Begründung zum Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Begründung zum Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II"

Transkript

1 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II Solschen Groß Bülten Adenstedt Stand: 02/ (2)/ 4 (2) BauGB Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Bearbeiter: Dipl.-Ing. H. Roschen; A. Körtge, K. Müller

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis: Seite 1.0 Vorbemerkung Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Entwicklung des Plans/ Rechtslage Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Planinhalt/ Begründung Baugebiete Flächen für die Landwirtschaft Verkehrliche Erschließung Ver- und Entsorgung Brandschutz 7 3. Umweltbericht Einleitung Inhalt und Ziele des Bauleitplans Ziele des Umweltschutzes Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden Bestandssituation und wahrscheinliche Umweltauswirkungen Zusatzangaben Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Allgemeinverständliche Zusammenfassung Flächenbilanz Hinweise aus Sicht der Fachplanung Ablauf des Planaufstellungsverfahrens Zusammenfassende Erklärung Planungsziel Berücksichtigung der Umweltbelange und der Beteiligungsverfahren/ Abwägung Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet Der Gemeinde voraussichtlich entstehende Kosten Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans Verfahrensvermerk 21 Anlagen 21

3 Vorbemerkung 1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Die Gemeinde Ilsede liegt im Städtedreieck der Oberzentren Hannover Braunschweig Hildesheim und grenzt südlich an die Kreisstadt Peine. Die aus den Orten Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede, Ölsburg und Solschen bestehende Einheitsgemeinde hat zurzeit rd Einwohner. Naturräumlich gesehen ist Ilsede Teil der Bördenregion bzw. der Braunschweig - Hildesheimer Lössbörde 1 ) mit ihren weiträumigen Ackerfluren. Als Mitglied des Zweckverbandes Großraum Braunschweig gilt für die Gemeinde Ilsede das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig. Hier ist das Siedlungsgefüge Groß Bülten, Ölsburg und Groß Ilsede als Grundzentrum festgelegt. Die Bundesstraße B 444 ist als Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung benannt, der Landesstraße L 413 und der Kreisstraße K 72 werden regionale Bedeutung beigemessen. Die von den Verkehrsbetrieben Peine-Salzgitter GmbH betriebene Schienenstrecke von Peine nach Salzgitter ist nach regionalen Zielen gemäß 6 AEG als Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen (Personenund Güterverkehr) zu sichern. Das Naturschutzgebiet "Auflandeteich Groß Bülten-Adenstedt" zwischen den beiden Ortslagen ist im RROP 2008 als Vorranggebiet für Natur und Landschaft festgelegt. Die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Fuhseniederung ist ebenfalls als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Wesentliche Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sind der Lauf der Beeke im Süden bei Adenstedt und westliche und nordwestliche Bereiche des Gemeindegebietes. Die gesamte Gemeinde ist außerhalb der Siedlungsbereiche und Forsten als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt. Vorrangstandorte für die Windenergiegewinnung befinden sich zwischen Groß Bülten und Solschen sowie westlich von Klein Solschen. Die Ortschaft Solschen, im Westen des Gemeindegebietes gelegen, hat z. Zt. rd Einwohner. Die Ortschaft teilt sich auf in die beiden früheren Orte Klein Solschen und Groß Solschen, die als zwei Siedlungsinseln inmitten weiter, freier Ackerfluren auf dem Kamm des Hohenhamelner Rückens liegen. Öffentliche soziale Angebote wie Kindergarten und eine Begegnungsstätte sind in Groß Solschen gegeben. Sportanlagen bzw. ein Bolzplatz stehen in beiden Orten zur Verfügung. Das RROP 2008 stellt den Plangeltungsbereich als Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft dar. Z. Zt. betreibt der Zweckverband Großraum Braunschweig eine 1. Änderung des RROP 2008 zur Weiterentwicklung der Windnutzung. Im August 2013 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig den Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des RROP gefasst. Diese beinhaltet die Flächen dieses Bebauungsplans. Die Gemeinde geht daher davon aus, dass der Plan an die Zie- 1 ) Landschaftsrahmenplan Peine für den Landkreis Peine, 1994

4 - 4 - le der Raumordnung angepasst sein wird. Der Flächennutzungsplan (35. Änderung) wird im Parallelverfahren aufgestellt. Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008 weitere Vorbehaltsflächen für Windenergie südlich der ausgewiesenen Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenhameln. 1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage Die Gemeinde Ilsede besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan, der für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Flächen für die Landwirtschaft darstellt. Der Flächennutzungsplan ist mit Stand der 38. Änderung wirksam. Gemäß 1 Abs. 4 BauGB wird der Flächennutzungsplan mit der im Parallelverfahren aufgestellten 35. Änderung den künftigen Zielen der Raumordnung angepasst, wenn die 1. Änderung des RROP beschlossen ist. Die Gemeinde geht davon aus, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Vorbereitung zur Ausweisung von Baugebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich erst nach Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung zur Rechtskraft gebracht werden. Begleitend zur Planaufstellung hat die Gemeinde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ihren Niederschlag im in die Begründung integrierten Umweltbericht gefunden hat. 1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen zu schaffen. Das Plangebiet schließt südlich an einen bestehenden Windpark an. Die Gemeinde berücksichtigt mit diesem Bebauungsplan insbesondere die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Belange des Naturschutzes in Bezug auf einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Unter Berücksichtigung des 1a BauGB wird im Rahmen der Umweltprüfung auch eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorgenommen.

