Lichttechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren Vorfeld West am Flughafen Düsseldorf

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1 SCHALLSCHUTZ + BAUPHYSIK AKUSTIK + MEDIENTECHNIK ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ UMWELTTECHNOLOGIE Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen. Lichttechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren Vorfeld West am Flughafen Düsseldorf Bericht F vom Anschriften: Kolberger Straße Düsseldorf Tel Fax dus@peutz.de Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Simrockallee Bonn-Bad Godesberg Tel Fax bonn@peutz.de Leitung: Dipl.-Ing. Franz Breuer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dokument: P:\F\6576_F_LU_VorfeldFlughafen-DUS_SL\@Doku\6576_F_Rap_01_2_ _FDG_SL.doc Auftraggeber: Flughafen Düsseldorf GmbH Postfach Düsseldorf Bericht-Nr.: F Datum: Niederlassung: Düsseldorf Ref.: SL Knesebeckstraße Berlin Tel Fax berlin@peutz.de Leitung: Dipl.-Ing. Ralf Bauer-Diefenbach Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dipl.-Ing. Jan Granneman Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr Ust-IdNr.: DE Bankverbindungen: Deutsche Bank Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ Stadt-Sparkasse KölnBonn Konto-Nr.: BLZ Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B London, UK

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Örtliche Gegebenheiten und Randbedingungen Beurteilungsgrundlagen Beurteilungsgrundlagen für die umliegende Bebauung Beurteilung der Auswirkung auf den Straßenverkehr Lichtimmissionsmessung Vorbemerkungen Messung der Beleuchtungsstärke Messung der Leuchtdichte Durchführung der Lichtsimulationsberechnung für den Prognose-Fall Vorbemerkungen Beleuchtungsstärke im Umfeld Bewertung der Blendwirkung für die umliegende Bebauung Bewertung der Blendwirkung für die Nutzer der Flughafenstraße Vergleich des Bestands- und Prognosefalls Zusammenfassung...23 F Seite 2

3 1 Situation und Aufgabenstellung Am Verkehrsflughafen Düsseldorf International ist die Anzahl der Abstellpositionen für Flugzeuge so bemessen, dass gerade in den Wintermonaten bei zusätzlichen Belegungen für die Flugzeugenteisung keine Reserven vorhanden sind. Im Bereich des östlichen Vorfeldes wurde eine neue Flugzeugwartungshalle erstellt. Eine zweite Wartungshalle befindet sich in Planung. Hierdurch entfallen vor den Hallen insgesamt sieben Abstellpositionen. Weiterhin ergibt sich aus den Anforderungen der operierenden Luftverkehrsunternehmen wie Lufthansa und Air Berlin eine überdurchschnittliche Zunahme des Bedarfs zur Abfertigung größerer Passagier- und Transportflugzeuge, wie z. B. A340 und A330. Diese Flugzeuge benötigen größere Abstellflächen, sodass durch die Umpositionierung weitere sieben Positionen entfallen.vor diesem Hintergrund plant die Flughafen Düsseldorf GmbH die Errichtung von Vorfeldersatzflächen im Westteil des Flughafengeländes. Der erste Bauabschnitt zur Herstellung der Ersatzfläche wurde bereits im Jahr 2009 hergestellt. Die Realisierung der weiteren Bauabschnitte bedarf eines luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Zu den für dieses Verfahren zu erstellenden Antragsunterlagen gehört auch die vorliegende lichttechnische Untersuchung, in der die Auswirkungen des Vorhabens auf die Lichtimmissionen im Umfeld des Flughafens Düsseldorf zu ermitteln und zu bewerten sind. In der vorliegenden Untersuchung werden dazu folgende Szenarien untersucht: Referenzszenario ohne Ausbau der Vorfelder (Bestandssituation) Prognoseszenario mit Ausbau der Vorfelder (Prognose-Fall) Die Bewertung möglicher Lichtimmissionen erfolgt in Anlehnung an die Lichtimmissionsrichtlinie NRW [2]. Im Zuge des geplanten Bauabschnitts BA 2009 ist die Errichtung von 3 Masten mit 2-mal 8 und 1-mal 9 Scheinwerfern der Marke Philips (SNF 111/ NB/58) geplant. Der zukünftige Bauabschnitt BA 2010 umfasst die Aufstockung eines Bestandsmastes bzw. Errichtung eines neuen Mastes um 7 bzw. mit 8 Scheinwerfern des gleichen Typs wie im BA Im Zuge eines bereits durchgeführten Bauabschnittes BA 2008 wurden bereits 6 Masten mit hälftig je 3 bzw. 4 Scheinwerfern, insgesamt 21 Scheinwerfern, errichtet. Zur Bestimmung der hierdurch und der weiteren sich auf dem Vorfeld West befindlichen Masten bedingten lichttechnischen Bestandssituation wurde eine Messung der Lichtimmissionen im Umfeld F Seite 3

4 des Flughafengeländes durchgeführt. Mit dieser Messung ist die lichttechnische Vorbelastung im Umfeld des Vorfeldes West festzustellen. Zur Ermittlung der lichttechnischen Auswirkungen der geplanten Bauabschnitte (BA 2009/2010) wurde eine Simulationsberechnung durchgeführt. Mit Ermittlung der lichttechnischen Bestandssituation durch Messung und Simulationsberechnung des Prognose-Falls (nach Umsetzung der Planung BA 2009 / BA 2010) können somit beide Szenarien vergleichend gegenüber gestellt werden. F Seite 4

5 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [2] Lichtimmissionen, Messung, Ministerialblatt NRW Nr. 64 Beurteilung und Verminderung vom Gemeinsamer RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport [3] DIN EN Licht und Beleuchtung- Beleuchtung von Arbeitsstätten- Teil 2: Arbeitsplätze im Freien; Deutsche Fassung EN :2007 [4] DIN Teil 2 Straßenbeleuchtung- Teil 2: Gütemerkmale; Deutsche Fassung EN :2003 [5] DIN Teil 3 Straßenbeleuchtung- Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale; Deutsche Fassung EN :2003 [6] DIN 5032 Teil 7 Lichtmessung; Klasseneinteilung von Beleuchtungsstärke- und Leuchtdichtemeßgeräten [7] Lageplan zur Verfügung gestellt durch Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbh [8] Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen Philips GmbH, zur Verfügung gestellt über Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbh G Aktuelle Fassung RdErl N Juli 2007 N April 2004 N April 2004 N Dezember 1985 P Januar 2010 P Januar 2010 Kategorien: G Gesetz N Norm V Verordnung RIL Richtlinie VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben F Seite 5

