Das Beitrags/Leistungsrecht der SVA incl. Neuerungen. Seidl

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1 Das Beitrags/Leistungsrecht der SVA incl. Neuerungen Seidl

2 ONLINE-SERVICES VERKEHR TELEFONIE 2 5/5

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5 Pensionskonto der Zugang 5

6 verkehr NEU: Einverständniserklärung beim verkehr für Kunden, Dienstleister und VP Formular mit Erklärung und Sicherheitsfragen wurden im zweiten Quartal 2014 versandt. Achtung: Einsatzzeitpunkt ! 6 5/5

7 7

8 verkehr 8 5/5

9 bundesweite Nummer SKILLS Nebenstellen Telefonie 2025 VS Allgemein 2095 VS Insolvenzen 2035 PPS DLZ DLZ ERSTKONTAKT in in Salzburg GS Allgemein 2055 GS Vergütung 2065 GS Vertr. partner 2075 GS Schalter 9 5/5

10 Ein Plus für UnternehmerInnen 10

11 Personenkreise KV PV UV Mitglieder der Wirtschaftskammern Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft Persönlich haftende Gesellschafter einer KG Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter Pensionisten Selbständig Erwerbstätige ( Neue Selbständige ) Wirtschaftstreuhänder ASVG ASVG ASVG ASVG ASVG Opting Out Dentisten ASVG ASVG Tierärzte Opting Out ASVG Journalisten (ab ) ASVG Bildende Künstler Kunstschaffende (ab ) ASVG 11 ASVG ASVG ASVG

12 Personenkreise KV PV UV Ärzte Opting Out ASVG Apotheker Opting Out Patentanwälte Opting Out Ziviltechniker ab 2013 Opting Out 12

13 NEU im GSVG / im ASVG ausgenommen : 2 Abs.1 Z. 5 Sexdienstleister (?) NEU im FSVG / im ASVG ausgenommen: 2 Abs. 2 - Notärzte 13

14 Nicht nur bei Neugründungen möglich Neu: auch Betriebsübertragungen sind gefördert (nach dem ) 14

15 Neugründungs-Förderung NEUFÖG Neugründungs-Förderungs-Gesetz (BGBl 2002/68) Neugründung Für erstmalige Neugründungen bzw. neuen Betriebsstrukturen durch Betriebsübertragungen Ausstellung durch WK bei Gewerbeberechtigungen Ausstellung durch SVA bei Neuen Selbständigen für Befreiung von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben Grunderwerbssteuer bei Grundstücken bis EHW Befreiung für 12 Monate von DG-Beiträgen zum FLAG, WBF, UV Vorlage des Formulars vor der Gewerbeanmeldung!! 15

16 Gewerbetreibende: Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung Wiederbetriebsmeldung eines ruhenden Gewerbes Gesellschafter: OG + KG Tag des Firmenbuchantrages auf Eintritt Tag der Erlangung der Berechtigung durch die Ges. GesmbH Tag des Firmenbuchantrages auf GF-Bestellung Tag des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen (Notariatsakt) Tag der Erlangung der Berechtigung durch die Ges. 16

17 Gewerbetreibende: Monatsletzter nach Gewerbelöschung (bei Magistrat, BH) Monatsletzter nach Ruhendmeldung (bei WKO, Gewerbebehörde) Gesellschafter: OG + KG Monatsletzter nach Firmenbuchantrag auf Ausscheiden Monatsletzter nach Löschung/Ruhen der Berechtigung GesmbH Monatsletzter nach Firmenbuchantrag auf GF-Abberufung Monatsletzter nach Abtretung der Anteile (Notariatsakt) Monatsletzter nach Löschung/Ruhen der Berechtigung 17

18 R e ih e n f o lg e b e i P r ü f u n g e i n e r S V - P f l i c h t e c h te s D ie n s tv e r h ä ltn is 4 A b s 2 A S V G g e w e r b lic h S e lb s tä n d ig e r 2 A b s 1 Z 1-3 G S V G O D E R fr e ib e r u fl. T ä tig k e it 2 F S V G f r e ie s D ie n s t v e r h ä lt n is 4 A b s 4 A S V G N e u e r - S e lb s tä n d ig e r 2 A b s 1 Z 4 G S V G 18

19 4 Abs. 4 ASVG: Den DN stehen Personen gleich, die sich aufgrund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten...wenn sie aus dieser Tätigkeit ein Entgelt beziehen, die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen; es sei denn a) dass sie aufgrund dieser Tätigkeit bereits nach 2 Abs 1 Z 1-3 GSVG...versichert sind... 19

20 Beispiel für Abgrenzung: Ein Transportunternehmer braucht einen neuen Fahrer, weil jemand in Pension geht. Er beschäftigt einen Gewerbetreibenden, der einen Gewerbeschein hat (Wortlaut: Dienstleistungen aller Art ) DN-Eigenschaft nach 4 Abs. 2 und 4 Abs. 4 ASVG möglich!! (volle rückwirkende Einbeziehung ins ASVG) Zwar Versicherungsfreistellung im GSVG, aber geringere Beiträge! Rechtssicherheit bei 2/1/4 GSVG nur bei Feststellungsbescheiden! 20

