WIRTSCHAFTS- LOREM IPSUM STRAFRECHT DOLOR SIT AMET
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- Jörg Meissner
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1 Expertise & Erfahrung WIRTSCHAFTS- LOREM IPSUM STRAFRECHT DOLOR SIT AMET 0
2 IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT GESCHÄTZTE KANZLEI, DIE IHRE COMPLIANCE-ARBEIT WEITER INTENSIVIERT. JUVE 2014 Licht: Im Rahmen einer exakten Analyse beleuchten wir alle denkbaren Aspekte im Detail. Wir erkennen Zusammenhänge und Aktivitäten frühzeitig und machen komplexe Sachverhalte sichtbar. Auf diese Weise können wir rechtzeitig reagieren und Haftungen vermeiden. 1
3 WENN ES BRENNT, SIND WIR FÜR SIE DA! SPÄTESTENS. Wenn Unternehmen mit Wirtschaftsstrafrecht in Berührung kommen, geschieht das oftmals unerwartet. Dies darf aber nicht unvorbereitet bedeuten. Ihr Unternehmen kann jederzeit von strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betroffen sein, unabhängig davon, ob sich diese gegen Organe, Mitarbeiter oder Dritte richten. Zudem können Straf- oder Bußgeldvorschriften in vielen Konstellationen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung und Umsetzung geschäftlicher Entscheidungen haben. Wirtschaftsstrafrechtliche Fragen müssen daher frühzeitig bei allen geschäftlichen Aktivitäten berücksichtigt werden. Dies dient der Prävention und ist zur Haftungsvermeidung im Sinne einer wirksamen Compliance unabdingbar. Wirtschaftsstrafrechtliche Aspekte dürfen nie isoliert betrachtet werden: Sie haben oft intensive Wechselbeziehungen mit anderen Rechtsgebieten. So können wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe zum Beispiel steuerliche Folgen haben, arbeits- oder zivilrechtliche Ansprüche von Kunden, Geschäftspartnern oder Dritten auslösen oder im umgekehrten Fall Schadensersatzansprüche des Unternehmens begründen. Eine Vogel-Strauß-Haltung zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen ist gefährlich. Der dauerhafte wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt nicht nur von vorausschauenden unternehmerischen Entscheidungen ab, sondern auch davon, Verstöße gegen geltendes Recht oder auch nur den Anschein zu vermeiden: Nicht nur die möglichen gesetzlichen Sanktionen an sich können die Existenz eines Unternehmens gefährden, auch ein Imageschaden kann ganz konkrete und empfindliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann schon der Umstand, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren besteht, unerwünschte kapitalmarkt- oder vergaberechtliche Auswirkungen haben. 2
4 UNSERE LEISTUNGEN Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihr Unternehmen auf den Fall der Fälle optimal und umfassend vorzubereiten und in allen Stadien zu begleiten: Wir beraten Sie in allen Situationen, in denen Sie mit wirtschaftsstrafrechtlichen Themen konfrontiert werden. Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere: Präventive Beratung und Gutachtenerstellung zu allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen Vertretung des Unternehmens bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen Verteidigung des Unternehmens in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren Verteidigung von Vorständen, Aufsichtsräten und Entscheidungsträgern in Ermittlungs- und Strafverfahren Planung und Strukturierung von Internal Investigations, national und international (Investigation Maps) Sicherung von Beweisen in gerichtsverwertbarer Form Durchführung von Internal Investigations, sowohl als unabhängiger Ermittler als auch zur Verstärkung der im Unternehmen mit der Aufklärung betrauten Einheiten Bewertung der Ermittlungsergebnisse, insbesondere in gesellschafts-, arbeits- und strafrechtlicher Hinsicht Entwicklung von Amnestieprogrammen Abstimmung des Kommunikationskonzepts, intern und extern, insbesondere im Hinblick auf Medien und Kapitalmarkt Einsatz bewährter Analysetools, einschließlich unserer kanzleieigenen E-Discovery- Infrastruktur 3
