D 5063 F. Nachrichten 3/2015. der Deutschen Rentenversicherung Hessen

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1 D 5063 F Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen 3/2015 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015 1

2 INHALT 3 Verbesserung der Altersversorgung Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung? 7 Beruf, Pflege, Balance Deutsche Rentenversicherung Hessen unterzeichnet Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 9 Stimmen aus der Selbstverwaltung: Dr. Stefan Hoehl (Vorstandsvorsitzender) und Gabriele Kailing (alternierende Vorstandsvorsitzende) über das Engagement der Deutschen Rentenversicherung Hessen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 10 Chancen geben Thomas Hild-Füllenbach, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen, engagiert sich beim Berufsbildungswerk Südhessen ggmbh 11 Zeigen, was möglich ist Bäder- und Rehatour Eleonoren-Klinik schafft erneut das Triple Bestmögliche Betreuung für Rehabilitanden durch konsequentes Qualitätsmanagement 13 Qualifiziert für die Ausbildung junger Ärzte Klinik Sonnenblick der Deutschen Rentenversicherung Hessen wird akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsklinik Marburg 14 Chronik: 125 Jahre Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung in Hessen 20 Jetzt will ich' s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare 22 Bücher 23 Nachträge und Ergänzungen Impressum Herausgeber und Verleger: Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße Frankfurt a. M. Telefon (069) Telefax (069) Internet Redaktion: Astrid Morchat, Frankfurt am Main. Die Nachrichten sind das satzungsgemäße Veröffentlichungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie erscheinen alle drei Monate und werden im Rahmen der Aufklärungspflicht kostenlos abgegeben. Für die mit Namen gekennzeichneten Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. Nachdruck mit Ausnahme der mit Namen gekennzeichneten Beiträge gegen Belegstück gestattet. Quellenangabe erbeten. 65. Jahrgang Auflage ; ISSN Gesamtherstellung: Westdeutsche Verlags und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4-6, Mörfelden- Walldorf Fotos: Deutsche Rentenversicherung Hessen 2 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

3 Verbesserung der Altersversorgung Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung? Von Jakob Brähler*) Eine ausreichende am bisherigen Lebensstandard ausgerichtete Altersvorsorge das sind Erwartungen, mit denen sich jeder Arbeitnehmer befasst, der die Zeit nach dem Berufsleben plant. Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Säulen. Bei einem abhängig Beschäftigten sind dies zunächst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ggf. eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und zuletzt als dritter Baustein eine private Altersvorsorge. Die nachstehenden Ausführungen beleuchten kurz diese drei Säulen, befassen sich mit weiteren Vorschlägen aus dem Bereich der Rentenversicherungsträger und zeigen Möglichkeiten auf, wie im bestehenden System der gesetzlichen Rentenversicherung der Erwerb zusätzlicher Rentenanwartschaften realisiert werden kann, um im Alter und auch bei einer möglichen vorzeitigen Erwerbsminderung eine höhere gesetzliche Rente zu erhalten. Ausgangslage Anlässlich des Festaktes 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung am 2. Dezember 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus führte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus, sie sei überzeugt, dass sich zukünftig nur durch eine Mischung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge eine angemessene Absicherung im Alter aufbauen lasse 1). Viele Jahrzehnte bildeten die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung die wesentliche Grundlage für abhängig Beschäftigte im Alter, ergänzt ggf. durch betriebliche Altersvorsorge. 1) Rede zum Festakt 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung am 2. Dezember 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus, in: Deutsche Rentenversicherung, Heft 4, 2014, S. 200 ff (203) 2) Vgl. Ruland, in: GK SGB VI, Einleitung Rz. 49 *) Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Mit der Einführung einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (sogenannte Riester-Rente) im Jahre 2003 durch das Altersvermögensgesetz wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet, durch den das Rentenniveau zukünftig abgesenkt werden und die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge dies kompensieren sollte. 2) Neben einer Reihe von Einschränkungen hinsichtlich der Anrechnung und Bewertung von Zeiten führte der Altersvorsorgeanteil (sogenannte Riester-Treppe) bereits zu einer Absenkung des Rentenniveaus bei den Rentenanpassungen der folgenden Jahre. Während das derzeitige Rentenniveau etwa 49 Prozent der sogenannten Eckrente 3), gemessen am Durchschnittsentgelt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vor Steuern, beträgt, kann dieses bis zum Jahr 2030 auf ca. 43 Prozent gegenüber dem Durchschnittsentgelt absinken. Zusätzliche Vorsorge für das Alter Ob durch Riester-Sparen ein Ausgleich geschaffen werden kann, ist derzeit zumindest fraglich. Die Riester- Rente wird kontrovers bewertet. Zurzeit gibt es ca. 16 Millionen Verträge, von denen allerdings ein beachtlicher Teil ruhend gestellt ist. 4) So titelte unter anderem der Tagesspiegel am 19. März 3) Die sogenannte Eckrente oder Standardrente ist die Rente eines Versicherten, der 45 Jahre Durchschnittsentgelt verdient, davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und so 45 Entgeltpunkte erworben hat. Ab 1. Juli 2015 hat er einen Anspruch auf eine Altersrente in Höhe von 1.314,45 Euro brutto abzüglich ca. 10 Prozent Beitragsanteil Krankenversicherung und Beitrag Pflegeversicherung (131,45 Euro) = Euro netto vor Steuern. 4) Da relevante Kennzahlen zur Riester-Rente fehlten, hat sich das DIW bereits im Jahr 2010 für eine systematische Überprüfung der Riester- Rente ausgesprochen. Vgl. Pressemitteilung des DIW vom Februar Manager Magazin v. 15. Juli 2013: Etwa 19,5 Prozent der Riester-Verträge sollen 2013 ruhend gestellt gewesen sein Riester in der Zinsfalle trotz staatlicher Zulagen lohnen sich viele Produkte zur Altersvorsorge nicht 5). Die Riester-Reform steht auch deswegen zunehmend in der Kritik, weil sie die Verluste der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen könne. 6) Auch die Betriebsrenten werden durch die derzeitige Niedrigzinsphase für Konzerne immer teurer. 7) In der Vergangenheit ist eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet worden, wie das Niveau der Altersversorgung in bisheriger Höhe gesichert werden könnte. So ist von der Deutschen Rentenversicherung Baden- Württemberg vorgeschlagen worden, dass die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls ein kapitalgedecktes Vorsorgeprodukt anbieten könne, das in gleicher Weise wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden müsse. Hierbei wird beispielsweise auf staatliche Pensionsfonds zur Altersvorsorge in Schweden und Norwegen verwiesen, die ebenfalls Gelder zur kapitalgedeckten Altersvorsorge verwalten und steuern. 8) 5) Tagesspiegel vom 19. März ) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. April 2015 Wie soll man noch für das Alter vorsorgen?" 7) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. März ) Zimmermann, Yes we can. Die Deutsche Rentenversicherung könnte ein kapitalgedecktes Vorsorgekonto anbieten, in: Soziale Sicherheit 2012, S. 325 ff; Tuchscherer, Alternative zur bestehenden privaten Altersvorsorge: Das Modell des Vorsorgekontos der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, in: Soziale Sicherheit 2012, S. 330 ff Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015 3

