Revision der Ortsplanung 2012
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1 Kanton Thurgau Politische Gemeinde Wuppenau Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse Frauenfeld Tel Fax Projekt Nr.: 5433 Datum:
2 Verfassung Bearbeitung Projektnummer 5433 Werner Müller, Projektleitung Ramona Harder, Thomas Tschopp Datum Vorprüfung Datum Datum Genehmigung Ablage Titelbild Dorfansicht Wuppenau Auftraggeber PG Wuppenau, Gemeinderat 2013 BHAteam Ingenieure AG
3 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1.1 Ausgangslage und Auftrag Zweck des Berichts Vorgehen Grundlagen 5 2 Analyse Bevölkerungsentwicklung Kapazität der inneren Verdichtung und der unbebauten Bauzone Kapazitätsberechnung 9 3 Entwicklungsziele Ziele der Planung 10 4 Massnahmen Richtplan Zonenplan 12 5 Planerische Beurteilung Auszug Differenzplan Gemeinde Kantonale Vorgabe Fruchtfolgefläche Im Sinne von Art. 47 RPV Öffentliches Interesse 16 6 Resultate Bemerkungen zum Planungsablauf Vorprüfung DBU Information und Mitwirkung Öffentliche Bekanntmachung Richtplan / Zonenplanänderungen 18 Anhang I A Zonenplan- und Richtplanänderungen I B Tabelle Zonenplan- und Richtplanänderungen III C Auswertung Vorprüfung Ortsplanung Wuppenau IV D Genutzte und freie nicht überbaute Zonenflächen VI
4 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Bevölkerungsentwicklung 6 Abb. 2 Bevölkerungsentwicklung 7 Abb. 3 Kapazität der inneren Verdichtung 8 Abb. 4 Kapazität der unbebauten Bauzone 8 Abb. 5 Baugebiet gemäss Zonenplan 9 Abb. 6 Einwohner- und Flächenkapazität 9 Abb. 7 Planauszug Wuppenau 14 Abb. 8 Planauszug Hosenruck 14 Abb. 9 Fruchtfolgeflächen Wuppenau 15 Abb. 10 Fruchtfolgeflächen Hosenruck 15
5 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 5 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Auftrag Der Gemeinderat Wuppenau hat im Jahr 2011 beschlossen, die Ortsplanung zu revidieren und das Büro BHAteam Ingenieure AG mit der Erarbeitung des aktualisierten Richtplans und des Zonenplans beauftragt. Die Überprüfung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte erfolgt in einem separaten Verfahren und ist im Austausch mit der Denkmalpflege in Bearbeitung. Das Baureglement wird zu einem späteren Zeitpunkt an das neue PBG und die IVHB angepasst. 1.2 Zweck des Berichts Der Planungsbericht dient der Erläuterung und der Information der Bevölkerung. Ferner gibt er den Genehmigungsbehörden darüber Auskunft, wie die Bestimmungen gemäss Art. 47 RPV bei der Revision der Ortsplanung berücksichtigt wurden. 1.3 Vorgehen Die Planungsarbeiten wurden vom Gemeinderat begleitet und die Inhalte vertieft diskutiert. Zahlreiche Gespräche mit Grundeigentümern von noch unbebauten Parzellen konnten geführt werden, dabei wurde die Erhältlichkeit von Bauparzellen (Richtplan und Zonenplan) diskutiert. An einer ersten Informationsveranstaltung vom 7. Januar 2012 wurden in einer öffentlichen Diskussion die Planungsabsichten erörtert und Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung erhoben. Nach der Auswertung der Vorprüfung und Überarbeitung der Pläne wurde die Bevölkerung am 15. Dezember 2012 ein zweites Mal über den Stand der Planung informiert und zu den Inhalten befragt. 1.4 Grundlagen Zonenplan und Baureglement, RRB Nr. 828 vom Richtplan Landschaft, Siedlung und Verkehr, RRB Nr. 367 vom Richtplan Siedlung, RRB Nr. 828 vom Richtpläne Landschaft, Siedlung und Verkehr, RRB Nr. 89 vom Schutzplan Natur- und Kulturobjekte, RRB Nr. 89 vom
6 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 6 2 Analyse 2.1 Bevölkerungsentwicklung +0.7% / a +0.7% / a +1.0% / a +1.0% / a +2.0% / a +2.0% / a Abb. 1 Bevölkerungsentwicklung Im Jahr 1850 hat die Bevölkerungszahl von Wuppenau Einwohner betragen. In der Folge erfuhr die Gemeinde einen starken Bevölkerungsrückgang bis 1900, der sich abgeschwächt weiter fortsetzte bis Danach stieg die Zahl der Bewohner innert 10 Jahren rapid auf über Einwohner und stagnierte auf diesem Stand mit leichten Abwärts- und Aufwärtsbewegungen. In den letzten Jahren ist seit 2004 wiederum eine Aufwärtsbewegung um 115 Personen festzustellen ist die Bevölkerungszahl um 2.7% auf 1063 und 2012 um 2,3% auf 1087 überdurchschnittlich angewachsen (im Vergleich zum gesamtkantonalen Wachstum von 1,4% im Jahr 2011 und 1,6% im Jahr 2012). Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Kanton (Wohnbevölkerung 2012: ) lässt die Prognosen mit einem Zuwachs der Bevölkerung nach dem mittleren Szenario auf im Jahr 2025 (Zonenplanhorizont) und im Jahr 2035 (Richtplanhorizont) als unrealistisch tief erscheinen. Das trifft umso mehr auf die Gemeinde Wuppenau zu (bei einem Wachstumstrend von 0,7% mit einer prognostizierten Bevölkerungszahl von im Jahr 2025 und im Jahr 2035 gemäss unserem Planungsbericht, Stand Vorprüfung). Bei einem gegenüber der aktuellen Entwicklung abgeschwächten Wachstum um jährlich 2% ist in der Gemeinde Wuppenau bis 2025 mit rund 1400 und bis 2035 mit 1700 Einwohnern zu rechnen (respektive mit 1235 bis 2025 und 1365 Einwohnern bis 2035 bei einem Wachstum von lediglich 1%).
