"Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende"

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1 "Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende" Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse August 203 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Dr. Daniela Watzke, Karolina Schmidt, Volker Stander Ostmerheimer Str Köln Telefon: (022)

2 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage und Zielsetzung 2 Konzeption der Erhebung 2. Stichprobe und Gewichtungsfaktoren 2.2 Befragungsmethode und Feldzeit Wissensstandserhebung Hypothesentestung 3 3 Befragungsergebnisse 4 3. Ergebnisse der Wissensstandserhebung Zusammenfassung der Wissensstandserhebung Ergebnisse der Hypothesentestung Informationsstand zur Organ- und Gewebespende Informiertheit zur Organ- und Gewebespende Informationsbedarf zur Organ- und Gewebespende Informationsquellen zur Organ- und Gewebespende Ansprechpartner zum Thema Organ- und Gewebespende Einstellungen gegenüber der Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe und Gewebe zu spenden (Aktive Akzeptanz) Bereitschaft, selbst ein Organ oder Gewebe anzunehmen Bekanntheit des Organspendeausweises Besitz eines Organspendeausweises Kenntnis des Inhalts des Organspendeausweises Zustimmung zur Entnahme von Organen und Geweben Absicht, sich einen Organspendeausweis zu besorgen Dauer des Organspendeausweisbesitzes Bezugsquellen des Organspendeausweises Gründe für die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende Gründe für die Ablehnung einer Organ- und Gewebespende Kommunikation über Organ- und Gewebespende Gesprächspartner zum Thema Organ- und Gewebespende Organ- und Gewebespende als Gesprächsthema Mitteilung der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende Auseinandersetzung mit dem Tod Patientenverfügung Bevorzugte Regelung der Organ- und Gewebespende 69 4 Zusammenfassung 7 5 Anhang 73

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung : Dokumentation der Organ- und Gewebespendebereitschaft Abbildung 2: Regelung der Organ- und Gewebespende in Deutschland Abbildung 3: Einschränkung einer Entnahme auf bestimmte Organe und Gewebe Abbildung 4: Möglichkeit, den Entschluss zur Organ- und Gewebespende rückgängig zu machen Abbildung 5: Altersgrenze für eine Organspende Abbildung 6: Vermittlung von in Deutschland entnommenen Organen Abbildung 7: Möglichkeit der Verabschiedung von der verstorbenen Person nach der Organ- oder Gewebespende Abbildung 8: Vorliegen des Hirntods als Kriterium für eine mögliche Organ- und Gewebespende Abbildung 9: Definition des Hirntods Abbildung 0: Verständnis der Bedeutung der Hirntoddiagnose Abbildung : Einschätzung des Bedarfs an Organen und Geweben in Deutschland Abbildung 2: Einschätzung der Wartezeit auf eine Spenderniere Abbildung 3: Einschätzung der Fünf-Jahres-Transplantatfunktionsrate Abbildung 4: Verbot des Organ- und Gewebehandels in Deutschland Abbildung 5: Möglichkeit einer Lebendorganspende Abbildung 6: Möglichkeit der Bestimmung des Empfängers einer Organ- oder Gewebe spende Abbildung 7a: Regelung der Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod () Abbildung 7b: Regelung der Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod (2) Abbildung 8: Ergebnisse der Wissensstandserhebung Abbildung 9a: Menge an wahrgenommenen Informationen zur Organ- und Gewebespende Abbildung 9ba: Menge an wahrgenommenen Informationen zur Organ- und Gewebespende: Zeitvergleich Abbildung 20: Wahrgenommene Bewertung der Organ- und Gewebespende Abbildung 2: Subjektive Informiertheit über das Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 22: Informationsbedarf zum Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 23: Bevorzugte Art der Information zum Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 24: Informationsquellen zur Organ- und Gewebespende Abbildung 25: Ansprechpartner Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 26a: Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Abbildung 26b: Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz): Zeitvergleich Abbildung 27a: Bereitschaft, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden (Aktive Akzeptanz) Abbildung 27b: Bereitschaft, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden (Aktive Akzeptanz): Zeitvergleich Abbildung 28a: Bereitschaft, selbst ein gespendetes Organ oder Gewebe anzunehmen 2

4 Abbildung 28b: Bereitschaft, selbst ein gespendetes Organ oder Gewebe anzunehmen: Zeitvergleich Abbildung 29: Bekanntheit des Organspendeausweises () Abbildung 30: Bekanntheit des Organspendeausweises (2) Abbildung 3a: Besitz eines Organspendeausweises () Abbildung 3b: Besitz eines Organspendeausweises (2) Abbildung 3c: Besitz eines Organspendeausweises: Zeitvergleich Abbildung 32a: Änderung der Meinung zur Organ- und Gewebespende Abbildung 32b: Änderung der Meinung zur Organ- und Gewebespende: Zeitvergleich Abbildung 33: Kenntnis des Inhalts des Organspendeausweises Abbildung 34: Zustimmung zur Entnahme von Organen und Geweben Abbildung 35: Beschränkte Zustimmung zur Entnahme von Organen oder Geweben Abbildung 36: Ausschluss bestimmter Organe oder Gewebe Abbildung 37: Absicht, sich einen Organspendeausweis zu besorgen Abbildung 38: Absicht, sich einen Organspendeausweis in den nächsten 2 Monaten zu besorgen Abbildung 39: Dauer des Organspendeausweisbesitzes Abbildung 40: Bezugsquelle des Organspendeausweises Abbildung 4a: Gründe für die Bereitschaft zu einer Organ- oder Gewebespende () Abbildung 4b: Gründe für die Bereitschaft zu einer Organ- oder Gewebespende (2) Abbildung 42a: Gründe für die Ablehnung einer Organ- oder Gewebespende () Abbildung 42b: Gründe für die Ablehnung einer Organ- oder Gewebespende (2) Abbildung 43: Präferierte Gesprächspartner zum Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 44: Akzeptierte Gesprächspartner zum Thema Organ- und Gewebespende Abbildung 45a: Gesprächsthema Organ- und Gewebespende im Familien- oder Freundeskreis Abbildung 45b: Gesprächsthema Organ- und Gewebespende im Familien- oder Freundeskreis: Zeitvergleich Abbildung 46a: Mitteilung der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende an Angehörige oder Freunde Abbildung 46b: Mitteilung der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende an Angehörige oder Freunde: Zeitvergleich Abbildung 47: Kommunikation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende Abbildung 48: Auseinandersetzung mit dem Tod Abbildung 49: Patientenverfügung Abbildung 50: Äußerung zur Organ- und Gewebespende im Rahmen der Patientenverfügung Abbildung 5: Bevorzugte Regelung in Bezug auf Organ- und Gewebespende 3