5 Planinhalt/ Begründung 2.1 Baugebiete - Sonstige Sondergebiet "Windenergieanlagen" (SO WEA) gem. 11 BauNVO Im Plangeltungsbereich des Bebauungsplans werden die Standorte der Windenergieanlagen gem. 11 BauNVO als sonstige Sondergebiete "Windenergie" festgesetzt. Damit wird dokumentiert, dass die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Plangeltungsbereich ausgeschlossen ist. Die mit der Baugebietsfestsetzung und der weitergehenden Begrenzung der Zahl auf eine Anlage pro Sondergebiet einhergehende Reglementierung dient der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, sowie dem Schutz des Landschaftsbildes. So wird nach Umsetzung der drei zusätzlichen Anlagen ein Maß an Beeinträchtigungen und Landschaftsverbrauch durch Windenergieanlagen im westlichen Gemeindegebiet erreicht, das in der Abwägung der Belange des Landschaftsbildes und des Umweltschutzes unter- und gegeneinander noch ausreichend beachtet. Mit den nördlich angrenzend bestehenden 5 Anlagen ergibt sich eine Anzahl von insgesamt 8 Anlagen. Weitere, das Landschaftsbild beeinträchtigende Windenergieanlagen befinden sich in nordöstlicher Richtung zwischen Groß Bülten und Groß Solschen (Bebauungsplan Nr. 90 "Windenergieanlagen Haskampsmühle") 2 Anlagen mit ca. 80 und ca. 120 m Höhe, in ca m Abstand zu den neu geplanten Anlagen, im Norden zwischen Equord und Klein Solschen 5 Anlagen zwischen 100 und 150 m Höhe in m Abstand sowie im Westen zwischen Stedum und Bierbergen 3 Anlagen zwischen 132 und 150 m Höhe in m Abstand zu den neu geplanten Anlagen. Außerdem befinden sich noch 2 ältere kleine Anlagen am südlichen Ortsrand von Bierbergen mit 67 m Höhe sowie 3 Anlagen zwischen Bierbergen und Oedelum mit 80 bzw. 100 m Höhe in ca m Entfernung. Darüber hinaus wird das Landschaftsbild durch 2 Hochspannungsleitungen mit 110/ 220 kv in einem Abstand von ca. 70 m zueinander mit Gittermasten von ca. 80 m Höhe vorbelastet. Die Festsetzung der Sondergebiete als längliche Flächen, die im Norden und Süden in einem Halbkreis enden, mit einem variablen Standort des Mastes auf einem Punkt auf der Mittelachse leitet sich aus der Funktionsweise der Windräder her. In der Projektion der horizontalen und vertikalen Drehbewegungen der Windenergieanlagen zeichnet sich auf der Erdoberfläche eine Kreisfläche ab. Gemäß Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) kann diese projizierte Fläche von der Anlage überbaut werden. Andererseits ist die Fläche so geformt, dass der konkrete Standort entlang der Mittelachse variabel bleibt. Damit ist der Standort nicht punktgenau festgelegt, sodass z.b. bei schwierigen Baugrundverhältnissen reagiert werden kann. Die bestehenden Windkraftanlagen nördlich des Planbereiches erreichen eine Nabenhöhe von ca. 90 m über Terrain. Hinsichtlich der Festsetzung eines Ausnutzungsgrades oder der überbaubaren Grundstücksfläche wird wegen der besonderen Art der Nutzung je eine absolute Grundfläche (GR) festgesetzt. Mit der Änderung der Nds. Bauordnung vom 3. April 2012 wurden die Grenzabstände von Gebäuden und baulichen Anlagen neu geregelt. Gem. 5 Abs. 2 NBauO beträgt

6 - 6 - der Grenzabstand für bauliche Anlagen, zu denen auch eine WEA gehört, 0,5 H. Dieser Abstand kann nach 5 Abs. 2 Satz 2 NBauO in Gewerbe- und Industrie-, sowie entsprechenden anderen Gebieten, hierzu zählt auch ein Sondergebiet Windenergie, auf 0,25 H verringert werden. Diese Bestimmung der Niedersächsischen Bauordnung wird gem. 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB als textliche Festsetzung in den Plan übernommen. Mit dieser Regelung können die Standorte optimiert und damit die Energieausbaute erhöht werden. Im Zusammenspiel mit der Baugebietsgröße, die Rotorendurchmesser bis rd. 90 m zulassen, sind Gesamthöhen (Nabenhöhe, mit 125 m festgesetzt, plus Rotorradius) bis um die 170 m möglich. Vor dem Hintergrund der bestehenden Anlagen mit anderen Gesamthöhen, der geringen Gefällelage im Plangebiet sowie der Windkraftanlagen auf den anderen Gemeindegebieten, die wegen der ausgeräumten Landschaft und der Lage auf dem Hohenhamelner Rücken weithin sichtbar sind, entsteht ein Bild, das als Zugeständnis an die Entwicklung der Windenergienutzung in Kauf genommen wird, zumal aufgrund des vorbelasteten Raums nur von wenigen Positionen aus die neuen Windenergieanlagen als neue Elemente im Landschaftsbild in Erscheinung treten. Die zulässige Höhe der Anlagen wird über eine maximale Nabenhöhe von 125 m über Terrain als Höchstmaß festgesetzt. Die Gemeinde legt damit ein Maß zugrunde, das dem aktuellen Stand der Technik und somit mittelfristig zukunftsgerichtet ist. Grundsätzlich gilt, dass Anlagen mit einer Gesamthöhe über 100 m zur Sicherheit des Flugbetriebes kennzeichnungs- und meldepflichtig sind. 2.2 Flächen für die Landwirtschaft Im Geltungsbereich der parallel aufgestellten 35. Änderung des Flächennutzungsplans wird vollflächig eine Überlagerung von Sonderbaufläche "Windenergie" und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Diese Planungsabsicht wird auf der planungsrechtlichen Ebene des vorliegenden Bebauungsplans auf drei vorgesehene Anlagenstandorte konkretisiert, die als Sonderbaugebiete "Windenergie" festgesetzt werden. Die übrige Fläche wird als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Flächen in den Plangeltungsbereich orientiert sich an den im Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008 dargestellten Flächen und der beabsichtigten Flächennutzungsplandarstellung (Flächennutzungsplan, 35. Änderung). Hinzu kommen Flächen, die einem Teil des erforderlichen Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft dienen. Die Aufforstung zu Wald wird verboten, da sie langfristig der Planungsabsicht Energieerzeugung des vorliegenden Bebauungsplans zuwiderläuft, da sie sich negativ auf den nutzbaren Wind und den daraus resultierenden Stromertrag auswirken würde. Die Flächen für die Landwirtschaft werden im für die Erschließung der Felder und der Anlagenstandorte erforderlichen Umfang mit der Festsetzung von Geh- Fahr- und Leitungsrechten (Begünstigte: Landwirtschaft, Ver- und Entsorgungsträger, Anlieger) überlagert. Die Flächen für die Landwirtschaft werden z. T. mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft überlagert. Die vorliegende Bebauungsplanung stellt einen planungsrechtlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, dessen Auswirkungen durch Festsetzung von Maßnahmen des Ausgleichs und des Ersatzes minimiert werden (s.a. Kap. 3 Umweltbericht). Der Eingriff