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6 PRÄVENTIVE BERATUNG & COMPLIANCE Nahezu immer lässt sich ein Konflikt mit strafrechtlichen Vorschriften mit einer durchdachten unternehmerischen Gestaltung und wohlüberlegtem Handeln verhindern: Vom Geschäftsmodell als Ganzes bis hin zu einzelnen unternehmerischen Entscheidungen schon im Vorfeld können Sie viele Weichen so stellen, dass straf- oder bußgeldrechtliche Risiken vollständig vermieden oder auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Wir unterstützen Sie dabei insbesondere durch: Die Identifizierung einschlägiger Straf-, Bußgeld- oder sonstiger Sanktionsvorschriften Eine strafrechtliche Risikoanalyse Die umfassende Begutachtung spezifischer Fragestellungen Profunde Strukturierungs- und Gestaltungsempfehlungen für Ihr Projekt So können Sie geschäftliche Entscheidungen auf einer sicheren Beurteilungsgrundlage treffen und vermeiden gefährliche und kostspielige Fehlentscheidungen aufgrund von Unwissenheit oder Fehleinschätzungen. Wo immer Sie weltweit unternehmerisch tätig sind, stets bedarf es gesetzeskonformer Strukturen und Prozesse. Wir unterstützen Sie deshalb bei: Der Ausformung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen Der Gestaltung und dem Aufbau einer Compliance-Organisation Der Erstellung von Compliance-Richtlinien und Arbeitsanweisungen Der Einrichtung von Hinweisgebersystemen ( Whistleblower ) Dem Umgang mit Verdachtsfällen Der Durchführung von Internal Investigations, Compliance-Untersuchungen und Compliance- Audits Der Regelung sonstiger Compliance- Angelegenheiten Dem Umgang mit in- und ausländischen Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden 5
7 STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN Unternehmen können nur bedingt verhindern, dass sie oder ihre Mitarbeiter mit strafrechtlichen Ermittlungen in Berührung kommen. Im Ernstfall steht den Ermittlungsbehörden ein breites Spektrum an strafprozessualen Maßnahmen zur Verfügung. Daher können auch und gerade Unternehmen auf unterschiedlichste Weise dabei oft unmittelbar und empfindlich von Ermittlungen betroffen sein. Unabhängig davon, ob sich das Verfahren gegen das Unternehmen, seine Manager bzw. Mitarbeiter oder gegen außenstehende Dritte richtet, reicht das Instrumentarium der Ermittlungsbehörden von Auskunfts- und Vorlagepflichten des Unternehmens über Betretens- und Prüfungsrechte, Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Dokumenten, Unterlagen oder sonstiger Gegenstände in physischer oder elektronischer Form bis hin zum Einfrieren (Arrest) von Vermögenswerten. Daher ist ein vorausschauendes Krisenmanagement notwendig, um Ihr Unternehmen vor unangemessenen Eingriffen oder schwerwiegenden Auswirkungen von Ermittlungsmaßnahmen zu schützen. Falsche Reaktionen und ungeschicktes Vorgehen im Umgang mit Ermittlungsbehörden können sich schnell rächen. Deshalb sollten Sie im Hinblick auf das richtige Verhalten in solchen Situationen proaktiv handeln und Vorsorge treffen. Wir unterstützen Sie: Bei der Aufstellung eines Notfallplans Bei der Erarbeitung von Verhaltensanweisungen für Ermittlungs- und Durchsuchungssituationen Bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen Durch die Begleitung und Interessenvertretung bei Ermittlungsmaßnahmen Beim Umgang mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Im Hinblick auf die notwendige Krisenkommunikation An all unseren deutschen Standorten stehen Ihnen zudem Dawn Raid Teams zur Verfügung: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie zeitund ortsnah bei Durchsuchungen oder anderen unangekündigten Besuchen von Ermittlungsbehörden. 6
