Landeshauptstadt München Baureferat

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1 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Friedenstraße 40, München Datum der Versendung Vergabenummer H Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Freitag, , 10:20 Uhr Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Ort Anschrift wie oben Raum Zuschlagsfrist endet am voraussichtliche Ausführungsfrist (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A) Beginn Ende Baumaßnahme Leistung Trockenbauarbeiten Anlagen A) die beim Bieter verbleiben 212EU Bewerbungsbedingungen EU 2120EU.StB Ergänzung Bewerbungsbedingungen EU 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB 2260.StB 226EU.H 226EU.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Mindestanforderungen an Nebenangebote Mindestanforderungen an Nebenangebote EU Mindestanforderungen an Nebenangebote EU 227.H Gewichtung der Wertungskriterien 236EU Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen EU 245 Datenträger Angebotsanforderung 621 Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe 623 Merkblatt Staubminderung o. Nr. Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n). alle Pläne/Dokumentationen/Nachweise gem. Planliste (Anlage 1) und Teilauszug Pläne DIN A4 (ohne Maßstab) siehe digitale Anlage Anlage 1 Planliste vom Anlage 2 Terminbogen vom VHB München Stand 04/2016*

2 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) B) die immer 1-fach zurück zu geben sind 213EU Angebotsschreiben EU 2-fach 214.H Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 225.H Stoffpreisgleitklausel 2-fach 225.StB Stoffpreisgleitklausel 2-fach 241 Abfall 2-fach 242.H Wartung 2-fach 243.H Instandhaltung 2-fach 244 Datenverarbeitung 2-fach 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2-fach 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 451 Datenträger Abrechnung 2-fach 4510.StB Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung 2-fach 2510.StB Leistungsverzeichnis Standardleistungstexte 2-fach Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n). 2-fach C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind 124 Eigenerklärungen zur Eignung 2-fach 224.H Angebot Lohngleitklausel 2-fach 224.StB Angebot Lohngleitklausel 2-fach 235EU Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU 2-fach 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach VHB München Stand 04/2016*

3 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. 2 Die beigefügten Bewerbungsbedingungen EU 212 EU sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei/beim bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten: Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind: 4 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen, zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt 212EU) genannten Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt Verpflichtungserklärung 236 EU vorzulegen. 5 Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 2210/2220 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 223 Aufgliederung der Einheitspreise auf Verlangen der Vergabestelle Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) 6 Losweise Vergabe nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Bedingungen für die Abgabe von Losen 7 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 212 EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 212 EU), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten und Nebenangebote, die einen Verzicht auf eine vom Auftraggeber vorgesehene Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225) beinhalten. für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. VHB München Stand 04/2016*

4 211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 8 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß 16d EU Abs. 2 VOB/A Wertungskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- und Wahlpositionen, des eventuellen Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien 227.H Werkstätten für behinderte Menschen wird bei der Ermittlung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.h. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für behinderte Menschen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für behinderte Menschen ist mit dem Angebot zu führen. 9 Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. 10 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen (siehe B), C), Nrn. 4 und 5) im verschlossenen beiliegenden Angebotskuvert bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Das Angebotskuvert ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen frei - 12 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann ( 21 EU VOB/A): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, München 13 VHB München Stand 04/2016*

5 212EU (Bewerbungsbedingungen EU) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Kurzfassungen müssen die en (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungszeichnis wiedergeben. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 EU Nr. 3 VOB/A). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.7 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer. VHB München Stand 04/2016*

6 212EU (Bewerbungsbedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 5.2 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften und ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offene Verfahren Präqualifzierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. VHB München Stand 04/2016*

7 212EU (Bewerbungsbedingungen EU) Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB München Stand 04/2016*