5 Daten zur Untersuchung: Ziele und Methoden Projekttitel: Ziele: Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Ermittlung des Wissensstandes der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende, Erhebung der aktiven und passiven Akzeptanz der Organ- und Gewebespende, Ermittlung von Indikatoren, die die Organ- und Gewebespendebereitschaft beeinflussen. Untersuchungsmethodik: Repräsentativbefragung der 4 bis 75-jährigen Bevölkerung in Deutschland. Quotenstichprobe nach den repräsentativen Merkmalen Alter, Geschlecht und Region Verfahren der Datenerhebung: EDV-gestützte Interviews per Telefon (CATI) Auswahlverfahren: auf Basis des ADM-Telefonstichproben-Systems Befragungszeitraum: bis Ausschöpfung: 50,3% Stichprobengröße: n = 4000 Stichprobenziehung und Datenerhebung forsa, Berlin Konzeptentwicklung, Analyse und Berichterstattung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, Referat -4 und 2-25, Dr. Daniela Watzke, Karolina Schmidt, Volker Stander, forsa, Berlin 4

6 . Ausgangslage und Zielsetzung Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) leistet seit vielen Jahren Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende. Obwohl die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger laut Umfragen durchaus zur Organ- und Gewebespende bereit wäre, haben bisher nur wenige Menschen diese Bereitschaft in einem Organspendeausweis dokumentiert bzw. ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende den Angehörigen mitgeteilt. Ziel der BZgA ist es, die Bevölkerung fundiert über das Thema zu informieren, so dass die und der Einzelne in die Lage versetzt wird, eine stabile Entscheidung über seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu treffen und diese Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Ausgehend von der Baseline-Studie aus dem Jahr 200, die gezeigt hat, dass es in Bezug auf die Organ- und Gewebespende eine deutliche Diskrepanz zwischen Einstellung und Verhalten gibt, soll die Gruppe derjenigen, die einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, bisher aber keinen Organspendeausweis besitzen im Fokus künftiger Maßnahmenplanungen stehen. Die aktuelle Erhebung ist als Wiederholungsstudie der Befragung von 200 konzipiert und soll verlässliche Daten über den Wissenstand der bundesdeutschen Bevölkerung und deren Einstellungen zum Thema Organ- und Gewebespende liefern, auf deren Basis geeignete Interventionsmaßnahmen konzipiert bzw. weitergeführt werden können. Der vorliegende deskriptive Bericht beschreibt die Durchführung der Repräsentativbefragung unter Personen zwischen 4 und 75 Jahren und stellt die zentralen Ergebnisse der Studie vor. 2. Konzeption der Erhebung 2. Stichprobe und Gewichtungsfaktoren Die Grundgesamtheit der aktuellen Untersuchung besteht aus in Deutschland lebenden, telefonisch erreichbaren Personen im Alter von 4 bis 75 Jahren (mit ausreichend deutschen Sprachkenntnissen). Die Auswahl der Befragungspersonen erfolgte durch eine mehrstufige Zufallsstichprobe auf Basis des ADM-Telefonstichproben-Systems. Zur Auswahlgesamtheit zählen alle Personen der Grundgesamtheit mit Telefon im Haushalt. Die Auswahlgrundlage des ADM-Telefonstichproben-Systems ist das sogenannte ADM Telefon-Mastersample. Die in Folge der disproportionalen Schichtung der Stichprobe ungleichen Auswahlwahrscheinlichkeiten in den Altersgruppen werden im Rahmen der Datenanalyse durch eine Gewichtung wieder ausgeglichen. Darüber hinaus kommt es in der Feldarbeit unweigerlich zu Interviewausfällen. Auch solche durch systematische Ausfälle bedingten Strukturverzerrungen der Stichprobe müssen durch nachträgliche Gewichtung ausgeglichen werden. Die Gewichtung der Stichprobenergebnisse erfolgte auf Grundlage der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Vgl. S. 88

7 2.2 Befragungsmethode und Feldzeit Die Befragung wurde mit Hilfe computergestützter Telefoninterviews durchgeführt (CATI = Computer Assisted Telephone Interviewing). Der Interviewer gibt dabei die Antworten über einen Bildschirm direkt in den Computer ein. Der Frageablauf ist vorprogrammiert, der Interviewprozess wird unmittelbar vom Computer gesteuert. Plausibilitätskontrollen werden automatisch schon während des Interviews durchgeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Antworten gültig und konsistent mit den Antworten auf vorangegangene Fragen sind. In der Zeit zwischen dem. Juli bis zum 3. September 202 wurden Interviews realisiert. Im Durchschnitt wurden somit pro Tag 83 Interviews durchgeführt. Insgesamt wurden 79 Interviewer für die Befragung eingesetzt. Die Interviewdauer betrug im Durchschnitt 22,0 Minuten. 2.3 Wissensstandserhebung Um das in der Allgemeinbevölkerung vorhandene Wissen zu ermitteln, wurden Fragen verwendet, die den Kenntnisstand zu den wesentlichen Aspekten der Organ- und Gewebespende abbilden. Für die Erhebung des Wissensstandes wurden 7 Wissensfragen herangezogen, um den Kenntnisstand in Bezug auf gesetzliche und medizinische Aspekte der Organ- und Gewebespende zu ermitteln. Die Fragen wurden geschlossen, d.h. mit konkreten Antwortvorgaben, gestellt. Dabei wurden zwei Frageversionen verwendet: zum einen Fragen, mit einfachen Ja/Nein-Antworten, zum anderen Antwortkategorien mit teils falschen und teils richtigen Antworten, unter denen die Befragten auswählen konnten. Für jede richtige Antwort wurde jeweils ein Punkt vergeben, so dass maximal 20 Punkte zu erreichen waren. Auf Basis der erreichten Punkte wurden die Befragten in folgende vier Gruppen eingeteilt: - sehr gut informiert: 8 bis 20 Punkte - gut informiert: 5 bis 7 Punkte - mäßig informiert: 0 bis 4 Punkte - schlecht informiert: 0 bis 9 Punkte Während in der Wissensstandserhebung der Umfrage im Jahr 200 maximal 9 Punkte erreicht werden konnten, konnten in der aktuellen Umfrage maximal 20 Punkte erreicht werden, da eine Frage um eine Antwortmöglichkeit erweitert wurde. Dadurch hat sich die beschriebene Gruppeneinteilung verändert, wodurch die Ergebnisse der Jahre 200 und 202 nur begrenzt vergleichbar sind. 2