7 - 7 - in den Lebensraum der Feldlerche wird standortnah durch die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie durch die textlichen Festsetzungen Nr. 6 und 7 (Schaffung von Ersatz- Lebensräumen) ausgeglichen. Die Festsetzungen basieren auf einer avifaunistischen Bestandsaufnahme und folgen der fachgutachterlichen Empfehlung. 2.3 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung der Sondergebiete und landwirtschaftlichen Flächen ist weitgehend durch die vorhandenen Feld- und Wirtschaftswege gegeben. Die Wege, die z. Zt. örtlich vorhanden sind, sind durch die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten für die Landwirtschaft, für Ver- und Entsorgungsträger und für Anlieger im Bebauungsplan dokumentiert. Die konkrete Erschließung der jeweiligen Anlagenstandorte, die abgerückt von den Wirtschaftswegen liegen, ist zwischen den Anlagenbetreibern und den betroffenen Grundeigentümern zu regeln. 2.4 Ver- und Entsorgung Zur technischen Erschließung der Windenergieanlagen ist die Verlegung von Kabeln erforderlich. Die Führung und Sicherung der Leitungstrassen sind zwischen den Leitungsträgern und den Grundeigentümern privatrechtlich zu regeln. Über das zentrale Plangebiet verläuft die Richtfunktrasse Nr Der Bebauungsplan zeigt sie mit der aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommenen Lage. Die Richtfunktrasse ist einschließlich ihrer Schutzstreifen bei der Realisierung der Bauvorhaben zu berücksichtigen. Nordöstlich der Sondergebiete verlaufen zwei Freileitungen (110 kv & 220 kv). sowie die unterirdische Erdgasleitung "Ahlten-Salzgitter" (DN 600). Die Leitungen liegen samt der technisch erforderlichen Schutzstreifen außerhalb der Sondergebiete. Überfahrten der Gas-Hochdruckleitung mit Baufahrzeugen sind nur nach Herstellung geeigneter Querungsstellen und in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. Für die Windenergieanlagen als rein technische Energieerzeugungsanlage mit nur sporadischem Wartungsaufwand werden weitere Maßnahmen der Ver- und Entsorgung nicht erforderlich. 2.5 Brandschutz Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes sind im Rahmen der Bauantragsstellung einvernehmlich zwischen den Anlagenbetreibern und dem Brandschutzprüfer beim Landkreis Peine und der Feuerwehr zu regeln.

8 Umweltbericht 3.1 Einleitung Inhalt und Ziele des Bauleitplans Der Bebauungsplan hat das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ergänzung eines bestehenden Windparks südwestlich von Solschen zu schaffen. Der Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck auf rd. 52 ha Gesamtfläche Flächen für drei Windenergieanlagen fest. Die westliche Windenergieanlage benötigt dabei ca m² Grundfläche, die mittlere Anlage ca m² und die östliche Anlage ca m². Für die drei Anlagen sind das insgesamt ca m² versiegelte Fläche für die Gründung und Abstellflächen sowie befestigte Zuwegung innerhalb der Baugebiete Ziele des Umweltschutzes Die Gemeinde berücksichtigt bei der Planaufstellung insbesondere folgende, in den einschlägigen Fachgesetzen und Normen festgelegte Ziele des Umweltschutzes: Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 2 ) Schutz und Vermeidung vor/ von schädlichen Umwelteinwirkungen 3 ) 4 ) Konkrete Ziele und Bewertungsmaßstäbe wurden aus den umweltbezogenen Darstellungen und Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms ), des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ilsede und des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Peine bzw. seiner Fortschreibung abgeleitet und im Sinne von 1a BauGB berücksichtigt. 2 ) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 3 ) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 4 ) DIN Schallschutz im Städtebau ) Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig (RROP 2008)

9 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden Bestandssituation und wahrscheinliche Umweltauswirkungen a) Naturräumliche Schutzgüter Die naturräumlichen Belange werden nach den Schutzgütern des Naturhaushaltes Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft und Landschaft gegliedert, geprüft und bilanziert. - Schutzgut Pflanzen und Tiere Die durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt, hochwertige Biotopstrukturen, schwer ersetzbare Biotoptypen oder gefährdete Pflanzenarten sind nicht betroffen. Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete. Die Ackerflächen (AT basenreicher Ton-/ Lehmacker) sind von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II), die halbruderalen Gras- und Staudenfluren (UHM halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte) am westlichen Weg und den Wegrändern sind ebenfalls von maximal allgemeiner Bedeutung (Wertstufe II - III) für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften. Das Plangebiet war im Jahr 2003 bereits Teil einer avifaunistischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 91 "Windenergieanlagen Klein Solschen", der für die Errichtung der nördlich gelegenen, nunmehr bestehenden Windenergieanlagen durchgeführt wurde. Der aktuelle Bestand wurde ebenfalls untersucht 6 ). Die bisher kartierten Arten lassen sich auch heute im Plangebiet feststellen. Die avifaunistische Bewertung untersuchte in einem weiten Einzugsbereich das Vorkommen von maßgeblichen Arten für relativ trockene Ackerlebensräume (Grauammer, Feldlerche, Wiesenpieper, Schafstelze, Dorngrasmücke, Goldammer, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel, Baumfalke, Rohrweihe, Mäusebussard, Rabenkrähe und Baumfalke). Die Feldlerche ist die zahlenmäßig am häufigsten angetroffene Vogelart. Gleichfalls ist sie in der Roten Liste Niedersachsen sowie bundesweit als im Bestand "gefährdet" eingestuft (Stufe 3). Als weitere dort verzeichnete Vogelarten kommen auch Rohrweihe und Mäusebussard vor, doch ohne dass lt. Gutachten die vorliegende Planung Auswirkungen auf deren Bestand erwarten lässt. Der Fachplaner stellt fest, dass planungsbedingt von einer Gefährdung von 7 Brutpaaren der Feldlerche auszugehen ist 7 ). Mit fachlicher Unterstützung des Fachplaners wurden Kompensationsmaßnahmen entwickelt, die den Bestand eingriffsnah sichern. Dafür wird im Bebauungsplan festgesetzt, Ersatzlebensräume anzulegen in Form von dauerhaft angelegten Wildkräuter- und Wildstauden-Streifen und von alljährlich anzulegenden sogenannten Lerchenfenstern. Die Maßnahmen dienen dazu, 6 ) Hans-Werner Kuklik: Avifaunistische Bewertung der Brut- und Rastvogelbestände im Gebiet eines Windenergieanlagenstandorts im Landkreis Peine südwestlich der Ortschaft Klein Solschen. Ilsede, ) Hans-Werner Kuklik: Bewertung der vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von nunmehr drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Klein Solschen Süd-West. Ilsede,

