Räumliches Leitbild 2015
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- Elizabeth Schmitt
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1 Einwohnergemeinde Gunzgen Räumliches Leitbild 2015 (Quelle: AV-Daten Kanton Solothurn, eigene Darstellung) März 2015
2 Räumliches Leitbild Auftraggeber Einwohnergemeinde Gunzgen Gemeindeverwaltung, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen Verfasser Simon Friedli / Tobias Stüdi BSB + Partner, Ingenieure und Planer Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen Tel Fax simon.friedli@bsb-partner.ch tobias.stuedi@bsb-partner.ch Dokumentinfo Dokument Räumliches Leitbild 2015 Koreferat Simon Friedli Ablageort K:\Umweltplanung\Gunzgen\21423 Räumliches Leitbild\26 Berichte\RLB_Gunzgen_V001.docx Datum Datum Objektnummer Kürzel tst Kürzel sif Anzahl Seiten 24 Änderungsverzeichnis Version Status, Änderung Autor Datum 000 Vernehmlassung tst Stellungnahme eingearbeitet tst
3 Räumliches Leitbild Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Gemeinderat 4 2 Einleitung 5 3 Ausgangslage 6 4 Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung 7 5 Partizipation der Bevölkerung 8 6 Leitsätze und Leitbildpläne Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung Wirtschaft und Standort Verkehr Infrastruktur und Dienstleistung Umwelt Nicht-Siedlungsgebiet Regionale Zusammenarbeit 23
4 Räumliches Leitbild Vorwort Gemeinderat Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Mit der Verabschiedung des räumlichen Leitbildes durch die Bevölkerung erreichen wir die erste Etappe unserer Ortsplanungsrevision. Dieses Strategieinstrument definiert die Leitplanken zur künftigen räumlichen Entwicklung und ist behördenverbindlich. Die Arbeitsgruppe bestehend aus Gemeindepräsident, Gemeindeverwalter und weiteren Gemeindevertretern hat sich gemeinsam mit dem beratenden Planungsbüro während rund 12 Monaten umfassend mit dem hier vorliegenden Räumlichen Leitbild auseinandergesetzt. Die Bevölkerung hat im Rahmen von zwei Mitwirkungsveranstaltungen ihre Vorstellungen und Visionen für die Zukunft unseres Dorfes eingebracht. Die Arbeitsgruppe und der gesamte Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Vertrauen und die Unterstützung im Rahmen der Mitwirkung. Die Anliegen der Bevölkerung wurden bestmöglich berücksichtigt und sind Bestandteil des räumlichen Leitbildes. Dieses gliedert sich in einen Erläuterungsbericht und in das eigentliche räumliche Leitbild mit Leitsätzen, Massnahmen und Plänen, welche die Stossrichtung der künftigen Entwicklung definieren. Mit dem vorliegenden Leitbild soll die hohe Lebensqualität, die wir in Gunzgen geniessen dürfen, gesichert und weiter ausgebaut werden. Der Gemeinderat
5 Räumliches Leitbild Einleitung Das räumliche Leitbild 2015 bildet die wichtigste Grundlage für die Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeinde Gunzgen. Als behördenverbindliches Instrument haben die entsprechenden Behörden die Inhalte des Leitbildes bei Planungen, welche die räumliche Entwicklung betreffen (Nutzungsplanung), künftig zu berücksichtigen. Die Arbeiten zum räumlichen Leitbild umfassen eine Analyse der Ist- Situation sowie die Erarbeitung des eigentlichen räumlichen Leitbildes mit den Leitbildplänen, Leitsätzen und dazugehörige Massnahmen. Bei der Analyse der Ist-Situation, welche im Erläuterungsbericht wiedergegeben ist, wurde die Gemeindeentwicklung der letzten Jahre sowie die heutigen Stärken und Schwächen in den Bereichen übergeordnete und kommunale Planung, Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung, Wirtschaft und Standort, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung sowie regionale Zusammenarbeit behandelt. Diese Betrachtung öffnet den Blick auf zu erhaltende Qualitäten, deckt aber auch den Handlungsbedarf auf. Basierend auf der Analyse der Ist-Situation wurden Leitsätze für die künftige Entwicklung formuliert. Mit der Ausweisung von konkreten Massnahmen soll aufgezeigt werden, wie die formulierten Leitsätze zukünftig umgesetzt werden könnten. Die erarbeiteten Massnahmen besitzen einen orientierenden Charakter für die Planungsbehörde und werden nicht durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. Von der Gemeindeversammlung sind nur die Leitsätze und Leitbildpläne des räumlichen Leitbildes 2015 zu verabschieden.
