Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Informationsveranstaltung Zoll- und Verbrauchsteuerrecht
|
|
- Karlheinz Linden
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Informationsveranstaltung Zoll- und Verbrauchsteuerrecht Bremen,
2 Ihre Referenten auch nach der Veranstaltung sind wir für Sie da Andreas Hlawaty Steuerberater Telefon: +49 (421) Fax: +49 (421) Derk Eilers, LL.M. Steuerberater, Rechtsanwalt Telefon: +49 (421) Fax: +49 (421)
3 Diese Themen warten auf Sie Summarische Eingangs- und Ausgangsmeldungen ab 2011 Änderungen beim zollrechtlichen Ausfuhrverfahren Risikomanagement und Compliance im Zollbereich Geplante gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Verbrauchsteuern Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB / AEO-Status) (Voraussetzungen / Verfahren / Fördermöglichkeiten)
4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Änderungen beim Ausfuhrverfahren
5 Übersicht der Themenpunkte
6 Warum? Post vom Zoll - die Neubewertung Rechtsquellen EG VO 1192/2008 BMF-Schreiben vom Folge Überprüfung und Neuerteilung der Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer Voraussetzungen des AEO-C müssen erfüllt werden können Ausnahme AEO-C und AEO-F Empfehlung AEO-Status beantragen
7 Warum? Die Folgen Z1210, E-VSF N Nr. 148: Die Neuerteilung bzw. der Widerruf der Bewilligung hat grundsätzlich einheitlich zum zu erfolgen. Bis zu diesem Termin bleiben alle bestehenden Bewilligungen in der jeweiligen Form erhalten, damit sich die Unternehmen auf das Ergebnis der Neubewertung (z. B. Widerruf, keine Bewilligung von weiteren Vereinfachungen im Anschreibeverfahren) einstellen können. Auch bei Bewilligungen, die vor dem erteilt wurden!
8 Wer? Die Bewilligung zum ZA Voraussetzungen Elektronische Übermittlung der Ausfuhranmeldung Art. 253a Unterabs. 2 ZK-DVO Angemessene Einhaltung der Zollvorschriften Art. 14h ZK-DVO Zufrieden stellendes System der Führung von Geschäftsbüchern und ggf. der Beförderungsunterlagen Art. 14i ZK-DVO Nachweisliche Zahlungsfähigkeit Art. 14j ZK-DVO
9 Art. 14i ZK-DVO im Detail - zufriedenstellendes System der Führung von Geschäftsbüchern Verwendung des Antragsvordruck 850 IT Verfügen über interne Kontrollen, mit denen illegale oder nicht ordnungsgemäße Geschäfte erkannt werden können. Compliance Verknüpfung von Buchführung und zollrechtlichen Aufzeichnungen (Referenzierung o. ä.) Nachweis interner Arbeits- und Organisationsanweisungen, insb. durch Fragenkatalog zur Selbstbewertung
10
11
12
13 Wie? Erledigung des Ausfuhrverfahrens Art. 796da und 796e ZK-DVO Ausgangsbestätigung bleibt aus Anmelder muss nach 90 Tagen den Verbleib der Ware nachweisen Optionen: Automatisierter Nachforschungsantrag Weitere Überwachung noch nicht ausgeführter Waren Folgen Ungültigkeitserklärung nach 150 Tagen oder Erledigung durch Alternativnachweis
14 Probleme bei der Ungültigkeitserklärung Zollverwaltung unterstellt, dass eine Gestellung der Waren nicht erfolgt ist ggf. Bußgeld nach AWV Bei Anmeldung mehrerer Container unter einer ABD-Nr., wenn bei einem Container keine Rückmeldung erfolgt ist es wird die Ausfuhr für alle Container widerrufen
15 Alternativnachweis nach Art. 796da ZK-DVO Kopie des Lieferscheins, unterzeichnet oder authentifiziert durch drittländischen Empfänger (lt. VSF N Original!) Zahlungsnachweis, Rechnung oder unterzeichneter Lieferschein des Verbringers Unterzeichnete Erklärung des Frachtführers (Speditionsbescheinigung) Sonstiges von EU- oder drittländischen Zollbehörden beglaubigtes Dokument
16 Ausfallkonzept Ausfuhr EDV-System der Zollbehörden funktioniert nicht Zollbehörden nehmen papiergestützte Anmeldung an (Art. 787 Abs. 2 ZK- DVO) Einheitspapier (alt) und Sicherheitsdokument gem. Anhang 45i und Liste gem. Anhang 45j oder Einheitspapier (neu) gem. Anhang 45k und Liste gem. Anhang 45l Hinweis auf papiergestütztem Dokument durch Stempel der Zollbehörde
17 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Compliance und Risikomanagement im Zollbereich
18 Was ist eigentlich Compliance? Der Begriff Compliance wird verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes, in Unternehmen zu bezeichnen.