7 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 7 Abb. 2 Bevölkerungsentwicklung
8 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite Kapazität der inneren Verdichtung und der unbebauten Bauzone Bebaute Bauzone - IST-Zustand - Innere Verdichtung Abb. 3 Kapazität der inneren Verdichtung Zonenwerte Total Bauzone bebaute Bauzone Einwohner in Bauzone* AZ E/ha AG ha ha % Dorfzone D % % Weilerzone We % % Wohnzone W % % Wohn- und Gewerbezone WG % % Gewerbezone G % % 3 1 Zone für Öffentliche B+A Oe % - - Spezialzone Nollen SN % - - Zone für Pferdesport PS % - - Total Total Einwohner : 1'087 *bei Ausbaugrad 90 % ca. Einwohner ausserhalb Bauzone: 182 ca. Einwohner aufgrund innerer Verdichtung (10-15%): Die Berechnung der inneren Verdichtung zeigt, dass das eine zusätzliche Kapazität von Einwohnern besteht. Das Potenzial der inneren Verdichtung besteht schon lange und wurde bisher nicht oder kaum genutzt. Weil die Möglichkeit der Behörde, bei den Grundeigentümern auf eine offensivere Nutzung der inneren Reserven hinzuwirken, minimal ist, erscheinen die % Realisierungswahrscheinlichkeit innerhalb von 15 Jahren absolut realistisch. Theoretische Möglichkeiten sind der Erwerb durch die Gemeinde und Wiederveräusserung nach Ausschöpfung der inneren Reserve. Unbebaute Bauzone - Freie Kapazität Abb. 4 Kapazität der unbebauten Bauzone Zonenwerte Total Bauzone unbebaute Bauzone AZ E/ha AG* m2 m2 % Theor. Verdichtung* Einwohnerkapazität Dorfzone D % % 50 Weilerzone We % % 11 Wohnzone W % % 19 Wohn- und Gewerbezone WG % % - Gewerbezone G % % - Zone für Öffentliche B+A Oe % - Spezialzone Nollen SN % - Zone für Pferdesport PS % - Total In den geringen effektiv ungenutzten und unbebauten Bauzonen kann eine freie Kapazität von rund 80 Einwohnern bestimmt werden (siehe Tabelle im Anhang D).
