Private Grundstücksveräußerungen in der ESt
|
|
- Curt Melsbach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Appell Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Schenkenstraße 4/6. Stock, 1010 Wien Mag. Klaus Fritsch Private Grundstücksveräußerungen in der ESt 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Steuersystem vor BBG Veränderung durch BBG 2011 und 1. StabG Steuertatbestand private Grundstücksveräußerungen 4. Befreiungstatbestände 5. Bemessungsgrundlage 6. Steuersatz 7. Erhebung ImmoESt 8. Beispiele 2
3 1. Steuersystem vor BBG 2011 Unterscheidung betrieblich außerbetrieblich betrieblich: Reinvermögenszuwachstheorie steuerbar ist alles was aus der Quelle fließt und Wertveränderungen der Quelle selbst, unabhängig einer Frist Verluste an sich voll ausgleichsfähig Verlustvortrag im betrieblichen Bereich außerbetrieblich: Quellentheorie steuerbar ist alles, was aus der Quelle fließt zuzüglich ausgewählter Ausnahmetatbestände Verluste nur sehr eingeschränkt ausgleichsfähig kein Verlustvortrag 3
4 1. Steuersystem vor BBG Einkünfte aus Kapitalvermögen: nur Früchte 28 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: nur Früchte 29 sonstige Einkünfte 30 Spekulationsgeschäfte Grundstücke sonstige WG 31 Einkünfte aus bestimmten Beteiligungen mind 1% innerhalb der letzten 5 Jahre Liquidation unbeachtlich Beteiligungsausmaß Wegzugsbesteuerung 4
5 2. Veränderungen durch BBG 2011 und 1. StabG 2012 BBG 2011 Ausweitung des Steuertatbestandes Einkünfte aus Kapitalvermögen 27 von Früchte auf Früchte und Kapital generelle Übergangsregel: Altbestand bleibt im alten Regelwerk 1. StabG 2012: Schaffung des neuen Steuertatbestandes private Grundstücksveräußerung generelle Übergangsregel: Altbestand wird in das neue Regelwerk überführt Fazit: massive Erweiterung des außerbetrieblichen Einkünftebegriffes der Steuergerechtigkeit sicher entsprechend: sehr positiv zu beurteilen! verbunden mit den alten Nachteilen: Warum kein einkunftsartspezifischer VV? verbunden mit neuen Nachteilen ( 20 (2) TS2): Nettoprinzip? 5
6 3. Steuertatbestand private Grundstücksveräußerung Veräußerung von Grundstücken, die keinem Betriebsvermögen angehören Grundstück Grund und Boden Gebäude grundstücksgleiche Rechte unbeachtlich, seit wann sie dem Veräußerer oder seinem Rechtsvorgänger bereits gehört haben unbeachtlich was damit getan wurde 6
7 Hauptwohnsitzbefreiung Herstellerbefreiung 4. Befreiungsbestimmungen behördlicher Eingriff oder Vermeidung eines solchen Grundstückstäusche im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens 7
8 4. Befreiungsbestimmungen Hauptwohnsitzbefreiung 30 (2) Z 1 Hauptwohnsitz isv 18 (1) Z 3 b EStG des Veräußerers Eigenheim mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnung zu mindestens 2/3 Wohnzwecken dient 21 (1) BAO: Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Mittelpunkt des Lebensinteresses maßgebend, Meldung hat allenfalls Indizwirkung samt Grund und Boden EStR: maximal m2 2 Sachverhalte: a): von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens 2 Jahre b) innerhalb der letzten 10 Jahre zu mindestens 5 Jahre durchgehend wenn der Hauptwohnsitz aufgegeben wird a) mit Veräußerung b) auch davor 8
9 4. Befreiungsbestimmungen Hauptwohnsitzbefreiung Anlassfall für lit b Praxisbeispiel (Anlassfall): Ehegattin verlässt nach Trennung infolge Gewalttätigkeit des Gatten die Wohnung und verkauft später alter Rechtslage: nicht begünstigt, weil der Verkauf und die Aufgabe HWS auseinanderfallen (gewalttätiger Ehegatte aber begünstigt, wenn er bis Verkauf in EW lebt) neue Rechtslage 30 (2) Z 1 b: begünstigt, weil der HWS nicht anlässlich der Veräußerung aufgegeben werden muss => sie muss aber nach Wille unseres Gesetzgebers mind. 5 Jahre aushalten! (Normzweck: Stärkung Selbstverteidigungsfähigkeiten?) 9
10 4. Befreiungsbestimmungen Herstellerbefreiung 30 (2) Z 2 selbst hergestellte Gebäude Hersteller ist, wer Herstellerinitiative entfaltet und Herstellerrisiko trägt Ziegel schupfen ist nicht erforderlich Grundanteil somit steuerpflichtig die nicht innerhalb der letzten 10 Jahre zur Erzielung von Einkünften gedient haben Vermietung, welche als Liebhaberei qualifiziert wird, ist somit unschädlich 10
11 5. Bemessungsgrundlage 30 (3+4) Unterscheidung Altbestand Neubestand abhängig von Steuerverfangenheit am Steuerverfangenheit = steuerbar [EStR 2000 Rz 6654], nicht ob tatsächlich steuerpflichtig gewesen wäre Altbestand Umwidmung nach letztem Ankauf ab : 40% des Erlöses = pauschalierte AK sonst: 86% des Erlöses = pauschalierte AK 14% zuzüglich 50% der 28/3-Beträge der letzten 15 Jahre bis zur Veräußerung Neubestand Erlös fortgeschriebene AK Vorsteuerberichtigung Kosten Selbstberechnung Inflationsabschlag: 2 % der Einkünfte ab dem beginnenden 11. Jahr Abzugsverbot für Werbungskosten, wenn der besondere Steuersatz nach 30a anwendbar ist Beispiele: Makler des Verkäufers, Zinsen für Anschaffung, Betriebskosten 11
12 5. Verlustausgleich 30 (7) negative Ergebnisse sind mit positiven Ergebnissen desselben Jahres ausgleichbar Rest zu 50% mit positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 28 desselben Jahres darüber hinausgehender Rest verloren auch keine Wartetaste 12
13 Besonderer Steuersatz 6. Besonderer Steuersatz 30a außerbetrieblich: immer, außer Zufluss in Rentenform betrieblich: Veräußerung, Zuschreibung oder Entnahme, außer Grundstück = Umlaufvermögen Betrieblicher Schwerpunkt gewerbliche Überlassung und gewerbliche Veräußerung Soweit Teilwertabschreibung vorgenommen wurde Soweit stille Reserven im Sinne von 12 übertragen wurden Veräußerung bildet keinen Bestandteil des Gesamtbetrages der Einkünfte und des Einkommens Regelbesteuerung möglich führt aber nicht zur Abzugsfähigkeit von Werbungskosten anwendbar 13
14 vom Parteienvertreter Rechtsanwalt, Notar 7. Erhebungsform ImmoESt anlässlich Selbstbemessung GrESt alternativ: besondere Vorauszahlung 14
15 8. Beispiel 1 A, B und C kaufen am ein Grundstück und errichten darauf ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnung im ideellen Miteigentum, welches am fertig wird. A bewohnt von Beginn an seinen Anteil mit seiner Familie. B wohnt mit seiner Frau seit Fertigstellung in dem Haus, schenkt aber im März 2009 seinen Anteil seiner Frau. C vermietet seinen Anteil von Anfang an. Die Liegenschaft wird im Dezember 2012 verkauft. 15
16 8. Lösung 1 Haus hat 3 Wohneinheiten: kein Einfamilienhaus im Sinne von 18 (1) Z 3 b EStG. => kein Anwendungsfall der Hauptwohnsitzbefreiung. A: Nach Sachverhalt trägt A offensichtlich Herstellerinitiative und trägt Herstellerrisiko => Herstellerbefreiung anwendbar, befreit ist aber nur das Gebäude. B: Verkäuferin ist Fr. B. Diese hat das Gebäude aber nicht hergestellt, das war ihr Mann. Die Herstellereigenschaft geht nicht auf den unentgeltlichen Rechtsnachfolger über. Der Verkauf ist steuerpflichtig. C: Vermietet die Liegenschaft. Ausschluss von der Herstellerbefreiung. Der Verkauf ist steuerpflichtig. 16
17 8. Beispiel 2 A, B und C kaufen am ein Grundstück und errichten darauf ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnung im ideellen Miteigentum, welches am fertig wird. A bewohnt von Beginn an seinen Anteil mit seiner Familie. B wohnt mit seiner Frau seit Fertigstellung in dem Haus, schenkt aber im März 2009 seinen Anteil seiner Frau. C vermietet seinen Anteil von Anfang an. Im Juni 2010 wird Wohnungseigentum begründet. Die gesamte Liegenschaft bestehend aus 3 Eigentumswohnungen wird im Dezember 2012 verkauft. 17
18 8. Lösung 2 Die Parifizierung stellt keinen Tausch, sondern eine Konkretisierung der Miteigentumsanteile dar [EStR 2000 Rz 6624]. Die Eigentumswohnung tritt in die Rechtsstellung des bisherigen Grundstückes ein. Nach Parifizierung liegen 3 Eigentumswohnungen im Sinne von 18 (1) Z 3 b EStG vor und die Hauptwohnsitzbefreiung ist prinzipiell anwendbar. Dies sowohl Tatbestand a (2 Jahre) als auch Tatbestand b (5 Jahre), weil die Herstellung des Hauses als Anschaffung gilt [2. AbgÄndG 2014 bisher EStR 2000 Rz 6639f] A: HWS-Befreiung, alles ist befreit B: nach Angabe zu vermuten, dass Frau B gemeinsam mit ihrem Mann dort den HWS hatte C: unverändert steuerpflichtig 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen, Kritiken oder Anregungen sind sehr gerne willkommen: Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Mag. Klaus Fritsch
Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung
Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage
Mehr- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu
PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERÄUßERUNGEN - GRUNDKONZEPT Mag. Christoph Schlager, BMF Konzept: - Spekulationstatbestand entfällt - alle Grundstückveräußerungen erfassen - Gewinn mit 25% besteuert - ähnlich wie
MehrIMMOBILIENSTEUERRECHT
ING. MAG. STEFAN GRUBER WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER 1040 WIEN, BRUCKNERSTRAßE 4/4 TEL.: 504 64 92 IMMOBILIENSTEUERRECHT GESETZESTEXTE Immobiliensteuerrecht - 1 - Ing. Mag. Stefan Gruber Einkommensteuergesetz
MehrSelbstberechnung der Immobilienertragssteuer durch Parteienvertreter im Erhebungssystem der neuen Grundstücksbesteuerung
Selbstberechnung der Immobilienertragssteuer durch Parteienvertreter im Erhebungssystem der neuen Grundstücksbesteuerung Dr. Martin Gratzl Notarsubstitut 1010 Wien Dr. Wolfgang Lenhart 10. Oktober 2012
MehrDie Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen
Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin gab es die sogenannte
MehrBesteuerung von Grundstücksveräußerungen ab
Autor: Dr. Manfred Thalmann Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 Nähere Informationen siehe BMF-Homepage www.bmf.gv.at/steuern/bürgerinformation/grundstücke und Steuern/Grundstücksveräußerungen
MehrÄnderung des Bilanzstichtages
Änderung des Bilanzstichtages X 5 1 2 RA-Kosten: Vertragserrichtung Grundsätzlich abzugsfähig, soweit betrieblich veranlasst (zb: Arbeitsverträge, ) Achtung bei: Kaufverträgen von Anlagevermögen Aktivierungspflicht
MehrDie Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen
Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin gab es die sogenannte
MehrÜbertragung betrieblicher Immobilien. Die ertragsteuerliche Behandlung seit dem 1. April Stefan Weinhandl. Lnde
Übertragung betrieblicher Immobilien Die ertragsteuerliche Behandlung seit dem 1. April 2012 Stefan Weinhandl Lnde Inhaltsverzeichnis VORWORT 5 INHALTSVERZEICHNIS 8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 12 1. EINLEITUNG
MehrCHECKLISTE ZUR ABFUHR DER IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1
CHECKLISTE ZUR ABFUHR DER IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1 HINWEIS: Unterschied zur Rechtslage für Veräußerungen vor 2016 - Höhere Steuersätze und kein Inflationsabschlag mehr 1) Allgemeine Angaben a) Persönliche
MehrSTEUERN 2013 steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen ab
STEUERN 2013 steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen ab 1.4.2012 Immobilien Steuer neue Rechtslage (ab 1.4.2012) Sondersteuersatz von 25% für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen Spekulationsfrist
MehrErgänzungen zum Buch
Seite 1 von 5 Ergänzungen zum Buch Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Seit Erscheinen des Fachbuches über die Vermietung und Verpachtung im November
MehrProgramm. Immobilienertragsteuer Neu. Steuersparcheckliste Solidarabgabe. Änderung Gewinnfreibetrag. Weinverkostung
Programm Immobilienertragsteuer Neu Steuersparcheckliste 2012 Solidarabgabe Änderung Gewinnfreibetrag Weinverkostung Kastner & Schatz Steuerberatung GmbH Seite 2 Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen
MehrNeue Grundstücksbesteuerung Grundkonzept und Änderungen durch das AbgÄG 2012 (RV)
Steuerwissenschaften und Steuerpraxis Neue Grundstücksbesteuerung Grundkonzept und Änderungen durch das AbgÄG 2012 (RV) Universität Dr. Andrei Bodis, BMF Neue Grundstücksbesteuerung Übersicht a) Grundkonzept
MehrStiftungssymposium 2013
Stiftungssymposium 2013 Aktuelle steuerrechtliche Stiftungsfragen 24. und 25. Jänner 2013 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Überblick - Stiftungsbesteuerung KESt NEU Immobilienertragsteuer
MehrKapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung
Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung 1.1 Sachliche Abgrenzung Hinter dem Begriff Immobilienbesteuerung verstecken sich verschiedenste Steuern,
MehrDie Betriebsaufgabe und die Gebäudebegünstigung gem. 24 Abs. 6 EStG im Lichte des 1. Stabilitätsgesetzes 2012
Die Betriebsaufgabe und die Gebäudebegünstigung gem. 24 Abs. 6 EStG im Lichte des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 Univ.-Prof. Hon.-Prof. Mag. Dr. Alois Pircher WP/StB 1 Das Stabilitätsgesetz 2012 brachte eine
MehrHauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienveräußerung Details zu Anschaffung, Veräußerung, Toleranzfristen, Parifizierung
12 IMMOBILIENBESTEUERUNG Hauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienveräußerung Details zu Anschaffung, Veräußerung, Toleranzfristen, Parifizierung 30 ff EStG idf 1. StabG 2012 sowie AbgÄG 2012; Rz 6623 ff EStR
MehrDie neue Immobiliensteuer
Die neue Immobiliensteuer Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 22. Mai 2012 Einleitung * 1. Stabilitätsgesetz 2012: Veröffentlichung in BGBl I 2012/22 Regelungen sind ab 1.4.2012 in Kraft getreten * Altfälle
MehrVorwort... 1 Die Herausgeber... 2 Die Autoren... 2 Inhaltsverzeichnis... 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Die Herausgeber... 2 Die Autoren... 2 Inhaltsverzeichnis... 4 Private Grundstücksveräußerungen durch natürliche Personen... 9 Johann Perthold / Markus Vaishor 1. Überblick...
MehrSteuerreform 2015 Handlungsbedarf?
Steuerreform 2015 Handlungsbedarf? Rechtsanwalt Dr. Bernhard Huber, LLM 4020 Linz, Schillerstrasse 12 Tel. 0732 / 65 69 69 E-mail b.huber@hep.co.at Linz, im April 2015 Eckpunkte der Steuerreform (Auswahl)
MehrSTINGL OP AUDIT EINLAGE/ENTNAHMENERUSSERUNG VON GRUND
:::::::::: ::::::::.:: :::0 :::O: :::::)::t:_3:::: :::::4>::.::.:: ho Grund und Bodens Beispiele 1-3, Ubersicht versteuern. ::::::::*: STUCKEN ENLAGE/ENTNAHMENERUSSERUNG VON GRUND V Wien, April 2013 OBLEN
MehrSteuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf)
Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Gebäudeabschreibung Verlängerung Instandsetzungszehntel Erhöhung Immobilienertragsteuer Anhebung Grunderwerbsteuer Bisher: je nach Nutzungsart der Gebäude
MehrImmobilienbesteuerung
alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die
MehrKESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger
KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)
MehrEinkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nach 30 EStG Selbstbemessung und Entrichtung durch Parteienvertreter
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nach 30 EStG Selbstbemessung und Entrichtung durch Parteienvertreter Mag. Romana Rozenich Bundesweiter Fachbereich Einkommensteuer 1 ImmoESt Möglichkeiten
Mehr= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)
2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK
MehrAppellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern. Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater
Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater Inhaltsverzeichnis 1. Kurzeinführung: aktuelle Tendenzen
MehrAktuelles zur Besteuerung der KöR
Aktuelles zur Besteuerung der KöR Beschränkte Steuerpflicht für Grundstücksveräußerungen Sandra Stadlbauer, 10.4.2013 Sandra Stadlbauer, 10.4.2013 1 Ausgangslage vor 1.4.2012 Gewinne/Verluste aus Grundstücksveräußerungen
MehrKapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen
Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen 1.1 System der Besteuerung Seit der Einführung der ImmoESt im Jahr 2012
MehrPublic Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 8. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda Auswirkungen des Sparpakets 2012 auf KöR: 1.) Umsatzsteuer: Vermietung und Vorsteuerabzug 2.) KöSt: Immobilienertragssteuer Slide 2 Änderungen bei der
MehrOSfZ s P ezial. Die neue Immobiliensteuer. nach dem 1. StabG I' LexisNexis* Herausgegeben von Univ.-Prof. MMag. Dr.
OSfZ s P ezial Die neue Immobiliensteuer nach dem 1. StabG 2012 Herausgegeben von Univ.-Prof. MMag. Dr. I' LexisNexis* Vorwort V Abkürzungsverzeichnis, XVII Literaturverzeichnis XXI Autorenverzeichnis
MehrEinkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung !!!
Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen.
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrLeseprobe aus "Die Immobilienertragsteuer" Juli Die Neuregelung. 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände
Kap 3 Die Neuregelung 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände 3.1.1 Allgemeines Mit der neuen Regelung unterliegen seit dem 1. April 2012 erstmals sämtliche Immobilienveräußerungen unabhängig von der Behaltedauer
MehrINHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20
4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER
MehrSpekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis
Abschnitt 8 Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken (bis 31. 3. 2012) 165 Abschnitt Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis 31. 3. 2012 Seite 8.0 Vorbemerkung 166 8.1 Begriffsbestimmungen
MehrLehrveranstaltungsübersicht
030231 PFLICHTÜBUNG AUS FINANZRECHT/STEUERRECHT MAG. ISABELLA MAIR SOMMERSEMESTER 2015 Mag. Isabella Mair Lehrveranstaltungsübersicht 1. Klausur: 4. 5. 2015 (ESt) 2. Klausur: 1. 6. 2015 (ESt, KSt, USt)
MehrVO Steuerrecht (12-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (12-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Wiederholung vom 11.10.10 (1) Beurteilen Sie die Einkunftsart unter Angabe der Gesetzesstelle sowie die anwendbaren Vorschriften zur Einkünfteermittlung?
MehrVermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung Die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung umfasst die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftgutes zum Gebrauch und/oder zur Nutzung auf Zeit. Einkünfte aus Vermietung und
MehrDer Eigenverbrauch von Grundstücken
Abschnitt Der Eigenverbrauch von Grundstücken 14.1 Allgemeines 14.2 Die steuerbefreite Grundstücksentnahme (Gebäudeeigenverbrauch) 14.3 Die Grundstücksentnahme mit Option zur Steuerpflicht 14.4 Der Nutzungseigenverbrauch
MehrSteuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien
Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,
MehrA N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K )
A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K ) Allgemeine Angaben Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0328-G/11, miterledigt RV/0329-G/11, RV/0136-G/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch N&N SteuerberatungsGmbH,
MehrDie Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen
Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin gab es die sogenannte
MehrInhaltsverzeichnis. I. Laufende Besteuerung von Immobilien im Privatvermögen
Vorwort... III Widmung... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XXI I. Laufende Besteuerung von Immobilien im Privatvermögen A. Einleitung... 1 B. Gesetzliche Bestimmungen bis zum 31. 12.
MehrG E M E I N D E B U N D - S E R V I C E. Hotline-Info 2/2014
G E M E I N D E B U N D - S E R V I C E An alle Mitgliedsgemeinden in Oberösterreich 8. Juli 2014 Hotline-Info 2/2014 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau
MehrImmobilien: Einkommen- und Körperschaftsteuer. Immobilie
Immobilien: Einkommen- und Körperschaftsteuer im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) 25% Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene Gewinnermittlung (laufende und Veräußerungsgewinne)
MehrStiftungssymposium 2016
Stiftungssymposium 2016 Aktuelle steuerrechtliche Themenstellungen 21. und 22. Jänner 2016 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Begriff der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke
MehrMag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater
Mag. Hermann Klokar Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater A 9125 Kühnsdorf Fernando-Colazzo-Platz 5 T +43(0)4232 / 89 333-0 F +43(0)4232 / 89 333-4 steuerberater@klokar.at www.klokar.at
MehrVORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB 1.9.2012 ("KORRIGIERTE VERSION PER 1.9.2012")
VORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB 1.9.2012 ("KORRIGIERTE VERSION PER 1.9.2012") Der Gesetzgeber hat am letzten Tag vor Beschlussfassung betreffend der USt-Verrechnung einigen besonders betroffenen Gebäudeerrichtern
MehrBESCHLUSS. Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER,
VERFASSUNGSGERICHTSHOF G 137/2014-9, 29. November 2014 BESCHLUSS Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrDie Besteuerung von betrieblichen Immobilienverkäufen
Die Besteuerung von betrieblichen Immobilienverkäufen Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücken hat sich mit April 2012 grundlegend geändert. Bis dahin unterlagen gewinnbringende
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG)
UE aus Finanzrecht SS 2017 I. Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ( 27 Abs 2 EStG) - Früchte Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften Bezüge von Genossenschaften/Genussrechten/Partizipationskapital
MehrPrivilegierung von Liquidationsgewinnen bei Selbständigerwerbenden
Privilegierung von Liquidationsgewinnen bei Selbständigerwerbenden 1. Ausgangslage / Problematik Aktiven und Passiven von Einzelunternehmungen gelten als Geschäftsvermögen des Firmeninhabers. Gibt der
MehrIMMOBILIEN UND STEUERN Seite 1
IMMOBILIEN UND STEUERN 20.11.2017 Seite 1 IMMOBILIEN UND STEUERN EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN VERMIETUNG IMMOBILIEN (VORSORGEWOHNUNG) BEISPIEL 20.11.2017 Seite 2 EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN 20.11.2017 Seite 3 EIGENNUTZUNG
MehrErsatzbeschaffung im Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuerrecht
Dienstanleitung zum Steuergesetz Art. 145 / 159 StG Ersatzbeschaffung im Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuerrecht gilt ab dem Jahr 2018 DA 10/2018 vom 23. Oktober 2012 (ersetzt DA 7/2012) 1. Grundsatz
MehrDie Besteuerung von Kapitalvermögen
Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/2101137/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., J, vertreten durch Dr. Schabernig WTH GesmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Grünhüblgasse
MehrPrivate Grundstücksveräußerung und beschränkte Steuerpflicht der 2. Art
Private Grundstücksveräußerung und beschränkte Steuerpflicht der 2. Art Körperschaften öffentlichen Rechts 1. Grundstücksverkauf aus L+F BFG 22.12.2015, RV/4100971/2015 Revision zugelassen, anhängig (Zl.
MehrBitte vollständig ausfüllen: Aufgabe zum Studienheft: Fernlehrer: STW01N XX8 K27 Vor- und Zuname: Vertragsnummer: Datum:
Frage 1: Das Finanzamt gab am 21.11.2012 (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post. Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11.2012 ein. Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am
MehrImmobilien und Umgründungen
Immobilien und Umgründungen 45. WT-Praxisdialog, Uni Klagenfurt 25. September 2017 GrESt: Anteilsvereinigung Probleme rund um die Grundstückszurechnung Anteilsvereinigung 1 Abs 3 GrEStG» Übertragung von
MehrPrivate Grundstücksveräußerungen (ImmoESt)
Seite 1 von 10 Sie sind hier: Steuern Immobilien & Grundstücke Private Grundstücksveräußerungen (ImmoESt) Hier finden sie Informationen zur Veräußerung privater Grundstücke Inhaltsverzeichnis Allgemeines
Mehr7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften
7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften Raiffeisenregionalbank Schwaz am 19.05.2016 ImmoEst Seit 01.04.2012 Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum
MehrÜbertragung stiller Reserven
SCHRIFTENREIHE»STEUERRECHT UND STEUERPOLITIK«Heft 4 Übertragung stiller Reserven Kommentar zu 6 b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1964 von RUDOLF THIEL Ministerialdirigent
MehrAbgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching
Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte
MehrSonderfall: Gebäudebestandteile und selbständige Wirtschaftsgüter
Sonderfall: Gebäudebestandteile und selbständige Wirtschaftsgüter höhere AfA-Sätze für einzelne Bestandteile des Gebäudes? gesonderte AfA nicht möglich Unterscheidung zwischen unselbständigen Gebäudebestandteilen,
MehrSteuerreform 2015. Prof. Mag. Walter Stingl. STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung
Steuerreform 2015 Prof. Mag. Walter Stingl STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung Änderungen Einkommensteuer Abschreibung von Gebäuden Sanierungsaufwand Immo-ESt Themenüberblick Änderungen Grunderwerbsteuer
Mehrbei Regelbesteuerung: 2 % p.a ab 11. Jahr, max. 50 % 2 % oder 2,5 % oder 3 % 1,5 % im allgemeinen 2 % für Gebäude errichtet vor 1915
52 GRUND/BODEN UND GEBÄUDE Immobilienbesteuerung ab 1.1.2016 Steuersatz, Inflationsabschlag, Abschreibungssätze, Aufteilungsverhältnis Grund und Gebäude, Verteilungszeitraum Instandsetzungen, Verluste
MehrDie neue Immobilienbesteuerung im betrieblichen Bereich
Die neue Immobilienbesteuerung im betrieblichen Bereich Die neue Immobilienbesteuerung im betrieblichen Bereich Peter Primik Primik Die neue Immobilienbesteuerung im betrieblichen Bereich I. Einleitung
MehrZu 21 EStG HI3679844. R 21.1 Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand HI3679845
TK Lexikon Arbeitsrecht Einkommensteuer-Richtlinien 2012 Zu 21 EStG R 21.1 Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand HI3679844 HI3679845 (1) 1 Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen,
MehrErläuterungen. I. Allgemeiner Teil
1 von 19 Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte des Entwurfes für die Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988: Die Höhe des durch Umrechnung eines nach österreichischen Gewinnermittlungsregeln
MehrAktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen izm Immobilien. Peter Denk Linz, am 15. November 2017
Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen izm Immobilien Linz, am 15. November 2017 Übersicht Entwicklungen 2017 im Überblick Fristen (Hauptwohnsitzbefreiung) ImmoESt Umfang (Hauptwohnsitzbefreiung) Verlustausgleich
MehrAktuelle VwGH-Rechtsprechung. Nikolaus Zorn
Aktuelle VwGH-Rechtsprechung Nikolaus Zorn A Verfahrensrecht 201, 202 BAO Nach Ablauf eines Jahres nur mehr: bei sinngemäßer Anwendung des 303 BAO Welcher der Tatbestände des 201 BAO vorliegt, muss zumindest
MehrWorkshop Wertpapier-KESt
Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Finanzdienstleister Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel BDO Graz GmbH 1. März 2011 Rechtsgeschäftsgebühren Darlehensverträge Rechtslage bis einschließlich 31. 12. 2010
MehrGrundstücksverkäufe und beschränkte KöSt-Pflicht der 2. Art
Grundstücksverkäufe und beschränkte KöSt-Pflicht der 2. Art 1 Körperschaften öffentlichen Rechts 1. Grundstücksverkauf aus L+F BFG 22.12.2015, RV/4100971/2015 Revision zugelassen, anhängig (Ro 2016/15/0025)
