Grundlagen der Tarifkalkulation. Dokumentation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen der Tarifkalkulation. Dokumentation"

Transkript

1 Grundlagen der Tarifkalkulation Dokumentation

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Vorgehensweise Grundaufbau der Tarifstruktur 3 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)/Wassertarifverordnung (WTVO) Genehmigungsverfahren Wirtschaftsprüfungsgutachten Allgemeine gebührenrechtliche Grundsätze 4 3. Grundlagen der Kalkulation Planungsprozess Schema zur Erstellung der Tarifkalkulation Grundkosten Kalkulatorische Kosten Nachkalkulation Grund- und Mengenpreis Kostenträgerrechnung Kostenträger Berliner Wasserbetriebe Aufteilung der Kostenträger innerhalb der Betriebsteile Mengenansätze 6 4. Ermittlung der Kosten und Erträge Grundlagen Planungsprozess Kostenarten Ertragsarten Ansatzfähige Grundkosten Materialkosten Fremdleistungen Grundwasserentnahmeentgelt/Abwasserabgabe Personalkosten Sonstige betriebliche Kosten Steuern vom Ertrag Sonstige Steuern Kalkulatorische Kosten Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Wagnisse Übersicht tarifrelevanter Kosten der Berliner Wasserbetriebe Ansatzfähige Erträge Erträge aus Standrohrmieten Erträge aus Wasserverkauf/Abwasserreinigung Umland Entgelte für Sonderableitung von Fäkalien u. ä Erträge aus Hausanschlüssen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Kalkulation des Fäkalwasserentgelts Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Technische Grundlagen Ermittlung der Kosten im SAP Aufbau der Kostenrechnung Kostenträger Fäkalwasser Ermittlung der Plankosten Mengenplanung Fäkalwasserentgelt Glossar 19

3 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Dokumentation der Tarifkalkulation 1. Einleitung 1.1. Vorgehensweise Dieser Text stellt die wesentlichen Grundlagen der Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe dar. Hierzu werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Im Anschluss folgt eine vereinfachte Darstellung über die Grundzüge der Tarifkalkulation. Im vierten Abschnitt werden die unter Abschnitt 3 abstrakt formulierten Bestandteile für die Berliner Wasserbetriebe am Beispiel des Fäkalwassertarifes konkretisiert. Die Ausführungen beziehen sich auf die Tarifkalkulation Die Tarife wurden von der WIBERA überprüft, vom Aufsichtsrat festgesetzt und von der Tarifgenehmigungsbehörde des Landes Berlin genehmigt Grundaufbau der Tarifstruktur Die Berliner Wasserbetriebe bestehen aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Behandlung aus zwei verschiedenen Betriebsteilen. Für den Betriebsteil Wasserversorgung existierte bis zum 30. Juni 2007 nur ein einziger Tarif für die zentrale Trinkwasserversorgung. Im Betriebsteil Entwässerung hingegen gibt es vier für den Privatkunden relevante Entgelte, nämlich: für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung privater Grundstücke für Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und für Niederschlagswasser von privaten Grundstücken. Zum 1. Juli 2007 wurde durch die Einführung eines Grundund eines Mengenpreises für die zentrale Trinkwasserversorgung und die zentrale Schmutzwasserbeseitigung die zuvor nur aus Mengenpreisen bestehende Tarifstruktur der Berliner Wasserbetriebe abgelöst. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von öffentlichen Straßen und Plätzen werden dem Land Berlin in Rechnung gestellt. Es handelt sich hierbei um keinen Tarif, sondern um eine Kostenerstattung des Landes Berlin gegenüber den Berliner Wasserbetrieben, geregelt durch den Rahmenvertrag über die Straßenentwässerung. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1. Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)/Wassertarifverordnung (WTVO) Die Durchführung der Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch die Berliner Wasserbetriebe soll gemäß 2 Abs. 1 und 2 BerlBG mit dem Ziel einer kostengünstigen, kunden- und umweltfreundlichen Leistungserbringung erfolgen. Die Geschäfte der Anstalt sind nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu führen. Ab dem Jahr 2000 änderte sich die Rechtslage in Bezug auf die Tarife der Berliner Wasserbetriebe grundlegend. Die entsprechenden Regelungen des BerlBG sehen seitdem detaillierte inhaltliche sowie verfahrensrechtliche Vorgaben für die Berechnung und Bestimmung der Wasser- und Abwassertarife vor. Seit dem 1. Januar 2000 ist klar vorgegeben, welche Kosten bei der Kalkulation der Tarife berücksichtigt und auf die Tarifkunden umgelegt werden dürfen und welche nicht. Mit den entsprechenden Regelungen des BerlBG und der Wassertarifverordnung (WTVO) hat der Landesgesetzgeber ein bis dahin in Berlin fehlendes spezifisches Kommunalabgabenrecht geschaffen. Der Detaillierungsgrad ist relativ hoch und übertrifft deutlich die ansonsten in den Kommunalabgabengesetzen der Länder geltenden Vorgaben für die Berechnung von Benutzungsgebühren und erst recht die vorherigen, nur rudimentären Regelungen im Berliner Landesrecht. Die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen determinieren damit den Preis Genehmigungsverfahren Abgesehen von den inhaltlichen Vorgaben unterliegen die Tarife der Berliner Wasserbetriebe seit dem 1. Januar 2000 einem umfangreichen aufsichtsbehördlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, das sich auch auf die Prüfung sämtlicher inhaltlicher Vorgaben an den Tarif einschließlich der Frage der Verhältnismäßigkeit und damit der Billigkeit i. S. d. 315 BGB erstreckt. Die Genehmigung ist unter Berücksichtigung aller Unterlagen und insbesondere eines Wirtschaftsprüfungsgutachtens spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt zu beantragen, zu dem sie wirksam werden soll Wirtschaftsprüfungsgutachten Die Kalkulationsunterlagen der Berliner Wasserbetriebe müssen vor Beginn des aufsichtsbehördlichen Prüfungsund Genehmigungsverfahrens durch ein in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und vom Aufsichtsrat bestelltes Wirtschaftsprüfungsunternehmen überprüft werden. Dieses hat festzustellen, ob die Tarife dem Äquivalenzprinzip und dem Grundsatz der Gleichbehandlung genügen. Erst wenn dies gutachterlich bestätigt wird, werden die 3