8 2.4 Hypothesentestung Um die Einflussgrößen auf die Organ- und Gewebespendebereitschaft zu ermitteln, wurde derjenige Personenkreis näher charakterisiert, der einen sehr guten bis guten Wissensstand aufweist. Daher wurden auf der Basis der Wissensstandserhebung und anderer Fragen die unten genannten Hypothesen getestet, um den Einfluss ausgewählter Parameter auf das Verhalten (z.b. Ausfüllen des Organspendeausweises, Mitteilung an Angehörige, Auseinandersetzung mit dem Tod) zu ermitteln. H : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat eine positive Einstellung zur Organ- und Gewebespende (passive Akzeptanz). H 2 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, ist bereit, seine Organe und Gewebe zu spenden (aktive Akzeptanz). H 3 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat einen Organspendeausweis ausgefüllt. H 4 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat im Organspendeausweis einer Organ- und Gewebespende zugestimmt. H 5 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat seine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende seinen Angehörigen mitgeteilt. H 6 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat mit seinen Angehörigen über das Thema Organ- und Gewebespende gesprochen. H 7 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat einen Organspendeausweis ausgefüllt und mit seinen Angehörigen über das Thema Organ- und Gewebespende gesprochen. H 8 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, nimmt selber Organe an. H 9 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, akzeptiert den Hirntod als den Tod des Menschen. H 0 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat keine Ängste bezüglich der Organ- und Gewebespende. H : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, befindet sich mindestens in der Stufe der Vorbereitung (beabsichtig in nächster Zeit sich einen Organspendeausweis zu beschaffen bzw. mit den Angehörigen zu sprechen). H 2 : Wer sich bereits mit dem eigenen Tod auseinandergesetzt hat, ist bereit Organe und Gewebe zu spenden. H 3 : Wer gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist, hat sich mit dem eigenen Tod auseinandergesetzt. H 4 : Wer eine erkrankte Person oder einen Organspender im Familien- oder Bekanntenkreis hat, ist gut bis sehr gut über das Thema Organspende informiert. H 5 : Wer eine erkrankte Person oder einen Organspender im Familien- oder Freundeskreis hat, ist zur Organ- und Gewebespende bereit. 3

9 H 6 : Wer eine erkrankte Person oder einen Organspender im Familien- oder Bekanntenkreis hat oder selbst erkrankt ist und mit einer Organ- oder Gewebetransplantation negative Erfahrungen gemacht hat, ist nicht bereit, Organe oder Gewebe zu spenden. H 7 : Wer Organ- und Gewebespende für einen Akt der Nächstenliebe hält, besitzt einen Organspendeausweis. H 8 :. Wer über einen hohen Bildungsstand verfügt, ist gut bis sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert ist. H 9 : Wer über einen hohen Bildungsstand verfügt, hat einen Organspendeausweis ausgefüllt. H 20 : Wer über einen hohen Bildungsstand verfügt, hat im Organspendeausweis seine Zustimmung zur Organentnahme nach dem Tod gegeben. H 2 : Wer über einen hohen Bildungsstand verfügt, hat seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende seinen Angehörigen mitgeteilt. H 22 : Wer einen hohen Bildungsstand zur Organ- und Gewebespende hat, steht der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber (passive Akzeptanz). H 23 : Wer einen hohen Bildungsstand zur Organ- und Gewebespende hat, ist bereit nach seinem Tod Organe und Gewebe zu spenden (aktive Akzeptanz). 3. Befragungsergebnisse 2 3. Ergebnisse der Wissensstandserhebung Die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann in Deutschland zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, was den meisten Befragten (92%) bekannt ist. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch, dass lediglich 35 Prozent der Befragten bekannt ist, dass im Organspendeausweis auch ein Widerspruch zur Organ- und Gewebespende dokumentiert werden kann 3. Dass die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende außerdem in einer Patientenverfügung dokumentiert werden kann, wissen 60 Prozent der Befragten. Eine weitere Möglichkeit der Festlegung der Spendebereitschaft besteht darin, die Entscheidung den Angehörigen zu übermitteln, die den Verstorbenen dann zur Transplantation freigeben bzw. einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Diese Option ist etwa der Hälfte der Befragten (52%) bekannt. Fünfundfünfzig Prozent der Befragten meinen irrtümlicherweise, man könnte durch einen Eintrag in ein Spendenregister seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende festlegen. Die Frage nach dem Eintrag der eigenen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in ein Spenderegister zählt zu den am häufigsten gestellten Fragen in der Aufklärungsarbeit. Offenbar verleitet der Begriff Organspendeausweis viele Menschen zu der Annahme, dass dieses Dokument zentral gespeichert wird, so wie es für die meisten Ausweise der Fall ist. 2 Alle Angaben in den Graphiken stellen Prozentwerte dar. Differenz zu 00%: keine Angabe bzw. weiß nicht. 3 Vgl. hierzu S. 48. Kenntnis des Inhaltes des Organspendeausweises. 4

