Arbeitsbericht NAB 14-03

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1 Arbeitsbericht NAB Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Standortareal NL-2-SMA im Planungsperimeter Nördlich Lägern für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers SMA Planungsstudie Mai 2014 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

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3 Arbeitsbericht NAB Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Standortareal NL-2-SMA im Planungsperimeter Nördlich Lägern für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers SMA Planungsstudie Mai 2014 KEYWORDS Oberflächenanlage, SGT Etappe 2, Vorschläge Platzierung Standortareale, Bezeichnung Standortareale, Nördlich Lägern Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

4 Nagra Arbeitsberichte stellen Ergebnisse aus laufenden Planungsaktivitäten dar, welche nicht zwingend einem vollumfänglichen Review unterzogen wurden. Diese Berichtsreihe dient dem Zweck der zügigen Verteilung aktueller Fachinformationen. Die Karten (vgl. Geodaten und Lieferant in Anhang A) wurden reproduziert mit der Bewilligung von: BAFU/Swiss Re Karte Aquaprotect Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) - Kulturgüterdaten KGS Bundesamt für Kultur (BAK) - Kulturgüterdaten ISOS Bundesamt für Landestopografie swisstopo Bundesamt für Strassen (ASTRA) Bundesamt für Umwelt (BAFU), CH 3003 Bern Bundesland Baden-Württemberg - Geobasisdaten Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Az.: /19 Bundesland Baden-Württemberg - Daten aus dem Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg, Stand Bundesland Baden-Württemberg - Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Kanton Aargau - Daten des Kantons Aargau Kanton Zürich - Geografisches Informationssystem des Kantons Zürich (GIS-ZH), Amt für Raumentwicklung, Abteilung Geoinformation, GIS-Zentrum Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS - Generalsekretariat Raum und Umwelt Karte SilvaProtect-CH BAFU SchweizMobil, Velorouten und Wanderwege Schweiz "Copyright 2014 by Nagra, Wettingen (Schweiz) / Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Nagra unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen und Programmen, für Mikroverfilmungen, Vervielfältigungen usw."

5 I NAGRA NAB Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I Tabellenverzeichnis... III Figurenverzeichnis... IV 1 Einleitung Ausgangslage Zweck Grundlagen Vorgehen und Abgrenzung Bezeichnung des Standortareals Rahmenbedingungen für die Standortregion Nördlich Lägern Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals Entscheidungsgrundlagen Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern Zusammenarbeit mit den Standortkantonen Aargau und Zürich Hinweise anderer Akteure Bezeichnung der Standortareale NL-2 und NL Begründung der Wahl Sicherheit und technische Machbarkeit Raum- und Umweltverträglichkeit Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region Planungsrelevante Rahmenbedingungen Lage des Standortareals NL-2-SMA Topographie Baugrund und oberflächennahe Geologie Charakterisierung des Standortareals Heutige Nutzung Zukünftige Nutzung Übergeordnetes Verkehrsnetz Gewässer Oberflächengewässer Grundwasser Mineral- und Thermalwassernutzungen Weitere Raum- und Umweltaspekte Ressourcen Lebensraum Fauna und Flora Landschaft und Kulturgüter Erholung und Einsehbarkeit... 33

6 NAGRA NAB II 3.5 Übrige Aspekte Altlasten und belastete Standorte Archäologische Funde Gefahren Naturgefahren Zivilisatorische Gefahren Oberflächenanlage Prinzipielle Anordnung der Oberflächenanlage eines SMA-Lagers Mögliche Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächenanlage Anordnung der Anlagenmodule Gestaltung und Einbettung Fundation und Hangsicherung Mögliche Erschliessung der Oberflächenanlage Verkehrserschliessung Versorgung mit Energie und Wasser und Erschliessung Entsorgung der anfallenden Wässer Schächte, Produktionsanlagen Dritter, Bauinstallationen, Depots und Deponien Mögliche Spielräume der Anordnung und Erschliessung Gestaltung und Einbettung Erschliessung Einfluss Zugang nach Untertag auf die Anordnung Prüfung der untertägigen Anordnung einer Oberflächenanlage Oberflächennaher Zugang nach Untertag Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Zugangsbauwerke Oberflächennahe Linienführung des Zugangstunnels Realisierung eines SMA-Lagers ab dem Standortareal NL-2-SMA Realisierungsphasen und Hauptaktivitäten Bautätigkeiten bei der Oberflächenanlage Bauablauf Bauinstallationen Grundsätzliche Baumethoden Materialbewirtschaftung, Depots und Deponien Betrieb Anlagenbetrieb und Besucherwesen Weitere Bauaktivitäten während des Betriebs Verschluss Transporte Ausblick... 69