6 Räumliches Leitbild Ausgangslage Die Einwohnergemeinde Gunzgen hat im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung in einem ersten Schritt das räumliche Leitbild erarbeitet. Die rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde wurde mit RRB Nr. 210 vom 18. Februar 2003 genehmigt. Nach 10 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hat die Einwohnergemeinde die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen. Das räumliche Leitbild hat eine wegweisende Funktion und ist eine wichtige Grundlage für die Ortsplanung wie auch für die übergeordnete und regionale Planung. Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: ca. 20 Jahre). Über das räumliche Leitbild haben der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe eingehend beraten. Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Zukunftswerkstatt vom 26. Februar 2014 zur aktiven Mitwirkung eingeladen. Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung wurden behandelt und im räumlichen Leitbild soweit möglich berücksichtigt. Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen ist das räumliche Leitbild Gunzgen an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2015 zu verabschieden.
7 Räumliches Leitbild Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung Vorgehen Das Vorgehenskonzept zur Erarbeitung des räumlichen Leitbildes richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Kantons Solothurn (Arbeitshilfe Ortsplanung: Modul 1, 2009 und Ergänzung zu Modul 1, 2012). Nach der Beschaffung und Sichtung der bestehenden Grundlagen wurde in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung (Zukunftswerkstatt) eine Ist- Analyse durchgeführt. Im Anschluss wurden in der Arbeitsgruppe Ideen und Visionen zur wünschenswerten Zukunft entwickelt und basierend darauf Leitsätze sowie Massnahmen definiert. Nach der Rückmeldung aus der Bevölkerung zum ersten Entwurf des räumlichen Leitbildes (Bericht und Plandarstellung) wird dieses dem kantonalen Amt für Raumplanung (ARP) zur Stellungnahme überreicht. Das ARP prüft das Leitbild und berücksichtigt dabei insbesondere die kantonalen Strategien und übergeordneten Grundlagen. Das räumliche Leitbild wird abschliessend vom Gemeinderat verabschiedet und durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Zeitliche Abgrenzung Das vorliegende räumliche Leitbild orientiert sich am Zeithorizont von 20 Jahren ( ). Die Leitsätze sollen jedoch durchaus auch mit kurzfristig wirksamen Massnahmen verbunden sein. Bei den ausgewiesenen Massnahmen wurden die angestrebten Umsetzungsfristen jeweils mit einer der drei folgenden Fristen ergänzt: - Kurzfristig: Die Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist innert 5 Jahren anzustreben (Horizont: nächste Ortsplanung). - Mittelfristig: Die Umsetzung der mittelfristigen Massnahmen ist innert 5 bis 15 Jahren anzustreben. - Langfristig: Die langfristigen Massnahmen orientieren sich an einem Umsetzungshorizont von mehr als 15 Jahren. Ausschuss Ortsplanungsrevision Bei den Arbeiten zum räumlichen Leitbild haben mitgewirkt: - Hansruedi Krähenbühl, Gemeindepräsident - Marco von Arx, Gemeinderat, Ressort Bildung - Heinz Eggnauer, Gemeinderat, Ressort öffentliche Bauten / Friedhof - Hansjörg Steiner, Gemeindeverwalter - Urs Schläfli, Baupräsident
8 Räumliches Leitbild Partizipation der Bevölkerung Zukunftswerkstatt Die Erarbeitung des Leitbildes ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Nach 9 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt die Gemeinde ihrer Bevölkerung jedoch Gelegenheit, sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung zu äussern. Darauf basierend wurde durch die Arbeitsgruppe zum räumlichen Leitbild beschlossen, die Bevölkerung frühzeitig in den Arbeitsprozess einzubeziehen. Die Bevölkerungsmitwirkung erfolgte im Rahmen einer Zukunftswerkstatt, welche als öffentliche Veranstaltung der ganzen