9 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite Kapazitätsberechnung Baugebiet gemäss Zonenplan Abb. 5 Baugebiet gemäss Zonenplan Fläche Einwohner Total überbaute / genutzte Flächen innere Reserven (maximal 15%) 15 unüberbaute bzw. ungenutzte Flächen im Baugebiet Total Baugebiet '000 Einwohner ausserhalb Baugebiet 182 Total Zonenplan 1'182 Der revidierte Zonenplan weist eine Kapazität von 1000 Einwohnern auf. Rund 180 Einwohner wohnen ausserhalb der Bauzone, woraus eine Totalkapazität von 1180 Einwohnern resultiert. Bei Ausschöpfung der inneren Reserven und vollständigen Verfügbarkeit aller nicht genutzten und bebauten Zonenflächen ist bis 2025 innerhalb des Zonenplans 2013 ein Bevölkerungswachstum von 0,7 % möglich. Ein höherer Einwohnerzuwachs kann nur erzielt werden, wenn künftige Bebauungen in höherer Dichte realisiert werden. Eine solche Entwicklung hat begonnen mit dem neuen Mehrfamilienhaus und der Gemeindeverwaltung in Wuppenau und wird fortgesetzt im Zentrum von Hosenruck, wo ebenfalls Mehrfamilienhäuser geplant sind. Bei der Kirche Wuppenau kann die Gemeinde als Grundeigentümerin und im Rahmen des Gestaltungsplanes auf eine optimierte Baulandnutzung mit erhöhtem Wachstumspotenzial hinwirken. Einwohner- und Flächenkapazität ha E ø E/ha Kapazität F Kapazität E Zonenplan 2013 Bauzonen überbaut/genutzt % 100% Bauzonen total % 111% Künftiges Baugebiet % % % Siedlungsgebiet total 2013 (+ 1.0 %) ' % 125% Abb. 6 Einwohner- und Flächenkapazität exkl. Einwohner ausserhalb Bauzone Die durchschnittliche Dichte über alle Zonen ist heute sehr gering. Die Bebauung aller künftigen Baugebiete im Richtplan wird in höherer Dichte erfolgen. Bei unterschiedlichen Dichten sind in der gegebenen Fläche aller künftigen Baugebiete verschiedene Zuwachsraten der Wohnbevölkerung möglich (vgl. Bevölkerungsentwicklung). Bei einem mittleren Bevölkerungswachstum und einer mässig erhöhten Dichte auf 49 E/ha in der geringen zusätzlichen Fläche von 2,6 ha erhöht sich der durchschnittliche Dichtewert im ganzen Siedlungsgebiet lediglich auf ca. 26 E/ha. Voraussetzungen für eine solche Entwicklung sind eine entsprechende Nachfrage und die Verfügbarkeit des künftigen Baugebietes, auf die mit zeitund bedarfsgerechten Zonenplanänderungen reagiert werden kann. Der Zonenplan und der Richtplan ermöglichen einen gewissen Spielraum für die künftige Entwicklung der Gemeinde.
10 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 10 3 Entwicklungsziele 3.1 Ziele der Planung Der Einwohnerbestand soll erhalten oder leicht ausgebaut werden. Bei Nachfrage nach Wohnraum soll ein angemessenes Angebot bestehen. Den Erhalt des Kindergartens- und Primarschulangebotes sichern. Grundlagen zum Erhalt von Gewerbe, Dorfladen, Bäckerei, Restaurants und Vereinen usw. werden geschaffen. Die aufwendige Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung wird genutzt und besser ausgelastet. Die positive Steuerentwicklung ist gesichert. Junge Familien und Rückkehrer können angesiedelt werden. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf Wuppenau und Hosenruck. Die Planung ist schwergewichtig auf die innere Verdichtung auszurichten.
11 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 11 4 Massnahmen 4.1 Richtplan Die Inhalte aus dem Richtplan RRB Nr. 367 vom , des Landschaftsrichtplans RRB/DBU Nr. 89 vom und des Siedlungsrichtplans RRB/DBU Nr. 828 vom sind im CAD erfasst und auf einer aktuellen Plangrundlage zusammengeführt worden. Die Landschafts- und Verkehrsinhalte sind unverändert übernommen worden, mit Ausnahme der Grundwasserschutzzonen, die nach kantonaler Gewässerschutzkarte gemäss Thurgis nachgeführt wurden. Der Siedlungsinhalt erfährt zur mittel- und langfristigen Sicherstellung eines künftigen Baulandangebotes für kommende Bedürfnisse hauptsächlich folgende Richtplanänderungen, vgl. dazu Zonen- und Richtplanänderungen im Anhang: Reduktion und Erhaltung und des Siedlungsgebiets im Ortsteil Wuppenau Reduktion um den Freiraum zur Kirche offen zu halten (Parz und 428; RP 1) Reduktion des Richtplangebiets am östlichen Siedlungsrand (Parz.438 und 439; RP 2) Einzonung mit Gestaltungsplanpflicht im Rahmen des rechtskräftigen Richtplans (Parz. 429 und 1413; ZP 6) Erweiterung des