SKY CLOUD II A380 // EMIRATES // DIE NÄCHSTE GENERATION

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1 SKY CLOUD II A380 // EMIRATES // DIE NÄCHSTE GENERATION

2 // VORTEILE DER INVESTITION // VORTEILE DER INVESTITION DIE NÄCHSTE GENERATION Erfahrene Partner: Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über langjährige Erfahrung und Kompetenz sowohl als Initiatoren als auch im Management von Assets, die Doric Gruppe insbesondere im Asset-Management von Flugzeugen. Das Flugzeug: Der Airbus A ist das aktuell modernste, leiseste und ökoeffizienteste Passagierflugzeug seiner Größenklasse. Leasingnehmer Emirates: Renommierter und erfolgreicher Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai, einem der Luftverkehrsdrehkreuze der Welt. Die Beschäftigung: Langfristiger Leasingvertrag mit einer Laufzeit von neun Jahren ab Übernahme des Flugzeuges und zwei Verlängerungsoptionen von drei und zwei Jahren 1, dadurch ist eine hohe Einnahme- und Prognosesicherheit gegeben. Fremdkapital: Vollständige Tilgung des Fremdkapitals über die ersten zwölf Jahre. Inflationsausgleich: Marktanpassung der Leasingrate nach Jahr 12 vereinbart, dadurch entsteht ein Inflationsausgleich. 2 Die prognostizierten Ausschüttungen: Prognostizierte Gesamtausschüttungen in EUR von rund 270% bezogen auf die Zeichnungssumme einschließlich Kapitalrückzahlung. Zusätzliche Sicherheit: Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem wurden gesplittete Leasingraten in EUR und USD vereinbart, wobei der USD-Anteil den Kapitaldienst des USD-Fremdkapitals und der EUR-Anteil die Gesellschaftskosten und die Ausschüttungen deckt somit werden Wechselkursrisiken reduziert. 1 Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von drei Jahren ist eine Abstandszahlung von Emirates zu leisten. 2 Vgl. auch Seite

3 // PROSPEKTVERANTWORTUNG // PROSPEKTVERANTWORTUNG Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen die Anbieter, die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, Hamburg, diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland) und die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, Offenbach am Main, diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein (Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie Bernd Reber (Schöneck, Deutschland) gemeinsam die Verantwortung. Datum der Prospektaufstellung: 25. Oktober 2010 Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH durch ihren Geschäftsführer Hermann Ebel Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch ihren Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH durch ihren Geschäftsführer Sönke Fanslow Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch ihren Geschäftsführer Mark Lapidus Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch ihren Geschäftsführer Bernd Reber 3

4 // VORWORT // VORWORT Die Effizienz des Flugzeuges und ein erfolgreiches Geschäftsmodell spielen gerade in einem Umfeld wirtschaft licher Herausforderungen eine bedeutende Rolle. Die Doric Asset Finance und die HANSA TREUHAND Finance haben diese beiden Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot zusammengeführt. DER FLIEGENDE GIGANT LANGFRISTIG ATTRAKTIVES ASSET Der Airbus A380 ist das größte und zugleich modernste Passagierflugzeug der Welt. Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu entwickelten Engine-Alliance-Triebwerken macht den Airbus A380 in seiner Größenklasse zu einem der verbrauchseffizientesten und leisesten Flugzeuge, die aktuell im Einsatz sind. Gegenwärtig verzeichnet Airbus 234 Bestellungen für den Airbus A380. Zu den größten Bestellern gehören renommierte Fluggesellschaften wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas, Lufthansa und British Airways. Diese Kunden haben ein hohes Anforderungsprofil an ihre Flugzeugflotte. Gerade das spricht für die Qualität und Leistungs fähigkeit des Airbus A380. Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung in 2007 bewährt. Die technische Einsatzbereitschaft unterscheidet sich bereits heute drei Jahre nach seinem kommerziellen Ersteinsatz nicht von anderen Großraumflugzeugen. Der Flugzeugtyp punktet jedoch durch eine leise Kabine und seinen Platzkomfort. Beides führt dazu, dass Kunden bevorzugt mit einem Airbus A380 fliegen. Betreiber, wie beispielsweise Singapore Airlines, Emirates und Qantas verzeichnen höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem Airbus A380 bedient werden. Die Kunden lieben das Produkt! 4