10 die "Revierbildung zu fördern, geschützte Neststandorte zu ermöglichen und gleichzeitig das Nahrungsangebot zu verbessern". "Unter diesen Voraussetzungen kann in der Summe von einem ausreichenden Kompensationsumfang ausgegangen werden". Relevante Rastvogelbestände oder Wintergäste wurden in den Untersuchungsmonaten August 2012 bis April 2013 sowie Juli und August 2013 nicht festgestellt, diesbezügliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bei der Untersuchung 2003 wurden mehrere Feldhamsterbaue, die jedoch nicht unmittelbar von den WEA betroffen waren, festgestellt. Der Schutz des Feldhamsters muss vor Baubeginn hinreichend gesichert sein, dazu wurde ab August 2012 eine Feldhamsterkartierung durchgeführt, um das aktuelle Vorkommen zu ermitteln 8 ) und ggf. geeignete Maßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde einzuleiten (CEF-Maßnahmen): Dabei wurde festgestellt, dass die Hamsterpopulation fortbesteht, jedoch in deutlich geringerer Dichte gegenüber 2003, die Population ist um % zurückgegangen. Im Bereich der geplanten Windenergieanlagen befinden sich Hamsterbauten. Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Nachkontrolle zwingend erforderlich. Grundsätzlich wird eine Umsiedlung einzelner Feldhamster als machbar angesehen. Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt und hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Jagdrevieren oder Flugrouten besonders beachtenswert was u. a. auch die Kollisionsgefahr anbetrifft. Daher wurde eine "Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Vorkommen von Fledermäusen" (Hans-Werner Kuklik, Freilandplanung Juli 2013) erstellt. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Durchzugsgebiet Abendkontrollen erfolgten regelmäßig in der Zeit ab Mitte September bis Ende November Ziehende Fledermäuse konnten nicht beobachtet werden. Sommerquartiere Der einzig geeignete Bereich im näheren Umfeld ist der Verbindungsweg nach Bierbergen mit alten Birnbäumen wurde die Obstbaumreihe in den Abendstunden bis zum Einbruch der Nacht mehrfach abgegangen. Es wurden keinerlei Fledermausaktivitäten festgestellt. Nahrungshabitate Es erfolgten drei Abendkontrollen in der zweiten Augusthälfte bzw. Anfang September 2012 sowie acht Kontrollgänge ab Mitte Juni bis Ende Juli Fledermäuse wurden im Untersuchungsraum bei keinem Kontrollgang festgestellt. In unregelmäßigen Abständen im Rahmen verschiedener Kartierungen wurde das Umfeld der WEA-Standorte nach verunglückten Tieren abgesucht, dabei konnten keine Totfunde festgestellt werden. "Nach den getroffenen Feststellungen können mögliche negative Auswirkungen der vorhandenen und neu geplanten Windenergieanlagen für Fledermäuse an diesem Bördestandort als gering eingestuft werden." Unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans gelten die Bestimmungen des Artenschutzes unmittelbar ( 44 BNatSchG). 8 ) Hans-Werner Kuklik: Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Ilsede Gemarkung Klein-Solschen Überprüfung des Feldhamstervorkommens. Ilsede,

11 Schutzgut Boden Aufgrund der starken nutzungsbedingten Veränderungen der natürlichen Bodeneigenschaften durch die Landwirtschaft besitzt der Boden im Plangebiet eingeschränkt allgemeine Bedeutung (Wertstufe II) für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wertvolle oder seltene Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden. Erhebliche Auswirkungen hat das Vorhaben durch die planerisch vorbereitete Versiegelung/ Bebauung. Die tatsächliche Neuversiegelung ist jedoch aufgrund der punktuellen Inanspruchnahme durch die Anlagenfundamente sowie die teilweise Nutzung vorhandener Wege gering. Durch die damit verbundene vollständige Inanspruchnahme des Bodens werden die Lebensraumfunktionen sowie Filter- und Puffereigenschaften zerstört. Durch die Planung werden somit punktuell erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden vorbereitet. - Schutzgut Wasser - Grundwasser Die natürliche Wassersituation wird nutzungsbedingt verändert. Durch die nur temporär vorhandene Vegetation der Äcker und das Stoffeintragsrisiko ist das Schutzgut als mäßig eingeschränkt mit allgemeiner/ mittlerer Bedeutung (Wertstufe II) zu bewerten (LRP Landkreis Peine). Die Schutzgüter Boden und Wasser bilden ein enges Wirkungsgefüge. Die Beeinträchtigungen des Bodens wirken sich gleichfalls auf das Schutzgut Wasser aus. Durch die Planung werden punktuell erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hier den Bodenwasserhaushalt vorbereitet. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der im Süden befindliche ausgebaute Bach/ Graben ist von der Planung nicht betroffen. - Schutzgut Klima/ Luft Das Plangebiet ist dem Freilandklima zuzuordnen. Beeinträchtigungen bestehen durch vorhandene Windenergieanlagen. Aufgrund der Art des Vorhabens ist für die Ortslage ein klimaökologischer Belastungsraum nicht zu erwarten. Durch die Planung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft/ Klima erwartet. - Schutzgut Landschaft Das Plangebiet bietet ein durch intensive Landwirtschaft, mangelnde Ausstattung mit Großgrün und technische Bauwerke geprägtes Landschaftsbild, dessen natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit fast vollständig überformt wurde und nur noch rudimentär erlebbar ist. Besondere Erholungsfunktionen kann der Landschaftsraum entsprechend nicht mehr erfüllen, das Landschaftsbild ist von geringer (teilweise sehr geringer) bis allgemeiner Bedeutung. Durch die Planung werden neue, zusätzlich wirksame technische Elemente in die Landschaft eingefügt. Die neuen Anlagen werden das Landschaftsbild insbesondere durch die Höhe von bis zu ca. 170 m (die vorhandenen nördlich angrenzenden Anlagen haben eine Höhe von bis zu 135 m) beeinträchtigen. Dabei sorgen die bereits in Betrieb befindlichen Windkrafträder nördlich des hiesigen Plangebietes und im näheren Umfeld bereits für eine starke Vorbelastung des Raumes. Weitere, das Landschaftsbild beeinträchtigende Windenergieanlagen befinden sich in nordöstlicher Richtung zwischen Groß Bülten und Groß Solschen (Bebauungsplan Nr. 90 "Windenergieanlagen Haskampsmühle") 2 Anlagen mit ca. 80 und ca. 120 m

