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2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Hinweise 2 2. Schritte des Bauherren zum Haus- und Netzanschluss Besonderheiten zur Planung und Ausführung 3.1 Anschlussvarianten Hausanschlussraum, Anschlussnische Stromnetzanschluss Gasnetzanschluss Fernwärmehausanschluss Trinkwasserhausanschluss Hausanschluss für Schmutzwasser Mehrspartenhausanschluss Vorübergehende Anschlüsse 4.1 Baustromanschluss Bauwasseranschluss Eigenleistungen Netzgebiet der VBH 19 Quelle Titelbild: HEA-Bilderdienst Seite 1

3 1. Allgemeine Hinweise Die hier aufgezeigten Informationen dienen der fachlichen Unterstützung bei der Planung und Ausführung der baulichen Voraussetzungen für die Errichtung von Standardhausanschlüssen sowie deren Herstellung. Grundlage für die Herstellung von Haus- und Netzanschlüssen: Stromnetzanschluss Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) Ergänzende Bedingungen der VBH zur Niederspannungsanschlussverordnung Technische Anschlussbedingungen TAB Mitteldeutschland des BDEW Gasnetzanschluss Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung- NDAV) Ergänzende Bedingungen der VBH zur Niederdruckanschlussverordnung Technische Anschlussbedingungen (TAB), Hinweise für Gas und Wasser Fernwärmehausanschluss Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB- FernwärmeV) Ergänzende Bedingungen der VBH zur AVBFernwärmeV Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an Heizwassernetze Trinkwasserhausanschluss Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen der VBH zur AVBWasserV (inkl. Preisblatt) Technische Anschlussbedingungen (TAB), Hinweise für Gas und Wasser Abwasser Allgemeine Bedingungen der VBH für die Entsorgung von Abwasser in der Stadt Hoyerswerda (AEB-A) Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) in der jeweils aktuellen Fassung. Die benannten Unterlagen können Sie auf unserer Homepage im Internet unter einsehen oder downloaden. Seite 2

4 2. Schritte des Bauherren zum Haus- und Netzanschluss Haus- und Netzanschlüsse sind die Verbindung zwischen den öffentlichen Verteilungsnetzen und der Kundenanlage. Sie beginnen an der Abzweigstelle des Ver- und Entsorgungsnetzes und enden mit einer Hauptabsperreinrichtung, einem Hausanschlusskasten (HAK), einem Hausanschlussschacht als Übergabestelle zur Kundenanlage. Sie gehören zu den Betriebsanlagen der VBH und werden auch von den VBH hergestellt und betrieben. Die Planung der kundeneigenen Installationsanlagen erfolgt in der Regel durch ein von Ihnen beauftragtes Planungsbüro oder der jeweiligen Fachinstallateurfirma. Nachfolgend haben wir Ihnen den Ablauf dargestellt, wie Sie einen Haus- bzw. Netzanschluss durch die VBH erhalten. Nachweis der gesicherten Erschließung Mit dem Bauantrag eines Neubaus oder Umbaus an das zuständige Bauaufsichtsamt wird ein Nachweis zur Medienerschließung mit abgefordert. Diese Aussagen und eine Leitungsauskunft erhält der Bauplaner von den VBH über eine formlose Anfrage mit Lageplan des Grundstückes und eingetragener Bebauung kostenlos. Anmelde-Formulare für die Hausanschlüsse Planen Sie je nach Größe der Baumaßnahme genügend Zeit für die Bearbeitung und Realisierung der Medienanschlüsse des Grundstückes ein. Daher empfehlen wir unmittelbar nach der erteilten Baugenehmigung die notwendigen Antragsformulare/Checklisten und Merkblätter in der VBH Energiewelt so rechtzeitig wie möglich abzufordern. Diese schicken wir Ihnen komplett für Ihr konkretes Bauvorhaben zu. Wir beraten Sie aber auch gern in einem persönlichen Gespräch in der VBH Energiewelt oder direkt vor Ort und klären so mit Ihnen alle offenen Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in der VBH Energiewelt. Tipp: Bitte denken Sie auch an die Anmeldung von Baustrom und Bauwasser durch Ihre Baufirma Anmeldungen/Dokumente vollständig einreichen Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung und Abwasserentsorgung im Stadtgebiet Hoyerswerda bieten wir Ihnen aus einer Hand. Reichen Sie bitte die Anmeldungen vollständig ausgefüllt und komplett für alle erforderlichen Medienanschlüsse ein, so dass bei den VBH eine koordinierte Bearbeitung erfolgen kann. Die notwendigen Unterlagen für die Erarbeitung der konkreten Hausanschlussverträge sind in den Checklisten benannt. Im Standard sind dies: o amtlicher maßstäblicher Liegenschaftsplan o Eigentümernachweis (z.b. Grundbuchauszug/ Kaufvertrag) o Lageplan (M 1:250) mit eingetragener Bebauung und Grundstücksgrenzen o Keller- bzw. Erdgeschossgrundrissplan (M 1:100) mit markiertem Hausanschlussraum der gewünschten Medien Stimmen Sie bitte alle erforderlichen technischen Angaben mit Ihrer Fachinstallateurfirma ab. Seite 3