4 Zwischenzeitlich liebäugelt die Partei Die Grünen ebenfalls mit einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung, die als öffentlich-rechtliches, kostengünstiges Standard- oder Basisprodukt als Alternative zur Riester-Rente ausgestaltet werden könnte. 9) Bedenken gegen kapitalgedeckte Produkte in der gesetzlichen Rentenversicherung äußern Rische und Thiede 10), weil die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der kapitalgedeckten Altersvorsorge keine Produkte mit für den Versicherten vergleichbar guten Ergebnis wie in der privaten Versicherung anbieten könnten. Hiergegen sprechen eine ganze Reihe von Gründen, angefangen von wettbewerbs- bzw. europarechtlichen Problemen über Fragen der Kalkulation von Beiträgen und Leistungen eines solchen kapitalgedeckten Produkts bis hin zur Frage, in welcher Weise die Anlage des im Rahmen dieses Produktes akkumulierten Kapitals zu gestalten wäre. 11) Bislang liege kein Vorschlag vor, in dem konkrete und umsetzbare Antworten auf diese Fragen formuliert wären. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme auf den Kapitalmärkten und den Verwerfungen, denen kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte dadurch ausgesetzt seien, sollte die gesetzliche Rentenversicherung keine kapitalgedeckten Produkte zur zusätzlichen Altersvorsorge anbieten. Vielmehr schlagen sie vor, durch die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen höhere Rentenanwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. 12) Mit einem monatlichen Aufwand von ca. 3,2 Prozent des Durchschnittsbruttoverdienstes könnte ein Durchschnittsverdiener in 30 Jahren einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent ausgleichen. 13) 9) vom 24. März 2015; siehe auch Nakielsky, Große Hürden auf dem Weg zu einem Vorsorgekonto, in: Soziale Sicherheit 2012, S ) Rische, Thiede, Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung, in: NZS 2013, S. 602 ff (604) 11) Rische, Thiede, NZS 2013, S ) Rische, Thiede, NZS 2013, S ) Kreikebohm, Kollakowski, Weichenstellungen gegen künftige Altersarmut, in: Soziale Sicherheit 2013, S. 365 ff (369) Beitragszahlungen nach 187a SGB VI Dabei bietet sich für Interessierte bereits nach geltendem Recht der Erwerb zusätzlicher Rentenanwartschaften für eine höhere Altersvorsorge an. Grundlage sind die Regelungen in 187a in Verbindung mit 109 Abs. 1, Satz 2 und 3, Absatz 4 Nr. 4 SGB VI. 187a Abs. 1 SGB VI 14) regelt Folgendes: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente später zu beanspruchen. Nach der Gesetzesbegründung 15) soll dieses Gestaltungsrecht Versicherten ab Vollendung des 55. Lebensjahres eingeräumt werden. Hierfür ist eine entsprechende Auskunft des Rentenversicherungsträgers einzuholen ( 109 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Diese Rentenauskunft enthält auf Antrag des Versicherten die Höhe der Beiträge, die zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich sind ( 109 Abs. 4 Nr. 4 SGB VI). Rentenauskunft und Beitragszahlung zum Ausgleich einer vorzeitigen Altersrente stehen somit im Zusammenhang. Dabei kann bei berechtigtem Interesse eine Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden ( 109 Abs. 1 Satz 3 SGB VI). 14) 187a SGB VI ist durch Artikel 2 Nr. 16, Artikel 10 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 (BGBl I, Seite 1078) mit Wirkung zum 1. August 1996 in das SGB VI eingefügt worden. 15) BT-Drucks. 13/4336, S. 23 Die vorzeitige Inanspruchnahme ist Versicherten ab den Geburtsjahrgängen 1964 abgesehen von bestimmten auslaufenden Übergangsregelungen nur noch bei der Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen möglich. Zukünftig werden Altersrenten für langjährig Versicherte ohne Abschlag gewährt, wenn der Berechtigte das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat ( 36 Satz 1 SGB VI). Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich ( 36 Satz 2 SGB VI). In diesem Falle wäre die vorzeitig bezogene Altersrente mit einem Abschlag von 14,4 Prozent behaftet. Diesen könnte der Versicherte mit entsprechenden Zahlungen ausgleichen. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann zukünftig nach Auslaufen der Übergangsfristen mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, wenn der Berechtigte zu Beginn der Altersrente schwerbehindert ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat ( 37 Satz 1 SGB VI). Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich ( 37 Satz 2 SGB VI). Sie ist mit Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent verbunden. Die Berechtigung zur Zahlung der Beiträge hängt davon ab, dass die Wartezeit für die vorgenannten Altersrenten, das gilt insbesondere für die Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt wird. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 Versicherungsjahre) müssen somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Altersrente erfüllbar sein. Allerdings setzt die Regelung in 187a nicht voraus, dass die genannte Altersrente auch tatsächlich vorzeitig in Anspruch genommen wird, wie bereits der Wortlaut in 187a Abs. 1 Satz 1 zeigt, dass nämlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge gezahlt werden können. Damit können nicht nur die Abschläge für eine vorzeitige in Anspruch genommene Altersrente ausgeglichen werden, sondern zusätzlich zu einer zum späteren Zeitpunkt in Anspruch genommenen (Regel-) Altersrente weitere rentenerhöhende Anwartschaften erworben werden. Allerdings ist eine Beitragszahlung maximal bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze möglich. Das heißt, auch während des Bezuges einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze noch eine Beitragszahlung erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zahlung von Beiträgen nach 187a 4 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

5 SGB VI steht die endgültige Höhe einer zukünftigen Altersrente noch nicht fest, auch nicht die bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme möglichen Abschläge. Die Rentenberechnung wie auch die möglichen Abschläge erfolgen daher auf der Grundlage der bisher gezahlten Beiträge sowie aufgrund der Hochrechnung eines vom Arbeitgeber bescheinigten aktuellen Arbeitsentgelts ( 187a Abs. 2 SGB VI). Erteilt auf dieser Basis der Rentenversicherungsträger dem Versicherten eine entsprechende Auskunft hinsichtlich der erforderlichen Zahlung der Beiträge zum Ausgleich des berechneten Abschlages, folgt hieraus nicht, dass die Beiträge sofort oder überhaupt gezahlt werden müssen. Vielmehr kann der Versicherte von einer (vollständigen) Zahlung der Beiträge absehen bzw. die Zahlung auf einen längeren Zeitraum bzw. mehrere Jahre verteilen. Die nach 187a SGB VI gezahlten Beiträge sind weder Pflichtbeiträge noch freiwillige Beiträge. Sie werden keinem bestimmten Zeitraum zugeordnet und sind daher nicht auf die Wartezeit anrechenbar. Ihre Bewertung erfolgt durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten ( 76a SGB VI). Dieser wird mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors ermittelt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bereitschaftserklärung bzw. der Beitragszahlung. Der Zuschlag erhöht die Summe aller Entgeltpunkte aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ist. Erweiterte Anwendung der Zahlung von Beiträgen nach 187a SGB VI Aufgrund des Hinweises in der Gesetzesbegründung zu 187a SGB VI, dass eine Zahlung von Beiträgen ab dem 55. Lebensjahr möglich ist, beraten die Rentenversicherungsträger ihre Versicherten entsprechend über diese vom Lebensalter eingeschränkte Möglichkeit. In der Praxis wird von diesem Gestaltungsrecht bisher nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht. 109 Abs. 1 Satz 3 enthält aber den Hinweis, dass bei berechtigtem Interesse eine Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des sinkenden Rentenniveaus und der Frage, wie am besten für das Alter vorgesorgt werden kann, sollten die Rentenversicherungsträger die enge Auslegung von 187a SGB VI überdenken und auch jüngeren Versicherten die Möglichkeit der Beitragszahlung nach 187a SGB VI eröffnen. Wenn Beschäftigte, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, sich bereits über ihre Altersvorsorge Gedanken machen und hierfür langfristig wirkende Entscheidungen treffen sollen, sollte auch zu diesem Zeitpunkt eine Beitragszahlung nach 187a SGB VI eröffnet werden. Der Wortlaut des 187a SGB VI lässt diese Regelung zu. Lediglich muss die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren bis zum geplanten frühen Rentenbeginn erfüllbar sein. Die Begrenzung auf die Zeit ab dem 55. Lebensjahr ergibt sich nicht aus der Vorschrift, sondern findet sich lediglich in der Gesetzesbegründung aus dem Jahre Dies war allerdings eine Zeit, in der die Altersrente noch die Absicherung des Lebensstandards als zentrales Sicherungsziel hatte. Ein solcher Lebensstandard war durch ein Rentenniveau von 70 Prozent sichergestellt. 16) Im Jahre 2000 betrug das Nettorentenniveau etwa 71 Prozent, was einem Bruttorentenniveau von rund 48 Prozent und einem Nettorentenniveau vor Steuern von rund 53 Prozent entsprach. 17) Auch war zum damaligen Zeitpunkt lediglich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent bei einem vorzeitigen Bezug von drei Jahren der Altersrente gesetzlich vorgesehen. Diese Gegebenheiten haben sich grundlegend geändert, sodass die bestehenden Möglichkeiten durchaus erweiternd ausgelegt werden sollten. Durch eine regelmäßige Beitragszahlung bereits zu Beginn des Berufslebens über einen zumindest 30-jährigen Zeitraum wird Versicherten die Möglichkeit 16) Vgl. die Ausführungen von Kreikebohm, Die Lebensstandardsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung als auslaufendes Modell?, in: SGb 2015, S. 181 ff (184) 17) Kreikebohm, SGb 2015, S. 184 eröffnet, zusätzliche Rentenanwartschaften für die Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen. Da die gesetzliche Rentenversicherung nicht renditeorientiert arbeitet, fallen im Gegensatz zu den Riester-Produkten keine Verwaltungskosten an, die das Produkt verteuern. Im Erlebensfall profitiert der Versicherte auf jeden Fall auch bei Eintritt einer vorzeitigen Erwerbsminderung sowie seine Hinterbliebenen. Die Rentenversicherung hat nicht nur in den vergangenen 125 Jahren bewiesen, dass sie für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner neben den sonstigen Leistungen wie Rehabilitation, Sicherung im Erwerbsminderungsfall sowie Hinterbliebenenversorgung ein solider und sicherer Garant hinsichtlich ihrer Leistungen ist. Auch in der letzten Wirtschaftskrise, in der viele Menschen ihre privat angelegten Mittel zum Teil verloren oder aber zumindest erhebliche Einbußen erlitten haben, hat sich das System der gesetzlichen Rentenversicherung als Fels in der Brandung erwiesen und die Krise unbeschadet überstanden. Weiterhin sind Investitionen in die gesetzliche Rentenversicherung rentabel. Je nach Geschlecht, Familienstand und Alter bietet sie Renditen von deutlich mehr als drei Prozent. 18) Sollte der Gesetzgeber Versicherten generell die Möglichkeit eröffnen, zusätzlich Beiträge zur Erhöhung ihrer Rentenanwartschaften zu zahlen, 19 könnte er als zusätzlichen Anreiz regelmäßige jährliche Zahlungen in gleicher Weise finanziell fördern wie Riester-Sparer. Nachfolgend die grafische Darstellung über die Höhe von Ausgleichszahlungen (A) für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2015 zur Abwendung von Rentenminderungen (M). 18) Altersvorsorge heute die Zukunft planen, Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, 8. Auflage 2/2015, S ) Bis 1997 ermöglichte 280 SGB VI die Zahlung von Höherversicherungsbeiträgen, die ebenfalls besonders bewertet wurden. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015 5