Bevölkerung zugänglich war. Die Werkstatt mit rund 35 TeilnehmerInnen fand als einmalige Veranstaltung am 26. Februar 2014 statt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Als wichtigste Anregungen aus der Bevölkerung konnten folgende Punkte aufgenommen werden: Lob - Es wird Sachpolitik und keine Parteipolitik betrieben - Die Grösse des Dorfes (man kennt sich), Dorfcharakter erhalten - Der Grünstreifen zur SBB, bzw. zur Industrie, wird positiv bewertet - Gute Verkehrserschliessung (öv, A1) - Öffentliche Gebäude sind in einem guten Zustand - Alterswohnungen sind vorhanden
9 Räumliches Leitbild Anregungen - Begegnungsort oder Dorfplatz (evtl. mit Café) fehlt - Mangel an Wohnangeboten für Familien - Tiefe Arbeitsplatzdichte, zusätzlich geringe Wertschöpfung - Gefährliche Verkehrsachsen: Mittelgäustrasse und Allmendstrasse - Tempo-30-Zonen fehlen - Hohe Lärmbelastung durch die A1 - Schlechte Erschliessung der Allmend mit dem öv - Ungenügende Jugendarbeit - Naherholungsgebiet beim Kieswerk ist nicht zugänglich - Das zukünftige Bevölkerungswachstum soll moderat sein - Gunzgen darf sich nicht nach aussen entwickeln - Z.T. uneinheitliches Ortsbild (es müsste eine Ortsbildplanung geben) - Überprüfung der Schulwegsicherheit - Strassenbeleuchtung mit LED wäre sinnvoll - Verbesserung der medizinischen Versorgung (Arztpraxis) - Es braucht einen weiteren guten Spielplatz Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung wurden im räumlichen Leitbild behandelt.
10 Räumliches Leitbild Leitsätze und Leitbildpläne 6.1 Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung Übergeordneter Leitsatz Wir entwickeln das Dorf nachhaltig weiter, bewahren den ländlichen Dorfcharakter und schaffen Strukturen, welche die Lebensqualität der Bevölkerung positiv beeinflussen. Bevölkerungsentwicklung Gunzgen ist in den 1980er und am Anfang der 1990er Jahre stark gewachsen. Eine vergleichbare Entwicklung wird in Zukunft nicht angestrebt. Wir streben ein moderates Bevölkerungswachstum an, welches unterschiedlichen Ansprüchen gerecht wird (Siedlungsqualität, Verkehr, Altersstruktur der Bevölkerung etc.). Bei unseren Planungen gehen wir davon aus, dass bis im Jahr 2035 rund Personen in Gunzgen wohnhaft sind.
11 Räumliches Leitbild Dorfzentrum Im Rahmen der Mitwirkungsveranstaltung kam deutlich zum Ausdruck, dass sich die Bevölkerung ein Dorfzentrum wünscht. Ein attraktives Dorfzentrum wird zu einem Begegnungsort für Jung und Alt. - Kurzfristig: Einen Standort für den Begegnungsort definieren und nutzungsrechtlich sicherstellen. - Kurzfristig: Verschiedene Gestaltungskonzepte für einen Ort der Begegnung im Dorfzentrum erarbeiten und Variantenentscheid fällen. - Mittelfristig: Dorfzentrum realisieren. Baulandbedarf Die Fläche unbebauter und verfügbarer Bauparzellen ist klein. Gunzgen hat einen Bedarf an zusätzlichem Bauland. Wir streben eine nachhaltige Siedlungsentwicklung an und gestalten diese so, dass die Siedlungstrenngürtel, welche das Dorf umgeben, langfristig gesichert werden. - Kurzfristig: Die Lage von Siedlungsentwicklungsgebieten wird so definiert, dass die Grüngürtel um das Dorf erhalten bleiben (siehe Leitbildplan Siedlung). - Kurz- bis Mittelfristig: Eine Siedlungsentwicklung ist in erster Priorität an folgenden Orten vorgesehen: Im Bereich der Mittelgäustrasse in Richtung Kappel (Kunklismatt), entlang Römerweg Ost (zweite Bautiefe), Baulücke beim Sonnenfeldweg (siehe Leitbildplan Siedlung). - Langfristig: Eine Siedlungsentwicklung in Gebieten zweiter Priorität (siehe Leitbildplan Siedlung) wird frühestens im Rahmen der übernächsten Ortsplanung in Erwägung gezogen. Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass Baulücken im Siedlungsgebiet geschlossen werden. - Kurzfristig: Massnahmen prüfen, um die Verfügbarkeit des Baulandes zu verbessern. Dabei kann es sich beispielsweise um Vorschriften im Bau- und Zonenreglement handeln.