10 Die Mitteilung an den Hausarzt oder an die Krankenkasse wird von 32 bzw. 25 Prozent fälschlicherweise als Möglichkeit gesehen, seine Spendebereitschaft zu dokumentieren. Die Tatsache, dass 53 Prozent der Befragten angaben, bevorzugt mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin über das Thema Organund Gewebespende sprechen zu wollen 4, unterstützt die Vermutung, dass die Ärzteschaft ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung erfährt. Damit kommt dieser Gruppe eine wichtige Funktion als Multiplikator in der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende zu. Dass in Deutschland die Möglichkeit besteht seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einer Patientenverfügung festzulegen, ist insbesondere den über 25-Jährigen bekannt. In einer Patientenverfügung kann schriftlich für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob und wie man ärztlich behandelt werden möchte. Dies wird oftmals mit Krankheiten, die im hohen Alter auftreten und Gedanken zum eigenen Tod verbunden. Nur die Hälfte (50%) 5 der unter 25-Jährigen gab jedoch an, dass sie sich bereits mit dem eigenen Tod auseinandergesetzt haben und 36 Prozent der unter 25-Jährigen, die Organspende ablehnen, geben an, dass sie sich mit dem Thema Tod nicht auseinandersetzen möchten 6. Die Medizin hat in den letzten Jahren bei der Behandlung von Krankheiten große Fortschritte erzielt. So können bei bestimmten Krankheiten erkrankte Organe, wie zum Beispiel Nieren, Herz, Leber oder Gewebe, wie beispielsweise die Augenhornhaut, durch gesunde Organe und Gewebe ersetzt werden. Wie kann man in Deutschland zur Zeit festlegen, dass man nach seinem Tod Organe und Gewebe spenden will? durch Ausfüllen eines Organspendeausweises bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige Männer Frauen durch eine Patientenverfügung durch den Eintrag in ein Spendenregister durch Mitteilung der Entscheidung an die Angehörigen durch Mitteilung an den Hausarzt durch Mitteilung an die Krankenkasse Abbildung. Dokumentation der Organ- und Gewebespendenbereitschaft. n = Mehrfachnennungen möglich. 4 Vgl. hierzu S.60. Präferierte Gesprächspartner zum Thema Organ- und Gewebespende. 5 Vgl. hierzu S.67. Auseinandersetzung mit dem Tod. 6 Vgl. hierzu S.59. Gründe für die Ablehnung einer Organ- und Gewebespende (2). 5

11 In Deutschland regelt das 997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz die Organ- und Gewebespende. Es regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben und sieht eine organisatorische und personelle Trennung der drei Bereiche Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation vor. Des Weiteren ist im Transplantationsgesetz genau definiert, welche rechtlichen (Vorliegen einer Zustimmung zur Entnahme) und medizinischen Voraussetzungen (Festestellung des Hirntodes durch zwei Ärzte unabhängig voneinander, die nicht an der Transplantation beteiligt sind) für eine Entnahme erfüllt sein müssen. Ebenso verbietet das Transplantationsgesetz den Handel von Organen und Geweben. Diese rechtlichen Vorgaben dienen der Klarheit und Transparenz und stellen sicher, dass keine Interessenskonflikte und Chancenungleichheiten entstehen. Nur 45 Prozent der Befragten ist die Regelung durch das Transplantationsgesetz bekannt. Hinzu kommt, dass 46 Prozent der Befragten glauben, dass die Organ- und Gewebespende in Deutschland ausschließlich durch die zuständigen Transplantationszentren geregelt wird. Wissensdefizite hinsichtlich der Regelung der Organ- und Gewebespende bestehen insbesondere bei den älteren, 56- bis 75- jährigen Bürgern. Das Wissensdefizit um die Existenz dieser Regelungen des Transplantationsgesetzes könnte Menschen davon abhalten, sich einen Organspendeausweis zu beschaffen, weshalb gezielte Aufklärung über diese Regelungen notwendig ist. Wie wird in Deutschland die Organ- und Gewebespende geregelt: durch ein Gesetz oder nur durch die zuständigen Transplantationszentren? durch ein Gesetz 45 nur durch die zuständigen Transplantationszentren 46 Männer Frauen bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 2. Regelung der Organ- und Gewebespende in Deutschland. n =

12 Im Zusammenhang mit der eigenen Entscheidung zur Organspende ist drei Viertel aller Befragten (75%) bekannt, dass die Organ- und Gewebeentnahme auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt werden kann. Am bekanntesten (86%) ist dies in der Altersklasse der 4- bis 25-Jährigen. Kann man die Spende auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken oder kann man das nicht? ja 75 7 nein Männer 72 9 Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige 72 7 weiß nicht Abbildung 3. Einschränkung einer Entnahme auf bestimmte Organe und Gewebe. n =

13 Dass der Entschluss zur Organ- und Gewebespende rückgängig gemacht werden kann, ist der großen Mehrheit der Befragten (89%) bekannt. Entscheidungen, die unwiderruflich sind, können mit einer Verzögerung des Entscheidungsprozesses einhergehen und sogar zu einer Vermeidung einer Entscheidung führen. Deshalb ist es wichtig, dass Interventionsmaßnahmen darüber aufklären, dass die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Kann man den Entschluss zur Organ- und Gewebespende rückgängig machen oder kann man das nicht? ja 89 nein 8 4- bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige Männer Frauen weiß nicht Abbildung 4. Möglichkeit, den Entschluss zur Organ- und Gewebespende rückgängig zu machen. n =

14 Nur die Hälfte aller Befragten (50%) weiß, dass es keine Altersgrenze für eine Organentnahme gibt. Neununddreißig Prozent gehen jedoch irrtümlich davon aus, dass es eine solche Altersgrenze gibt. Dieses Ergebnis korrespondiert mit den Erfahrungen des Infotelefons Organspende: eine der am häufigsten gestellten Fragen ist die Frage nach einer Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende. Es existiert prinzipiell keine kalendarische Altersgrenze für eine Organspende; was zählt, ist der biologische Zustand des Organs. Die irrtümliche Annahme nach einer fest definierten Altersgrenze hält nach Erfahrungen aus Informationsgesprächen vor allem ältere Menschen davon ab, sich weiter mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine eigene Entscheidung zu treffen. So geben 38 Prozent der 56- bis 75-jährigen Befragten, die eine Organ- und Gewebespende ablehnen an, dass sie dies tun, weil sie zu krank oder zu alt sind um Organspender zu werden 7. Die jüngeren, 4- bis 25-Jährigen gehen etwas häufiger als die 26- bis 55-Jährigen davon aus, dass es eine Altersgrenze für eine Organentnahme gibt. Gibt es eine Altersgrenze für die Organentnahme? ja nein 4- bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige Männer Frauen weiß nicht Abbildung 5. Altersgrenze für eine Organspende. n = Vgl. hierzu S.59. Gründe für die Ablehnung einer Organ- und Gewebespende (2). 9