5 Tipp: Mit der Anmeldung können Sie sich entscheiden, ob Sie die Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück für den Leitungsgraben selbst erbringen wollen, so dass wir die Kostenerstattungen bereits mit dem Vertragsangebot berücksichtigen können. Tipp: Bitte geben Sie uns Ihre Telefonnummer an oder , damit wir Sie im Bedarfsfall erreichen können. Vertragsangebote prüfen Nach technischer Prüfung der Anmeldungen erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen ein Vertragsangebot mit den erforderlichen technischen und kaufmännischen Angaben. Gern erläutern wir Ihnen die Einzelheiten auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter nach Terminvereinbarung. Bitte senden Sie die Hausanschlussverträge als Basis für die Beauftragung zur Realisierungen der Hausanschlüsse von Ihnen unterschrieben schnellstmöglich an uns zurück, damit keine Verzögerungen im geplanten Bauablauf entstehen. Bautermin vereinbaren Sind die unterzeichneten Unterlagen bei den VBH eingegangen erfolgt die Beauftragung der Realisierung an unsere Rahmenvertragsfirmen. Der verantwortliche Mitarbeiter Hausanschlusswesen der VBH wird bei der Terminabsprache mit Ihnen Ihren Wunschtermin so weit wie möglich berücksichtigen. Bitte beachten Sie dabei, dass von der Beauftragung bis zum Beginn der Realisierung bis zu 10 Werktage benötigt werden. Hausanschlusskosten bezahlen Der vereinbarte Preis für unsere Leistungserbringungen ist vor der gewünschten Inbetriebnahme zu bezahlen. Energiebelieferung Mit den Vertragsangeboten zum Hausanschluss erhalten Sie auf Ihrem Wunsch hin auch spezielle Energieliefervertragsangebote der VBH. Bitte sichern Sie mindestens einen Kalendermonat vor der Inbetriebnahme der Strom- und Erdgasanschlüsse zu, dass die Belieferung vertraglich geregelt ist. Inbetriebsetzung Mit Fertigstellung der Kundeninstallationsanlage dies meldet uns Ihre Installationsfirma über eine Fertigstellungsanzeige kann zum vereinbarten Termin dann der Zählereinbau durch die VBH für die Verbrauchsabrechnung erfolgen. Zur Unterschriftsleistung auf dem Zählerbeleg ist Ihre Anwesenheit oder die durch Sie beauftragten Fachinstallateurfirma zwingend erforderlich. Seite 4

6 3. Besonderheiten zur Planung und Ausführung 3.1 Anschlussvarianten Hausanschlussraum, Anschlussnische Der Standardnetzanschluss bis zu einer Anschlusslänge von 20 m wird für Gebäude mit Unterbringung der Hausanschlusseinrichtungen im Kellergeschoss bzw. Erdgeschoss durch die VBH erstellt. Grundsätzlich stehen dabei die folgenden Anschlussvarianten zur Verfügung: Anschluss im Gebäude (Innenanschlusstechnik) Anschluss an der Grundstücksgrenze (Außenanschlusstechnik) Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit den VBH auf Kundenwunsch bzw. bei überdurchschnittlich langen Hausanschlussleitungen (> 20 m). Alternativ kann eine Mehrspartenlösung realisiert werden. Dies ist mit den VBH in der Planungsphase abzustimmen. Soll der Netzanschluss außerhalb des Gebäudes angebracht werden, so werden Ausführung und Anbringungsort von den VBH vorgegeben. Die Anbringung der Netzanschlusseinrichtungen im Gebäude kann in einem geeigneten Hausanschlussraum (HA-Raum) nach DIN (Bild 1) bzw. einer platzsparenden Hausanschlussnische erfolgen (Bild 2). 1 Netzanschlusskabel 2 Hausanschlusskasten 3 Hauptleitung im Gebäude 4 ggf. Zählerplatz 5 Leitungen zu Stromkreisverteilern 6 Kabelschutzrohr für Hauseinführung 7 Hausanschluss Fernmeldeanlage 8 Hausanschluss Wasser mit Zähler 9 Hausanschluss Gas mit HEA 10 Heizungsrohre im Nebenraum 11 Potentialausgleichsschiene 12 Blitzschutzpotentialausgleich 13 Verbindung mit PEN-Leiter (TN-Netz) 14 Verbindung mit Schutzleiter(TT-Netz) 15 Verbindung mit FM-Anlage 16 Verbindung mit Antennenanlage 17 Verbindung mit Gasinnenleitungen 18 Verbindung mit Heizungsrohren 19 Verbindung mit Wasserleitungen 20 Anschlussfahne Fundamenterder 21 Fundamenterder nach DIN Bild 1: HA-Raum nach DIN 18012, erforderlich für Gebäude mit mehr als 4 WE (Quelle: HEA-Merkblatt M2) Die Anschlussleitungen der einzelnen Medien sollen dabei durch die dem öffentlichen Bereich nächstgelegene Gebäudeaußenwand in den HA-Raum erfolgen, um die Länge der Leitungen und damit den Aufwand für die Herstellung zu minimieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anordnung zentral erfolgt. Dies ist gerade im Zusammenhang mit der koordinierten Leitungsverlegung in einem gemeinsamen Graben auf dem Privatgrundstück aber auch für die Installation der neuen Messsysteme für die Strom- und Gaszählung erforderlich. Seite 5