12 Räumliches Leitbild Wir fördern den Generationenwechsel bei bestehenden Wohnbauten. - Kurzfristig Mittelfristig: Mit einem genügend grossen Angebot an qualitativ hochwertigen und behindertengerechten Mietwohnungen wird die Grundlage für einen Generationenwechsel bei bestehenden Wohnbauten geschaffen. (Planung abgeschlossen, wird realisiert) Jugendarbeit Gemäss Aussagen der Bevölkerung weist die Jugendarbeit in Gunzgen Verbesserungspotential auf. Die Anliegen und Bedürfnisse der Jugend haben einen hohen Stellenwert. Wir unterstützen sie nach Kräften. - Kurzfristig: Bedürfnisse und Anliegen der Jugend mittels Befragung erfassen. - Mittelfristig: Allfällige Lücken im Bereich der Jugendarbeit mit geeigneten Massnahmen schliessen. Ortsbild Das Ortsbild von Gunzgen ist gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) von lokaler Bedeutung. Der Erhalt des dörflichen Charakters und eine den heutigen Verhältnissen angepasste Weiterentwicklung des Ortsbildes sind uns wichtig.
13 Räumliches Leitbild Abbildung 1 Leitbildplan Siedlung
14 Räumliches Leitbild Wirtschaft und Standort ÜBERGEORDNETER Wir stärken den Wirtschaftsstandort Gunzgen und orientieren uns dabei an Kriterien der Qualität. Arbeitsplätze Das Potential zur Ausdehnung industrieller Flächen ist sehr beschränkt. Die Qualität der Arbeitsplätze steht deshalb im Vordergrund. Wir fördern Arbeitsplätze hoher Wertschöpfung und Qualität und setzen uns für eine Steigerung der Anzahl Arbeitsplätze pro Flächeneinheit ein. - Kurzfristig: Durch das Knüpfen und Pflegen von Kontakten zur Privatwirtschaft und möglichen Investoren werden Bedürfnisse erfasst und Rahmenbedingungen für einen gesunden Wirtschaftsstandort geschaffen. - Kurzfristig: Eine weitere Ansiedlung verkehrsintensiver Betriebe und Logistikunternehmen wird mit entsprechenden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement verhindert.
15 Räumliches Leitbild Versorgung und Kleingewerbe Grundsätzlich ist Gunzgen mit Dienstleistungen und Gütern des täglichen Bedarfs ausreichend versorgt. Neben zwei Einkaufsläden für Lebensmittel befinden sich in Gunzgen eine Post, eine Bank und diverse kleinere Gewerbebetriebe. LEITSÄTZE Die Bevölkerung von Gunzgen nimmt das Versorgungsangebot als wichtige Dienstleistung wahr und unterstützt die ansässigen Gewerbebetriebe. Die Behörden schaffen Rahmenbedingungen, um das Kleingewerbe mit seiner gesunden Struktur zu erhalten und zu stärken. - Kurzfristig: Kontakte zum Kleingewerbe werden gezielt unterhalten und gepflegt. - Kurzfristig: Je nach Bedürfnissen wird dem Kleingewerbe eine Plattform geboten, um sich der Bevölkerung aus der Region präsentieren zu können (z.b. Gewerbeausstellung). Räumliche Trennung Wohnen / Industriezone Die räumliche Trennung zwischen dem Wohngebiet und der Industriezone südlich der SBB-Linie soll langfristig bestehen bleiben. - Kurz- bis Langfristig: Sicherung des Grüngürtels mit planerischen Mitteln.