19 Eine Fülle von Gesetzen sind zu beachten Branchengesetzte Handelsgesetze Sozialgesetze Zollgesetze und Steuergesetze Unternehmer SOX und Basel II
20 Ziele der Compliance Risikominimierung Effizienzsteigerung Effektivitätssteigerung Vermeidung von Kosten
21 Einige mögliche Schäden bei Compliance-Verstößen Finanzen Fehlverhalten Korrekturen Image Schäden Strafen
22 Die vier Grundpfeiler für eine Compliance-Organisation Identifikation von Risiken Internes Informationssystem Internes und Externes Kommunikationssystem Externes Kontrollsystem
23 Exportkontrolle zur Bekämpfung des Terrorismus Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (VO EG, 2580/2001 und 881/2002) gegen bestimmte Personen und Organisationen Einfrieren sämtlicher Gelder und Finanzmittel dienen. Keine Zuwendung wirtschaftliche Ressourcen Namenslisten unterliegen einer sehr hohen Dynamik eigenverantwortliche Umsetzung dieser VO durch Unternehmen
24 Verbote laut VO 881/2002 (Taliban-Verordnung) herkömmliche Warenlieferungen direkten und indirekten Zurverfügungstellung von wirtschaftlichen Ressourcen Arbeitsentgelt Dienstleistungen Zahlungen Wissenstransfer
25 Die wichtigsten Sanktionslisten für Europa und USA EU-Bank of England (VO 2580/ /2002) EU-Common Foreign&Security Policy (CFSP) US-specially designated national and blocked persons (SDN) US-Denied Person List (DPL)
26 Fragen aus der Praxis Muss jedes Unternehmen Adressen von Geschäftspartnern überprüfen? Ja, Jedes deutsche Unternehmen ist verpflichtet, gegen die Listen auf Basis der VO (EG) 2580/2001 und 881/2002 zu prüfen Wie sieht es mit ausländischen Tochterunternehmen aus? Innerhalb der EU sind selbstverständlich alle Unternehmen, also auch Tochterunternehmen zur Beachtung der EU-Sanktionslisten verpflichtet Wer muss überprüft werden? Alle Adressen, an die finanzielle Vermögenswerte oder anderweitige wirtschaftliche Ressourcen fließen, sei es direkt oder indirekt, d.h. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Dienstleister, Spediteure, Banken, etc.
27 Zulässigkeit eines EDV-gestützten Screenings? 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Artikel 5a Zollkodex Artikel 14k Leitlinien der Europäischen Kommission Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte vom , (S. 80) Fragebogen zur Selbstbewertung vom (Anlage zum Antrag auf Erteilung des AEO-Zertifikats)
28 Ablauf einer Prüfung Eigene, manuelle Prüfung via Internet Eigene, EDV-gestützte Prüfung Z. B. der Bundesanzeiger bietet als Datenprovider Listen zum Kauf in versch. Formaten auf Basis VO 2580 / 881 Outsourcing
29 Listenprüfung bei einem eindeutigen Treffer Keine Freigabe der Waren Zollstelle und BAFA informieren Ausnahme: Ausnahmegenehmigung der BAFA oder Bundesbank Unterlagen die belegen, daß Käufer/Verkäufer/Makler etc. nicht gelistet sind
30 Listenprüfung bei einem nicht-eindeutigen Treffer Keine Freigabe der Waren Zollstelle und BAFA informieren Unterlagen die belegen, daß Käufer/Verkäufer/Makler etc. nicht gelistet sind Schriftlichen Erklärung des BAFA, dass es sich nicht um einen Gelisteten handelt
31 Überwachung von Verstößen gegen die EU-Antiterrorverordnungen Abfertigungszollstellen, Zollfahndungsamt, Zollkriminalamt Prüfdienste der OFD en (Außenwirtschaftsprüfungen) Bei Verdachtsmomenten: Staatsanwaltschaft Regelbereich des US-Exportkontrollrechts US-Bureau of Industry and Security u.a.
