Köln im Oktober Hans-Böckler-Platz Köln

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1 Analyse der derzeitigen Auswirkungen des TV-L auf tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Entwicklung eines Gleichstellungsmodells zur Angleichung an beamtete Kolleginnen und Kollegen Köln im Oktober 2008 Initiative gegen die massiven Verschlechterungen für neu eingestellte LehrerInnen in NRW Hans-Böckler-Platz Köln

2 Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen Parameter der Netto- und Bruttoeinkommenssimulationen Nettoeinkommenssimulationen Differenz Nettoeinkommen A12-EG Differenz Nettoeinkommen A13- EG Analyse der Nettoberechnungen Gleichstellungsmodell und Bruttoeinkommenssimulationen Gleichstellung A Analyse der Gleichstellung A Gleichstellung A Analyse der Gleichstellung A Bewertung Folge aus den Modellrechnungen Die Gleichstellung in Zahlen Strategie und Begründung der Forderungen Weitere Forderungen...16

3 1 Voraussetzungen Tarifbeschäftigte und beamtete Lehrerinnen und Lehrer erhalten bei gleicher Arbeitszeit, gleichen Aufgaben und gleichen Belastungen eine unterschiedliche Bezahlung auf Nettoeinkommensbasis. Dieser Unterschied ist für Tarifbeschäftigte aber keineswegs weiter hinzunehmen, so dass das Ziel für diskriminierungsfreie Tarifverhandlungen eine deutliche Annäherung an die Gleichstellung zwischen Beamten und Tarifangestellten sein muss. Ausschlaggebend dabei ist das jeweilige Nettoeinkommen, wobei bei beamteten Lehrerinnen und Lehrern ebenfalls der Beitrag zur privaten Krankenkasse berücksichtigt werden muss. Die Basis für eine beamtenäquivalente Bezahlung (Brutto) für Tarifbeschäftigte sind die jeweiligen bereinigten Nettoeinkommen für Beamte. Die INI hat aus diesem Grund zur Analyse des bestehenden Tarifsystems ein Simulationsprogramm entwickelt, das unter Einbeziehung aller für eine Tarifberechnung relevante Daten sowohl Netto-, als auch Bruttoeinkommen von Lehrerinnen und Lehrern nach TV- L und in der Beamtenbesoldung berechnen und Szenarien simulieren kann, um auf dieser Basis wohl durchdachte und nachhaltige Tarifforderungen aufstellen zu können. 2 Parameter der Netto- und Bruttoeinkommenssimulationen Für alle Simulationen werden für eine Vergleichbarkeit die nachstehenden Parameter für tarifbeschäftigte und beamtete Lehrer eingesetzt. Die Nettoberechnungen beruhen auf den Lohnsteuertabellen 2008 und den Berechnungsalgorithmen des Bundesfinanzministeriums. Die tatsächlichen Einkommen können aufgrund des individuellen Krankenkassenbeitrags sowie der individuellen Lohnsteuererklärung von den berechneten Werten abweichen. Allgemeine Parameter Steuerklasse Steuerfreibetrag (Anz. Kinder) Kirchensteuer 0% Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer Krankenkassenbeitrag 14,4% VBL-Beitrag 1 Beamtete Lehrerinnen und Lehrer Beiträge zur privaten Krankenkasse 2 in Abhängigkeit von - Ehepartner mitversichert - Kinder mitversichert 1 Zu dem Arbeitnehmeranteil wird auch der zu versteuernde Arbeitgeberanteil auf Nettobasis berücksichtigt. Bemerkung: Alleine der zu versteuernde Anteil des Arbeitgebers wirkt sich mit bis zu 6% Verlusten auf Nettobasis aus. 2 Die privaten Krankenkassenbeiträge berechnen sich in Abhängigkeit der Anzahl und des jeweiligen Alters der zu versichernden Familienmitglieder. Als Berechnungsbasis wird ein Versicherungsbeitrag als Mittelwert von neun privaten Krankenversicherungsanbietern zu Grunde gelegt. Zudem wird vorausgesetzt, dass die zu versichernden Personen keinen erhöhten Aufschlag aufgrund evtl. vorliegender Krankheiten zu zahlen haben. 1

4 3 Nettoeinkommenssimulationen 3.1 Differenz Nettoeinkommen A12-EG11 In Tab.1 ist ein Auszug der Differenzen beim Nettoeinkommen zwischen tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern und beamteten Lehrkräften dargestellt (Auszug eines exemplarischen Vergleichs A12- EG11 in den Steuerklassen I, III und IV). Die Tabelle zeigt, dass die Löhne der Tarifbeschäftigten in den Steuerklassen I und IV unabhängig von der Kinderzahl zwischen ca Euro in der Stufe 3 und 2005 Euro in der Stufe 5 liegen, während in der Beamtenbesoldung sich die Einkommen in der Steuerklasse I zwischen 2232 Euro (Stufe 7) und 2527 Euro (Stufe12) bewegen. Aufgrund der Familienzuschläge erhöhen sich die Beamten- Nettoeinkommen, wenn keine weiteren Familienmitglieder versichert sind, auf 2419 Euro (ein Kind) und 2628 Euro (drei Kinder) in der Stufe 7 und steigen unabhängig von der Kinderanzahl bis zur Stufe 12 um ca. 210 Euro an. Wenn alle Familienmitglieder 3 privat versichert sind, reduziert sich das Beamteneinkommen auf 2204 Euro (ein Kind) bzw Euro (drei Kinder) in Stufe 7, mit einem Zuwachs von ca. 160 Euro unabhängig von der Kinderanzahl bis zur Stufe 12. Die Einkommensdifferenzen in der Steuerklasse IV verringern sich, wenn alle Familienmitglieder versichert sind. Sie betragen ca. 215 Euro (ein Kind), ca. 280 Euro (zwei Kinder) und ca. 340 Euro bei 3 Kindern. In der Steuerklasse III ergeben sich dieselben Abhängigkeiten im Vergleich zwischen versicherten und nicht versicherten Familienmitgliedern, während der Zuwachs bis zur Stufe 12 ca. 260 Euro beträgt. Tab.1: Auswertung Differenz Nettoeinkommen A12-EG11 A12 - EG11 Steuerklasse Anzahl Kinder Partner in PKV Kinder in PKV Netto Beamte A12 Netto Beamte A12 Netto Angestellte EG 11 Netto Angestellte EG 11 Netto Angestellte EG 11 Netto Monatsdifferenz Netto Monatsdifferenz Netto Lebenseinkommen Verlust von bis EG11/5 EG11/5 nach Stufe 7 Stufe 12 Stufe3 Stufe4 Stufe5 A12/7 A12/12 25 Jahren Ehepartner und Kinder 2