6 3 Örtliche Gegebenheiten und Randbedingungen Der Flughafen Düsseldorf liegt nördlich der BAB 44 und südlich bzw. östlich der B 8n in Düsseldorf. Die zu untersuchenden Vorfeldersatzflächen befinden sich im Westteil des Flughafens. Das Referenzszenario Bestandssituation umfasst den bereits realisierten Bauabschnitt BA 2008 sowie die weiteren sich auf dem Vorfeld West befindlichen Leuchten. Im Zuge des BA 2008 wurden bereits 6 Masten mit hälftig je 3 bzw. 4 Scheinwerfern des Typs SNF 111 NB/58 2x HPI-TP400W der Marke Philips errichtet. Diese Leuchten weisen Lichtpunkthöhen von 18 m, 20 m und 25 m auf. Die weiteren bestehenden Leuchten sind Leuchten der Marke Sill bzw. Trilux mit Höhen von 25 m bzw. 40 m. Anlage 2 stellt einer Übersicht der Bestandsbeleuchtung dar. Für die Ausleuchtung der in 2 neuen Bauabschnitten geplanten Vorfeldersatzflächen des Flughafen Düsseldorfs sind wiederum Scheinwerfer der Marke Philips oder vergleichbar vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage innerhalb des Bauabschnitts BA 2009 wird zukünftig 3 Masten und eine Leuchtenbestückung von 2-mal 8 und 1-mal 9 Scheinwerfern des Typs SNF 111 NB/58 2x HPI-TP400W aufweisen. Die Lichtpunkthöhe der Leuchten ist mit 40 m vorgesehen. Innerhalb des Bauabschnitts BA 2010 ist die Errichtung eines Mastes sowie die Aufstockung eines Bestandsmastes mit 8 bzw. um 7 Scheinwerfern des gleichen Typs wie im BA 2009 vorgesehen. Die geplante Lichtpunkthöhe der Leuchten weist eine Höhe von 40 m für den neu geplanten Lichtmast und 25 m für die Aufstockung an dem bereits bestehenden Lichtmast auf. Insgesamt sieht der Planfall die Anbringung von 40 weiteren Leuchten des Typs SNF 111 NB/58 2x HPI-TP400W vor. In Anlage 1 ist eine Übersicht des Vorfeldes West mit Bezeichnung des bereits durchgeführten (BA 2008) und der zukünftigen Bauabschnitte (BA 2009/ BA 2010) dargestellt. Die genauen Positionen und Ausrichtungen der geplanten Scheinwerfer sind im Datenanhang dokumentiert. Diese wurden unverändert aus der Lichtplanung der Philips GmbH [8] übernommen. Anlage 3 stellt die modellierten Leuchten und deren Ausrichtungen sowie die umliegende Wohnbebauung für den Prognose-Fall dar. F Seite 6

7 Umliegend um das Vorfeld West des Flughafens Düsseldorf befindet sich südlich der Stadtteil Stockum, westlich der Stadtteil Lohausen und nordöstlich der Stadtteil Zeppenheim. In diesen Stadtteilen befinden sich auch Wohnnutzungen, welche im Sinne einer worst-case- Situation mit dem gemäß der Lichtrichtlinie [2] höchsten Schutzanspruch nachts, d.h. wie reine oder allgemeine Wohngebiete, berücksichtigt werden. Die dem Vorfeld West nächst gelegenen Wohnnutzungen befinden sich im Stadtteil Lohausen in einer Entfernung von ca. 450 m. Sowohl für die Bestandsuntersuchung, d.h. die Lichtimmissionsmessung, als auch für den Prognose-Fall, d.h. die Simulationsberechnung für den Planfall BA 2009 / BA 2010 wurden die gleichen repräsentativen Immissionsorte innerhalb der umliegenden Stadtteile ausgewählt. Die Lage der Immissionsorte geht aus Anlage 3 hervor. F Seite 7

8 4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Beurteilungsgrundlagen für die umliegende Bebauung Für den vorliegenden Fall gibt es keine rechtlich verbindliche Beurteilungsgrundlage. Bei luftrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetztes [1] nicht anwendbar. Da jedoch innerhalb der luftrechtlichen Vorschriften keine Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich möglicher Lichtimmissionen vorzufinden sind, wird im vorliegenden Fall auf die Lichtrichtlinie NRW [2], einen gemeinsamen Runderlass des MUNLV, des MWMEV und des MSWKS in NRW vom , behelfsweise zur Beurteilung möglicher Lichtimmissionen zurückgegriffen. Gesundheitsschäden durch Beleuchtungsanlagen sind im Allgemeinen nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen können aber auch durch erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden. Um dies zu vermeiden, sind in der Lichtimmissionsrichtlinie NRW Immissionsrichtwerte bezüglich der zulässigen Raumaufhellung im Inneren von Wohnbereichen und der Blendung durch einzelne Lichtquellen geregelt. Raumaufhellung Mess- und Beurteilungsgröße für die Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstärke E F in der Fensterebene von Wohnungen, bzw. bei Balkonen bzw. Terrassen an den Begrenzungsflächen der Wohnnutzungen. Die Werte gelten für die Situation bei geöffnetem Fenster, parallel zur Normalen der Wandflächen und bei ausgeschalteter Zimmerbeleuchtung. Die folgenden Immissionsrichtwerte der mittleren Beleuchtungsstärke E F sind gemäß dem Erlass genannt. Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke Immissionsort Beleuchtungsstärke E F in lx Uhr Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1 1 Reine, allgemeine, besondere Wohngebiete, 3 1 Kernsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete 5 1 Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete 15 5 Wird die mittlere Beleuchtungsstärke am Immissionsort maßgeblich durch andere Lichtquellen bestimmt, sind keine Maßnahmen an der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage durchzu- F Seite 8

9 führen. Maßnahmen sind nur dann zu ergreifen, wenn die Anlage wesentlich zur Gesamt- Beleuchtungsstärke beiträgt. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf zeitlich konstantes und weißes oder annähernd weißes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist. Blendung Als Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Blendung wird die maximal tolerable mittlere Leuchtdichte einer Blendlichtquelle L max definiert zu: L max = k L u Ω s Darin bedeuten: L max = Immissionsrichtwert: maximal tolerable Leuchtdichte einer Blendlichtquelle in cd/m², gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel Ω s k = Proportionalitätsfaktor L u = maßgebende Leuchtdichte in der Umgebung der Blendlichtquelle in cd/m²; L u 0,1 cd/m² Ω s = Raumwinkel der vom Immissionsort ausgesehenen Blendlichtquelle in sr Dabei werden folgende Werte des Proportionalitätsfaktors k zur Festlegung der Immissionsrichtwerte herangezogen: Tabelle 4.2: Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der maximal tolerablen Leuchtdichte Proportionalitätsfaktor k Immissionsort Uhr Uhr Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine, allgemeine, besondere Wohngebiete, Kernsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete F Seite 9

10 Grundsätzlich sieht der Ministerialerlass die Ermittlung der gemittelten Leuchtdichte jeder einzelnen Blendlichtquelle für jeden Immissionsort durch Messung vor. Im vorliegenden Fall wird im Rahmen der Planung eine rechnerische Ermittlung der mittleren Leuchtdichte über die Lichtstärke der geplanten Scheinwerfer vorgenommen. Zur Ermittlung der lichttechnischen Bestandssituation wird aufgrund der großen Distanz zwischen Immissionsort und Mast die Leuchtdichte einer Scheinwerfergruppe je Mast gemessen. Im Fall von Überschreitungen der zulässigen Beleuchtungsstärke in Fensterebene oder der maximal tolerablen mittleren Leuchtdichte von Blendlichtquellen werden im Ministerialerlass folgende Minderungsmaßnahmen als Möglichkeiten vorgeschlagen: Optimierte Wahl des Scheinwerferstandortes zur Minimierung der Lichtimmissionen in der Nachbarschaft; Vermeidung einer direkten Blickverbindung zwischen Scheinwerfer und Immissionsorten; Ggf. Vorsehung von Blenden an den Scheinwerfern; Verwendung von Scheinwerfern mit asymmetrischer Lichtverteilung, insbesondere für größere Plätze; Vermeidung von zeitlich veränderlichem Licht, z.b. bei Leuchtreklamen, soweit dies mit dem Zweck der Anlage zu vereinbaren ist; Abdunkelung von Lichtimmissionen aus Gebäuden, z.b. aus beleuchteten Arbeitsräumen und Gewächshäusern, durch Abdunkelungsmaßnahmen wie Rollos, Jalousien, etc. F Seite 10