Siedlungsgebiets im Ortsteil Hosenruck Hosenruck Nord: künftiges Baugebiet (Parz. 667 und 668 teilweise; RP 3) Bei einer späteren Einzonung soll das Gebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden: Gestaltung des Siedlungsrandes mit neuem Obstgarten in der angrenzenden Landwirtschaftszone als Ersatz des heute teilweise überalterten Baumbestandes. Wegen Mindestabstand vom Tierhaltungsbetrieb auf der anderen Strassenseite kommt in der neuen Dorfzone eine Freihaltung mit AZ-Transfer in Betracht. Hosenruck Süd: eine Bautiefe künftiges Baugebiet, voll erschlossen (Parz. 880; RP 4) Überführung aus Zonenplan in künftiges Baugebiet (Parz. 825; ZP 11) Reduktion des Siedlungsgebiets im Ortsteil Heiligkreuz Umzonung in Landschaftsschutzzone mangels Bedarf (Parz. 1132; ZP 18)
12 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 12 Erschliessungsprogramm Das Erschliessungsprogramm 2001 war im Richtplan Siedlung integriert. Alle damals noch unerschlossenen Flächen sind heute voll erschlossen und weitgehend überbaut. Eine Aktualisierung und formelle Bekanntmachung des Erschliessungsprogramms erübrigt sich, da nach neuem Zonenplan lediglich die neue Dorfzone östlich der Kirche Wuppenau zu erschliessen ist, was im Rahmen des erforderlichen Gestaltungsplanes in Angriff genommen wird. Hochwasserschutz Gemäss Bericht Betatech AG genügt die Kapazität des Dorfbaches nicht, um bei Hochwasser den Wasseranfall abzuführen. Oberhalb von Wuppenau wird jedoch der bestehende Retentionsraum östlich des bestehenden Dammes jährlich mehrmals überflutet und funktioniert einwandfrei, was im Richtplan entsprechend vermerkt wird. 4.2 Zonenplan Als kurzfristige Massnahme zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Baulandangebotes für aktuelle Bedürfnisse und zur Bereinigung der Zonen und Zonengrenzen an veränderte Verhältnisse werden hauptsächlich folgende Zonenplanänderungen vorgenommen (vgl. dazu Zonen- und Richtplanänderungen im Anhang): Wuppenau Dorfzone mit Gestaltungsplanpflicht am östlichen Siedlungsrand (bisher Landwirtschaftszone, aber Richtplangebiet); Gestaltung als Siedlungsabschluss unter Einbezug des bestehenden Dammes (Parz. 428, 429 und 1413; ZP 6) oberhalb Schulhaus: Umlagerung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugunsten einer Neuordnung der Parkierung bei Grossanlässen in der Mehrzweckhalle. Der geplante Allwetterplatz anstelle des heutigen Asphaltplatzes ist nicht mehr geeignet für Parkierung. (Parz. 714 und 718; ZP 5) Umteilung Kantonsparzelle entlang der Staatsstrasse von der WG2/D in Strassenfläche (Parz. 1442; ZP 1) Anpassung Zonengrenze Wiesental an neue Strassenführung und Parzellierung (ZP 2) Umzonung WG2 in W2 infolge reiner Wohnnutzung inmitten von W2 (Parz. 126 und 127; ZP 4) Reduktion Bauzone, abgestimmt auf Wald-/Gewässerabstand (Parz. 727; ZP 3) Naturschutzzone gemäss Richtplan: F1 Lööli, westlich Wuppenau neu ausgeschieden (Parz. 291; ZP 7) Naturschutzzone gemäss Richtplan: F6 Hesseholz, nördlich Grub neu ausgeschieden (Parz. 680; ZP 7) Erweiterung Zone archäologischer Funde Burg (Parz. 113 und 114; ZP 8)
13 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 13 Hosenruck Auszonung neben Schweinestall (Parz. 638; ZP 9) Geringfügige Anpassung der Zonengrenze zur Realisierung eines ortsbildgerechten Neubaus in der Dorfzone (Parz. 655; ZP 10) Auszonung, Landwirtschaftsbetrieb, Luftreinhalteverordnung (Parz. 825; ZP 11) Naturschutzzone gemäss Richtplan: F8 Mülistatt, nördlich Rudenwil neu ausgeschieden (Parz. 555; ZP 12) Welfensberg Bereinigung Zonengrenze (Parz. 644 und 1404; (ZP 13) Rudenwil Geringfügige Anpassung der Zonengrenze: ganzes Gebäude in der Bauzone (Parz. 588; ZP 14) Geringfügige Anpassung der Zonengrenze an Gebäudebestand (Parz. 615; ZP 15) Gabris Geringfügige Anpassung der Zonengrenze an Gebäudebestand (Parz.1184; ZP 16) Heiligkreuz Auszonung Zone öffentlicher Bauten und Anlagen mangels Bedarf (Parz. 1132; ZP 17) Die Flächenbilanz wird im Richt- und Zonenplan ausgeglichen, indem nicht mehr benötigte Flächen oder nicht erhältliche Siedlungsgebiete dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen und andererseits neue Siedlungsgebiete ausgeschieden werden (vgl. dazu Zonen- und Richtplanänderungen im Anhang).