5 Das bedeutet, dass sich in der Steuerklasse III die Einkommen zwischen 2740 Euro (ein Kind) und 2988 Euro (drei Kinder) bei nicht versicherten Familienmitgliedern und zwischen 2521 Euro (ein Kind) und 2640 Euro (drei Kinder) bei versicherten Familienmitgliedern bewegen. Der Vergleich zwischen dem Nettoeinkommen in A12 EG11 zeigt, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte im Vergleich mit ihren beamteten Kollegen hohe Verluste erleiden. Bezogen auf das Lebensalterseinkommen gerechnet auf 25 Jahre liegen diese Verluste zwischen und Euro. 3.2 Differenz Nettoeinkommen A13- EG13 In Tab. 2 ist analog zur Tab.1 ein Auszug der Differenzen des Nettoeinkommens A13 - EG13 zwischen tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern dargestellt. Auch hier ergeben sich nahezu kongruente Abhängigkeiten zwischen Altersstufen und Kinderzahl. Hier liegen die Verluste zwischen und Euro in 25 Jahren. Tab.2: Auswertung Differenz Nettoeinkommen A13-EG13 A13 - EG13 Steuerklasse Anzahl Kinder Partner in PKV Kinder in PKV Netto Beamte A13 Netto Beamte A13 Netto Angestellte EG 13 Netto Angestellte EG 13 Netto Angestellte EG 13 Netto Monatsdifferenz Netto Monatsdifferenz Netto Lebenseinkommen Verlust von bis EG13/5 EG13/5 nach Stufe 7 Stufe 12 Stufe3 Stufe4 Stufe5 A13/7 A13/12 25 Jahren

6 3.3 Analyse der Nettoberechnungen Die Berechnungen zeigen, dass in den Steuerklassen I, III und IV (und damit auch in der Steuerklasse II) die Einkommenssystematik im Vergleich zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten kongruent verläuft. Die Analyse der Nettoeinkommensberechnung zeigt auch, dass Tarifbeschäftigte gegenüber Beamten grundsätzlich benachteiligt sind. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei beamteten Lehrkräften die Einkommen nach Lebensalter im Gegensatz zu tarifbeschäftigten Lehrkräften weiter ansteigen. Eine weiterer Einflussgröße ist der Familienzuschlag, den die beamteten Lehrkräfte im Gegensatz zu ihren tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen erhalten. Dieser Parameter spielt bei ein und zwei Kindern aber nur eine untergeordnete Rolle, da das Mehreinkommen nahezu mit dem Versicherungsbeitrag für ein zu versicherndes Kind identisch ist. Ein realer Zugewinn wird hier erst ab drei Kindern erreicht. Des Weiteren ist zu erkennen, das der entscheidende Parameter für das Nettoeinkommen eines beamteten Lehrers der Aufwand zur privaten Krankenversicherung ist. Aber selbst im worst case verdienen beamtete Kolleginnen und Kollegen zwischen 140 und 270 Euro mehr im Monat als tarifbeschäftigte Lehrer, wobei der Verlust bei höherem Lebensalter auf Werte zwischen 360 und 420 Euro anwächst. Weitere Berechnungen 4 zeigen, dass die VBL (Zusatzversorgung) ebenfalls eine entscheidende Einflussgröße ist, die das Nettoeinkommen von Tarifbeschäftigten entscheidend absenkt. Da der Arbeitgeberanteil für den Tarifbeschäftigten ein erhöhtes Steuer- und Sozialbrutto bedeutet, werden hier Minderungen des Nettoeinkommens zwischen 3 und 6 Prozent erreicht. Der Verlust nimmt dabei aufgrund der Lohnsteuertabelle bei steigenden Einkommen progressiv zu. 4 Gleichstellungsmodell und Bruttoeinkommenssimulationen Auf Basis der berechneten Nettolöhne von beamteten Lehrkräften können über die allgemeinen Lohnsteuertabellen unter Einbeziehung der VBL ebenfalls die zu einer Gleichstellung notwendigen Bruttolöhne der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen ermittelt werden 5. Die Abzüge für die VBL können aufgrund der Berechnungsstruktur lediglich auf Basis eines Näherungsmodells berechnet werden und beinhalten daher einen Fehler von maximal 0,75% 6 in den Einzelberechnungen. In Tabelle 3 und 4 sind in der Spalte Brutto Angestelltengleichstellung die äquivalenten Bruttogehälter, die sich aus dem Netto für beamtete Kolleginnen und Kollegen ergeben, dargestellt. Zunächst soll untersucht werden, welchen Einfluss die Steuerprogressionen (Steuerklasse III und IV) auf die Bruttorechnungen haben, um dann beurteilen zu können, in wieweit zu ermittelnde Bruttoforderungen auch die jeweiligen Nettogleichstellungen abbilden. 4 hier nicht weiter ausgeführt 5 Rekursives Rechenmodell, da es für die Berechnungen der Steuer- und Sozialausgaben keine Umkehrfunktion gibt. Im Resultat entsprechen die Berechnung aber exakt den Bruttolöhnen, die für ein gewähltes Nettoeinkommen notwendig ist. 6 Die Abgaben zur VBL errechnen sich aus dem tatsächlich zu ermittelnden Brutto. 4