11 4.2 Beurteilung der Auswirkung auf den Straßenverkehr Gemäß Abschnitt 2 des Runderlasses der Lichtimmissionsrichtlinie NRW sind die Regelungen des Erlasses zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht emittierende Anlagen anzuwenden, so weit es sich dabei um Anlagen oder Teile von Anlagen im Sinne des 3 Abs. 5 BImSchG handelt. Die Beurteilung erfolgt in der Regel für den Wohnbereich, d.h. für die nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnnutzungen im Umfeld solcher Anlagen. Straßen als Beurteilungsorte sind im Runderlass nicht berücksichtigt. Deshalb wird zur Beurteilung der Auswirkung auf den Straßenverkehr die DIN EN [3] hilfsweise herangezogen. Hier werden im Kapitel 4.5 Grenzwerte für die Störwirkung von Außenbeleuchtungsanlagen zur Minimierung von Problemen für Nutzer von Straßen angegeben. So werden in Tabelle 3 dieser Norm Höchstwerte der so genannten Schwellenwerterhöhung in Abhängigkeit von der Straßenklassifizierung für Anlagen, die keine Straßenbeleuchtung darstellen, angegeben. Folgende Höchstwerte der prozentualen Schwellenwerterhöhung TI werden hierin angeführt. Tabelle 4.3: Höchstwerte der Schwellenwerterhöhung für Anlagen, die keine Straßenbeleuchtung darstellen Straßenklassifizierung Keine Straßenbeleuchtung ME5 ME4/ME3 ME2/ME1 15% auf Basis 15% auf Basis 15% auf Basis 15% auf Basis einer Adaptionsleuchtdichte einer Adaptions- einer Adaptions- einer Adaptions- von leuchtdichte von leuchtdichte von leuchtdichte von 0,1 cd/m² 1 cd/m² 2 cd/m² 5 cd/m² Lichttechnische Parameter Schwellenwerterhöhung TI Die Straßenbeleuchtungsklassifizierung ist wie in DIN EN [4] zu berücksichtigen. Prozentuale Schwellenwerterhöhung TI Dem Verfahren der prozentualen Schwellenwerterhöhung TI liegt zugrunde, dass bei einer blendfreien Beleuchtung das Auge auf die mittlere Fahrbahnleuchtdichte L adaptiert. Ein Objekt auf der Fahrbahn ist gerade sichtbar, wenn es gegenüber seiner Umgebung einen gewissen Leuchtdichteunterschied (Schwellenwert) aufweist. Sind hingegen Blendlichtquellen im Gesichtsfeld des Autofahrers, bewirken diese im Augeninneren ein Streulicht, welches sich wie ein Schleier auf die Netzhaut legt. Diese zusätzliche Schleierleuchtdichte bewirkt, dass das Auge auf ein höheres Leuchtdichteniveau adaptiert, wobei die mittlere Fahr- F Seite 11

12 bahnleuchtdichte unverändert bleibt. Hieraus resultierend muss der notwendige Leuchtdichteunterschied erhöht werden, damit ein Objekt wahrgenommen werden kann. In der DIN [5] wird die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI definiert zu: TI = 65 / (mittlere Fahrbahnleuchtdichte)^0,8 x L v Mit: L v = 10 x Σ (E k /? k ²) Darin bedeuten: Mittlere Fahrbahnleuchtdichte = anfängliche mittlere Leuchtdichte der Fahrbahn in cd/m²; wird hier gleichgesetzt der Adaptionsleuchtdichte nach DIN EN E k = durch die k-te Leuchte im Neuzustand erzeugte Beleuchtungsstärke in lx in einer Ebene senkrecht zur Sichtlinie in der Augenhöhe des Beobachters? k = Winkel in Grad zwischen der Sichtlinie und der Verbindungslinie vom Beobachter zum Zentrum der k-ten Leuchte Der Beobachter mit einer Augenhöhe von 1,5 m über der Straßenoberfläche befindet sich in Mitte des Fahrstreifens. Die Sichtlinie verläuft 1 unter der Horizontalen in einer vertikalen Ebene, die in Längsrichtung den Beobachter enthält. Im vorliegenden Fall wird die nächstgelegene Flughafenstraße auf eine mögliche Blendung durch die geplante Vorfeldbeleuchtung anhand der Schwellenwerterhöhung untersucht. Zur Beurteilung wird der bedingt durch die Kurvenlage teilweise direkt in Richtung der Vorfeldbeleuchtung führende Straßenabschnitt betrachtet. Wenn hier die Höchstwerte der prozentualen Schwellenwerterhöhung TI eingehalten werden, werden diese erst Recht auf den weiter entfernt gelegenen Straßenabschnitten der BAB 44 und der B 8 eingehalten. Für diesen Straßenabschnitt erfolgt die Beurteilung einer möglichen Blendung an Hand der Anforderungen an die Höchstwerte der Schwellenwerterhöhung TI nach DIN EN mit einer angesetzten Adaptionsleuchtdichte von 0,1 cd/m² als mittlere Fahrbahnleuchtdichte. Bei diesem Ansatz einer sehr geringen Adaptionsleuchtdichte von 0,1 cd/m², die auch keine zusätzlichen Lichtquellen berücksichtigt, wird emissionsseitig der ungünstigste Fall einer unbeleuchteten Straße untersucht, so dass der gewählte Ansatz immissionsseitig auf der sicheren Seite liegt. F Seite 12