14 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 14 5 Planerische Beurteilung 5.1 Auszug Differenzplan Gemeinde Reduktion Baugebiet künftiges Baugebiet Abb. 7 Planauszug Wuppenau Abb. 8 Planauszug Hosenruck Die Richtplangebiete Wuppenau östlich Kirche sind im Kantonalen Richtplan bereits als Siedlungsgebiet ausgewiesen, werden jedoch reduziert um zwei Flächen (ZP 6, resp. RP 1 und RP 2; vgl. Anhang). Eine weitere Reduktion erfährt das Siedlungsgebiet in Hosenruck und Heiligkreuz (ZP 9 und ZP 17; vgl. Anhang). Auf die Erweiterung östl. Schulhaus Wuppenau (gemäss Stand Vorprüfung) wird verzichtet, womit kein Widerspruch zum kantonalen Richtplan besteht. Überlagert wird die Erweiterung Hosenruck Nord (RP 3) durch Vernetzungsfunktion und mit Vorrang Landschaft. Die Abwägung aller Interessen wie Landschaftsschutz gegenüber einer für das Dorf Hosenruck mittelfristig wichtigen Siedlungsentwicklung an schöner Lage hat für den Gemeinderat ergeben, dass dieser schmale Streifen neu dem Siedlungsgebiet zugeordnet werden kann ohne das Landschaftsbild und die Vernetzungsfunktion namhaft einzuschränken, insbesondere weil die wegfallenden Obstbäume als grüner Mantel dem Siedlungsgebiet nördlich vorgelagert ersetzt werden (Gestaltungsplanpflicht bei späterer Umzonung). Am südlichen Dorfrand Von Hosenruck wird eine Bautiefe entlang der Leubergstrasse mit allen bestehenden Werkleitungen ausgeschieden (RP 4), damit die bestehenden Bauten zu einer künftigen Um- und Neunutzung nach einer Einzonung ausgebaut werden können. Nach einer späteren Einzonung können bei Bedarf weitere Parzellen ohne zusätzliche Erschliessungsmassnahmen einer Bebauung zugeführt werden.
15 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite Kantonale Vorgabe Fruchtfolgefläche Abb. 9 Fruchtfolgeflächen Wuppenau Abb. 10 Fruchtfolgeflächen Hosenruck Die Fruchtfolgeflächen um die Ortsteile Wuppenau und Hosenruck sind nur geringfügig betroffen. Zudem handelt es sich um Fruchtfolgeflächen der tiefsten Kategorie C. 5.3 Im Sinne von Art. 47 RPV Zu Art. 1 RPG Abs. 2: Die Gemeinden unterstützen mit Massnahmen der Raumplanung insbesondere die Bestrebungen wohnliche Siedlungen und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten. Die Konzentration der baulichen Entwicklung auf die Dörfer Wuppenau und Hosenruck schafft wohnliche Siedlungen und gute räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft; kurze Wege, Nähe zu ÖV, Laden, Restaurant, Schule und Kirche. Zu Art. 3 RPG Abs. 2: Die Landschaft ist zu schonen. Insbesondere sollen der Landwirtschaft genügende Flächen geeigneten Kulturlandes erhalten bleiben, Siedlungen, Bauten und Anlagen sich in die Landschaft einordnen und naturnahe Landschaften und Erholungsräume erhalten bleiben. Die Siedlungserweiterung in Hosenruck geht zwar zu Lasten von Gebiet Vorrang Landschaft und Vernetzungsfunktion allerdings ist die Einbusse im schmalen Streifen unter Abwägung aller Interessen vertretbar. So ermöglicht das neue Baugebiet eine ausgewogene Entwicklung nicht nur in Wuppenau sondern auch im Dorf Hosenruck. Die Einordnung in die Landschaft gelingt ebenso gut wie mit dem heutigen Siedlungsrand. (Hochstammkulturen sollen in der angrenzenden Landwirtschaftszone ersetzt werden) Die naturnahe Landschaft und der Erholungsraum bleiben zwar minimal reduziert im Grundsatz erhalten. Die geringfügigen Verschiebungen der Siedlungsflächen beeinträchtigen die Fruchtfolgeflächen nur minimal und schaffen andernorts Ersatz. Abs. 3: Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen. Insbesondere sollen Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet und durch das öffentliche Verkehrsnetz hinreichend erschlossen sein sowie Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden. Weiter sind günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.
16 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 16 Das minimale Siedlungswachstum trägt zu einer besseren Auslastung der Verkaufs- und Dienstleistungsangebote, der Schule, des öffentlichen Verkehrs sowie der Infrastrukturanlagen bei. Den Lärmimmissionen von der Staatsstrasse her wird Rechnung getragen, indem die strassennahe Fläche östlich des Dorfmarktes für eine künftige gewerbliche Nutzung eingezont werden kann. In Abwägung aller Interessen erachtet der Gemeinderat die Massnahmen im Richtplan als massvoll. Sie bilden eine wichtige Voraussetzung für eine begrenzte bauliche Entwicklung zur Erhaltung oder leichten Erhöhung der Einwohnerzahlen, die im öffentlichen Interesse liegt. 5.4 Öffentliches Interesse Die Erhaltung oder leichte Zunahme der Bevölkerungszahl ist die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung mit guten Voraussetzungen für die Gemeinschaft und das soziale Leben in der Schule wie im aktiven Vereinsleben, in einer gesunden Finanzlage dank Erhaltung und Ansiedlung von Familien im aktiven Erwerbsleben als Basis für eine hinreichende Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, unter weiterhin schonender Erhaltung des Landschaftsbildes und ökologischer Funktionen.