12 Höhe in ca m Abstand zu den neu geplanten Anlagen, im Norden zwischen Equord und Klein Solschen 5 Anlagen zwischen 100 und 150 m Höhe in m Abstand sowie im Westen zwischen Stedum und Bierbergen 3 Anlagen zwischen 132 und 150 m Höhe in m Abstand zu den neu geplanten Anlagen. Außerdem befinden sich noch 2 ältere kleine Anlagen am südlichen Ortsrand von Bierbergen mit 67 m Höhe sowie 3 Anlagen zwischen Bierbergen und Oedelum mit 80 bzw. 100 m Höhe in ca m Entfernung. Die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes beinhaltet darüber hinaus auch südlich des Plangebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenhameln Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen, sodass hier aller Voraussicht nach eine Fortführung des Windparks stattfinden wird. Außerdem wird das Landschaftsbild noch durch 2 Hochspannungs-Freileitungen 110/ 220 kv mit Gittermasten von ca. 80 m Höhe vorbelastet. Die Bewertung des Landschaftsbildes und die Ermittlung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen nach Breuer wurde durchgeführt (s. Anhang der Begründung). Die Methode bezieht Flächen in die Bewertung ein (große Kreise mit Ausdehnung nach Osten), die durch Umkreise um die Anlagenstandorte mit dem Radius der 15-fachen Gesamthöhe der neuen Anlagen gebildet werden. Ein zweiter Kreis (kleiner Kreis) kennzeichnet die Fläche, die sich aus dem 15-fachen der Gesamthöhe bestehender Anlagen ergibt. Damit wird der anzunehmende beeinträchtigte Raum um die jeweilige Anlage ermittelt. Für Teilflächen kommt es zur Überlagerung mit den Beeinträchtigungsräumen der bestehenden Anlage sowie den Beeinträchtigungen durch die Hochspannungs- Freileitungen. Damit ergeben sich durch die drei geplanten Anlagen zusätzliche beeinträchtigte Räume, die nach ihrer jeweiligen Wertigkeit (0 bis 5) für die Landschaft unterteilt und der prozentuale Flächenanteil ermittelt wird (s. Berechnung in der Anlage). Die Einteilung der Wertstufen und die räumliche Zuordnung wurde aus der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Peine Karte 2 Landschaftsbild übernommen (Stand: ). Danach werden aus der Wertigkeit und dem prozentualen Anteil einzelne Prozentanteile ermittelt, deren Summe durch den Faktor für die Vorbelastung für bereits bestehende Anlagen geschmälert wird. Durch Umrechnung auf Werteinheiten ergeben sich für den Eingriff in das Landschaftsbild Werteinheiten. Diese werden über den Flächenpool der Gemeinde Ilsede ausgeglichen. b) Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung sind weder Bau- und Kulturdenkmale noch Landschaftsteile oder Formationen mit historischem Wert vorhanden. Bezüglich des Schutzgutes ist es ohne Bedeutung. Durch die Planung werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter vorbereitet. c) Schutzgut Mensch Im Hinblick auf Immissionen besteht eine Vorbelastung durch den bestehenden Windpark. Bezüglich der landschaftsbezogenen ruhigen Erholungseignung kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Zur Wahrung der gesunden Wohn- und

13 Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan Abstände von m zu den Ortslagen eingehalten. Durch die vorliegende Planung werden keine erheblichen Veränderungen vorbereitet. Durch die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur nächstgelegenen Wohnbebauung werden die Orientierungswerte der DIN "Schallschutz im Städtebau" für Wohngebiete sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten. Der Immissionsschutz wird generell im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeprüft. Dabei sind entsprechende Gutachten vorzulegen, die eine Prüfung des Schutzes der nächsten Wohnbebauung beinhalten. d) Bodenschutz Relevante Belastungen des Bodens innerhalb des Änderungsbereichs bestehen nach bisher vorliegenden Erkenntnissen nicht. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten Entwicklungsprognose Die zu erwartenden Umweltauswirkungen treten mit Beginn der Bauphase (baubedingt, teilweise temporär) und anschließend anlagenbedingt (Versiegelung, Bodenentzug, Vegetationsverlust, Landschaftsbildwirkung) und betriebsbedingt (Verscheuchung und Vergrämung, Lebensraumverluste) zumindest für die Betriebsdauer der Anlagen, bzw. bis zu deren Aufgabe und Rückbau dauerhaft auf. Bei Umsetzung der Planung kommt es zu Versiegelungen durch den Bau von Anlagen und deren Erschließungs- und Nebenanlagen. Die Regenerationsfähigkeit des Bodens wird damit langfristig beeinträchtigt. Das Landschaftsbild wird durch die Höhe der Anlagen und ihre Fernwirkung dauerhaft verändert. Bei vollständigem Rückbau der Anlagen wäre mittel-langfristig die Regeneration der Böden sowie kurzmittelfristig die "Rücksetzung" in das vorherige Landschaftsbild zu erwarten. Das Plangebiet geht teilweise als Lebensraum für gefährdete und streng geschützte Arten verloren. Über Rückbesiedlungs- / Wiederkehrmöglichkeiten nach Aufgabe der Anlagen kann in Anbetracht der ungewiss langen Betriebszeiträume und mangels Erfahrungswerten keine verlässliche Prognose erstellt werden. Bei Nichtdurchführung der Planung steht der Änderungsbereich der Ackerfläche als Lebensraum nicht zwangsläufig weiter zur Verfügung, da im Falle einer Ausweisung als Vorranggebiet bzw. Darstellung im Flächennutzungsplan die Fläche künftig für Windenergieanlagen verfügbar wäre Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation a) Naturräumliche Schutzgüter - Vermeidung/ Minimierung: Um dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot Rechnung zu tragen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