15 In Deutschland entnommene Organe werden durch die Stiftung Eurotransplant nach genau definierten Kriterien an Empfängerinnen und Empfänger der Länder des Eurotransplant-Verbundes (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Slowenien, Österreich und Kroatien; Ungarn, voraussichtlich ab Juli 203) vermittelt. Dies ist 57 Prozent aller Befragten bekannt. Vor allem die mittlere (58%) und älteste Altersgruppe (63%) kennen dieses Vermittlungsverfahren. Die jüngeren Bürgerinnen und Bürger (4- bis 25-Jährige) hingegen gehen häufiger davon aus, dass in Deutschland entnommene Organe auch nur an in Deutschland lebende Personen vermittelt werden. Ich lese Ihnen nun verschiedene Aussagen vor. Bitte sagen Sie mir, welche der folgenden Aussagen richtig ist? In Deutschland entnommene Organe werden... durch Eurotransplant an die Länder vermittelt, die dem Verbund angehören an in Deutschland lebende Personen vermittelt weltweit vermittelt bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige Männer Frauen weiß nicht Abbildung 6. Vermittlung von in Deutschland entnommenen Organen. n =

16 Fast zwei Drittel aller Befragten (65%) ist bekannt, dass nach der Organ- und Gewebeentnahme die Möglichkeit besteht, sich von der verstorbenen Person zu verabschieden. Die Möglichkeit der Verabschiedung von verstorbenen Spendern ist in Paragraph 6 des Transplantationsgesetzes vorgeschrieben. Siebenundzwanzig Prozent der Befragten gehen jedoch davon aus, dass eine Verabschiedung nicht möglich ist. Die Verabschiedung von einem verstorbenen Angehörigen spielt eine wichtige Rolle in der Bewältigung des Verlustes. Kann der Prozess der Trauer auf Grund einer fehlenden Verabschiedung nicht abgeschlossen werden oder wird er verzögert, besteht die Möglichkeit, dass die Spende mit negativen Gefühlen assoziiert wird. Dies kann zu einer ablehnenden Haltung gegenüber der Organ- und Gewebespende führen. Kann man sich nach der Organ- und Gewebeentnahme von der verstorbenen Person verabschieden, ich meine, dass man den Verstorbenen nach der Organ- bzw. Gewebeentnahme noch einmal sehen kann, z.b. in einem separaten Raum, oder ist das nicht möglich? ja nein 4- bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige Männer Frauen weiß nicht Abbildung 7. Möglichkeit der Verabschiedung von der verstorbenen Person nach der Organ- oder Gewebeentnahme. n = 4000.

17 In Deutschland gilt der Hirntod als Kriterium für eine mögliche Organspende. Dies wissen mehr als drei Viertel aller Befragten (78%). Allerdings hält fast ein Fünftel (8%) der Befragten den Herztod für die notwendige Voraussetzung zur Organ- und Gewebespende. Defizite gibt es hinsichtlich dieser Frage vor allem bei den jüngeren, 4- bis 25-jährigen Befragten. Was gilt in Deutschland als Voraussetzung für die mögliche Organ- und Gewebeentnahme: das Vorliegen des Herztods, das Vorliegen des Hirntods oder das Vorliegen des Komas? das Vorliegen des Hirntods 78 das Vorliegen des Herztods das Vorliegen des Komas 8 2 Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 8. Vorliegen des Hirntodes als Kriterium für eine mögliche Organ- und Gewebespende. n =

18 Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Hirntod als nicht wieder herstellbarer Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm definiert 8. In diesem Zustand werden alle wichtigen Funktionen, wie z.b. der Herz-Kreislauf, nur noch künstlich aufrechterhalten. Diese Definition des Hirntodes ist 80 Prozent der Befragten bekannt. Vor allem unter den jüngeren, 4- bis 25-jährigen Befragten, ist die korrekte Definition des Hirntodes weniger bekannt (7). In dieser Altersgruppe ist die Idee, dass es sich beim Hirntod um einen komaartigen Zustand handelt, aus dem man manchmal, aber nicht immer wieder erwachen kann, häufiger verbreitet (2%) als in anderen Altersgruppen. Für eine fundierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende, sollte unter anderem die Bedeutung des Hirntodes verstanden sein. Ein Missverständnis dieser Bedeutung kann den Entscheidungsprozess beeinflussen. Was versteht man Ihrer Meinung nach unter dem Begriff Hirntod? wenn alle wichtigen Funktionen nur noch künstlich aufrechterhalten werden können einen komaartigen Zustand, aus dem man manchmal, aber nicht immer, wieder erwachen kann 80 eine Schädigung des Gehirns, bei der nur die denkenden und fühlenden Funktionen ausgefallen sind 6 Männer Frauen bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 9. Definition des Hirntodes. n = Vgl. Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, 3. Fortschreibung 997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG): 3

19 Der Mehrheit der Bevölkerung (87%) ist bewusst, dass der Hirntod den Tod eines Menschen darstellt. Allerdings gehen immerhin zwölf Prozent fälschlicherweise davon aus, dass eine hirntote Person wieder ein - mit Einschränkungen - normales Leben führen kann. Von den jüngeren Befragten (4 bis 25 Jahre) gehen sogar 6 Prozent davon aus, dass eine hirntote Person wieder ein normales Leben führen kann - wenn auch mit Einschränkungen. Ein korrektes Verständnis der Hirntoddiagnose kann entscheidend sein, um eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Die Annahme, beispielsweise, dass trotz Hirntod noch die Chance auf ein normales Leben mit Einschränkungen besteht, könnte dazu führen, dass die Menschen Angst haben voreilig zur Spende freigegeben zu werden. Kann eine hirntote Person wieder ein normales Leben führen? ja 3 9 mit Einschränkungen 87 nein Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 0. Verständnis der Bedeutung der Hirntoddiagnose. n =

20 In Deutschland warten derzeit ca Menschen auf ein Spenderorgan, davon rund auf eine Niere (DSO, 202). Demgegenüber stehen.046 realisierte Organspenden im Jahr Auf Grund dieser Differenz sterben jeden Tag durchschnittlich drei Menschen, an ihrer Grunderkrankung. Vielen könnte geholfen werden, wenn rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung stehen würde. Der Mehrheit der Bevölkerung (9%) ist bewusst, dass es zu wenig Spenderorgane gibt. Dies ist den jüngeren, 4- bis 25-Jährigen etwas weniger bekannt als den älteren Altersgruppen. Gibt es Ihrer Meinung nach in Deutschland genügend Organe und Gewebe für Patienten, die auf ein neues Organ bzw. Gewebe warten? ja 8 9 nein Männer 9 90 Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige 6 93 weiß nicht Abbildung. Einschätzung des Bedarfs an Organen und Geweben in Deutschland. n = Vgl. hierzu DSO-Jahresbericht 202, S. 3. 5