17 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite 17 6 Resultate 6.1 Bemerkungen zum Planungsablauf Die Bearbeitung des Baureglements ist zurückgestellt, bis in anderen Gemeinden Erfahrungen mit dem neuen PBG und der IVHB vorliegen. Der Richtplan und die Zonenplanänderungen sind dem Amt für Raumplanung zur Vorprüfung unterbreitet worden, das den Entwurf kritisch beurteilt hat. Die Ergänzung des Schutzplanes Kulturobjekte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und wird separat aufgelegt, da sie nicht der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 6.2 Vorprüfung DBU Mit Bericht vom 29. Juni 2012 hat das Amt für Raumplanung ARP die Revision der Ortsplanung vorgeprüft. Die Hinweise zu den Plänen und zum Planungsbericht sind vom Gemeinderat gewürdigt und mehrheitlich berücksichtigt worden. Der Gemeinderat hat entschieden, den gesamten Zonenplan und Richtplan öffentlich aufzulegen, respektive bekannt zu machen und die Vorgängerpläne ausser Kraft zu setzen. So verfügt die Gemeinde nach Genehmigung über neue, auf aktueller Plangrundlage zusammengefasste rechtskräftige Planungsinstrumente. Folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem Stand der Vorprüfung sind vorgenommen worden (vgl. vollständige Tabelle im Anhang): Das Richtplangebiet an der Staatsstrasse hinter dem Dorfmarkt wird als Reserve für einen Gewerbebau beibehalten. Auf das Richtplangebiet Hüpel östlich der Schule wird verzichtet. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen östlich der Schule wird an die Nollenstrasse umgelegt für die Realisierung von zusätzlichen Parkplätzen. Auf die Einzonung des Entwicklungsgebietes Hosenruck Nord wird vorerst verzichtet, weil im Dorfkern eine Handänderung zu einer Überbauung in naher Zukunft führen wird; im Richtplan wird es aber als künftiges Baugebiet ausgeschieden, mit der Absicht, bei ausgewiesenem Bedarf eine Einzonung mit Gestaltungsplanpflicht in die Wege zu leiten. Die Auszonung Hosenruck West wird um das bestehende Gebäude verkleinert. Die langfristige Entwicklungsoption Hosenruck Süd wird auf eine Bautiefe (teilweise bereits überbaut) entlang der Erschliessungsstrasse beschränkt und zur Nutzung der bestehenden Infrastruktur als künftiges Baugebiet ausgeschieden. Die Entwicklung des Dorfes Hosenruck ist unter dem Gesichtspunkt der guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr gerechtfertigt, weist es doch für ländliche Verhältnisse eine hohe Fahrplandichte mit angemessenen Reisezeiten in die Zentren St. Gallen, Wil, Winterthur und Zürich auf: 23 Buskurse über Wil SG (15 ), nach Winterthur (43 ), St. Gallen (50 ) und Zürich (1h 10 ) im Stundentakt, verdichtet zum Halbstundentakt in den Stosszeiten.
18 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Seite Information und Mitwirkung Gemäss Art. 4 RPG und 8 PBG soll die Bevölkerung in geeigneter Weise orientiert werden und an der Planung mitwirken. Dieser Auftrag ist erfüllt, indem die Bevölkerung am 7. Januar 2012 und am 15. Dezember 2012 über die Planung informiert wurde und öffentliche Diskussionen über die Planungsabsichten stattfanden. An den Gemeindeversammlungen im April 2012 und im März 2013 ist die Bevölkerung über den weiteren Planungsablauf in Kenntnis gesetzt worden. Die stark reduzierten Veränderungen im Zonenplan und im Richtplan wurden gewürdigt und dem Gemeinderat der eingeschlagene Weg mehrheitlich bestätigt. 6.4 Öffentliche Bekanntmachung Richtplan / Zonenplanänderungen Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision des Richtplans und des Zonenplans sowie die Ausserkraftsetzung deren Vorgängerpläne am 14. August 2013 beschlossen und zur öffentlichen Bekanntmachung, respektive freigegeben. Während der öffentlichen vom bis sind Einsprachen gegen den Zonenplan eingegangen. Diese Einsprachen konnten werden. Gegen den Richtplan sind Stellungnahmen eingegangen, welche durch den Gemeinderat behandelt worden sind.