4 4 Tarife vom Aufsichtsrat festgesetzt und der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung eingereicht Allgemeine gebührenrechtliche Grundsätze Neben den speziellen kommunalrechtlichen Grundlagen gelten selbstverständlich auch die allgemeinen, durch Literatur und Rechtsprechung entwickelten gebührenrechtlichen Grundsätze bei der Kalkulation der Tarife. Auch wenn die Berliner Wasserbetriebe die ihnen öffentlich-rechtlich zugewiesenen Aufgaben der Daseinsvorsorge im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Leistungsverhältnisses wahrnehmen unterliegen sie den Bindungen des öffentlichen Rechts. So müssen nicht nur die Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz, sondern auch die grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens beachtet werden. 3. Grundlagen der Kalkulation 3.1. Planungsprozess Die Ergebnisse aus dem Planungsprozess der Berliner Wasserbetriebe sind die Basis für die Tarifkalkulation des jeweiligen Geschäftsjahres. Zur Erstellung des Wirtschaftsplanes haben die Berliner Wasserbetriebe einen mehrmonatigen Planungsprozess implementiert. Jährlich wird im Januar vom zentralen Controlling ein Planungskalender aufgestellt, in dem alle Termine zur Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Tarifkalkulation des darauf folgenden Jahres verbindlich festgelegt werden. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass alle Organisationseinheiten rechtzeitig und vollständig ihre jeweiligen Aufwendungen melden. Allgemeine Planvorgaben werden den dezentralen Controllingbereichen vorab mitgeteilt. Der erste Wirtschaftsplanentwurf wird nach Zusammenführung und Plausibilisierung aller Daten erstellt und dem Vorstand zur Planungskonferenz vorgelegt. Nach Einarbeitung eventueller Änderungen gemäß Beschluss der Planungskonferenz werden der endgültige Wirtschaftsplan und die Tarifkalkulation vom Vorstand beschlossen. Gemäß 6 WTVO sind dem Antrag auf Tarifgenehmigung zumindest folgende Unterlagen beizufügen: der Wirtschaftsplan für die Kalkulationsperiode unter Beachtung aktueller Erkenntnisse und unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, der testierte Jahresabschluss des dem laufenden Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres sowie die darauf bezogene Überleitungsrechnung zur Kalkulation der Tarife. Darüber hinaus werden weitere umfangreiche Unterlagen zur Erläuterung der Kostenansätze erstellt. Vor Einreichung des Antrages und der dazu zu erstellenden Unterlagen bis spätestens zum 30. September jeden Jahres wird die Tarifkalkulation von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Bei der Prüfung werden Änderungen bei den Kalkulationsansätzen gegenüber der Vorjahreskalkulation und deren Ansatzfähigkeit bewertet, sowie die einzelnen Kostenansätze analysiert und der Höhe nach plausibilisiert. Die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe erstreckt sich über einen einjährigen Kalkulationszeitraum. Die aktuellen Preise wurden zum 1. Januar 2007 gültig. Die zum 1. Juli 2007 durch die Einführung der neuen Struktur aus Grundund Mengenpreisen wirksam gewordenen Tarife basieren auf der Jahreskalkulation Schema zur Erstellung der Tarifkalkulation Abschreibung auf WBZW Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Zinsen Roh-, Hilfs- Betriebsstoffe Materialaufwand Sonstige kalk. Kosten Grundkosten Tarif = Kosten Menge Kostenpositionen, die die Tarifhöhe bestimmen Personalaufwand Sonstiger Aufwand Abschreibung bilanziell Zinsaufwand Kostenpositionen, die nicht in die Kalkulation einbezogen werden

5 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Grundkosten Die Kostenansätze in der Tarifkalkulation werden durch Überleitung der Grundkosten aus den Aufwendungen des Erfolgsplanes ermittelt. Grundkosten sind die Aufwendungen, welche unverändert als Kosten übernommen werden. 1 Abs. 2 WTVO bestimmt, dass die Grundkosten die betrieblichen Kosten und Abgaben abzüglich der betrieblichen Erträge umfassen. Wie aus dem Schema 3.2. ersichtlich, sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die Materialaufwendungen, die Personalaufwendungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus der Wirtschaftplanung auch Bestandteil der Tarifkalkulation. Diese Aufwendungen werden zum überwiegenden Teil in gleicher Höhe in die Tarifkalkulation übernommen Kalkulatorische Kosten Neben diesen Grundkosten zählen auch die kalkulatorischen Kosten zu den betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten. Nach 1 Abs.3 WTVO umfassen die kalkulatorischen Kosten die kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte (WBZW), die kalkulatorischen Zinsen und die sonstigen kalkulatorischen Kosten (Wagnisse). Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte verwenden die Berliner Wasserbetriebe das so genannte Indexverfahren. Danach werden die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten jährlich mit einem geeigneten amtlichen Preisindex indiziert und aus den so ermittelten Wiederbeschaffungszeitwerten unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer jedes Anlagegegenstandes die Abschreibungen ermittelt. Kalkulatorische Zinsen stellen Kosten dar, die für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Kapitals angesetzt werden ( 1 Abs. 3 WTVO). Das betriebsnotwendige Kapital setzt sich nach der Anlage zu 2 WTVO aus dem betriebsnotwendigen Vermögen, vermindert um das Abzugskapital, zusammen. Der Zinssatz soll nach 16 Abs. 5 BerlBG vom 27. Juli 2006 jährlich durch Rechtsverordnung des Senates unter Zugrundelegung der Durchschnittsrendite konservativer Vermögensanlagen in einem langfristigen, mindestens zehnjährigen der Kalkulationsperiode vorausgehenden Zeitraum festgelegt werden. Nach 1 Abs. 3 WTVO zählen die Wagniskosten dem Grunde nach zu den ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten. Systematisch dienen kalkulatorische Wagniskosten dem Ausgleich von Risiken für nicht versicherbare oder nicht versicherte Einzelwagnisse. Ansatzfähig sind lt. WTVO das Anlage-, Bestände- und Vertriebswagnis, wobei der gemittelte Durchschnittswert der letzten fünf Jahre zu Grunde zu legen ist Nachkalkulation Nach 16 Abs. 6 BerlBG werden Kostenüber- und Kostenunterdeckung durch eine Nachkalkulation für den dem laufenden Kalkulationszeitraum vorangehenden Kalkulationszeitraum ermittelt. Damit werden etwaige Abweichungen von den zum Zeitpunkt der Tarifgenehmigung angenommenen Kosten ermittelt. Diese sind innerhalb von zwei Kalkulationszeiträumen auszugleichen Grund- und Mengenpreis Die Preise für Trinkwasser und Schmutzwasser setzen sich seit dem 1. Juli 2007 aus einem Grund- und einem Mengenpreis zusammen. Es gibt jeweils einen Grundpreis für Trinkwasser und einen für Schmutzwasser. Der Grundpreis ist ein Bereitstellungspreis für das Vorhalten der Leistung. Der Mengenpreis wird weiterhin je Kubikmeter erhoben und ist für alle Kunden gleich. Der Grundpreis wird pro Anschluss in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße erhoben. Der Wasserzähler der Größe QN 2,5 ist grundsätzlich der kleinste Zähler. Rund 70 % der Kunden der Berliner Wasserbetriebe werden über einen Zähler der Größe QN 2,5 versorgt. Um dem in dieser Zählergröße sehr unterschiedlichen Verbrauchsverhalten gerecht zu werden, gibt es fünf verbrauchsabhängige Stufen. Je Verbrauchsstufe wird ein bestimmter Prozentsatz vom Basis-Grundpreis berechnet. Im Bereich des nächst größeren Zählers, dem QN 6, gibt es ebenfalls aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen Unterschiede im Verbrauchsverhalten. Diesem Sachverhalt wird mit der Einführung von zwei Verbrauchsstufen im Bereich des QN 6 Rechnung getragen. Dabei verhält sich die jeweils letzte Verbrauchsstufe linear zu den folgenden Zählergrößen. Die Basis für den Grundpreis beträgt 0,10 /Tag für den kleinsten Zähler QN 2,5. Der Grundpreis steigt mit der Zählergröße linear an. 5 Kalkulatorische Zinsen Betriebsnotwendiges Kapital x Verordnungszinssatz = Kalkulatorische Zinsen in der Tarifkalkulation Betriebsnotwendiges Vermögen abzüglich Abzugskapital Wie im Verordnungsverfahren von Berlin festgelegt - Kalkulatorische Verzinsung