13 5 Lichtimmissionsmessung 5.1 Vorbemerkungen Zur Bestimmung möglicher Lichtimmissionen durch die Bestandsbeleuchtung auf dem Vorfeld West bzw. zur Ermittlung einer lichttechnischen Vorbelastung wurden Messungen der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte der Scheinwerfer sowie der Umgebung durchgeführt. Die Bestandsbeleuchtung auf dem Vorfeld West, welche z. T im Zuge des Bauabschnitts BA 2008 errichtet wurde, ist in Anlage 2 dargestellt. Die Messung der Beleuchtungsanlage wurde am 18. Februar 2010 ab ca. 22 Uhr, in den Dunkelstunden, durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Messungen herrschte klarer Himmel ohne nennenswerte Bewölkung und ohne Niederschlag. Folgende Messgeräte kamen zum Einsatz: Raumaufhellung Chroma Meter CL-200, Minolta Blendung Mavo-Spot 2 USB, Gossen Beide Geräte entsprechen gemäß den Anforderungen der DIN 5032 Teil 7 [6],der Klasse B, so dass die Forderungen der Lichtrichtlinie an die Gerätegenauigkeitsklassen hiermit erfüllt werden. Die Messungen wurden an den in Anlage 3 dargestellten, repräsentativen Immissionsorten durchgeführt. Zur Vermeidung von Messungenauigkeiten wurden die Messgeräte auf ein entsprechendes Stativ montiert. Die Messprotokolle sind dem Datenanhang zu entnehmen. 5.2 Messung der Beleuchtungsstärke Die Ergebnisse der Messung der Beleuchtungsstärke im Umfeld der Bestandsbeleuchtung auf dem Vorfeld West sind in der nachfolgenden Tabelle 5.1 zusammengestellt. Anhand dieser Messergebnisse sind mögliche Lichtimmissionen in Form von Raumaufhellungen bewertbar. Relevant für die Beurteilung ist der Nachtzeitraum von Uhr. Bei den Messungen zur Raumaufhellung waren sowohl die zu untersuchenden Bestandsleuchten auf dem Vorfeld West als auch weitere auf dem Flughafengelände befindlichen Lichtquellen, sowie auch die an den Immissionsorten umliegende Straßenbeleuchtung eingeschaltet. Eine Messung der Beleuchtungsstärke allein hervorgerufen durch die Bestandsleuchten auf dem Vorfeld West ist aus Sicherheitsgründen sowie technisch nicht umsetzbar. Weiterhin war auch aus Sicherheitsgründen keine Differenzmessung zur Ermittlung der nicht F Seite 13

14 zu beurteilenden Lichtquellen aus der Umgebung möglich. Die Messergebnisse repräsentieren daher eher eine Überschätzung möglicher Raumaufhellungen im Umfeld. Ermittelt wird die Beleuchtungsstärke durch Messung auf einer vertikalen Fläche Richtung Vorfeld West des Flughafens. Tabelle 5.1: Messergebnisse der Beleuchtungsstärke Immissionsort Immissionsrichtwert Beleuchtungsstärke E F [lx] Messwert Beleuchtungsstärke E F [lx] Einhaltung Immissionsrichtwert nachts nachts IO 01 Stadtteil Zeppenheim Sichtverbin- Keine dung! --- IO 02 Stadtteil Zeppenheim Sichtverbin- Keine dung! --- (0,55)* (Ja)* IO 03 Stadtteil Lohausen 1,0 ( )* Der Messwert resultiert aus der Straßenbeleuchtung am Immissionsort; Einfluss Vorfeld ( )* Der Messwert resultiert aus der Straßenbeleuchtung am Immissionsort; Einfluss Vorfeld West so gering, so dass West so gering, so dass nicht messbar! nicht messbar! (1,75)* (Nein)* IO 04 Stadtteil Stockum ( )* Der Messwert resultiert aus der Straßenbeleuchtung am Immission- ( )* Der Messwert resultiert aus der Straßenbeleuchtung am Immission- sort; Einfluss Vorfeld sort; Einfluss Vorfeld West so gering, so dass West so gering, so dass nicht messbar! nicht messbar! Insgesamt konnte an keinem der Immissionsorte ein maßgebender Messwert der Beleuchtungsstärke hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlagen des Vorfeldes West erfasst werden. Dies ist durch die großen Entfernungen zwischen Immissionsort und Leuchten von mindestens ca. 450 Metern zu begründen. An den Immissionsorten IO 01/ 02 besteht keine Sichtverbindung, so dass hier eine Messung der Beleuchtungsstärke nicht sinnvoll war. Die Messergebnisse der IO 03/ 04 sind durch die dort vor Ort befindliche Straßenbeleuchtung bedingt. Das heißt, auch die in der Tabelle 5.1 aufgeführte Überschreitung des Immissionsrichtwertes am Immissionsort IO 04 wird durch die vor Ort befindliche Straßenbeleuch- F Seite 14

15 tung bedingt. Hier resultiert der Messwert der Beleuchtungsstärke aus der Straßenbeleuchtung der Flughafenstraße parallel zur A44. Die Beleuchtungsanlage des Vorfeldes West hat keinen messtechnisch erfassbaren Einfluss auf die Beleuchtungsstärke an den Immissionsorten. Insgesamt betrachtet wird also durch die Beleuchtungsanlage des Vorfeldes West der zulässige Immissionsrichtwert der Beleuchtungsstärke an allen Immissionsorten im Umfeld nachts und damit erst recht zum Tageszeitraum in der Bestandssituation deutlich eingehalten. 5.3 Messung der Leuchtdichte Analog zur Bewertung der Beleuchtungsstärke / Raumaufhellung sind auch zur Blendung in der Lichtimmissionsrichtlinie Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Gebietsfestsetzung definiert. Der strengste Richtwert nachts, welcher gemäß Lichtrichtlinie für Wohngebiete und Kurgebiete heranzuziehen ist, weist dabei Anforderungen an die Begrenzung einer Blendung im Nachtzeitraum durch einen Proportionalitätsfaktor von k = 32 auf (vgl. Tabelle 4.2). Um eine mögliche Blendwirkung der Bestandsbeleuchtungsanlage des Vorfeldes West bewerten zu können, wird der vorhandene Proportionalitätsfaktor k dem maximal zulässigen Proportionalitätsfaktor k an den umliegenden repräsentativen Immissionsorten gegenüber gestellt. Zur Ermittlung des vorhandenen Proportionalitätsfaktors k wurde von den Immissionsorten aus die Leuchtdichte der Leuchten der Bestandsbeleuchtung des Vorfeldes West gemessen. Hierbei wurde jeweils die mittlere Leuchtdichte L s einer Scheinwerfergruppe bzw. eines Mastkopfes ermittelt. Eine Differenzierung der einzelnen Scheinwerfer war aufgrund der großen Entfernung zwischen den Immissionsorten und der Beleuchtungsanlage nicht möglich. Weiterhin wurde die Hintergrundleuchtdichte bei Aussparung der Lichtquelle selbst, in einem Messfeld von 20 gemessen. Über die Entfernung zwischen Immissionsort und Leuchtengruppe sowie der projizierten leuchtenden Fläche, welche am Immissionsort sichtbar ist, berechnet sich der Raumwinkel. Hiermit und anhand der Messwerte ist der vorhandene Proportionalitätsfaktor k gemäß der in Kapitel 4.1 dargestellten Formeln zu berechnen. In der folgenden Tabelle 5.2 sind die Mess- und Berechnungswerte zur Beurteilung einer möglichen Blendwirkung durch die Bestandsbeleuchtung aufgeführt. Hierbei wird die Leuchtengruppe je Immissionsort mit der höchsten gemessenen Leuchtdichte beurteilt, da diese die größte mögliche Blendung verursacht. F Seite 15

