Aus der Beratung des Gemeinderats vom 24. April 2013

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1 Aus der Beratung des Gemeinderats vom 24. April 2013 Stadt tritt der internationalen Organisation Bürgermeister für den Frieden bei Im Rahmen der Haushaltsberatungen regte die GAL-Fraktion an, dass sich der Oberbürgermeister der Stadt Geislingen an der Steige in die Liste der Bürgermeister für den Frieden einträgt. Diese Organisation hat sich der Friedensarbeit, insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben. Der weltweite Verband Mayors for Peace unterstützt die Kampagne 2020 Vision um sich so in die Verhandlungen über Atomwaffen einzumischen. Unterstützt wird sie dabei von Friedensgruppen in aller Welt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen. Die Mitgliedschaft ist nicht an den Oberbürgermeister als Einzelperson sondern an die Stadt gebunden. Deshalb entschied in der vergangenen Woche das Gremium über einen Beitritt. Bereits über 400 Städte und Gemeinden in Deutschland, mehr als 80 in Österreich und weltweit über 5.400, darunter auch verschiedene aus dem Landkreis Göppingen und der Region Stuttgart sind der Organisation beigetreten. Seitens des Gremiums kam das Argument, dass das Sein für den Frieden eigentlich selbstverständlich sein sollte und deshalb ein Beitritt zu so einer Organisation nicht notwendig wäre. Jedoch halte man es trotzdem für wichtig, durch diesen Symbolischen Akt ein Zeichen zu setzen. Nachdem der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen den entsprechenden Beschluss gefasst hat, kann nun die Beitrittserklärung abgegeben werden. Mit dem Beitritt zu Mayors for Peace erklärt die Stadt Geislingen an der Steige, die Abschaffung aller Atomwaffen zu unterstützen. Die Mitgliedschaft in dieser Organisation ist mit keinerlei Kosten verbunden.

2 Zusätzliche Hausmeisterstunden notwendig Im Zusammenhang mit der Helfenstein-Herberge, der Fertigstellung des 2. Bauabschnitts des Kinderhauses in der Hinteren Siedlung, zusätzlich genutzten Räumen im Michelberg-Gymnasium und der Übernahme des Energiecontrollings von der ZREU durch den Hausmeister der Pestalozzischule wurde es notwendig, weitere Wochenstunden im Hausmeisterbereich und für das Energiecontrolling vom Gemeinderat genehmigen zu lassen. Insgesamt sind dies 28 Wochenstunden. Sollte die Helfenstein-Herberge um den bisherigen Dialysebereich erweitert werden, kommen noch weitere 14,5 Stunden hinzu. Für die zusätzlichen 28 Wochenstunden entstehen der Stadt jährlich Mehrkosten in Höhe von rund Euro. Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten werden angepasst Der Gemeinderat hat im Mai 2012 beschlossen, sich an die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände anzupassen. Es handelte sich damals um die vorgeschlagene Vereinfachung des Gebührensystems und damit einhergehend für dynamische Einkommensgrenzen. Das Gremium lehnte damals eine automatische Dynamisierung ab und behielt sich das Recht vor, alljährlich über eine weitere Anpassung an die Empfehlungen des Städtetags zu beraten und abzustimmen. Der Gemeinderat folgte in seiner Sitzung am 24. April den Empfehlungen des Städtetages. Die Einkommensstufen und entsprechend die Benutzungsgebühren wurden angepasst. Im Bereich Regelkindergarten steigt der monatliche Beitrag um maximal 3,00 Euro, im Bereich Kinderkrippen um maximal 8,00 Euro. Die Stadtverwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von rund Euro. Die Gebührenanpassung gleicht lediglich die Personal- und Sachkostensteigerungen aus. Der Kostendeckungsgrad wird dadurch nicht verbessert. Obwohl der Städtetag einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent empfiehlt liegt er in Geislingen bei lediglich 11 Prozent. Auch bei anderen vergleichbaren Kommunen liegt der Kostendeckungsgrad nur zwischen 5 und 24 Prozent, so Fachbereichsleiterin Margit Schrag. Einige Mitglieder des Gremiums würden sich Gebührenfreiheit an den Kindertagesstätten wünschen..dies würde sich jedoch schädlich auf die Mittel, die die Stadt aus dem Ausgleichsstock erhält, auswirken. Hierfür ist Voraussetzung, dass eine Kommune so weit als möglich alle Einnah- 2