5 // VORWORT // EMIRATES INNOVATIONSKRAFT, ZUVERLÄSSIGKEIT UND KOMFORT Emirates ist eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften weltweit. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft gezeigt, dass sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an verändernde Markt - gegebenheiten anzupassen. In den vergangenen fünf Jahren konnte die Fluggesellschaft ein durchschnittliches Umsatzwachstum von über 20 % pro Jahr erzielen. Seit nunmehr 22 Jahren gelingt es Emirates, jedes Geschäftsjahr mit Gewinn abzuschließen. Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, der mit der Eröffnung des Terminals 3 auf den wachsenden Luftverkehr der nächsten Jahrzehnte hervorragend vorbereitet ist, sichert Emirates einen strategischen Vorteil und somit auch langfristig gute Wachstumsperspektiven. Mehr als 300 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von Emirates. Die Marke Emirates ist ein Synonym für hohe Servicequalität, Kundenzufriedenheit und Zuverlässigkeit. Dies gilt nicht nur für die westliche Welt, sondern auch insbesondere für die immer wichtiger werdenden Schwellen- und Entwicklungsländer. Mit einer Beteiligung an dem Sky Cloud II A380 können Sie von den Ertragschancen eines langfristig an Emirates verleasten Airbus A380 profitieren. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist das aktuelle Highlight einer Reihe attraktiver Flugzeug - beteiligungs an gebote der HANSA TREUHAND und der Doric. Dieses Know-how macht das vorliegende Beteiligungsangebot zu einem aussichtsreichen Investment, das langfristig attraktive Ausschüttungen verspricht. Airbus A380 und Emirates Jetzt partizipieren und profitieren. 5

6 // INHALT // INHALT TEIL B// WIRTSCHAFTLICHE KALKULATION TEIL C// RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN VORTEILE DER INVESTITION 2 PROSPEKTVERANTWORTUNG 3 VORWORT 4 TEIL A// DAS BETEILIGUNGSANGEBOT DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK 9 DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG 15 DIE INITIATOREN DIE DORIC GRUPPE, DIE HANSA TREUHAND GRUPPE 30 DER MARKT 34 DAS FLUGZEUG DER AIRBUS A DER LEASINGNEHMER EMIRATES 51 MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 63 KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE 68 STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE 69 KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE 76 SENSITIVITÄTSANALYSEN ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE 78 BETEILIGTE PARTEIEN 84 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 85 STEUERLICHE GRUNDLAGEN 115 ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER 122 6

7 // INHALT // TEIL D// VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN TEIL E// INFORMATIONEN ZUR ZEICHNUNG TEIL F// ANHANG GESELLSCHAFTSVERTRAG 133 TREUHANDVERTRAG 155 BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG 165 JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 168 INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN 175 LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG 181 HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT 184 MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT 185 BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN 187 LEISTUNGSBILANZEN HINWEIS Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanz dienst leistungs - auf sicht hinterlegt. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 7

8 Mit der Auslieferung des ersten Airbus A380 haben wir ein neues Zeitalter für unsere öko-effiziente Flugzeugflotte eingeläutet. Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und Chief Executive Officer von Emirates

9 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK DIE VERMÖGENSANLAGE Vermögensart Vermögensanlage/ Beitritt Erwerbspreis/ Mindestbeteiligung/ Kapitaleinlage Agio Gesamtbetrag (Emissionskapital) Zeichnungsfrist Bindungsdauer Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Kaufvertrag/ Leasingvertrag/ Langfristiges Darlehen Geschlossener Fonds Treugeberbeteiligung, d. h. mittelbarer Erwerb von Kommanditanteilen am Emittenten, der Eigentümer eines Airbus A wird EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch EUR teilbar sein. 5 % der Kapitaleinlage Es wird Kommanditkapital i. H. v EUR (Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten. Der Geschäftsführende Kommanditist ist gemäß Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, das Kommanditkapital maximal um weitere 2 % zu erhöhen oder zu verringern. Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals. Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, Doric Flight Management 9 GmbH, und des Treuhänders, soweit es um die Übertragung von Treugeberanteilen geht, möglich. Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder einer Gesamtrechtsnachfolge. Eine Übertragung ist erstmals zum 1. Januar 2012 möglich. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 31. Dezem ber 2025 möglich. Siehe Seite 86 ff. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind der Kaufvertrag, der Leasingvertrag und das Langfristige Darlehen noch nicht abgeschlossen. Für den Erwerb und die langfristige Vermietung des Airbus A380 hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG einen Letter of Intent ( LOI ) mit Emirates abgeschlossen. Dieser LOI legt die wesentlichen Parameter für den Kaufvertrag und den Leasingvertrag mit dem Emittenten fest. Die Vertragsentwürfe für den Kaufund den Leasingvertrag werden gegenwärtig zwischen dem Emittenten und Emirates verhandelt. In Bezug auf das langfristige Darlehen wurden rechtlich nicht bindende 9

