Sicherheitskoordinator Event (Eventsafety-Coordinator) Viertägiger modular aufgebauter Lehrgang

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1 Sicherheitskoordinator Event (Eventsafety-Coordinator) Viertägiger modular aufgebauter Lehrgang Die Module sind in sich geschlossen und können auch unabhängig voneinander besucht werden: Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten Zweitägiges Seminar zum Erwerb der Sachkunde gemäß den Anforderungen an Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter gemäß Versammlungsstättenverordnung Brandschutz in Versammlungsstätten Eintägiges Seminar zu Rechtsgrundlagen, Pflichten- und Verantwortungsbereichen gemäß Versammlungsstättenverordnung Arbeitsschutz und Fremdfirmenkoordination bei Veranstaltungen Eintägiges Seminar gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Versammlungsstättenverordnung Kurse im Strahlenschutz - Bereich Forschung und Technik UMWELTINSTITUT AKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

2 Sicherheitskoordinator Event (Eventsafety-Coordinator) Viertägiger modular aufgebauter Lehrgang Wer kann Sicherheits-Koordinator Event werden? Die Fortbildung zum Sicherheits-Koordinator Event ist für alle Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens interessant, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen bei Veranstaltungen zu tun haben. Dazu zählen vor allem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- oder Personalräte und verantwortliche Elektrofachkräfte. Dazu gehören auch erfahrene Beleuchter, Bühnenbauer, Medientechniker etc. mit mehrjähriger Berufserfahrung. Der Titel Sicherheits-Koordinator wird vergeben an Personen, welche die Seminare Sachkundige Aufsichtsperson, Brandschutz in Versammlungsstätten und Arbeitsschutz bei Veranstaltungen absolviert haben. Der Sicherheits-Koordinator Event Fast alle Unternehmen in der Veranstaltungsbranche, Hotellerie, Gastronomie, Event, Messe, Konzert etc. führen heute alle Aufgaben selbst durch: Fremdfirmen werden häufig für Dienstleistungen aller Art oder Spezialarbeiten beauftragt. Kritisch wird es, sobald sich Tätigkeiten zeitlich oder räumlich überschneiden - etwa bei übereinander liegenden Arbeitsplätzen mit Gefahren durch herabfallende Gegenstände oder Montagearbeiten mit Beleuchtung oder Umgang mit Pyrotechnik in der Nähe von brennbaren Materialien. Damit nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die verschiedenen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt oder beaufsichtigt werden. Diese Aufgabe übernimmt bei Veranstaltungen der Sicherheitskoordinator Event. Er ist weisungsbefugt gegenüber den Beschäftigten des eigenen Betriebs sowie dem Personal der Fremdfirmen. Der Koordinator im Regelungswerk Die Rolle des Fremdfirmenkoordinators ist in den einschlägigen Regeln und Vorschriften klar definiert. Die Berufsgenossenschaften legen in ihren Unfallverhütungsvorschriften (Grundsätze der Prävention, BGV A1) bei den»pflichten des Unternehmers«fest, dass bei Vergabe von Aufträgen an externes Personal»ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis«zu bestellen ist. Diese Rolle übernimmt der Sicherheitskoordinator Event. Zu beachten ist zusätzlich die berufsgenossenschaftliche Information BGI 865 der»einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen«. Dort steht unter F9:»Sind gegenseitige Gefährdungen möglich, muss ein Koordinator bestimmt werden, welcher die Arbeiten aufeinander abstimmt. Der Koordinator ist in der Regel vom Auftraggeber eingesetzt und dem Fremdunternehmer mitgeteilt worden.«eine Fremdfirma muss neben den eigenen technischen Standards und Verkehrssicherungspflichten auch die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachten, die für den Auftraggeber gelten. Wesentliche Regelungen zum Thema Koordination enthalten außerdem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Gefahrstoffverordnung. Aufgaben Die Organisation der Zusammenarbeit, die Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG 12 und BGV A1 4 oder auch der BGV C-1 gehören genauso zu den Pflichten des Sicherheitskoordinators Event wie die Erarbeitung von Hausordnungen, die Bestimmung von Fremdfirmen, Kontrollmaßnahmen und die entsprechende Dokumentation. Voraussetzung für den Einsatz von Sicherheitskoordinatoren Event ist immer eine Gefährdungsanalyse. Entwickelt wurde das Seminar und Schulungsprinzip vom IVB Institut für Veranstaltungs- und Besucher sicherheit.