21 GPLA-Prüfungen: SVA muss zu GPLA-Schlussbesprechungen eingeladen werden. Möglichkeit der Mitwirkung, wenn Umqualifizierungen drohen. Teilnahme kann vom Unternehmer verlangt werden 21

22 im Inland selbständig erwerbstätig (keine Wirtschaftskammermitgliedschaft) aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert betrieblich tätig Einkünfte im Sinne der 22 Z 1-3 u. 5 u. 23 EStG 1988 (Ausnahme: Kommanditisten bis 07/98) nur "betriebliche Tätigkeit" ,36 jährlich, 537,78 mtl. neben anderer Tätigkeit bzw Pension / Ruhegenuß ,76 jährlich / 405,98 mtl. (Werte 2015) Keine Versicherungsgrenze für WK- Mitglieder (Mindest-BGL) 22

23 im Inland selbständig erwerbstätig (keine Wirtschaftskammermitgliedschaft) aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert betrieblich tätig Einkünfte im Sinne der 22 Z 1-3 u. 5 u. 23 EStG 1988 (Ausnahme: Kommanditisten bis 07/98) Versicherungsgrenze ,64 jährlich / 415,72 mtl. (Werte 2016) Keine Versicherungsgrenze für WK- Mitglieder (Mindest-BGL) 23

24 Neue Selbständige (Freiberufler) Bescheid des BMSG vom , /0001- II/A/3/2006 (Ellinger) Der Begriff betriebl. Tätigkeit ist kein eigenständig zu prüfendes Kriterium des 2/1/4 GSVG, sondern nur Abgrenzung zur privaten ET. Frage der Betriebsmittelausstattung spielt keine entscheidende Rolle Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben und nicht der Privatsphäre solange, bis Wirtschaftsgüter in Privatvermögen überführt oder veräußert werden kompromisslose Anknüpfung an steuerrechtliche Tatbestände 2/1/4 GSVG ist eindeutig subsidiär 24

25 Neue Selbständige (Freiberufler) ab Bindungswirkung an EStB (Judikatur durch VwGH, BM) Zeitweises Nichttätigsein stellt noch keine Beendigung des Betriebes dar (daher regelmäßig wiederkehrend). Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht besteht kein Raum, eine eigenständige Beurteilung des Vorliegens einer selbständigen betrieblichen Tätigkeit vorzunehmen. Die Versicherungspflicht nach 2/1/4 richtet sich daher nach der Einkommensteuerpflicht. Ausnahmen von Bindungswirkung: Zivilrechtliche Verpachtung (ohne weitere Betriebsausgaben, z.b. Auto, Telefon ) Kommanditisten (reine Kapitalgeber) Folgeprovisionen (ohne weitere Betriebsausgaben, z.b. Auto, Telefon ) 25

26 Neue Selbständige (Freiberufler) Begründung der Versicherung Erklärung Widerruf Opting-In Durch Erklärung des Versicherten, Einkünfte über der Versicherungsgrenze zu erzielen (immer laufendes Jahr!). Wird keine Erklärung abgegeben, erfolgt eine rückwirkende Einbeziehung (wenn Einkünfte über VG im rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid) (Strafzuschlag von 9,3 %) Praxisänderung Die Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Opting-In in der Krankenversicherung durch Erklärung. Lückenschließung Wenn zwischen Beendigung einer Tätigkeit und Beginn einer weiteren Tätigkeit nicht zumindest 1 Kalenderjahr liegt, erfolgt Lückenschließung (da eine Ruhend-/Nichtbetriebsmeldung nicht möglich ist). 26

27 Maßgebliche EK Neu ab 01/2014: Antragsrecht des Steuerpflichtigen auf Berichtigung eines rechtskräftigen ESTB wegen Verletzung rechtlicher Interessen in 293a BAO. Keine automatische Übermittlung durch FA NEU ab 2016: Einbeziehungserklärung innerhalb von 8 Wochen nach Bescheiderstellung. Ende der 2/1/4-Versicherung nach Insolvenz (SRÄG 2015) Überprüfung der VG-Überschreitung nur mehr anhand der Einkünfte, nicht anhand der BGRL mit Hinzurechnung 27

28 Ab dem Jahre 2000 tritt die Pflichtversicherung dann ein, wenn ein Kommanditist in der KG/KEG Dienstleistungen einbringt unternehmerische Aufgaben übernimmt (Geschäftsführung etc.) Unternehmerrisiko trägt (erhöhte Haftung, Verlustabdeckung etc.) und unbeschränkte Nachschusspflicht vereinbart ist Die Bestimmungen gelten nur für seit dem begründete Funktionen. 28

29 GSVG Erkenntnis VwGH vom , GZ 2006/08/00173 Argumente: Harmonisierung mit dem Steuerrecht EK entweder betrieblich oder der Privatsphäre zuzuordnen Versicherungspflicht richtet sich nach EST-Pflicht unternehmerisches Mitspracherecht ist Erwerbstätigkeit Vermietungseinkünfte werden zu selbständigen EK 29

