Leitfaden zur Ablieferung von radioaktiven Abfällen an die Landessammelstelle Niedersachsen. Abfallanfall
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- Elly Franke
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1 Leitfaden zur Ablieferung von radioaktiven Abfällen an die Landessammelstelle Niedersachsen Abfallanfall Sortieren nach Abfallsorte anorganisch/ nicht brennbar organisch/ brennbar anorganisch/ nicht brennbar organisch/ brennbar Strahlenquellen Abklingabfälle pressbar z. B. Metalle, Glas, Keramik, Kabel, Asbest, PVC z. B. Papier, Zellstoff, Holz, Folie, PVC, Textilien, Gummi, LSC- Fläschchen z. B. Säure, Laugen, Abwässer, dünne Schlämme z. B. Kohlenwasserstoffe, Öle z. B. Prüfstrahler, Schulquellen, ECD z. B. medizinische Abfälle, wie Spritzen, Zellstoff, Folie nicht pressbar z. B. Bauschutt, Erde infektiös z. B. Kadaver z. B. Abwässer, Emulsionen, Lösemittel feucht, nass z. B. Schlamm Seite 1 von 5
2 Verpacken getrennt nach Abfallsorte e Abfälle < 25 kg, LSC-Fläschchen Folienbeutel (max. 100 LSC- Fläschchen pro Beutel) Größere Mengen er Abfälle - FAKIR-Fass (pressbar) - mit Folie ausgeschlagenes FAKIR-Fass (Schlamm) l-Fass (nicht pressbar, brennbar) - Sicherheitsbehälter (infektiöse Stoffe) scharfkantige Gegenstände, Spritzen durchstoßsichere Verpackung (z.b. Pappdosen, PE- Weithalsflasche) e Abfälle Flüssigkeitskanister, Verbundbehälter, PE-Weithalsflasche (Behälteröffnung > 40 mm) Quellen Folienbeutel, Blechdosen Berücksichtigung der Annahmebedingungen Aktivität (s. Anlage 10 der Annahmebedingungen) Dosisleistung an der Oberfläche des Materials < 10 msv/h des Behälters < 2 msv/h in 1 m-abstand < 0,1 msv/h Kontamination an der Innenverpackung Seite 2 von 5
3 Berücksichtigung der Transportvorschriften Freigestellte Sendung freie Wahl der Verpackung freie Wahl des Beförderers Kontamination am Versandstück: Freigestelltes Versandstück / Gefahrgut freie Wahl der Verpackung Kennzeichnung des Abfalls mit Strahlenzeichen oder Radioaktiv Bezettelung des Versandstückes mit Absender und UN-Nr. freie Wahl eines geeigneten Beförderers Beförderungspapier Kontamination am Verstandstück: Dosisleistung an der Oberfläche des Versandstücks < 5 µsv/h, ggf. Verwendung einer Abschirmung Radioaktive Stoffe / Gefahrgut IP-2- / Typ A-Verpackung Bezettelung des Versandstücks mit Gefahrzettel nach ADR Auswahl einer Gefahrgut-Spedition Beförderungspapier, Unfallmerkblatt Anzeige 2 Wochen vor Beförderung oder Transport unter Beförderungsgenehmigung durch Spedition Kontamination am Verstandstück: Dosisleistung an der Außenfläche des Fahrzeugs: 0 m < 2 msv/h 2 m < 0,1 msv/h Seite 3 von 5
4 Anmeldung der Ablieferung an die Annahmeformular, ggf. Beladelisten Übertragung der o. g. Daten: Adresse des Ablieferungspflichtigen ggf. Umgangsgenehmigung Abfallsorte Aktivität und Bezugsdatum Datum des Abfallanfalls Dosisleistung Kontamination Netto-, Tara-, Bruttomasse Verpackung Bemerkung bei Verwendung von Abschirmungen Übermittlung der Unterlagen an LSSt Nds in Kopie bei Abgabe von Strahlenquellen Ergänzung um: Dichtheitsprüfung Strahlerzertifikat Nachweis über besondere Form (sofern vorhanden) Nachbesserung Überprüfung der Daten durch LSST Nds Vereinbarung von Ausnahmen zu den Annahmebedingungen (Einzelfallregelung) Abstimmung eines Anlieferungstermins zwischen Ablieferungspflichtigen und Seite 4 von 5
5 Datenblatt, Datenschutz- und Kenntnisnahmeerklärung Übermittlung 10 Tage vor Ablieferung Ablieferung der radioaktiven Abfälle inkl. Übersendung der Originalpapiere Abweichung Eingangskontrolle keine Abweichung Aufbewahrung Mitteilung an zuständige Behörden Nachbesserung Abholung Mitteilung des Ablieferungspflichtigen an das GAA gemäß 70 Abs. 1 Nr.1 StrlSchV Weitere Abwicklung in Abstimmung Zustellung des Gebührenbescheides durch NMU Seite 5 von 5
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