8 INTERNAL INVESTIGATIONS Steht die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften oder gravierender Rechtsverletzungen, Missstände oder Pflichtverletzungen von Managern oder Mitarbeitern im Raum, liegt es im ureigensten Interesse des Unternehmens, den Sachverhalt umfassend aufzuklären: Es gilt, die Interessen und Rechte des Unternehmens zu sichern und gegebenenfalls durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Feststellung, ob dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bestehen können. Durch Internal Investigations klären Sie den Sachverhalt strukturiert und systematisch auf. Neben der Tatsachenermittlung sorgen Sie dadurch gleichzeitig für eine Grundlage zur Optimierung und Verbesserung der internen Prozesse und Kontrollmechanismen. Dabei sind eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung für den Erfolg einer solchen Internal Investigation unerlässlich. Dies gilt für die Festlegung von Zielsetzung und Umfang der Internal Investigation ebenso wie für die Wahl der Untersuchungsmethoden und Analysemittel. Nur so wird gewährleistet, dass gewonnene Erkenntnisse auch gerichtsverwertbar sind und die interne Untersuchung nicht selbst zum Compliance-Risiko wird. Die Durchführung einer Internal Investigation durch Rechtsanwälte hat gegenüber anderen Beratern den Vorteil, dass die Ermittlungsergebnisse und -unterlagen aufgrund des anwaltlichen Beschlagnahmeprivilegs besonders geschützt sind. Somit haben Sie die Entscheidung über die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an die Ermittlungsbehörden selbst in der Hand. Strukturierung und Vorbereitung von Internal Investigations insbesondere, wenn die Untersuchungen (auch) im Ausland stattfinden erfordern eine intensive Prüfung datenschutz-, arbeits-, mitbestimmungs-, zivil- und strafrechtlicher Vorfragen. Zudem werfen die Ergebnisse einer solchen internen Untersuchung oft auch vergabe-, steuer- und bilanzrechtliche sowie kapitalmarktrechtliche Fragen auf. Als multi- und interdisziplinär aufgestellte Kanzlei mit Spezialisten aus allen betroffenen Rechtsbereichen bieten wir Ihnen bei Internal Investigations Beratung und Begleitung aus einem Guss. 7
9 Wir unterstützen Sie bei: Planung und Strukturierung der Internal Investigation, einschließlich der datenschutz-, betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Absicherung der geplanten Ermittlungsmaßnahmen Durchführung der Internal Investigation, sei es als unabhängige Ermittler oder zur Verstärkung der in Ihrem Unternehmen mit der Aufklärung betrauten Einheiten Interessenvertretung gegenüber Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden Entwicklung maßgeschneiderter Amnestieprogramme zur Erreichung der erforderlichen Mitwirkung durch Wissensträger Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern, Aktionären, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit Sicherung von Beweisen in gerichtsverwertbarer Form Bewertung und bestmögliche Nutzung der Ermittlungsergebnisse, insbesondere in straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher sowie gesellschaftsrechtlicher Hinsicht 8
10 STEUERSTRAFRECHT Angesichts immer neuer Änderungen und Anpassungen als Reaktion auf aktuelle Entwicklungen sind die steuerrechtlichen Vorschriften und ihr Zusammenspiel mittlerweile so komplex, dass die Sie als Steuerpflichtigen treffende Rechte, Pflichten und zulässige Gestaltungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf andere Steuerarten oft nur noch sehr schwer zu überschauen sind. Nachlässigkeiten bei der steuerlichen Gestaltung oder der steuerrechtlichen Bewertung bergen enorme Gefahren. Eine Diskussion im Rahmen einer Betriebsprüfung führt zu unabsehbaren Risiken. Nationale oder internationale Kontrollmitteilungen, aber auch schon alleine hohe steuerliche Mehrergebnisse bei der Außenprüfung können Anlass für steuerstrafrechtliche Ermittlungen geben. Gleichzeitig liegen die Anforderungen an die Annahme bedingt vorsätzlichen Verhaltens so niedrig, dass nahezu immer die Gefahr einer Strafverfolgung wegen eines Steuerdelikts besteht. Die Rechtsprechung, dass bei Steuerhinterziehungen in einer Größenordnung von mehr als einer Million Euro nur mehr in Ausnahmefällen Bewährungsstrafen verhängt werden sollen, macht das Gefahrenpotenzial für alle Verantwortlichen im Bereich Steuern und Zölle überdeutlich sichtbar. Eingeschränkte Selbstanzeigemöglichkeiten sowie die Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen erhöhen zudem erheblich die Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Steht die Gefahr eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs im Raum, kommt es darauf an, besonnen und richtig zu reagieren. In vielen Bereichen