6 3.3. Kostenträgerrechnung Kostenträger Berliner Wasserbetriebe Die Kostenträgerplanung ist in die Wirtschaftsplanung eingebunden. Jede Organisationseinheit ermittelt ihre Kostenansätze auch unter dem Gesichtpunkt der Kostenträger. Alle Kosten im Zusammenhang mit Leistungen für sonstige Kostenträger werden gesondert mitgeteilt und von den einzelnen Bereichen in eine Datenbank eingegeben. Die Kosten des Kostenträgers Sonstige gehen nicht in die Tarifkalkulation ein. Die Gesamtkosten der Berliner Wasserbetriebe verteilen sich auf folgende Kostenträger: Gesamtkosten Wasser Abwasser Gesamttarif Sonstige Gesamtkosten Kosten Wasser Kosten Abwasser Kosten Wasser und Abwasser gesamt Ergebnisse aus Kostenträgern, die nicht dem Tarifgeschäft zuzuordnen sind, beeinflussen nicht den Gesamttarif Aufteilung der Kostenträger innerhalb der Betriebsteile Innerhalb der beiden Betriebsteile gibt es folgende Kostenträger: Betriebsteil Wasserversorgung: Trinkwasser einschließlich Hausanschlüsse Sonstige Die Berliner Wasserbetriebe führten zum 1. Januar 2006 erstmalig Tarife für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ein. Es werden zwei verschiedene Tarife für die Entsorgung der Abwässer aus abflusslosen Gruben (Fäkalwasser) und die Beseitigung des Inhalts von Kleinkläranlagen (Fäkalschlamm) kalkuliert. Betriebsteil Abwasserentsorgung : Schmutzwasser einschließlich Hausanschlüsse Niederschlagswasser der privaten Grundstücke Niederschlagswasser der öffentlichen Straßen und Plätze Fäkalwasser Fäkalschlamm Sonstige Die Verteilung der Kosten innerhalb der Kostenträgergruppe Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser für private und öffentliche Flächen und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung) erfolgt auf der Basis der zuletzt erstellten IST-Kostenverteilung laut Betriebsabrechnungsbogen. Für die Tarifkalkulation 2007 wird dieser Bogen per 31. Dezember 2005 zu Grunde gelegt. Dabei erfolgt die Verteilung der Grundkosten und der kalkulatorischen Kosten nach den dort ermittelten prozentualen Anteilen. Prozentuale Aufteilung Kostenträger Schmutzwasser für die Kalkulation 2007, basierend auf dem Betriebsabrechnungsbogen 2005: Kostenträger IST 2005 Schmutzwasser 67,831 % Regenwasser privat 17,693 % Regenwasser Land Berlin 13,980 % Fäkalwasser 0,493 % Fäkalschlamm 0,003 % Abwasser gesamt 100,000 % 3.4. Mengenansätze Für die Planung der Verkaufsmenge Trinkwasser unterteilen die Berliner Wasserbetriebe in Jahresverbrauch der Haushalte und Verbrauch durch Gewerbe und Industrie. Für die Planung des Jahresverbrauchs der Haushalte werden die ak-

7 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe tuellen Einwohnerentwicklungen (Quelle: Statistisches Landesamt Berlin) und der spezifische Verbrauch pro Einwohner und Tag berücksichtigt. Zuzüglich der Vorjahreswerte für den Verbrauch durch Gewerbe und Industrie ergibt sich eine Basismenge. Auf diese Basismenge wird je nach ermittelter Preisänderung eine Preiselastizität berücksichtigt. Die Schmutzwassermengen leiten sich aus den verbrauchten Trinkwassermengen ab. Dabei wird ein prozentualer Abschlag für das Sprengwasser berücksichtigt, der sich aus der tatsächlichen Abrechnung der Vorjahre ergibt. Berechnung Mengen 2007 Plan 2007 Einwohnerentwicklung Berlin Anz Verbrauchsentwicklung l/d 110,5 Jahresverbrauch Haushalte Tm Jahresverbrauch Gewerbe und Industrie Tm Jahresverbrauch Sonstige Tm Wasserverkauf Berlin 2007 Tm Anteil Schmutzwasser % 94,6 Schmutzwasser Berlin 2007 Tm Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Regenoder Mischwasserkanalisation werden dem Kunden im Gegensatz zum Trink- und Schmutzwasser keine Mengentarife berechnet. Vielmehr wird ein Flächentarif für die Dächer, Wege oder anderen Flächen in Ansatz gebracht, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt. Die niederschlagswasserrelevanten privaten Grundstücksflächen werden aus ständig aktualisierten Grundstücksdatenbanken ermittelt. Die für 2007 ermittelte Fläche beträgt Tm 2. 7 Die geplante Menge für Fäkalwasser wird aus dem Trinkwasserverbrauch der Kunden mit abflusslosen Sammelgruben abzüglich eines prozentualen Abschlages für Sprengwasser ermittelt. Für 2007 beträgt die geplante Menge 1.884,2 Tm 3. Zur Ermittlung der geplanten Menge für Fäkalschlamm wurde von einem jährlichen Anfall von 1,5 m 3 pro Kleinkläranlage ausgegangen und damit 1,9 Tm 3 für 2007 ermittelt.

8 8 4. Ermittlung der Kosten und Erträge 4.1. Grundlagen Planungsprozess Bei den Berliner Wasserbetrieben wird die für die Tarifkalkulation notwendige Kosten- und Ertragsplanung durch den Geschäftsbereich Planung/Controlling vorgenommen. Das zentrale Controlling gibt dem dezentralen Controlling allgemeine Planvorgaben. Hauptvorgabe sind die geplanten Verkaufsmengen für Trinkwasser und Schmutzwasser für die Kalkulation der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie des Grundwasserentnahmeentgelts. Die Berliner Wasserbetriebe verfügen über eine differenzierte Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerplanung und -rechnung. Der Planungsprozess erfolgt grundsätzlich bottom-up. Jede Organisationseinheit plant die für sie anfallenden Kosten und Erträge. Innerhalb des Planungsprozesses werden von den Organisationseinheiten die einzelnen Kostenstellen mit den entsprechenden Kostenarten beplant. Durch diese differenzierte Darstellung ist eine ordnungsgemäße und transparente Kosten- und Ertragsplanung gewährleistet. Die Planung berücksichtigt zum einen die Erfahrung und Einschätzung der Organisationseinheiten. Gleichzeitig werden aber auch übergeordnete Optimierungsprojekte und Rationalisierungsvorgaben berücksichtigt. Diese umfassen sowohl die technischen als auch die Verwaltungsbereiche. Die Zusammenführung aller Daten erfolgt Systemunterstützt innerhalb einer integrierten Planungsrechnung. Die so ermittelten Gesamtdaten werden vom zentralen Controlling auf Plausibilität geprüft. Dazu werden mit allen Organisationseinheiten Planungsgespräche durchgeführt Kostenarten In 1 Abs. 2 WTVO werden die betrieblichen Kostenarten wie folgt konkretisiert: Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, in Anspruch genommene Fremdleistungen, Personalkosten, Aufwendungen für die wirtschaftliche und technische Entwicklung, sonstige Kosten für den Geschäfts- und Betriebsbereich und die Zuführung von Rückstellungen. Unter dem Begriff Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge sowie Abwasserabgaben, Grundwasserentnahmeentgelte und Straßennutzungsentgelte zusammengefasst. 1 Abs. 3 WTVO sagt aus: Zu den kalkulatorischen Kosten zählen Abschreibungen sowie kalkulatorische Wagnisse und Zinsen. Abschreibungen ergeben sich durch Teilung der Wiederbeschaffungszeitwerte durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sonderabschreibungen und steuerlich veranlasste erhöhte Absetzungen sowie Zuschüsse und Zuwendungen Dritter bleiben außer Betracht. Nach 4 WTVO sind die ansatzfähigen Kosten auf Basis der Wirtschaftsplanung für den Kalkulationszeitraum unter Beachtung aktueller Erkenntnisse zu berücksichtigen. Zusammengefasst werden folgende Kostenarten in der Kalkulation berücksichtigt: Material inklusive Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fremdleistungen für Instandhaltung und sonstige Grundwasserentnahmeentgelt/Abwasserabgabe Personalkosten Kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Wagnisse Steuern vom Ertrag ohne Körperschaftssteuer Sonstige Steuern (Grundsteuer, Kfz-Steuer, Mehrwertsteuer) Ertragsarten Nach 1 Abs. 2 WTVO sind von den betrieblichen Kosten die betrieblichen Erträge der Wasserversorgung und Entwässerung in Abzug zu bringen. Die Preise für die betrieblichen Nebenleistungen werden alle 2 bis 3 Jahre von den Berliner Wasserbetrieben kalkuliert und in einer Preisliste festgehalten. Die Erträge aus der Kostenerstattung für die Niederschlagsentwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze werden jedes Jahr kalkuliert. Folgende Ertragsarten werden in der Kalkulation berücksichtigt: Erlöse aus Standrohrmieten Entgelte für die Straßenregenentwässerung Erträge aus Wasserverkauf/Abwasserreinigung Umland Entgelte für Sonderableitung von Fäkalien, Schlammentsorgung u. ä. Erträge aus Hausanschlüssen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge 4.2. Ansatzfähige Grundkosten Materialkosten Der Anteil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe an den Gesamtkosten beträgt 2007 für Wasser 5 %, für Abwasser 4 %. Die Kosten werden auf Basis der Trinkwasserförder- und Abwasserreinigungsmengen kalkuliert. Den Hauptanteil dieser Kosten bilden die Stromkosten mit rd %. Den Hauptanteil an den bezogenen Waren bildet das Instandhaltungsmaterial. Der Anteil liegt 2007 zwischen 80 und 90 %. Der Anteil an den Gesamtkosten beträgt 1 %.