10 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // Term Sheets mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der Nord/LB unterzeichnet, die die wirtschaftlichen Rahmenparameter des Langfristigen Darlehens zusammenfassen. Darüber hinaus haben die Banken dem Emittenten in Form von zusätzlichen Schreiben ein Langfristiges Darlehen i. H. v. 135 Millionen USD zugesagt. ANLAGEOBJEKT Flugzeug Airbus A (im Folgenden auch Sky Cloud II genannt) Hersteller Flugzeugtyp Flugzeugausstattung Airbus S.A.S. Langstreckenflugzeug (maximale Reichweite ca km) vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke Seriennummer 017 des Herstellers Registrierungsnummer A6-EDE Auslieferung an 24. April 2009 Emirates Passagierkapazität max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung) max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration) max. 489 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration) Geplanter Erwerb 15. Dezember 2010 durch Emittent Verkäufer Emirates Kaufpreis USD bzw EUR 1 BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs in Höhe von EUR/USD 1,3819. Beteiligungsgesellschaft Geschäftsführung Fondslaufzeit Mindestzeichnungssumme Agio Einzahlungstermine Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co. KG Doric Flight Management 9 GmbH (Geschäftsführender Kommanditist) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch EUR teilbar sein. 5 % der Kapitaleinlage 100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt. 10

11 // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A Einzahlungsmodalitäten Platzierungsgarantie Treugeber sind verpflichtet, ihren Beteiligungsbetrag nebst 5 % Agio bis zum 25. Kalendertag des Monats (Eingang auf dem Konto) zu leisten, der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag wirksam wird. Die Ausschüttungs - berechtigung erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folge - monats. Erfolgen Teileinzahlungen der Kapitaleinlage, so erlangt der Anleger Teilansprüche auf Ausschüttungen. Einzahlungen werden zuerst auf das Agio angerechnet. Der Emittent hat mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH& Co.KG und Hermann Ebel eine Platzierungs garan - tievereinbarung über 35,5 Millionen EUR abgeschlossen. ANBIETER/INITIATOREN HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG (im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt) Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt) ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG Ansprechpartner für Anleger Asset Management HANSA TREUHAND Finance; AGR Treuhandgesellschaft Sky Cloud II mbh (im Folgenden auch AGR genannt) Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH (im Folgenden auch Doric genannt) ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE TEUR IN % (DES GESAMT- INVESTITIONSVOLUMENS) Erwerb des Flugzeuges 1, ,6 % Fondsabhängige Kosten 3, ,2 % Liquiditätsreserve 272 0,2 % Gesamt ,0 % ZUSAMMENFASSENDE MITTELHERKUNFTSPROGNOSE TEUR IN % (DES GESAMT- INVESTITIONSVOLUMENS) Langfristiges Darlehen ,6 % Einlagekapital ,4 % Gesamt ,0 % 1 Diese Position schließt den Kaufpreis des Flugzeuges, Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten ein. 2 Umgerechnet mit einem Wechselkurs in Höhe von EUR/USD 1, Inkl. 5 % Agio i. H. v EUR. 4 Eine detailliertere Darstellung der fondsabhängigen Kosten findet sich auf der Seite