3 Modul 1: Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten Zweitägiges Seminar zum Erwerb der Sachkunde gemäß den Anforderungen an Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter gemäß Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren von Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden wie Konzerthäusern, großen Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität. Durch die Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung der einzelnen Bundesländer steigen die fachlich-technischen und administrativ-organisatorischen Anforderungen an das Personal und die Mitarbeiter von Versammlungsstätten. Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das (sachkundige) Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u.a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und der Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten. Ziel des Lehrgangs ist es, die Betreiber der Versammlungsstätten und die Veranstalter bzgl. ihrer Eigenverantwortung zu sensibilisieren und die entsprechenden Kenntnisse (Sachkunde) für die sichere Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen zu vermitteln. Zielgruppe Verantwortliche Führungskräfte von kommunalen Versammlungsstätten (Stadthallen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen) Personal in Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen (Schulleiter, Lehrer, Hausmeister) Personal von Messestandorten (Hallenwarte, Messebauer) Organisatoren und Veranstalter von Konzerten, Ausstellungen Inhalte Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) - Besonderheiten / Unterschiede der landesspezifischen VStättVO - Betreiberpflichten - Bauvorschriften (Bestuhlung, Abstände, Fluchtwege) - Betriebsorganisation Sonstige relevante Vorschriften - Unfallverhütungsvorschrift (GUV-V C1) Erkennen von Gefährdungen - Gefährdungsanalyse - Erarbeitung von Schutzmaßnahmen Die sachkundige Aufsichtsperson - Einsatz und Verantwortlichkeiten der sachkundigen Person (SAP) Vorbeugender Brandschutz Zusammenarbeit und Umgang mit Aufsichts- und Kontrollbehörden Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Veranstaltungstechnik Erfahrungsaustausch Referent: Leitung: Olaf Jastrob und Kollegen, Technische Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro für Sicherheit, Geilenkirchen Gabi Vaupel, Umweltinstitut Offenbach Zeiten: Gebühr: 1. Tag: Uhr 2. Tag: Uhr eine Mittags- und zwei Kaffeepausen 598,- zzgl. gesetzl. MwSt.

4 Modul 2: Brandschutz in Versammlungsstätten Eintägiges Seminar zu Rechtsgrundlagen, Pflichten- und Verantwortungsbereichen gemäß Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Versammlungsstätten erfordern hinsichtlich des Brandschutzes spezielle Schutzmaßnahmen. Die Muster-Versammlungsstätten- Verordnung (2011) regelt die brandschutztechnischen Maßnahmen um mögliche Gefahrenpotenziale wie z.b.: den Einsatz mobiler Veranstaltungstechnik Fremdfirmenpersonal Heißarbeiten den Einsatz von Pyrotechnik Veranstaltungsbesucher mit fehlenden Ortskenntnissen richtig einschätzen und beurteilen zu können und ggf. mit den richtigen organisatorischen Maßnahmen zu reagieren. Die verantwortlichen Personen vor Ort müssen in der Lage sein, entsprechend der jeweiligen Veranstaltung mit Hilfe der bekannten Parameter (Art der Veranstaltung, erwartete Besucherzahl, Raumgröße, etc.), ein angepasstes Brandschutz- und Sicherheitskonzept aufzustellen. Hierfür sind Kenntnisse zum organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz zwingend notwendig. Zielgruppe Meister und Ingenieure für Veranstaltungstechnik Eventmanager, interessierte Mitarbeiter Verantwortliche Führungskräfte von kommunalen Versammlungsstätten (Stadthallen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen) Personal in Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen (Schulleiter, Lehrer, Hausmeister) Personal von Messestandorten (Hallenwarte, Messebauer) Organisatoren und Veranstalter von Konzerten, Ausstellungen Brandschutzbeauftragte von Versammlungsstätten Fachkräfte für Arbeitssicherheit Inhalte Einführung in die Thematik Schadensbeispiele Rechtliche Grundlagen Arbeitsstättenverordnung Muster-Versammlungsstättenverordnung VdS-Maßgaben Verantwortung und Haftung, Rechtsfolgen Organisatorischer Brandschutz Brandschutzordnung Bestuhlungs- und Rettungswegpläne Kennzeichnung / Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen Sicherheitsbeleuchtung, optische Leitsysteme Einweisung von Fremdfirmen Feuergefährliche Arbeiten, offenes Feuer, Pyrotechnika Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Individuelle Sicherheits- und Brandschutzkonzepte Einführung in den abwehrenden Brandschutz Feuerwehrtechnik und -taktik Notfallplanung Erste Hilfe, Rettungsdienst Umsetzung in die Praxis Behördliche Genehmigung von Veranstaltungen Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch Referent: Leitung: Olaf Jastrob und Kollegen, Technische Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro für Sicherheit, Geilenkirchen Gabi Vaupel, Umweltinstitut Offenbach Zeiten: Gebühr: Uhr eine Mittags- und zwei Kaffeepausen 398,- zzgl. gesetzl. MwSt.