8 213EU (Angebotsschreiben EU) Name und Anschrift des Bieters Vergabenummer H Landeshauptstadt München Baureferat, Submissionsbüro Friedenstraße München Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Freitag, , 10:20 Uhr Zuschlagsfrist endet am Angebot Baumaßnahme Leistung Trockenbauarbeiten 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen - Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen, - Besondere Vertragsbedingungen, - alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 211EU Abschnitte B und C sowie Nrn. 4 und 5) folgende nicht beigefügte Unterlagen - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) - Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB 2.1 Ich bin/wir sind bevorzugte/r Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis/en. 2.2 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - Abkommens anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) 3 Ich bin/wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Name: Name: Name: Name: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: PQ_Nummer: VHB München Stand 04/2016*

9 213EU (Angebotsschreiben EU) 4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n) Ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU (Formblatt 235 EU) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 5 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 6 Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: 6.1 Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für alle Hauptund alle Nebenangebote 1 Summe Angebot % 6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. 7 An mein/unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. ¹ siehe Nr. 3.6 der Bewerbungsbedingungen EU- 212 EU VHB München Stand 04/2016*

10 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) Vergabenummer H Datum Baumaßnahme Leistung Trockenbauarbeiten Eigenerklärungen zur Eignung (Abzugeben vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehöriger Nachunternehmen/anderen Unternehmen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben) Bewerber*) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) *) Zutreffendes ankreuzen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Jahr Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 1. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber: Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen ARGE-Partner Nachunternehmer VHB München Stand 04/2016*

11 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde 2. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde 3. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber: Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum VHB München Stand 04/2016*

12 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind eingetragen im Handelsregister Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. VHB München Stand 04/2016*

13 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) Angabe über Ausschlussgründe gemäß 6e EU VOB/A bzw. schwere Verfehlungen gemäß 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemüß 6e EU VOB/A vorliege(n) bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung begangen wurde, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht - gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens als belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabegestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Ort, Datum, Unterschrift 3) 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 2) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist. VHB München Stand 04/2016*

14 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer H Baumaßnahme Leistung Trockenbauarbeiten Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der 20 KW 2018, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Abs.1 Satz 2 VOB/B) ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: siehe beiliegender Terminbogen vom Anlage Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. VHB München Stand 04/2016*

15 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2. Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1 genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.1 (ohne Umsatzsteuer) v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3. Rechnungen ( 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1-fach und zugleich bei der Objektüberwachung und Projektsteuerung jeweils 1-fach einzureichen. Mehrfertigungen des Rechnungsoriginals sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung Duplikat oder Abschrift. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen. 3.3 Bei Bauüberwachung durch ein externes Büro: Das Rechnungsoriginal sowie die rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zur Prüfung direkt an das externe Büro zu senden. Gleichzeitig ist der Auftraggeber über die Rechnungsstellung schriftlich zu informieren. Gleichzeitig ist dem Auftraggeber eine Kopie der Rechnung ohne Anlagen zuzusenden. Die Kopie ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, z. B. durch die Bezeichnung Duplikat oder Abschrift. 4. Zahlung ( 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß 16 Abs. 5 Nr. 3 VO/B/B wird verlängert auf 60 Tage. 5. Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.h. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens Euro ohne Umsatzssteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. VHB München Stand 04/2016*

16 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten ( 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Sicherheit für die Vertragserfüllung nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.h. der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für - die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421, - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft und - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem betreffenden Formblatt entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des 38 ZPO vorliegen." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug eine eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen frei - VHB München Stand 04/2016*

17 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". VHB München Stand 04/2016*