12 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // BESCHÄFTIGUNG/VERMIETUNG Leasingnehmer Leasingvertrag gemäß Letter of Intent ( LOI ) Leasingraten Emirates zählt mit zu den kosteneffizientesten und gewinnstärksten Fluggesellschaften der Welt; hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten weltweit; bedient sechs Kontinente von dem zentralen Drehkreuz Dubai; ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard und ist vielfach international ausgezeichnet. Grundlaufzeit neun Jahre ab Übernahme des Flugzeuges plus zwei Verlängerungsoptionen von drei und zwei Jahren. Bei Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption ist eine Abstandszahlung i. H. v. ca. 44,34 Millionen USD und 10,74 Millionen EUR 1 von Emirates zu leisten. Über die Grundlaufzeit und den ersten Verlängerungszeitraum, d. h. über zwölf Jahre, USD 2 pro Monat plus EUR pro Monat über die Grundlaufzeit und EUR pro Monat für den ersten Verlängerungszeitraum, insgesamt somit EUR 3 pro Monat über die Grundlaufzeit bzw EUR 3 für den ersten Verlängerungszeitraum. 1 Die Abstandszahlung wird berechnet auf Basis der Summe der für die Jahre 10 bis 12 zu zahlenden USD- und Euro-Leasingraten abdiskontiert mit einem unterstellten USD-LIBOR-Satz von 1,2 % p. a. und einem unterstellten EURIBOR-Satz von 1,7 % p. a. 2 Unter der Annahme, dass der USD-7-Jahreszinssatz 2,15 % p. a. beträgt. Weicht der entsprechende USD-Zinssatz bei Übernahme des Flugzeuges ab, erfolgt eine Anpassung der Leasingraten nach oben bzw. nach unten. 3 Umgerechnet mit einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,3819 und vor Abzug von Ver - äußerungs- und Modernisierungskosten. Veräußerung Bei Ausübung der zweiten Verlängerungsoption betragen die Leasingraten in den folgenden zwei Jahren USD und EUR, jedoch kann die monatliche Leasingrate bei gutachterlich belegten Marktanpassungen nach oben angepasst werden. Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach 14 Jahren zu ca. 49 % 3 des ursprünglichen Kaufpreises. 12

13 // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A LANGFRISTIGES DARLEHEN Darlehensgeber Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Hannover, ( NORD/LB ), (zusammen Darlehensgeber oder Banken ) Langfristiges Darlehen Bis zu USD bzw EUR 1 Laufzeit/Rückführung Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine Laufzeit von zwölf Jahren. Zinssatz bis zum USD-7-Jahreszinssatz zzgl. einer Marge i. H. v. 2,75 % p. a. Jahr 12 PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS Prognosezeitraum bis 31. Dezember 2024 Geplante EUR plus 5 % Agio 2 Kapitalerhöhung Laufende jährliche Ausschüttungen 3 Prognostizierte laufende Ausschüttungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) in der Betriebsphase bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio ( Einlagekapital ): 8,25 % 4 p. a. für die Jahre 2010 bis ,00 % p. a für die Jahre 2023 und 2024 rund 142 % aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich für das Jahr Ausschüttungen erfolgen in Euro, jeweils geplant am Ende eines Kalenderjahres, erstmals in 2011 für die Jahre 2010 und Gesamtausschüttungen 3 Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung der geleisteten Kapitaleinlage und Kapitalrückzahlungen. Bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 erhalten die Anleger über den gesamten Prognosezeitraum inkl. prognostiziertem Ver äußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte Gesamtausschüttung von rund 270 % bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt, dass der Anleger zum 1. Dezember 2010 ausschüttungsberechtigt ist. Sollte ein Zeichner nach dem 1. Dezember 2010 beitreten und einzahlen, so verringert sich die Ge - samtausschüttung zeitanteilig entsprechend. 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs in Höhe von EUR/USD 1, Die geplante Kapitalerhöhung wird zunächst durch eine Zwischenfinanzierung i. H. v. 35,5 Millionen EUR für die Kaufpreiszahlung des Flugzeuges vorfinanziert. 3 Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen und nicht notwendigerweise aus Gewinnen. In den prognostizierten Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten (siehe Seite 76). 4 Im Jahr 2010 zeitanteilig. 13

14 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // //PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN EURO FÜR EINE KAPITALEINLAGE I. H. V EUR ZZGL. AGIO ,33 % ,00 % ,25 % Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen Einkommensteuerzahlungen 1 Vgl. Kapitalrückflussprognose auf Seite 76 f. 2 Im Jahr 2010 anteilig. 3 Die Ausschüttung für das Jahr 2023 beträgt prognosegemäß 14 % abzüglich Steuerzahlungen von 7,3 %. 4 Die Gesamtausschüttungen für das Jahr 2024 betragen prognosegemäß 156,33 %, diese setzen sich zusammen aus der laufenden jährlichen Ausschüttung von 14 %, aus der Restliquidität von 25,1 % und dem prognostizierten Veräußerungserlös des Flugzeuges von 117,2 % abzüglich Steuerzahlungen von 10,7 %. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Steuerliche Behandlung Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens- verwaltende Kommandit gesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 115 ff. ANLEGERKREIS Anlegerkreis Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe hierzu Seite 134 f.). Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es richtet sich an Privatpersonen, die eine langfristige Investition im Bereich der Luftfahrt industrie suchen und die Beteiligung über den gesamten Beteiligungszeitraum im Privatvermögen halten. 14