7 Die Berechnungen der A12 Besoldung in der Stufe 7 (s. Tab. 3) zeigen, dass die Abweichungen bei den Fallgruppen, wo die Familienmitglieder privat mitversichert sind, lediglich zwischen 87 und 118 Euro liegen. Demnach hat die Steuerklasse besonders bei diesen Fallgruppen lediglich einen geringen Einfluss, um über die Bruttoforderungen eine Nettogleichstellung zu erreichen. Für die weiteren Berechnungen wird als Bezugswert das errechnete Tarifbeschäftigtenbrutto in der Steuerklasse IV, wobei als Basis zu dieser Berechnung das Beamtennettoeinkommen einer Familie mit drei Kindern und Ehepartner in der privaten Krankenversicherung verwendet und mit den derzeitigen Tabellenwerten EG11, EG12 und EG13 (Stufe 3, 4 und 5) verglichen. Hieraus ergibt sich dann eine äquivalente Brutto-Forderung in Prozent für eine entsprechende Gleichstellung, die sich in einer Einordnung in EG 11 EG13 ergeben würde. Die weiteren Berechnungen und die anschließende Analyse erfolgen auf dem oben beschriebenen Bezugswert für eine Gleichstellung. Der Hintergrund für diesen Bezugswert (drei Kinder, Familienmitglieder in der PKV), beruht darauf, dass vor allem auch Familien mit Kindern nicht schlechter gestellt sein dürfen als ihre beamteten Kolleginnen und Kollegen. Das bedeutet natürlich, dass Familien ohne Kinder oder bei denen die Kinder nicht in der PKV sind, gegenüber den vergleichbaren beamteten Kolleginnen und Kollegen weiterhin deutlich schlechter gestellt sind. Deshalb muss zuerst mit Nachdruck gefordert werden, dass Familienzulagen wieder berücksichtigt werden. Erst wenn sich im Verlauf der Tarifverhandlungen herausstellen sollte, dass diese Position nicht verhandelbar ist, stellt der Bezugswert der INI die absolute Mindestforderung dar. 4.1 Gleichstellung A12 Aus den Berechnungen der Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass im Vergleich zu A12/7 in EG11 in Stufe 3 ein Lohnzuwachs von 36,4% und 16,1% in Stufe 5 gefordert werden müsste, um eine Gleichstellung zu erreichen. In der Endstufe A12/12 würde eine Gleichstellung dann sogar eine Forderung von 45,8% (Stufe 3) und 25,3% (Stufe 5) bedeuten. Bei einer neuen möglichen Einordnung in EG 12 beträgt eine mögliche Lohnforderung in Stufe 5 zur Gleichstellung bei beamteten Kolleginnen und Kollegen in A12/7 nur noch 5,5% und 14,1% in der Endstufe A12/12. 5

8 Bei einer denkbaren Einordnung in EG13 würde sich die Gleichstellungsforderung nur noch marginal verringern (3,3% und 11,6% im Vergleich zu 5,5% und 14,1%). Tab.3: Auswertung Gleichstellung A12 auf Bruttobasis. A12 Gleichstellung Steuerklasse Anzahl Kinder Partner in PKV Kinder in PKV Kirchensteuer Netto Brutto Beamte A12 / Stufe Brutto Angestelltengleichstellung Netto Brutto Beamte A12 / Stufe 12 Brutto Angestelltengleichstellung Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 derzeit in EG Forderung 45,7% 32,0% 16,1% 57,4% 42,6% 25,5% derzeit in EG Forderung 32,0% 19,0% 5,5% 42,6% 28,6% 14,1% derzeit in EG Forderung 27,9% 16,3% 3,3% 38,2% 25,7% 11,6% 4.2 Analyse der Gleichstellung A12 Um eine Gleichstellung zur Beamtenbesoldung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zu erreichen, können zum einen eine neue Eingruppierung und zum anderen neue Tabellenentgeltwerte verhandelt werden. Die Berechnungen zeigen hier, dass bei einer neuen Eingruppierung die Verluste, verursacht durch eine Einordnung in EG11, deutlich minimiert werden können. Auf der anderen Seite ist auch zu erkennen, dass Einordnung in EG13 gegenüber EG12 keinen deutlichen Vorteil (ca. 2%) bietet. 6