30 Tätigkeiten in EU Zuordnungsregeln in der EU: mehrere selbständige ET Unterliegt dem Recht des Wohnortstaates, wenn dort ein wesentlicher Teil der ET vorliegt Berücksichtigung aller Einkünfte selbständige und abhängige ET Unterliegt dem Recht des Staates, in dem die unselbständige ET vorliegt 30

31 Tätigkeiten in EU Zuordnungsregeln weltweit: mehrere selbständige ET Keine Konkurrenzklauseln selbständige und abhängige ET 31

32 Ruhendmeldung des Gewerbes bei zuständiger Innung bzw. Gewerbebehörde ACHTUNG: Rückwirkung bis zu 18 Monate möglich, wenn keine SV-Leistungen konsumiert wurden (Trennung nach Bereichen); sonst erst mit nächstem Monatsersten ( 4/1/1 GSVG). Ruhendmeldung während Wochengeldbezuges Verpachtung des Gewerbes Kleinstunternehmerregelung für Gewerbetreibende und Ärzte gem. 4/1/7 GSVG Unbekannter Aufenthalt Keine Ausnahme bei anderen Pflichtversicherungen (Mehrfachversicherung in jeder Konsequenz seit Jänner 2000) 32

33 Gilt nur für Gewerbetreibende (ab ) Ärzte (ab ) wenn Umsätze ( 6 Abs. 1 Z. 27 UStG) unter ,-- (ab ) (versicherungspflichtige) Einkünfte unter 4.871,76 (Wert 2015) Voraussetzung nicht mehr als 12 GSVG-Monate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren weiters möglich bei Vollendung des Regelpensionsalters Kleinstunternehmerregelung ( 4 (1) 7 GSVG) Vollendung des 57. Lebensjahres und in den letzten 5 Jahren unter den Grenzen (ab ) Bezug von Kinderbetreuungsgeld (NEU!) AUSNAHME in der Pensions- und Krankenversicherung!!! Unfallversicherung bleibt aufrecht 33 1/2

34 Beginn Ausnahme muss beantragt werden Kleinstunternehmerregelung ( 4 (1) 7 GSVG) Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein 2/2 Frühestens mit Beginn des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen glaubhaft gemacht wurden. Wenn Leistungen aus der KV (Problem WG und ULK) oder PV bezogen wurden, beginnt die Ausnahme mit dem Monatsersten nach Antrag. Beispiele: Beginn der Pflichtversicherung am , der Antrag auf Ausnahme wird sofort gestellt. Ausnahme ab (= ab Beginn) Beginn der Pflichtversicherung am , der Antrag auf Ausnahme wird erst am gestellt. Keine Leistungen aus der PV und KV: Ausnahme ab Leistungen aus PV oder KV: Ausnahme ab

35 35

36 Sonderregelungen Erwachsenbildung liegt vor, wenn vorwiegend EB betrieben wird (lfd. aktualisierte Liste von Erwachsenenbildungseinrichtungen durch die GKKs) hauptberuflich Lehrende sind DN gem 4/2 ASVG (auch Studium oder Tätigkeit im Haushalt zählen) alle nebenberuflich Lehrenden unterliegen mit allen Lehr- und Vortragshonoren und Entgelten dem 4/4 ASVG. Ausnahme: Vorliegen einer Gewerbeberechtigung oder Berufsbefugnis (bzw als Kunstschaffender) Bei nebenberuflich Lehrenden kann die VO gem. 49/7 ASVG (beitragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung von 537,78) angewandt werden 36

37 Sonderregelungen Regelung der 48-Unterrichtseinheiten im Bildungshalbjahr ist gefallen ungeachtet der zeitl. Lagerung des Unterrichts sind die im Bildungshalbjahr gebührenden Honorare auf alle 6 Kalenmonate aufzuteilen vom fiktiv ermittelten (Durchschnitts)Honorar kann pauschale Aufwandsentschädigung abgezogen werden nur bei Entgelt von Null - keine Anmeldung zur GKK! Meldefristen beginnen mit Ablauf des Monats Juli für das erste Bildungshalbjahr. Beitragsnachweisungen sind bis 15. August zu erstatten EBE müssen Bestätigungen über Höhe der Honorare ausstellen ( für SVAdgW) 37

38 Sonderregelungen 291 Abs. 5 GSVG - Alters(PV)ausnahme (50. Lebensjahr und keine 180 BM) bis möglich. 291 Abs. 6 GSVG - Kunstschaffende (nicht Altfälle), die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sind in der PV ausgenommen. Künstlerbegriff isd K-SVFG - Beurteilung durch Künstlerkommission bzw. entsprechende Ausbildung Förderung in Höhe von 1.722,- jährlich ( 143,50 mtl.) Voraussetzungen: Antrag, EK über ASVG-GFG und Gesamteinkünfte dürfen ,80 jährlich nicht übersteigen. 38

39 Sonderregelungen 2 Abs. 1 Z. 3 FSVG Mitglieder der ZT-Kammer mit aufrechter Berufsbefugnis sind in der PV nach dem FSVG versichert. Ausgenommen sind jene, die das Ruhen anzeigt haben und die am bereits Anspruch auf eine Wohlfahrtsleistung hatten. Beitragssatz 20 % In den ersten drei Jahren bestand/besteht Neuzugangs- BGRL Möglichkeit der Hinaufsetzung der vorläufigen BGRL 39