7 Die Leitungstrasse ist dabei gradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude festzulegen. Eine massive Überbauung der Haus- und Netzanschlussleitungen ist nicht zulässig. Der HA-Raum muss ausreichend be- und entlüftet, trocken und frostfrei sein. Vor und neben den Anschluss- und Bedieneinrichtungen (z.b. Zählerplätze, Hausanschlusskasten) ist eine Bedien- und Arbeitsfläche, wie im Bild 2 dargestellt, freizuhalten. Die leichte Zugänglichkeit für das Betriebspersonal der VBH (z.b. Zählerableser, Schaltpersonal) muss gewährleistet sein. 1,8 m 0,3 m HAK 0,3 m 0,3 m Zählerschrank 1,2 m Bedien -und Arbeitsfläche 2.0 m Zählereinbaugarnitur HAE W 1,2 m G Bild 2: schematische Darstellung HA-Raumanordnung Strom, Gas, Trinkwasser Durch den Bauherrn sind für die jeweilige Gebäudeeinführung bauseitig ausreichend dimensionierte Schutzrohre vorzusehen. Für den wasserdichten Abschluss der Hauseinführung gegen das Schutzrohr sorgen die VBH. Dabei sind die in Tabelle 1 angegebenen Verlegetiefen der Kabel und Leitungen zu beachten. Versorgungsart Tiefe der Verlegung m Strom 0,7 bis 0,8 Gas 0,8 bis 1,0 Trinkwasser 1,4 (frostfrei) Fernwärme 0,7 bis 1,0 Tabelle 1: Verlegetiefen im Erdreich Seite 6

8 Für die Unterbringung der Hausanschlusseinrichtungen im Erdgeschoss stellt die Anschlussnische für Einfamilienhäuser eine geeignete platzsparende Variante dar, wenn Gebäude nicht unterkellert ausgeführt werden und die Anschlussleitungen durch die Bodenplatte geführt werden müssen. Zargeneinbau Zählerschrank nach DIN Kabel HA Kasten bis 100 A Kommunikationsanschlüsse Gaszähler Potentialausgleichsschiene Wasserzähler Bild 2: Anschlussnische für Strom, Gas, Wasser (Quelle: ABN Braun AG) 3.2 Stromnetzanschluss Berücksichtigen Sie bei der Gebäudeplanung bitte unbedingt auch die fachgerechte Errichtung eines Fundamenterders nach DIN bzw. den Schutzpotentialausgleich nach DIN VDE Die örtliche Anbringung der Potentialausgleichsschiene in der Nähe des HA- Kastens und des Schutzpotentialausgleichs sind im Bild 1 ersichtlich. a) Innenanschlusstechnik Für die Einbringung der Hauseinführung (Schrumpfmauerdurchführung wird durch VBH eingebaut) bei unterkellerten Gebäuden ist bauseits in der Gebäudeaußenwand eine Kernbohrung bzw. ein Schutzrohr mit folgendem Mindestdurchmesser vorzusehen (Bild 3): Standardnetzanschluss bis 100 A Netzanschlusskabel vom Typ NAYY-J 4x50 mm² Durchmesser Schutzrohr mind. 70 mm Standardnetzanschluss bis 250 A Netzanschlusskabel vom Typ NAYY-J 4x150 mm² Durchmesser Schutzrohr mind. 90 mm Seite 7