9 Das zeigt, dass hier schon ein systematischer Fehler innerhalb des TV-L vorliegt, der nur behoben werden kann, wenn ab EG13 die Tabellenwerte neu verhandelt werden. Bei einer neuen Einordnung in EG12 würden Forderungen für die Neuschreibung der Tabellenentgeltwerte zwischen 5,2% und 12,3% betragen. Entscheidend dabei ist aber auf jeden Fall sich mittelfristig dem Gleichstellungswert der Endstufe zu nähern, da dieser entscheidend den Langzeitverdienst beeinflusst. Außerdem ist dabei jederzeit zu berücksichtigen, dass das jeweilige Bruttogehalt entscheidende Auswirkungen auf die späteren Rentenzahlungen hat. Eine Einführung einer neuen Erfahrungsstufe ist aus diesem Grund eher kontraproduktiv, da hier nach der formalen Logik des TV-L weiter 5 Jahre vergehen, bis eine reguläre Einordnung in diese Stufe 6 erfolgen kann. Die Simulationen zeigen an dieser Stelle, dass es gleichfalls sehr leicht möglich ist, Tabellenwerte innerhalb der bestehenden fünf Stufen zu entwickeln, mit der eine Gleichstellung auch auf Basis der fünf vorhandenen Gehaltsstufen erreicht werden kann. Eine Einführung einer neuen Stufe würden an dieser Stelle nur eine äußerst schlechte Kompromisslösung darstellen. Ebenfalls wird aus den Berechnungen ersichtlich, dass die Verluste 7 in den Stufen 3 und 4 erheblich sind. Noch dramatischer sind die Werte für Stufe 1 und 2, die gegenüber beamteten Lehrkräften auf Bruttobasis in Stufe 1 sogar bis zu 86% betragen. Aus diesem Grund ist es dringend angeraten, auch hier verbindliche tarifrechtliche Regelungen zu schaffen, die diese Verluste abmindern 8. Ebenfalls interessant für eine Analyse sind die Haushaltskalkulationen des Finanzministeriums (NRW) für Aufwendungen von Beamten und Tarifbeschäftigten in A12 und EG12. Dabei ergibt sich für die Beamtenkalkulation ein mittlerer Wert über alle Altersstufen inklusiver Pensionsrücklagen und Beihilfe von ,43 Euro und bei Tarifbeschäftigten von ,07 Euro. Diese Zahlen sind bei A12 nahezu identisch in der Haushaltskalkulation. Bei einem Faktor von 1,3 für den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben errechnet sich bei den derzeitigen Tabellenwerten ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung ein Wert von Euro in Stufe 5. Tab.4: Haushaltskalkulationen (NRW) für Tarifbeschäftigte und Beamte (EG11- A12) A12 Beamtenkalk. EG12 Tarifkalk. EG11 Stufe3 EG11 Stufe4 EG11 Stufe , , , , ,00 Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass für den Arbeitgeber die Einordnung in EG11 ein klares Ziel der Tarifrunde 2006 war. Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass das Argument einer Nichtverbeamtung aufgrund erfolgreicher Neueinstufung bei den jetzigen Tarifverhandlungen nach einem Gleichstellungsmodell in NRW eigentlich obsolet werden müsste. Ein weiterer Bestandteil der Simulationen waren die Auswirkungen der VBL in Bezug auf den zu zahlenden Eigenanteil der Tarifbeschäftigten 9. Hier zeigt sich, dass in der Endstufe der zu zahlende Eigenanteil aufgrund des zu versteuernden Arbeitgeberanteils und der Steuerprogression alleine schon einem Forderungsäquivalent von bis zu 5% Prozent entspricht. 7 reguläre Verweildauer immerhin 7 (3+4) Jahre 8 Schon jetzt zeigt sich, dass in NRW der neue Erlass zur Einstellung tarifbeschäftigter Lehrer, der erst im Februar 2009 seine vollen Auswirkungen (Auslaufen des Windandserlasses) zeigen wird, zu massiven Problemen in Bezug auf die Eingruppierung in den TV-L ( Anerkennung von vollen Jahren bei der Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung), führen wird. 9 Berechnungen hier nicht weiter ausgeführt. 7

10 4.3 Gleichstellung A13 Die Berechnungen der Tabelle 5 zeigen, dass im Vergleich zu A13/7 bei EG13 in Stufe 3 ein Lohnzuwachs von 34,8% und 15,6% in Stufe 5 gefordert werden müsste, um eine Gleichstellung zu erreichen. In der Endstufe A12/12 würde eine Gleichstellung dann sogar eine Forderung von 44,2% in Stufe 3 und 25,0% in Stufe 5 bedeuten. Rein formal kann hier nicht von einer neuen Eingruppierung ausgegangen werden, so dass die weiteren Berechnungen lediglich zeigen, wie Tarifbeschäftigte in EG14 oder EG15 eingeordnet werden müssten, um eine Gleichstellung zu erreichen. Tabelle 5 zeigt, dass bei EG14 Forderungen von 8,4% und 17,2% existent bleiben, um eine entsprechende Gleichstellung (A13/7 und A13/12) zu erreichen. Tab.5: Auswertung Gleichstellung A13 auf Bruttobasis A13 Gleichstellung Steuerklasse Anzahl Kinder Partner in PKV Kinder in PKV Kirchensteuer Netto Brutto Beamte A12 / Stufe Brutto Angestelltengleichstellung Netto Brutto Beamte A12 / Stufe 12 Brutto Angestelltengleichstellung Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 derzeit in EG Forderung 43,1% 30,1% 15,6% 54,8% 40,7% 25,0% derzeit in EG Forderung 31,3% 21,2% 8,4% 42,0% 31,0% 17,2% derzeit in EG Forderung 21,2% 7,4% -1,1% 31,0% 16,1% 6,9% 8

11 4.4 Analyse der Gleichstellung A13 Um eine Gleichstellung für Tarifbeschäftigte zur Beamtenbesoldung in A13 zu erreichen, ist im Gegensatz zur Beamtenbesoldung in A12 lediglich die Möglichkeit gegeben, die Tabellenwerte neu zu verhandeln bzw. eine neue Erfahrungsstufe 6 einzuführen. Die Forderungen, die dazu notwendig sind, belaufen sich in der Endstufe auf 20%. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu tarifbeschäftigten Lehrkräften in EG11, durch deren neue Eingruppierung in EG 12 ein großer Teil der Probleme gelöst werden kann, sich die Lösung für Sek. II Lehrkräfte im Vergleich deutlich schwieriger gestaltet. Eine Gleichstellung ist hier nur durch eine grundsätzliche Veränderungen der Entgeltordnung zu erreichen. Wie schon oben erläutert ist die Einführung einer Stufe 6 eine Lösung, die aufgrund der langen Wartezeit und den Auswirkungen auf die Rentenberechnungen nicht zu empfehlen ist. Es bleibt hier nur die Möglichkeit offen, die Tabellenwerte entsprechend für EG13, EG14 und EG15 neu zu schreiben. Dieses bedeutet für die Lehrkräfte aus Sek.II eine Mindestforderung von 13,5%, um nur die Verluste zur Gleichstellung in der beamtenäquivalenten Stufe 7 auszugleichen. Festzuhalten gilt hier, dass das Kernproblem der anstehenden Tarifverhandlungen die Tabellenwerte von EG13, EG 14 und EG15 darstellen, die systematisch auf völlig falschen Voraussetzungen beruhen. Auch hier sind für eine weitere Analyse die Kalkulationen für den Haushalt des Finanzministeriums (NRW) für Aufwendungen von Beamten und Tarifbeschäftigten in A13 und EG13 interessant. Dabei ergibt sich für die Beamtenkalkulation ein mittlerer Wert über alle Altersstufen inklusiver Pensionsrücklagen und Beihilfe von ,49 Euro und bei Tarifbeschäftigten 10 von ,96Euro. Tab.6: Haushaltskalkulationen (NRW) für Tarifbeschäftigte und Beamte (EG13- A12) A13 Beamtenkalk. EG13 Tarifkalk. EG13 Stufe3 EG13 Stufe4 EG13 Stufe , , , , ,00 Das bedeutet, dass bei Sek.II Lehrkräften (im Gegensatz zu A12 bzw. EG12) die Beamtenkalkulation noch ca Euro über der Endstufe liegt. Damit wird der Mittelwert der Gehälter der Tarifbeschäftigten sogar noch deutlicher unter Kalkulation für die Beamtenbesoldung liegen. 10 Bei einem Faktor von 1,3 für den Arbeitgeberanteil für Sozialabgaben 9