6 Ausgleich der Rentenabschläge für die Zeit ab Berechnungsbeispiele (Rundungsdifferenzen möglich) - 187a SGB VI Minderungs- (M) und Ausgleichsbetrag (A) bei vorzeitiger Inanspruchnahme in Euro monatliche Brutto-Rente 1 Mt = 0,3 % 12 Mte = 3,6 % 24 Mte = 7,2 % 36 Mte = 10,8 % 48 Mte = 14,4 % 60 Mte = 18,0 % 200 Euro M= 0,60 M= 7,20 M= 14,40 M= 21,60 M= 28,80 M= 36,00 A= 134,57 A= 1.673,55 A= 3.476,93 A= 5.425,89 A= 7.538,77 A= 9.837, Euro M= 0,75 M= 9,00 M= 18,00 M= 27,00 M= 36,00 M= 45,00 A= 168,71 A= 2.091,76 A= 4.345,81 A= 6.781,80 A= 9.423,46 A= , Euro M= 0,90 M= 10,80 M= 21,60 M= 32,40 M= 43,20 M= 54,00 A= 202,19 A= 2.509,98 A= 5.215,40 A= 8.138,46 A= ,15 A= , Euro M= 1,05 M= 12,60 M= 25,20 M= 37,80 M= 50,40 M= 63,00 A= 235,67 A= 2.928,87 A= 6.084,28 A= 9.495,11 A= ,08 A= , Euro M= 1,20 M= 14,40 M= 28,80 M= 43,20 M= 57,60 M= 72,00 A= 269,80 A= 3.347,09 A= 6.953,87 A= ,03 A= ,78 A= , Euro M= 1,35 M= 16,20 M= 32,40 M= 48,60 M= 64,80 M= 81,00 A= 303,28 A= 3.765,30 A= 7.822,75 A= ,69 A= ,46 A= , Euro M= 1,50 M= 18,00 M= 36,00 M= 54,00 M= 72,00 M= 90,00 A= 337,41 A= 4.183,52 A= 8.692,33 A= ,35 A= ,16 A= , Euro M= 1,65 M= 19,80 M= 39,60 M= 59,40 M= 79,20 M= 99,00 A= 370,89 A= 4.602,42 A= 9.561,21 A= ,00 A= ,85 A= , Euro M= 1,80 M= 21,60 M= 43,20 M= 64,80 M= 86,40 M= 108,00 A= 404,37 A= 5.020,63 A= ,09 A= ,92 A= ,54 A= , Euro M= 1,95 M= 23,40 M= 46,80 M= 70,20 M= 93,60 M= 117,00 A= 438,51 A= 5.438,85 A= ,68 A= ,58 A= ,23 A= , Euro M= 2,10 M= 25,20 M= 50,40 M= 75,60 M= 100,80 M= 126,00 A= 471,99 A= 5.857,06 A= ,56 A= ,24 A= ,93 A= , Euro M= 2,25 M= 27,00 M= 54,00 M= 81,00 M= 108,00 M= 135,00 A= 505,47 A= 6.275,28 A= ,15 A= ,15 A= ,61 A= , Euro M= 2,40 M= 28,80 M= 57,60 M= 86,40 M= 115,20 M= 144,00 A= 539,60 A= 6.694,18 A= ,03 A= ,80 A= ,31 A= , Euro M= 2,55 M= 30,60 M= 61,20 M= 91,80 M= 122,40 M= 153,00 A= 573,08 A= 7.112,40 A= ,61 A= ,46 A= ,24 A= , Euro M= 2,70 M= 32,40 M= 64,80 M= 97,20 M= 129,60 M= 162,00 A= 606,56 A= 7.530,61 A= ,48 A= ,38 A= ,93 A= , Euro M= 2,85 M= 34,20 M= 68,40 M= 102,60 M= 136,80 M= 171,00 A= 640,69 A= 7.948,83 A= ,08 A= ,04 A= ,62 A= , Euro M= 3,00 M= 36,00 M= 72,00 M= 108,00 M= 144,00 M= 180,00 A= 674,17 A= 8.367,72 A= ,95 A= ,69 A= ,31 A= , Euro M= 3,15 M= 37,80 M= 75,60 M= 113,40 M= 151,20 M= 189,00 A= 707,65 A= 8.785,93 A= ,55 A= ,61 A= ,01 A= , Euro M= 3,30 M= 39,60 M= 79,20 M= 118,80 M= 158,40 M= 198,00 A= 741,79 A= 9.204,15 A= ,42 A= ,27 A= ,69 A= , Euro M= 3,60 M= 43,20 M= 86,40 M= 129,60 M= 172,80 M= 216,00 A= 808,75 A= ,58 A= ,88 A= ,85 A= ,07 A= , Euro M= 3,90 M= 46,80 M= 93,60 M= 140,40 M= 187,20 M= 234,00 A= 876,36 A= ,70 A= ,35 A= ,15 A= ,47 A= , Euro M= 4,20 M= 50,40 M= 100,80 M= 151,20 M= 201,60 M= 252,00 A= 943,97 A= ,13 A= ,82 A= ,73 A= ,09 A= , Euro M= 4,50 M= 54,00 M= 108,00 M= 162,00 M= 216,00 M= 270,00 A= 1.011,59 A= ,24 A= ,28 A= ,30 A= ,47 A= ,00 6 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

7 Beruf, Pflege, Balance Deutsche Rentenversicherung Hessen unterzeichnet Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Von Sina Wilken *) Die Deutsche Rentenversicherung Hessen unterzeichnete am 16. Juli 2015 die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und unterstützt damit die hessische Initiative Beruf und Pflege vereinbaren. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird die Zahl der älteren Menschen, die Hilfe und Pflege bedürfen, immer größer. Meist sind es Familienmitglieder, die die Pflegeverantwortung übernehmen und zugleich berufstätig bleiben. In Hessen werden über 75 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, davon die große Mehrheit durch vor allem weibliche Angehörige, die gleichzeitig im Berufsleben stehen. Eine Pflegesituation tritt häufig unerwartet ein, sie ist schwer planbar und oft mit einer hohen Belastung für die betroffenen Familien verbunden. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen trägt als sozialer und familienfreundlicher Arbeitgeber eine besondere Verantwortung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch durch diese Lebensphase zu begleiten: Sie möchte ihre pflegenden Beschäftigten gezielt unterstützen und ihnen Wege eröffnen, eine gesunde Balance zwischen Beruf und Pflege zu finden. Ein freiwilliges Selbstbekenntnis Als Zeichen ihres Engagements trat die Deutsche Rentenversicherung Hessen am 16. Juli 2015 der hessischen Initiative Beruf und Pflege vereinbaren bei. Feierlich überreichte der hessische Sozialminister Stefan Grüttner im Haus der Wirtschaft in Frankfurt Birgit Büttner, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen, die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bekennt sich mit der Unterzeichnung der Charta zur Würdigung der Pflegearbeit von Beschäftigten. Sie Birgit Büttner Mitglied der Geschäftsführung Deutsche Rentenversicherung Hessen Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben geht es längst nicht mehr nur um die Betreuung von Kindern, sondern um die Versorgung von Partnern und Eltern. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen wir uns als Deutsche Rentenversicherung Hessen zu den Pflegeaufgaben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefragt sind intelligente Vereinbarkeitslösungen wie etwa alternierende Telearbeit, flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Beratungsangebote. Wir als sozialer Arbeitgeber öffnen Wege, teilen Verantwortung, stärken Vertrauen und leben damit das Prinzip der Solidargemeinschaft. *) Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015 7