21 Derzeit beträgt die Wartezeit für eine postmortal gespendete Niere 5-7 Jahre. Dieser Zeitraum wird von den meisten Befragten unterschätzt: Einundfünfzig Prozent glauben, man müsse bis zu drei Jahre auf eine Spenderniere warten und fünf Prozent glauben sogar, die Wartezeit betrüge weniger als ein Jahr. Nur 42 Prozent der Befragten schätzen die Wartezeit auf eine Spenderniere korrekt ein, darunter ist besonders die mittlere Altersgruppe vertreten, die eine Wartezeit von fünf bis sieben Jahren zu 46 Prozent angibt. Die Altersgruppe der 4- bis 25-Jährigen schätzt häufiger, dass die Wartezeit auf eine Spenderniere weniger als ein Jahr beträgt (0%) als andere, ältere Altersgruppen. Im Vergleich zu Frauen schätzen Männer die Wartezeit auf eine Spenderniere seltener korrekt (37%) und häufiger als bis zu drei Jahre lang ein (55%). Wie lange wartet Ihrer Meinung nach in Deutschland im Allgemeinen ein Patient auf eine Spenderniere? weniger als ein Jahr 5 bis zu 3 Jahre 5 5 bis 7 Jahre 42 es gibt keine Wartezeit, da ausreichend Organe zur Verfügung stehen Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 2. Einschätzung der Wartezeit auf eine Spenderniere. n =

22 Die Fünf-Jahres-Transplantatfunktionsrate lag im Jahr 202 bei der Transplantation von Nieren verstorbener Spender bei 7, Prozent 0. Diese Tatsache ist 42 Prozent aller Befragten bekannt. Eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Niere fünf Jahre nach der Übertragung noch gut funktioniert, wird nur von wenigen (2%) gesehen. Es ist eher die jüngere Altersklasse der Befragten (4 bis 25 Jahre), die pessimistisch ist: Sechsundfünfzig Prozent glauben, die Wahrscheinlichkeit, dass eine übertragene Niere nach fünf Jahren noch funktioniert, läge bei maximal 60 Prozent. Wie hoch ist Ihrer Meinung nach die Wahrscheinlichkeit, dass eine Niere 5 Jahre nach der Übertragung auf einen Patienten noch gut funktioniert? 20 Prozent bis 40 Prozent 9 40 Prozent bis 60 Prozent Prozent bis 80 Prozent Prozent bis 00 Prozent 2 Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 3. Einschätzung der Fünf-Jahres-Transplantatfunktionsrate. n = Vgl. hierzu DSO-Jahresbericht, 202, S.32. 7

23 Laut Paragraph 7 des Transplantationsgesetzes ist [es] verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben.. Weiterhin besagt das Transplantationsgesetz, dass der oder diejenige, die mit einem Organ oder Gewebe Handel treibt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird (Transplantationsgesetz, 8 ()). Eine deutliche Mehrheit der Befragten (93%) weiß, dass Organ- und Gewebehandel in Deutschland nicht erlaubt ist. Dennoch geben 67 Prozent der Befragten, die eine Organ- und Gewebespende ablehnen an, dass sie den Missbrauch durch Organhandel fürchten. Dies macht deutlich, dass ein Verbot von Organ- und Gewebehandel die Furcht vor diesem nicht verhindern kann und dass das Vertrauen in das Spendesystem eingeschränkt ist. Ein Ziel zukünftiger Interventionsmaßnahmen sollte deshalb sein, das Vertrauen der Bevölkerung und dadurch die Entscheidungsbereitschaft wiederherzustellen. Ist Organ- und Gewebehandel in Deutschland erlaubt? ja 6 93 nein Männer 6 93 Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige 4 94 weiß nicht Abbildung 4. Verbot des Organ- und Gewebehandels in Deutschland. n = Vgl. hierzu S.58. Gründe für die Ablehnung einer Organ- und Gewebespende (). 8

24 In Deutschland ist eine Organspende von lebenden Personen ebenfalls möglich. Paragraph 8 des Transplantationsgesetzes legt jedoch fest, dass die Spende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z. B. Eltern und Geschwistern), unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, zugelassen ist. Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen. Die Tatsache, dass eine Lebendspende möglich ist, ist dem Großteil der Befragten (92%) bekannt. Die Lebendspende ist jedoch der postmortalen Spende nachgestellt (Subsidiarität der Lebendorganspende). Dies ist im Transplantationsgesetz geregelt und trägt zum Schutz der Spenderinnen und Spender bei. Durch eine Organentnahme wird in die körperliche und psychische Unversehrtheit eines Menschen eingegriffen und medizinische Nachteile können für die Spenderin oder den Spender langfristig nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um einen potentiellen Spender oder eine potentielle Spenderin nicht unnötig zu gefährden, darf nur dann ein Organ zum Teil oder gänzlich entnommen werden, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Kann eine lebende Person Organe spenden? ja 92 nein 8 Männer 9 9 Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige 9 8 weiß nicht Abbildung 5. Möglichkeit einer Lebendorganspende. n =

25 Die Verteilung gespendeter Organe wird durch Eurotransplant geregelt und erfolgt nach medizinisch begründeten Regeln, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit ( 2 (3) TPG). Dadurch besteht nicht die Möglichkeit, die Empfängerin oder den Empfänger selbst zu bestimmen, jemanden zu bevorzugen oder gewisse Personen (oder Personengruppen) von einem Organ- und Gewebeempfang auszuschließen. Die Umfrageergebnisse machen deutlich, dass diese Regelung nicht jeder Bürgerin und jedem Bürger bekannt ist. Ein Viertel der Befragten (25%) glaubt, man könne selbst bestimmen, wer nach dem Tod die gespendeten Organe bzw. Gewebe bekommt. Dass dies nicht möglich ist, wissen etwas mehr als zwei Drittel (69%). Kann eine Person bestimmen, wer nach ihrem Tod die Organe bzw. Gewebe bekommt? ja nein Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 6. Möglichkeit der Bestimmung des Empfängers einer Organ- oder Gewebespende. n = Eine Organentnahme kann in Deutschland nur dann vorgenommen werden, wenn der Hirntod festgestellt wurde und wenn der Spender einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat. Die Zustimmung kann entweder schriftlich, z.b. in einem Organspendeausweis, oder mündlich, durch Mitteilung an Angehörige erfolgen. Sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person bekannt sein, sollen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen entscheiden. Um seinen Angehörigen den schwierigen Verlust nicht zu erschweren, ist es wichtig, seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende bereits zu Lebzeiten festzulegen. Dadurch können Angehörige im Notfall den Wunsch der/des Verstorbenen vertreten. 20

