ZWB/AEO-Status. Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten. Osnabrück,

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1 ZWB/AEO-Status Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten Osnabrück,

2 Warum? Post vom Zoll - die Neubewertung Rechtsquellen EG VO 1192/2008 BMF-Schreiben vom Folge Überprüfung und Neuerteilung der Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer bis Voraussetzungen des AEO-C müssen erfüllt werden können Ausnahme AEO-C und AEO-F Empfehlung AEO-Status beantragen

3 Historische Entwicklung "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) der WZO Einführung des Status des ZWB - Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bzw. auf Englisch AEO - Authorised Economic Operator Seit 01. Januar 2008 Antrag möglich Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) April 2005 Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006

4 Die sichere Lieferkette ( supply chain ) Hersteller Ausführer Spediteur Lagerhalter Zollagent Frachtführer Einführer

5 Gesetzliche Bestimmungen zum AEO Artikel 5a ZK Artikel 14a - Artikel 14x ZK-DVO. Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007)

6 Die verschiedenen AEO-Varianten AEO-Zertifikat (AEO C) Zollrechtliche Vereinfachungen AEO-Zertifikat (AEO S) Sicherheit AEO-Zertifikat (AEO F) Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

7 Anzahl der AEO-Zertifikate in Deutschland (Stand ) AEO-C AEO-S AEO-F

8 Zeitliche Entwicklung (Stand ) Deutschland Gesamt

9 AEO-Zertifikate Deutschland im Vergleich zur EU (Stand ) 30% Erteilte Zertifikate AEO in DE AEO in der EU 70%

10 Vergünstigen für den AEO Selbsteinschätzung Anerkennung in anderen Länder Reduzierte Daten Seltener eine Prüfung von Waren oder Unterlagen

11 Exportkontrolle zur Bekämpfung des Terrorismus Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (VO EG, 2580/2001 und 881/2002) gegen bestimmte Personen und Organisationen Einfrieren sämtlicher Gelder und Finanzmittel dienen. Keine Zuwendung wirtschaftliche Ressourcen Namenslisten unterliegen einer sehr hohen Dynamik eigenverantwortliche Umsetzung dieser VO durch Unternehmen

12 Monitoring und Unterrichtung Unterrichtungspflicht nach Art. 14w Abs. 1 ZK-DVO Wer? AEO-Contact- Manager Wen? Unterrichtung der zuständigen Zollbehörde Worüber? Alle Umstände, die nach Erteilung des Zertifikats eingetreten sind und die sich auf dessen Aufrechterhaltung oder Inhalt auswirken können.

13 Die fünf Schritte auf dem Weg zum AEO

14 Öffentliche Förderung des AEO-Antrags

15 Diskussion und Fragen??????! Seite 15

16 Auf den Punkt FIDES Rudel Schäfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Niedersachsenstr. 11a Osnabrück Tel. +49 (541) Fax +49 (541)

17 Links zum Thema E-Bilanz (1) Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie vom 28.September 2011: Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/ Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/051 a,templateid=raw,property=public ationfile.pdf Geplante Erleichterungen aufgrund des Berichtes über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung nach 5b EStG (E-Bilanz): 0/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/001 f,property=publicationfile.pdf FIDES Treuhand GmbH & Co. KG - Vertraulich Seite 17

18 Links zum Thema E-Bilanz (2) Auswertung der Pilotierungsphase Präsentation zum Bericht über die Auswertung der Pilotierungsphase: 590/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/001 g,property=publicationfile.pdf Bericht über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach 5b EStG : und Verwaltung/Steuern/0 01 e,templateid=raw,property=publicationfile.pdf Bericht über die Informationsveranstaltung zur Auswertung der Pilotphase: 590/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/001 j,property=publicationfile.pdf FIDES Treuhand GmbH & Co. KG - Vertraulich Seite 18

19 Disclaimer Dieser Folienvortrag beruht auf dem Rechtstand Oktober Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Angaben im Vortrag dienen nur der Veranschaulichung im Rahmen der Vortragsveranstaltung und sind nicht verbindlich. Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Contrescarpe Bremen Insbesondere eine Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Erlaubnis nicht gestattet. FIDES Treuhand GmbH & Co. KG - Vertraulich Seite 19

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