf den Käufer über. Durch die Verschmelzung der Herlitz PBS AG auf die Herlitz AG am 31. Dezember 2013 ist die Herlitz AG deren Rechtsnachfolgerin. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU zum 31. Dezember 2013 anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses alle Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, deren Anwendung nach 315a Abs. 1 HGB zusätzlich verpflichtend sind, sowie der deutsche Corporate Governance Kodex beachtet. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt bis auf die folgenden Ausnahmen unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips: - Derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. - Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu den geltenden Wechselkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Weitere Angaben zu den Methoden und Annahmen, die bei der Ermittlung der jeweiligen Bewertungsgrundlagen angewendet wurden, finden sich beiden Erläuterungen zu dem jeweiligen Vermögenswert oder der Verbindlichkeit. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch auf- oder abgerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den für das Geschäftsjahr 2012 angewandten Methoden. Sie werden nachfolgend unter 3. dargelegt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der von ihm mittelbar und unmittelbar beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen) zum 31. Dezember 2013 einbezogen.

9 Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Herlitz AG erlangt die Beherrschung an einem Unternehmen dann, wenn: - sie die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen erlangt, d.h. sie verfügt über bestehende Rechte, die ihm die Möglichkeit einräumen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu bestimmen (die Tätigkeiten, die die Rendite des Beteiligungsunternehmens maßgeblich beeinflussen), - sie ein Anrecht auf schwankende Renditen aus seinem Engagement mit dem Beteiligungsunternehmen und - sie die Fähigkeit hat, seine Macht über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch das Ergebnis des Beteiligungsunternehmens der Höhe nach beeinflusst wird. Tochtergesellschaften, bei denen die Herlitz AG nicht über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, werden dennoch beherrscht, wenn: - eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Herlitz AG und anderen Anteileignern die Verfügungsgewalt vermittelt; - Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, die Verfügungsgewalt herstellen - Die Stimmrechte oder potenzielle Stimmrechte die Verfügungsgewalt geben. Sobald sich aus Sachverhalten oder Umständen Hinweise ergeben, dass sich die Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut beurteilt, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Verliert die Herlitz AG die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt: - Ausbuchung der Vermögenswerte einschließlich eines Geschäfts- oder Firmenwertes und Schulden des Tochterunternehmens zu ihrem Buchwert am Tag des Beherrschungsverlusts - Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem jeweiligen Tochterunternehmen am Tag des Beherrschungsverlusts - Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen - Ansatz des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung - Ansatz der Ergebnisüberschüsse bzw. fehlbeträge in der Gewinnund Verlustrechnung - Umgliederung der auf die Anteilseigner entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wenn dies von IFRS gefordert wird. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows des

10 Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Da für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und sich Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten oder niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss bilanziert. Tochterunternehmen, die sich in Liquidation oder Insolvenz befinden, werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, sofern diese nicht mehr werbend tätig sind und der Herlitz-Konzern keinerlei Einfluss auf diese Gesellschaften hat. Neben der Herlitz AG (Mutterunternehmen) sind in den Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres 7 inländische (Vorjahr 8) und 7 ausländische Gesellschaften (Vorjahr 6) einbezogen. Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss der Herlitz AG einbezogen: Inland Convex Schreibwaren-Handels GmbH, Berlin ( Convex ) ecom Logistik GmbH & Co. KG, Falkensee ( ecom Logistik ) ecom Logistik Verwaltungs GmbH, Falkensee Herlitz Papierverarbeitungs GmbH, Falkensee ( HPV ) Mercoline GmbH, Berlin ( Mercoline ) POS Servicegesellschaft mbh, Falkensee ( POSS ) Susy Card GmbH, Falkensee ( Susy Card ) Ausland Herlitz Bulgaria EooD, Sofia, Bulgarien ( Herlitz Bulgarien ) Herlitz Hungária Kft., Budapest, Ungarn ( Herlitz Ungarn ) Herlitz România srl, Târgu Mureş, Rumänien ( Herlitz Rumänien ) Herlitz Slovakia s.r.o., Bratislava, Slowakei ( Herlitz Slowakei ) Herlitz Spol. s.r.o., Čestlice, Tschechien ( Herlitz Tschechien ) HCZ Real Estate s.r.o., Čestlice, Tschechien ( HCZ Real Estate ) Herlitz Spolka z o.o., Przeźmierowo, Polen ( Herlitz Polen ) Entsprechend der IFRS wurden die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen zur Einbeziehung in den Konzernabschluss einheitlich nach den für die Herlitz AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt bzw. für die Konsolidierung an diese Grundsätze angepasst. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzern weist das Gesamtergebnis den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen auch dann zu, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.