12 5 Bewertung Tarifbeschäftigte Lehrkräfte erleiden deutliche Nettoeinbußen gegenüber ihren beamteten Kolleginnen und Kollegen, obwohl sie gleiche Arbeit leisten. Dabei besteht die Diskriminierung nicht nur in den monatlichen Gehaltszahlungen, sondern auch in den späteren Rentenansprüche, sowie der Absicherung im Krankheitsfall für die einzelnen Kollegen und ihre Familien. Ziel der GEW muss es daher sein, Tarifverhandlungen zu führen, die die deutliche Annäherung an eine Gleichstellung tarifbeschäftigter und beamteter Lehrkräfte erreichen. Tarifverhandlungen also, die die Diskriminierung der Tarifbeschäftigten nicht weiter zementieren oder deren Ergebnis den Abstand zwischen angestellten Lehrkräften und Beamten nicht noch weiter erhöht. Uns ist bewusst, dass der Wunsch nach einer absoluten Gleichstellung und die Möglichkeit, eine solche zu erreichen, weit auseinanderliegen. Denn schon rein formal kann eine solche Gleichstellung aufgrund der unterschiedlichen Vergütungsstrukturen nicht zu 100% erreicht werden. Gerade deshalb kommt es darauf an, intelligente Forderungen zu entwickeln, die dem komplexen Sachverhalt gerecht werden und die dem unabdingbaren Prinzip, eine Gleichstellung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu erreichen, gerecht werden. Nur Forderungen, die diesem Prinzip treu bleiben, werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte dazu bewegen zu kämpfen. Aus diesem Grund hat sich die INI bereits im Februar 2008 darauf verständigt 11, die derzeitige reale Situation und die Auswirkungen der Regelungen des TV-L für Tarifbeschäftigte in Form von Modellrechnungen zu analysieren, um darauf aufbauend geeignete und realistische Forderungen stellen zu können. Mit Hilfe des eigens dafür entwickelten Tarifsimulationsprogramms ist es nun möglich jede individuelle Gehaltssituation für Lehrkräfte zu berechnen, Auswirkungen und Abhängigkeiten einzelner Parameter zu analysieren und ihre Einflussgröße abzuschätzen, um daraufhin Modelle und Forderungen zu entwickeln, die in kurz-, mittel- und langfristigen Strategien bei Tarifverhandlungen umgesetzt werden können. In einem ersten Schritt wurden hier die Nettoeinkommen und Differenzen zwischen beamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften unter Einbeziehung sämtlicher berechneter Parameter berechnet. In einem nächsten Schritt konnte nachgewiesen werden, dass bei dem von uns zugrunde gelegten Gleichstellungsmodell Beamten-Nettogehälter fast genau auf die Bruttogehälter der Tarifbeschäftigten und unabhängig von der Lohnsteuertabelle abgebildet werden können 12. Das unterstreicht eindeutig, dass die Rückrechnung der Beamtennettolöhne auf äquivalente Tarifbeschäftigtenbruttolöhne zulässig ist, um die derzeitigen Tabellenwerte im Hinblick auf eine Annäherung an eine Gleichstellung zu überprüfen und um die Tabellenwerte bzw. eine Neueinstufung daraufhin zu korrigieren. 11 Wohl in dem Bewusstsein, dass dieses ein hohes Engagement und einen erheblichen zeitlichen Aufwand bedeutet. 12 Die Differenzen liegen bei ca. 2% ausgenommen die Lohnsteuerklasse V. Diese Analyse wurde besonders deshalb durchgeführt, da bei den Informationsveranstaltung zur Tarifrunde 2009 der GEW NRW in Köln vom Landesvorstand vehement bestritten wurde, dass dies nicht möglich sei. 10

13 5.1 Folge aus den Modellrechnungen Forderungen in den kommenden Tarifverhandlungen, die auf Prozentforderungen, also auf lineare Einkommenssteigerungen abheben, schaden den Interessen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Eine rein lineare Einkommenssteigerung kann die strukturelle Diskriminierung der Tarifbeschäftigten im TV-L weder aufhalten, noch vermindern. Sie wird sie sogar verstärken. Denn aller Erfahrung nach wird in einem nächsten Schritt die prozentuale Erhöhung für Tarifbeschäftigte die Vorlage für eine prozentuale Erhöhung der Beamtengehälter sein, was den Abstand zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten noch weiter erhöhen wird. Wenn sich jedoch dieser Abstand noch weiter erhöht, dann ist nicht mehr vorstellbar, wie er im Rahmen des TV-L jemals wieder einholbar sein wird. Ein weiteres Argument, das bei tarifbeschäftigten Lehrkräften eindeutig gegen eine lineare Einkommenssteigerung spricht, sind die erheblichen Unterschiede der Verluste zwischen Sek. I und Sek. II Lehrern. Diese Verluste konnten aufgrund der Simulationen sehr eindeutig belegt werden. Wenn die Forderung nach diskriminierungsfreien Tarifverhandlungen von der GEW ernst gemeint ist, dann kann und darf eine lineare Einkommenssteigerung kein Ziel der Tarifrunde 2009 sein. Aus diesem Grund hält es die INI für dringend angeraten, die Benachteiligungen einzelner Gruppen im Vergleich untereinander und in der Differenz zu beamteten Kolleginnen und Kollegen genau zu analysieren, um dann individuelle Verbesserungen zu erreichen (wie z.b. auch für die Gruppe der Werkstattlehrer oder Sozialarbeiter). Dies ist nach den Erfahrungen des Netzwerks der INI ganz entscheidend für die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, sich am Arbeitskampf zu beteiligen. Deshalb ist das Modell zur Gleichstellung gerade zu hervorragend geeignet, eine Schlechterstellung zu verbeamteten Kollegen prozentual objektiv zu messen 13, um dann die Situation durch Neueingruppierung oder Veränderung der Tabellenwerte individuell das heißt konkret bezogen auf die Gruppe/Stufe - zu verbessern. Die INI lehnt zum derzeitigen Zeitpunkt die Forderung nach einer generellen Einordnung aller Lehrer in EG13 ab. Die politische Motivation für diese Forderung ist zwar völlig verständlich und diese Forderung sollte in der Zukunft, wenn die Kolleginnen und Kollegen nach der neuen Studienordnung auf den Arbeitsmarkt kommen, auch weiter verfolgt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist sie jedoch für die Tarifrunde 2009 aus besagten Gründen kontraproduktiv und geht an den Problemen und Vorstellungen der derzeitig im System befindlichen Sek. II-Lehrkräfte vorbei. Dies bedeutet ganz konkret, dass die Sek. II Lehrer in der Tarifrunde leer ausgehen würden. Stattdessen ergibt sich aus der vorangestellten Analyse, dass eine Gleichstellung der EG 11 Lehrkräfte machbar wäre, wenn sie in EG 12 eingruppiert werden und die Tabellenwerte um eine im Vergleich zu EG 13 relativ niedrige Prozentzahl angehoben werden würden. Auf alle Fälle müssen aber in dieser Tarifrunde Lösungen geschaffen werden, die allen Kolleginnen und Kollegen in den Eingruppierungen unter EG11 (z.b. Werkstattlehrer) eine deutlich bessere Eingruppierung ermöglichen. 13 Damit ist nicht gemeint, dass eine Gleichstellung auch in absoluten Zahlen in der Tarifrunde 2009 erreicht werden muss (Wunsch und Realität). 11

14 In der Tarifrunde 2009 müssen verbindliche tarifliche Regelungen zur Eingruppierung für nach dem Oktober 2006 neu eingestellte Lehrkräfte geschaffen werden. Neben der generellen Eingruppierung muss auch die Stufenordnung eindeutig und widerspruchsfrei geregelt sein. Gerade die Erfahrungen in NRW zeigen, dass die derzeitige Stufenzuordnung durch Sachbearbeiter der jeweiligen Bezirksregierungen nach dem Winandserlass ( 16 (5)) sehr unterschiedlich vorgenommen wird. Das führt zwangsläufig nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu willkürlichen und von den Betroffenen nicht nachvollziehbaren Einstufungen. Ebenfalls muss bei den Stufenzuordnungen bedacht werden, dass nicht nur Quer- und Seiteneinsteiger mit Berufserfahrung als tarifbeschäftigte Lehrkräfte eingestellt werden. In dieser Gruppe sind auch jüngere Kolleginnen und Kollegen, die regulär ein Lehramt studiert haben und z.b. aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung nur als Tarifbeschäftigte eingestellt werden. Hier liegt in den meisten Fällen keine Berufserfahrung vor, so dass diese Kollegen in die Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werden. Das bedeutet ein Nettoverdienst von 1485 Euro (Steuerklasse I) in EG11, und damit eine Nettodifferenz gegenüber Stufe 3 von 200 Euro, was einer Gesamtdifferenz nach 10 Jahren von Euro entspricht. Aus diesem Grund sollte eine Vorweggewährung von 2 Stufen unabhängig von der Berufserfahrung aufgrund der langen Ausbildungszeit grundsätzlich gefordert werden. Die INI setzt sich dafür ein, dass die Stufen 1 und 2 grundsätzlich entfallen. Aus der vorangehenden Analyse ergibt sich ein weiterer interessanter Aspekt. Die Kalkulationen zur Haushaltsberechnung des Finanzministeriums NRW zeigen, dass bei einer Neueingruppierung 14 der EG11 Lehrer in EG12 verbunden mit einer weiteren moderaten Erhöhung des Tabellenwertes, eine Verbeamtung zumindest nicht mehr kostenungünstiger ist. Durch strategisch durchdachte Forderungen damit ist explizit keine lineare Lohnsteigerung gemeint und aufgrund des eklatanten zukünftigen Lehrermangels kann hier auch ein erheblicher Druck auf die Politik 15 ausgeübt werden, zukünftig Lehrkräfte als Quer- und Seiteneinsteiger auch weit über das Alter von 35 Jahren hinaus noch zu verbeamten. Diese Chance sollte in den kommenden Tarifverhandlungen durch eine Festlegung auf eine lineare Einkommenssteigerung nicht leichtfertig verspielt werden. 14 Die Neueingruppierung z.b. in EG 12 ist zwar beabsichtigter Bestandteil der Tarifrunde 2009 und führt bei erfolgreichen Neuverhandlungen zu Lohnerhöhungen, stellt aber im Sinne der betroffenen KollegInnnen lediglich eine Korrektur einer schon rein formal falschen Zuordnung im TV-L dar. 15 Zumindest in NRW 12