9 OK Gelände Kellermauer min. 0,6 m 70 m m 2 HAK NH Hausanschlusskabel 2 Hauseinführung (wird von VBH eingebaut) Einbaulage 10 zur Horizontalen 3 feuchtigkeitsdichte Einzementierung HAK = Hausanschlusskasten Hausanschlussraum Bild 3: Hauseinführung Strom in unterkellerten Gebäuden Für nicht unterkellerte Gebäude ist in die Bodenplatte bauseits ein Leerrohr für den Kabeleinzug vorzusehen (Bild 4). Standardnetzanschluss bis 100 A Netzanschlusskabel vom Typ NAYY-J 4x50 mm² Leerrohr DN 63, Werkstoff PE-HD innen glattwandig oder KG-Rohr DN 100. Standardnetzanschluss bis 250 A Netzanschlusskabel vom Typ NAYY-J 4x150 mm² Leerrohr DN 63, Werkstoff PE-HD innen glattwandig oder KG-Rohr DN 100. Dabei ist ein Biegeradius von mind. 6 x 15 einzuhalten. Das Leerrohr muss ca. 50 cm vor der Bodenplatte beginnen und ca.10 cm über die fertige Fußbodenfläche hinausragen. Gebäudeaußenwand Hausanschlussnische 1 Hausanschlusskabel 2 Leerrohr z.b. KG DN Bögen 6 x 15 HAK = Hausanschlusskasten HAK NH 00 OK Gelände 0,1 m min. 0,6 m min. 0,5 m Bodenplatte Bild 4: Hauseinführung Strom in nicht unterkellertem Gebäude b) Außenanschlusstechnik Für den Grundstücksanschluss mit Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze kommt für den Standardnetzanschluss bis 100 A eine Hausanschlusssäule (Bild 5) oder eine Zähleranschlusssäule (Bild 6) zum Einsatz. Diese muss jeweils so gestellt werden, dass die Zugänglichkeit jederzeit möglich ist. Seite 8

10 Die Varianten ermöglichen auch darüber den Baustromanschluss ohne gesonderten baulichen Aufwand zu gewährleisten. Die zusätzlichen Aufwendungen für die Hausanschlusssäule zur Aufnahme des HA-Kastens sind im Leistungsumfang der Netzanschlusserstellung durch die VBH mit integriert. Bild 5: Hausanschlusssäule (Quelle NKT) und HA-Kasten offen Die Zähleranschlusssäule ist, durch die vom Bauherrn beauftragte Fachinstallateurfirma, bauseits vor Errichtung des Netzanschlusses an der Grundstücksgrenze aufzustellen. Die Kosten für die eigentliche Zähleranschlusssäule sind im Leistungsumfang der Netzanschlusserstellung durch die VBH nicht mit enthalten. Diese verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Bild 6: Zähleranschlusssäule (Quelle: ABN Braun AG) 3.3 Gasnetzanschluss Gasnetzanschlüsse werden generell in der Variante Innenanschlusstechnik ausgeführt. Die Gebäudeeinführung bei unterkellerten Gebäuden wird mittels einer Hauseinführungskombination hergestellt. Dafür ist durch den Bauherrn ein Schutzrohr bzw. eine Kernbohrung mit folgendem Durchmesser vorzusehen: Standardnetzanschluss DN 25 (d 32 PE) Hauseinführungskombination gerade PE-Enden d 32 Durchmesser Schutzrohr mind. 80 mm Standardnetzanschluss DN 50 (d 63 PE) Hauseinführungskombination gerade PE-Enden d 63 Durchmesser Schutzrohr mind. 120 mm Seite 9