18 GI und Erweiterung Grundschule Haimhauser Str Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) 214.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) Stand Seite 1 von Bauwesensversicherung Der Auftraggeber (AG) schließt keine projektbezogene Bauwesensversicherung ab. Der Auftragnehmer (AN) hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen Betriebshaftpflichtversicherung Der AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro Euro ,- für Personenschäden ,- für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des AN gegenüber dem AG, der Landeshauptstadt München, nicht eingeschränkt. Der Nachweis der gültigen Policen muss spätestens bei Auftragserteilung vorgelegt werden. Sollten die Arbeiten über den Gültigkeitszeitraum der Police hinausgehen, erhält der AG unaufgefordert einen Folgenachweis. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht, ist der AG berechtigt, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschließen und die ihm hierdurch entstehenden Kosten von der nächstfälligen Zahlung abzuziehen. Vor der Vorlage eines jeweils gültigen Versicherungsnachweises werden Zahlungen des AG an den AN nicht fällig. Der AN tritt hiermit die sich aus dem abzuschließenden Versicherungsvertrag ergebenden Ansprüche sicherheitshalber an den AG ab, bleibt jedoch, solange er vertragsgemäß erfüllt, zur Geltendmachung aller Ansprüche im eigenen Namen berechtigt. Sofern gemäß den Versicherungsbedingungen eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der AN hiermit die Versicherungen unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an den AG zu leisten, sofern sie diesem zustehen Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen. Die Bescheinigung des AG auf dem Stundenlohnzettel begründet keinen Vergütungsanspruch. Die Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. - weitere Vereinbarungen siehe ZVB Ziff Immissionsschutz Baulärm Die Baumaßnahme befindet sich in einem Wohngebiet. Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften, folgende Festlegungen: - Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: < 55 db (A) von 20 bis 7 Uhr: < 40 db (A) Staubschutz Die Staubentwicklung außerhalb und innerhalb der Gebäude muss durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden. - vgl. auch Merkblatt Staubminderung 10.5 Arbeitszeit Die Arbeitszeiten sind werktags Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern, sowie werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt. Die Baumaßnahmen erfolgen abschnittsweise, während des laufenden Schulbetriebs. Die vorgeschriebenen Arbeitszeiten können deshalb im Einzelfall nach Anweisung der Bauüberwachung des AG und in Abstimmung mit der Schulleitung ausgeweitet, eingeschränkt oder kurzfristig unterbrochen werden, z.b. aufgrund interner Termine des Schulbetriebs. - vgl. auch die Hinweise und Erläuterungen in den Vorbemerkungen zum LV (ATV Pkt. Bauablauf)!

19 214.H GI und Erweiterung Grundschule Haimhauser Str.23 Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) Stand Seite 2 von Baufristenplan Für die Maßnahme wurde ein Baufristenplan als Übersichtsplan vom AG erstellt. Auf dessen Grundlage hat der AN spätestens 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung einen Baufristenplan als Balkenplan digital als Datei im *.pdf-format und *.mpp-format für seine vertraglichen Leistungen vorzulegen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen (EVM 214.H). Die Festlegungen des AGs, z.b. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Baufristenplan ist mit der Bauleitung des AGs abzustimmen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN innerhalb von 10 Werktagen zu überarbeiten und wieder vorzulegen Fachbauleitung des Auftragnehmers Der AN hat über den gesamten Zeitraum seiner Leistung einen verantwortlichen, deutsch-sprachigen, fachlich qualifizierten Bauleiter vor Ort zu stellen. Dieser ist bei Annahme des Bauvertrags schriftlich zu benennen. Der dem AG benannte Bauleiter gilt gegenüber diesem als bevollmächtigt, alle Erklärungen und Handlungen abzugeben und entgegenzunehmen, die die Baudurchführung betreffen. Ein Auswechseln des verantwortlichen Bauleiters ist nur in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung durch den AN mit Genehmigung des AG möglich Verständigung auf der Baustelle / Sprache Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Diese Person muss auch die Sprache der nicht deutschsprachigen Arbeiter beherrschen, so dass die Anordnungen des AG verstanden, bzw. weitergegeben werden können. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen Baustellenbesprechungen Baustellenbesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Bei Bedarf können zusätzliche Arbeitsbesprechungen von der Bauüberwachung des AG einberufen werden. Die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN (vgl. Ziff. 10.7) ist 14 Tage vor Leistungsbeginn sowie während des Ausführungszeitraums des AN verpflichtend, sofern nicht von Seiten der Objektüberwachung des AG eine Zustimmung zum Fernbleiben bestimmter Besprechungen erteilt wurde Tagesberichte Es sind Tagesberichte (Bautagebuch) zu führen und dem AG bzw. der zuständigen Objektüberwachung wöchentlich im Original zu übergeben. Es müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Abrechnung und Ausführung von Bedeutung sind. Ferner sind Angaben über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der beschäftigten Arbeitskräfte, der eingesetzten Großgeräte, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige Vorkommnisse aufzuühren. Etwaige Abweichungen von Festlegungen aus o.g. Arbeitsbesprechungen sind in dem Bericht festzuhalten und zu begründen. Der AG bzw. die Objektüberwachung bestätigen bei rechtzeitiger Vorlage die Kenntnisnahme durch Unterschrift; die Objektüberwachung ist berechtigt, abweichende Sachdarstellungen im Bautagebuch zu vermerken Umfang der Leistung Angaben zum Leistungsverzeichnis Die VOB Teil B und C werden vertraglich vereinbart, es gelten diese jeweils in der aktuell zur Auftragserteilung gültigen Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke, sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN und EN, der "Stand der Technik" sowie die DASt-Richtlinien. Ergänzend dazu gelten: - Bayerische Bauordnung BayBO - Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften - Alle auf Kindergärten, Horte und Schulen bezogenen Sicherheitsregeln und die - Vorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der derzeit gültigen Fassung sind eigenverantwortlich einzuhalten und können auf Anfrage beim AG eingesehen werden Angebot des Bieters