16 Räumliches Leitbild Verkehr ÜBERGEORDNETER Wir setzen uns für eine siedlungsverträgliche Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs ein und schaffen sichere Verbindungen für den Langsamverkehr. Verkehrsbelastung Die Verkehrsbelastung auf der Mittelgäustrasse ist in der Vergangenheit kontinuierlich gewachsen und wird heute als zu gross wahrgenommen. Die Verkehrsbelastung auf der Mittelgäustrasse soll auf ein erträgliches Mass reduziert werden. - Kurz- bis Langfristig: Die Regionale Zusammenarbeit zur Realisierung der ERO+ intensivieren.
17 Räumliches Leitbild Verkehrssicherheit Im Zusammenhang der zunehmenden Verkehrsbelastung steigen die Anforderungen im Bereich der Verkehrssicherheit. Wir schenken der Verkehrssicherheit grosse Beachtung und schliessen allfällige Sicherheitslücken mit geeigneten Massnahmen. - Kurzfristig: Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Mittelgäustrasse sowie im Bereich des Schulhauses prüfen und ggf. realisieren (z.b. im Rahmen eines Road Safety Audits). Öffentlicher Verkehr Nur 14% der Zu- und WegpendlerInnen verwenden den öv. Gunzgen setzt sich zum Ziel, dass mehr PendlerInnen den öffentlichen Verkehr benützen. - Kurzfristig: Verbesserung der Busverbindung zum Bahnhof in Hägendorf. Fahrradverkehr Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei der Bushaltestelle Zentrum ist zu knapp bemessen. LEITSÄTZE Das Angebot an Fahrradabstellplätzen ist auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt. - Kurzfristig: Zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder bei der Bushaltestelle Zentrum zur Verfügung stellen. Gemäss Agglomerationsprogramm AareLand 2. Generation besteht im Radwegnetz zwischen Härkingen und Gunzgen eine Netzlücke. LEITSÄTZE Dank einem gut ausgebauten Radwegnetz können die Nachbargemeinden mit dem Fahrrad sicher erreicht werden. Wir setzen uns zum Ziel, kürzere Distanzen möglichst häufig mit dem Velo zurückzulegen. - Kurzfristig: Netzlücke zwischen Härkingen und Gunzgen überprüfen und allenfalls schliessen.
18 Räumliches Leitbild Trottoir Entlang der Mittelgäustrasse und der Allmendstrasse fehlt ein beidseitiges, durchgehendes Trottoir. Wir realisieren sichere Fussgängerverbindungen entlang der Mittelgäu- und der Allmendstrasse. - Kurzfristig: Ein durchgehendes Trottoir auf der Nordseite der Mittelgäustrasse und auf der Ostseite der Allmendstrasse bauen (siehe Leitbildplan Verkehr). Fussgängerstreifen Gewisse Fussgängerstreifen in Gunzgen weisen Sicherheitslücken auf. Die Sicherheit der Fussgängerstreifen ist zu verbessern. - Kurzfristig: Die Sicherheit der Fussgängerstreifen wird überprüft, ein Gesamtkonzept Fussgängerstreifen erarbeitet und umgesetzt.
19 Räumliches Leitbild Abbildung 2 Leitbildplan Verkehr
20 Räumliches Leitbild Infrastruktur und Dienstleistung Mobilfunkanlagen Im Wohngebiet wurden bisher keine Mobilfunkanlagen errichtet. Diesen Zustand gilt es zu bewahren. Ortsplanerische Überlegungen spielen bei der Wahl neuer Standorte für Mobilfunkanlagen eine wichtige Rolle. Aus Sicht der Gemeinde sind dafür nur Gebiete mit industrieller und gewerblicher Nutzung geeignet. - Kurzfristig: Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision werden Zonenvorschriften in Bezug auf Mobilfunkanlagen erlassen. Grundsätzlich sollen neue Standorte für Mobilfunkanlagen nur in der Industrie- und Gewerbezone in Frage kommen. Erst wenn diese Standorte für die Versorgung des abzudeckenden Perimeters nicht ausreichen, kann ein Standort in einer anderen Zone in Erwägung gezogen bzw. geprüft werden. Öffentliche Bauten und Anlagen Die Gemeinde schafft die Grundlagen dafür, dass das qualitativ hochwertige Angebot an öffentlichen Bauten und Anlagen langfristig erhalten und veränderten Bedürfnissen angepasst werden kann. - Kurz- bis langfristig: Sicherung von Landreserven für öffentliche Bauten und Anlagen im Bereich des Schulhausareals (siehe Leitbildplan Siedlung).