14 a) Für das Vorhaben wird ein überprägter Raum beansprucht. Weniger beeinträchtigte Bereiche können hierdurch erhalten werden. b) Mit der Festsetzung der Zahl, der Höhe und der Standorte der Anlagen wird eine Regelung des möglichen Eingriffs vorgenommen. - Kompensation: Avifauna Die fachplanerische Bestandsaufnahme zeigt, dass einzig für den Eingriff in den Lebensraum der Feldlerche ein Ausgleich erforderlich ist. Zu diesem Zweck wird durch Festsetzungen des Bebauungsplans gesichert, dass Ersatzlebensräume in der Nähe der Eingriffsorte angelegt werden. Feldhamster Ein Vorkommen des Feldhamsters ist aufgrund der Bodenverhältnisse und bekannter Vorkommen im Bereich des bestehenden Windparks nicht auszuschließen. Im Bereich der geplanten Windenergieanlagen befinden sich Hamsterbauten. Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Nachkontrolle zwingend erforderlich. Grundsätzlich wird eine Umsiedlung einzelner Feldhamster als machbar angesehen. Vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen ist deshalb eine erneute Überprüfung der direkt betroffenen Flächen erforderlich, um sicher zu stellen, dass kein Individuum dieser streng geschützten Tierart geschädigt wird. Wenn sich Feldhamsterbaue innerhalb der als Sondergebiete festgesetzten Flächen befinden, ist die Verschiebung der Anlagenstandorte zu prüfen oder für rechtzeitige Umsiedlung der Tiere in geeignete Ausweichlebensräume zu sorgen. Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit den Zugriffsverboten des 44 BNatSchG bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Fledermäuse Fledermausvorkommen sind im Plangebiet und der Umgebung aufgrund der Vorbelastungen und mangels geeigneter Strukturen unwahrscheinlich, und konnten auch im Rahmen einer durchgeführten Untersuchung nicht festgestellt werden. "Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Vorkommen von Fledermäusen" (Hans-Werner Kuklik, Freilandplanung Juli 2013). Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit den Zugriffsverboten des 44 BNatSchG bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Kompensation Landschaftsbild Durch die Errichtung der Windkraftanlagen mit maximal 125 m Nabenhöhe werden zusätzliche technische Elemente in die Landschaft eingefügt. Die geplanten Anlagen werden höher sein als die vorhandenen nördlich angrenzenden Anlagen. Durch die neuen Anlagen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben. Durch die Wirkung der bestehenden Windenergie-Anlagen und der zwei Hochspannungsleitungen mit ca. 80 m hohen Gittermasten erfolgt eine großflächige Überlagerung mit dem Wirkungsraum der neu geplanten Anlagen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wurde nach Breuer ermittelt. Die für den Ausgleich erforderlichen Werteinheiten werden über den Flächenpool der Gemeinde Ilsede ausgeglichen.

15 Boden - Kompensation: Die Bewertung im sog. "Städtetagsmodell" erfolgt regelmäßig durch die rechnerische Ermittlung des sog. Flächenwertes für jeden Biotoptyp, der sich aus der Multiplikation des definierten Wertfaktors eines Biotoptyps mit der entsprechenden Flächengröße ergibt. Eine Differenzierung nach Untereinheiten innerhalb eines Biotoptyps ist im Regelfall nicht erforderlich, wenn für alle Untereinheiten gleiche Wertfaktoren angegeben sind. Auf Grundlage der vorgenannten Rahmenbedingungen, der planungsrechtlichen Situation und des naturräumlichen Bestands ergeben sich für den Untersuchungsbereich nach dem Bilanzierungsmodell folgende Biotoptypen, denen eine Wertigkeit in Punkten (Städtetagmodell Niedersachsen) zugeordnet wurde: Eingriffsermittlung für die Bodenversiegelung: Berechnung der Flächenwerte vor und nach dem Eingriff: Ist-Zustand Planung/Ausgleich Ist-Zustand der Biotoptypen Fläche [m²] Biotoptypen in der Planung Fläche [m²] Wertfaktor Flächenwert Wertfaktor Flächenwert Vorh. Wege (X) Vorh. Wege (X) Acker (A) Neu versiegelte Flächen (X) Bauwerke und Wege Neue Wege außerhalb Baugebiete (X) Gräser-/ Staudenstreifen + Lerchenfenster (UMS) Acker (A) Summe: Summe: Flächenwert vor dem Eingriff (Ist-Zustand) Flächenwert nach dem Eingriff (Soll-Zustand) Flächenwert Soll-Zustand - Flächenwert Ist-Zustand: Ausgleich am Ort des Eingriffs gleich 0 erreicht > 0 Eingriff wird am Eingriffsort überkompensiert < 0 Eingriff kann am Eingriffsort nicht ausgeglichen werden, zusätzlicher Kompensationsbedarf Nach der Modellrechnung steht dem mit Werteinheiten ermittelten Ist- Zustand ein Planungswert von Werteinheiten gegenüber. Das mit Werteinheiten ermittelte Defizit wird über den Flächenpool der Gemeinde Ilsede ausgeglichen. Externe Ausgleichsfläche Für den erforderlichen externen Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen der vorliegenden Planung soll der Flächenpool der Gemeinde Ilsede herangezogen werden. Dieser wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 "Verbindungsstra-

16 ße K 31 K 72" der Gemeinde Ilsede, Ortsteil Groß Bülten, im Geltungsbereich 2 als Grünfläche festgesetzt. Die festgesetzte Grünfläche dient gem. 9 Abs. 1a BauGB als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 1a Abs. 3 BauGB. Der Kompensationswert der Gesamtfläche beträgt Werteinheiten bezogen auf 1 Quadratmeter (m²) nach dem Bilanzierungsmodell des Niedersächsischen Städtetages ("Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung" 1996). Die Maßnahmen sind teilweise umgesetzt. Flächen wurden bisher für folgende Projekte in Anspruch genommen: a) Werteinheiten für Eingriffe im Geltungsbereich I des Bebauungsplans Nr. 96 "Verbindungsstraße K 31 K 72" der Gemeinde Ilsede, Ortschaft Groß Bülten, b) Werteinheiten für Eingriffe im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 der Gemeinde "Windenergieanlagen Haskampsmühle", c) Werteinheiten für Eingriffe im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 98 "Groß Ilsede Nord II". Das Flächenpoolkataster weist derzeit einen Stand (Guthaben) von Werteinheiten auf (März 2013). Für den vorliegenden Bebauungsplan "Windenergieanlagen II" werden für den Ausgleich der Versiegelung Werteinheiten aus dem Flächenpool in Anspruch genommen. Für den Eingriff in das Landschaftsbild werden aus der Bewertung des Landschaftsbildes nach Breuer (s. Anhang zur Begründung) und der Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs Werteinheiten aus dem Flächenpool in Anspruch genommen. Nach Abzug verbleiben somit Werteinheiten. b) Kultur- und Sachgüter Eine Kompensation ist nicht erforderlich. c) Schutzgut Mensch Zur Vermeidung möglicher Immissionskonflikte werden im Bebauungsplan Abständen von mindestens m zu den Ortslagen festgesetzt. Der Immissionsschutz wird generell im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeprüft. Dabei sind entsprechende Gutachten vorzulegen, die eine Prüfung des Schutzes der nächsten Wohnbebauung beinhalten. d) Bodenschutz Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich, dass gem. 202 BauGB Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung (z. B. Beimengung von Baurückständen, Metallen, chemischen Stoffen, Schlacken) oder Vergeudung (z. B. Auffüllen der Baugrube, Verwendung als nicht be-