16 Tabelle 5.2 Messwerte Bestandssituation - Blendung Messwerte Berechnungswerte Immissionsrichtwert IO Mast Max. zul. Proportionalitätsfaktor für WR/WA Uhr Uhr Uhr Immissionsort Entfernung Umgebungsleuchtdichte gemess. vorh. Leucht dichte Leuchtdichte Messwinkel Raumwinkel vorh. Proportionalitäts faktor L u L mess W s L s k k k k [m] [cd/m²] [cd/m²] [ ] [sr] [cd/m²] IO 01 Stadtteil Keine Sichtverbindung! Zeppenheim IO 02 Stadtteil Zeppenheim IO 03 Stadtteil Lohausen IO 04 Stadtteil Stockum Keine Sichtverbindung! 642 0, ,56* , ,62* Wie aus der Tabelle 5.2 deutlich wird, werden für die repräsentativen Immissionsorte im Umfeld des Vorfeldes West die Immissionsrichtwerte der Lichtimmissionsrichtlinie NRW hinsichtlich möglicher Blendwirkung zum Tageszeitraum ( Uhr) für Wohngebiete im Umfeld überall eingehalten. Abends (20:00-22:00 Uhr) und nachts ( Uhr) werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 03 und IO 04 für Wohngebiete überschritten. Für Mischgebiete würde lediglich der maximal zulässige Proportionalitätsfaktor k nachts noch überschritten. Tags und abends wären die Richtwerte eingehalten. Bei der Einordnung der Gebiete als z. B Kerngebiete würden die Immissionsrichtwerte auch zum Nachtzeitraum eingehalten werden (vgl. Tabelle 4.2). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Messungen am Immissionsort IO 03 auf einer Fußgängerbrücke neben dem eigentlichen Immissionsort durchgeführt wurden, von welcher ein besserer Blick auf die Leuchten möglich ist als vom eigentlichen Immissionsort aus. Der Messpunkt auf der Brücke wurde als alternativer Messpunkt für die maßgebliche Wohnbe- F Seite 16

17 bauung gewählt. Auf eine Messung direkt am Immissionsort, d.h. innerhalb der Wohnungen im Nachtzeitraum musste mangels Recht zum Betreten verzichtet werden. Der alternative Messpunkt wurde so gewählt, dass dieser im Sinne einer worst-case-betrachtung überschätzte Ergebnisse im Vergleich zu dem maßgebenden Immissionsort liefert (sichere Seite). D.h. am Immissionsort selbst ist mit geringeren Werten zu rechnen. Für den Immissionsort 04 gilt dasselbe, da die Messungen auf dem Lärmschutzwall der A44 durchgeführt wurden. Aufgrund des bestehenden Walles ist eine Sichtverbindung zwischen Wohnbebauung und Vorfeld West ohnehin nur von dem 2. Obergeschoss der Wohnbebauung am Goldbergweg möglich. Weiterhin ist dieser Lärmschutzwall dicht mit Bäumen bewachsen, welche selbst im Winter die Sicht stark einschränken. Auch hier stellt der alternative Messort eine worst-case-überschätzung dar. Genaue Messwerte am Immissionsort selbst wären nur durch eine Nachtmessung innerhalb der Wohnungen der Anwohner zu ermitteln, worauf mangels Recht zum Betreten verzichtet werden musste. Somit sind die ermittelten Proportionalitätsfaktoren der Bestandssituation insgesamt als worst-case-abbildung zu bewerten. Weiterhin wird sich zukünftig auch die Bestandssituation hinsichtlich Blendung verbessern, da vorgesehen ist die Aufneigung der Bestandsleuchten V 81, V 83 und V 85 in südwestlicher Richtung (maßgebende Leuchten hinsichtlich Blendung, vgl. Anlage 2) mit Realisierung des geplanten Vorhabens zu reduzieren. Diese Leuchten müssen nach Umsetzung der Planung weniger Fläche ausleuchten, so dass die Aufneigung verringert werden kann. Durch die Verringerung der Leuchtenaufneigung Richtung Immissionsort ist mit einer Reduzierung des Proportionalitätsfaktor k zu rechnen. In Anlage 4 sind die Messwerte der Bestandssituation den maximal zulässigen Immissionsrichtwerten für Wohngebiete nachts (maßgebend) grafisch gegenüber gestellt. F Seite 17

18 6 Durchführung der Lichtsimulationsberechnung für den Prognose-Fall 6.1 Vorbemerkungen Die Lichtimmissionen an den nächstgelegenen repräsentativen Immissionsorten im Umfeld des Vorfeldes West erfolgt mit Hilfe eines digitalen Simulations- und Ausbreitungsmodells mit dem Programm Calculux Area In dem digitalen Simulationsmodell, das im Datenanhang beschrieben ist, sind die Beleuchtungseinrichtungen der geplanten Bauabschnitte BA 2009 / BA 2010, der betrachtete nächst gelegene Straßenabschnitt der Flughafenstraße sowie die maßgebenden repräsentativen Immissionsorte enthalten. Die Topographie bzw. Geländehöhen wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Lichtimmissionsprognose wird auf Basis der Beleuchtungsplanung der Philips GmbH [8] durchgeführt. Bei Einbau von Leuchten mit vergleichbaren Lichtverteilungskurven (LVK) ist mit ähnlichen Berechnungsergebnissen zu rechnen. Anforderungen an die Raumaufhellung Die Positionen, Abstrahleigenschaften und Ausrichtungen der einzelnen Scheinwerfer werden aus der Lichtplanung unverändert übernommen. Bezüglich der Anforderungen an die Begrenzung der Raumaufhellung wird jeweils die Beleuchtungsstärke aus der Summe aller Scheinwerfer bei einem gleichzeitigen Betrieb aller Beleuchtungsanlagen angesetzt. Anforderungen an die Blendung Bezüglich der Anforderungen an die Blendung wird zusätzlich die Leuchtdichte jedes einzelnen Scheinwerfers rechnerisch ermittelt und mit den jeweils zulässigen Werten gemäß Lichtimmissionsrichtlinie [2] verglichen. Dies erfolgt hier für den empfindlichen Nachtzeitraum. Bei der Berechnung der maximal tolerablen mittleren Leuchtdichte wird für alle Blendlichtquellen jeweils vom Mindestwert der Umgebungsleuchtdichte gemäß [2] (L u = 0,1 cd/m 2 ) ausgegangen (sichere Seite). Die vorhandene mittlere Leuchtdichte wird auf Grund der berechneten Lichtstärke der einzelnen Scheinwerfer und des Raumwinkels berechnet und gemäß dem in Kap der Lichtimmissionsrichtlinie beschriebenen Verfahren ermittelt. Straßenabschnitt Flughafenstraße Zusätzlich wird für den Straßenabschnitt der Flughafenstraße die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI durch die Beleuchtungsanlage des Vorfeldes West unter Berücksichtigung F Seite 18