5 Modul 3: Arbeitsschutz und Fremdfirmenkoordination bei Veranstaltungen Eintägiges Seminar gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Der Einsatz externer Dienstleister und Fremdfirmen ist in jedem Unternehmen an der Tagesordnung. Einsätze von firmenfremden Mitarbeitern sind allerdings immer mit einem erhöhten Sicherheits- und Unfallrisiko verbunden. Koordination der Fremdfirmen durch den Auftraggeber hilft, das Gesundheitsrisiko zu senken. Unser Seminar vermittelt Ihnen relevante Inhalte und ist eine Einführung in das Thema Fremdfirmenkoordination. Die Aufgaben, Verantwortungen sowie die Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators werden aufgezeigt. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen wir Ihnen Lösungen auf, wie Sie sicher mit Dritten in Ihrem Unternehmen zusammenarbeiten. Zielgruppe Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Betriebs- oder Personalräte Verantwortliche Elektrofachkräfte (dazu gehören auch erfahrene Beleuchter, Bühnenbauer, Medientechniker etc. mit mehrjähriger Berufserfahrung) Inhalte Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Dienstleistungsnorm Veranstaltungstechnik (DIN 15750) Fremdfirmenkoordination Gefahrenquellen Event / Festlegen von Maßnahmen Betriebsanweisungen (BAW) Referent: Leitung: Olaf Jastrob und Kollegen, Technische Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro für Sicherheit, Geilenkirchen Gabi Vaupel, Umweltinstitut Offenbach Zeiten: Gebühr: Uhr eine Mittags- und zwei Kaffeepausen 398,- zzgl. gesetzl. MwSt.

6 Sicherheits-Koordinator Event Eventsafety-Coordinator Viertägiger modular aufgebauter Lehrgang Das Umweltinstitut Offenbach ist seit 25 Jahren das Dienstleistungsunternehmen mit den Schwerpunkten Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und betrieblicher Umweltschutz. Die Themen der von uns angebotenen Veranstaltungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Wünschen unserer Kunden. Praxiserfahrungen aus der Beratungstätigkeit fließen in die Veranstaltungen ein. Die angebotenen Veranstaltungen können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden bzw. werden Schulungen auf Anfrage eigens auf die Unternehmen zugeschnitten und konzipiert. Die Zufriedenheit der Teilnehmer steht an erster Stelle. Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Veranstaltungen. ANMELDUNG per FAX (069) per an oder über Sicherheits-Koordinator Event / Eventsafety-Coordinator Bitte wählen Sie jeweils einen Termin der drei Veranstaltungen, um sich für den modular aufgebauten Zertifikatslehrgang Sicherheits-Koordinator Event / Eventsafety-Coordinator anzumelden. Sie erhalten 20% Rabatt auf den Gesamtpreis aller drei Seminare. Alle Veranstaltungen sind auch einzeln buchbar! Machen Sie für eine Einzelbuchung einen Haken bei dem entsprechenden Feld. Modul 1 / Einzeln buchen Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten Zweitägiges Seminar zum Erwerb der Sachkunde gemäß den Anforderungen an Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter nach Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Modul 2 / Einzeln buchen Brandschutz in Versammlungsstätten Eintägiges Seminar zu Rechtsgrundlagen, Pflichten- und Verantwortungsbereichen gemäß Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Modul 3 / Einzeln buchen Arbeitsschutz und Fremdfirmen- Koordination bei Veranstaltungen Eintägiges Seminar gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Versammlungsstättenverordnung Offenbach: Potsdam: Name: Firma: Adresse: Telefon: Unterschrift: Datum: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck und Pausensnacks enthalten. Es gelten unsere AGBs, die Sie im Umweltinstitut oder auf unserer Homepage unter einsehen können. Umweltinstitut Offenbach GmbH Frankfurter Str Offenbach a. Main Fax: mail@umweltinstitut.de

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