17 pflanzbarer Untergrund) zu schützen ist. Diesem Erfordernis ist im Rahmen der Baugenehmigung als Auflage bzw. bei der Realisierung Rechnung zu tragen Andere Planungsmöglichkeiten Nach den zukünftigen Zielen der Raumordnung die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von Windenergieanlagen bestehen grundsätzlich keine Planungsalternativen im Hinblick auf die Standortfindung. Die Standorte der einzelnen Anlagen stellen die unter ökonomischen und städtebaulichen Gesichtspunkten bestmögliche Aufstellungsgeometrie dar, insbesondere unter Berücksichtigung des Planungsziels der Gemeinde. Die Beschränkung von Anzahl und Höhe der Windenergieanlagen soll im Interesse des Landschaftsschutzes und der benachbarten Ortslagen erfolgen. Dabei will die Gemeinde nicht eine letztlich nur durch die Grenzabstände und technische Machbarkeit beschränkte Zahl und Höhe der Windenergieanlagen dulden. Der Gemeinde ist insbesondere daran gelegen, neben den in diesem Bereich bereits vorhandenen Windenergieanlagen vorerst nur noch zwei zusätzliche Anlagen zuzulassen. 3.3 Zusatzangaben Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung (wird im Zuge der Umweltprüfung ergänzt) Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (wird im Zuge der Umweltprüfung ergänzt) Allgemeinverständliche Zusammenfassung Angrenzend an den Vorrangstandort für Windenergie ist südlich von Solschen angrenzend an den bestehenden Windpark der Bau von drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von jeweils maximal 125 m geplant. Die neuen Anlagen werden das Landschaftsbild zusätzlich beeinträchtigen. Die bereits in Betrieb befindlichen Windkrafträder sorgen bereits jetzt für eine starke Vorbelastung des Raumes. Darüber hinaus verursacht das Bauvorhaben durch Versiegelung eine Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzgutes Boden und eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften. Für die Fauna (Brut-, Gast- und Rastvögel, Fledermäuse und Feldhamster) ergibt sich für den Eingriff in den Lebensraum der Feldlerche ein Kompensationsbedarf. Für den Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen der Funktionen des Schutzgutes Boden durch Versiegelung ergibt sich neben den Maßnahmen im Bebauungsplan ein Kompensationsbedarf von Werteinheiten. Für das Schutzgut Landschaft wurde ein Kompensationsbedarf von Werteinheiten ermittelt. Der Ausgleich

18 erfolgt extern in einen Flächenpool der Gemeinde nördlich von Groß Bülten. Der Kompensationsbedarf für die Feldlerche wird durch die Schaffung von Ersatzlebensräumen als Folge entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplans abgedeckt. 4.0 Flächenbilanz Nutzung Fläche Anteil Sonstige Sondergebiete 11,6 ha 22,4 % Flächen für die Landwirtschaft 40,2 ha 77,6 % Planbereich 51,8 ha 100 % 5.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanung - Landwirtschaft Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt in Ihrer Stellungnahme vom mit, dass folgende Sachverhalte aus landwirtschaftlicher Sicht beachtet werden müssen: 1. Es darf auf keinen Fall zu einer Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Drainagen kommen. 2. Ungünstige oder wirtschaftlich nicht sinnvolle Flächenzuschnitte sind zu vermeiden, weshalb die südöstlich gelegene Sondernutzungsfläche Windenergie ggf. zu optimieren wäre. Es ist zu prüfen, ob eine Verschiebung der genannten Fläche nach Norden, an den bestehenden Wirtschaftsweg, möglich wäre. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Anlagen, soweit wie möglich, an die bestehenden Wirtschaftswege herangebaut werden. 3. Der Bauherr ist in der Baugenehmigung zu verpflichten, nach Betriebseinstellung der Windenergieanlagen, sämtliche bauliche Einrichtungen, inklusive der Zuwegungen und der Fundamente, zu beseitigen und den ursprünglichen Flächenzustand wieder herzustellen. 4. Die Nutzung der Wirtschaftswege ist mit dem Eigentümer abzusprechen und zu entlohnen, des Weiteren darf es nicht zu einer Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Verkehres auf genannten Wegen kommen, weder während der Bauphase noch nach Inbetriebnahme der Anlage. 5. Da es während der Bauphase und der Nutzung der Windenergieanlage zu Beschädigungen an den angrenzenden Kulturen und/oder Kulturflächen kommen kann, soll schon in der Baugenehmigung ein sachverständiger Schiedsgutachter benannt werden. Dieser kann beispielsweise der Sachverständigenliste der Landwirtschaftskammer entnommen werden.