15 6 Die Gleichstellung in Zahlen Ein Modul des Simulationsprogramms wurde so konzipiert, dass auf Basis der Bruttosimulationen für Tarifbeschäftigte die Tabellenwerte für das von der INI entwickelte Gleichstellungskonzept 16 berechnet werden kann. Dazu wurden Algorithmen so entworfen, dass die beamtenäquivalenten Bruttogehälter in Abhängigkeit der Stufenerhöhungen über eine Lebensarbeitszeit von 25 Jahren integriert und auf die 5 Stufen des TV-L verteilt werden (Wippe). In Tabelle 8 sind die neuen Tabellenwerte für eine Gleichstellung dargestellt. Zum Vergleich sind in Tabelle 7 die derzeitigen Werte des TV-L dargestellt. Tab.7 Tabellenwerte TV_L 2006 TV-L Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 Tab.8 Tabellenwerte bei Gleichstellung TV-L -NEU Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 EG11 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 EG , , , , ,00 Die Werte der Tabelle 8 stellen damit die für eine Gleichstellung (prozentuale Erhöhung um bis zu 29%) notwendig zu erreichenden Verhandlungsergebnisse dar 17. Diese Werte stellen das grundsätzliche Ziel von diskriminierungsfreien Tarifverhandlungen. dar. Aus diesem Grund fordert die INI die GEW auf, die Verwirklichung eines Gleichstellungskonzept als unabdingbares Leitziel für die jetzige Tarifrunde 2009 zu setzen. Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zahlen des von der INI entwickelten Gleichstellungskonzeptes zudem ganz eindeutig unterstreichen, dass bei einer beamtenäquivalenten Bezahlung von Tarifbeschäftigten, diese für die Landesregierungen teurer sind als Beamte und damit die Sanierung des Haushalts einseitig zu Lasten der tarifbeschäftigten Lehrkräfte geht. Aus diesem Grund sieht es die INI ebenfalls als unbedingtes strategisches Konzept an, gerade nicht lineare Tariferhöhungen zu fordern, sondern mit differenzierten und an die jeweiligen Probleme der Entgeltgruppen und Entgelttabellen für Lehrkräfte, Erzieher, Sozialpädagogen etc. angepasste Tarifforderungen zu stellen, um somit auch die Chance zu nutzen, auf der politischen Ebene Veränderungen zu erreichen. 16 Angestelltenbrutto in der Steuerklasse IV bei drei Kindern, alle Familienmitglieder in PKV 17 In den Berechnung ist inbegriffen, dass Tarifbeschäftigte aus EG11 zukünftig in EG12 eingruppiert werden. Dieses Versäumnis aus der Tarifrunde 2006 muss in dieser Tarifrunde unbedingt behoben werden. 13

16 Auf diesem Weg stellt das entwickelte Gleichstellungskonzept als Leitziel eine gerechte und diskriminierungsfreie Bezahlung von Lehrkräften innerhalb eines Lehrerzimmers dar. Auf der Basis sämtlicher Simulationen und unter Abwägung strategischer Möglichkeiten sind die prozentualen Erhöhungen aus Tab. 9 zu fordern. Diese Forderung beinhaltet ebenfalls, dass die einzelnen Entgeltgruppen zukünftig identisch den entsprechenden Besoldungsgruppen zugeordnet werden. Zusätzlich werden alle übergeleiteten Tarifbeschäftigten (Lehrkräfte) in der Stufe 5 mit Zulage in die nächst höhere Entgeltgruppe gleicher Stufe eingruppiert. Tab.9 Prozentuale Forderungen für die Tarifverhandlungen 2009 TV-L REAL Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 EG11 EG12 24,86% 24,78% 21,40% 20,38% 14,08% EG13 29,72% 29,61% 29,41% 28,34% 25,89% EG14 30,29% 30,29% 29,55% 34,50% 29,18% EG15 36,36% 36,43% 36,99% 30,24% 29,07% Das Gesamtpaket der Forderungen beläuft sich auf 315 Mio. Euro Mehrausgaben für den Arbeitgeber in NRW, um die gesamte Gleichstellungsforderung für EG11 bis EG15 zu finanzieren 18. Das entspricht zukünftigen Mehrausgaben für das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW von 2,47% bei einem Gesamtvolumen von ,2 Mio. Euro bezogen auf das Haushaltsjahr Den größten Anteil an diesem Volumen würde dabei mit 41,7% die Neueingruppierung von Lehrkräften aus EG11 in EG12 bedeuten. Die Industrie 19 fordert sogar von der Bundeskanzlerin auf dem Bildungsgipfel Investitionen von 25 Milliarden Euro pro Jahr und damit die Bildungsausgaben gemessen am BIP von 5,1 % auf 6,1 Prozent zu erhöhen 20. Das Gleichstellungsmodell für NRW würde bezogen auf diese Investitionen lediglich einen minimalen Anteil von 1,27% ausmachen und wäre damit der erste Schritt, den Lehrerberuf wieder interessant zu machen. 6.1 Strategie und Begründung der Forderungen Die INI spricht sich strategisch für die differenzierten prozentualen Erhöhungen aus Tab. 9 aus, um durch die Darstellung der unsäglichen Diskriminierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften und die Bedeutung für die zukünftige Bildungspolitik die Solidarität gerade auch in der Bevölkerung zu erreichen Bereinigter Wert unter Berücksichtigung der Steuermehreinnahmen. 19 BITKOM und VDI 20 Mit einem Anteil der Bildungsausgaben in Höhe von 5,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt Deutschland im internationalen Vergleich der Industrienationen weit hinten. Der Durchschnitt der OECD- Länder beträgt 5,8 Prozent vom BIP. Noch schlechter ist die Position Deutschlands bei den öffentlichen Bildungsausgaben, die mit einem BIP-Anteil von 4,2 Prozent weit hinter dem OECD-Durchschnitt von 5,0 Prozent liegen. 21 Gerade die Elternverbände sprechen sich immer wieder gegen eine Beamtung von Lehrkräften aus ohne zu wissen welche finanziellen Einbußen damit tarifbeschäftigte Lehrkräfte hinnehmen müssen und was dieses für die Motivation der Kolleginnen und Kollegen langfristig bedeutet. 14