19 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang I Anhang A Zonenplan- und Richtplanänderungen
20 Politische Gemeinde Wuppenau Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang II
21 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang III B Tabelle Zonenplan- und Richtplanänderungen Zonenplanänderungen Wuppenau bisher neu Richtplanrelev. Flächenbil. m 2 ZP 1 Parz entlang Staatsstrasse WG2/D Str.fl ZP 2 Wiesental 4 Zonenbereinigungen WG 2 D +/- 0 ZP 3 Parz. 727 Bauzonenred., Wald-/Gew.abst. D LS -335 ZP 4 Parz. 126, 127 Nollenstr. Umzonung WG2 W2 +/- 0 ZP 5 Umlagerung OeZ an Nollenstrasse OeZ/LS LW/Oez +/- 0 *) ZP 6 Einz. Parz. 429, 1413, Um-/Ausz. 428 RP/OeZ D/LW -662 ZP 7 Naturschutzzonen gemäss RP F1und F6 Lw/Ls/W Ns/NsW +/- 0 ZP 8 Zone Archäol. Funde Burg Parz. 113, 114 W ZaF/W +/- 0 Hosenruck ZP 9 Parz. 638 Auszonung neben Schweinestall D Lw -583 ZP 10 Parz. 655 Einzonung, Bereinigung Zonengr. Lw D +/- 0 *) ZP 11 Parz. 825 Auszonung Landw.betrieb LRV D Lw/RP +/- 0 ZP 12 Naturschutzzone gemäss RP F8 Ls Ns +/- 0 Welfensberg ZP 13 Parz. 644 und 1404 Bereinigung Zonengr. Lw/We We/Lw -89 Rudenwil ZP 14 Parz. 588 Zonengr. ausserh. Gebäude Lw We +/- 0 *) ZP 15 Parz. 615 Zonengr. gem. Gebäudebestand Lw We +/- 0 *) Gabris ZP 16 Parz Zonengr. gem. Gebäudebest. Ls/We We/Ls +/- 0 Heiligkreuz ZP 17 Parz Auszonung OeZ Oez Ls total +/- 0*) Bilanz ZP *) absolut kleinflächige Zonenplananpassungen von untergeordneter Bedeutung, die keine neuen Kapazitäten schaffen, sind in der Bilanz nicht erfasst. Richtplanänderungen Wuppenau RP 1 Parz Reduktion RP-Geb. Siedlgeb Lw-geb RP 2 Parz. 438, 439 Reduktion RP-Geb. Siedlgeb Lw-geb Hosenruck RP 3 Parz 667 und 668 (je teilw.) neu RP-Geb. Lw-geb Siedlgeb RP 4 Parz 880 neu RP-Geb. Lwgeb Siedlgeb total / Bilanz RP Veränderungen Bau- (Zonenplan) und Siedlungsgebiet (Richtplan) Zonenplan m 2 Richtplan m 2 Gesamtbilanz Zonenplan und Richtplan ausgewogen m 2
22 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang IV C Auswertung Vorprüfung Ortsplanung Wuppenau Vorprüfung vom 13. September 2012 Empfehlung, ganzen Richt- und Zonenplan öffentlich bekannt zu machen, resp. aufzulegen, Darstellung verbessern Bauzonen nur, soweit weitgehend überbaut oder innert 15 Jahren benötigt Weiterführung des hohen Landverbrauchs soll bei der Planung korrigiert werden. Qualitative Entwicklung nach innen und Wahrung des eigenständigen Dorfcharakters. Ausgeglichene Flächenbilanz Wohnbevölkerung Kanton Thurgau von %, Wachstum der politischen Gemeinde Wuppenau über 0,4% zu hoch Bauzonen angesichts des Bevölkerungszuwachses in der Vergangenheit zu gross % Realisierungschance für innere Reserven nicht begründet Keine Genehmigungsaussicht für Richtplangebiet östlich Schulhaus Richtplanreduktion entlang Staatsstrasse nicht nachvollziehbar, geeignet für Gewerbe Auf Richtplangebiet Hosenruck Süd als langfristige Entwicklungsoption ist zu verzichten. Hochwasserschutz thematisieren Bauzonen zu gross, Bedarf nicht durchwegs ausgewiesen Dorfzone Wuppenau Ost mit Gestaltungsplanpflicht (Ortseinfahrt und Hochwasserschutz) Berücksichtigung in der Überarbeitung So entsprochen Verzicht auf Einzonung Hosenruck Nord Wenn bisher vorwiegend Einfamilienhäuser realisiert wurden, hat die Entwicklung mit der Realisierung des Gemeindehauses (MFH) eine neue Richtung genommen. So werden in der neuen Dorfzone Wuppenau wie auch im Zentrum Hosenruck Mehrfamilienhäuser gebaut; dies soll auch im Richtplangebiet Hosenruck dereinst geschehen. Geschieht so im Wiesengrund und in Hosenruck, daher nur eine einzige Erweiterung Dorfzone in Wuppenau, in Hosenruck nur Richtplangebiet für eine spätere Entwicklung