11 Bei nichtunterkellerten Gebäuden ist ein Schutzrohr DN 150 KG (für d 32 PE) bzw. DN 200 (für d 63 PE) mit Bögen 6 x 15 vorzusehen bzw. wird die Hauseinführungskombination mit sogenanntem Wellrohrschlauch (Bild 7) verwendet. Dies ist mit den VBH vor Errichtung der Bodenplatte abzustimmen. Das Leerrohr muss ca. 50 cm vor der Bodenplatte beginnen und ca.10 cm über die fertige Fußbodenfläche hinausragen. Dabei hat die Überdeckung mind. 1,00 m ab Oberkante Gelände zu betragen. Bild 7: Standard-Gas-Netzanschluss bis einschließlich DN 50 nicht unterkellertes Gebäude (Quelle: DVGW-Fachbuchreihe Praxis) Für eine ordnungsgemäße Installation der Netzanschlusseinrichtungen ist ein Abstand Mitte Schutzrohr zur Gebäudewand von mind. 120 mm einzuhalten. Der Wellrohrschlauch hat eine Länge von 2,0 m bei DN 25 bzw. 2,5 m bei DN 50. Werden bauseitig entgegen dem Standard größere Längen notwendig, ist die Sonderlieferung bereits in der Planungsphase mit den VBH abzustimmen. Diese ist mit Mehrkosten verbunden. Zähler und unter Umständen Gasdruckregelgerät werden durch die VBH installiert. Ihre Fachinstallateurfirma stimmt den erforderlichen Platzbedarf für den Zählerplatz mit den VBH ab. Seite 10

12 3.4 Fernwärmehausanschluss Fernwärmehausanschlüsse werden generell in der Variante Innenanschlusstechnik ausgeführt. Für die Gebäudeeinführung der Vor- und Rücklaufleitungen bei unterkellerten Gebäuden sind durch den Bauherrn zwei Schutzrohre in der Kelleraußenwand mit folgendem Durchmesser vorzusehen: Fernwärmehausanschluss bis DN 40 Hausanschlussleitung 2 x KMR Durchmesser Schutzrohr mind. 2 x 240 mm Bei nichtunterkellerten Gebäuden sind in gleicher Weise zwei Schutzrohre im Fundamentstreifen und zusätzlich in der Bodenplatte eine Aussparung 0,8 m x 1,0 m als Arbeitsraum vorzusehen (Bilder 8-10). 0,8 m 2,0 m 1,0 m OK Gelände OK Gelände max. 0,6 m min 0,45 m 1,0 m ø 0,24 m Bilder 8 10: Ausführung der Gebäudeeinführung Kunststoffmantelrohr bis DN 40 Die Überdeckung der Fernwärmeleitungen beträgt mind. 0,45 m ab Oberkante Gelände. Die Fernwärmekompaktstation für ein Ein-bzw. Mehrfamilienhaus bis ca. 40 kw (Übergabestation) hat eine Abmessung von ca. 700 x 800 mm (Bilder 11 14). Dafür ist ein entsprechender Platzbedarf mit seitlichen Abständen zur Station von ca. 30 cm im HA-Raum vorzusehen. Die Ausführung der Zuleitungen für Heizung und Warmwasser ist mit den VBH durch den Installateur abzustimmen. Bild 11 und 12: Fernwärmehausanschlussstation Typ pewo Compact IIS.plus mit und ohne Abdeckung (Quelle: Fa. PEWO Energietechnik GmbH) Seite 11

13 Bild 13 und 14: Fernwärmehausanschlussstation Typ COMFORT 1I-2H-1IS mit und ohne Abdeckung (Quelle: Fa. YADOS GmbH) 3.5 Trinkwasserhausanschluss Für den Trinkwasserhausanschluss bestehen folgende Anschlussvarianten: a) Anschlusseinrichtungen im Gebäude (Innenanschluss) Die Gebäudeeinführung bei unterkellerten Gebäuden wird mittels einer Hauseinführungskombination (Bild 15) hergestellt. Dafür ist durch den Bauherren ein Schutzrohr bzw. eine Kernbohrung mit folgendem Durchmesser vorzusehen: Standardnetzanschluss DN 32 (d 40 PE) Mauerdurchführung 70/41 Durchmesser Kernbohrung 100 mm Standardnetzanschluss DN 50 (d 63 PE) Mauerdurchführung 80/54 Durchmesser Kernbohrung 120 mm Die Überdeckung der Hausanschlussleitung soll mind. 1,30 m betragen. Erdreich HA Raum Keller Ventilgestänge Mantelrohr Hauptabsperreinrichtung Wasserzähler KFR Freistromventil zur Hausinstallation PE HA Ltg. Anbohrschelle Mauerwerk der Außenwand Prüfstopfen PVC Hauptleitung Bild 15: Standard Trinkwasser-Hausanschluss für unterkellerte Gebäude mit Mantelrohr (Quelle: DVGW-Fachbuchreihe Praxis) Seite 12