15 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken) werden nachfolgend dargestellt. Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co. KG tätigen die Anleger ein Engagement, dessen endgültiges Ergebnis nicht im Vorhinein feststehen kann. Anleger sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken informieren. Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt nicht individuelle Risiken auf Ebene eines einzelnen Anlegers. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor Eingehen einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend prüft und, soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater zu Rate zieht. Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen bedingungen von den prognostizierten Daten können die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung einer Vermögensanlage erheblich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sach verhalte auch kumuliert erfolgen kann, d. h. mehrere Negativ abweichungen können gemeinsam auftreten. Das Risiko des Misserfolges in Form von der Prognose abweichenden geringeren Ausschüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage nebst Agio ist nicht auszuschließen. Die Risiken können in prognose- oder anlagegefährdende sowie anlegergefährdende Risiken eingeteilt werden. Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der Prognose führen, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme führen können. Prognosegefährdende Risiken können je nach Anzahl und Ausmaß auch anlagegefährdend wirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden Risiken, die prognose- oder anlegergefährdend sind, sowohl prognose- als auch anlegergefährdend gekennzeichnet. Anlegergefährdende Risiken sind solche Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Beteiligungssumme führen können, sondern eventuell auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken, die einer höheren Risiko kategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei immer auch die Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n). 15

16 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäfts führende Kommanditist berechtigt, ein gegenüber dem geplanten Einlagekapital um bis zu 2 % höheres endgültiges Einlagekapital festzu - setzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf rund 267 %, bezogen auf das höhere Einlagekapital, was im Vergleich zur Prognoserechnung zu geringeren Ausschüttungen führt als gegenwärtig prognostiziert. WÄHRUNG Durch Wechselkursänderungen von Währungen wie dem US-Dollar und dem Britischen Pfund im Vergleich zum Euro können sich die Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten entsprechend verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an Berater oder auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind. Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung Euro ist, jedoch Flugzeugveräußerungen oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen meistens in US-Dollar erfolgen. Die Leasingraten werden während der Grundmietzeit und den Verlängerungsoptionen sowohl in Euro als auch in US-Dollar geleistet, sollte vorhandene US-Dollar-Liquidität für Euro-Zahlungen benötigt werden und umgekehrt Euro-Liquidität für US-Dollar-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkurs - risiko. Für den Emittenten besteht das Risiko, dass zukünftige Erlöse in US-Dollar anfallen und Wechselkursentwicklungen dazu führen, dass diese Beträge in Euro geringer sind als gegenwärtig prognostiziert. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert. 16

17 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamt ergebnis des Emittenten. Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Dezember 2024 ein Veräußerungserlös i. H. v. ca. 49 % 1 des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. rund 151,2 % des Einlagekapitals) in US-Dollar unterstellt. In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass das Flugzeug im Jahr 2024 von Emirates im Half Life Zustand zurückgegeben wird. Ferner wird in der Prognoserechnung im Jahr 2024 unterstellt, dass die prognostizierten Rekonfigurationskosten (diese schließen sowohl Umrüstkosten als auch anfallende Wartungsarbeiten ein) zu einem Veräußerungserlös des Flugzeuges von 88,91 Millionen USD führen. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Flugzeug im Jahr 2024 zu dem angenommenen Wert zu veräußern, hängt von den dann geltenden Marktbedingungen ab. Inwieweit die in der Prognoserechnung angenommenen Rekonfigurationskosten ausreichend oder notwendig sind, um den angenommenen Verkaufserlös zu erzielen, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Die angenommenen Rekonfigurationskosten sind eine Annahme ohne zugrundeliegende Erfahrungswerte. Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können von dieser Annahme abweichen und werden im Wesent lichen von den dann vorherrschenden Markt - bedingungen bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke abhängen. Darüber hinaus können zusätzlich Kosten im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung des Flugzeuges ent stehen. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die prognostizierten Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten überschreiten. Dies gilt insbesondere für den Airbus A380 als neuen Flugzeugtyp, für den bislang keinerlei Erfahrungswerte zu Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten vorliegen. Es be - steht daher das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös des Flugzeuges niedriger als erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen können als angenommen. Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge in den ersten zwölf Jahren vorrangig zu bedienen. 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs in Höhe von EUR/USD 1,