7 III NAGRA NAB Referenzverzeichnis Anhang A: Liste der verwendeten GIS-Daten... A-1 Anhang B: Übersicht über geforderte Indikatoren als Grundlage für die Bewertung innerhalb der SÖW (Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft und Umwelt)... B-1 Anhang C: Quellstandorte Radioaktive Abfälle... C-1 Anhang D: Situationsplan über die mögliche Anordnung der Anlagenmodule sowie einer möglichen Erschliessung NL-2-SMA... D-1 Tabellenverzeichnis Tab : Charakteristik der möglichen Zugangskonfigurationen für ein SMA-Lager im Standortareal NL-2-SMA Tab : Realisierungsphasen, ungefähre Phasendauern und Aktivitäten eines SMA-Lagers im Standortareal NL-2-SMA Tab : Geschätzter Flächenbedarf für die Bauinstallationen eines SMA-Lagers im Standortareal NL-2-SMA (Phase "Bau Felslabor", Phase 1) Tab : Richtwerte der zu erwartenden Aushub- und Ausbruchmaterialmengen für ein SMA-Lager im Standortareal NL-2-SMA Tab : Potenzielle Verwertungsmöglichkeiten des Ausbruchmaterials der zu durchfahrenden Gesteinsschichten und Bewertung hinsichtlich ihrer Eignung (Nagra 2011) Tab : Richtwerte der Anzahl Transporte pro Jahr per Bahn (in Klammern per LKW, wenn nicht per Bahn) von und zu der Oberflächenanlage eines SMA-Lagers im Standortareal NL-2-SMA

8 NAGRA NAB IV Figurenverzeichnis Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Verfahren der schrittweisen Einengung der möglichen Standortareale für Oberflächenanlagen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens (nach BFE 2011b) Übersicht über die Standortregion Nördlich Lägern mit dem Planungsperimeter, dem geologischen Standortgebiet und den Standortarealen NL-2 und NL-6 für die allfällige Anordnung der Oberflächenanlage (OFA) eines SMA-, HAA- oder Kombilagers Orthofoto mit Grösse und Lage des Standortareals NL-2-SMA für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA) Topographische Situation und Oberflächengewässer beim Standortareal NL-2-SMA Geologische Karte mit Informationen zum Baugrund beim Standortareal NL-2-SMA (Legende nach GeoCover 1:25'000) Fig : Heutige Nutzungen beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Auszug aus dem Richtplan des Kantons Zürich und dem Flächennutzungsplan Hohentengen am Hochrhein beim Standortareal NL-2-SMA Übersicht der Verkehrsverbindungen auf Schiene und Strasse im Grossraum des Planungsperimeters Nördlich Lägern Grundwasserverhältnisse bei Mittelwasserstand beim Standortareal NL-2-SMA Auszug aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Zürich und und der Wasserschutzgebiete von Hohentengen am Hochrhein beim Standortareal NL-2-SMA Mineral- und Thermalwassernutzungen beim Planungsperimeter Nördlich Lägern Fig : Vorkommen von Ressourcen beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Naturschutzflächen beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Landschaftsschutzflächen und Kulturgüter beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Erholungsnutzung beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS), dem Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV), dem Richtplan des Kantons Zürich und dem Bodenschutz- und Altlastenkataster Baden-Württemberg beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Archäologisch relevante Flächen beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Fig : Fig : Auszug aus der Gefahrenkarte und der Gefahrenhinweiskarte des Kantons Zürich beim Standortareal NL-2-SMA Auszug aus der Gefahrenhinweiskarte "SilvaProtect" des Bunds (BAFU 2008a) beim Standortareal NL-2-SMA Überflutungskarte "AquaProtect" des Bunds (BAFU 2008b) beim Standortareal NL-2-SMA Fig : Zivilisatorische Gefahren beim Standortareal NL-2-SMA