14 Bei nichtunterkellerten Gebäuden ist ein Schutzrohr DN 100 KG mit Bögen 6 x 15 vorzusehen bzw. wird ein sogenanntes Flexrohr eingesetzt. Das Leerrohr muss ca. 50 cm vor der Bodenplatte beginnen und ca.10 cm über die fertige Fußbodenfläche hinausragen. Für eine ordnungsgemäße Installation der Hausanschlusseinrichtungen ist ein Abstand Mitte Schutzrohr zur Gebäudewand von mm einzuhalten. Die Zählereinbaugarnitur wird durch die VBH installiert. Ihr Installateur stimmt den erforderlichen Platzbedarf mit den VBH ab. Die Wasserzähleranlage mit Absperrarmatur hat eine Abmessung von ca. 500 mm. Der Mindestplatzbedarf bei einem Wasserzähler Qn 2,5 mit allen kundenseitigen Einrichtungen, wie z.b. Schmutzfilter, Druckminderer, kundenseitige Absperreinrichtung, Rückflussverhinderer beträgt von der Hauseinführung ab ca mm. b) Anschlusseinrichtungen an der Grundstücksgrenze (Wasserzählerschacht) Bei überdurchschnittlich langen Hausanschlussleitungen (z.b. Hinterliegergrundstück) erfolgt die Übergabe in einen sogenannten Wasserzählerschacht (Bild 16). Dieser ist durch den Grundstückseigentümer unmittelbar an der Grenze zum öffentlichen Bereich zu errichten bzw. kann durch die VBH über einen separaten Auftrag im Zusammenhang mit der Hausanschlusserrichtung mit eingebaut werden. Durch den Grundstückseigentümer ist darauf zu achten, dass die Frostsicherung gewährleistet bleibt. Bild 16: Wasserzählerschacht Qn 2,5 (Quelle: EWE) 3.6 Hausanschluss für Schmutzwasser a) Standardabwasseranschluss An der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bauraum wird durch die VBH ein Übergabe-/ Hausanschlussschacht gesetzt. Dabei wird in der Regel ein Kunststoffschacht DN 500 bis zu einer Schachttiefe von 2,00 m eingebaut. Schächte mit größeren Tiefen werden individuell festgelegt. Die Anschlüsse der Leitungen an den Schacht müssen gelenkig ausgeführt werden, so dass auftretende Bodenbewegungen ohne Schaden aufgenommen werden können. Die Wahl der Schachtabdeckung richtet sich nach der erforderlichen Belastbarkeit/ Verkehrslast (befahrbar - Klasse D 400, nicht befahrbar - Klasse B 125). Die Grundstücksentwässerungsanlage ist die Gesamtheit der baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf dem Grundstück (Bild 17). Diese wird vom Grundstückseigentümer hergestellt, betrieben und un- Seite 13

15 terhalten. Vorschriften der Hersteller sowie Betriebs- und Bedienungsanweisungen sind einzuhalten Gesetzlich und behördlich geforderte Nachweise, wie z. B. Dichtheitsprüfungen Wartungsverträge Prüfberichte der Beprobungen Entsorgungsnachweise Betriebstagebücher sind auf Anforderung vorzuweisen. Liegt die Rückstauebene tiefer als die Straßenoberkante ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Rückstausicherung auszurüsten. Grundstücksgrenze öffentlicher Verkehrsraum privates Grundstück Be- und Entlüftung Haltungsschächte SW und NW Kontrollschächte SW und NW Rückstauebene Rückstauebene Anschlusskanäle Hauptsammelkanäle öffentliche Abwasseranlage innenliegender Absturtz private Grundstücksentwässerungsanlage - keine Rückstausicherung und Hebeanlage notwendig Bild 17: Beispiel für eine Grundstücksentwässerungsanlage nach AEB-A nicht unterkellert Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören u. a. Grundleitungen Kanäle bis zum Anschlusskanal Kontroll- und Reinigungsschächte Rückstausicherungsanlagen Vorbehandlungs-/Reinigungsanlagen (z. B. Fettabscheider, Sandfänge o. ä.) Hebeanlagen und Pumpwerke dezentrale Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Grundleitungen sind alle Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Die Nennweite aus dem Gebäude muss min. DN 150 betragen. Alle Kanäle und Leitungen, Schächte und Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Dabei ist auch auf eine frostfreie Verlegetiefe mind. 1,0 m zu achten. Seite 14