18 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND REMARKETING DES FLUGZEUGES Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges können erhebliche Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung der Flugzeugkabine und die Vornahme von Wartungsarbeiten entstehen. Die Liquiditäts - reserve kann hierfür unzureichend sein. Die Kosten bzw. Stillstandszeiten für das Flugzeug bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden, weil diese ausschließlich von den Erfordernissen des künftigen Betreibers nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietverlängerungen, d. h. in neun und zwölf oder 14 Jahren bestimmt werden. Es besteht das Risiko, dass ggf. anfallende Kosten hierfür nicht von einem neuen Betreiber übernommen werden, diese damit der Emittent zu tragen hätte und somit Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als prognostiziert. BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN DES FLUGZEUGES Im Rahmen des Letter of Intents und dem noch abzuschließenden Leasingvertrag wird der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter insbesondere auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen. Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungs - programm des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen. Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom prospektierten Ergebnis führen kann. Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger Übernahme durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen kann. MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer oder Käufer des Flugzeuges abgewälzt werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Es besteht damit das Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger. 18

19 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND VERTRAGSABSCHLÜSSE/VERTRAGSERFÜLLUNG DER VERTRÄGE Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer auch alle anderen Vertragspartner des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind wesentliche, für den Erwerb des Flugzeuges erforderliche Verträge noch nicht abgeschlossen. Noch nicht abgeschlossen sind insbesondere der Kauf- und Leasingvertrag und das langfristige Darlehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die noch abzuschließenden Verträge nur zu schlechteren Konditionen als geplant zustande kommen. Sollten diese wesentlichen Verträge nicht zustande kommen oder nicht erfüllt werden, so ist auch eine Rückabwicklung des Emittenten nicht auszuschließen, was zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen kann. Nach Abschluss der Verträge besteht das Risiko, dass einer oder mehrere (Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder erfüllen können. Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur Kündigung zentraler Verträge, wie z. B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an die Darlehensgeber und an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann. Kommt der Emittent seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen würde. SONSTIGE KOSTEN DER FINANZIERUNG Der Emittent wird unter dem noch abzuschließenden langfristigen Darlehen und unter dem Zwischen - finanzierungsdarlehen verpflichtet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der NORD/LB bzw. des Bankenkonsortiums des langfristigen Darlehens aus der Darlehensgewährung zu tragen. Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der Ertrag des Emittenten entsprechend verringern und damit die Ausschüttungen an die Anleger. GUTHABENZINSEN Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die insgesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro von 3 % p. a. ab dem Jahr 2011 angenommen, was dem durchschnittlichen erzielbaren Zinssatz für Euro-Geldmarktanlagen der letzten zehn Jahre entspricht. Vorher wird keine Verzinsung der liquiden Mittel prognostiziert. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen. 19

20 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich der Platzierungsgaranten, wenn diese unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen werden, mit einer großen Zeichnungssumme die Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können. STEUERLICHE RISIKEN Nationale steuerliche Aspekte Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes basiert auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage. Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Abweichende Beurteilung durch die Finanzverwaltung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das steuerliche Konzept insgesamt oder in Einzelpunkten anders beurteilt und zu der Einkunftsart des Emittenten, zu der Höhe der Einnahmen oder der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach eine andere Auffassung vertritt und es deshalb in einzelnen oder sogar in allen Jahren der Laufzeit des Beteiligungsangebots zu anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot zu Grunde liegenden steuerlichen Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Einkunftsart, der Überschusserzielungs - absicht, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den Abschreibungen, der Be - steuerung einer Flugzeugveräußerung). Dies könnte zusätzliche Steuerbelastungen für den Emittenten zur Folge haben und sich damit negativ auf die Höhe der Ausschüttungen an die Anleger auswirken und darüber hinaus zu höheren steuerlichen Belastungen bei den Anlegern führen. Ordnet z. B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte ( 15 EStG), würde sich für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommensteuer, der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte ( Abgeltungssteuer ) wäre nicht anwendbar und die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. 20