9 V NAGRA NAB Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Modellhafte Darstellung einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal NL-2-SMA Situation einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal NL-2-SMA Schnitte einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal NL-2-SMA Fotorealistische Darstellung einer möglichen Ausgestaltung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal NL-2-SMA (Blickrichtung nach Nordosten) Situation einer möglichen Gestaltung der Oberflächenanlage im Standortareal NL-2-SMA und ihrer grossräumigen Einbettung in die Umgebung Fig : Verkehrserschliessung des Standortareals NL-2-SMA Fig : Längsschnitt der Verkehrserschliessung im Standortareal NL-2-SMA Fig : Fig : Fig : Mögliche Abgangsrichtung des Zugangstunnels im Standortareal NL-2-SMA (Legende nach GeoCover 1:25'000) Längsschnitt einer möglichen oberflächennahen Linienführung des Zugangstunnels ab SMA-Verpackungsanlage im Standortareal NL-2-SMA Generische Darstellung des Flächenbedarfs für den Bau und Betrieb eines SMA-Lagers in Abhängigkeit der Realisierungsphasen

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11 1 NAGRA NAB Einleitung 1.1 Ausgangslage Der Konzeptteil des "Sachplans geologische Tiefenlager" (BFE 2008) regelt das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl von Standorten für Tiefenlager radioaktiver Abfälle in der Schweiz. Das Verfahren unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) ist in drei Etappen unterteilt und befindet sich derzeit in Etappe 2. Ziel der Etappe 2 ist es, mindestens zwei geologische Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle (HAA-Lager) und mindestens zwei geologische Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) festzulegen. In gewissen Standortgebieten ist auch die Errichtung beider Lagertypen möglich, ein solches Kombilager kann dann von einer gemeinsamen Oberflächeninfrastruktur betrieben werden. Zentraler Bestandteil der Oberflächeninfrastruktur ist die Oberflächenanlage. Im Gegensatz zu den Untertageanlagen, die an eine geeignete Geologie gebunden sind, kann sie an verschiedenen Orten im Planungsperimeter platziert, flexibel gestaltet und in die Region eingebettet werden. Gemäss "Sachplan geologische Tiefenlager" (BFE 2008) äussern sich die Standortregionen in Etappe 2 zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur bzw. insbesondere zu den Standortarealen der Oberflächenanlage (vgl. Kap. 4). Basierend auf der Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra) sodann pro Planungsperimeter mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage (Fig ). Die Nagra hat nach der Festlegung der geologischen Standortgebiete und den entsprechenden Planungsperimetern zur Anordnung der Oberflächenanlagen durch den Bundesrat (Abschluss Etappe 1 gemäss Sachplan) im Dezember 2011 Diskussionsvorschläge für mögliche Standortareale der Oberflächenanlagen eingereicht (Nagra 2011, Nagra 2012), die das Bundesamt für Energie im Januar 2012 veröffentlicht hat. Für die Standortregion Nördlich Lägern reichte die Nagra vier Vorschläge für ein Standortareal für eine Oberflächenanlage ein. Diese Vorschläge wurden im Rahmen der regionalen Partizipation diskutiert, teilweise ergänzt und bewertet. Dabei hatten die Regionen die Möglichkeit, Optimierungen einzubringen. Seitens einiger Kantone wurde parallel dazu die Prüfung von möglichen Potenzialräumen verlangt, samt einer kantonalen Kriterienliste mit einer alternativen Gewichtung der verschiedenen raumplanerischen Aspekte. Die entsprechenden Resultate sind ebenfalls in die regionale Partizipation eingeflossen. In Etappe 3 werden die verbleibenden geologischen Standortgebiete vertieft untersucht. Die erforderlichen standortspezifischen geologischen Kenntnisse werden, falls nötig, mittels erdwissenschaftlichen Untersuchungen vervollständigt. Am Ende von Etappe 3 reichen die Entsorgungspflichtigen Rahmenbewilligungsgesuche ein, je eines für HAA und SMA oder eines für ein Kombilager.

12 NAGRA NAB Fig : Verfahren der schrittweisen Einengung der möglichen Standortareale für Oberflächenanlagen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens (nach BFE 2011b). 1.2 Zweck Die Nagra bezeichnet als Zwischenschritt in Etappe 2 gemäss Sachplan in der Standortregion Nördlich Lägern die Vorschläge NL-2 und NL-6 als mögliche Standortareale der Oberflächenanlage. Mit der vorliegenden Planungsstudie wird eine mögliche Anordnung und Ausgestaltung der Module der Oberflächenanlage und die dazugehörende Erschliessung im Standortareal NL-2 für ein SMA-Lager beschrieben. Gleichzeitig wurden auch entsprechende Planungsstudien für ein HAA-Lager und ein Kombilager erarbeitet. Dabei ist zu beachten, dass falls das geologische Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 zur weiteren Untersuchung festgelegt und das Standortareal NL-2 weiter verfolgt wird im Verlauf der Projektierung in Etappe 3 im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungsgesuch eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Region und dem Kanton erfolgt, die zu einer Optimierung der Ausgestaltung und Anordnung der Anlagen, der benötigten Flächen sowie zu entsprechenden Anpassungen führen wird. Schwerpunktmässig beschreibt die Planungsstudie vor allem: die Resultate der Zusammenarbeit mit den Gremien der regionalen Partizipation und den Kantonen und erläutert die Bezeichnung der Standortareale (Kap. 2) die Lage des Standortareals NL-2 und die planungsrelevanten Rahmenbedingungen (Kap. 3) die modellmässige Anordnung einer Oberflächenanlage im Standortareal NL-2, deren Erschliessung sowie den oberflächennahen Zugang nach Untertag (Kap. 4, 5) die Hauptaktivitäten an der Oberfläche in den unterschiedlichen Realisierungsphasen eines geologischen Tiefenlagers (Kap. 6)

13 3 NAGRA NAB Der Bericht enthält auch die Informationen zu Kriterien und Indikatoren für den standortspezifischen Teil der raumplanerischen Beurteilung im Rahmen der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW). Die entsprechende raumplanerische Beurteilungsmethodik wurde im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den betroffenen Kantonen in der Etappe 1 erarbeitet (ARE 2009). Ebenso dient der vorliegende Bericht als eine Grundlage für die Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und für die Erstellung eines Pflichtenhefts für die Hauptuntersuchung 1. Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf ein allfälliges Rahmenbewilligungsgesuch in Etappe Grundlagen Grundlage dieser Planungsstudie bildeten neben dem NTB "Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung" (Nagra 2011) auch der dazugehörende NAB (Nagra 2012), in welchem das Vorgehen zur Erarbeitung der Vorschläge erläutert wird und der NAB "Nördlich Lägern: Zusätzliche Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung. Dokumentation Standortareale NL-2a, NL-5, NL-6, NL-7, NL-8 und NL-9" (Nagra 2013d). Weitere Grundlagen sind der Ergebnisbericht des BFE zu Etappe 1 vom 30. November 2011 (BFE 2011a) sowie der von der Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern am 14. Dezember 2013 genehmigte Schlussbericht "Bewertung der Standortarealvorschläge durch die Regionalkonferenz Nördlich Lägern" der Fachgruppe Oberflächenanlage (Regionalkonferenz Nördlich Lägern 2013c). Des Weiteren hatte die Nagra im Auftrag des BFE im Bericht "Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager" (Nagra 2013a) stufengerecht aufzuzeigen, wie bei einer Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt werden kann und wie eine solche Anlage ausgelegt werden muss, um die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Schutz des Grundwassers zu erfüllen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat haben dazu Stellung genommen (BAFU 2013, ENSI 2013). Für die Ausarbeitung der Planungsstudie wurden öffentlich zugängliche resp. von den Kantonen und Regionalkonferenzen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellte Grundlagen verwendet. Zudem hat die Nagra eigene Daten erhoben. Dazu gehören in der Regel Begehungsprotokolle sowie je nach Erfordernis spezielle Datenerhebungen. Alle Daten und Grundlagen sind mindestens auf dem Stand Dezember 2012 auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert worden. Die planungsrelevanten Grundlagen für das vorgeschlagene Standortareal sind in Anhang A aufgelistet.