19 einer Adaptionsleuchtdichte von 0,1 cd/m² ermittelt und den empfohlenen Höchstwerten der DIN EN [3] gegenüber gestellt. 6.2 Beleuchtungsstärke im Umfeld Die Ergebnisse der Berechnung der Beleuchtungsstärke im Umfeld des Vorfeldes West für den Prognosefall sind in der nachfolgenden Tabelle 6.1 zusammengestellt. Berechnet wurde die Änderung durch Umsetzung des Prognosefalls. Bestehende Leuchten sind nicht mit eingerechnet. Tabelle 6.1: Berechnungsergebnisse Beleuchtungsstärke Immissionsort Gebietsfestsetzung / Schutzbedürfigkeit Immissionsrichtwert Beleuchtungsstärke E F nachts [lx] Berechnete Beleuchtungsstärke E F [lx] Einhaltung Immissionsrichtwert nachts IO 01 Stadtteil Zeppenheim IO 02 Stadtteil Zeppenheim IO 03 Stadtteil Lohausen IO 04 Stadtteil Stockum WA 1 < 0,1 Ja < 0,1 Ja < 0,1 Ja < 0,1 Ja Aus der Tabelle 6.1 geht hervor, dass auch nach Umsetzung des Prognose-Falls (BA 2009 und BA 2010) die zulässigen Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke sowohl tags als auch nachts an allen Immissionsorten im Umfeld eingehalten werden. Aufgrund der großen Entfernung der Leuchten zu den Immissionsorten ist auch im Prognosefall keine messbare Größe der Beleuchtungsstärke berechenbar. 6.3 Bewertung der Blendwirkung für die umliegende Bebauung Analog zur Bewertung der Beleuchtungsstärke / Raumaufhellung sind auch zur Blendung in der Lichtimmissionsrichtlinie Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Gebietsfestsetzung definiert. Die Bewertung für die umliegende Bebauung erfolgt durch einen Vergleich mit der aus der Lichtstärke und dem Raumwinkel bestimmten Leuchtdichte der Scheinwerfer mit dem Im- F Seite 19

20 missionsrichtwert der maximal tolerablen Leuchtdichte gemäß der Lichtimmissionsrichtlinie. Ausgangspunkt ist dabei eine Schutzbedürftigkeit gem. reine/ allgemeine Wohngebiete nachts (Proportionalitätsfaktor k = 32; vgl. Tabelle 4.2). Die Berechnung erfolgte für die Immissionsorte IO 01 bis IO 04, die aufgrund ihrer Lage zu der geplanten Vorfeldbeleuchtung als maßgebend für mögliche Blendungen zu betrachten sind. Neben der Lichtstärke ist der Raumwinkel der Blendlichtquelle für die Beurteilung der Blendung relevant. Daher muss nicht unbedingt der Scheinwerfer, der am Empfänger die höchste Lichtstärke hervorruft, auch maßgebend für die Blendwirkung sein. Daher wurden für diese vorgenannten Gebäude die Leuchtdichte für alle Einzelscheinwerfer berechnet und jeweils mit der maximalen, tolerablen Leuchtdichte verglichen. In der nachfolgenden Tabelle 6.2 sind die vorhandenen Proportionalitätsfaktoren k an den Immissionsorten im Umfeld für die maßgebenden Leuchten dargestellt. Tabelle 6.2: Berechnungsergebnisse Proportionalitätsfaktor k Proportionalitätsfaktor k Einhaltung Immissionsrichtwert Immissionsort k max für WR/WA k vorh Nutzungszeit Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 01 Stadtteil Zeppenheim 0* *keine Sichtverbindung zur Lichtaustrittsfläche der Leuchten Ja Ja Ja IO 02 Stadtteil Zeppenheim * *keine Sichtverbindung zur Lichtaustrittsfläche der Leuchten Ja Ja Ja IO 03 Stadtteil Lohausen IO 04 Stadtteil Stockum 3 Ja Ja Ja 4 Ja Ja Ja Wie aus der Tabelle 6.2 ersichtlich ist, werden die Anforderungen an die Begrenzung der Blendwirkung gemäß der Lichtrichtlinie NRW [2] sowohl zum Tages- als auch zum Nachtzeitraum im Prognosefall deutlich eingehalten. In Anlage 5 sind die Berechnungswerte den maximal zulässigen Immissionsrichtwerten grafisch gegenüber gestellt. F Seite 20

21 6.4 Bewertung der Blendwirkung für die Nutzer der Flughafenstraße Für die Flughafenstraße ergibt sich unter Zugrundelegung einer sehr geringen Adaptionsleuchtdichte von 0,1 cd/m² (Straße ohne Straßenbeleuchtung und ohne Einflüsse aus sonstigen Beleuchtungen im Umfeld) durch den Betrieb der geplanten Beleuchtungsanlage des Vorfeld Wests eine prozentuale Schwellenwerterhöhung TI von ca. 2,0% (vgl. Datenanhang). In der DIN EN [3] wird, wie in dieser Untersuchung in Tabelle 4.3 dargestellt, ein Höchstwert der Schwellenwerterhöhung von 15 % gefordert. Somit wird die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI auf der Flughafenstraße deutlich eingehalten. Aufgrund der maßgebenden Lage der Flughafenstraße zu dem Vorfeld West, ist davon auszugehen, dass die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI erst Recht deutlich auf den weiteren umliegenden Straßen, wie der A 44 und der B 8, eingehalten wird. 7 Vergleich des Bestands- und Prognosefalls IO 01 (Zeppenheim)/ IO 02 (Zeppenheim) An den Immissionsorten 01 und 02 besteht durch die Beleuchtung des Vorfeldes West sowohl im Bestands- als auch im Prognosefall keine Auswirkung auf mögliche Lichtimmissionen. Hier liegt keine Sichtverbindung vor. IO 03 (Lohausen)/ IO 04 (Stockum) An den Immissionsorten 03 und 04 wird der Immissionsrichtwert der Beleuchtungsstärke sowohl im Bestands- als auch im Prognosefall eingehalten. Für die Blendung liegt an beiden Immissionsorten eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes in Form des Proportionalfaktors k = 32 für Wohngebiete zum Nachtzeitraum (maßgebend) in der Bestandssituation vor. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Messergebnisse eine worst-case-situation widerspiegeln. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Messungen am Immissionsort IO 03 auf einer Fußgängerbrücke neben dem eigentlichen Immissionsort durchgeführt wurden, von welcher ein besserer Blick auf die Leuchten möglich ist als vom eigentlichen Immissionsort aus. Der Messpunkt auf der Brücke wurde als alternativer Messpunkt für die maßgebliche Wohnbebauung gewählt. Auf eine Messung direkt am Immissionsort, d.h. innerhalb der Wohnungen im Nachtzeitraum musste mangels Recht zum Betreten verzichtet werden. Der alternative Messpunkt wurde so gewählt, dass dieser im Sinne einer worst-case-betrachtung über- F Seite 21