17 Dieses ist nicht möglich, wenn die Tarifrunde 2009 lediglich als Lohnerhöhung in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Damit würden sich die Forderungen von Lehrerinnen und Lehrern im Allgemeinen und besonders von Tarifbeschäftigten nicht von Forderungen anderer Gewerkschaften abheben. Gerade die Bildungspolitik ist im Moment ein zentrales Thema in der Politik und wird es auch im Jahr 2009 sein. Zudem kann damit in Form eines deutlich geschärften Profils, besonders gegenüber verdi, entscheidend dazu beigetragen werden auch in der Öffentlichkeit breite Unterstützung zu finden. Dieses gelingt aber nur, wenn man strategisch fordert, diese Unterbezahlung auch zu egalisieren. Das bedeutet nicht, dass dieses Ziel mit dieser Forderung zwangsläufig auch in dieser Tarifrunde 2009 erreicht wird (Streikkonzept), aber nur so ist gewährleistet, dass man immer wieder in den weiteren Tarifrunden an dieses Leitziel anknüpfen kann. Den Ist-Zustand (29%) als besorgniserregend zu beklagen und nur einen Bruchteil der Differenz in den Tarifverhandlungen zu fordern, wäre kontraproduktiv, da die Glaubwürdigkeit verloren geht, diese Ungerechtigkeit beseitigen zu wollen. Dieses gilt sowohl für die Wahrnehmung bei den Kolleginnen und Kollegen, als auch in der Öffentlichkeit. Gerade für die Akzeptanz der Tarifforderung in der Öffentlichkeit ist ein nachvollziehbares Gesamtkonzept dringend notwendig. Eine bloße Forderung um Prozentpunkte kann in Zeiten angespannter Haushalte nur wenig Rückendeckung finden. Eine Vision der Beseitigung einer Ungerechtigkeit relativiert hingegen jede Prozentage. Eine Gleichstellung als Leitziel ist eben nicht eine Forderung um eine Erhöhung, sondern die Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Die Sensibilität der Öffentlichkeit für Ungleichbehandlung von Geringverdienern muss, besonders im Jahr entscheidender Wahlen, der Strategie der Tarifpartner Rechnung tragen. Lehrkräfte mit Familie, Neueingestellte und ReferandarInnen, die sich mittlerweile mit einer Einkommenssituation eines Hartz IV-Empfängers konfrontiert sehen, sind auch für Eltern und Schülerinnen und Schüler nicht hinnehmbar. Gerade diese Gruppe der WählerInnen für unsere Interessen zu mobilisieren, sind bei einem schlüssigen Streikkonzept ein unersetzbarer Trumpf(siehe Berlin). Ein Ausbleiben des Nachwuchses, das sich jetzt schon deutlich abzeichnet tut sein Übriges. Wir sind der Meinung, dass die augenblickliche Situation für die GEW eine einmalige Chance bietet, mit einem schlüssigen Gesamtkonzept, dem die Gleichstellung der Lehrer zu Grunde liegt, sich als Gewerkschaft in der Öffentlichkeit zu profilieren und somit auch bei den Mitgliedern verlorenen Boden wieder gut zu machen. 15

18 7 Weitere Forderungen Die weiteren Forderungen an die BTK zur Tarifrunde 2009 beziehen sich ebenfalls auf wesentliche Korrekturen des TV-L und wurden auf dem 7. landesweiten Treffen der INI von Teilnehmern beschlossen. 1. Die Entgeltstufe 3 muss zur Eingangsstufe werden. 2. Die Entgeltstufen 1 und 2 müssen ersatzlos gestrichen. Die Tabellenwerte müssen entsprechend der errechneten Einzelwerte des INI-Gleichstellungskonzeptes je Entgeltgruppe und stufe prozentual angehoben werden, um die Gleichstellung zu erreichen (siehe Tabelle 9). 3. Die Entgeltstufe 5 zuzüglich einer individuellen Zwischenstufe nach der KollegInnen vergütetet werden, muss automatisch in die gleiche Stufe der nächst höheren Erfahrungsgruppe übergehen. 4. Familien- und Ortszuschläge müssen fester Bestandteil des TV-L werden. 5. Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege müssen fester Bestandteil des TV-L werden. Der Deckel muss weg. 6. Die Laufzeit des TV-L muss an die Laufzeit des TVöD gekoppelt werden. 7. Abschaffung des Leistungsentgeltes ( 18) durch Rückführung in die Tabelle. 8. Die Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte muss nach den bisherigen Regelungen fortgeführt werden. 9. Sofortige Festschreibung der Wochenarbeitszeit von LehrerInnen auf 38,5 Stunden entsprechend 6 des TV-L. 10. Die Referendarsbezüge müssen angehoben werden, um die seit der letzten Anhebung durch die Inflation entstandenen Verluste auszugleichen. 11. Die Eingruppierung muss im Tarifvertrag geregelt werden und nicht in willkürlichen Erlassen. 12. Werkstattlehrer o.ä., die in NRW als Lehrkräfte nach Tarif beschäftigt werden, müssen mindestens in Erfahrungsgruppe 11 oder höher eingruppiert werden. 13. Die GEW muss zur Durchsetzung der Forderungen einen schlüssigen Aktionsplan vorlegen. 16

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