19 Ver- und Entsorgung Die E.ON Avacon AG, Salzgitter weist in ihrer Stellungnahme vom vorsorglich darauf hin, dass sich im räumlichen Geltungsbereich auf den Straßen- und Wegeflurstücken Versorgungsanlagen befinden. 6.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am in Solschen durchgeführt. Die Planungsabsichten wurden unter Beteiligung von Bürgern erläutert. - Beteiligung der Behörden/ Nachbargemeinden Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum aufgefordert. Es sind Stellungnahmen eingegangen, die zu Planüberarbeitungen sowie zu Ergänzungen und Hinweisen in der Begründung führten. - Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden Zum Planverfahren gem. 3 Abs.: 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom bis zum. stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden gem. 4 Abs. 2 bzw. 2 Abs. 2 BauGB mit Datum vom angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

20 Zusammenfassende Erklärung 7.1 Planungsziel (wird nach dem Planverfahren ergänzt) 7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange und der Beteiligungsverfahren/ Abwägung (wird nach dem Planverfahren ergänzt) 8.0 Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet, werden nicht erforderlich. Öffentliche Flächen setzt der Bebauungsplan nicht fest. 9.0 Der Gemeinde voraussichtlich entstehende Kosten Öffentliche Flächen setzt der Bebauungsplan nicht fest. Der Gemeinde entstehen somit keine Kosten bei der Planrealisierung Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans Zur Verwirklichung des vorliegenden Bebauungsplans sind ausschließlich private Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Der Gemeinde entstehen hierdurch keine Kosten.

21 Verfahrensvermerk Die Begründung zum Bebauungsplan hat mit den zugehörigen Beiplänen gem. 3 Abs. 2 BauGB vom... bis zum. öffentlich ausgelegen. Sie wurde in der Sitzung am.. durch den Rat der Gemeinde Ilsede unter Berücksichtigung und Einschluss der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren beschlossen. Ilsede, den.. (Bürgermeister) Anlagen

22 Landschaftsbild Anschreiben 1

23 Landschaftsbild Anschreiben 2

24 Landschaftsbild Legende

25 Landschaftsbild Plan 1

26 Landschaftsbild Plan 2

27 Landschaftsbild Tab 1

28 Landschaftsbild Tab 2

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus

Mehr

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain Planungsverband Windkraft Wissen-Gebhardshain Kreis Altenkirchen Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans Teilbereich Windenergie Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen

Mehr

Wie weiter mit Wind in

Wie weiter mit Wind in Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung

Mehr

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB 76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Samtgemeinde Elbtalaue Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der

VEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der VEREINBARUNG zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und der Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und schließen in dem Bewusstsein,

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal

Mehr

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford 1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012

Mehr

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und

Mehr

STFNP Windkraft Haar

STFNP Windkraft Haar 1. Verfahrensstand: STFNP Windkraft Haar Gemeinderatssitzung am 03.02.2015 Tischvorlage - Sachstandsbericht Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

Windenergienutzung in M-V

Windenergienutzung in M-V Windenergienutzung in M-V - ausgewählte Fragen - Lothar Säwert Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Leitlinien der Landesentwicklung Auszug aus dem Landeraumentwicklungsprogramm:

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der

Mehr

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW Vortrag im Rahmen der 2. CampusKonferenz Landschaftsentwicklung der Hochschule Osnabrück Kompensation

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Landschaftsagentur Plus. Ihr Partner für die Eingriffsregelung

Landschaftsagentur Plus. Ihr Partner für die Eingriffsregelung Landschaftsagentur Plus Ihr Partner für die Eingriffsregelung 2 3 Vom Experten geplant, umgesetzt, betreut Ob Ausgleichs- und Ersatz-Maßnahmen nach Forst- oder Landschaftsrecht, artenschutzrechtliche Belange

Mehr

Windenergie. Stand der Diskussion und

Windenergie. Stand der Diskussion und Windenergie aus Sicht des Naturschutzes Stand der Diskussion und Herausforderungen für den NABU Übersicht Energiewende Warum das Ganze? Wo wollen wir hin? Wo stehen wir? Warum Vorrang für Wind und Sonne?

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Ökologische Baubegleitung am Beispiel der NEL Norddeutschen Erdgasleitung Dipl.-Ing. Andreas Warming

Ökologische Baubegleitung am Beispiel der NEL Norddeutschen Erdgasleitung Dipl.-Ing. Andreas Warming Methodik der Umweltbaubegleitung - NNA Seminar 03. April 2014 Ökologische Baubegleitung am Beispiel der NEL Norddeutschen Erdgasleitung Dipl.-Ing. Andreas Warming Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße

Mehr

DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung

DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung Magistrat 10.02.2015 Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss 25.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2015 Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu - V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Stadt Schmallenberg. FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

Stadt Schmallenberg. FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen Stadt Schmallenberg FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen Vorstudie: Tourismus, Landschaftsbild, Naturschutz Erläuterungen zur Sitzung des Stadtrates am 13.09.2012

Mehr

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Beschluss zu a): Beschluss zu b): Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im

Mehr

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?

Mehr

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Was Sie im Folgenden erwartet:. Einleitung: Bodenbelange in der Bauleitplanung

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Warum Windenergie im Wald? (4)

Warum Windenergie im Wald? (4) Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im

Mehr

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Greven, Februar 2011 Einleitung Die Stadt Greven hat 2010 ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der formulierten Klimaschutzziele

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08. Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen kleiner 7,69 kwp nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs

Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Agenda Begrüßung Norbert Jordan (Amt Schlei-Ostsee) Historie und planungsrechtliche Situation, Stand der Kreis- und

Mehr

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht.

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht. Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional-, und Landesplanung (SRL) zum Gesetzesentwurf zur Änderung der BayBO Mindestabstände für Windkraftanlagen a) Zum Gesetzentwurf generell: (1) Durch den

Mehr

Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher Ortsrand in Ditzingen

Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher Ortsrand in Ditzingen Ingenieurbüro ebök Schellingstraße 4/2 D-72072 Tübingen Tel. 0 70 71 93 94 0 Fax 0 70 71 93 94 99 www.eboek.de mail@eboek.de Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher

Mehr

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Juni 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien

Mehr

Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf

Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf Abschlussveranstaltung am 30. Juni 2015 Dr. Monika Marzelli TNL Umweltplanung www.tnl umwelt.de Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung www.ifuplan.de

Mehr

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik Abitur 8 II. Insektenpopulation LA/AG In den Tropen legen die Weibchen einer in Deutschland unbekannten Insektenpopulation jedes Jahr kurz vor Beginn der Regenzeit jeweils 9 Eier und sterben bald darauf.

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen Photovoltaik-Anlagen sind besonders durch Blitzeinschläge und Überspannungen gefährdet, da sie häufig in exponierter Lage installiert werden. Damit sich

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften

Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften 11. November 2009 Inhaltsübersicht Definition Rückbau Rechtsgrundlage Derzeitige Praxis Bürgschaftslösung über einen Versicherer Produktinnovationen:

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Bayerisches Landesamt für Umwelt Windkraft Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen (WKA) führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr