VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
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- Elke Winkler
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1 VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1
2 Wiederholung vom (1) Beurteilen Sie die Einkunftsart unter Angabe der Gesetzesstelle sowie die anwendbaren Vorschriften zur Einkünfteermittlung? Frau A ist Tierärztin. Aus dieser Tätigkeit gehen im Jahr 2009 Einkünfte in Höhe von hervor. Die Tierbesitzer können in ihrer Hausapotheke Medikamente für Tiere erwerben, dabei erzielt Frau A im Jahr 2009 Einkünfte von Da Frau A als Tierärztin auch im Winter zu abgelegenen Bauernhöfen fahren muss, benötigt sie ein geländegängiges Fahrzeug. Daher erwirbt sie im Oktober 2009 einen Allrad-PKW um Sie möchte das Fahrzeug nur 6 Jahre nutzen und auf diesen Zeitraum steuerlich absetzen (AfA-Satz: 16,67%). Ebenfalls im Oktober kauft sie für ihre Ordination einen Bürosessel um
3 Wiederholung vom (2) Der Einzelunternehmer H (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) erwirbt am eine Maschine für seinen Betrieb um EUR ,-- (exkl USt). Die Inbetriebnahme erfolgt am Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 10 Jahre. Mit welchem Wert steht die Maschine am zu Buche? H könnte die Maschine Mitte Jänner 2009 um EUR ,-- (exkl USt) verkaufen. Er möchte dabei aber unbedingt die stillen Reserven auf die Anschaffungskosten einer neuen Maschine übertragen. Wie hoch sind die stillen Reserven? Ist eine Übertragung von diesen möglich? Stattdessen verkauft H die Maschine am um EUR ,-- (exkl USt). Wie hoch ist in diesem Fall sein Veräußerungsgewinn? 3
4 Betriebsveräußerung (1) Anwendungsfall des 24 Abs 1 Z 1 Bei den betrieblichen Einkunftsarten ( 21-23) wird neben der Veräußerung von einzelnem Betriebsvermögen auch die Veräußerung des Betriebes der ESt unterworfen. Da die Veräußerung des Betriebes jedoch begünstigt sein kann, ist der Gewinn aus der Betriebsveräußerung von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Unter die Betriebsveräußerung nach 24 EStG fallen die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebes, die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes, die Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils. 4
5 Betriebsveräußerung (2) Bei der Veräußerung hat der Veräußerer den erzielten Kaufpreis den Buchwerten gegenüberzustellen: Kaufpreis = EUR ,-- Buchwert = EUR ,-- Veräußerungsgewinn = EUR ,-- Bei der Aufgabe ist für einzelne veräußerte Wirtschaftsgüter der Veräußerungserlöse bzw für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter der gemeine Wert im Zeitpunkt der Aufgabe mit den Buchwerten gegenüberzustellen. 5
6 Betriebsveräußerung (2) Für die Betriebsveräußerung gibt es folgende Steuerbegünstigungen: Verteilungsbegünstigung ( 37 Abs 2 Z 1 EStG): Die Veräußerungsgewinn kann auf Antrag auf drei Jahre verteilt werden, wenn der Betrieb seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerb mindestens sieben Jahre bestanden hat. Hälftesteuersatz ( 37 Abs 5): Der Steuersatz für den Veräußerungsgewinn ermäßigt sich aus sozialen Erwägungen auf Antrag auf die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes bemessen vom gesamten Einkommen, wenn der Betrieb mindestens sieben Jahre bestanden hat und deshalb veräußert wird, weil der Steuerpflichtige verstorben ist, erwerbsunfähig ist (und deshalb den Betrieb nicht mehr fortführen kann) oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. verstorben ist, 6
7 Betriebsveräußerung (3) Für die Betriebsveräußerung gibt es folgende Steuerbegünstigungen: Steuerfreibetrag ( 24 Abs 4 EStG): Steuerpflichtigen, die weder die Verteilungsbegünstigung noch den Hälftesteuersatz beantragen, steht ein Freibetrag von EUR 7.300,-- zu. Der Veräußerungsgewinn ist dann nur insofern steuerpflichtig, als er diesen Freibetrag übersteigt. Anrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ( 24 Abs 5 EStG): Wurde der Betrieb von Todes wegen oder durch Schenkung erworben und innerhalb von drei Jahren nach der Einantwortung bzw Übergabe veräußert, dann wird die ESt um die auf die stillen Reserven entfallende ErbSchSt gekürzt. Hauptwohnsitzbefreiung ( 24 Abs 6 EStG): Hat der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz im Betriebsgebäude, dann bleiben die auf das Gebäude entfallenden stillen Reserven im Falle einer Betriebsaufgabe unter bestimmten Voraussetzugnen steuerfrei. 7