besteht durchaus die Möglichkeit, durch eine Nacherklärung oder die Berichtigung von steuerlichen Erklärungen straffrei zu bleiben. Wir unterstützen Sie routiniert: Bei der Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen Bei steuerlichen Nacherklärungen Bei Selbstanzeigen, auch in komplexen Situationen (mit vielen involvierten Personen oder wenn verschiedene Steuerarten im Inund/oder Ausland betroffen sind) Durch die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren Durch die Vertretung bei tatsächlichen Verständigungen mit den Finanzbehörden Durch die Vertretung in Rechtsbehelfsund Finanzgerichtsverfahren 9
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12 VERTEIDIGUNG DES UNTERNEHMENS VERTEIDIGUNG DES Gerät ein Unternehmen in den Fokus von Ermittlungsmaßnahmen, gilt es, rasch griffige Strategien für die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe und für das Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden zu entwickeln. Denn selbst bei geringfügigen Verstößen gegen Straf-, Bußgeld- oder sonstige Sanktionsvorschriften drohen empfindliche Konsequenzen, etwa, dass dem Unternehmen Geldbußen auferlegt, Gewinne abgeschöpft, Erlöse ohne Abzug der Aufwendungen für verfallen erklärt bzw. eingezogen oder Vermögenswerte arrestiert werden. Dies kann bereits im Ermittlungsverfahren geschehen, nicht erst nach Abschluss des Verfahrens. UNTERNEHMENS Anlässe von Ermittlungsmaßnahmen können dabei der Verdacht einer Straftat durch Organe, Manager oder Mitarbeiter, (unberechtigte) Anschuldigungen seitens Dritter oder aber auch die Tatsache sein, dass im Unternehmen für ein Ermittlungsverfahren bedeutsame Beweismittel vermutet werden. Vorausschauendes Agieren und rasches Handeln sorgen dafür, dass wichtige Weichen für eine solche Situation richtig gestellt sind und Sie nicht die Chance vertun, Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung des Ermittlungsverfahrens und seiner Beendigung zu nehmen. Auswirkungen auf andere Geschäftsprozesse Mögliche Auswirkungen eines Ermittlungsverfahrens auf nicht direkt betroffene Geschäftsprozesse sind dabei im Auge zu behalten. Dies gilt insbesondere für die Corporate Governance, die Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, das Steuer- und Bilanzrecht, für Vergabeverfahren und den Bereich der (Export-)Finanzierung. Zudem sind regelmäßig Fragen des Versicherungs-, des Kollektiv- oder Individualarbeitsrechts oder des Zivilrechts zu berücksichtigen. Durch unsere multidisziplinäre Aufstellung decken wir all diese Aspekte ohne Reibungsverluste ab und beraten Sie umfassend zu Risiken und Reaktionsmöglichkeiten. Organe, Manager & Mitarbeiter Neben dem Unternehmen an sich sind oft auch seine Organe, Vorstand oder Aufsichtsrat, aber auch sonstige Manager oder Mitarbeiter vom Ermittlungsverfahren betroffen sei es als Beschuldigte oder als Zeugen. Die Fürsorge des Unternehmens für die Betroffenen ist dabei oftmals sowohl aus arbeitsrechtlichen als auch aus unternehmenspolitischen Gründen geboten. Dabei ist eine gewisse Koordinierung der Individualermittlungsverfahren durch den Unternehmensanwalt häufig unabdingbar. Wir sorgen für die Begleitung von Zeugen zu Vernehmungen durch Beistände. 11
13 Wenn möglich und gewünscht, übernehmen wir die Strukturierung einer Sockelverteidigung und die Koordination der Individualverteidigung beschuldigter Manager oder Mitarbeiter. Grenzüberschreitende Sachverhalte Sachverhalte, die sich auf mehrere Rechtsordnungen erstrecken, sind keine Seltenheit und eine Herausforderung für die Verteidigungssituation: Stets gilt es zu beachten, welche Auswirkungen Ermittlungsverfahren in einem Land und die Verteidigung hiergegen in einem anderen Land haben können. Insbesondere gilt es, parallele Ermittlungsverfahren im In- und Ausland zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten diese vor dem Hintergrund einer globalen Verteidigungsstrategie bestmöglich koordiniert und gesteuert werden. Während eines Ermittlungsverfahrens schützen wir Sie und Ihr Unternehmen durch: Die Entwicklung und Umsetzung einer Verteidigungsstrategie (national und international) Die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden und sonstigen Stellen Die Verteidigung gegen mögliche Sanktionen und Nebenfolgen Den Aufbau einer Sockelverteidigung sowie die Koordination und Steuerung einer Individualverteidigung betroffener Mitarbeiter Anwaltlichen Beistand für Manager und Mitarbeiter, die als Zeugen vernommen werden Die Steuerung von Verfahren verschiedener Rechtsdisziplinen und/oder verschiedener Rechtsordnungen Die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Die Auswahl und Koordination der jeweils besten Berater für alle einschlägigen Rechtsordnungen (auch auf Grundlage unseres tragfähigen internationalen Netzwerks) Die Unterstützung bei der Krisenkommunikation und dem Umgang mit Shareholdern, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern 12
14 VERTEIDIGUNG VON INDIVIDUALPERSONEN Im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit besteht auch für den einzelnen Handelnden immer das Risiko, wegen vermeintlich strafbarer Handlungen oder auch nur wegen seiner herausgehobenen Stellung im Unternehmen als Beschuldigter in den Fokus eines Ermittlungsverfahrens zu geraten. Diese Gefahr ist insbesondere bei Geschäftsführern und Vorständen wegen ihrer umfangreichen Organisations- und Überwachungspflichten immens. Aber auch Mitglieder von Aufsichtsräten geraten immer öfter in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Wir schützen die Individualinteressen von Vorständen, Aufsichtsräten und leitenden Mitarbeitern sowie von Private Clients in Ermittlungs- und Strafverfahren und verteidigen Sie in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Steuerund Zollfahndung sowie sonstigen Ermittlungsbehörden selbstverständlich auch in gerichtlichen Strafverfahren. Wir vertreten Sie zu allen Fragen des Wirtschaftsund Steuerstrafrechts. Insbesondere bei Vorwürfen aus den Bereichen: Korruptions- und Bestechungsdelikte Betrug und Untreue Kapitalmarkt- und Börsendelikte Außenwirtschafts- und Exportkontrollverstöße Steuer- und Zolldelikte Buchführungs- und Bilanzdelikte Insolvenz und Unternehmenskrise Arbeits-, Ausländer- und Sozialversicherungsdelikte IT und Datenschutz Baustrafrecht Strafrechtliche Produkthaftung Umweltstrafrecht Wettbewerbsstrafrecht Medien- und Urheberstrafrecht 13
15 DAS UNTERNEHMEN ALS GESCHÄDIGTER Trotz sorgfältiger Präventionsmaßnahmen ist kein Unternehmen absolut davor gefeit, durch illegale Handlungen von Managern, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern finanziell geschädigt zu werden, sei es durch Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder in anderer Weise. Ist dies geschehen, gilt es, aktiv Schadensbegrenzung zu betreiben. Dazu gehören die vollständige Sachverhaltsaufklärung, die Sicherung von Beweisen sowie die Schadenswiedergutmachung durch die Ermittlung und Durchsetzung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen. In Fällen von Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung kommt dabei der Nachverfolgung von Geldflüssen und der zum Teil grenzüberschreitenden Rückgewinnung von entwendeten Vermögenswerten eine erhebliche Bedeutung zu. Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang bei: Der Aufklärung des Sachverhalts Der gerichtsfesten Beweissicherung Der Identifizierung, Sicherstellung und Rückgewinnung von Vermögensgegenständen im In- und Ausland Der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zivil- und Strafverfahren Dem Umgang mit Angestellten, Kunden und Medien Dem Umgang mit Ermittlungsbehörden und sonstigen Stellen Der Optimierung von Kontrollen und präventiven Schutzmaßnahmen 14