9 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Fremdleistungen Der Anteil der Kosten für bezogene Fremdleistungen an den Gesamtkosten beträgt für Abwasser 17 %. Für den Betriebsteil Wasserversorgung beträgt der Anteil an den Gesamtkosten 6 %. Die bezogenen Fremdleistungen beinhalten die Instandhaltungskosten für verschiedene Betriebsbereiche und sonstigen Kosten. Die Fremdleistungen für Instandhaltung betreffen die Wasser-/Klärwerke, die Netzsanierungen, die Fahrzeuginstandhaltung sowie den Verwaltungsbereich. Für die einzelnen Betriebsbereiche werden Instandhaltungsmaßnahmenpläne erstellt. Darüber hinaus werden sonstige Fremdleistungen kalkuliert. Diese betreffen die Entsorgung des Klärschlammes, der beim Reinigungsprozess des Abwassers entsteht, Kosten gemäß des Entsorgungsvertrages für die Reinigung von Abwasser durch das Klärwerk Waßmannsdorf, den Einkauf von Informationstechnologiedienstleistungen, Pflasterarbeiten von Tiefbauämtern, Gebäudereinigung sowie technische Gutachten und Pflichtprüfungen Grundwasserentnahmeentgelt/ Abwasserabgabe Das Grundwasserentnahmeentgelt sowie die Abwasserabgabe stellen nach 1 Abs. 2 WTVO ansatzfähige Kosten dar. Dementsprechend haben die Berliner Wasserbetriebe das Grundwasserentnahmeentgelt bei der Kalkulation der Wassertarife und die Abwasserabgabe bei der Kalkulation der Abwasserentgelte berücksichtigt. Das Grundwasserentnahmeentgelt, das unmittelbar an das Land Berlin weitergereicht wird, hat 2007 einen Anteil an den Gesamtkosten des Betriebsteiles Wasserversorgung i. H. v. 11 %. Nach 13 a des Berliner Wassergesetzes (BWG) ist in Berlin für jeden Kubikmeter entnommenes, zutage gefördertes, zutage geleitetes oder abgeleitetes Grundwasser ein Grundwasserentnahmeentgelt von 0,31 zu entrichten. Für die in Brandenburg ansässigen Wasserwerke ist das Grundwasserentnahmeentgelt gemäß Brandenburger Wassergesetz (BbgWG) seit dem 1. Januar 2001 mit 0,102 /m 3 festgesetzt. Die Abwasserabgabe, die ebenfalls unmittelbar an das Land weitergereicht wird, hat einen Anteil an den Gesamtkosten des Betriebsteils Entwässerung i. H. v. 2 %. Nach dem Abwasserabgabengesetz wird eine Abgabe für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer durch die Länder erhoben. Als Abwasser gilt sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser. Die zu entrichtende Abwasserabgabe richtet sich nach der Schadstofffracht des Abwassers, die in Schadeinheiten bestimmt wird. Nach 10 Abs. 3 Abwasserabgabengesetz können die Berliner Wasserbetriebe einen Antrag auf Verrechnung stellen, wenn bei der Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen eine Minderung der Schadstofffracht zu erwarten ist (sog. verrechenbare Abwasserabgabe). Die Berliner Wasserbetriebe passivieren diese verrechenbare Abwasserabgabe auf der Grundlage entsprechender Bescheide durch die Wasserbehörde als Zuschuss Dritter in einen Sonderposten. Insofern partizipiert der Entgeltzahler im Rahmen der kalkulatorischen Verzinsung von der verrechneten Abwasserabgabe Personalkosten 2007 haben die Personalkosten an den Gesamtkosten für Wasser einen Anteil von 26 %, an denen für Abwasser von 20 %. Darin enthalten sind Entgelte, Ausbildungsvergütungen, Leistungsprämien, Versorgungsaufwand, Unfallversicherung sowie die geplante Inanspruchnahme der Rückstellung für Altersteilzeit/Vorruhestand. Die Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten ist der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 in der ab 1. Februar 2005 geltenden Fassung des 3. Änderungstarifvertrages vom 1. Juni Sonstige betriebliche Kosten Die Sonstigen betrieblichen Kosten für den Betriebsteil Wasserversorgung sind 2007 mit 9 % an den Gesamtkosten beteiligt. Für den Betriebsteil Abwasser beträgt der Anteil 6 %. Hier werden Mieten, Versicherungen, Bürobedarf, Telekommunikationsleistungen, Werbekosten, Fortbildungs- und Reisekosten, Beratungskosten, sonstige Fremdleistungen und Sondernutzungsentgelte für im öffentlichen Straßenland befindliche Rohrleitungen kalkuliert. Für die in der Tarifkalkulation 2004 erstmalig angesetzten Kosten für Sondernutzungsentgelte, die an das Land Berlin zu zahlen sind, haben die Berliner Wasserbetriebe die entgeltwirksamen Längen der Rohrnetze (6.809 km) ermittelt. Diese werden mit einem Sondernutzungsentgelt von 1,02 /m berechnet. Darüber hinaus ist ein Straßennutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Straßen von 0,51 /m 2 zu entrichten. Dies betrifft z. B. die zeitweise Nutzung von Straßen durch Baustellen für die Erneuerung oder Erweiterung von Netzen. Hierfür haben die Berliner Wasserbetriebe anhand von Vergangenheitsdaten aus den Jahren 1999 bis 2003 die durchschnittlich in Anspruch genommenen Flächen sowie die durchschnittliche Dauer je Baustelleneinrichtung ermittelt Steuern vom Ertrag 2007 betragen die Steuern vom Ertrag für den Betriebsteil Wasserversorgung 4 % der Gesamtkosten. Für die hoheitliche Aufgabe der Abwasserentsorgung werden keine Ertragssteuern erhoben. Körperschaftssteuer ist nicht tarifwirksam. 9