8 Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen Die Beschäftigungssituation in Deutschland, wie auch in Hessen, ist vom demografischen Wandel geprägt. Das führt zu einem Fachkräftemangel und dazu, dass immer mehr Beschäftigte sich neben dem Beruf um die Pflege von Angehörigen kümmern. Gründe hierfür sind nicht nur die demografisch bedingte Zunahme der zu pflegenden Menschen und damit der Pflegenden, sondern auch Entwicklungen wie eine höhere Frauenerwerbsbeteiligung, eine längere Lebensarbeitszeit und die Alterung der Belegschaften. Wir, die Unterzeichner, haben gemeinsam das Ziel, die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv anzunehmen. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werden Beschäftigte unterstützt, Fachkräfte gebunden und Arbeitgeber gestärkt. Eine engere Bindung der Beschäftigten an den Arbeitgeber, ein niedrigerer Krankenstand sowie eine Verbesserung des Image schaffen Wettbewerbsvorteile. Der Standort Hessen soll systematisch weiterentwickelt werden. Es geht uns darum, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgeber als auch den Belangen der Pflegenden und nicht zuletzt der pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen. Mit der Unterzeichnung dieser Charta wollen wir folgende Beiträge leisten: 1. Wir wollen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem die Pflege der Angehörigen kein Tabu ist. Wir stimmen darin überein, dass Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. 2. Wir wollen eine Organisationskultur fördern, die von Respekt und Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese Werte erkennen, teilen und leben. 3. Wir wollen einen lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten etablieren, denn jede Pflegesituation ist anders und kann sich zudem immer wieder ändern. 4. Wir wollen den innerbetrieblichen Informationsstand über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im Betrieb und in der Kommune vorhandenen Unterstützungsleistungen bei allen Beschäftigten verbessern. 5. Wir wollen einen innerbetrieblichen Dialog über unsere Aktivitäten bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aufbauen und regelmäßig innerbetrieblich Auskunft über die erfolgten Fortschritte geben. 6. Wir wollen unser Engagement für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu einem Bestandteil des externen Dialogs machen. Unser gemeinsames Ziel ist, die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Frankfurt am Main, den 16. Juli 2015 Dr. Stefan Hoehl Vorsitzender des Vorstands Gabriele Kailing alternierende Vorsitzende des Vorstands Birgit Büttner Mitglied der Geschäftsführung Die Initiatoren dieses Projekts sind das Hessische Sozial- und Integrationsministerium, die AOK Die Gesundheitskasse in Hessen, die berufundfamilie ggmbh Eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Hessen gefördert. Foto: berufundfamilie ggmbh 8 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

9 möchte eine Arbeits- und Organisationskultur fördern, die von Respekt und Wertschätzung für pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt ist. Beruf und Pflege vereinbaren Die bundesweit einmalige Initiative Beruf und Pflege vereinbaren führt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus Hessen zusammen, die sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege engagieren. Sie bietet hessenweit regionale Informationsveranstaltungen und Kompetenztrainings für Unternehmen und ihre Beschäftigten an, organisiert Schulungen zur Qualifizierung von innerbetrieblichen Pflege-Guides und stellt der Öffentlichkeit Beispiele aus der Praxis vor. Die Initiative Beruf und Pflege vereinbaren wurde 2013 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, der AOK die Gesundheitskasse in Hessen, der berufundfamilie ggmbh sowie dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.v. ins Leben gerufen. Einst mit elf Erstunterzeichnern gestartet, unterstützen mittlerweile 86 Unternehmen die Initiative. In die Zukunft gedacht Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktuell bereits verschiedene Möglichkeiten, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Dazu gehören alternierende Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, Teilzeitbeschäftigung sowie Beurlaubung und gesetzliche Freistellungsmöglichkeiten. Zudem dient ein hauseigener Ratgeber mit umfangreichen Informationen zum Thema Beruf und Pflege betroffenen Beschäftigten als wichtige Orientierungshilfe. Als neues Mitglied der Initiative Beruf und Pflege vereinbaren möchte die Deutsche Rentenversicherung Hessen ihr Angebot weiter ausbauen und damit die Zukunft von Beruf und Pflege aktiv mitgestalten. Sie verpflichtet sich, das Engagement von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung noch stärker zu würdigen und präventiv weitere flexible und nachhaltige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anzubieten. Dies ist eine große Herausforderung die zugleich die Chance bietet, neue Wege zu erkunden und bereits heute die Weichen für morgen zu stellen. Weitere Informationen im Internet unter hessen.de Stimmen aus der Selbstverwaltung... über das Engagement der Deutschen Rentenversicherung Hessen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Dr. Stefan Hoehl Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Hessen Gabriele Kailing alternierende Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Hessen Für Unternehmen ist es auch wirtschaftlich sinnvoll und notwendig, pflegende Beschäftigte zu unterstützen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit viel Erfahrung, in den besten Jahren und häufig in wichtigen Schlüsselpositionen mithilfe zielgerichteter Angebote im Unternehmen zu halten, ist nicht nur menschlich und sozial verantwortlich, sondern auch unternehmerisch klug und weitsichtig. Die Charta Beruf und Pflege vereinbaren ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen für die Situation von pflegenden Beschäftigten zu sensibilisieren. Betriebliche Strategien für eine familienbewusste Personalpolitik und individuelle Maßnahmen leisten einen großen Beitrag, die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung zu erhöhen. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015 9

10 Chancen geben Thomas Hild-Füllenbach, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen, engagiert sich beim Berufsbildungswerk Südhessen ggmbh Von Nele Hübner *) Jungen Menschen mit besonderem Förderungsbedarf eine (berufliche) Perspektive zu geben, dafür setzt sich der neu gewählte Vorsitzende des Verwaltungsrates des Berufsbildungswerks Südhessen ggmbh (bbw Südhessen), Thomas Hild-Füllenbach, ein. Seit Anfang Juli hat der Jurist, der innerhalb des hessischen Rentenversicherungsträgers unter anderem den Bereich Rehabilitation und Grundsatz verantwortet, dieses Ehrenamt inne. Thomas Hild-Füllenbach: Wie erfolgreich die Arbeit des bbw Südhessen ist, zeigt sich an den individuellen Lebensläufen junger Menschen, die es dank des Berufsbildungswerks geschafft haben, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Es lässt sich auch an den Zahlen ablesen: Durchschnittlich 90 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen erfolgreich die Ausbildungsabschlussprüfung vor den zuständigen Kammern. Mehr als 60 Prozent haben eine Berufstätigkeit aufgenommen und üben diese auch nach einem Jahr nach Abschluss der Ausbildung noch aus. *) Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat es schwer, wer einen Abschluss an einer Förderschule, einen schlechten Hauptschulabschluss oder gar keinen Schulabschluss hat beziehungsweise eine eingeschränkte Lernfähigkeit, eine ausgeprägte Rechen- oder Leseschwäche oder eine psychische Erkrankung hat. Hier setzt das bbw Südhessen mit seinen Angeboten an Berufsorientierung, Ausbildung und Vermittlung an. Es ermöglicht beispielsweise eine umfassende berufliche Orientierung. So können junge Leute mehrere Monate lang auf eine Ausbildung vorbereitet werden, indem ihnen theoretische und praktische Fähigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern vermittelt werden. Des Weiteren können sie auch mehrere Wochen lang in einer Arbeitserprobung im erwünschten Beruf vor Ort ausprobieren, ob der angestrebte Beruf auch passt. Das bbw Südhessen bietet aber auch selbst Ausbildungsplätze an. Von Maler, Koch, Florist oder Tischler über Verkäufer und Kauffrau für Büromanagement bis zu Fachinformatiker und Konstruktionsmechaniker reicht das umfassende Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten in gewerblich-technischen, kaufmännischen und Dienstleistungsberufen. Gut vernetzt mit Arbeitgebern der Region und in enger Kooperation mit Arbeitsagenturen oder Zeitarbeitsfirmen leistet das Vermittlungscenter des Berufsbildungswerks Südhessen wichtige und erfolgreiche Arbeit bei der Integration der jungen Leute in den Arbeitsmarkt. Weitere Informationen über das breite Angebotsspektrum des bbw Südhessen sind zu finden im Internet unter 10 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