16 ÜBER NOERR Noerr ist eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit über 500 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Mit Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Mandanten. Das Besondere an Noerr ist die Verbindung einer breiten fachlichen Exzellenz mit innovativem Denken, internationaler Erfahrung und Industrieexpertise. Auf unseren Rat vertrauen börsennotierte und multinationale Konzerne, große und mittelständische Familienunternehmen ebenso wie Finanzinstitute und internationale Investoren. Interdisziplinäre Lösungen Zusammen mit unseren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern entwickeln wir nachhaltige und wertschaffende Lösungen für Finanzierung und Management, die auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Dieses interdisziplinäre Vorgehen bietet den Mandanten integrierte, effiziente und umfassende Lösungen. Branchen-Know-how Wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten: Unsere Experten verfügen neben ihrem ausgezeichneten fachlichen Know-how über große Erfahrung in den von ihnen betreuten Branchen. Die Bandbreite unserer branchenfokussierten Groups reicht von Automotive und Energy über Banking & Finance sowie Insurance bis hin zu Healthcare, Real Estate und Retail. International vernetzt Eigene Büros in elf Rechtsordnungen und ein weltweites Netzwerk eng mit uns befreundeter Top-Kanzleien garantieren auch international Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Noerr ist exklusives Mitglied von Lex Mundi, dem führenden Netzwerk unabhängiger Wirtschaftskanzleien mit umfangreicher Erfahrung in mehr als 100 Ländern. Kompetent in Mittel- und Osteuropa Wir sind in allen wesentlichen Hauptstädten Mittel- und Osteuropas vertreten und eröffneten dort als eine der ersten westlichen Wirtschaftskanzleien eigene Büros. Diesen Vorsprung haben wir kontinuierlich ausgebaut: Regelmäßig beraten wir deutsche und internationale Investoren bei Greenfield Investments, Joint Ventures, Akquisitionen und Desinvestitionen in Mittel- und Osteuropa. Mit mehr als 100 Professionals gehören wir zu den führenden Kanzleien in der Region. Unsere Standorte Alicante, Berlin, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, London, Moskau, München, New York, Prag, Warschau Noerr-Gruppe Noerr LLP Noerr Consulting AG TEAM Treuhand GmbH NOERR AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 15
17 AUSGEZEICHNETE RECHTSBERATUNG Law Firm of the Year: Germany Kanzlei des Jahres Kanzlei des Jahres für M&A International Firm of the Year 2014 The Lawyer European Awards 2015 JUVE Awards 2014 Legal Business Awards 2014 European Law Firm of the Year Client Service Law Firm of the Year Kanzlei des Jahres für Bank- & Finanzrecht, Restrukturierung/ Sanierung sowie Vertrieb, Handel & Logistik The Lawyer European Awards 2012 Chambers Europe Awards JUVE Awards
18 IHR ANSPRECHPARTNER Dr. Christian Pelz Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Partner Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Augsburg T christian.pelz@noerr.com Noerr LLP Brienner Straße München Deutschland Dr. Lars Kutzner Rechtsanwalt Partner T lars.kutzner@noerr.com Noerr LLP Börsenstraße Frankfurt am Main Deutschland 17
19 STANDORTE Alicante Noerr Alicante IP, S.L. Avendia México Alicante Spanien T Berlin Noerr LLP Charlottenstraße Berlin Deutschland T Bratislava Noerr s.r.o. AC Diplomat Palisády 29/A Bratislava Slowakische Republik T Brüssel Noerr LLP Boulevard du Régent Brüssel Belgien T Budapest Kanzlei Noerr & Partner Fő utca Budapest Ungarn T Bukarest S.P.R.L. Menzer & Bachmann - Noerr Str. General Constantin Budişteanu nr. 28 C, Sector Bukarest Rumänien T Dresden Noerr LLP Paul-Schwarze-Straße Dresden Deutschland T Düsseldorf Noerr LLP Speditionstraße Düsseldorf Deutschland T Frankfurt am Main Noerr LLP Börsenstraße Frankfurt am Main Deutschland T Kiew Kooperationspartner: TOV Nobles Vul. Khreschatyk, 7/ Kiew Ukraine T London Noerr LLP Tower Old Broad Street London EC2N 1HQ Großbritannien T Moskau Noerr OOO 1-ya Brestskaya ul. 29 Pf. 247, Moskau Russische Föderation T München Noerr LLP Brienner Straße München Deutschland T New York Noerr LLP Representative Office 885 Third Avenue, Suite 2610 New York, NY USA T Prag Noerr s. r. o. Na Poříčí 1079/3a Prag 1 Tschechische Republik T Warschau Noerr Sp. z o.o. Spiering Sp. k. Al. Armii Ludowej Warschau Polen T
20 ALICANTE BERLIN BRATISLAVA BRÜSSEL BUDAPEST BUKAREST DRESDEN DÜSSELDORF FRANKFURT/M. LONDON MOSKAU MÜNCHEN NEW YORK PRAG WARSCHAU NOERR.COM 19
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