8 Betriebsaufgabe Anwendungsfall des 24 Abs 1 Z 2 Laufender Gewinn VwGH , 2001/14/0111 ( 12-RL ist geparkter lfd Gewinn) 24 Abs 2 EStG Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 EStG Gewinnermittlung nach 5 Abs 1 EStG Übergangsgewinn isd 4 Abs 10 EStG Beim Wechsel von EAR auf BV-Vergleich ergeben sich idr Zuschläge beim Bestand an Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Forderungen aus LuL, sonstigen Forderungen, geleisteten Anzahlungen für UV, aktiven RAP sowie Abschläge für Verbindlichkeiten aus LuL, sonstigen Verbindlichkeiten, erhaltenen Anzahlungen für AV und UV, passiven RAP und Rückstellungen (Marschner in Jakom, EStG, 4 Rz 399) Aufgabegewinn ( 24 Abs 3 EStG) 8
9 Veräußerungsgeschäfte (1) Veräußerung aus dem... Betriebsvermögen Privatvermögen Grund und Boden? Spekulationsgeschäft isd 30 EStG? Nein Ja Ja Nein Gewinnermittlung nach 5 EStG Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 oder 4 Abs 3 EStG Beteiligungsveräußerung isd 31 EStG? Ja Nein 9
10 Veräußerungsgeschäfte (2) Veräußerungen von Beteiligungen an Gesellschaften: Kapitalgesellschaften: Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften: Unabhängig von der Beteiligungshöhe und Beteiligungsdauer immer betriebliche Einkünfte ( 21 bis 23 EStG). Im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften: Spekulationsgeschäft ( 30 EStG), wenn die Beteiligung innerhalb eines Jahres veräußert wird (unabhängig von der Beteiligungshöhe). Beteiligungsveräußerung ( 31 EStG), wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 1 % betragen hat und die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Keine steuerpflichtigen Einkünfte, wenn die Veräußerung weder ein Spekulationsgeschäft noch eine Beteiligungsveräußerung darstellt. 10
11 Veräußerungsgeschäfte (3) Veräußerungen von Beteiligungen an Gesellschaften: Personengesellschaften: Die Veräußerung der Beteiligung an einer betrieblichen Mitunternehmerschaft (typischerweise OG, KG, GesbR, EWIV und atypisch stille Gesellschaft) folgt den Regeln über die Betriebsveräußerung nach 24 EStG und führt daher zu betrieblichen Einkünften. Die Veräußerung von einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter oder einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft führt zu einem Spekulationsgeschäft ( 30 EStG), wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird und innerhalb eines Jahres veräußert wird. keinen steuerpflichtigen Einkünften, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird und Veräußerung keine Spekulationsgeschäft darstellt. betrieblichen Einkünften ( 21 bis 23 EStG), wenn die Beteiligung dem Betriebsvermögen des Gesellschafters zuzuordnen ist. 11
12 Veräußerungsgeschäfte (3) Im Jahr 2003 erwirbt Frau W Anteile an der X-AG in der Höhe von 5 %. Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus ertragssteuerlicher Sicht. Nach einem halben Jahr verkauft Frau W Anteile in der Höhe von 1,5 %. Nach drei Jahren (2006) veräußert Frau W weitere 3 %. Nach sechs Jahren (2009) veräußert Frau W schließlich ihre restlichen 0,5 %. 12
13 Verlustausgleich (1) Verlustausgleich: Verluste, die in einer Besteuerungsperiode im Rahmen einer der Einkunftsarten erzielt werden, können grundsätzlich in der betreffenden Besteuerungsperiode mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ausgeglichen werden. Nicht berücksichtigt werden allerdings Verluste, die ohne Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten erzielt wurden, wie insbesondere Verluste aus Liebhaberei oder von im Privatvermögen gehalten Wirtschaftsgütern. Verluste aus Leistungen, Spekulationsgeschäften und Beteiligungsveräußerungen dürfen jeweils nur mit solchen Überschüssen ausgeglichen werden. Es ist zunächst ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb einzelner Einkunftsarten vorzunehmen, verbleibende Verluste sind sodann in einem vertikalen Verlustausgleich mit positiven Ergebnissen anderer Einkunftsarten zu verrechnen. Dabei ist darauf zu achten, dass Verluste zunächst mit Einkünften zu verrechnen sind, die tariflich nicht begünstigt sind 13