32 Folgen bei Verstößen Strafrechtliche Folgen bei Verstößen Grundlage 34 Abs. 4, 8 AWG Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monate bei Verstoß Strafbarkeit tritt auch ein, wenn die maßgebliche Handlung außerhalb der BRD begangen wurde, solange der Täter über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt. Vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtsmaßnahmen unterlassen drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder entspr. Geldstrafen Bewilligungsentzug Schlechtere Risikobewertung Häufigere Betriebsprüfungen Negatives Unternehmensimage
33 Die Verzahnung des Prozesses Riskmanagement Compliance
34 Was ist überhaupt ein Risiko? Definitionen Ereignis mit der Möglichkeit negativer 1) Auswirkungen Die Möglichkeit einer positiven Auswirkung, die meistens als Chance bezeichnet 1) wird Ursächlich ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden Verlustmöglichkeit bei einer unsicheren Unternehmung 1) 2) 1) Quelle: 2) Quelle: DUDEN, Das Fremdwörterbuch
35 Wahrnehmung von Risiken
36 Prozessablauf des Risikomanagements Erkennen Handeln Bewerten
37 Ziele des Risikomanagements Risikomanagement Nachhaltige Erhöhung des Unternehmenswertes Strategische und operative Unternehmensziele sichern Den zukünftigen Unternehmenserfolg sichern Die mittel- und langfristigen Risikokosten optimieren
38 Die Kernaufgaben des Risikomanagements Risiken erkennen und operationalisieren Risiken den Beobachtungsbereichen (Risikofeldern) zuordnen Unternehmensrisiken aktiv beeinflussen Verantwortlichkeiten für Risiken zuordnen Risiko auf ein akzeptables "Restrisiko" begrenzen
39 Festlegung von Risikoklasse Katastrophe 1 groß 2 mittel 3 klein Bagatelle 4 unwahrscheinlich selten möglich häufig
40 Methoden der Risikoidentifikation Besichtigungsanalyse Dokumentenanalyse Organisationsanalyse Besichtigung des realen Geschehens, z.b. bei Elementarrisiken wie Brandrisiko. Risken aus Verträgen, Risiken aus einer unzureichenden Aufbau- und Ablauforganisation. Behördenbescheiden oder dem betrieblichen Rechnungswesen.
41 Mitarbeiterbefragung Prüflisten Beobachtung der externen Faktoren Die Mitarbeiter können viele Aspekte aus der täglichen Erfahrung am besten einschätzen Systematische Erhebung von Risikoinformationen per Checklisten z. B. Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetze Durch Befragungen kann man sie zu Beteiligten des Risikomanagementprozesses machen
42 Umgang mit Risiken Vermeiden Übernehmen Risiko Vermindern Abwälzen
43 Implementierung eines Riskmanagementsystems Analyse Monitoring Maßnahmen Qualifikation Vorbereitung
44 Vorteile für das Unternehmen klare Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse Identifizierung von Risiken Möglichkeit einer zeitnahen Bereinigung etwaiger Fehler Übertragbarkeit von Wissen bei Mitarbeiterwechsel Sensibilisierung der Mitarbeiter auf mögliche Fehlerquellen Optimierung von Complianceprozessen Umsetzung von Compliance in der EDV
45 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Gönnen wir uns eine Pause...
46 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ZWB/AEO-Status (Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten)
47 Historische Entwicklung "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) der WZO Einführung des Status des ZWB - Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bzw. auf Englisch AEO - Authorised Economic Operator Seit 01. Januar 2008 Antrag möglich Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) April 2005 Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006
48 Der AEO Ziele und Folgen Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
49 Die verschiedenen AEO-Varianten AEO-Zertifikat (AEO C) Zollrechtliche Vereinfachungen AEO-Zertifikat (AEO S) Sicherheit AEO-Zertifikat (AEO F) Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.