11 Zeigen, was möglich ist Die Benefiz-Radtour des Krebsverbandes Baden-Württemberg macht Station in Hessen Von Anja Leinweber *) Bereits zum achten Mal fand in diesem Jahr die Bäder- und Rehatour des Krebsverbandes Baden-Württemberg statt. Unter dem Motto Zeigen, was möglich ist fuhren rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Behinderung gemeinsam auf Rädern durch Deutschland. Sie setzen damit ein Zeichen für die vielfältigen Möglichkeiten von Inklusion, Rehabilitation und Prävention. Birgit Büttner: In meinem Ehrenamt im Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft engagiere ich mich seit eineinhalb Jahren für die Prävention und Rehabilitation. Bewegung und Sport spielen für den Weg zurück ins aktive Leben eine wichtige Rolle und können nach einer onkologischen Erkrankung sogar das Rückfallrisiko absenken. Es war mir daher eine besondere Freude und Ehre, bei der 8. Bäderund Rehatour dabei zu sein und die Tourteilnehmer um Initiator Hubert Seiter ein Stück des Weges durch Hessen auf dem Rad zu begleiten. Gemeinsam wollen wir mit unserer Teilnahme demonstrieren, wie wichtig eine gute Rehabilitation und Prävention ist und dass der Erfolg wesentlich von einer engen Vernetzung und zielgerichteten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention und Rehabilitation abhängt. *) Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Bäder- und Rehatour startete am 28. August 2015 in Bad Rappenau. Auf Rädern, Handbikes und Trikes ging es neun Tage durch Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Bayern. Gemeinsam ins Ziel behinderte, chronisch kranke und gesunde Radfahrerinnen und Radfahrer meistern zusammen eine beeindruckende sportliche Herausforderung. Viele von ihnen zeigen, was möglich ist, wenn man mit einer dauerhaften Einschränkung lebt: Sie sind sportlich aktiv und bewegen sich gerne. Die Geschichte der Tour ist die Geschichte vieler sehr beeindruckender Einzelschicksale wie das von Marco Longobucco über den erfolgreichen Kampf zurück ins Leben nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. In diesem Jahr machte die Radtour Halt in zwei hessischen Städten. Mit dabei waren auch Birgit Büttner, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen und ehrenamtliche stellvertretende Vorsitzende der hessischen Krebsgesellschaft, sowie Kolleginnen und Kollegen von der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie fuhren am 30. August die dritte Etappe von Fulda nach Bad Hersfeld. Zusammen mit den anderen Tourteilnehmerinnen und teilnehmern machen sie sich stark für ein gemeinsames aktives Leben von Menschen mit und ohne Behinderung. Am 5. September erreichten die Radfahrerinnen und Radfahrer nach neun anstrengenden, aber schönen Tagen wieder Bad Rappenau. Mit der Tour wurden Spenden für Projekte des Krebsverbandes Baden-Württemberg gesammelt (Spendenkonto: Landesbank Baden-Württemberg, IBAN DE ). Ein Tourtagebuch, Pressebilder und weitere Informationen rund um die 8. Bäder- und Rehatour finden Sie unter Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/

12 Die Eleonoren-Klinik schafft erneut das Triple Bestmögliche Betreuung für Rehabilitanden durch konsequentes Qualitätsmanagement Von Dr. Hans-Peter Filz 1) Die Eleonoren-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen in Winterkasten ist 2015 erneut von der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM), der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und nach dem Qualitätsmanagementsystem-Rehabilitation (QMS-Reha) zertifiziert worden. Konsequentes Qualitätsmanagement (QM) wird in der Eleonoren-Klinik groß geschrieben. Dabei ist sich die Klinikleitung bewusst, dass Qualitätsmanagement nur Mittel zum Zweck ist und fachliche Kompetenz und menschliche Wärme nicht ersetzen kann. Es hilft aber Stärken auszubauen und Schwächen zu beseitigen, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten und weiter zu entwickeln. Die Eleonoren-Klinik ist eine Rehabilitationsklinik für Magen-Darm- und Stoffwechselerkrankungen sowie onkologische Erkrankungen und deren Folgen. Die moderne Rehabilitation hat mit der früheren Kur so gut wie nichts mehr zu tun. Sie besteht heutzutage aus wissenschaftlich begründeten Therapiebausteinen, die sich je nach Erkrankungsfolgen unterschiedlich zusammensetzen. Dazu gehören die Bereiche Bewegungstherapie und Physikalische Therapie, Ergotherapie, Schulung im Umgang mit Erkrankungen und Hilfsmitteln, spezielle Therapieeinheiten wie Raucherentwöhnung oder Umgang mit Stress, Gesundheitsbildung, Ernährungsschulung, Psychologische Beratung und Therapie, Entspannungstraining, sozial- und sozialrechtliche Beratung, Unterstützung der beruflichen Integration sowie Nachsorge und soziale Integration. *) Chefarzt der Eleonoren-Klinik 1. Zertifikat: Lehrklinik für Ernährungsmedizin (Januar 2015) Eine gesunde, der Erkrankung angemessene Ernährung ist Voraussetzung für eine zeitgerechte Genesung und Rehabilitation. So ist beispielsweise bei Übergewicht eine Reduktionskost, bei Diabetes mellitus eine kohlenhydratorientierte Kost, bei onkologischen Erkrankungen eine gesunde vitaminreiche Kost oder bei postoperativen Veränderungen im Magen- Darm-Kanal eine angepasste Kost mit speziellem Vitamin- und Elektrolytersatz notwendig. Die benötigten Kostformen unterscheiden sich je nach Indikation erheblich. Im Januar 2015 wurde der Eleonoren- Klinik im Rahmen der Re-Zertifizierung von der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin e.v. (DAEM) eine überdurchschnittliche Umsetzung der Leitlinien nach Vorgaben der DAEM erneut bestätigt und das Zertifikat als Lehrklinik für Ernährungsmedizin für weitere drei Jahre verliehen. 2. Zertifikat: Diabeteszentrum der Deutschen Diabetes Gesellschaft mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement (Juni 2015) Diabetes ist die Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland. Über sechs Millionen Menschen sind betroffen. Sie brauchen fachübergreifende Behandlung in spezialisierten Zentren, Kliniken oder Praxen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) zertifiziert die Einrichtungen, die hohe definierte Anforderungen erfüllen. Die Eleonoren-Klinik hat jetzt erneut von der DDG das Zertifikat Diabeteszentrum DDG mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement für drei Jahre erhalten. Das heißt, auch das Qualitätsmanagement wurde geprüft und als den Kriterien der DDG entsprechend eingestuft. Chefarzt Dr. Hans-Peter Filz erläutert: Die Zertifizierung der DDG zeigt uns und unseren Patienten, dass unsere Behandlung in allen Bereichen Therapie, Beratung und Schulung den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Das bringt unseren Patienten Sicherheit und ist für uns und unser Team zugleich eine Anerkennung für die täglich zu leistende Arbeit. 3. Zertifikat: Qualitätsmanagementsystem-Rehabilitation (Juli 2015) Nach zweitägiger externer Visitation erhielt die Eleonoren-Klinik das Zertifikat für die Erfüllung der Anforderungen an ein einrichtungsinternes funktionierendes Qualitätsmanagement von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erneut zuerkannt. Es hat mich beeindruckt und einfach mit Stolz und Dank erfüllt, zu sehen, mit welchem Engagement, Selbstverständnis und hoher Kompetenz die Mitarbeiter unserer Klinik sich und unsere Klinik präsentierten, so Dr. Filz. Demzufolge sind die Zertifizierungen vor allem als Auszeichnung für die Mitarbeiter, die diese Klinik allesamt tragen, zu bewerten. Aufgrund der nachgewiesenen hohen Ausbildungs- und Qualitätsstandards auf den verschiedenen Gebieten ist Chefarzt Dr. Filz von der Landesärztekammer zur Weiterbildung von Ärzten zu Ernährungsmedizinern sowie zu Diabetologen ermächtigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Weiterbildung im Bereich Innere Medizin (zwei Jahre) sowie der Erlangung der Zusatzweiterbildung Sozialmedizin (bei Oberärztin Dr. Ute Beck). 12 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