21 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND Änderungen von bestehenden Verwaltungsanweisungen Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung veröffentlichte Auffassung zu einzelnen für das Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften ändert, oder sich eine Änderung ihrer Auffassung aus neuen Urteilen der Finanzgerichte ergibt und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom Investor mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hierdurch kann es zu Verlusten kommen, die die Kapitalbeteiligung übersteigen. Änderungen von bestehenden Vorschriften / Gesetzesänderungen Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns) künftig auch rückwirkend ändern, oder neue Steuern eingeführt werden und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen für den Anleger oder den Emittenten kommt. Abweichung vom Beteiligungskonzept Sollten der Emittent oder die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung das Beteiligungskonzept abweichend von dem in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Plan umsetzen oder anders als gegenwärtig geplant eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vorgenommen werden oder die Platzierungsgarantie anders als gegenwärtig geplant nicht erfüllt werden und sich dadurch das Fremdkapital des Emittenten erhöhen, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption in Teilen oder insgesamt anders beurteilt. Dies kann zu höheren Steuerbelastungen für den Emittenten und die Anleger führen. Steuerliche Risiken auf Anlegerebene Eine persönliche Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage eines Anlegers kann dazu führen, dass dieser Anleger keinen Totalüberschuss der Beteiligung erzielt. Dies kann zu erheblichen negativen steuerlichen Konsequenzen bei dem Anleger führen. Internationale steuerliche Aspekte Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten als Eigentümer des Flugzeuges oder für die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht be gründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten, sofern sie diesem nicht auf Grund eines Leasingvertrages vom Leasingnehmer zu 21

22 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND erstatten sind, würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend ver - ringern. Zudem können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten oder auf die Einkünfte aus der Vermietung ausländische (Quellen-)Steuern anfallen und diese nicht erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nicht - abgabe geforderter Erklärungen mit solchen Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung ihrer Ausschüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann. ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flug hafengebühren, Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gericht liche Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben. Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur, die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Kapitalverlust kommen. HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige Investition. Verkauf und Übertragung der Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders (im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögens anlage ist frühestens zum 31. Dezember 2025 möglich. Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein ge regelter Markt, sodass der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögens anlage kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell kann gar kein Käufer gefunden werden. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. 22

23 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE Prospekthaftungsansprüche gegen die Anbieter sind gemäß 44 Abs. 1 Börsengesetz für solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertriebsbeginn beitreten, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Prospektfehler vorliegt oder nicht. Vertriebsbeginn ist der Tag nach der Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes entsprechend der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte. Für den Anleger bedeutet dies, dass Prospekthaftungsansprüche gegebenenfalls nicht geltend gemacht werden können. Dies kann zu einer Reduktion der Ausschüttungen führen. MARKTRISIKO Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaft - lichen Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten, wird unter anderem davon beeinflusst, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation ent - wickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebs kosten, geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrtindustrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar, wie sich Kerosinpreisschwankungen auf den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Umwelteinflüsse (wie z. B. das Auftreten der Vulkan - aschewolke), neue Umweltauflagen oder anderweitige Fluggebühren können zu erheblichen Belastungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs bzw. für die Fluggesellschaften führen. Infolge der vorstehenden Entwicklungen kann sich der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare Verkaufs erlöse für das Flugzeug und kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen. BONITÄTSRISIKEN Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u. a. des Leasingnehmers oder gegebenenfalls eines zukünftigen Leasingnehmers oder eines Käufers, der Ver sicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner und der Finanzierungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass einzelne Ansprüche des Emittenten nicht durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen. Hieraus können höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und eventuell ein Kapitalverlust die Folge sein. 23