50 Gesetzliche Bestimmungen zum AEO Artikel 5a ZK Artikel 14a - Artikel 14x ZK-DVO. Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007)
51 Anzahl der AEO-Zertifikate in Deutschland (Stand ) AEO-C AEO-S AEO-F
52 Zeitliche Entwicklung (Stand ) Deutschland Gesamt 3587
53 AEO-Zertifikate Deutschland im Vergleich zur EU (Stand ) Erteilte Zertifikate 24% AEO in DE AEO in der EU 76%
54 Vergünstigen für den AEO Selbsteinschätzung Für bestimmte zollrechtliche Vereinfachungen müssen bei AEOs die Bedingungen nicht erneut geprüft werden Nach dem Modernisierten Zollkodex werden einige zollrechtliche Vereinfachungen an die Erfüllung von AEO-Bewilligungsvoraussetzungen geknüpft Anerkennung AEO-Zertifikat wird in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft anerkannt Anerkennung auch in einigen Drittländern (z. B. Norwegen, Schweiz, Japan) Reduzierte Daten Inhaber eines AEO-Zertifikats S oder F dürfen summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen (sogenannte Vorabanmeldungen) mit reduzierten Datensätzen abgeben, Seltener eine Prüfung von Waren oder Unterlagen Sofern nach der Risikoanalyse dennoch eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, wird diese vorrangig durchgeführt und der Bewilligungsinhaber wird davon vorab informiert.
55 Problematische Pflichten des AEO Monitoring und Unterrichtung Screening der Mitarbeiter der Geschäftspartner
56 Monitoring und Unterrichtung Unterrichtungspflicht nach Art. 14w Abs. 1 ZK-DVO Wer? AEO-Contact- Manager Wen? Unterrichtung der zuständigen Zollbehörde Worüber? Alle Umstände, die nach Erteilung des Zertifikats eingetreten sind und die sich auf dessen Aufrechterhaltung oder Inhalt auswirken können.
57 Inhalt der Unterrichtungspflichten Angaben im Bewilligungsantrag oder Angaben im Fragebogen Neue/geschlossene Standorte Personalwechsel in der Geschäftsführung oder in der Zollabteilung Wesentliche Veränderungen der EDV-Buchführung Veränderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
58 Mindestangaben 1) im Rahmen der Unterrichtung Haupteigentümer/- anteilseigner Vorstandsmitglieder Zollbeauftragter Wirtschaftliche Tätigkeit (nach Standorten) Angaben ob es sich um Lieferungen oder Einkäufen von verbundenen Unternehmen handelt Beschreibung der Organisationsstruktur Anzahl der Mitarbeiter (nach Abteilungen) Namen der wichtigsten Führungskräfte Namen und Positionen der Mitarbeiter, die über Zollwissen verfügen 1) Vgl. Prof. Dr. Peter Witte Monitoring und Unterrichtungspflichten in AW-Prax Ausgabe Februar 2009
59 Öffentliche Förderung des AEO-Antrags Förderungsgrundlagen Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom Voraussetzungen Kleines oder mittleres Unternehmen Besteht mindestens 1 Jahr Weniger als 250 Beschäftigte Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR Partner- oder verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet Art und Höhe der Förderung insgesamt EUR Gefördert werden u. a.: Aufnahme der Ist- Situation Ermittlung der erforderlichen Handlungsbedarfe Analyse und Dokumentation der Handlungsabläufe Nicht: Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung
60 Disclaimer Dieser Folienvortrag beruht auf dem Rechtstand Oktober Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Angaben im Vortrag dienen nur der Veranschaulichung im Rahmen der Vortragsveranstaltung und sind nicht verbindlich. Es werden nur zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Aspekte betrachtet. Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Contrescarpe Bremen Insbesondere eine Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
61 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Bis zum nächsten Mal. Wir freuen uns auf Sie
ZWB/AEO-Status. Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten. Osnabrück, 02.11.2011
ZWB/AEO-Status Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten Osnabrück, 02.11.2011 Warum? Post vom Zoll - die Neubewertung Rechtsquellen EG VO 1192/2008 BMF-Schreiben vom 18.03.2009 Folge Überprüfung
MehrSicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen. Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M.
Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M. Sicherheit in der Lieferkette durch AEO Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO
MehrAEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm
Außenwirtschaft / Zoll Kunden Lieferanten 1 AEO Authorised Economy Operator Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter 2 Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders
MehrVeranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn
Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen Vereinfachte Zollverfahren Was macht für wen Sinn Hauptzollamt Hamburg-Hafen Stand: November 2011 Normalverfahren Einzelzollanmeldung
MehrDer Modernisierte Zollkodex (MZK)
Gemeinsame Veranstaltung der LAV Junioren, CSAV und Dabelstein & Passehl Das Reedereigeschäft mit Lateinamerika Der Modernisierte Zollkodex (MZK) Dr. Olaf Hartenstein Mittwoch, 16. Juni 2010 International
MehrZugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick. Langfristiges Ziel des AEO. AEO bringt zwei Gruppen von Vorteilen
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick Der vorliegende Artikel ist der zweite Teil einer Reihe von sechs aufeinander aufbauenden Beiträgen, die Ihnen einen Überblick über die
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAusfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853
Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausgangsvermerk aufgrund einer monatlichen Sammelanmeldung
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrDer zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Aktueller Stand
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Aktueller Stand Checkliste für Speditions- und Logistikunternehmen Wer kann AEO werden? Alle Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrCompliance Tools Zerberus CMC für SAP -Systeme Zerberus Webconnect (on-premise und Cloud)
Compliance Tools Zerberus CMC für SAP -Systeme Zerberus Webconnect (on-premise und Cloud) Würden sie mit Terroristen oder Terrorverdächtigen Geschäfte machen? Wohl Niemand, wenn man denn wüsste, wer diesem
MehrMerkblatt zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
Merkblatt zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) - mit aktuellen Hinweisen und Tipps - - 1 - 1. Grundsätzliches zum AEO Für alle in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Unternehmen, die am grenzüberschreitenden
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAusfuhr unter dem neuen UZK
Ausfuhr unter dem neuen UZK Gabriel Kurt Rechtsanwalt Steuerberater Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft
MehrVom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements
Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrSchritte zum Systempartner Stufe Großhandel
Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehro Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.
Sonderrundschreiben Durchsuchung und Beschlagnahme Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte
MehrElektronische Rechnungen. Endlich einfach?
Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
Mehrready to use companies Confidenta
ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung
MehrMedizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Dr. Andreas Zimolong
Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus Dr. Andreas Zimolong DIN EN 80001-1:2011 Anwendung des Risikomanagements für IT-Netzwerke, die Medizinprodukte beinhalten Teil 1: Aufgaben, Verantwortlichkeiten
MehrPrüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden
Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Compliance-Risiken managen Die Sicherstellung von Compliance, also die Einhaltung von Regeln (Gesetze,
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrBestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. BCM (Business Continuity Management)
Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten BCM (Business Continuity Management) BCM- Bestimmungen Beschreibung BCM-Tiers Recovery Time Objective Über die Bedeutung 1. Business- Continuity- Management-
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrE-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen
E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrQuestico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011
Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrDas Heilpraktikerwesen
Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrVermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf
Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrRSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien
Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrAn die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500
Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrNeue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrRudolf Schraml. Beratung und Vertrieb IT-Security und Datenschutz
Rudolf Schraml Beratung und Vertrieb IT-Security und Datenschutz Effektives IT-Risikomanagement Chance oder Risiko Was vor einiger Zeit nur für die großen Unternehmen galt, ist jetzt auch im Mittelstand
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrIT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH
IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und
MehrZugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 4: Dokumentation und Monitoring. Bei Unregelmäßigkeiten. Ergebnisse und Auswertung der Überwachungsmaßnahmen
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 4: Dokumentation und Monitoring Der folgende Artikel ist der vierte Teil einer Fortsetzungsreihe von sechs aufeinander aufbauenden Beiträgen, die einen Überblick
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrB&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...
MehrMitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:
Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrSelbstständig mit einer Werbeagentur interna
Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrGFO Beratung: Organisationshandbuch
GFO Beratung: Organisationshandbuch ORGANISIEREN STATT IMPROVISIEREN! GFO-Veränderungsbegleitung für Unternehmen und Menschen Das ist unsere Profession seit mehr als 30 Jahren! Gezielt geplant geordnet
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
Mehr