22 schätzte Ergebnisse im Vergleich zu dem maßgebenden Immissionsort liefert (sichere Seite). D.h. am Immissionsort selbst ist mit geringeren Werten zu rechnen. Für den Immissionsort 04 gilt dasselbe, da die Messungen auf dem Lärmschutzwall der A44 durchgeführt wurden. Aufgrund des bestehenden Walles ist eine Sichtverbindung zwischen Wohnbebauung und Vorfeld West ohnehin nur von dem 2. Obergeschoss der Wohnbebauung am Goldbergweg möglich. Weiterhin ist dieser Lärmschutzwall dicht mit Bäumen bewachsen, welche selbst im Winter die Sicht stark einschränken. Auch hier stellt der alternative Messort eine worst-case-überschätzung dar. Genaue Messwerte am Immissionsort selbst wären nur durch eine Nachtmessung innerhalb der Wohnungen der Anwohner zu ermitteln, worauf mangels Recht zum Betreten verzichtet werden musste. Weiterhin wird sich zukünftig die Bestandssituation hinsichtlich Blendung verbessern, da vorgesehen ist die Aufneigung der Bestandsleuchten V 81, V 83 und V 85 in südwestlicher Richtung (maßgebende Leuchten hinsichtlich Blendung) mit Umsetzung der Planung zu reduzieren. Diese Leuchten müssen nach Realisierung des Vorhabens weniger Fläche ausleuchten, so dass die Aufneigung verringert werden kann. Durch die Verringerung der Leuchtenaufneigung in Richtung Immissionsort ist mit einer Reduzierung des Proportionalitätsfaktor k zu rechnen. Aufgrund dieser Reduzierung der Aufneigung ist mit einer Verringerung des Proportionalitätsfaktors und somit mit einer Verbesserung der Blendungssituation zu rechnen. Die Simulationsberechnung der neu zu errichtenden Leuchten der Bauabschnitte BA 2009 und BA 2010 führt an allen Immissionsorten zu einer deutlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Beleuchtungsstärke und die Blendung. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die neuen Leuchten von den Immissionsorten abgewandt ausgerichtet sind sowie eine große Distanz zu den möglichen Immissionsorten aufweisen. Für Fahrzeugführer auf der Flughafenstraße wird die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI durch die neu geplante Beleuchtung mit 2,0% deutlich eingehalten. Folglich ist auch nicht mit Blendungseffekten auf den weiter umliegenden Straßen durch die Planung zu rechnen. Insgesamt trägt also die zukünftige Planung nicht zu einer Erhöhung bzw. Überschreitung der Immissionsrichtwerte, auch unter Berücksichtigung der jetzigen Bestandssituation, bei. F Seite 22

23 8 Zusammenfassung Am Flughafen Düsseldorf ist im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die Errichtung von Vorfeldersatzflächen in zwei weiteren Bauabschnitten mit zugehöriger Beleuchtungsanlage im westlichen Bereich des Flughafengeländes (Vorfeld West) vorgesehen. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung waren im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH die Auswirkungen der geplanten Beleuchtungsanlagen auf die Nachbarschaft hinsichtlich möglicher Lichtimmissionen zu beurteilen. Die Bewertung möglicher Lichtimmissionen erfolgte in Anlehnung an die Lichtimmissionsrichtlinie NRW. Im Bereich des Vorfeldes West befinden sich bereits heute schon Beleuchtungsanlagen. Zur Bestimmung der hierdurch bedingten lichttechnischen Bestandssituation wurde eine Messung der Lichtimmissionen im Umfeld des Flughafengeländes durchgeführt. Mit dieser Messung war die lichttechnische Vorbelastung im Umfeld des Vorfeldes West festzustellen (Bestandssituation). Zur Ermittlung der lichttechnischen Auswirkungen durch die geplanten Bauabschnitte (BA 2009 / BA 2010) wurde eine Simulationsberechnung durchgeführt (Prognosefall). Die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen zeigen sowohl im Bestands- als auch im Prognosefall an den Immissionsorten 01 und 02, im Stadtteil Zeppenheim, keine Auswirkung auf mögliche Lichtimmissionen durch Beleuchtungsanlagen des Vorfeldes West. Hier liegt keine Sichtverbindung vor. An den Immissionsorten 03 (Stadtteil Lohausen) und 04 (Stadtteil Stockum) wird der Immissionsrichtwert für die Beleuchtungsstärke im Bestand eingehalten. Für die Blendung liegt an beiden Immissionsorten eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes in Form des Proportionalfaktors k = 32 für Wohngebiete zum Nachtzeitraum (maßgebend) und in den Abendstunden für die Bestandssituation vor. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Messungen am Immissionsort IO 03 auf einer Fußgängerbrücke neben dem eigentlichen Immissionsort durchgeführt wurden, von welcher ein besserer Blick auf die Leuchten möglich ist als vom eigentlichen Immissionsort aus. Der Messpunkt auf der Brücke wurde als alternativer Messpunkt für die maßgebliche Wohnbebauung gewählt. Auf eine Messung direkt am Immissionsort, d.h. innerhalb der Wohnungen im Nachtzeitraum musste mangels Recht zum Betreten verzichtet werden. Der alternative Messpunkt wurde so gewählt, dass dieser im Sinne einer worst-case-betrachtung überschätzte Ergebnisse im Vergleich zu dem maßgebenden Immissionsort liefert (sichere Seite). D.h. am Immissionsort selbst ist mit geringeren Werten zu rechnen. F Seite 23

24 Für den Immissionsort 04 gilt dasselbe, da die Messungen auf dem Lärmschutzwall der A44 durchgeführt wurden. Aufgrund des bestehenden Walles ist eine Sichtverbindung zwischen Wohnbebauung und Vorfeld West ohnehin nur von dem 2. Obergeschoss der Wohnbebauung am Goldbergweg möglich. Weiterhin ist dieser Lärmschutzwall dicht mit Bäumen bewachsen, welche selbst im Winter die Sicht stark einschränken. Auch hier stellt der alternative Messort eine worst-case-überschätzung dar. Genaue Messwerte am Immissionsort selbst wären nur durch eine Nachtmessung innerhalb der Wohnungen der Anwohner zu ermitteln, worauf mangels Recht zum Betreten verzichtet werden musste. Zukünftig ist für diese Immissionsorte mit einer Verbesserung der Blendungssituation zu rechnen, da geplant ist die Aufneigung der für die Blendung maßgebenden Leuchten zu reduzieren. Die Simulationsberechnung der neu zu errichtenden Leuchten der Bauabschnitte 2009 und 2010 führt an allen Immissionsorten zu einer deutlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Beleuchtungsstärke und die Blendung an den Immissionsorten IO 03 und IO 04. Auch für Fahrzeugführer auf der Flughafenstraße wird die prozentuale Schwellenwerterhöhung TI durch die neu geplante Beleuchtung mit 2,0% deutlich eingehalten. Somit ist davon auszugehen, dass erst Recht auf den weiteren umliegenden Straßen die Immissionsrichtwerte deutlich eingehalten werden. Insgesamt ist festzustellen, dass durch Umsetzung der Planung (BA 2009 / BA 2010) keine lichttechnisch relevante Erhöhung bzw. erstmalige Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Raumaufhellung und Blendung zu erwarten ist. Dieser Bericht besteht aus 24 Seiten und 5 Anlagen sowie einem Datenanhang. Peutz Consult GmbH i.v. Dipl.-Ing. H. Kremer F Seite 24

25 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersichtslageplan des Vorfeld Wests mit Darstellung der Bauabschnitte Anlage 2 Übersichtslageplan der Bestandsbeleuchtung Anlage 3 Übersicht der geplanten Leuchten und deren Ausrichtungen (BA 2009/2010) mit Darstellung der umliegenden Wohnbebauung Anlage 4 Balkendiagramm Blendung Bestandssituation Anlage 5 Balkendiagramm Blendung Prognosefall F Seite 25