26 Die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme sind den meisten Befragten (80%) bekannt. Die Möglichkeit, das Einverständnis im Todesfall durch Angehörige einzuholen, kennen 64 Prozent der Befragten. Jeder zehnte Befragte allerdings glaubt, dass jeder automatisch Organ- und Gewebespender ist, wenn nicht zu Lebzeiten explizit widersprochen wurde (Widerspruchslösung). Frauen ist häufiger als Männern bekannt, dass auch Angehörige die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme treffen können. Welche Regelung gibt es in Deutschland, um Organe und Gewebe nach dem Tod entnehmen zu dürfen? Der Spender muss einer Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt haben. Männer Frauen Wenn keine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebeentnahme bekannt ist, werden die Angehörigen befragt Jeder ist automatisch Organund Gewebespender, außer die Person hat ihren Widerspruch in einem Register eintragen lassen. 0 0 Es gibt keine Regelung. 0 Abbildung 7a. Regelung der Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod (). n = Mehrfachnennungen möglich. 2

27 Die Regelung der Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist innerhalb der drei Altersgruppen annähernd zu gleichem Maße bekannt. Den älteren Befragten (56 bis 75 Jahre) ist die Voraussetzung der Zustimmung des Spenders zur Organ- und Gewebespende etwas weniger bekannt (79%), als den jüngeren Befragten (4 bis 25 Jahre; 84%). Ebenso geht die älteste Altersgruppe fälschlicherweise häufiger davon aus, dass in Deutschland eine Widerspruchslösung die Organund Gewebespende regelt (3%) als die mittlere Altersgruppe (9%). Welche Regelung gibt es in Deutschland, um Organe und Gewebe nach dem Tod entnehmen zu dürfen? 4- bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige Der Spender muss einer Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt haben Wenn keine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebeentnahme bekannt ist, werden die Angehörigen befragt Jeder ist automatisch Organund Gewebespender, außer die Person hat ihren Widerspruch in einem Register eintragen lassen Es gibt keine Regelung. 0 Abbildung 7b. Regelung der Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod (2). n = Mehrfachnennungen möglich. 22

28 3.3. Zusammenfassung der Wissensstandserhebung Für die Erhebung des Wissensstandes wurden die Fragen auf den Seiten 6 bis 23 herangezogen, um den Kenntnisstand der Allgemeinbevölkerung in Bezug auf gesetzliche und medizinische Aspekte der Organ- und Gewebespende zu ermitteln (vgl. 2.3 Wissensstandserhebung). Gemäß dem Bewertungssystem (vgl. S. 3) wurde der Grad der Informiertheit in die Kategorien sehr gut informiert, gut informiert, mäßig informiert und schlecht informiert eingeteilt. Die Wissensstanderhebung ergab, dass sieben Prozent der Befragten sehr gut und 39 Prozent gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert sind. Somit haben 46 Prozent der Befragten ein recht gutes Wissen zur Organ- und Gewebespende, was jedoch ebenso bedeutet, dass 54 Prozent der Befragten ungenügend informiert sind. Genauer gesagt sind 49 Prozent eher mäßig und fünf Prozent sogar schlecht über das Thema Organ- und Gewebespende informiert. Frauen sind hierbei im Durchschnitt noch etwas besser informiert als Männer. Mäßig bis schlecht informiert zeigt sich insbesondere die Altersgruppe der 4- bis 25-Jährigen. Insgesamt ergibt sich aus der Wissensstandserhebung, dass die bisherigen Aufklärungsmaßnahmen intensiviert und ausgebaut werden sollten, um die Allgemeinbevölkerung zu befähigen, eine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende treffen zu können. Hierbei sollten sich Interventionsmaßnahmen insbesondere auf die Gruppe der 4- bis 25-Jährigen richten, da diese im Vergleich zu den übrigen Altersklassen ein verstärktes Informationsdefizit aufweist. Ergebnisse der Wissensstandserhebung sehr gut informiert 7 gut informiert 39 mäßig informiert 49 schlecht informiert 5 Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 8. Ergebnisse der Wissensstandserhebung. n =

29 3.2 Ergebnisse der Hypothesentestung Anhand der Hypothesentestung (Beschreibung siehe Anhang) wurden folgende Profile von gut bis sehr gut informierten und von mäßig bis schlecht informierten Personen erstellt: Merkmale von gut bis sehr gut informierten Personen Personen, die nach Auswertung der Wissensstandserhebung als gut bis sehr gut informiert gelten, besitzen eine positive Einstellung zur Organ- und Gewebespende (passive Akzeptanz) und sind bereit, nach ihrem Tod, Organe und Gewebe zu spenden. Gut bis sehr gut informierte Personen besitzen häufiger einen Organspendeausweis und haben in ihrem Ausweis auch häufiger eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende gegeben als schlechter Informierte. Auch sprechen gut bis sehr gut Informierte häufiger mit ihren Angehörigen über Organ- und Gewebespende und setzen sich mit dem eigenen Tod auseinander. Wer noch keinen Organspendeausweis hat, aber gut bis sehr gut informiert ist, ist mindestens in der Stufe der Vorbereitung. Dies bedeutet, dass der- oder diejenige zumindest bereits darüber nachdenkt, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Merkmale von mäßig bis schlecht informiert Personen Mäßig bis schlecht informierte Personen haben eher eine negative Einstellung zur Organ- und Gewebespende (geringe passive Akzeptanz) und sind eher nicht bereit, Organe und Gewebe zu spenden (geringe aktive Akzeptanz). Über Organ- und Gewebespende haben sie meist nicht mit ihren Angehörigen gesprochen und besitzen eher selten einen Organspendeausweis. Eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod hat bisher meist nicht stattgefunden. Diese Personen würden außerdem seltener selbst ein Organ oder Gewebe annehmen. Weitere Ergebnisse Die weitere Hypothesentestung ergab, dass Personen, die in ihrem Familien- oder Bekanntenkreis eine erkrankte Person kennen, die auf ein Spenderorgan wartet, deutlich häufiger mit einer Organund Gewebespende nach ihrem Tod einverstanden wären. Ein Einfluss negativer Erfahrungen mit einer Organ- und Gewebespende im Familien- oder Freundeskreis konnte nicht nachgewiesen werden. Ebenso konnte die Hypothese nicht bestätigt werden, dass der Besitz eines Organspendeausweises davon bestimmt wird, ob die Organ- und Gewebespende als Akt der Nächstenliebe gesehen wird. Es wurde jedoch deutlich, dass Personen, die sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen, häufiger mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden sind. Diejenigen, die über einen hohen Bildungsstand verfügen, d.h. als höchsten Schulabschluss das Abitur oder einen Hochschulabschluss haben, sind besser über Organ- und Gewebespende informiert, haben eher einen Organspendeausweis ausgefüllt und teilen ihre Entscheidung zur Organ- und 24