11 3. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze Die nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze sind einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden, sofern nicht explizit abweichende Angaben gemacht werden. Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode werden zu allen ausgewiesenen Beträgen angegeben, für den Fall, dass die IFRS einen Verzicht nicht erlauben. a. Anwendung neuer und geänderter Rechnungslegungsvorschriften Im laufenden Geschäftsjahr hat die Herlitz AG alle neuen und geänderten Standards und Interpretationen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB veröffentlicht wurden, angewendet, soweit sie für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2013 begannen, in Kraft getreten und in das EU-Recht übernommen worden sind. Dazu gehören IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwertes und die Änderungen des IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Darüber hinaus führte die Anwendung des IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen zu erweiterten Angaben im Konzernanhang. Sonstige neue Interpretationen und Änderungen bestehender Standards oder Interpretationen haben keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Art und die Auswirkungen der einzelnen neuen Standards und Änderungen sind im Folgenden beschrieben: IAS 1 Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses Die Änderungen des IAS 1 führen zu einer neuen Aufteilung der im sonstigen Ergebnis dargestellten Bestandteile. Positionen, die zu einem späteren Zeitpunkt ergebniswirksam in das Periodenergebnis umgegliedert werden (Recycling) sollen in Zukunft getrennt von den Positionen ausgewiesen werden, bei denen keine Umgliederung stattfindet. Die Änderung wurde bereits freiwillig im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2012 angewandt. IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten Durch die Änderungen des IFRS 7 sind Informationen zu Aufrechnungsrechten und damit verbundenen Vereinbarungen (z.b. Sicherungsvereinbarungen) zu veröffentlichen. Ziel ist es, den Abschlussadressaten die Auswirkun-

12 gen der Verrechnungsverträge auf die Finanzlage des Unternehmens deutlich zu machen. Die neuen Angaben sind auch für bereits bilanzierte Finanzinstrumente erforderlich, die im Rahmen von IAS 32 saldiert werden oder einem durchsetzbaren Globalverrechnungsvertrag oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Da im Herlitz-Konzern keine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stattfindet und keine Verrechnungsverträge bestehen, finden die Änderungen keine Anwendung. IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 27 Einzelabschlüsse Durch den IFRS 10 werden Vorschriften des IAS 27 hinsichtlich der Bilanzierung von Konzernabschlüssen sowie SIC-12 zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften ersetzt. IAS 27 regelt die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmens im Einzelabschluss. Mit dem IFRS 10 wurde die Definition der Beherrschung geändert. Danach liegt eine Beherrschung vor, wenn ein übergeordnetes Unternehmen die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmens hat und somit die Aktivitäten steuern kann, aufgrund seiner Beteiligung ein Anrecht auf eine Rendite aus der Beteiligung hat oder über die verfügen kann in der Lage ist, seine Verfügungsgewalt so zu steuern, dass die Höhe der Rendite davon beeinflusst wird. Die Art des Engagements ist daher nicht ausschlaggebend. Das geänderte Beherrschungskonzept ist auf alle Unternehmen auch auf Zweckgesellschaften anzuwenden. IFRS 10 stellt zudem die Anwendung dieser neuen Definition klar. Die Änderung der Definition der Beherrschung hat keinen Einfluss auf den Konsolidierungskreis im Herlitz-Konzern. Die Beurteilung der Beherrschung nach IFRS 10 und nach IAS 27/SIC-12 fallen gleich aus, sodass keine rückwirkende Änderung des Konsolidierungskreises notwendig ist. IFRS 11 gemeinschaftliche Vereinbarungen und IAS 28 Beteiligung an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen IFRS 11 löst IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen ab. IFRS 11 definiert den Begriff der gemeinschaftlichen Führung als die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung (im Sinne von IFRS 10) über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn die Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. IFRS 11 kategorisiert gemeinschaftliche Vereinbarungen in Gemeinschaftli-