13 Qualifiziert für die Ausbildung junger Ärzte Klinik Sonnenblick der Deutschen Rentenversicherung Hessen wird akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsklinik Marburg Von Dr. Ulf Seifart *) Nach einem ausführlichen Prüfungsverfahren durch die Universitätsklinik Marburg erhielt die Klinik Sonnenblick Ende 2014 den Titel eines Akademischen Lehrkrankenhauses. Damit ist die Klinik Sonnenblick die einzige internistischonkologische Klinik, die diesen Titel in Hessen führen darf. Bundesweit sind etwa zehn Rehabilitationskliniken als Akademische Lehrkrankenhäuser anerkannt. *) Chefarzt der Klinik Sonnenblick Um als Lehrkrankenhaus anerkannt zu werden, hat die Klinik nachgewiesen, dass sie einen fundierten und attraktiven Studentenunterricht durchführen kann, auf der Basis der neuesten medizinischen Erkenntnisse Patienten behandelt und der Leiter der Klinik habilitiert ist. Ein Akademisches Lehrkrankenhaus ist berechtigt, Medizinstudenten im letzten Jahr ihrer Ausbildung (Praktisches Jahr) auszubilden. Das Praktische Jahr selbst ist ein drei Tertiale aufgeteilt und sieht die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie sowie ein Wahlfach vor. Die Klinik Sonnenblick darf im Pflichttertial Innere Medizin die Ausbildung betreiben. Neben der spannenden und sehr angenehmen Aufgabe, PJ-Studenten unterrichten zu dürfen, bringt diese Auszeichnung auch mehrere Vorteile für die Klinik mit sich: 1. Angesichts des allgemeinen Ärztemangels ist es sicher von Vorteil, Medizinstudenten in der letzten Phase ihrer Ausbildung für die Reha- Dr. Ulf Seifart, Chefarzt der Klinik Sonnenblick: Wir bieten den Studierenden eine 1:1-Betreuung durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt. Sie erlernen die Anamnese und die körperliche Untersuchung sowie die Diagnostik an ihren eigenen Patientinnen und Patienten. Freiwillig können sie am Bereitschaftsdienst teilnehmen. So lernen die Studierenden Komplikationen beziehungsweise Notfälle zu behandeln. Zudem stehen ihnen alle internen Fortbildungen offen. Ein PJ in einer Rehabilitationsklinik zu absolvieren, hat den zusätzlichen Vorteil, dass die angehenden Ärzte eine neue Perspektive bei Erkrankungen kennenlernen. Sie erfahren, dass es immer auch einen sozialen Aspekt einer Krankheit beziehungsweise eines Krankheitsverlaufs gibt. Sonja Schwarm, PJ-Studentin an der Klinik Sonnenblick: Das internistische PJ-Tertial in der Klinik Sonnenblick gefällt mir sehr gut, weil ich hier in einem multidisziplinären Team einen ganzheitlichen Therapieansatz erlernen kann, der neben den medizinisch- internistischen unter anderem auch sozialmedizinische und psychosomatische Aspekte beinhaltet. Eine Besonderheit der Klinik Sonnenblick ist die direkte 1:1 Betreuung durch eine Fachärztin, die mir in ihrem fachlich kompetenten und gleichzeitig wertschätzenden, mitfühlenden Umgang mit den Patienten ein prägendes Vorbild geworden ist. bilitation begeistern zu können in der Hoffnung, sie hierüber auch als Ärztinnen und Ärzte für die Rehabilitation gewinnen zu können. 2. Der Titel eines Akademischen Lehrkrankenhauses ist für viele Ärzte ein Zeichen hoher medizinischer Qualität, sodass die Klinik Sonnenblick auch für Zuweiser aus dem Ärztlichen Bereich, beispielsweise Hausärzte, attraktiver wird. Selbstverständlich bedeutet der Unterricht von Medizinstudenten einen Mehraufwand, insbesondere im Ärztlichen Bereich. Der Titel eines Lehrkrankenhauses ist auch nicht damit zu verwechseln, dass Lehrlinge Patienten betreuen. Vielmehr wird durch den positiven und aktuellen Input durch Studenten das eigene Wissen und Handeln ständig hinterfragt. Dies steigert die Qualität der Patientenversorgung erfahrungsgemäß erheblich. Zu den sehr guten Kennzahlen aus dem Qualitätssicherheitssystem (2. Platz Peer Review sowie 90 von 100 Qualitätspunkten im Reha-Therapiestandard Mammakarzinom) ist ein weiterer Baustein hinzugekommen, der die Attraktivität der Klinik Sonnenblick für Patienten, Zuweiser, aber auch zukünftige Mitarbeiter erhöht. Mitte Mai 2015 hat Sonja Schwarm als erste PJ-Studentin ihr Inneres Tertial an der Klinik Sonnenblick begonnen. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/

14 Chronik 125 Jahre Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung in Hessen Von Sina Wilken *) Ein Gespenst geht um Ich habe die Motten im 19. Jahrhundert glich dieses Bekenntnis einem Todesurteil. Wer die Motten hatte, litt an Lungentuberkulose, in deren Folge die Lunge durchlöchert wurde und dadurch aussah wie von Motten zerfressen. Seit Jahrhunderten war die Tuberkulose eine in Europa gefürchtete Infektionskrankheit, doch erst infolge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde sie zu einer verheerenden Volksseuche mit vielen tausend Opfern. Sie raffte vor allem die Arbeiter dahin, die unter elenden Bedingungen lebten, dicht gedrängt in kleinen Räumen, ohne ausreichende Nahrung und Kleidung, von Hunger und Schwerstarbeit geschwächt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts starben im Großherzogtum Hessen etwa 40 Prozent der 15- bis 60-Jährigen an Tuberkulose. Indem sie den produktivsten Teil der Bevölkerung schwächte, wurde die Tuberkulose zum volkswirtschaftlichen Problem und damit auch für die junge Rentenversicherung INTERFOTO / Sammlung Rauch zu einer besonderen Herausforderung. Ein Jahrhundert unter Dampf Reha vor Rente Mit ihrer Gründung 1890 sagten die Rentenversicherungsträger der Tuberkulose den Kampf an. Als vom Gesetzgeber gestattete freiwillige Leistung finanzierten sie heilende Maßnahmen und errichteten in Zusammenarbeit mit eigens gegründeten Vereinen Heilstätten und Sanatorien, um der Vielzahl an Tuberkulose-Patienten (aber auch anderen Erkrankten) eine Behandlung zu ermöglichen. Die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau erhöhte ihre Ausgaben für die Krankenfürsorge zwischen 1895 und 1899 von knapp Mark auf über Mark. Dahinter stand die feste Überzeugung, daß es für die Versicherungs-Anstalt finanziell vorteilhaft sei, vorübergehend für eine bestimmte Zeit die allerdings theuere Krankenhausbehandlung zu übernehmen, falls nur die Aussicht vorhanden sei, durch diese Mehrausgabe die Zahlung der Rente auf Jahre hinaus zu verhindern. Reha vor Rente 1895 zum ersten Mal formuliert, gilt dieser Grundsatz bis heute! *) Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Arbeit ist die beste Medizin Die Liegekur galt seit dem 19. Jahrhundert in vielen Heilstätten als einzig wirksame Therapie bei Tuberkulose. Die Patienten lagen täglich mehrere Stunden auf Liegestühlen im Freien oder in offenen Liegehallen. Der Begründer der Liegekur, Lungenarzt Hermann Brehmer, hatte zum Ziel, die Tuberkulose in guter Luft durch Ruhe, ausgewogene Ernährung und den regelmäßigen Genuss von Cognac abklingen zu lassen. Die Behandlung war kostspielig, dauerte Monate und besaß nur aufschiebende Wirkung ein möglicher Grund, warum sich die Ernst-Ludwig-Heilstätte in Sandbach für eine andere Art der Therapie entschied: Es bricht sich mehr und mehr die Überzeugung Bahn, daß eine streng durchgeführte Arbeitskur außerordentlich nützlich ist. Die Arbeit beugt der Langeweile vor und fördert damit die Anstaltsdisziplin. Die Patienten, die namentlich in den letzten Wochen leichter zu Ausschreitungen geneigt sind, können ihr wachsendes Kraftbewußtsein in nützlicher Weise betätigen. Ein Patient, der während der Kur schon einige Wochen gearbeitet hat, wird den Anstrengungen der kommenden Arbeitszeit widerstandsfähiger gegenübertreten. Als einen weiteren Vorteil betrachten wir es, daß die Kranken bei der Entlassung einen hübschen Sparpfennig mit nach Hause nehmen können. 14 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