30 Gewebespende häufiger ihren Angehörigen mit als Personen mit einem niedrigen Bildungsstand. Gleichzeitig stehen Personen mit einem niedrigeren Bildungsstand der Organ- und Gewebespende negativer gegenüber und sind seltener damit einverstanden, dass ihnen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden als Personen mit höherem Bildungsstand. 3.3 Informationsstand zur Organ- und Gewebespende Die folgenden Fragen beziehen sich auf die verschiedenen Informationskanäle zur Organ- und Gewebespende, die von der Allgemeinbevölkerung wahrgenommen und genutzt werden. Außerdem wird dargestellt, welche Slogans der Organspendekampagnen wahrgenommen wurden und welche Kenntnisse über die Inhalte und Bezugsquellen des Organspendeausweises bestehen Informiertheit zur Organ- und Gewebespende Sechsundsechzig Prozent der Befragten haben viel oder zumindest etwas über die Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen. Frauen und ältere Befragte (56 bis 75 Jahre) haben etwas häufiger als Männer und unter 56-Jährige viel oder etwas zum Thema Organ- und Gewebespende wahrgenommen. (...). Wie viel haben Sie über das Thema Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen: viel, etwas, nur wenig oder bisher gar nichts? viel 22 etwas 44 nur wenig 27 bisher gar nichts 6 Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige weiß nicht Abbildung 9a. Menge an wahrgenommenen Informationen zur Organ- und Gewebespende. n =

31 Während im Jahr 200 nur 7 Prozent der Befragten viel zum Thema Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen haben, waren es im Jahr 202 bereits 22 Prozent. Insgesamt haben im Jahr Prozent der Befragten mindestens etwas zum Thema Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen; im Jahr 200 waren es 6 Prozent der Befragten. Dies könnte zum Teil dadurch erklärt werden, dass im Jahr 202 auf Grund der bekanntgewordenen Manipulationen innerhalb der Organvergabe deutlich mehr zum Thema Organ- und Gewebespende berichtet wurde. Um zu erörtern, ob die Berichte zu den Manipulationen eine Erklärung für die erhöhte Menge an wahrgenommenen Informationen bieten, wird deutlich wenn die wahrgenommene Bewertung der Organ- und Gewebespende analysiert wird 2. (...). Wie viel haben Sie über das Thema Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen: viel, etwas, nur wenig oder bisher gar nichts? 202 viel 22 etwas 44 nur wenig 27 bisher gar nichts weiß nicht Abbildung 9b. Menge an wahrgenommenen Informationen zur Organ- und Gewebespende: Zeitvergleich. n = Vgl. hierzu S. 27. Wahrgenommene Bewertung der Organ- und Gewebespende. 26

32 Von den Befragten, die Informationen zur Organ- und Gewebespende wahrgenommen haben, geben 79 Prozent an, dass das, was sie gehört, gesehen oder gelesen haben, eher für als gegen eine Organ- und Gewebespende sprach. Fünfzehn Prozent sagen, dass die von ihnen wahrgenommenen Informationen eher gegen eine Organ- und Gewebespende gesprochen hätten. Die 4- bis 25-Jährigen haben Informationen, die für ein Organ- und Gewebespende sprachen, häufiger wahrgenommen als die 26- bis 55-Jährigen. Sprach das, was Sie bisher über die Organ- und Gewebespende gehört, gesehen oder gelesen haben, eher für oder gegen eine Organ- und Gewebespende? eher dafür 79 eher dagegen 5 4- bis 25-Jährige 26- bis 55-Jährige 56- bis 75-Jährige Frauen Männer weiß nicht Abbildung 20. Wahrgenommene Bewertung der Organ- und Gewebespende. n = Befragte, die viel, etwas oder nur wenig an Informationen wahrgenommen haben. 27

33 Im Hinblick auf die Wahrnehmung von Informationen zur Organ- und Gewebespende ist vor allem wichtig, wie gut oder schlecht die Befragten sich informiert fühlen. Fast ein Drittel (30%) aller Befragten fühlt sich gut oder sogar sehr gut über das Thema Organ- und Gewebespende informiert. Zweiundfünfzig Prozent fühlen sich mittelmäßig und 8 Prozent sogar schlecht über das Thema informiert. Somit fühlen sich 70 Prozent der Befragten nicht ausreichend informiert. Besonders die jüngeren Befragten (4 bis 25 Jahre) empfinden Defizite bezüglich ihrer Informiertheit. Die Ergebnisse der Wissensstandserhebung 3 zeigen ebenfalls, dass ein Großteil der Befragten (64%) ungenügend informiert ist; 49 Prozent der Befragten sind mäßig und fünf Prozent sind schlecht informiert. Somit wird deutlich, dass die Befragten ihre persönliche Informiertheit höher einschätzen als ihr tatsächlicher Wissensstand zum Thema Organ- und Gewebespende ist. Was würden Sie sagen, wie gut sind Sie über das Thema Organ- und Gewebespende informiert: sehr gut, gut, mittelmäßig oder schlecht? sehr gut 4 gut 26 mittelmäßig 52 schlecht 8 Männer Frauen bis 25-Jährige bis 55-Jährige bis 75-Jährige Abbildung 2. Subjektive Informiertheit über das Thema Organ- und Gewebespende. n = Vgl. S. 23. Ergebnisse der Wissensstandserhebung. 28

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