20 214.H GI und Erweiterung Grundschule Haimhauser Str.23 Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) Stand Seite 3 von 8 Die in der ZTV genannten formalen, bauphysikalischen, technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich nach den "Allgemein Anerkannten Regeln der Technik" auszuführen. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. und die Kosten für den Engergieverbrauch. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Unterlagen zur Ausführung erhält der AN nach Auftragsvergabe. Die angegebenen LV-Massen sind Ca.-Werte. Vor der Ausführung sind alle Massen vom AN an der Baustelle und mit den Plänen zu überprüfen und verantwortlich zu ermitteln. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Bei Widersprüchen zwischen den beiliegenden Details und dieser Leistungsbeschreibung hat die Leistungsbeschreibung für die Kalkulation Vorrang Schutz von Bauteilen Bei der zu sanierenden Schule handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Ausbau- u. Fassadenelemente, historische Treppenbereiche etc., abgesehen von beauftragten Leistungen, nicht beschädigt bzw. nicht verändert werden dürfen. Der AN hat seine Mitarbeiter, Nachunternehmer, Lieferanten etc. hierauf hinzuweisen. Werden trotzdem Schäden verursacht, sind diese umgehend der Objektüberwachung des AG zu melden Informationen an Dritte Die Durchführung von Besichtigungen, die Gestattung der Einsichtnahme in technische Unterlagen (Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Berichte usw.) und die Erteilung von Auskünften über diesen Vertrag, über das Bauwerk und die bereits installierten Einrichtungen sind nur im für die Ausführung der Leistung notwendigen Umfang zulässig. Darüber hinausgehende Informationen an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers Baustellenbewachung Der AG behält sich vor, einen Wachdienst zur Überwachung der Baustelle einzuschalten Nichtraucherschutz / Rauchverbot Im gesamten Bereich der Schule, sowohl innerhalb der Gebäude, auf dem Grundstück als auch auf den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen die zur Baustelleneinrichtungsfläche gehören, gilt striktes Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich und nicht nur während des Schulbetriebes. Seitens der Bauüberwachung des AG's werden spezielle Raucherbereiche auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung ausgewiesen Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz (1) Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der BG BAU, der Gewerbeaufsicht und den Vorschriften der Versicherungen erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen unter eigener Verantwortung und zu jeder Zeit auszuführen oder diese zu veranlassen. (2) Baustellenverordnung: Alle an der Maßnahme beteiligten Firmen sind verpflichtet, die Baustelle gem. den Bestimmungen der Baustellenverordnung zu betreiben und dies für ihre eigenen Gewerke eigenständig zu überwachen. Verstöße anderer Firmen dagegen sind dann der Objektüberwachung anzuzeigen, wenn das eigene Gewerk betroffen ist. (3) Für das Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) nach BaustellV bestellt. Hinweise und Vorgaben des Koordinators sind zu beachten und unverzüglich umzusetzen. Die Abstellung der vom Koordinator festgestellten Mängel sind der Objektüberwachung und dem Koordinator schriftlich anzuzeigen. Der für das Bauvorhaben erstellte SiGePlan ist zu beachten. Abweichungen vom SiGePlan sind mit der