14 NAGRA NAB Vorgehen und Abgrenzung Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zusammenarbeit mit der Region und den Kantonen Zürich und Aargau untersuchte die Nagra am bezeichneten Standortareal Möglichkeiten für die Platzierung und Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung, die Linienführung des oberflächennahen Zugangs nach Untertag bis in den Festgesteinsbereich, die grundsätzlichen Optionen zur Erschliessung des untertägigen Lagerperimeters sowie die notwendigen Einrichtungen während des Baus des geologischen Tiefenlagers. Eine Möglichkeit der Platzierung und Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung sowie des oberflächennahen Zugangs nach Untertag wurde daraufhin modellhaft konkretisiert und in diesem Bericht dargestellt. Der Tiefgang der Bearbeitung entspricht einer Vorstudie gemäss SIA 112 (SIA 2001) oder einer Planungsstudie gemäss SN (VSS 1998). Vertiefte Betrachtungen der Standortareale erfolgen im weiteren Verlauf des Verfahrens "Sachplan geologische Tiefenlager". Es sind dies insbesondere: Eine bautechnische Risikoanalyse, insbesondere für den Zugang nach Untertag (Verbindung Oberflächenanlage untertägige Anlagen) im Hinblick auf die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten mit zugehörigem Standortareal pro Lagertyp in Etappe 2 Abklärungen zur Platzierung der Areale für Schachtkopfanlagen in Etappe 3 als Teil des Rahmenbewilligungsgesuchs Gesuche für erdwissenschaftliche Untersuchungen (Etappe 3) Vertiefte Bearbeitung in Etappe 3 zur: Festlegung der Zugangsvariante für das Felslabor Wahl der Standorte für Bauinstallationen Wahl der Standorte für Depots und Deponien für Ausbruchmaterial und Festlegung des Materialbewirtschaftungskonzepts und der Transportlogistik

15 5 NAGRA NAB Bezeichnung des Standortareals 2.1 Rahmenbedingungen für die Standortregion Nördlich Lägern In der Region Nördlich Lägern sind mit Bundesratsentscheid vom 30. November 2011 je ein geologisches Standortgebiet für die mögliche Anordnung eines SMA- und eines HAA-Lagers zur weiteren Evaluation in Etappe 2 ins Standortauswahlverfahren aufgenommen worden. Damit besteht auch die Möglichkeit zur Anordnung eines Kombilagers. Die geologischen Standortgebiete definieren jene Flächen im Untergrund, welche aufgrund der vorliegenden Geologie für die Anordnung eines SMA- oder HAA-Lagers geeignet sind (Fig ). Die geologischen Standortgebiete für ein HAA- und ein SMA-Lager sind in der Standortregion Nördlich Lägern praktisch deckungsgleich. Der Planungsperimeter umfasst die geologischen Standortgebiete sowie angrenzende Bereiche mit maximal 5 km Radius (Fig ). Innerhalb des Planungsperimeters können Standortareale für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers festgelegt werden. Der Planungsperimeter Nördlich Lägern umfasst eine Gesamtfläche von ca. 190 km 2 mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 25 km von West nach Ost und ca. 16 km von Nord nach Süd. Die Standortregion Nördlich Lägern d.h. der Planungsperimeter sowie weitere betroffene Gemeinden umfasst insgesamt 47 Gemeinden mit heute rund 135'000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Rütter + Partner 2011). Die Gemeinden liegen in den Kantonen Zürich (26), Aargau (13) und Schaffhausen (2) bzw. auf deutschem Staatsgebiet im Bundesland Baden- Württemberg (6). Innerhalb der Standortregion liegt die Stadt Bülach, während die Städte Zürich und Baden wichtige Bezugsorte ausserhalb der Region darstellen. Landschaftlich wird die Standortregion insbesondere durch das Rhein- und das Glatttal sowie die Formen des Juras mit ländlichem Charakter im zentralen Teil der Region geprägt. Gegen das Limmattal hin dominiert die Lägern als östlichster Ausläufer des Faltenjuras den Süden der Region. Als Hauptverkehrsachsen sind die beiden Nationalstrassenabschnitte der A50 (Glattfelden Zweidlen) und A51 (Kloten Bülach) sowie die Bahnlinie Zürich Schaffhausen zu bezeichnen. 2.2 Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals Die im Januar 2012 durch das BFE veröffentlichten Vorschläge der Nagra für die Platzierung von Standortarealen für Oberflächenanlagen dienten den Regionen als Diskussionsgrundlage. Im Planungsperimeter Nördlich Lägern handelte es sich um die Vorschläge NL-1 (Mellikon- Rekingen), NL-2 (Weiach), NL-3 (Glattfelden-West) und NL-4 (Glattfelden-Ost). Aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen in der Standortregion Nördlich Lägern handelte es sich dabei jeweils um Vorschläge zur Platzierung einer Oberflächenanlage für ein SMA-, HAA- oder Kombilager. Gestützt auf die Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) gemäss Sachplan sodann das Standortareal für die Oberflächenanlage. Dabei wird in jeder Standortregion mindestens ein Standortareal ins weitere Auswahlverfahren einbezogen. 2.3 Entscheidungsgrundlagen In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die Resultate der Zusammenarbeit mit der Standortregion Nördlich Lägern bzw. deren Akteuren rekapituliert sowie die Bezeichnung des Standortareals für die Oberflächenanlage erläutert.