10 Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern im Betriebsteil Wasserversorgung haben 2007 einen Anteil an den Gesamtkosten i. H. v. 0,9 %, für den Betriebsteil Abwasser einen Anteil i. H. v. 1,0 %. Darin enthalten sind Kfz-Steuern, Grundsteuern und den größten Anteil bildet die Umsatzsteuer für gegenseitige Leistungserbringung zwischen den Betriebsteilen Kalkulatorische Kosten Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte Die Berliner Wasserbetriebe ermitteln mit Hilfe von SAP R/3 jährlich die Wiederbeschaffungszeitwerte für die einzelnen Anlagengüter. Dafür werden die Indexreihen und Umwertungsfaktoren zur Umrechnung von Anschaffungs- auf Tagesneuwerte der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, herangezogen. Mit Hilfe der Indexreihen werden die Wiederbeschaffungszeitwerte aus den Anschaffungs- und Herstellungswerten des jeweiligen Anschaffungsjahres ermittelt. Diese historischen Werte werden anhand der Indizes auf den gewählten Stichtag umgerechnet. Auf der Basis des so errechneten Wertes (Wiederbeschaffungszeitwert) werden die kalkulatorischen Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ermittelt. Die Berliner Wasserbetriebe arbeiten mit insgesamt 21 verschiedenen Indexreihen. Auf Basis von Originalindizes aus diesen Indexreihen werden Mischindizes gebildet. Dabei werden die Einzelkomponenten jeweils mit einem bestimmten Prozentsatz angesetzt, um möglichst einen Gesamtkomplex darzustellen. Man spricht hierbei auch von einem Warenkorb. Bei der jährlichen Ermittlung der Indexreihen werden keine Qualitätsänderungen bzw. kein technischer Fortschritt berücksichtigt. Diese Einflussfaktoren fließen erst wieder ein, wenn die Zusammensetzung des Warenkorbs geändert wird. Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtkosten beträgt 2007 für Wasser 21 % und für Abwasser 26 %. Da der Betriebsteil Entwässerung ein wesentlich höheres Anlagevermögen als der Betriebsteil Wasserversorgung besitzt, sind die Abschreibungen entsprechend höher. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden auf Basis der folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ermittelt: 10 Anlagengruppen Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer/ Jahre Betriebs- und Geschäftsgebäude Rohrnetze (BT Wasserversorgung) Hausanschlüsse (BT Wasserversorgung) 25 Wasserzähler (über 409 ) 15 Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanäle (BT Entwässerung) Druckrohrleitungen (BT Entwässerung) Hausanschlüsse (BT Entwässerung) 30 Abwasserreinigungsanlagen 14 Fahrzeuge und Transportgeräte 6-10 EDV-Hardware Kalkulatorische Zinsen Der Anteil der kalkulatorischen Zinsen an den Gesamtkosten beträgt für Wasser 17 %, für Abwasser 24 %. Kalkulatorische Zinsen stellen Kosten dar, die für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Kapitals angesetzt werden ( 1 Abs. 3 WTVO). Das betriebsnotwendige Kapital setzt sich nach der Anlage zu 2 WTVO aus dem betriebsnotwendigen Vermögen, vermindert um das Abzugskapital, zusammen. Die entsprechenden Bilanzpositionen sind nach der WTVO mit den durchschnittlich gebundenen Werten des laufenden Geschäftsjahres anzusetzen. Dabei werden die durchschnittlich gebundenen, aus dem arithmetischen Mittel der Restbuchwerte zu Anfang der Periode, d. h. für die Tarifkalkulation 2007 die Werte am 1. Januar 2006, sowie den voraussichtlichen Restbuchwerten zum Ende der Periode, d. h. für die Tarifkalkulation 2007 die Werte am 31. Dezember 2006, berechnet. Mit dieser Vorgehensweise werden Zu- und Abgänge jeweils zur Mitte des Geschäftsjahres angenommen. Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen abzüglich des Abzugskapitals. Das Abzugskapital beinhaltet Passivposten der Bilanz,

11 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen zzgl. Sonderabschreibungen und steuerlich veranlasster Absetzung abzüglich nicht nutzungsfähiger Anlagen abzüglich geleisteter Anzahlungen abzüglich nicht betriebsnotwendige Anlagevermögen + Umlaufvermögen Vo rräte Kapitalrücklage aus Zuführung des Landes Berlin (Stadtentwässerung, Tiefbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau) Sonderposten aus Zuschüssen Unverzinsliche "Sonstige Rückstellungen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen aus Kundenentgelten Unverzinsliche Sonstige Verbindlichkeiten Forderungen, Schecks, Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten, Bundesbank, Postgiro = Betriebsnot - wendiges Ve rmögen Abzugs - kapital Betriebsnotwendiges Kapital die dem Unternehmen ohne Berechnung von Zinsen zur Verfügung gestellt wurden. Das in diesem Schema ausgewiesene betriebsnotwendige Vermögen ist bereits gemindert um das nicht betriebsnotwendige Vermögen, das nicht verzinst wird. Das so ermittelte betriebsnotwendige Vermögen ist die Basis für die Verzinsung mit dem Verordnungszinssatz. Für die Kalkulation 2007 beträgt dieser 7,3 %. Der Verordnungszinssatz wird vom Land Berlin festgelegt. Der Mindestzinssatz errechnet sich aus der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren, die der jeweiligen Kalkulationsperiode vorausgehen. Dieser Zinssatz bildet die Untergrenze des Verordnungszinssatzes Kalkulatorische Wagnisse Der Anteil der Wagniskosten an den Gesamtkosten beträgt für Wasser und Abwasser 0,5%. Nach 1 Abs. 3 WTVO zählen die Wagniskosten zu den ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten. Kalkulatorische Wagniskosten dienen dem Ausgleich von Risiken für nicht versicherbare oder nicht versicherte Einzelwagnisse. In der Kalkulation sind das Anlage-, Bestände- und Vertriebswagnis berücksichtigt. Einzelwagnisse sind mit der Leistungserstellung in den verschiedenen betrieblichen Tätigkeitsbereichen verbundene Verlustgefahren, deren Ansatz nur zulässig ist, wenn diese nicht über Versicherungen abgedeckt sind (sog. Eigenversicherung ). Von den Begrifflichkeiten her, aber auch bei der Gesetzesbegründung zum Teilprivatisierungsgesetz, hat sich der Landesgesetzgeber an den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts (VO PR Nr. 30/53, LSP) orientiert. Nach 1 Abs. 3 WTVO sind die kalkulatorischen Wagniskosten als gemittelter Durchschnittswert der letzten fünf Jahre zugrunde zu legen. Bei den Berliner Wasserbetrieben werden folgende Wagnisse in der Kalkulation berücksichtigt: Anlagewagnis Die Anlagewagnisse werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Verluste ermittelt. Ziel ist es, die in der Vergangenheit tatsächlich aufgetretenen und wertmäßig feststellbaren Verluste mittelfristig mit den kalkulatorisch verrechneten Wagniskosten zum Ausgleich zu bringen. Die Berliner Wasserbetriebe berücksichtigen bei der Ermittlung der Anlagewagniskosten die Teilwertabschreibungen, Verluste aus Sachanlagenabgängen, Abbruchkosten und die über den Restbuchwert hinausgehenden Erträge aus Anlagenabgängen. Beständewagnis Das Beständewagnis wird auf Basis der im Aufwand der Vorjahre gebuchten Verluste an Vorräten ermittelt. Als Beständewagnis sind vor allem Güteminderung, Diebstahl, Preissenkung bei Rohstoffen, Überalterung und Schwund zu nennen. Vertriebswagnis Das Vertriebswagnis wird auf Basis der in den Vorjahren gebuchten Ausfälle von Forderungen an Kunden ermittelt. 11