MehrImmobilienbesteuerung
Immobilienbesteuerung NEU Abgabenänderungsgesetz 2012 von Mag. Helene Bovenkamp Mag. Anja Cupal Mag. Karin Fuhrmann Mag. Gerhard Klippl Mag. Leopold Kühmayer Mag. Dr. Gunther Lang Mag. (FH) Britta Leskovar,
MehrIMMOBILIEN & STEUERN EIN KOMPLEXES THEMA? Seite 1
IMMOBILIEN & STEUERN EIN KOMPLEXES THEMA? 22.09.2016 Seite 1 IMMOBILIEN & STEUERN EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN VERMIETUNG IMMOBILIEN (VORSORGEWOHNUNG) BEISPIEL 22.09.2016 Seite 2 EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN 22.09.2016
MehrErtragsteuer Private Grundstücksveräußerung: Der Begriff der Eigentumswohnung Abgrenzung Altvermögen/Neuvermögen
FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT MÄRZ 2019 03 www.taxlex.at 69 100 Ertragsteuer Private Grundstücksveräußerung: Der Begriff der Eigentumswohnung Abgrenzung Altvermögen/Neuvermögen Umsatzsteuer Praxisfälle:
MehrHAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der
MehrGewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
NWB Ratgeber Steuerrecht Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken Von Professor Dr. Günter Söffing Rechtsanwalt, Steuerberater, Richter am Bundesfinanzhof a. D
MehrHerzlich willkommen. AG Giger Treuhand
Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 01.10.2013 Steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren Handänderungssteuern
Mehrwohnrechtliche blätter:wobl
Herausgegeben von: Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves RA Mag. Dr. Till Hausmann HR Dr. Elisabeth Lovrek Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer Dir. Theodor Österreicher a. Univ.-Prof.
MehrEIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer
MehrDas Bundesfinanzministerium hat sich umfassend zu den einkommensteuerrechtlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge geäußert.
1 Anlage 5 Vorweggenommene Erbfolge: Das Bundesfinanzministerium hat sich umfassend zu den einkommensteuerrechtlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge geäußert. BMF 13.1.1993, IV B 3 - S 2190-37/92,
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 3 GZ. RV/0708-W/08 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhand Dkfm. Herbert Duffek Ges.m.b.H., gegen die
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrHandbuch Immobilienertragsteuer
Handbuch Immobilienertragsteuer Erweiterung der Selbstberechnung Grunderwerbsteuer Gültig ab 03.01.2018 Seite 2 von 43 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEIN... 4 2. FINANZAMTS- UND STEUERNUMMER... 5 2.1. Funktion
MehrLösung Übung Klausur
Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:
MehrInhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5
Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15
MehrBesteuerung von Immobilien und Kapital
Besteuerung von Immobilien und Kapital - Alles Neu - Dr. Bernhard Arming DBA Treuhand GmbH Mag. Ehrenfried Eder Raiffeisenverband Salzburg Besteuerung von Immobilien und Kapital Die Unkenntnis von Steuergesetzen
MehrKapitalgesellschaftsverluste und 8c KStG ( Mantelkauf )
Kapitalgesellschaftsverluste und 8c KStG ( Mantelkauf ) Düsseldorf, 17. Dezember 2013 Prof. Dr. Norbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht Partner norbert.neu@dhpg.de
MehrSteuerreform 2015/2016
Steuerreform 2015/2016 Wird Vererben und Verschenken teurer? SENaktiv 2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1 Entlastung der Einkommen: Steuerreform 2015/2016 Gegenfinanzierung durch neue Steuern, insbesondere
MehrHerzlich willkommen. AG Giger Treuhand 18.02.2016
Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 18.02.2016 Steuerliche Optimierungen beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
MehrEinkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2011/21
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein Bildungszentrum Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt Kiel-Nord
MehrRepetitorium zur Besteuerung von Personengesellschaften: Betriebsaufgabe - Betriebsverpachtung. Lösungsskizzen zu den Fällen 18-21:
Repetitorium zur Besteuerung von Personengesellschaften: Betriebsaufgabe - Betriebsverpachtung Lösungsskizzen zu den Fällen 18-21: Fall 18: Einkünftequalifikation der Pachtzinsen I. Allgemeines zur Betriebsaufgabe
Mehr