13 che Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen. Die werden wie folgt definiert: - Eine Gemeinschaftliche Tätigkeit ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Gemeinschaftliche Tätigkeiten werden durch Ausweis des jeweiligen Anteils an Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen und/oder, sofern vorhanden, den jeweiligen Anteil an den gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen bilanziert. - Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien (Partnerunternehmen), die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Der Herlitz-Konzern hat keine Vereinbarung zu einer gemeinschaftlichen Führung. Die Änderungen des IFRS 11 haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Herlitz AG. IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 12 ist auf Unternehmen anzuwenden, die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und/oder strukturierten Unternehmen halten. Die Änderungen umfassen umfangreiche Neuerungen in den Angabepflichten, die den Abschlussadressaten helfen sollen, ein besseres Verständnis für die Art der Beteiligung und der damit verbundenen Risiken sowie für die Auswirkungen von Anteilen an Unternehmen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage und die Kapitalrückflüsse zu erlangen. Die Angabepflichten des IFRS 12 beinhalten u.a. - eine Kurzfassung von Finanzinformationen für jedes wesentliche Tochterunternehmen ohne beherrschenden Einfluss - die Angabe, welche Ermessensentscheidungen durch die Unternehmensleitung in Hinblick auf die Beurteilung, ob Beherrschung, gemeinschaftliche Führung oder wesentlicher Einfluss vorliegt sowie die Beurteilung, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegt - eine Kurzfassung von Finanzinformationen für jedes wesentliche Gemeinschaftsunternehmen und assoziiertes Unternehmen - eine Angabe zu den Risiken und deren Änderungen, die mit der Beteiligung an nicht konsolidierten Unternehmen verbunden sind Die Änderung des IFRS 12 haben insoweit Auswirkungen auf den Herlitz- Konzern, dass die Angaben zur Tochtergesellschaft Herlitz Rumänien erweitert worden sind. Es wird auf die weiteren Erläuterungen D.11 verwiesen.

14 IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, wenn andere IFRS die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben oder die Ausübung eines Wahlrechts erlauben. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts greift nicht für IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen und IAS 17 Leasingverhältnisse. Durch die neuen Angaben soll der Abschlussleser in die Lage versetzt werden, das jeweilige Bewertungsverfahren und die verwendeten Marktdaten, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, sowie die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis des Konzerns zu verstehen. Die Änderungen des IFRS 13 haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Für Geschäftsjahre ab 2013 wurde bei leistungsorientierten Pensionsplänen die Möglichkeit, versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste nach der Korridormethode zu verteilen, abgeschafft. Sie sind erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Zudem wurden die Angabepflichten zu leistungsorientierten Pensionsplänen erweitert. Im Herlitz-Konzern liegen keine leistungsorientierten Pensionspläne vor, sodass die Änderungen keinen Einfluss auf den Konzernabschluss haben. Änderungen ergaben sich auch bei dem Ansatz von Leistungen an Arbeitnehmern aus der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie werden zum früheren der beiden Zeitpunkte angesetzt, entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückgenommen werden kann, oder ein Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung nach IAS 37 verpflichtend wird. Bezogen auf den Herlitz-Konzern wurden die Leistungen aus der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bereits in dem Zeitpunkt erfasst, in dem nach IAS 37 eine Rückstellung verpflichtend anzusetzen ist.

15 Verbesserungen zu IFRS Zusammenfassend haben die Änderungen aus diesen Verlautbarungen keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Herlitz AG. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS Es wird klargestellt, dass wenn ein Unternehmen, das die Bilanzierung nach den Grundsätzen der IFRS beendet hat, beschließt oder verpflichtet ist, die Bilanzierung wieder fortzusetzen, das Wahlrecht hat, IFRS 1 für Erstanwender erneut anzuwenden oder aber so zu bilanzieren, als ob die Anwendung der IFRS nie beendet worden ist. Es wird auch geregelt, dass ein Erstanwender, der Fremdkapitalkosten nach den bisher angewandten Rechnungslegungsmethoden aktiviert hatte, diesen Vermögenswert ohne weitere Anpassungen in seine Eröffnungsbilanz nach IFRS aufnehmen kann. IAS 1 Darstellung des Abschlusses Durch die Änderungen wird der Unterschied zwischen freiwilligen zusätzlichen Vergleichsinformationen und vorgeschriebenen Vergleichsinformationen deutlicher gemacht. Als Vergleichszeitraum wird in der Regel die vorangegangene Berichtsperiode vorgeschrieben. IAS 16 Sachanlagen Durch die Änderung fallen wesentliche Ersatzteile und Wartungsgeräte, die als Sachanlagen zu qualifizieren sind, nicht unter die Anwendungsvorschriften des IAS 2 Vorräte. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Die Regelung zu Ertragsteuern auf Ausschüttungen an Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten fällt durch die Änderung unter die Anwendung des IAS 12 Ertragsteuern. IAS 34 Zwischenberichterstattung Die Regelungen zur Angabe von Informationen über Segmentvermögen und Segmentschulden wurden an die Vorschriften des IFRS 8 Geschäftssegmente für die Jahresberichterstattung angepasst. Danach sind Informationen nur dann angabepflichtig, wenn sie der Unternehmensleitung zur Steuerung des Unternehmens dienen oder sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Der Herlitz-Konzern gibt in seiner Zwischenberichterstattung nur Informationen zu den Segmenterlösen und den Segmentergebnissen an. Segmentvermögen und Segmentschulden dienen nicht der Unternehmenssteuerung.

16 b. Veröffentlichte, nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsverlautbarungen Die für den Herlitz-Konzern relevanten Standards und Interpretationen, die herausgegeben wurden, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch nicht in Kraft getreten sind, sind nachstehend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards, sofern zutreffend, im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden: IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung Der IFRS 9 widerspiegelt die erste Phase zum Ersatz des bisher geltenden IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Ursprünglich war der Standard für Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2013 bestimmt. Im Dezember 2012 veröffentlichte der IASB eine Änderung des IFRS 9, wonach sich der Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung auf Geschäftsjahre auf den 1. Januar 2015 verschiebt. Des Weiteren sind Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten geplant. Die Anwendung des geänderten IFRS 9 wird Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Herlitz-Konzerns haben. Sobald der endgültige Standard vom IASB veröffentlicht und in das EU-Recht übernommen wird, wird der Herlitz-Konzern die Auswirkungen quantifizieren. Das IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht, die bisher nicht ins EU-Recht aufgenommen wurden. Dazu zählen die Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 in Bezug auf Investmentgesellschaften, IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie IFRIC 21 Abgaben. Es werden keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen bzw. Neuanwendungen dieser Standards erwartet. c. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Bei Unternehmenserwerben/-zusammenschlüssen wird die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt durchgeführt. Ab dem Tag, an dem der Herlitz-Konzern die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, werden die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Differenz zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert an den erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerten wird als positiver oder negativer Geschäfts- o- der der Firmenwert angesetzt. Liegt ein sukzessiver Unternehmenszusammenschluss vor, wird der Gewinn oder Verlust aus der Neubewertung des zuvor erworbenen Eigenkapitalanteils zum beizulegenden Zeitwert im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst.

17 Die Erwerbsnebenkosten werden in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. d. Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraumes umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Unterschiedsbeträge werden als separater Bestandteil des kumulierten übrigen Eigenkapitals erfasst. Bei Abgang, Liquidation bzw. Aufgabe eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden die jeweiligen kumulativen Unterschiedsbeträge aus dem kumulierten übrigen Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert. Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichenden Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung in die funktionale Währung umgerechnet. Zum Ende des Berichtszeitraums werden auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden mit dem an diesem Stichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Die Wechselkurse (Gegenwert von 1 ) der für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen haben sich wie folgt verändert: Mittelkurse am Bilanzstichtag Jahresdurchschnittkurse US-Dollar USD 1,3767 1,3216 1,3283 1,2861 Bulgarische Lew BGN 1,9555 1,9544 1,9587 1,9587 Tschechische Kronen CZK 27, , , ,1624 Ungarische Forint HUF 296, , , ,8511 Polnische Zloty PLN 4,1482 4,0762 4,1987 4,1890 Rumänische Neue Lei RON 4,4640 4,4371 4,4234 4,4616

18 e. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte betreffen gewerbliche Schutzrechte, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gewerbliche Schutzrechte und Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte ist in der Position 6 (Abschreibungen) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. f. Sachanlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen angesetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Restbuchwerte und Nutzungsdauern werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende unterstellte Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde: Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke und Bauten 14 bis 50 Grundstückseinrichtungen 15 bis 20 Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 15 Fahrzeuge (vor allem LKW) 6 bis 9 Die Abschreibung auf Sachanlagen ist in der Position 6 (Abschreibungen) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

19 Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Nutzung gemieteter Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach IAS 17 erfüllt, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. In diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zum Fair Value beziehungsweise zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind diskontiert als Verbindlichkeit passiviert (siehe B.3.q). g. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, sofern sie nicht direkt mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes in Zusammenhang stehen. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchsoder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist. h. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten Der Konzern überprüft Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderungen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände Anhaltspunkte dafür liefern, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag eines Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. In solchen Fällen erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zuzuordnen ist. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung bis zur Höhe des erzielbaren Betrags erfasst. Der erzielbare Betrag ergibt sich als der höhere aus dem beizulegenden Wert und dem Nutzungswert. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des

20 Vermögenswerts. Der Nutzungswert ergibt sich aus den abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströmen. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat, überprüft der Konzern die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht, wobei der Buchwert nicht überschritten werden darf, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis erfasst. i. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Grundsätzlich werden latente Steuerschulden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz bzw. der ungenutzte steuerliche Verlustvortrag verwendet werden kann. Latente Steuern werden nicht gebildet, wenn die temporäre Differenz aus einem Geschäfts- oder Firmenwert entsteht. Latente Steuerschulden, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, es sei denn, dass das Mutterunternehmen die Umkehrung der temporären Differenz steuern kann und sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren wird. Der Buchwert latenter Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maße verringert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Jahresergebnis zur Verfügung steht, gegen das der Vermögenswert verwendet werden kann. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, soweit der Konzern einen durchsetzbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche

21 Steuerschulden hat, der sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjektes bezieht und die Ertragsteuern von derselben Behörde erhoben werden. j. Vorräte In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige eigene Erzeugnisse mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit einem gleitenden Durchschnittswert angesetzt. Die Herstellungskosten von unfertigen und fertigen Erzeugnisse umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereiches werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten (Vertriebskosten). Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit o.ä. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Soweit die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. k. Finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IAS 39 grundsätzlich in die folgenden Kategorien eingeteilt: vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen von der Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert.

22 Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw. Kursschwankungen zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Der Herlitz-Konzern klassifiziert die von ihm gehaltenen finanziellen Vermögenswerte als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Kredite und Forderungen), als zu Handelszwecken gehaltene und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Finanzinstrumente der Kategorie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen liegen nicht vor. Die Bilanzierung erfolgt, wenn eine vertragliche Verpflichtung aufgrund des Finanzinstruments entsteht. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen, sofern es sich nicht um zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte handelt. Transaktionskosten für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden als Aufwand erfasst. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn Kredite und Forderungen ausgebucht werden oder eine Wertminderung zu erfassen ist. Der Herlitz-Konzern klassifiziert Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme der Factoringmittel als Kredite und Forderungen. Weitere Informationen enthalten die jeweiligen Abschnitte zu den erwähnten Bilanzpositionen. Derivative Finanzinstrumente werden der Kategorie zu Handelszwecken gehalten zugeordnet und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, da sie nicht als Sicherungsinstrumente in eine Bewertungseinheit einbezogen werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, für die kein Marktpreis verfügbar ist und deren beizulegender Zeitwert wegen des Fehlens eines aktiven Marktes nicht zuverlässig ermittelbar ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die zur Verfügung stehenden Ansprüche aus Factoringmitteln, die als sonstiger finanzieller Vermögenswert bilanziert werden. Aufgrund des mit der CommerzFactoring GmbH bestehenden Vertrags über ein stilles Factoring sind wesentliche Teile der inländischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte verkauft. Durch den Verkauf geht das Delkredererisiko

23 auf die Factoringgesellschaft über. Ein Teil der verkauften Forderungen wird von der CommerzFactoring GmbH zur Finanzierung der Erlösschmälerungen einbehalten und somit nicht refinanziert. Die für die entsprechenden Erlösschmälerungen gebildeten Rückstellungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Zahlungsfluss der verkauften Forderungen stehen, werden von diesem Vermögenswert abgesetzt (Nettodarstellung). Erlösschmälerungen, die nicht direkt mit dem Zahlungsfluss der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen, werden als Rückstellungen ausgewiesen. Die nicht abgerufenen Mittel sind liquiditätsnah, werden bei tatsächlicher Inanspruchnahme von der Factoringgesellschaft verzinst und werden somit von der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die grundsätzlich unverzinslich zur Verfügung stehen, abgesondert. Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, welche die Bedingungen von IAS erfüllt. Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält und dabei auch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert zurückbehält, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiter im Umfang seines anhaltenden Enga-

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