12 4.4. Übersicht tarifrelevanter Kosten der Berliner Wasserbetriebe Kostenverteilung 2007 Kostenverteilung % 2% 5% 21% 7% 23% 13% 7% 21% 5% 1% 23% Material Grundwasserentnahmeentgelt Personalkosten 22% Sonstige betriebliche Kosten Sonstige Steuern 1% 2% 5% 13% 5% 1% Kostenverteilung % 2% 5% 13% 21% 5% 1% 7% 22% 23% Material Fremdleistungen 22% Grundwasserentnahmeentgelt Abwasserabgabe Personalkosten Kalk. Abschreibunge Sonstige betriebliche Kosten Kalkulatorische Zinse Sonstige Steuern Steuern vom Ertrag Fremdleistungen Abwasserabgabe Kalk. Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Steuern vom Ertrag ial wasserentnahmeentgelt nalkosten ige betriebliche Kosten ige Steuern Ansatzfähige Erträge Erträge aus Standrohrmieten Hierbei handelt es sich um Erträge aus der Bereitstellung öffentlicher Wasserentnahmestellen (Standrohre), die in voller Höhe dem Kostenträger Wasser gutgeschrieben werden Erträge aus Wasserverkauf/ Abwasserreinigung Umland Neben dem Verkauf von Trinkwasser sowie Ableitung und Reinigung von Abwasser im Versorgungsgebiet der Berliner Wasserbetriebe an die Tarifkunden finden auch Leistungen für so genannte Weiterverteiler statt. Diese Erträge kommen den entgeltrelevanten Kostenträgern zu Gute Entgelte für Sonderableitung von Fäkalien u. ä. Diese Entgelte betreffen ausschließlich den Betriebsteil Entwässerung. Die Erlöse aus Sonderableitungen von Fäkalien aus dem Umland, die direkt über Fäkalieneinlassstellen eingeleitet werden, entlasten den Kostenträger Fäkalwasser. Zudem werden dem Kostenträger Schmutzwasser die Entgelte aus der Ableitung von kontaminiertem Grundwasser aus dem Wasserwerk Friedrichshagen gutgeschrieben. Fremdleistungen Abwasserabgabe Kalk. Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Steuern vom Ertrag Erträge aus Hausanschlüssen Die Erträge aus Hausanschlüssen beinhalten Reparaturleistungen am Trink- und Abwasserkanalnetz sowie Neuanschlüsse und Reparaturen von Hausanschlüssen. Diese Erträge entlasten den Kostenträger Wasser bzw. den Kostenträger Schmutzwasser Aktivierte Eigenleistungen Die Anteile der Ingenieure und Architekten der Berliner Wasserbetriebe, die als Bestand der Herstellkosten für das Anlagevermögen ausgewiesen werden, vermindern die im Tarif anzusetzenden Kosten. Der Stundenverrechnungssatz ist auf Basis von Herstellungskosten ermittelt worden Sonstige betriebliche Erträge Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen zählen Kostenerstattungen von Dritten, Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Erträge aus dem Verkauf von Küchen- und Kantinenwaren und Entnahmen aus sonstigen Zuschüssen.

13 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe 5. Kalkulation des Fäkalwasserentgelts 5.1. Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Die im Oktober 2003 verabschiedete 9. Novelle des Berliner Wassergesetzes hat die Berliner Wasserbetriebe auch zur Beseitigung des in abflusslosen Abwassersammelbehältern anfallenden häuslichen Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen verpflichtet. Damit wurde die bereits bestehende Pflicht der Berliner Wasserbetriebe, Abwasser über die zentrale Kanalisation den Großklärwerken zur Behandlung und Reinigung zuzuführen, auch auf die Stadtteile ausgedehnt, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Nach 3 Abs. 1 TPrG haben die Berliner Wasserbetriebe für die Berliner Tarifkunden Entgelte anzubieten, die den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit genügen. Danach fordert das Äquivalenzprinzip, dass die Höhe des Preises grundsätzlich von Art und Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung abhängen muss. Deshalb wurden für die Beseitigung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und die Entsorgung der Abwässer aus abflusslosen Sammelgruben zwei unterschiedliche Entgelte kalkuliert. Der unterschiedliche Leistungspreis berücksichtigt den unterschiedlichen Verschmutzungsgrad von Fäkalwasser aus Gruben, gegenüber dem grundsätzlich stärker verschmutzten Fäkalschlamm Technische Grundlagen Der Transport zu einer von den Berliner Wasserbetrieben bezeichneten Übergabestelle an einer Kläranlage wird nicht von den Berliner Wasserbetrieben, sondern von einem Fachspediteur durchgeführt. Die Berliner Wasserbetriebe kalkulieren aus diesem Grund in die dezentralen Entwässerungstarife lediglich die Reinigungskosten in der Kläranlage ein. Die Transportkosten werden den Kunden separat von den Transportunternehmen berechnet. Bemessungsgrundlage für die Abrechnung des Fäkalwassers ist der modifizierte Frischwassermaßstab. Dabei dient das aus öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungsanlagen entnommene Frischwasser, unter Berücksichtigung nachweisbar nicht eingeleiteter Wassermengen, als Maßstab für die Benutzung der Abwassereinrichtung. Dieser Maßstab wird auch für die Abrechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung angewandt. Als Maßstab für die Beseitigung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen dient die abgefahrene Menge in Kubikmetern Ermittlung der Kosten im SAP Aufbau der Kostenrechnung Die Berliner Wasserbetriebe führen das Rechnungswesen sowie den Teil Kostenrechnung DV-gestützt mit der SAP-Software R/3 durch. Es umfasst die beiden Betriebsteile Wasserversorgung und Entwässerung, die in zwei Buchungskreisen abgebildet werden. Durch zahlreiche Vor-, Hilfs- und Nebenkostenstellen, die Kostenstellentiefe und leistungsbezogene Umlageschlüssel und Verrechnungssätze wurde die Möglichkeit einer genaueren Zuordnung der Kosten auf die Hauptkostenstellen geschaffen. Die Kosten werden mit einer Überleitungsrechnung aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Kostenrechnung innerhalb des SAP-Systems überführt. Dabei werden die so genannten Primärkosten soweit wie möglich direkt den Kostenträgern und ansonsten den Kostenstellen zugeordnet. Die Kosten der Hilfskostenstellen und der technischen Abteilungen werden verursachungsgerecht überwiegend auf Basis der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung bzw. mittels Umlage innerhalb des SAP-Systems auf die leistungsempfangenden Kostenstellen verrechnet. Die Verteilung der Kosten für das Sozialwesen erfolgt direkt auf die Hauptkostenstellen (Kanalbetrieb, Abwasserförderung, Abwasserreinigung), wobei die Personalkosten als Verteilungsgrundlage dienen. Die Kosten der allgemeinen Kostenstellen werden direkt den Hauptkostenstellen gemäß ihrer eigenen Primärkosten nach dem Tragfähigkeitsprinzip zugeteilt. Im Ergebnis wurden alle Kosten, außer Geschäfts- und Vertriebskosten, auf die drei Hauptkostenstellen verteilt. 13

14 Im Betriebsteil Entwässerung werden die Kostenstellen in folgende Hauptkostenstellengruppen gegliedert: Kostenstellenstruktur Betriebsteil Entwässerung Produktive Technischer Geschäfts- Hilfskosten- Kostenträger Bereiche Bereich kosten stellen Sonstige Kanalbetrieb Vorstand kaufm. Bereiche Abwasser- Sonstige förderanlagen Sozialkosten Abwasser- Allgemeine reinigungs- Kosten anlagen Kostenträger Fäkalwasser In die Kalkulation fließen nur die Kosten der Einrichtungen ein, die in Anspruch genommen werden. So werden die Kosten für das Kanalsystem und die Abwasserförderung mit Hilfe der Kostenstellenrechnung separiert und nicht in die Kalkulation einbezogen. Von den Hauptkostenstellen werden also nur die Kosten der Kläranlagen berücksichtigt. Die Gesamtkosten der Abwasserreinigungsanlagen werden untergliedert in Fäkalannahmestationen Klärwerke Fremdreinigung Rieselfelder Sonstige Kosten der Abwasserreinigung Die Kosten der Fäkalwasserannahmestationen der einzelnen Klärwerke werden direkt den Kostenträgern der dezentralen Schmutzwasserentsorgung zugeordnet. Die Verteilung auf die Kostenträger Fäkalwasser und Fäkalschlamm erfolgt über den Mengenschlüssel.