3 memöglichkeiten ausschöpft. Dies sei auch der Grund, so Oberbürgermeister Wolfgang Amann, warum man den Empfehlungen des Städtetages folge. Neben der Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen wurde der Passus über die Gebühren für den Schülerhort gestrichen. Dieser wird ab dem Schuljahr 2013/2014 übergehen in die Ganztagesschulbetreuung an der Tegelbergschule. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum Kindergartenjahr 2013/2014. Die Eltern werden von der Stadtverwaltung rechtzeitig über die Änderungen informiert. Benutzungsordnung der Jahnhalle wird angepasst Im Jahr 2004 ist die neue Versammlungsstätten-Verordnung in Kraft getreten. Insbesondere regelt diese die Sicherheit von Personen während ihres Aufenthalts in Versammlungsstätten, die sichere Evakuierung von Personen im Gefahrenfall, die Abwehr spezifischer Versammlungsgefahren sowie die Einsatzsicherung der Rettungskräfte. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Gemeinderat 2009 vereinbart, die Benutzungs- und Entgeltordnung von einem Meister der Veranstaltungstechnik überarbeiten zu lassen. Hierzu gehörte auch, die Anträge für die Benützung der städtischen Hallen zu überarbeiten. Vergangene Woche legte nun die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die überarbeiteten Anträge und die entsprechend geänderte Benutzungsordnung für die Jahnhalle vor. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde der Gesetzeslage angepasst. Seitens der Verwaltung wurden ansonsten keine Änderungen vorgenommen. Seit 2009 sind für den Meister der Veranstaltungstechnik, Herrn Baer, Kosten von rund Euro angefallen. In diesem Betrag sind die Kosten für die Prüfung und Abnahme verschiedener Veranstaltungen und die Beratertätigkeit im Zusammenhang mit der Versammlungsstätten- Verordnung enthalten. Für Flucht-, Rettungs- und Bestuhlungspläne des Kindergartens Weiler, der Eybtal-, der Michelberg- und der Jahnhalle sowie des Gemeinschaftshauses Türkheim musste die Stadt ca Euro aufbringen. Als nächstes soll die Benutzungsordnung der Kapellmühle Kapellmühle an die Gesetzeslage angepasst werden, wofür natürlich auch noch Kosten anfallen. Für die weitere Beratertätigkeit von Herrn Baer sind im diesjährigen Haushaltsplan Euro eingestellt. Die neue Benutzungsordnung für die Jahnhalle tritt am 3. Mai in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Kosten für die Bühnenabnahme und Prüfung von Aufbauten dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Veranstalter die Abnah- 3

4 me in Eigenregie organisieren. Bei Veranstaltungen, die bereits angemeldet und genehmigt sind, gilt noch die bisherige Regelung. Ob ein Meister der Veranstaltungstechnik hinzugezogen werden muss, hängt von der Art der Veranstaltung ab. Insbesondere bei Faschingsveranstaltungen oder aufwändiger Bühnentechnik ist dies notwendig. Dasselbe gilt für die Bereitstellung von professioneller Security. Musikschule Schulkostenumlage 2013 Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Umlandgemeinden wird pro Jahr und Instrumentalschüler ein Pauschalbetrag abgerechnet. Teilnehmer der Musikalischen Früherziehung sowie erwachsene Schülerinnen und Schüler aus nicht angeschlossenen Gemeinden werden nicht berücksichtigt. Der Höhe der Schulkostenumlage beträgt pro Kopf für das laufende Jahr 243,71 Euro. Durch den Sponsorenbetrag des AEW von Euro in 2013 reduziert sich der Pro-Kopf-Betrag auf 187,28 Euro. Auf die Umlandgemeinden entfällt demnach ein Betrag von ,36 Euro. Durch den Betrag des AEW werden diese um 21,838,41 Euro entlastet. Die Stadt Geislingen muss dadurch auch ,91 Euro weniger bezahlen. Bei ihr verbleibt ein Betrag von 81,841,36 Euro. Der Gemeinderat sprach seinen herzlichen Dank an das Albwerk für die tolle Unterstützung der Musikschule aus. Voll des Lobes war das Gremium auch für die Musikschullehrer rund um ihren Leiter Stefan Wich, die tolle Arbeit leisten. Natürlich blieben auch die Schüler, die immer wieder durch sehr gute Leitungen auffallen und bei Wettbewerben Preise erringen, nicht unerwähnt. Die Stadt organisiert ab diesem Jahr den Weihnachtsmarkt in Eigenregie Seit 30 Jahren gibt es den Geislinger Weihnachtsmarkt und 2012 wurde er vom 5-Sterne-Verein durchgeführt. Im Herbst letzten Jahres zog sich dieser jedoch sowohl vom Weihnachts- als auch vom Pferdemarkt zurück. Da auf Nachfrage weder der Landesverband der Markthändler und Schausteller in Stuttgart noch die ARGE Krämermarkt, die in Geislingen die drei jährlich stattfindenden Krämermärkte durchführt, abgelehnt haben, den Weihnachtsmarkt zu organisieren übernimmt dies ab diesem Jahr erstmals die Stadt. Gerhard Werner von der ARGE Neckar-Fils hat jedoch seine Unterstützung zugesichert. Erstmals wurde er 1982 in der Fußgängerzone zwischen Karlstraße und Rosenstraße ein Weihnachtsmarkt durchgeführt. Veranstalter war da- 4