16 NAGRA NAB Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern Die Fachgruppe Oberflächenanlage (FG OFA) ist eine der drei Fachgruppen der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Sie hatte die Aufgabe, die Diskussionsvorschläge für Standortareale für Oberflächenanlagen zu beurteilen und zu bewerten sowie gegebenenfalls eigene Vorschläge einzubringen. Die Erkenntnisse und Resultate der Arbeit der FG OFA dienten als Grundlage zur Verabschiedung einer Stellungnahme durch die Vollversammlung. Zur Prüfung und Beurteilung der Standortarealvorschläge für Oberflächenanlagen entwickelte die Fachgruppe mit externer Fachunterstützung ein Bewertungsinstrument, welches die Dimensionen Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Sicherheit im Sinne einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Dabei wurden die verschiedenen Dimensionen über Ziele und Teilziele bis auf die Stufe des einzelnen Kriteriums gewichtet (Regionalkonferenz Nördlich Lägern 2013c). In verschiedenen Iterationsrunden wurde das Instrument unter Einbezug der Vollversammlung weiter entwickelt, getestet und als Arbeitshilfe für die FG OFA festgelegt. Parallel dazu war die Diskussion um die Ausscheidung von Potenzialräumen als Grundlage für die Ausarbeitung alternativer Standortarealvorschläge mit den Standortkantonen angelaufen (vgl. Kap ). Die Fachgespräche zu den Potenzialräumen in der Region Nördlich Lägern zwischen den kantonalen Fachstellen der Kantone Aargau bzw. Zürich und der Nagra wurden am 05. Dezember 2012 resp. 22. November 2012 geführt (Nagra 2013c und Baudirektion Kanton Zürich 2012b). Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden zehn mögliche Potenzialräume ausgeschieden. Seitens des Kantons Aargau wurde keiner der möglichen Potenzialräume auf eigenem Kantonsgebiet zur weiteren Prüfung empfohlen, während durch den Kanton Zürich keine grundsätzlichen Vorbehalte zu den möglichen Potenzialräumen auf dem Gebiet des Kantons Zürich formuliert sowie keine regionalen Priorisierungen der Potenzialräume vorgenommen wurden. Die zehn Potenzialräume wurden sodann der FG OFA am 11. Dezember 2012 vorgestellt. Die Fachgruppe ermittelte mit Hilfe eines eigens dafür entwickelten Online-Fragebogens drei Potenzialräume mit dem niedrigsten Konfliktpotenzial, die durch die Nagra näher zu prüfen waren. Die Beschlussfassung des Auftrags an die Nagra zur Prüfung der drei Potenzialräume 1, 4 und 7a und der allfälligen Ausarbeitung von zusätzlichen Standortarealvorschlägen für die Platzierung der Oberflächenanlage erfolgte in der Sitzung der FG OFA vom 06. Februar 2013 (Regionalkonferenz Nördlich Lägern 2013a) sowie einer mündlichen Auftragsklärung zwischen einer Vertretung der Regionalkonferenz und der Nagra am 13. Februar Anlässlich der Sitzung der FG OFA vom 12. März 2013 bestätigte die Nagra, dass aus technisch-rechtlicher Sicht grundsätzlich in allen drei Potenzialräumen Vorschläge für die Platzierung einer Oberflächenanlage ausgearbeitet werden können. Es wurden zudem erste mögliche Varianten vorgestellt, die später zu den Standortarealvorschlägen NL-5 bis -8 ausgearbeitet wurden. Die FG OFA beauftrage die Nagra im Rahmen dieser Sitzung zudem, ergänzend zum Vorschlag NL-2 eine nach Süden verschobene Variante NL-2a auszuarbeiten (Regionalkonferenz Nördlich Lägern 2013b). Schliesslich ging bei der Nagra mit Schreiben vom 12. April 2013 ein Auftrag des Kantons Zürich zur Prüfung des Bereichs "Sanzenberg/Saxegraben" auf Gemeindegebiet Weiach und der allfälligen Ausarbeitung eines Standortarealvorschlags in diesem Bereich ein (Baudirektion Kanton Zürich 2013). Die Prüfung und entsprechende Ausarbeitung führte zum Standortarealvorschlag NL-9.