16 b) Hebeanlagen und Abwasserpumpwerke Anschlusskanäle können nur mit einer Tiefe an die Grundstücksgrenze gelegt werden, die geringer ist als die öffentliche Entwässerungsanlage insgesamt. Zur Entsorgung des Abwassers im freien Gefälle sind die VBH nicht verpflichtet. Liegen die Entwässerungsgegenstände der Grundstücksentwässerungsanlage tiefer als der Anschlusskanal, so muss der Grundstückseigentümer eine Hebeanlage errichten und betreiben. Wenn ein Grundstück nur an eine Abwasserdruckleitung angeschlossen werden kann, muss der Grundstückseigentümer ein Abwasserpumpwerk herstellen und dauerhaft betreiben (Bild 18). Hebeanlagen und Pumpwerke sind nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Die Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften des Herstellers sind einzuhalten und mit der Führung eines Betriebstagebuches nachzuweisen. Bild 18: PE-Fertigpumpenschacht RP80 (Quelle: Fa. REMOLD) c) Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben Auf Grundstücken, für die keine Möglichkeit zum Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung besteht, müssen vom Grundstückseigentümer Kleinkläranlagen (Bild 19) oder abflusslose Gruben hergestellt und nach den Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften des Herstellers betrieben werden. Behördliche Auflagen der zuständigen Wasserbehörde sind zu beachten. Für die Errichtung von Kleinkläranlagen (KKA) gibt es unterschiedliche technischen Lösungen, wie z.b.: Festbettanlagen / Wirbelbettanlage SBR-Anlagen (sequenziell beschickter Reaktor) Tauchkörperanlagen Pflanzenkläranlagen Membranfilteranlagen Bild 19: Festbettanlage (Quelle: Fa. Zapf GmbH) KKA und abflusslose Gruben werden von den VBH vor Inbetriebnahme entsprechend abgenommen. Die Entsorgung von Abwasser und Schlamm aus dezentralen Abwasseranlagen erfolgt durch die VBH. Zur Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube ist eine wasserrechtliche Genehmigung vom Umweltamt Bautzen erforderlich. Seite 15

17 d) Inbetriebnahme Die Grundstücksentwässerungsanlage bzw. KKA ist den VBH vor der Inbetriebnahme zur Abnahme anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit den VBH möglichst am offenen Graben, der offenen Baugrube bzw. nach Fertigstellung der KKA/abflusslosen Grube. Zur Abnahme sind die unter Pkt. a) benannten Nachweise vorzulegen und ein Inbetriebsetzungsbericht gemeinsam zu erstellen. 3.7 Mehrspartenhausanschluss Für die Hauseinführung kann sowohl bei unterkellerten (Bild 20) als auch nicht unterkellerten Gebäuden (Bild 21) eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) eingesetzt werden. Diese ist durch den Bauherren bauseits durch ein Fachunternehmen einzubringen. Bei der Variante werden alle Medien (Strom, Gas, Wasser und Telekom) durch eine gemeinsame Hauseinführung eingezogen. Bauseits ist eine Kernbohrung bzw. ein Futterrohr mit einem Durchmesser von 200 mm bei unterkellerten Gebäuden erforderlich. Der Minderstabstand Gebäudekante-Mitte MSH beträgt 500 mm. Weitere Randbedingungen sind der mitgelieferten Einbauanleitung zu entnehmen. Bild 20: MSH Typ BASIC-MV (Quelle: Hauff ) Bild 21: MSH Typ BASIC-FUBO (Quelle: Hauff) Die MSH muss vom Typ her für die einzelnen o.g. Kabel- und Leitungstypen geeignet sein und mit den VBH abgestimmt werden. Die Lieferung der MSH kann auch durch die VBH separat beauftragt werden. Dazu ist für die Materialbestellung eine Abstimmung bereits in der Planungsphase erforderlich. Die Vorteile einer zentralen MSH (Bild 22) werden bei der Anordnung und Ausrichtung der Hausanschlusseinrichtungen an den Wänden im Hausanschlussraum ersichtlich. Die MSH muss dabei mindestens einen Abstand von ca. 500 mm (Mitte MSH) zur Gebäudekante aufweisen. Bild 22: HA-Raum mit MSH (Quelle Hauff) Seite 16

18 4. Vorübergehende Anschlüsse 4.1 Baustromanschluss Die notwendige Baustromversorgung ist bei den VBH mit Angabe des Leistungsbedarfes separat anzumelden. Die VBH legen nach Prüfung den Netzanschlusspunkt fest. Ist die Baustromversorgung über die teilweise Errichtung des regulären Netzanschlusses möglich, erfolgt der Netzanschlusspunkt für den Baustromverteiler (Bild 23) über eine provisorisch auf einer Gerüstschiene montierten Hausanschlusskasten. Anderenfalls erfolgt der Netzanschluss über einen geeigneten Anschlusspunkt aus dem nächstgelegenen Verteilnetz. Als Übergabe dient ein durch eine Fachinstallateurfachfirma bereitgestellter Baustromverteiler. Dieser muss den Sicherheitsvorschriften nach DIN VDE entsprechen. Der Baustromzähler wird durch die VBH montiert. 4.2 Bauwasseranschluss Bild 23: Baustromverteilerschrank nach DIN VDE bis 100 A (Quelle: Walther Elektrotechnische Systeme) Die notwendige Bauwasserversorgung ist bei den VBH separat anzumelden. Bauwasser ist Trinkwasser ausschließlich für bauliche Zwecke und darf nicht dem Abwasserkanalnetz zugeführt werden. Wenn die Entnahme von Bauwasser über den zukünftigen Hausanschluss erfolgen soll, kann dies über einen provisorischen Schacht (Tiefe mind. 1,5 m) erfolgen, in dem die Trinkwasserzählergarnitur montiert werden kann. Diese wird dann mit Fertigstellung der endgültigen Hausanschlusseinrichtungen umgesetzt. Ist noch kein Trinkwasserhausanschluss vorhanden, besteht die Möglichkeit des Bauwasserbezuges über ein Standrohr (Bild 24), welches an einem im Trinkwassernetz vorhandenen Hydranten angeschlossen wird. Standrohre können gegen Hinterlegung einer Kaution ausgeliehen werden. Das Standrohr erhalten Sie über die Netzbetriebsstelle der VBH, Hoyerswerda, Straße A Nr. 17. Die Kaution ist in der VBH Energiewelt, Lausitzer Platz 4 zu hinterlegen ist. Bild 24: Standrohr Bauwasserzähler und Standrohr sind Eigentum der VBH. Durch die Bauherren sind diese vor Beschädigung oder Verlust zu schützen. Dies betrifft auch die Einwirkung durch Frost. Seite 17

19 5. Eigenleistungen Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit auf seinem privaten Grundstück die Tiefbauarbeiten (Ausheben und wieder Verfüllen) des Kabel- und Leitungsgrabens in Eigenleistung zu erbringen. Dies ist mit der Anmeldung bereits anzugeben, um entsprechende Einsparungen in den Angeboten zu berücksichtigen. Dazu erhält der Grundstückseigentümer mit dem Netzanschlussvertrag eine entsprechende Vereinbarung, ein Merkblatt zur Ausführung der Tiefbauleistungen, den auszuhebenden Trassenquerschnitt (Bild 25) und die abgestimmte Lage der Trasse auf dem Grundstück als Lageplan im Maßstab 1:500 ausgehändigt. Vor Beginn der Tiefbauarbeiten ist bei den VBH eine aktuelle Leitungsauskunft einzuholen. Bitte beachten Sie bei der Ausführung der Eigenleistungen neben dem Merkblatt die Hinweise unseres verantwortlichen Mitarbeiters Hausanschlusswesen bei der Einweisung zur Trassenlage vor Ort. Grundsätzlich dürfen Hausanschlusstrassen nicht massiv überbaut werden. Bild 25: Trassenquerschnitt mit den Medien Strom, Gas und Trinkwasser Mit Reduzierung der Leitungsverlegung um ein Medium verringert sich die Grabenbreite um 300 mm. Bei Verlegung eines Fernwärmehausanschlusses an Stelle eines Gasnetzanschlusses in gleicher Trassenhöhe ergibt sich eine Grabenbreite von 1100 mm. Das Einbetten der Medienleitungen mit steinfreiem Sand erfolgt generell immer durch die von den VBH mit der Errichtung des Haus- bzw. Netzanschlusses beauftragte Fachfirma. Seite 18

20 6. Netzgebiete der VBH Die VBH betreiben in der Stadt Hoyerswerda (Bild 26) Strom-, Gas-, Fernwärme- und Trinkwasserversorgungsnetze und das Abwasserkanalnetz. Die Medienversorgung bzw. Abwasserentsorgung in den Ortsteilen der Stadt Hoyerswerda stellt sich zu Zeit wie folgt dar: Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Bröthen/Michalken, Dörgenhausen und Zeißig Gas-, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Ortsteil Knappenrode Darüber hinaus werden in der Gemeinde Elsterheide die Ortsteile Nardt, Bergen/Neuwiese und Seidewinkel mit Erdgas versorgt. Ab dem erfolgt auch für die Ortsteile Schwarzkollm, Bröthen/Michalken, Dörgenhausen und Zeißig die Versorgung mit Strom und Gas, sowie in Knappenrode mit Strom. Bild 26: Ver-und Entsorgungsgebiet der VBH Seite 19

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