14 Verlustausgleich (2) Horizontaler Verlustausgleich Vertikaler Verlustausgleich Gewerbebetrieb I 3 Mio Verlust Verlust 2 Mio Endg. Verlust WJ 1 Mio Gewerbebetrieb II 1 MioGewinn Einkünfte aus KV 1 MioGewinn Verlustvortrag ( 18 Abs 6) 14
15 Sonderausgaben (1) Was sind Sonderausgaben? Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind! Bei jedem Arbeitn wird bereits im Rahmen der Lohnverrechnung ein Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 berücksichtigt ( 18 Abs 2 EStG). Auch, wenn tatsächlich gar keine Sonderausgaben anfallen. Es gibt zwei Arten von Sonderausgaben: Topfsonderausgaben ( 18 Abs 1 Z 2-4 EStG) Sonstige Sonderausgaben 15
16 Sonderausgaben (2) Sonderausgaben können auch für (Ehe) Partner und Kinder geltend gemacht werden Immer nur im Jahr der ZAHLUNG! Topfsonderausgaben ( 18 Abs 1 Z 2-4): Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen SV, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, Ankauf von jungen Aktien Höchstbetrag: / Jahr Bei Alleinverdienern: / Jahr Bei mind. 3 Kindern: / Jahr Maximal ¼ der Kosten bis zum Höchstbetrag 16
17 Sonderausgaben (3) Sonderausgaben aus dem Sonderausgabentopf (Sonderausgabenviertel): Bis zum einem Gesamtbetrag von Erwachsener (= 2.920/4) Alleinverdiener (= 3.700/4) (= 5.840/4) Alleinverdiener, 3 Kinder (= 7.300/4)
18 Sonderausgaben (4) Sonderausgaben aus dem Sonderausgabentopf (Sonderausgabenviertel): Zwischen und Kürzung Beispiel: Alleinverdiener mit 2 Kindern, Gesamteinkommen: , Instandsetzungsaufwendungen: , Sonderausgabenhöchstbetrag: 5.840, Davon nutzbar ist das Sonderausgabenviertel (25%): 1.460, Kürzung ( ) / , x 1.460, = gesamt 1.237, 29 18
19 Sonderausgaben (5) Sonstige Sonderausgaben Rückkauf von Versicherungszeiten Kirchenbeiträge (max 200 ; 18 Abs 1 Z 5) Steuerberatungskosten ( 18 Abs 1 Z 6) Spenden ( 18 Abs 1 Z 7, 8) 19
20 Sonderausgaben (6) Verlustabzug ( 18 Abs 6 EStG) Verluste, die innerhalb einer Besteuerungsperiode nicht ausgeglichen werden können, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in die folgenden Jahre vorgetragen und sodann als Sonderausgabe vom Einkommen abgezogen werden. 18 Abs 6 EStG beschränkt den Verlustvortrag auf betriebliche Verluste. Bei den Gewinnermittlungsarten nach 4 Abs 1 und 5 EStG ist ein Verlustabzug zeitlich unbegrenzt möglich. Bei einer Gewinnermittlung nach 4 Abs 3 EStG hingegen nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Entstehung des Verlustes ( 18 Abs 7 EStG). Verrechnungsgrenze: Vortragsfähige Verluste können nur im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Der verbleibende Verlust ist in die Folgejahre vortragsfähig. 20
21 Sonderausgaben (7) Verlustausgleich und Verlustabzug Herr B erzielt im Jahr 2007 positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von EUR ,-- und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Höhe von EUR ,--. Im Jahr 2008 erzielt er EUR ,-- aus Gewerbebetrieb und ein ausgeglichenes Ergebnis von EUR 0,-- aus Vermietung und Verpachtung. Wie hoch ist das Einkommen von Herrn B in den Jahren 2007 und 2008? 21
22 Außergewöhnliche Belastungen (1) Was sind außergewöhnliche Belastungen? Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Es lassen sich zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen unterscheiden: Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt 22
23 Außergewöhnliche Belastungen (2) Ermittlung des Selbstbehalts höchstens % mehr als % mehr als % mehr als % Bei Alleinverdienern: - 1 % Für jedes Kind: - 1 % 23
24 Außergewöhnliche Belastungen (3) Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt sind: Krankheitskosten Kostenübernahme für einkommensschwache (Ehe)PartnerInnen Diätkosten, für die es ein Pauschale gibt Kurkosten Kosten für Alters- und Pflegeheime Häusliche Betreuung Begräbniskosten (max für die Feier und für das Grabmal) Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt sind: Auswärtige Berufsausbildung von Kindern Katastrophenschäden Behinderungen ab 25 % Unterhaltsleistungen an auswärtige Kinder Kinderbetreuungskosten 24
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