17 7 NAGRA NAB Die Nagra hat gemäss oben erwähnten Zusatzaufträgen sechs weitere Standortarealvorschläge ausgearbeitet, die dem Dokumentationsniveau der im Januar 2012 veröffentlichten Diskussionsvorschläge entsprechen. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit zusätzlich ausgearbeiteten Standortarealvorschläge (NL-2a und NL-5 bis NL-9) wurden schliesslich mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB dokumentiert (Nagra 2013d). Seitens der FG OFA wurden die insgesamt zehn ausgearbeiteten Vorschläge zur Platzierung der Oberflächenanlage mittels Bewertungsinstrument bewertet, die Robustheit der Bewertung geprüft und die Bewertung bei Bedarf angepasst (z.b. Diskussion Einzelausreisser). Gestützt auf diesen Bewertungsstand wurden der Vollversammlung vom 29. Juni 2013 sechs Standortareale als Vorauswahl zur Diskussion gestellt. Gestützt auf die Erkenntnisse und Einwendungen der Vollversammlung vom 29. Juni 2013 hat die FG OFA ihre Auswahl bereinigt und mit einem iterativen Abwägungsprozess auf zwei Vorschläge eingeschränkt (NL-2 und NL-6). Daraus resultierte der Vorschlag, welcher an der Vollversammlung vom 28. August 2013 präsentiert wurde. Kurz davor veröffentlichte die deutsche Expertengruppe für Schweizer Tiefenlager (ESchT) ein vom deutschen Bundesministerium für Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten zum Bewertungsverfahren der FG OFA mit verschiedenen Kritikpunkten. Ein darauf abgestützter Antrag zur Sistierung der Verabschiedung der Schlussempfehlung wurde an der Vollversammlung vom 28. August 2013 durch eine Mehrheit der Mitglieder unterstützt. Anlässlich des Expertenworkshops vom 21. September 2013 wurden die Kritikpunkte des ESchT-Gutachtens diskutiert und die FG OFA damit beauftragt, die Bewertungsarbeiten umfassender zu dokumentieren und im Schlussbericht nachvollziehbar zu verankern. Der bereinigte Schlussbericht wurde schliesslich an der Vollversammlung vom 14. Dezember 2013 vorgestellt und die darin enthaltenen Anträge der FG OFA und des Leitungsteams sowie ein Zusatzantrag der Fachgruppe Sicherheit wurden verabschiedet (Regionalkonferenz Nördlich Lägern 2013c). Zudem wurde gemäss eines von der Vollversammlung gut geheissenen Antrags der Anhang des Schlussberichts durch eine Kritikschrift des Vereins "LoTi Nördlich Lägern ohne Tiefenlager" ergänzt. Zusammenfassend wird im Schlussbericht festgehalten, dass von den bewerteten Standortarealvorschlägen die Standortareale NL-2 Weiach und NL-6 Stadel Haberstal die meisten Vorteile bzw. wenigsten Nachteile aufweisen. Die Regionalkonferenz empfiehlt daher, die im Auswahlverfahren vorgesehenen, nächsten Arbeitsschritte auf diese Standortareale abzustützen. Die Empfehlung ist an die Bedingungen geknüpft, dass durch die Nagra für beide Standortareale Optimierungen in intensiver Zusammenarbeit mit der Region zu prüfen sind und die Regionalkonferenz Nördlich Lägern erneut konsultiert wird, falls sich die beiden Standortareale aus sicherheits- oder bautechnischen Gründen als ungeeignet erweisen sollten. Bei der Untersuchung der Optimierungsmöglichkeiten für die Standortareale NL-2 und NL-6 sollen speziell die folgenden Aspekte vertieft betrachtet werden: Untertägige Anordnung aller Anlagenteile, welche nicht aus technischen Gründen zwingend über Tag liegen müssen (vgl. Kap ). Minimierung derjenigen Anlagenteile, welche über Gebieten mit grosser, mittlerer und geringer Grundwassermächtigkeit liegen (vgl. Kap bzw ). Einplanung von Bodenwannen für diejenigen Anlagenteile, welche über Gebieten mit grosser, mittlerer und geringer Grundwassermächtigkeit liegen (vgl. Kap ).

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