26 Übersichtslageplan des Vorfeld Wests mit Darstellung der Bauabschnitte 2008 Dokument: P:\F\6576_F_LU_VorfeldFlughafen-DUS_SL\Anlagen_Rap_01_2\6576_F_Rap_01_2_Anlage_01_Übersicht.doc F Anlage 1

27 Übersichtslageplan der Bestandsbeleuchtung (Bestand -> gelb) und geplanten Beleuchtung (BA 2009 und BA > rot) V66 V81 V83 V85 V86 Luftbild: Google Earth Pro Dokum ent: P:\F\6576_F_LU_VorfeldFlughafen-DUS_SL\Anlagen_Rap_01\6576_F_Rap_01_Anlage_02_Bestand_BA_2008.doc F Anlage 2

28 Übersicht der geplanten Leuchten und deren Ausrichtungen (BA 2009/2010) mit Darstellung der umliegenden Wohnbebauung IO 01 N IO 02 Dokument: P:\F\6576_F_LU_VorfeldFlughafen-DUS_SL\Anlagen_Rap_01_2\6576_F_Rap_01_2_Anlage_03_Planung_BA_2009- IO 03 IO 04 IO Flughafenstraße F Anlage 3

29 Darstellung der maximal vorhandenen und zulässigen Proportionalitätsfaktoren k Bestandsfall Kcal Max kcal Richtwerte 100 Werte Immissionsort Immisionsort Max kcal Richtwerte Datei: D iagramm_bestan d.xls / B latt: Diagramm Kcal F Anlage 4

30 Darstellung der maximal vorhandenen und zulässigen Proportionalitätsfaktoren k Prognosefall Kcal Max kcal Richtwerte 100 Werte Immissionsort Immisionsort Max kcal 3 4 Richtwerte Datei: C alculux_tabelle_f inal_f ehlerhaf te L euchtdichte.xls / B latt: Diagramm Kcal F Anlage 5

31 Datenanhang DATENANHANG Dokument: P:\F\6576_F_LU_VorfeldFlughafen-DUS_SL\Anlagen_Rap_01_2\Deckblatt_Datenanhang.doc F Datenanhang

32 F 6576 Flughafen Düsseldorf Raumaufhellung Immissionsort Alte Flughafenstr. 18 (IO 03) Gebiet WA Datum 18. Feb 10 Uhrzeit 22:45 Fenster --- Ausrichtung --- Breite --- [m] Höhe --- [m] Fläche --- [m²] Brüstung --- Höhe --- [m] Tiefe --- [m] mittlere Beleuchtungsstärke E [lx] Grenzwerte E 6-22 Uhr 22-6 Uhr [lx] [lx] Kurgebiet 1 1 WR 3 1 MI 5 1 GE 15 5 Differenz [lx] mit Immissionsquelle ohne Immissionsquelle Messpunkt Wert [lx] Wert [lx] Messpunkt Wert [lx] Wert [lx] 1 0,5 0, Mittelwert Mittelwert Bemerkung: F Datenanhang

33 F 6576 Flughafen Düsseldorf Blendung Immissionsort Alte Flughafenstr. 18 (IO 03) Gebiet WA Datum 18. Feb 10 Uhrzeit 22:45 Fenster --- Ausrichtung --- Breite --- [m] Höhe --- [m] Fläche --- [m²] Brüstung --- Höhe --- [m] Tiefe --- [m] Leuchtdichte L [cd/m²] Grenzwerte E 6-22 Uhr 22-6 Uhr 22-6 Uhr [lx] [lx] [-] Kurgebiet WR MI GE Blendlichtquelle Ls [cd/m²] Leuchtdichte Umgebung Lu [cd/m²] Leuchte Leuchdichte Messung 1 Messung 2 Messung 3 Messung 4 Messung 5 V links [10 ] 0,50 0,20 0,02 0,10 Parkplatz links 68 rechts [10 ] 0,30 0,40 0,00 0,20 V unten [10 ] 0,30 0,04 0,00 0,00 Parkplatz rechts 25 oben[10 ] 0,04 0,10 0,05 0,20 Mittelwert 0,29 0,19 0,02 0,13 Bemerkung: F Datenanhang

34 F 6576 Flughafen Düsseldorf Raumaufhellung Immissionsort Goldregenweg (IO 04) Gebiet WA Datum 18. Feb 10 Uhrzeit 22:05 Fenster --- Ausrichtung --- Breite --- [m] Höhe --- [m] Fläche --- [m²] Brüstung --- Höhe --- [m] Tiefe --- [m] mittlere Beleuchtungsstärke E [lx] Grenzwerte E 6-22 Uhr 22-6 Uhr [lx] [lx] Kurgebiet 1 1 WR 3 1 MI 5 1 GE 15 5 Differenz [lx] mit Immissionsquelle ohne Immissionsquelle Messpunkt Wert [lx] Wert [lx] Messpunkt Wert [lx] Wert [lx] 1 1,8 1, Mittelwert Mittelwert Bemerkung: Messwert beeinflusst durch Straßenbeleuchtung! F Datenanhang

35 F 6576 Flughafen Düsseldorf Blendung Immissionsort Goldregenweg (IO 04) Gebiet WA Datum 18. Feb 10 Uhrzeit 22:05 Fenster --- Ausrichtung --- Breite --- [m] Höhe --- [m] Fläche --- [m²] Brüstung --- Höhe --- [m] Tiefe --- [m] Leuchtdichte L [cd/m²] Grenzwerte E 6-22 Uhr 22-6 Uhr 22-6 Uhr [lx] [lx] [-] Kurgebiet WR MI GE Blendlichtquelle Ls [cd/m²] Leuchtdichte Umgebung Lu [cd/m²] Leuchte Leuchdichte Messung 1 Messung 2 Messung 3 Messung 4 Messung 5 V links [10 ] 0,80 0,90 0,20 V rechts [10 ] 0,80 0,80 0,70 V unten [10 ] 1,20 0,70 0,20 oben[10 ] 0,47 0,30 0,20 Mittelwert 0,82 0,68 0,33 Bemerkung: F Datenanhang

36 Ergebnisse der Lichtimmissionsberechnung Nr Immissionsort Schaltstufe kvorh L u Lmax I Lvorh kcal Leuchte x y z DrehC NeigA NeigB 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 60,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 58,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 75,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 75,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 45,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00 60,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 62,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 60,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 58,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00 62,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00 47,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00 45,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00 49,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00 68,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00 65,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 64,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00 43,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00-60,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 25,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00-175,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 5,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 10,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 160,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00-25,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00-5,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 7,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-213,00 15,00 40,00 12,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00-138,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00-160,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00-2,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00-178,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 160,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00 0,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00-4,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 150,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-255,00 98,00 40,00-6,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00-5,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00-5,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00-130,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00-135,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00-2,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00-8,0 64,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 135,0 65,0 0,0 1 IO 01 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-287,00 162,00 40,00 0,0 64,0 0,0 2 IO 02 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 75,0 65,0 0,0 2 IO 02 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 135,0 65,0 0,0 2 IO 02 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-121,00 395,00 25,00 75,0 65,0 0,0 2 IO 02 * 32 0, SNF111 2xHPI-TP400W/643 CON NB/58-96,00 310,00 40,00 60,0 65,0 0,0 F Datenanhang Seite 1

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