15 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Da auf den Kostenstellen der Fäkalannahmestationen im SAP-System nur die kalkulatorischen Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten gebucht werden, müssen zu den gebuchten Gesamtkosten von 620 T noch die Mehrabschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte berücksichtigt werden. Kostenanteil der jeweiligen Funktionseinheit bzw. Kostenartengruppe ergeben sich die Gewichtungsfaktoren. Mit Hilfe dieser lassen sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Konzentrationsverhältnisse im Abwasser (Regen-/ Schmutzwasser) die gesuchten Kostenanteilsfaktoren für das Niederschlagswasser ermitteln. 15 Die Kostenstellen der Klärwerke werden weiter nach folgenden Funktionseinheiten unterteilt: Mechanische Reinigung Biologische Reinigung Schlammbehandlung Simultan-Phosphat-Elimination Klarwasserableitung Allgemeine Kostenstellen Da in den Klärwerken auch Niederschlagswasser aus der Mischkanalisation behandelt wird, müssen aus diesen Kostenstellen zunächst die Kosten für die Behandlung des Niederschlagswassers separiert werden. Dazu wird ein von der RWTH Aachen entwickeltes Rechenmodell genutzt. Bei diesem Modell werden zunächst für jedes Klärwerk die einzelnen Abwasserinhaltsstoffe untersucht und entsprechend der Verhältnisse Rückschlüsse auf die erforderliche Auslegung der Anlagen sowie die damit verbundenen Investitions- bzw. Kapitalkosten gezogen. Es ergeben sich für die Funktionseinheiten bei den Kosten so genannte Lastfaktoren. Aus dem Produkt des jeweiligen Lastfaktors mit dem Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt die Berechnung nach diesem Modell für das Klärwerk Ruhleben. Zunächst werden die Gewichtungsfaktoren für die Kapitalkosten je Produktionsstufe (a), danach die Gewichtungsfaktoren für die Betriebskosten getrennt nach Kostenarten (b) und als drittes Kriterium die Konzentrationsverhältnisse (c) ermittelt. Ein Gewichtungsfaktor bei den Kapitalkosten von beispielsweise 0,305 für den Abwasserzulauf (Gq) bedeutet, dass die Kapitalkosten im diesem Klärwerk zu 30,5 % durch die zufließenden Mengen bestimmt wird. Unter Berücksichtigung der Konzentrationsverhältnisse und der Auslegung des Klärwerkes wird dann der Kostenanteilsfaktor für die Kapitalkosten und Betriebskosten ermittelt.

16 16

17 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Die in den sonstigen Kosten der Abwasserreinigung enthaltene Abwasserabgabe für Schmutzwasser wird anteilig nach der gereinigten Schmutzwassermenge und schmutzfrachtabhängig auf die drei Kostenträger der Schmutzwasserbeseitigung verteilt. Die Vertriebskosten werden auf Basis der Anzahl der Kunden dem Kostenträger Fäkaltarif anteilig zugeordnet. Im Ergebnis wurden für die Behandlung der Fäkalwässer folgende Kosten im Geschäftsjahr 2005 ermittelt: Fäkalwasser 2005 (ist-kosten) Mischwasser 0 T Schmutzwasser 0 T Niederschlagswasser 0 T Niederschlagswasser OWA 0 T Pumpwerke 0 T Regenpumpwerke 0 T Druckrohrnetz 0 T 0 T Klärwerke (ohne Waßmannsdorf) T Klärwerk Waßmannsdorf 330 T Fäkalannahmestationen 759 T Rieselfelder 0 T Fremdreinigung Abwasser 0 T Abwasserabgabe 54 T Versuchsanlagen u. a. 0 T T Vertrieb 457 T kaufm. Abteilung 127 T Gesamt T im Wesentlichen die Erträge aus der Fäkalwassereinleitung durch das Umland. Nach Abzug dieser Erträge ergeben sich für 2007 tarifrelevante Kosten von 3.300,05 T Mengenplanung Mit der Einführung des Fäkalwasserentgeltes mussten zur Ermittlung der voraussichtlichen Mengen zunächst die Kunden ermittelt werden, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind. Dazu wurden aus den bestehenden Kundendaten die Kunden herausgefiltert, die einen Trinkwasseranschluss besitzen, jedoch ihr Schmutzwasser nicht zentral über einen Kanalanschluss entsorgen. Diese Kunden wurden dann angeschrieben und über die Änderung des Abrechnungsverfahrens bei der dezentralen Schmutzwasserentsorgung informiert. Gleichzeitig wurden dabei auf der Grundlage eines Fragebogens Angaben der Abwasserentsorgung des Grundstückes abgefragt, wie z. B. Art der Anlage (abflusslose Sammelgrube oder Kleinkläranlage) sowie abgefahrene Menge pro Jahr. Auf Basis der Rückläufe wurde der Mengenansatz ermittelt. Aus der Anzahl der betroffenen Anschlüsse wurde über den erwarteten Trinkwasserverbrauch je Anschluss, wobei zwischen Wohngebieten, Kleingartenanlagen und Siedlungsgebieten unterschieden wurde, abzüglich des Sprengwasseranteils die geplante Menge ermittelt. Ebenfalls berücksichtigt wurden die geplanten Neuanschlüsse an die zentrale Schmutzwasserentsorgung. Fäkalwasser Anzahl Anteil Kunden Abwasser m Ermittlung der Plankosten Wie im Abschnitt dargestellt, erfolgt die Verteilung der geplanten Gesamtkosten des Betriebsteiles Entwässerung auf die Kostenträger auf der Basis der Ist-Verteilung des zuletzt erstellten BAB. Dabei erfolgt die Verteilung der Grundkosten nach prozentualen Anteilen. Die Verteilung der kalkulatorischen Kosten wird kostenartenbezogen und kostenstellengenau durch die Kostenrechnung vorgenommen, wobei die Erfahrungen der Vorjahre aus der Betriebsabrechnung einfließen. Der Anteil der Gesamtkosten für den Kostenträger Fäkalwasser im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) 2005 betrug 0,493 %. Damit wurden von den Gesamtkosten des Bereiches Abwasser 3.727,75 T dem Kostenträger Fäkalwasser zugeordnet. Zur Ermittlung der durch das Entgelt zu deckenden Kosten müssen nun noch die Erträge aus Nebenleistungen berücksichtigt werden. Dies sind beim Kostenträger Fäkalwasser abflusslose Sammelgrube Wohngebiete Kleingartenkolonien Siedlungsgebiete (geschätzt) geplante Schmutzwasser-Neuanschlüsse 2006 insgesamt davon Fäkalwasser insgesamt davon Fäkalwasser

18 5.5. Fäkalwasserentgelt Bei geplanten Gesamtkosten von 3.727,75 T ergibt sich unter Berücksichtigung der Nebenerträge von 427,7 T und einer geplanten Verkaufsmenge von 1.884,2 m 3 /a ein Fäkalwasserentgelt von 1,751 /m 3. Kosten Fäkalwasser T 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 181,85 2. Material 46,56 3. Fremdleistungen 933,10 4. Abwasserabgabe 58,66 5. Personalkosten 761,09 6. Kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte 1.088,27 7. Sonstige betriebliche Kosten 319,49 8. Kalkulatorische Zinsen 346,47 9. Kalkulatorische Wagnisse 39, Steuern vom Ertrag 0, Sonstige Steuern 37, Leistungsverrechnung -85,29 Gesamtkosten 3.727,75 Leistungen Entgelte für Sonderableitung von Fäkalien Umland 281, Aktivierte Eigenleistungen 136, Sonstige Erträge 9, Zinserträge 0,00 Erträge insgesamt 427,70 Kosten insgesamt 3.727,75 Differenz (durch Entgelt zu decken) 3.300,05 Abwassermenge Tm ,20 Entgelt in /m 3 1,751

19 Grundlagen der Tarifkalkulation Berliner Wasserbetriebe Glossar BAB BerlBG BGB BWG DV KT SAP R/3 WBZW WTVO Betriebsabrechnungsbogen Berliner Betriebe-Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch Berliner Wassergesetz Datenverarbeitung Kostenträger Wiederbeschaffungszeitwerte Wassertarifverordnung

20 20 Postanschrift Berlin Hausanschrift Neue Jüdenstraße Berlin Tel Fax pr@bwb.de Ein Unternehmen von Berlinwasser 9/

Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu berücksichtigenden Berechnungskriterien

Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu berücksichtigenden Berechnungskriterien Der Senat von Berlin SenWiTechFrau III B 33 Tei.: 9013 (913)- 8352 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt 3.5.1.11 Begriffe im Rechnungswesen: Von Auszahlungen bis Kosten Nun tauchen im Unternehmen ja häufig ganz verschiedene Begriffe auf; neben den Kosten kennen wir die Begriffe Einzahlungen/Auszahlungen,

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

FALLSTUDIE ZU KOSTEN, CASH FLOW und ERFOLGSRECHNUNG. BILANZ AM 1. 1. 2000 Matten - G.m.b.H.