erfüllt Zitierte Grundlagen unrealistisch tief, Kantonsbevölkerung ist bereits um 9% gewachsen, auch der Wuppenauer Zuwachs von 999 auf 1087 Einwohner beträgt in den letzten 6 Jahren 9% Verzicht auf Einzonung Hosenruck Nord (jedoch im Richtplan), weil im Zentrum Baulandreserve aktiviert werden konnte Eigentumsgarantie erlaubt auch unternutzten Zustand und kann von der Behörde kaum beeinflusst werden. Unermüdlicher Kontakt mit den Grundeigentümern vermag innerhalb des Planungshorizontes nur wenige (10-15%) zur Verdichtung zu bewegen. (Planungsbericht ergänzt) Verzicht auf diese Siedlungsentwicklung, Umlegung ZÖBA an Nollenstrasse für Parkplätze bei Grossanlässen Verbleibt im Richtplangebiet Reduktion auf 1 Bautiefe, voll erschlossen und teilw. überbaut, als Chance für Umnutzung bestehender Bauten nach Einzonung und späterer Ergänzung nach Bedarf (als realistische Entwicklungsreserve unter weitgehender Schonung der Hochstammobstbäume) Richtplan- und Berichtergänzung Verzicht auf Einzonung Hosenruck Nord, nur Richtplangebiet So entsprochen
23 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang V Bauzone Hosenruck Nord nur mit Gestaltungsplanpflicht, Beachtung Luftreinhaltung, Nachweis ÖV- Erschliessung Auszonung Parz. 825 Hosenruck nicht verständlich kleinere Fläche Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf Parzelle 1276 östlich des Schulhauses Wuppenau, soll der Landwirtschaftsszone zugewiesen werden. Naturschutz im Wald als überlagernde Zone darstellen Parz. 113 und 114 in Zone archäologischer Funde einbeziehen Wird so vorgesehen bei späterer Einzonung, gute ÖV-Erschliessung mit 23 Buskursen über Wil SG (15 ), nach Winterthur (43 ), St. Gallen (50 ) und Zürich (1h 10 ) im Stundentakt, verdichtet zum Halbstundentakt in den Stosszeiten. Aktiver Landwirtschaftsbetrieb, Land kann wegen Luftreinhaltung nicht überbaut werden, verbleibt im Richtplan als künftige Reserve Verlegung dieser Zone an die Nollenstrasse zur Realisierung von Parkplätzen für Grossanalässe im Schulhaus. So entsprochen So entsprochen
24 Revision der Ortsplanung 2012 Planungsbericht Richtplan und Zonenplan Anhang VI D Genutzte und freie nicht überbaute Zonenflächen Dorf Wuppenau Zonenflächen, die bereits genutzt sind D Parz. 1650: Lastwagen-P und Reserve für bestehenden Betrieb WG Parz und 1447: Lager-/Ausstellflächen Gartenbaubetreib WG Parz. 397 und 1653: Freihalteflächen gem. Gestaltungsplan WG Parz und 1680 und 1684: verkauft, Bauprojekte aktuell WG Parz Vorprojekt bewilligt, Bauprojekt aktuell D Parz. 409: 2 Bauprojekte bewilligt G Parz. 1398: Hundetrainigsplatz Baugesuch aktuell OeZ Parz. 718 bestehender öffentlicher P, Ausbau geplant Noch freie ungenutzte Zonenflächen D Parz. 428, 429, 727 und 1413 (teilweise) W2 Parz. 416 teilw., 723, 1676, 1677, 1565 Dorf Hosenruck Dorfzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Parz. 823: verkauft, Bauprojekt aktuell Noch freie ungenutzte Zonenflächen Parz. Nrn. 655, 812, 832 (Obstgarten) 833 teilw. Gärtensberg Weilerzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Noch freie ungenutzte Zonenflächen Parz. Nr Obere Mörenau Weilerzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Noch freie ungenutzte Zonenflächen Parz. Nr. 355 teilw. Rudenwil Weilerzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Noch freie ungenutzte Zonenflächen Parz. Nr. 611 teilw. Gabris Weilerzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Parz Neubau Scheune/Schopf bewilligt Noch freie ungenutzte Zonenflächen Heiligkreuz Weilerzone Zonenflächen, die bereits genutzt sind Noch freie ungenutzte Zonenflächen Parz. Nr teilw.
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