21 214.H GI und Erweiterung Grundschule Haimhauser Str.23 Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) Stand Seite 4 von 8 Objektüberwachung und dem Koordinator abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren. Formulare wie Unterweisungen, Mitarbeiter- und Werkzeuglisten sind auf Anforderung des SiGeKo's auszufüllen und vorzulegen. Bei Gefahr in Verzug hat der SiGeKo ein unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Beteiligten. Die Baustellenordnung mit dem dazu gehörigen SiGe-Plan wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und Vertragsbestandteil. (4) Sicherheitseinrichtungen: Die Baustelleneinrichtung einschl. dem Vorhalten der nach BGV A5 (früher VBG 109) erforderlichen Erste Hilfe Einrichtungen werden bauseits durch den AN Baumeister gestellt. (5) Gefährdungsbeurteilung: Vor Aufnahme der Arbeiten ist die gemäß 5 ArbSchG für das Bauvorhaben zu erstellende Gefährdungsanalyse der Objektüberwachung und dem Koordinator nach BaustellV vorzulegen. (6) Ersthelfer: Vor Beginn der Arbeiten sind ausreichend viele dauerhaft auf der Baustelle anwesende Ersthelfer zu benennen. Ein gültiger Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer und die Beauftragung ist der Objektüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übergeben. Wechsel sind zeitnah mit dem SiGeKo und der Objektüberwachung abzustimmen. (7) Elektrische Geräte: Elektrische Geräte (auch Baustromverteiler) sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zu prüfen. Die Prüfung der auf der Baustelle verwendeten Geräte ist der Bauleitung in geeigneter Art und Weise schriftlich nachzuweisen. Geräte ohne gültige Prüfung dürfen nicht betrieben werden und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. (8) Brandschutz / Schutzvorkehrungen bei Schweißarbeiten: Bei Feuerarbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten sind die Vorschriften gemäß BGV A 1 43 und BGV D 1 30 ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) aktuellster Stand ist zu beachten. Leichtentzündliche oder selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in den Mengen, die für den Fortschritt der Arbeiten erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorgehalten werden. Diese Stoffe sind nach Beendigung der Arbeiten aus dem Gebäude zu entfernen. An Arbeitsstellen mit feuergefährlichen Arbeiten (z.b. Arbeiten im Sinne der UVV Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren) hat der AN je nach Brandgefährlichkeit geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und u.a. Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeiten sind Brandwachen, für mind. 2 Stunden bzw. in Abstimmung mit der Objektüberwachung, ohne gesonderte Vergütung zu stellen. Prinzipiell ist bei Schneide-, Schweiß- und Lötarbeiten vor Ausführungsbeginn eine schriftliche Erlaubnis bei der Objektüberwachung einzuholen. (9) Bereitstellung von Feuerlöschern In den Baubaracken, Lagern, Werkstätten und auf der Baustelle sind, soweit hier brennbare Stoffe verarbeitet und gelagert werden, an leicht zugänglichen Stellen zugelassene Feuerlöscher nach DIN14406, mindestens Type PG 6, in ausreichender Zahl bereitzuhalten. Dies gilt auch bei Arbeiten mit Gasbrennern. (10) Sicherungsmaßnahmen Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen für seine Leistungen bei Lagerung, Transport und Montage sowie Schutzmaßnahmen bei fertig gestellten Leistungen nach der gültigen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen durchzuführen. (11) Baumaschinen und Geräte Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Prüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragtem Personal bedient werden. (12) Montagearbeiten Bei Montagearbeiten ist eine schriftliche Montageanweisung, in der die zum Einsatz kommenden

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