21 Räumliches Leitbild Umwelt ÜBERGEORDNETER Wir pflegen und schützen die Natur, schätzen und nutzen die Grünzonen als Naherholungsgebiet und lassen Anliegen des Umweltschutzes in unsere Planungen einfliessen. Lärmschutz Die Lärmbelastung durch die nahegelegene Autobahn ist zu gross. Wir streben eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn an. - Kurzfristig: Lärmschutzwände entlang der Autobahn einfordern. Schulhausareal Zum jetzigen Zeitpunkt sind Freizeitaktivitäten auf dem Schulhausareal nach 20 Uhr untersagt. Diese Regelung wird im Dorf aktiv diskutiert. Das Schulhausareal soll für Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die Bedürfnisse und Anliegen sämtlicher Bevölkerungsgruppen. - Kurzfristig: Die aktuell geltende Einschränkung der Nutzungszeiten überprüfen und ggf. anpassen.
22 Räumliches Leitbild Belastete Standorte Gemäss Kataster der belasteten Standorte sind in Gunzgen verschiedene Standorte mit Altlasten vorhanden. Wir verhindern, soweit wie möglich, eine Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt durch vorhandene Altlasten. - Kurzfristig: Die am stärksten belasteten Standorte untersuchen und falls nötig sanieren. (Die Zustände der Standorte Schiessanlage Nord und Kiesgrube Forenban werden momentan erfasst.) 6.6 Nicht-Siedlungsgebiet Landwirtschaft Insgesamt erfüllen 10 Landwirtschaftsbetriebe die Vorgaben der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV). Alle Betriebe liegen im oder in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet. Der Erhalt des dörflichen Charakters von Gunzgen ist uns wichtig. Deshalb soll auch in Zukunft ein Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnnutzung möglich sein. Es ist uns ein Anliegen, dass die Landwirtschaftsbetriebe von Gunzgen durch raumplanerische Entscheidungen nicht weiter eingeschränkt werden. - Kurzfristig: Im Fall von Zonenplanänderungen im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision stellen wir sicher, dass keine Wohnund Kernzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen neu die Mindestabstände nach FAT-Bericht Nr. 476 bei bestehenden Landwirtschaftsbetrieben unterschreiten.
23 Räumliches Leitbild Naturreservate Auf dem Gemeindegebiet von Gunzgen gehören der Dünnernlauf und die Gunzger Allmend zu den kantonalen Naturreservaten. Letzteres wurde in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (2001) aufgenommen. Wir schützen die kantonalen Naturreservate und machen diese der Bevölkerung in einer naturverträglichen Art zugänglich. - Bereits realisiert: Aussichtsplattform beim Biotop Gunzger Allmend. - Kurzfristig: Im Rahmen eines Themenanlasses das Biotop Gunzger Allmend der Bevölkerung näherbringen. - Mittelfristig: Einen Naturlehrpfad erarbeiten lassen. Geschützte Bäume Möglicherweise sind im Zonenplan gewisse geschützte Bäume eingetragen, die sich heute in einem schlechten Zustand befinden. Bäume, welche das Dorfbild von Gunzgen prägen, sollen weiterhin geschützt werden. Sicherheitsrisiken dürfen dabei jedoch nicht entstehen. - Kurzfristig: Den Zustand geschützter Bäume überprüfen und den Schutzstatus ggf. aufheben. Allenfalls Ersatzmassnahmen prüfen. 6.7 Regionale Zusammenarbeit ÜBERGEORDNETER Wir fördern und pflegen die Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden und lassen übergeordnete Interessen in unsere Planungen einfliessen. ERO+ Obschon der Bau der ERO+ in weite Ferne gerückt ist, bleibt das Projekt ein wichtiges Anliegen der Gemeinde. Wir stärken die regionale Zusammenarbeit zur Realisierung der ERO+.
24 Räumliches Leitbild BSB + Partner, Ingenieure und Planer Simon Friedli Tobias Stüdi Oensingen, 10. März 2015
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