40 Sonderregelungen NEU: Auch geringfügige ET als GF reicht für Ausnahme! ÜB zu 276 Abs. 3 GSVG (jene Fälle mit Sperrminorität, die am GSVG-versichert waren, bleiben es solange keine SV-Änderung) lohnsteuerpfl. GF-Ges. mit 25 % Beteiligung sind 4/2- ASVG-Dienstnehmer Wenn nur organschaftl. tätig (kein Anstellungsvertrag, keine LST-Pflicht), dann GSVG-Pflichtversicherung wenn keine Entgeltauszahlung, sozialvers.rechtlich keine Konsequenz (nur Entgelt löst ASVG aus) 40

41 Sonderregelungen Bei GF-Ges. über 25 % wird ein freies Dienstverhältnis ausgeschlossen ( 4/2 ASVG oder GSVG) Kostenvergleich auf Basis H-BGRL ( ,-): - ASVG: 39,2 % sind ,20 - GSVG: 26,15 % sind ,65 41

42 Sonderregelungen Pilotprojekt bis Ende 2015 Beitragsgrundlage ist: - Einkünfte als GF und - als Gesellschafter - EK am EST-Bescheid Endbesteuerte Kap.einkünfte (Einsatz einer geänderten KEST- Anmeldung ab ) Gewinnausschüttungen Ab ESTB 2016 automatische Überspielung aller Kapitaleinkünfte! 42

43 Sonderregelungen im 2 FSVG versichert (EK aus freiberuflicher ET) ärztliche Nebeneinkünfte führen idr wieder zur Pflichtversicherung im FSVG (Entscheidung der Ärztekammer notwendig); Achtung: Amtsärzte versus Wohnsitzärzte ( 2/1/4 GSVG) Problem Sonderklassehonorare Lösung im 49 Abs 3 lit 26 ASVG: Sonderklassehonorare sind im ASVG nicht beitragspflichtig, wenn sie nicht von der Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. Dann fließen die EK ins FSVG bzw. 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG. 43

44 Opting-Out Personenkreise KV PV UV Wirtschaftstreuhänder Tierärzte Ärzte Apotheker Patentanwälte Rechtsanwälte Ziviltechniker Notare Wahlmöglichkeit: ausschließlich freiberuflich tätig GSVG ASVG GSVG ASVG FSVG ASVG FSVG FSVG Kammervorsorge FSVG NVG Freiberuflich + andere KV-Pflicht Gruppenversicherung Gruppenversicherung 16 ASVG 14 a GSVG 14 b GSVG 44

45 Sonderregelungen Im Jahr 1999 wurde für einige Berufsgruppen ( 3 Abs 3 GSVG; FSVG; Freiberufler) die Opting-Out-Problematik geschaffen Das BMSG entschied mittels Bescheid, welche Versorgung jener der gesetzlichen Sozialversicherung gleichwertig ist Wahlmöglichkeiten zwischen einer privaten Gruppen- (kranken)versicherung, einer ASVG- bzw. GSVG - Selbstversicherung Voraussetzung: Mitglied der jeweiligen Kammer und freiberuflich tätig 45

46 Sonderregelungen Beitragsgrundlage: - EK aus der freiberuflichen ET - SV-Brutto-Pension - Brutto-Kammerleistung Bei Zusammentreffen freiberufl. mit weiterer kv-pflichtiger ET Mehrfachversicherung im Sinne 14 b GSVG GSVG-Pensionist ist nur dann kv-versichert, wenn Pension im Wesentlichen auf eine kv-pflichtige ET zurückgeht! 46

47 Sonderregelungen Betroffen sind nur Beamte, nicht Vertragsbedienstete Beamtennebentätigkeiten (Identität zwischen Auftrag- und Arbeitgeber) sind grundsätzlich im B-KUVG versichert und lohnsteuerpflichtig Beamtennebenbeschäftigungen (zb Führerscheinprüfungen) können zur Pflichtversicherung gem. 2/1/4 GSVG führen! 47

48 EXKURS: Ab 01/2007 HausbetreuungsG, BGBl I 2007/33 Freies Gewerbe - Hilfestellung für Haushalts- und Lebensführung Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages EU-Bürger oder Aufenthaltsbewilligung Problem bei Ausübung aus dem Ausland (Dienstleistungsfreiheit; E 101) 48

49 EXKURS: 24-Stundenbetreuung seit Juli 2007 Bis zu 800,- mtl., wenn Arbeitsverhältnis besteht Bis zu 225,- mtl., wenn Werkverträge vorliegen Betreuung im Sinne des HausbetreuungsG Bezug der PG-Stufe 3 Spätestens bis Juli 2008 muss Ausbildung zum Heimhelfer vorliegen Einkommensgrenze 2.500,- netto mtl. (+ 400,- bzw für uh-berechtigten (behinderten) Angehörigen Vermögen bis zu 7.000,- und Eigenheim irrelevant! 49

50 50

51 Maßgebliche EK 51

52 Maßgebliche EK Versicherungspflichtige EK Mitglieder der Wirtschaftskammern Gesellschafter einer OG Persönlich haftende Gesellschafter einer KG Einkunftsart KZ 330 EK - Gewerbebetr. KZ 320 EK - selbst. Arbeit Geschäftsführende GmbH- Gesellschafter - sofern nicht DN gem. 4/2 ASVG der GmbH KZ 320 EK - selbst. Arbeit KZ 359 EK - unselbst. Arbeit KZ 369 EK - Kap. vermögen Selbständig Erwerbstätige, die betriebliche EK gem. 22 Z 1-3 und 5 und/oder 23 EStG erzielen und die Vers. grenzen überschreiten Freiberufliche Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Zivilingenieure EK - Gewerbebetr. EK - selbst. Arbeit EK - selbst. Arbeit 52

53 Maßgebliche EK Versicherungspflichtige EK Ausländische Einkünfte Einkunftsart KZ 395 unrelevant, da in Ö zu versteuern und daher im Gesamtbetrag der EK enthalten! Progressionseinkünfte KZ 440 Dieses EK darf in Ö nicht versteuert werden und muss den EK hinzugerechnet werden. SVA wird sich Aufgliederung holen, weil hier auch Passiv-Einkünfte enthalten sein können. 53

54 Beitragsermittlung Beitragsgrundlage x Beitragssatz = BEITRAG PV: 18,5 % KV: 7,65 % Vorläufige Beitragsgrundlage NACHBEMESSUNG mit endgültigem Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage 54

55 Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage x Beitragssatz Höchst-BGRL Einkommensteuerbescheid des laufenden Jahres + vers. pflichtige Einkünfte + Investitionsfreibetrag + vorgeschriebene KV- + PV-Beiträge! - Veräußerungsgewinn, der reinvestiert wurde - Sanierungsgewinn ab endg. BGRL aufgelöster IFB, sofern sich IFB seinerzeit ausgewirkt hat BGRL Mindest-BGRL 55

56 Gilt für Alle Neubeginner (Gewerbetreibende, Gesellschafter, Ärzte...) Grundlage ausgenommen Neue Selbständige An die Stelle der monatlichen Mindest-BGL in Höhe von 706,56 (PV-Wert 2015); 724,02 (KV-Wert 2015) tritt für die ersten 3 Kalenderjahre vorläufig 537,78 Jungunternehmer ab ( 25 (4) 1 GSVG) Nur bei erstmaligem Eintritt, d.h. es darf keine GSVG-Versicherungszeit vorliegen. KV-Fix ab Darüber hinaus wird die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für die ersten 2 Kalenderjahre fixiert d.h. es erfolgt keine Nachbemessung) In den letzten 10 Kalenderjahren darf keine normale GSVG-KV oder -PV vorliegen. 56 1/2

57 Jungunternehmer ab ( 25 (4) 1 GSVG) NEU: Nachzahlung der Beiträge, die nachvorgeschrieben werden in 36 Monatsraten (nicht in 4 Raten!) ABER: Nachzahlung auch gleich möglich! 57 1/2

58 VersicherungsService... bis zum Vorliegen des endgültigen EStB fixe KV-BGRL für 1. und 2. Jahr nur für gewerbl. Versicherte sofern innerhalb der letzten 120 KMte keine GSVG -Pflichtvers. vorläufige BGRL KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 58

59 (Neuzugangs)Beitragsgrundlage VersicherungsService... wenn vorläufige BGRL höher als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres Herabsetzung über Antrag möglich KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 59

60 Beitragsgrundlage NEU: Wenn vorläufige BGRL niedriger als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres Hinaufsetzung über Antrag möglich KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 60

61 Beitragsermittlung Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL-2015: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 18,5% KV: 7,65% BGRL-2016: Pensionsversicherung (PV): 723,52/ Monat Krankenversicherung (KV): 415,72/ Monat Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 UV: 8,67 149,30 Monatsbeitrag PV: 133,85 KV: 31,80 UV: 9,11 174,76 61

62 Beitragsgrundlage Die im Beitragsjahr vorgeschriebenen PV/KV-Beiträge nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz Die Fälligkeit im GSVG ist irrelevant (Hinzurechnung, sobald Vorschreibung, dh Buchung erfolgt ist) Im GSVG Pflichtbeiträge, KV-Zusatzversicherung (2,5 %) und KV-Zusatzbeitrag für Angehörige (3,4 %) Fremdbereich: KV-Pflichtversicherung und zur freiwilligen Versicherung Fremdbeiträge nur dann, wenn sie als Betriebsausgaben im Sinne des 4 Abs 4 Z 1 lit a EStG gelten Möglichkeit der Herausrechnung (Antrag notwendig!) 62

63 Beitragsgrundlage Reduzierte Neuzugangsgrundlage - 25 Abs. 4 Z 1 GSVG - PV: in ersten drei Kalenderjahren geringe vorläufige BGL von 537,78 bzw 723,52) KV: ab 2003 Fixierung in ersten beiden Kalenderjahren In der KV reduzierte Mindest-BGRL ( 724,02 / Wert 2015 bzw 415,72/ Wert 2016) Herabsetzung von Beiträgen - 25a Abs. 5 GSVG (..wenn reelle Einkünfte mit BGL nicht übereinstimmen) nur für das laufende Jahr Ab 2016 Antrag auf Erhöhung der Beiträge möglich (volle Auswirkung auf Leistungsrecht!) 63