15 Natürlich gesund Frische Ware direkt vom Bauernhof: Was sich heute viele Großstädter wünschen, war für die Patienten der Ernst-Ludwig-Heilstätte in Sandbach vor über hundert Jahren eine Selbstverständlichkeit. Neben dem Klinikgebäude befand sich eine kleine landwirtschaftliche Anlage mit Gemüsebeeten und Stallungen. Vier Pferde zogen die Kutschen, ein Dutzend Hühner legte die Frühstückseier und sechs Schweine sorgten für Wurst und Schinken. Auch das Erholungsheim Hofgeismar besaß einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Nachbargrundstück. Er sicherte während der Weltwirtschaftskrise 1929 die Verpflegung der Patienten, da Milch, Butter und sonstige Lebensmittel ungeachtet der Krise weiterhin selbst erwirtschaftet werden konnten. Ein Heim für schwache Nerven Diagnose Burnout ein Phänomen des 21. Jahrhunderts? Keinesfalls. Schon vor hundert Jahren litten die Menschen unter Stress, der ihnen auf die Nerven schlug. Wer über körperliche und geistige Ermüdung, Ängstlichkeit, Melancholie und erhöhte Reizbarkeit klagte, erhielt nicht selten die Diagnose Nervenschwäche. Das Krankheitsbild überzog Mitteleuropa und machte auch vor der preußischen Provinz Hessen-Nassau nicht Halt. Im Erholungsheim Hofgeismar wurden seit 1931 Frauen mit Nervenschwäche behandelt. Die Therapie wurde nach den altbewährten Grundsätzen mit den alten Mitteln durchgeführt und beinhaltete Trinkkuren mit dem Hofgeismarer Stahlwasser, Höhensonnenbestrahlungen sowie Sol-, Fichtennadel- und Kohlensäurebäder Ein moderner Klassiker Die Landesversicherungsanstalt Hessen- Nassau eröffnete 1932 mit dem Sanatorium Sonnenblick in Marburg ihre erste eigene Tuberkuloseheilstätte, in der zu Beginn je 50 Frauen und Männer Aufnahme fanden. Seine besondere Note, so der Verwaltungsbericht aus dem Eröffnungsjahr, erhielt das Sanatorium durch die enge Anbindung an das Klinikum der Philipps-Universität, wodurch das Patientenmaterial der Anstalt eine willkommene Bereicherung für die Universitätszwecke wurde. Der gute Ruf des Sanatoriums lockte Ärzte aus dem In- und Ausland an, die sich über die modernen Behandlungsmethoden informierten. Nicht nur in medizinischer Hinsicht stand das Wohl des Patientenmaterials im Mittelpunkt. Sichtlich stolz stellte der Verwaltungsbericht 1934 fest: Die Aufgabe, das Krankenhaus mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen, und außerdem die Krankenabteilungen mit frischen Blumen zu versehen, hat die Gärtnerei auch in diesem Jahre glänzend gelöst. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/

16 Tuberkulose unterm Hakenkreuz Die Stimmung unter den Patienten war bemerkenswert ruhig und zufrieden. Nörgelsucht und aufrührerisches Wesen zeigten sich im Gegensatz zum Vorjahre kaum. Es ist unverkennbar, daß hier der politische Umschwung außerordentlich segensreich gewirkt hat. Die im Verwaltungsbericht der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau 1933 so lobend erwähnte Zucht und Ordnung im Sanatorium Sonnenblick war das Resultat einer zynischen Gesundheits- und Sozialpolitik der Nationalsozialisten zur Bekämpfung der Tuberkulose. Im Dritten Reich orientierte sich der Umgang mit der Krankheit weniger an medizinischen Vorgaben als an der nationalsozialistischen Ideologie der Rassenhygiene. Durch Zwangseinweisung wurden Kranke gegen ihren Willen in isolierte Zuchtanstalten verbracht, Alten oder mit einer negativen Prognose behafteten Kranken blieb die medizinische Versorgung häufig komplett verwehrt; Offentuberkulöse wurden zum Arbeitsdienst genötigt, erkrankte Soldaten weiter an der Front belassen. Das Ende der Nörgelsucht war somit in Wirklichkeit der verzweifelte Versuch der Patienten, nicht aufzufallen und als Schädling des Volkskörpers in eine Zuchtanstalt überwiesen zu werden. akg -images Bildarchiv Pisarek / akg-images Die Motten flattern wieder Nach der Kapitulation 1945 nahm im kriegszerstörten Deutschland die Verbreitung der Tuberkulose ein bedrohliches Ausmaß an. Hunger und Wohnungsnot, mangelnde Energieversorgung und miserable Hygieneverhältnisse trugen ebenso dazu bei wie die zahlreichen Kriegsflüchtlinge und zurückgekehrten Soldaten, die mit der Krankheit infiziert waren. Die Zahl der Erkrankten stieg 1945 sprunghaft an und erreichte 1949 mit Neuerkrankungen einen Höchststand. Viele Heilstätten und Sanatorien waren zerstört, andere von den Alliierten beschlagnahmt oder mit Flüchtlingen belegt. Die verbliebenen Kliniken reichten nicht aus, um die vielen Tuberkulosekranken zu versorgen. Die 1946 fusionierte Landesversicherungsanstalt Hessen begann umgehend mit der Wiederherstellung und Überholung ihrer Heilstätten und Sanatorien. Zugleich versuchte sie mit aller Kraft, den Tausenden von Anträgen auf Tbc-Heilverfahren Herr zu werden. Kein leichtes Unterfangen, wie ein Verwaltungsbericht aus jener Zeit verdeutlicht: Die Zahl der eingehenden Kuranträge ist das Spiegelbild des Gesundheitszustandes unseres Volkes. Sie zeigt deutlich, wie derselbe sich fortgesetzt verschlechtert. 16 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

17 Auf ins hessische Kinderparadies Nach dem Krieg fanden viele Familien in den hessischen Großstädten nur in ausgedienten Bunkern und Baracken eine notdürftige Bleibe. In den engen, dunklen und feuchten Betonverschlägen breitete sich die Tuberkulose besonders schnell aus und kostete zahlreichen ohnehin geschwächten und unterernährten Kindern das Leben. In den 1950er Jahren gelang es der Landesversicherungsanstalt Hessen gemeinsam mit den Gemeinden und Wohlfahrtsverbänden, die Kindertuberkulose in Hessen kontinuierlich einzudämmen bot sie erstmals 220 kranken Kindern aus Frankfurt die Möglichkeit, ihr Leben in den Bunkern für einen Sommer zu vergessen. Sie sandte die sogenannten Bunkerkinder für eine sechswöchige Erholungskur an die Nordsee in das hessische Kinderparadies St. Peter-Ording. Schnell erfreuten sich die Kinderkuren in ganz Hessen großer Beliebtheit. Bis in die 1970er Jahre hinein schickte die Landesversicherungsanstalt Hessen insgesamt über Kinder zur Erholung an die See. Diese Kinder werden noch viele Jahre körperlich und seelisch von diesem großen Erlebnis zehren, resümierte eine hauseigene Broschüre aus jener Zeit Hauptsache gemütlich Jede Wohnung groß und klein kann als Heim behaglich sein. Dieser Werbeslogan galt in der Bundesrepublik der 1950er Jahre in vielen Haushalten als Vorbild. Die Kriegsjahre gerieten langsam in Vergessenheit und die neue Behaglichkeit nahm Einzug in die deutschen Wohnzimmer. Auch das Sanatorium Kurhessen in Bad Sooden-Allendorf berichtete in den Nachrichten stolz über seine geschmackvolle und gemütliche Einrichtung: Zu den Mahlzeiten versammeln sich die Gäste im großen Speisesaal, dem durch moderne Wand- und Deckenleuchten, mehrere Gemälde mit heimischen Motiven und farblich wohlabgestimmte Fenstervorhänge ein schlicht-vornehmer Charakter gegeben wurde. Ein Blickfang der Halle ist ein in die Wand eingelassenes 500-Liter- Zierfischeaquarium, das die Patienten immer wieder zum müßigen Beschauen seiner Bewohner anlockt. Seit 1962 lud auch der oberste Stock des Sanatoriums zum müßigen Beschauen ein: Er bot einen Blick hinter den Eisernen Vorhang auf den Zehnmeterstreifen der innerdeutschen Grenze. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/