FALLSTUDIE ZU KOSTEN, CASH FLOW und ERFOLGSRECHNUNG. BILANZ AM 1. 1. 2000 Matten - G.m.b.H. 1 FALLSTUDIE ZU KOSTEN, CASH FLOW und ERFOLGSRECHNUNG Am Jahresende 1999 will Herr Kohl die Matten - G.m.b.H. in Münster übernehmen, die ein Stammkapital von o 100.000.-- hat. Die Firma stellt Fußmatten

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Kosten Fach: Kostenrechnung Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00%

Mehr

Beispielsrechnung zur Kalkulation des Stundenverrechungssatzes

Beispielsrechnung zur Kalkulation des Stundenverrechungssatzes Beispielsrechnung zur Kalkulation des Stundenverrechungssatzes 1. Kostenplanung Werte aus der GuV-Rechnung Kosten- Bemerkungen planung Euro Euro Waren- und Materialaufwand, Fremdleistungen a) Roh-, Hilfs-

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Kostenrechnung. Kostenrechnung für Metallbetriebe

Kostenrechnung. Kostenrechnung für Metallbetriebe Kostenrechnung Kostenrechnung für Metallbetriebe kapitel 1 In der folgenden Lerneinheit lernen Sie wichtige Grundlagen der Kostenrechnung; leiten Sie mittels eines Betriebsüberleitungsbogens in Kosten

Mehr

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft Gemeinde Lehre Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft in der Gemeinde Lehre Gemeinde Lehre - 2 - Gebührensatzung Wohnungslosenunterkunft Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung...

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mehr

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Der Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) erläßt auf Grundlage des 36 Abs. 1 des Thüringer

Mehr

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der

Mehr

Ü b u n g s a u f g a b e n

Ü b u n g s a u f g a b e n Ü b u n g s a u f g a b e n Copyright by carriere & more, private Akademie, 2010 1 1. (6 Punkte) Berechnen Sie die kalkulatorischen Zinsen (jährlich) Anlagevermögen: EURO Grundstücke/Gebäude 1.500.000,00

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Aufgabe 5 Grundlagen der Kostenrechnung (25 Punkte)

Aufgabe 5 Grundlagen der Kostenrechnung (25 Punkte) Teil B - Blatt 2 Matr.-Nr.:... Platz-Nr.:... Aufgabe 5 Grundlagen der Kostenrechnung (25 Punkte) 1. Was ist unter dem Lofo-Verfahren zu verstehen? 2. Erläutern Sie das Prinzip der Äquivalenzziffernkalkulation.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

17 Wie sieht ein Kalkulationsbeispiel bei der Abwasserentsorgung aus?

17 Wie sieht ein Kalkulationsbeispiel bei der Abwasserentsorgung aus? Benutzungsgebühren Frage 17 Art. 8 IV 17 Wie sieht ein Kalkulationsbeispiel bei der Abwasserentsorgung aus? Übersicht: 1. Kalkulation einer Schmutzwassergebühr 2. Kalkulatorische Kosten 2.1 Daten 2.1.1

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger: Kostenarten der Ergebnistabelle

Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger: Kostenarten der Ergebnistabelle 1 REWE ÜBUNG 8 REWE II Inhalte: Kostenstellenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Anbauverfahren, Iterationsverfahren, Gleichungsverfahren 1. Kostenstellenrechnung

Mehr

Modul 4 Kostenrechnung

Modul 4 Kostenrechnung IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 4 Kostenrechnung von Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Kurs 4 Kostenrechnung 1 I. Gliederung 1 Grundlagen 1 1.1 Stellung und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Heiznebenkosten. Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012. Berlin, 15.01.2015

Heiznebenkosten. Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012. Berlin, 15.01.2015 co2online gemeinnützige GmbH Hochkirchstraße 9 10829 Berlin Berlin, 15.01.2015 Heiznebenkosten Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012 Bearbeiter: Peter Hennig, Uwe Schlichter

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel 1 von 7 04.10.2010 15:59 Hinweis: Diese Druckversion der Lerneinheit stellt aufgrund der Beschaffenheit des Mediums eine im Funktionsumfang stark eingeschränkte Variante des Lernmaterials dar. Um alle

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) Vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004 7.2

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

I. Kalkulatorische Kosten

I. Kalkulatorische Kosten I. Kalkulatorische Kosten Die kalkulatorischen Kosten, häufig auch als Zusatzkosten bezeichnet, sollen die betriebliche Kostenrechnung von Zufälligkeiten befreien. Sie sind in der Regel nicht ausgabewirksam,

Mehr

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

Richtig kalkuliert in 8 Schritten

Richtig kalkuliert in 8 Schritten Richtig kalkuliert in 8 Schritten 1. Schritt: Bezahlte Stunden Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf Urlaub, erhalten Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Somit ist die Arbeitsstunde teurer,

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Tutorium zur Mathematik (WS 2004/2005) - Finanzmathematik Seite 1

Tutorium zur Mathematik (WS 2004/2005) - Finanzmathematik Seite 1 Tutorium zur Mathematik WS 2004/2005) - Finanzmathematik Seite 1 Finanzmathematik 1.1 Prozentrechnung K Grundwert Basis, Bezugsgröße) p Prozentfuß i Prozentsatz i = p 100 ) Z Prozentwert Z = K i bzw. Z

Mehr

Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen Varianten entstehen.

Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen Varianten entstehen. Kapitel 63 Investitionsrechnung b) Statische Investitionsrechnung I. Kostenvergleich Zweck Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Die Größe von Flächen vergleichen

Die Größe von Flächen vergleichen Vertiefen 1 Die Größe von Flächen vergleichen zu Aufgabe 1 Schulbuch, Seite 182 1 Wer hat am meisten Platz? Ordne die Figuren nach ihrem Flächeninhalt. Begründe deine Reihenfolge. 1 2 3 4 zu Aufgabe 2

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Prozentrechnung. Klaus : = Karin : =

Prozentrechnung. Klaus : = Karin : = Prozentrechnung Klaus erzählt, dass bei der letzten Mathe-Arbeit 6 seiner Mitschüler die Note gut erhalten hätten. Seine Schwester Karin hat auch eine Arbeit zurück bekommen. In ihrer Klasse haben sogar

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

RW 2-2: Kosten- und Leistungsrechnung im Industriebetrieb (1)

RW 2-2: Kosten- und Leistungsrechnung im Industriebetrieb (1) Rechnungswesen RW 2-2: Kosten- und Leistungsrechnung im Industriebetrieb (1) Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

Aktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00

Aktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00 Lernsituation 60 SB k TAF 12.4 5 Situation Die Jahresabschlussergebnisse der Sportartikelgroßhandlung Intersport GmbH in Bonn liegen vor. Der Leiter der Abteilung Rechnungswesen, Herr Klein, muss diese

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Miete Miete zu hoch! Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 56 Abschreibung r Unternehmerlohn Zinsen Miete Wagnisse Miete 57 Die kalkulatorische Miete 1. Statt der tatsächlich

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr