Neue Käufer braucht das Land? Unternehmensverkäufe an ausländische Investoren Outline

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1 Neue Käufer braucht das Land? Unternehmensverkäufe an ausländische Investoren Outline Dr. Malte J. Hiort, Graf von Westphalen Rechtsanwälte Erik Hummitzsch, PricewaterhouseCoopers AG WPG(PwC) Mittelstandstag Nordrhein-Westphalen, 31. Mai

2 Kurzvorstellung der Referenten Dr. Malte J. Hiort Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Graf von Westphalen Gründungspartner des Düsseldorfer Büros Acht Jahre Beratungserfahrung im Bereich Unternehmenskauf, davon sieben Jahre in renommierter internationaler Sozietät, mit einjähriger Tätigkeit in New York Schwerpunkt auf internationale Transaktionen, u.a. auf Amerika sowie auf Wachstumsmärkte, insbesondere China Regelmäßige Veröffentlichungen zum Wirtschaftsrecht Erik Hummitzsch Partner von PricewaterhouseCoopers AG WPG(PwC) 12 Jahre Beratungserfahrung, davon 4 in London, und hat über 160 Transaktionen begleitet Schwerpunkt auf internationale Transaktionen, u.a. Frankreich (French Desk Verantwortlicher für Transaktionen), USA und Wachstumsmärkte, u.a. China Co-Autor - Beisel, D., F.E. Andreas, 2010, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence. 2te Edition. C.H.Beck, München 2

3 A Einführung B Motivationen für einen Verkauf / Besonderheiten Mittelstand C Ablauf Verkaufsprozess Planung und Strukturierung D Exkurs: Vorfeldvereinbarungen E Unternehmensverkauf - Wesentliche vertragliche Regelungen F Besonderheiten bei chinesischen Investoren? G Schlussbemerkung und Ansprechpartner 3

4 A Einführung 4

5 A. Einführung Allgemein Motivationen für einen Verkauf? Besonderheiten Mittelstand? Ablauf und Struktur des Verkaufsprozesses? Zeitlicher Rahmen? Crash Kurs Unternehmenskaufvertrag: Was sind typische Regelungen? Besonderheiten nach Investor Verkauf an ausländische Investoren sinnvoll, z.b. Chinesen? Besondere Herausforderungen? 5

6 B Motivationen für einen Verkauf / Besonderheiten Mittelstand 6

7 B. Motivationen für einen Verkauf / Besonderheiten Mittelstand Motivation zum Unternehmensverkauf (auch Mergers & Acquisitions, M&A) Lösung Nachfolgeproblematik Erschließung neuer Märkte Zwang zu Wachstum Zuführung frischen Kapitals Erzielung Verkaufserlös Besonderheiten im Mittelstand? Interesse an langfristiger Strategie, gute Ergänzung von Zielunternehmen und Käufer? Erhalt der Arbeitsplätze; Fortbestand der Marke? Weiterarbeit im Unternehmen (Geschäftsführer, Berater, Aufsichtsrat)? NICHT zwingend: Nur Kaufpreismaximierung 7

8 C Ablauf Verkaufsprozess Planung und Strukturierung 8

9 C. Ablauf Verkaufsprozess Planung und Strukturierung (1) Exklusiv vs. Auktion Pro / Contra Auktion Exklusiv Pro Kaufpreismaximierung Weniger komplex Stärkung Verhandlungsposition Geringere Kosten Straff organisiert Definiter Zeitrahmen Bestmöglicher Vertrag Contra Höhere Kosten Niedrigerer Preis Komplexerer Prozess Langfristige Organisation Kein Wettbewerb Abhängigkeit von Bieter Höhere Gefahr des Scheiterns Einzelfallabhängigig, ab ca. EUR 50 Mio. oft Auktion vorteilhafter (Ausn.: nur ein logischer Käufer). 9

10 C. Ablauf Verkaufsprozess Planung und Strukturierung (2) Der Prozess kann grob in 5 Phasen unterteilt werden, je nach Komplexität Dauer von 3 6 Monaten. 1. Phase die Vorbereitung (bei Auktion, chronologisch) Entscheidung zum Verkauf ist das Verkaufsobjekt verkaufsfähig (Marktposition, etc.)? Frühzeitiges Engagieren von Beratern (z.b. M&A Berater), Identifizierung von Interessenten Sammlung relevanter Unterlagen; Vorbereitung eines Information Memorandum Ansprache von Investoren (anonyme Kurz-Beschreibung, sog. Teaser ) Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen Übersendung Info Memorandum Erhalt indikativer Angebote (Rechtsnatur nicht bindend!) und dann Auswahl Gebote 10

11 C. Ablauf Verkaufsprozess Planung und Strukturierung (3) 2. Phase Due Diligence (Überprüfung des Unternehmens) Einrichtung elektronischer/physischer Datenraum (Beachtung von kartellrechtlichen Implikationen, keine wettbewerbsrelevanten Daten an Wettbewerber Bußgeldrisiko!) Erstellung eines verkäuferseitigen Due Diligence Reports (sog. Vendor-DD-Report)? (+) zur Prozess-Beschleunigung und bei sehr komplexen Transaktionen Interner Prozess um Fragen der Interessenten (sog. Q&A ) zu beantworten Experten-Meeting: Hier kann der Käufer direkt Fragen an das Management sowie ggf. die Berater des Verkäufers stellen 11

12 C. Ablauf eines Verkaufsprozesses Planung und Strukturierung (4) 3. Phase Abgabe von Geboten, Verhandlung und Unterzeichnung (sog. Signing) Überlassung von Vertragsentwurf des Verkäufers ( Wer schreibt, der bleibt ) Käufer geben bindende Angebote ab, zusammen mit Mark-up des Kaufvertrags Verkäufer wählt finale Interessenten aus (2 3) für Verhandlung Vertrag wird verhandelt und schließlich unterzeichnet (u.u. Beurkundung), sog. Signing 4. Phase Bis zur Übertragung des Unternehmens (sog. Closing) Z.B. bei kartellrechtlichen Genehmigung, erst Übertragung nach Erhalt der Genehmigung Abschluss von Neben-Vereinbarungen (z.b. Management-Verträge) 5. Phase Zusammenarbeit nach Verkauf (sog. Post-Closing Phase) Z.B. IT-Überleitung, Kaufpreisanpassung, andere fortlaufende Verträge 100 day plan, um schnell werterhaltende bzw. wertschöpfende Maßnahmen umzusetzen 12

13 D Exkurs: Vorfeldvereinbarungen 13

14 D. Exkurs: Vorfeldvereinbarungen (1) Vorfeldvereinbarungen (allgemein) Abschluss in sehr früher Phase des Prozesses; nur sehr beschränkt rechts-bindend Vorsicht: Enthalten oft wesentliche Eckdaten der Transaktion, faktisch schwer zu ändern Vertraulichkeitsvereinbarung Sicherung der Vertraulichkeit Rechtsfolgen des Verstoßes (z.b. Vertragsstrafe), Abwerbeverbot Exklusivitätsvereinbarung Nur Verhandlung mit einem Bieter für einen beschränkten Zeitraum Nur wenn (i) anders kein Bieter Interesse oder (ii) sehr große Abschluss-Wahrscheinlichkeit Verursacht leicht Prozessverzögerungen, da unmittelbarer Einigungsdruck fehlt 14

15 D. Exkurs: Vorfeldvereinbarungen (2) Letter of Intent (LoI), Heads of Terms/Agreement, Memorandum of Unterstanding (MoU) Nicht bindend, aber faktisch schwer zu ändern; teilweise ohne Einbeziehung von Beratern Eckdaten der Transaktion (Preis, Preisbestimmung, Besonderheiten), Exklusivität, Details Vorsicht: Genaue (auch rechtliche) Kenntnisse erforderlich, sonst später regelmäßig Schwierigkeiten bei Auslegung und Umsetzung Prozess-Brief/Process-Letter Fahrplan für den Prozess, z.b. wann Zeitpunkt der Abgabe und Inhalt des Gebots Zudem weitere Standard-Regelungen (z.b. Vertraulichkeit, etc.) 15

16 E Unternehmensverkauf - Wesentliche vertragliche Regelungen 16

17 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (1) Terminologie, Vertragssprache, Dokumentation Signing (Unterschrift unter Vertrag) Closing: Dinglicher Übergang der Anteile/Vermögensgegenstände; dann erst wird der Kaufpreis überwiesen; z.b. Eintritt von Bedingungen abzuwarten (dann nach Signing) Vertragssprache: Sehr häufig auch im Mittelstand Englisch (Ansprache ausl. Investoren) Dokumentation: Verträge teilweise recht umfangreich (bis 100 Seiten, ohne Anlagen) Gegenstand der Verkaufs? Share-Deal: Geschäftsanteile (GmbH-Anteile, KG-Anteile, Aktien) werden verkauft, das verkaufte Unternehmen wird mit seiner rechtlichen Hülle verkauft Asset-Deal: Es werden einzelne Vermögensgegenstände verkauft und Vertragsverhältnisse (sofern erforderliche Zustimmung erfolgt) übertragen; Gruppenbezeichnungen möglich 17

18 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (2) Pro / Contra Share Deal Asset Deal Pro Einfach Schaffung von Abschreibungspotential möglich (für Käufer) Contra Beschränkte Besteuerung (bei GmbH/AG-Anteilen) Risiken beim verk. Unternehmen Vertragsbeziehungen bestehen fort Grunderwerbssteuer nur bei Erwerb von mehr als 95% Keine Schaffung von Abschreibungspotential (für Käufer) Cherrie-picking möglich (z.b. Erwerb aus der Insolvenz) Cash-flows unmittelbar beim Käufer Direkte Besicherung durch erworbene Gegenstände mögl. Kann/muss tendenziell höheren Kaufpreis zahlen (als Share-Deal) Jeder einzelne Vermögenswert zu übertragen, Vertragspartner müssen zustimmen Zeitintensiver, komplexer, teurer Volle Besteuerung beim Verkäufer 18

19 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (3) Bestimmung Kaufpreis Zahlreiche Methoden, gibt kein richtiges (z.b. Ertragswert-, Cash-flow-, Multiple-Verfahren) Preis-Range aufgrund von Erfahrungswerten von Verkäufen vergleichbarer Unternehmen Kaufpreisformeln und Anpassung im Kaufvertrag (grober Überblick) Formeln teilweise recht komplex, abhängig von Verhandlungsmacht/Marktüblichkeit: Fixer Kaufpreis: Wirtschaftlicher Übergang zu einem Stichtag in der Vergangenheit (z.b. letzter Bilanzstichtag), u.u. ergänzt um Locked-Box (nicht geht rein und raus) Debt and Cash-free : Abstrakten Unternehmenswert (sog. Enterprise Value) plus vorhandenes Cash (nicht nur Barmittel, sondern auch noch andere liquide Mittel) und minus (zinstragende) Finanzverbindlichkeiten ; meist Absicherung von sog. Working Capital Earn-out: Verkäufer partizipiert an zukünftigen Erträgen (erzielt nach Closing) 19

20 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (4) Vorbemerkung: Vertragliches Haftungssystem, das die gesetzlichen Regelungen ausschließt. Garantien Allg.: Einschränkung der Garantien tw. durch Kenntnis des Verkäufers ( Nach Kenntnis ) und Offenlegung in Anlagen ( Außer den in der Anlage ) Typische Garantien Eigentum an Geschäftsanteilen/Vermögensgegenständen, keine Belastungen Die letzte Bilanz ist richtig und mit Bestätigungsvermerk versehen Seit dem letzten Abschlussstichtag keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle; alle wesentlichen behördlichen Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb liegen vor Oft sehr umfassende Kataloge (- 40 Seiten), (u.a. Arbeitsrecht, IP, IT, Compliance, Umwelt) 20

21 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (5) Rechtsfolgen eines Garantieverstoßes Rechtsfolgen werden vertraglich geregelt (Ausn. von Arglist, Vorsatz) Schadensersatz in Geld, möglichst nur direkte Schäden (nicht z.b. entgangenen Gewinn) Haftungsbeschränkung: Haftungshöchstbetrag (sog. Cap) nur in Höhe eines Teils des Kaufpreises, Kleinstansprüche ganz auszuschließen (sog. De Minimis), Freibetrag/Freigrenze: In dieser Höhe wird (zunächst) nicht gehaftet) Keine Haftung des Verkäufers bei Kenntnis des Käufers von der Unrichtigkeit Verjährung aus Verkäufersicht möglichst kurz 21

22 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (6) Freistellungen, z.b. Unterschied zur Garantie: Haftung der Höhe nach oft nicht beschränkt (kein Cap), es sind alle (auch indirekte) Schäden zu ersetzen; Haftungsrisiko (nicht Schaden) schon bekannt Bei Steuern (Verkäufer haftet bis zum wirtschaftlichen Übergang); u.u. bei Umwelt (Altlast) Bedingungen, z.b. Z.B. Genehmigung durch das Bundeskartellamt/die EU-Kommission Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (beim Erwerb durch Gebietsfremde und Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) Transaktionsspezifische Bedingungen? Aus Verkäufersicht sehr restriktiv, da Transaktionssicherheit gefährdet NICHT: MAC (Material Adverse Change) 22

23 E. Unternehmenskauf Wesentliche vertragliche Regelungen (7) Besondere Vereinbarungen (sog. Covenants) Führung des Geschäfts (durch Verkäufer/Unternehmen) zwischen Signing und Closing Wettbewerbsverbot (gibt kartellrechtliche Grenzen) / Abwerbeverbot Entlastung von ehemaligen Organmitgliedern; Zugang zu Informationen (z.b. zur Entkonsolidierung) Nutzung Marke / Änderung des Namens (bei Weiternutzung durch Verkäufer) Eventuelle Vereinbarungen für die Phase nach Closing (IT-Überleitung, weitere Kooperation, etc.) 23

24 F Besonderheiten bei chinesischen Investoren? 24

25 F. Besonderheiten bei chinesischen Investoren (1) Starkes Interesse von Investoren aus Emerging Markets, z.b. China Starker Anstieg der Zahl und der Volumens von chinesischen Investitionen (2008: 6; 2010: 5; 2011: 15) Der Jahresplan der chinesischen Regierung (von 2011) sieht erhebliche Investitionen in Europa vor (Fokus auf Technologie-Führer) Besonderer Fokus auf Maschinenindustrie, Automobil-Zulieferer, andere Anfänglich starker Fokus auf Käufe aus der Insolvenz, jetzt nicht mehr Praxiserfahrung: Nahezu bei jedem größeren Deal (plus EUR 100m) auch chinesische Interessenten Prognose: Weiterer Anstieg von chinesischen Investitionen, im letzten Jahr zahlreiche erfolgreiche Transaktionen mit dem deutschen Mittelstand (Putzmeister, 25

26 F. Besonderheiten bei chinesischen Investoren (2) Was macht chinesische Investoren interessant? Langfristige Orientierung Öffnung/Erschließung des chinesischen Marktes Ausreichend finanzielle Mittel vorhanden Fähigkeit eine strategische Prämie zu zahlen für: Markteintritt in Europa durch Erwerb von Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Distributionskanälen, erfahrenen Mitarbeiter und Auftragsbestand Erwerb von Technologien und Know-how für den eigenen Markt Kultur geprägt vom Willen zu lernen 26

27 F. Besonderheiten bei chinesischen Investoren (3) Wo liegen die Schwierigkeiten? Sprachliche Hürden (chinesische sprechende Team-Mitglieder erforderlich) Regulatorische Genehmigungen in China, die lange dauern können und deren Ausgang tw. schwer vorhersehbar ist: National Development and Reform Commission (NDRC) Ministry of Commerce (MOFCOM) Regionale Behörden State Administration of Foreign Exchange Teilweise noch nicht sehr transaktionserfahren Manchmal wurden Transaktionen nachverhandelt nach Signing 27

28 F. Besonderheiten bei chinesischen Investoren (4) Transaktionsstruktur China Informell und nicht klar strukturiert Langer und undurchsichtiger Transaktionsprozess und Zeitplan Oft subjektive Bewertung des Untersuchungsobjektes (ohne due diligence oder Bewertungsmodell) Deutschland Formeller Prozeß Zeitplan und Transaktionsprozeß stark durchstrukturiert Due diligence und professionelle Bewertung als Grundlage für Transaktion Rechtlicher Übergang Beteiligte Behörden Transaktionen, die oft per Handschlag vereinbart werden Vertrauen ist zentral für den erfolgreichen Deal und Unternehmensübergabe Verträge oft weniger kompliziert als im Deutschen Rechtsraum üblich National People s Congress The State Council National & Municipal Ministries Behörden stark vernetzt mit Unternehmen Geldströme aus China unterliegen strikten Kontrollen Professionelle Rechtsberatung ist unabdingbar für eine Transaktion Offizielle Vertragswerke notwendig für Besitzerwechsel Privatunternehmen sind nicht eng mit Behörden vernetzt. Normallerweise nur Freigabe durch Kartellbehörden notwendig Staatliche Unternehmen erhalten meist Zustimmung des Parlamentes 28

29 G Schlussbemerkung und Kontaktdaten 29

30 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Sie können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren: Dr. Malte J. Hiort Erik Hummitzsch Graf von Westphalen Königsallee Köblick D Düsseldorf Telefon: Pricewaterhouse Coopers AG Bernhard-Wicki-Strasse 8 D München Telefon: erik.hummitzsch@de.pwc.com Zu China: und Zu Frankreich:

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