24 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND EU-RICHTLINIENENTWURF: REGULIERUNG ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS-MANAGER/NATIONALES RECHT Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer Investmentfonds- Manager ( AIFM ) ver öffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für sämtliche Manager so genannter alternativer Investmentfonds vor, wozu auch voraussichtlich geschlossene Fonds gehören werden. Wer im Rahmen eines geschlossenen Fonds als AIFM zu betrachten ist und ob die in der finalen Ausgestaltung der Richtlinie und deren nationaler Umsetzung erforderlichen (Zulassungs-)Voraussetzungen von dem entsprechenden AIFM erfüllbar sind, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus und zusätzlich wird von der Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig ein Gesetz über Vermögensanlagen zu erlassen. Welche Pflichten und Zusatzkosten sich hieraus für die Beteiligung ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Gegenwärtig ist u. a. eine jährliche Beteiligungsbewertung vorgesehen, deren Umfang und Kosten nicht feststehen und deren Kosten die Beteiligungsgesellschaft zu tragen hat, die aber in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt sind. Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkraft treten der AIFM-Richtlinie in nationales Recht oder des Gesetzes über Vermögensanlagen oder zukünftige ähnliche Regelungen, deren Regularien nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss, was zu einem erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Gegebenenfalls können auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen im Vergleich zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis für den Anleger entsprechend reduzieren. FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT Die Doric und die HANSA TREUHAND Finance sind beide Finanzdienstleister i. S. d. 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und unterstehen damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da sowohl die Doric als auch die HANSA TREUHAND Finance die maßgeblichen geschäftlichen Entscheidungen für den Emittenten treffen (als Arbeitgeber der Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschaft und als Asset Manager), ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen. Es besteht das Risiko, dass die Doric und die HANSA TREUHAND Finance ihren Verpflichtungen gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG nicht nachkommen, sodass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden müsste. Der Verwaltungsaufwand des Emittenten würde sich erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür sind nicht prognostiziert und werden, falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern. Es ist auch denkbar, dass der Emittent diese Regelungsauflagen nicht erfüllen kann und abgewickelt werden muss. 24

25 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND ÜBERNAHMERISIKO Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Dezember 2010) nicht eingehalten werden kann und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Fondsrechnung. Eine spätere Über nahme als geplant kann zu geringeren Einnahmen und veränderten steuerlichen Ergebnissen führen; gegebenenfalls müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder zeitlich verschoben werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und der Emittent rückabgewickelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die geleisteten Einlagen aufgrund nicht mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungs- kosten, Gutachterkosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig zurückgezahlt werden können. INTERESSENKONFLIKTE Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Komplementärs des Emittenten sowie des Asset Managers ebenfalls Geschäftsführer in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften sowie bei verschiedenen Gesellschaften der Doric Gruppe sowie der HANSA TREUHAND Gruppe. Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien verursachen. Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die Interessen des Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nach haltigkeit durchzusetzen, wie dies ggf. von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für den Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren. 25

26 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // RISIKEN PROGNOSE- GEFÄHRDEND ANLAGE- GEFÄHRDEND ANLEGER- GEFÄHRDEND LEASINGRATEN Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen aus dem noch abzuschließenden Leasingvertrag mit Emirates oder ggf. einem anderen Leasingnehmer während der Beteiligungslaufzeit ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasing - nehmers zu geringeren Netto einnahmen für den Emittenten kommt oder der Leasingnehmer Emirates ganz ausfällt. Es ist derzeit nicht absehbar, inwieweit Emirates in der Zukunft in der Lage sein wird, seine finanziellen Verpflichtungen, insbesondere aus den bestehenden, bedeutsamen Abnahmeverpflichtungen gegenüber den großen Flugzeugherstellern, zu erfüllen, wenn sich beispielsweise Wachstumsannahmen auf Grund der internationalen Konkurrenz im Luftverkehrsmarkt und Abschottungsbemühungen einzelner Länder als zu optimistisch erweisen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im Falle einer Kündigung des Letter of Intents oder eines zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit Verzögerung abgeschlossen werden kann, und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserechnung liegen. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des noch abzuschließenden Leasingvertrages mit Emirates und einer nicht vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Bankenkonsortium von seinem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder die vollständige Anlage verlieren. Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter werden sich verringern. Im Extremfall kann dies zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage bedeuten. NEUENTWICKLUNG Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um eine neu entwickelte Flugzeuggeneration, deren erste Ablieferung im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen bei Werkstoffen und Technik bzw. des Produktionsprozesses der ersten Serie sowie der Größe des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb des Flugzeuges gegenwärtig auf Grund von mangelnden Erfahrungswerten nicht vollständig eingeschätzt werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw. dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen können. Dies kann bei einer Anschlussvermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren Kosten für den Emittenten führen, was die Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren wird. 26

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