18 Neu denken, anders machen In den 1950er Jahren sank dank verbesserter Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen die Zahl der Menschen, die neu an Tuberkulose erkrankten, wodurch die Infektionskrankheit ihren Schrecken als todbringende Volksseuche langsam verlor. Die Erfolge in der Tbc-Bekämpfung waren erfreulich und bedeuteten gleichzeitig, dass die Heilstätten der Landesversicherungsanstalt Hessen ihre Zukunft neu gestalten mussten. So stellte die Eleonoren-Klinik in Lindenfels/ Winterkasten ihre Tuberkulose-Behandlung 1957 ein und öffnete zwei Jahre später als Rehabilitationsklinik für innere Krankheiten ihre Pforten. Das Sanatorium Sonnenblick behandelte seit Mitte der 1970er Jahre nur noch bestimmte Tuberkulose-Formen und widmete sich fortan hauptsächlich allgemeinen Erkrankungen. In Bad Nauheim wurde der Betrieb des Hessen-Sanatoriums 1975 eingestellt und mit der Planung einer auf Herz- und Kreislaufkrankheiten spezialisierten Klinik begonnen, vier Jahre später eröffnete das Rehabilitationszentrum am Sprudelhof. Auch im 1957 neu errichteten Sanatorium Bad Schwalbach, der späteren Klinik am Park, wurden ausschließlich Herz-Kreislauferkrankungen, Rheumaund Frauenleiden behandelt Nach allen Regeln der Kur Wir wollen mehr Demokratie wagen, mit diesem Ziel trat Willy Brandt als erster sozialdemokratischer Bundeskanzler der Bundesrepublik 1969 sein Amt an, es wurde zum Leitmotiv einer ganzen Generation. Auch die medizinische Klinik Hainerberg in Königstein machte sich auf den Weg in eine neue Zeit in Ruhe und ohne Altbewährtes im Überschwang der Veränderung über Bord zu werfen. So wurden die Patienten auch weiterhin mit der Kurfibel im strengen Ton über alle Rechte und Pflichten während des Kuraufenthalts aufgeklärt: Peinliche Sauberkeit an Körper und Kleidung wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Von den Kurpatienten wird erwartet, daß sie sich inner- und außerhalb des Hauses stets in ordentlicher Kleidung bewegen und alles vermeiden, was dem Ansehen des Hauses schaden könnte. Mit Rücksicht auf Mitpatienten muß jeder Lärm vermieden werden. Es wird deshalb dringend gebeten, Pfeifen und Singen im Hause zu unterlassen; Türen sind leise zu schließen. Gegenseitige Besuche auf den Zimmern sind nicht erwünscht. Auf Sparkurs Mitte der 1990er Jahre neigte sich die Zeit des Reha-Booms dem Ende. Das Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 hinterließ deutliche Spuren in der Rehabilitationslandschaft. So wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten verkleinert, die Dauer einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auf drei Wochen reduziert und die Zeit zwischen zwei erbrachten Rehabilitationsmaßnahmen auf vier Jahre erhöht. Rehabilitanden mussten sich fortan an den Kosten der Rehabilitation beteiligen und Arbeitgeber erhielten das Recht, auf den Rehabilitationsaufenthalt des Arbeitnehmers Urlaubstage anzurechnen. Infolge dieser Spargesetzgebung sank die Zahl der Rehabilitationsanträge und der in Anspruch genommenen Rehabilitationsleistungen zunächst. Mit der Baby-Boomer-Generation und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit stieg die Zahl der rehabilitationsbedürftigen Versicherten einige Jahre später wieder deutlich an und sorgt seitdem für beeindruckende Antragssteigerungen. 18 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

19 Vorbeugen statt heilen Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages viel Zeit für die Krankheit opfern. Mit diesen Worten umschrieb Sebastian Kneipp schon vor mehr als 100 Jahren den hohen Stellenwert der gesundheitlichen Vorsorge. Seitdem ist die Bedeutung der Prävention stetig gestiegen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung vertritt die Auffassung, dass frühzeitige Präventionsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten erhalten und verbessern können, sodass krankheitsbedingte Ausfälle, Rehabilitationsleistungen und die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten reduziert werden. Seit 2010 haben Unternehmen in Hessen die Möglichkeit, in Kooperation mit einer Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen individuelle Präventionsprogramme durchzuführen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer fördern und deren Erwerbsfähigkeit frühzeitig und nachhaltig sichern. Ausgezeichnete Qualität Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet Rehabilitanden eine zukunftsorientierte und bestmögliche medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung. Eine messbar hohe Qualität in der täglichen Arbeit ist dabei von zentraler Bedeutung. Denn nur wer sich kontinuierlich kritisch mit seinen Ergebnissen auseinandersetzt, Handlungsbedarfe erkennt und Maßnahmen für eine Verbesserung einleitet, bleibt gut und wird besser. Deshalb sind seit April 2011 alle fünf Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen erfolgreich nach dem Qualitätsmanagementsystem (QMS-) Reha beziehungsweise nach DIN-Norm zertifiziert. Das Qualitätsmanagementsystem QMS-Reha gewährleistet und verbessert durch systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung. Dabei achtet es insbesondere auf eine adäquate Patienten- und Kundenorientierung, eine stetige Verbesserung der Arbeitsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit sowie eine transparente Entscheidungsfindung. Die ausgezeichnete Qualität der Klinik am Park, der Eleonoren- Klinik, des Rehabilitationszentrums am Sprudelhof, der Klinik Kurhessen sowie der Klinik Sonnenblick dokumentieren auch die regelmäßig durchgeführten Patienten- und Mitarbeiterumfragen in den einzelnen Einrichtungen Mit großen Schritten in die Zukunft Seit 125 Jahren unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Hessen Menschen dabei, im Beruf zu bleiben oder ins Arbeitsleben zurückfinden zu können. Sie gewährt Rehabilitationsleistungen und bietet diese hessenweit in fünf trägereigenen Kliniken an. Hier engagieren sich qualifizierte Fachkräfte für die Gesundheit der Patienten. Durch den Einsatz moderner Diagnostik und Therapieverfahren bieten sie eine medizinische und pflegerische Versorgung auf hohem Niveau. Wie in der Vergangenheit so gilt es auch in Zukunft, kluge und nachhaltige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden, um die Qualität der Rehabilitation dauerhaft zu sichern. Eine wesentliche Aufgabe wird es sein, dem demografischen Wandel angemessen zu begegnen. Denn eine alternde Gesellschaft, eine verlängerte Lebensarbeitszeit und die Zunahme an chronischen und psychischen Erkrankungen führen dazu, dass immer mehr Menschen auf eine Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind. Deshalb ist es wichtig, die notwendigen Ressourcen für eine bedarfsgerechte rehabilitative Versorgung bereitzustellen. Wenn dies gelingt, wird die Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag leisten für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/

20 Jetzt will ich s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare der Deutschen Rentenversicherung Hessen Wie genau wird meine Rente berechnet? Das hängt mit dem Einkommen zusammen, klar. Aber wie wirken sich Ausbildungszeiten aus? Wie eine Babypause? Und was passiert, wenn ich meinen Job nicht mehr ausüben kann? Unter welchen Voraussetzungen muss ich als Rentner Steuern zahlen? Die Deutsche Rentenversicherung Hessen gibt Antwort auf diese Fragen. Sie bietet eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu allen wichtigen Themen rund um Rente und Altersvorsorge an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die nächsten Veranstaltungen finden Sie gleich hier: Einfach die Themen auswählen und die Anmeldung nicht vergessen! Im Kasten Veranstaltungsorte finden Sie alle Hinweise zur Kontaktaufnahme. Vorträge Beginn jeweils 16:30 Uhr; Vortragsdauer etwa zwei Stunden. Todesfall: Versorgt über den Partner? w Hinterbliebenenleistungen Wer? Wann? Wie lange? w Einkommensanrechnung w Abfindung bei Wiederheirat w Rentensplitting Die Alternative? Termine Frankfurt Kassel Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung w Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung Termine Wiesbaden Kassel Künzell Frauen und Rente: Was ist wichtig? w Eigene Rente und zusätzliche Altersvorsorge w Babypause, Teilzeitarbeit, Minijobs und Pflege von Angehörigen w Versorgungsausgleich bei Scheidung w Witwen- und Erziehungsrenten Termine Kassel Frankfurt Gießen Meine Altersvorsorge was habe ich schon, was brauche ich noch? w Risikoabsicherung Invalidität, Alter, Tod w Gesetzliche, betriebliche und private Absicherung im Überblick w Der Staat hilft mit: Riester, Rürup... Termine Kassel Gießen Darmstadt Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? w Wann liegt Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor? w Wie lange wird die Rente gezahlt? w Darf ich hinzuverdienen? Termin Kassel Frankfurt Künzell Rente & Steuern was muss ich wissen? w Wer ist als Rentner steuerpflichtig? w Darstellen von Musterfällen mit Freibeträgen Termin Kassel Künzell Frankfurt Wiesbaden Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? w Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen? w Wann sind die Voraussetzungen erfüllt? w Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden? w Ergeben sich für mich Rentenabschläge? Termine Frankfurt Wiesbaden Gießen Bad Sooden-Allendorf Darmstadt Arbeitslos? Auswirkungen auf die Rente w Was bringt die Meldung bei der Agentur für Arbeit? w Was muss ich bei Sperrzeiten, Ruhenszeiten und Altersteilzeit beachten? w Altersteilzeit w Ab wann kann ich eine Rente beziehen? Termin Kassel Künzell Frankfurt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben Termin Künzell Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 3/2015

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