5 mals der Fremdenverkehrsverein. Ein Jahr später wurde der Weihnachtsmarkt erweitert und fand nun auch auf dem Kirchplatz vor der Stadtkirche statt. Ein einmaliges Ereignis blieb 1993 die Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Städtischen Sportplatz. Von 1994 bis 2010 führte der Gewerbeverein den Weihnachtsmarkt durch. Beim Aufbau der Markstände und bei der Marktaufsicht fungierte der damalige Marktmeister der Stadt als Beauftragter des Gewerbevereins. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Weihnachtsmarkt und verläuft nun vom MAG-Gebäude über den Kirchplatz bis zu Hauptstraße 21 bzw. 24. Auch der Platz vor dem Sonne-Center ist einbezogen. Künftig wird die Marktbehörde des Fachbereichs 4 Arbeiten der Organisation übernehmen. Federführend wird sich ihr Leiter Paul Thierer hier einbringen. Allerdings wird es einige Änderungen geben. Der Markt soll auf maximal 50 Stände begrenzt werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist dabei, dass Holzhäuschen verwendet werden müssen. Andere Verkaufsstände (Ausnahme: Imbisswagen mit entsprechender Weihnachtsdekoration) sollen nicht zugelassen werden. Die Stadt besitzt 9 Holzhäuschen und hätte die Möglichkeit, 5 zusätzliche von der 5-Sterne-Gemeinschaft anzumieten. Auch soll die Zahl der Imbiss- und Glühweinstände begrenzt werden. Rund 20 % der Stände sollen weiterhin gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Schulen zugeteilt werden. Die Stadt wird künftig großen Wert auf ein weihnachtliches Angebot legen. Das Marktgelände kann sich je nach Anzahl der Stände - maximal 50 - von der Rosenstraße zwischen dem MAG- Gebäude, über den Kirchplatz bis zum Beginn der Fußgängerzone ausdehnen. Nach wie vor wird der Weihnachtsmarkt in der 2. Adventswoche stattfinden jedoch auf drei Tage, von Freitag bis zum 3. Advent (in diesem Jahr vom 13. bis 15 Dezember) verkürzt. Die Standgebühren bleiben so, wie in den vergangenen Jahren, umgerechnet auf drei Tage. Neu ist auch die Idee, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats und anderen Weihnachtsmarkt-Erfahrenen Personen zu bilden. Diese soll sich bei der Organisation des Weihnachtsmarktes mit einbringen. Interessiert Bürgerinnen und Bürger, vielleicht solche, die bereits über eine Schule, einen Verein oder eine sonstige Organisation beim Weihnachtsmarkt mitgewirkt haben, können sich gern bei Paul Thierer unter Telefon 24/249 melden Da spätestens Ende Mai die Stände ausgeschrieben werden, sollte die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zeitnah erfolgen. Für die Organisation des Weihnachtsmarktes stehen der Stadt im Haushaltsplan Euro zur Verfügung. Bei einer Anzahl von maximal 50 Ständen rechnet die Verwaltung mit Einnahmen von rund Euro. 5

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