64 Beitragsgrundlage Keine sozialversicherungsrechtliche Saldierung von Einkunftsarten (Ausnahme: Gewerbe und 2/1/4) ds. Beitragsgrundlage in der PV in besonderen Fällen Straf-Höchst-Beitragsgrundlage Versteinerung von vorläufigen BGRL - 25 Abs. 7 GSVG (.. vorläufige BGL, die am Stichtag noch nicht nachbemessen sind, gelten als endgültige) ACHTUNG: Herabgesetzte BGRL wirken sich mit aller Konsequenz auf Leistungen aus! Mehrfachversicherung in der PV/KV 64

65 Beitragsgrundlage taxative Aufzählung der Hinzurechnungs- und Abzugsposten keine Relevanz von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen Problem Übergangsgewinn und geschätzte Einkünfte Sanierungsgewinnabzug erst ab Est-Bescheid 2004 Problem Veräußerungsgewinn 65

66 Beitragsgrundlage 1.) VG im Jahr der Aufgabe der Tätigkeit (keine Pension) 2.) VG im nächsten Jahr nach Aufgabe der Tätigkeit (keine Pension) 3.) VG im Jahr der Aufgabe der Tätigkeit (Pensionierung) 66

67 Beitragssatz in PV ,25 %; ,5 %; ,75 % bis ,5 % (stattdessen Absenkung der Mindest-BGL auf ASVG- GFG-Niveau); aber: ab ,5 % Beitragssatz in KV insgesamt 7,65 % (Grundbeitragssatz 7,05 %; Zusatzbeitrag 0,5 %; Ergänzungsbeitrag 0,1 %) Unternehmervorsorge 1,53 % Beitragssatz in PV 20 % 67

68 Beitragssätze Splittung der Einkünfte in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte, da Achtung bei Zuordnung von Einkünften, da keine Saldierung von Einkünften im SV-Recht! 68

69 Quartalsvorschreibungen Fälligkeit: Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist: Respirofrist + 3 Tage (18.3., 18.6., 18.9., ) Verzugszinsen: Ab 18. Tag nach Fälligkeit (7,88 % - Wert 2015) Mahnung: Mittels Postauftrag oder individuellem Schreiben Eintreibung: Fahrnis-, Gehaltsexekution, Konkurs 69

70 Monatliche Einzahlung ab 2016: Nur bei Erteilung eines Einziehungsauftrages an SVA Basis ist der in der Beitragsvorschreibung mitgeteilte Totalsaldo Erste mtl. Einziehung im zweiten Monat des Quartals, beginnend mit dem niedrigsten Betrag, also vor Fälligkeit! Nicht möglich bei Ratenvereinbarungen Ist mtl. Einziehung nicht möglich, wird diese beendet 70

71 Klarstellungen ab 2016: Anrechnung von Teilzahlungen auf älteste Schuld - 35 Abs 1 GSVG Guthaben können auch mit Alt-Rückständen verrechnet werden. Unterbrechung der Einforderungsverjährung auch während der Dauer der Verlassenschaft 71

72 Überbrückungshilfe: Wird ab 2015 im U-Fonds geführt Einkommensgrenzen sind zu beachten ( 1.146,- und Erhöhungsbeträge) Bei außergewöhnlichen Ereignissen (zb lang dauernde Krankheit), die weder vorhersehbar noch beeinflussbar oder anwendbar Beitragszuschüsse bis zur Hälfte der vorläufigen Beiträge ÜH ist einmalig und für drei (sechs) Monate und wird dem Beitragskonto gutgeschrieben. Antragsformular auf 72

73 Werte 2015 Beitragssätze PV: 18,5 % KV: 7,65 % UV: 8,90 (monatlich) FSVG-PV: 20 % Opting-Out-KV-aktiv: 9,1 % Opting-Out-KV-Pension: 7 % Grundlagen Höchstbeitragsgrundlage: PV ,00 KV ,00 Mindest ( Alt -Gewerbe): Mindest (Neubeginner): 8.478, , , ,36 (2 Jahre fixiert) 2/1/4 - Haupterwerb: 2/1/4 - Nebenerwerb: 6.453, , , ,76 73

74 Werte 2016 Beitragssätze PV: 18,5 % KV: 7,65 % UV: 9,11 (monatlich) FSVG-PV: 20 % Opting-Out-KV-aktiv: 9,1 % Opting-Out-KV-Pension: 7 % Grundlagen Höchstbeitragsgrundlage: PV ,00 KV ,00 Mindest ( Alt -Gewerbe): Mindest (Neubeginner): 8.682, , , ,64 (2 Jahre fixiert) 2/1/4 Vers.grenze: 4.988, ,64 74

75 individuelle Pensionsvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Pensionsvorsorge Höherversicherung Höherversicherung freiwillige Pensionserhöhung mit steuerlichen Begünstigungen kein Vertrag, keine kontinuierliche Zahlung erforderlich Zahlungen bis maximal pro Jahr Leistungshöhe nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (abhängig vom Alter der Zahlung, der Pensionierung und vom Geschlecht) Auszahlung 14x jährlich Leistungen aus der Höherversicherung zu 75 % steuerfrei jährliche Anpassung um Faktor der Pensionserhöhungen im Todesfall (Teil-)Übergang auf Hinterbliebene 75

76 Pensionskonto Zusatzpension aus der Höherversicherung 76

77 Pensionskonto Zusatzpension aus der Höherversicherung Einmalige Zahlung von 1.000,- führt zur Pensionserhöhung von Angenommene zukünftige Aufwertung von 2 % 77

78 Pensionskonto Zusatzpension aus der Höherversicherung Kapitaleinsatz vor Steuer: ,- Pension zum 65. Lj, Erhöhung pa: 9.399,60 Vorsicht im Falle einer Ausgleichszulage! 78

79 Mehrfache ET Bezahlung von SV-Beiträgen in allen Bereichen! Differenzvorschreibung auf H-BGL möglich Bei Überzahlung zwei Möglichkeiten bis 2004 (!) Erstattung mit 11,4 % (ASVG) volle Beiträge im GSVG/BSVG Höherversicherung mit 22,8 % 79

80 Mehrfache ET Differenzvorschreibung bei aktiven und Pensions- Einkünften nach ASVG/B-KUVG/GSVG Keine Differenzvorschreibung bei Pensionsbezug Kranken-, Wochengeld ALG-Bezug keine Zehntelregelung mehr! Präsenzdienst Krankenfürsorgeeinr. Karenzgeld Wahlrecht beim Arzt 80

81 Differenzvorschreibung Differenzvorschreibung (ASVG-GSVG) Auf Antrag wird nach dem GSVG nur mehr die Differenz zwischen der ASVG-Beitragsgrundlage und der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Unterschreiten der Mindestbeitragsgrundlage Wird nach dem ASVG bereits die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage überschritten, so wird nach dem GSVG nur mehr von den tatsächlichen Einkünften vorgeschrieben. Beispiel 1 (Gewerbe): ASVG: mtl ,--, GSVG: Verlust GSVG-Vorschreibung von 0,-- (!) Höchst-BGRL Beispiel 2 (Gewerbe): ASVG: mtl. 700,--, GSVG: 200,-- (Mindest-BG: 1.014,65) GSVG-Vorschreibung von 114,65 ASVG ASVG ASVG Diff. Diff. ASVG Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 81

82 Mehrfachversicherung vorläufig Vorläufige Vorschreibung Vorläufig wird die Differenz zwischen den ASVG-Einkünften (aktiv) und der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Es erfolgt immer eine monatliche Betrachtung! Beispiel : GSVG-Einkünfte: 5.000,00 jhrl. ASVG-Einkünfte: Höchst ( ,00) 82

83 Mehrfachversicherung endgültig Endgültige Vorschreibung Die Beitragsgrundlagen werden endgültig nicht wie bisher monatlich gegenübergestellt, sondern pro Jahr summiert und mit der Summe der monatlichen Höchst-Beitragsgrundlagen für im Kalenderjahr liegende Beitragsmonate der Pflichtversicherung verglichen. Es erfolgt daher immer eine kalenderjährliche Betrachtung! 83

84 84

85 Duales Leistungssystem Sachleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder und Waisenpensionisten Arztbesuch Geldleistung ab ,99 Einkommen Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse kein Selbstbehalt Kassenrezept Anstaltspflege Heilmittel allgem. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) 85

86 Optionenmodell 1 für Sachleister Sachleistung Geldleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder und Waisenpensionisten allgem. Gebührenklasse kein Selbstbehalt Kassenrezept Anstaltspflege 78,02 Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) (Wert )

87 Optionenmodell 2 für Sachleister Sachleistung Geldleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder und Waisenpensionisten 97,50 Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse kein Selbstbehalt allgem. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Kassenrezept Volle Geldleistung Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) (Wert )

88 Optionenmodell für Geldleister Sachleistung Arztbesuch Geldleistung Patientenschein Selbstbehalt 20%, außer Kinder und Waisenpensionisten 0,00 Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse kein Selbstbehalt allgem. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Kassenrezept Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) 88

89 Wandel der SVA von der Kranken- zur Gesundheitsversicherung 89

90 GESUNDHEITSSERVICE Kostenanteils- und Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag KOA-Bandbreite 0 30 % Einkommensgrenzen: - für Alleinstehende 872,31 - für Ehegatten 1.307,89 - REGO 2 % des Jahresnettoeinkommens Keine Kostenbeteiligung bei: Kindern (Waisen), Mutterschaftsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dialyse, anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, KFO-NEU auf Antrag: Diabetes- Projekten, Strahlen/Chemotherapie, Organtransplantation, Behinderungen, Bezug einer Versehrtenrente Ein Plus für UnternehmerInnen 90

91 KOA-Halbierung durch Prävention: So funktioniert das neue System Fünf Werte, die jedermann durch seine Lebensweise selbst beeinflussen kann, stehen im Mittelpunkt des neuen Modells. Blutdruck Gewicht Bewegung Tabak Alkohol 91

92 Schritt 1: Der Gesundheitscheck Terminvereinbarung mit einem Arzt Ihres Vertrauens für einen Gesundheitscheck Gesundheitscheck (= Vorsorgeuntersuchung) 92

93 Schritt 2: Gesundheitsziele gemeinsam festlegen Ausgehend von den 5 Werten (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak, Alkohol) legt der Hausarzt oder die Hausärztin gemeinsam mit dem Patienten dessen persönliche Gesundheitsziele fest. Alle Werte in Ordnung Gesundheit erhalten Bei Handlungsbedarf Gesundheit verbessern 93

94 Schritt 3: Reduzierung beantragen Gesundheitsziele erreicht Antrag bei der SVA stellen Reduktion des Selbstbehaltes von 20 auf 10 Prozent Das benötigte Antragsformular erhalten Sie in allen SVA-Landesstellen oder unter zum Download. 94

95 95

96 96

97 Zusatzversicherung Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung (Antrag muss vor dem 60. Lebensjahr gestellt werden) Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis max. 26 Wochen - 6 Monate Wartezeit Krankengeld ist 60 % der täglichen Beitragsgrundlage. Kosten 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage (aber Mindest-Betrag) mtl.bgrl mtl. Zusatzbeitrag tägl. KG 537,78 13,44 10, ,00 25,00 20, ,00 50,00 40, ,00 75,00 60, ,00 132,10 105,70 97

98 Unterstützungsleistung Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruchsberechtigt sind alle aktiven KV-Versicherten Anspruch haben jene Versicherten, bei denen die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die keinen oder weniger als 25 DN aufweisen. Anspruch ab dem 43. Tag der durchgehenden AU (für maximal 20 Wochen) Höhe der ULK tgl. 28,88 (Wert 2015) Einhaltung von Meldefristen 98

99 Absicherung bei Unfall/ Krankheit als Sachleistung: Betriebshilfe oder als Geldleistung : Zuschuss Personenkreis: Mitglieder d. Wirtschaftskammer Voraussetzungen: - Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen - Betriebshilfe muss zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sein - Höchstzulässiges Gesamteinkommen (= alle Einkünfte) ,88 jährlich 1.573,74 monatlich darf nicht überschritten werden Höhe des Zuschusses: 7,11 /Stunde bez. 63,99 max. pro Tag 99

100 Mutterschaft Geldleistungen Wochengeld Höhe: 52,07 täglich Dauer: 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung Tag der Entbindung 8 bzw. 12 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung Kinderbetreuungsgeld Höhe: 14,53 täglich Dauer: bis zum 30. bzw. 36. Kalendermonat Sachleistungen Qualifizierte Betriebshelfer zur Unterstützung an Stelle von Wochengeld 100

101 Unfallversicherung Für die Unfallversicherung von Wirtschaftstreibenden ist die AUVA zuständig. Beiträge sind an die SVA zu entrichten, wir leiten diese weiter. Sie sind prinzipiell bei allen Tätigkeiten und Wegen im Zuge Ihrer Unternehmertätigkeit geschützt (Achtung bei ET nach 2/1/4 GSVG). Versehrtenrenten ab einer Dauerminderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20%. Für einen höheren Anspruch auf Versehrtenrente ist eine Höherversicherung vorgesehen. Bitte wenden sie sich in allen Leistungsfragen an die AUVA 101

102 Unfallversicherung Höherversicherung Jahresbeitrag (mtl. 8,90) 106,80 Bemessungsgrundlage ,71 Monatsrente 14 x bei Erwerbsminderung von 100 % 1.383,34 50 % 553,34 20 % 184,45 Stufe 1 106, , ,16 904,86 301,62 Stufe 2 160, , , ,22 361,07 Höherversicherungsanträge sind direkt bei der AUVA zu stellen AUVA: 8010 Graz, Göstinger Straße 26, Tel: (0316) (Wert )

103 Arbeitslosenversicherung Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum für Leistungen aus der ALV. Dienstnehmer arbeitslos selbständig zum Beispiel für Erstbezug: 52 Wochen Arbeitslosenversicherungspflicht innerhalb 24 Monate (Rahmenzeit) Vorerst befristet bis 12/08 Ab 2009: Neue Regelung 103 Ein Plus für UnternehmerInnen

104 Unternehmervorsorge ab Selbständigenvorsorge (analog zu Abfertigung-Neu ) Pflichtmodell ohne Opting-Out-Möglichkeit für nach dem GSVG KV- Versicherte Für FSVG- und BSVG-Versicherte freiwillige Variante Beitragssatz: 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ist frei wählbar (wenn jedoch bereits Angestellte einer Kasse zugeordnet wurden, ist diese Kasse verpflichtend zu wählen) Beiträge monatlich zwischen 80,86 (Höchst) und 8,23 (Mindest- Nebenerwerb) SVA hebt die Beiträge ein und führt sie an die zuständige (gewählte) MVK ab NEU: Ausnahme für erwerbstätige Pensionisten (nicht aber für normale PV- Beiträge) 104

105 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 105

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